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09 Oct 12:25

Mit eurer übertriebenen Angst vor Atommüll nehmt ihr noch den Kollaps des Ökosystems in Kauf!

by Michael Shellenberger

In den USA wollen alle irgendetwas gegen Atommüll tun. Die Kraftwerksbetreiber und die meisten Kongressabgeordneten wollen ihn in Nevada vergraben. Eine parteiübergreifende Gruppe von Senatoren möchte, dass sich die einzelnen Bundesstaaten in einem Ausschreibungsverfahren als Endlager-Standorte bewerben. Bill Gates und andere Unternehmer wollen den Atommüll recyceln und als Brennstoff für die nächste Generation von Kernreaktoren verwenden.

Die meisten dieser Bemühungen sind unsinnig. Atommüll war noch nie ein echtes Problem. Tatsächlich ist Atommüll die Lösung, um Umweltschäden zu vermeiden, wie sie typischerweise mit Energiegewinnung in Zusammenhang stehen.

Bedenken wir:

  • Jedes Jahr sterben sieben Millionen Menschen durch Luftverschmutzung, die durch die Verbrennung von Biomasse und fossilen Brennstoffen entsteht.
  • Kein Land der Welt hat einen schlüssigen Plan zur Entsorgung des Giftmülls, der bei der Herstellung von Solarmodulen und Windrädern anfällt.
  • Kernenergie ist die einzige Energieerzeugungsart, die für die sichere Lagerung ihrer kompletten Abfälle und für die damit verbundenen Kosten geradesteht.

Mit anderen Worten: Atommüll ist eigentlich gar kein Argument gegen Kernenergie. Er ist eines dafür.

Irrwitzigerweise sorgen ausgerechnet die Anstrengungen zur Lösung des angeblichen Atommüllproblems überhaupt erst für die wirklichen Probleme. Diese Bemühungen sind teuer, unnötig und sogar gefährlich. Gefährlich deshalb, weil sie denjenigen nicht-nuklearen Energiequellen Rückenwind geben, durch die große Mengen Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

Eure Bedenken zum Atommüll sind übertrieben

Was üblicherweise als Atommüll bezeichnet wird, sind benutzte Brennstäbe. Es sind rund vier Meter lange, verschweißte Metallrohre, die den Kernbrennstoff enthalten. Viereinhalb Jahre lang werden die Uranatome, aus denen der Brennstoff besteht, nach und nach gespalten. Dabei wird Energie in Form von Wärme frei. Diese Energie bringt Wasser zum Verdampfen. Der Wasserdampf wiederum treibt eine Turbine und einen Generator an, welcher den Strom erzeugt.

Nach ihrem Einsatz im Reaktor werden die gebrauchten Brennstäbe in einem Wasserbecken gelagert und gekühlt. Nach vier bis sechs Jahren werden sie in spezielle Behälter gepackt – in Deutschland sind es Castor-Behälter – und in ein Zwischenlager überführt. Diese Behälter wiegen jeweils um die 100 Tonnen und stehen friedlich in einer Lagerhalle, in den USA sogar unter freiem Himmel auf einer Fläche von der Größe eines Fußballplatzes. Dank der Simpsons stellen sich die Leute Atommüll grün leuchtend oder sogar flüssig vor. In Wahrheit besteht Atommüll aus schlichtem, grauem Metall.

Wie viel Atommüll gibt es überhaupt? Würde man den gesamten Atommüll der ca. 100 Reaktoren der USA auf einem Fußballfeld stapeln, wäre das Ganze gerade einmal 15 Meter hoch. Im Vergleich zu den Abfallmengen, die von allen anderen Energieerzeugungsarten produziert wird, ist dies so gut wie nichts.

Unsere Paranoia bezüglich Atommüll ist widersinnig. In der gesamten Entwicklungsgeschichte der Menschheit gibt es nichts, was unsere Angst vor Behältern erklären könnte, in deren Schatten wir bedenkenlos picknicken könnten. Es läuft jedoch seit nunmehr 50 Jahren eine gut finanzierte, psychologisch ausgefeilte, koordinierte Kampagne, um die Öffentlichkeit zu verängstigen:

Um zu verstehen, wie unglaublich weit hergeholt allein dieser letzte Punkt ist, stellen Sie sich bitte für einen Moment vor, sie seien Teil eines Elite-Kommandos wie in den »Mission Impossible«-Filmen oder Sie seien einfach James Bond.

Als erstes müssten Sie in ein Kernkraftwerk einbrechen, das von schwer bewaffneten Sicherheitskräften bewacht wird, von denen – zumindest in den USA – die meisten ehemalige Elitesoldaten sind. Dann müssten sie die 700 bis 1000 Angestellten, die dort arbeiten, töten oder wenigstens fesseln oder einsperren. Danach müssten sie schnell einen Castor-Behälter mit alten Brennelementen auf einen Lastwager hochhieven. Es müsste aber schon ein Schwertransporter sein, da ein normaler Lkw unter den 100 Tonnen Gewicht zusammenbrechen würde. Als nächstes müssten sie fliehen, dabei stundenlang über Landstraßen und Autobahnen fahren und gleichzeitig dem Großaufgebot der Polizei ausweichen, das unweigerlich alarmiert werden würde.

Das wäre aber nur der Anfang. Um den Atommüll zu einer Bombe zu verarbeiten, müssten Sie ihn zu einer hochspezialisierten Fabrikanlage bringen, möglichst noch unterirdisch, damit Sie unentdeckt bleiben. In Ihrem Versteck in einem Bergwerksstollen, in dem Sie monatelang ausharren müssten, ohne dass Sie irgendjemand entdeckt, brauchten Sie einen Kran, um die schweren Brennelemente aus den Behältern zu ziehen. Dann müssten Sie sie so lange wiederaufbereiten bis …

An diesem Punkt sähe wohl selbst Hollywood-Action-Regisseur Michael Bay ein, dass dieses Szenario schlichtweg zu unrealistisch ist.

Aber was ist mit einer „schmutzigen“ Bombe? Könnte nicht ein Terrorist in ein Kraftwerk einbrechen, ein bisschen Atommüll stehlen und diesen an einem selbstgebastelten Sprengsatz anbringen?

Andererseits, warum sollte sich ein Terrorist so viel Mühe machen? Jeder Terrorist, der eine schmutzige Bombe bauen will, könnte einfach in die nächstliegende Strahlenklinik einbrechen. Das radioaktive Material (für Bestrahlungsgeräte) ist dort viel schlechter bewacht als in jedem Kernkraftwerk.

Rettet die Kernkraftwerke – und lasst den Atommüll, wo er ist!

Nach 60 Jahren ziviler Nutzung der Kernenergie können wir den Sieger im Wettbewerb um die sichere Lagerung des Atommülls küren: die Lagerbehälter, in denen sich die gebrauchten Brennelemente zur Zeit befinden.

Woher wissen wir, dass diese Behälter die beste Lösung sind? Ganz einfach: weil sie sich als hundertprozentig zuverlässig erwiesen haben. Die darin gelagerten Brennelemente haben noch nie einer Fliege etwas zuleide getan, geschweige denn auch nur einen einzigen Menschen getötet.

Würden nun die Behälter mit alten Brennelementen von den Zwischenlagern abtransportiert werden, würde dies den weiteren wirtschaftlichen Betrieb unserer umweltfreundlichen Kernkraftwerke gefährden.

Anti-Atom-Gruppierungen wie Greenpeace und ihre PR-Agenten arbeiten schon seit längerem an einer Kampagne zur Beunruhigung und Panikmache, die unnötige und teure Wachmannschaften zur Sicherung der Transporte nötig machen würde.

Der amerikanische Kongress hat bereits mehrfach versucht, den Atommüll aus den Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten zu holen und ist damit jedes Mal gescheitert. Warum befindet er sich immer noch auf den Kraftwerksgeländen, nachdem doch bereits 15 Milliarden Dollar und 35 Jahre Planung in das Endlager Yucca Mountain in Nevada investiert wurden? Nun, aus Angst, die Behälter könnten undicht werden und auslaufen, vom IS gestohlen werden … oder irgendetwas in der Art. So genau kann das niemand sagen.

Der Versuch, dieses nicht existierende Problem zu lösen, würde laut der Atomaufsichtsbehörde NRC über 65 Milliarden US-Dollar kosten, wobei die jährlichen Kosten von einer halben Milliarde Dollar zum Betrieb des Endlagers noch nicht einmal eingerechnet sind. Zum Vergleich: Ein Lagerbehälter kostet lediglich eine halbe bis eine Million Dollar – Peanuts für ein Kraftwerk, das höchstens ein paar Dutzend davon braucht.

Doch wie lange werden die Behälter dicht bleiben? »Es fällt mir schwer, irgendeinen Grund zu finden, warum die aktuellen Aufbewahrungssysteme nicht für Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte dicht bleiben sollten«, schrieb Kernkraft-Blogger Rod Adams im Jahr 2005. Und weiter: »Der Platz, den die Lagerbehälter eines einzelnen Reaktors brauchen – selbst wenn man von 60 Jahren Laufzeit ausgeht – ist weniger, als ein Wal-Mart-Supermarkt benötigt, selbst wenn man sich keine Mühe gibt, sie effizient zu stapeln. Sämtliche Kernkraftwerke in den USA haben zig Hektar ungenutzten Platz zur Verfügung. Die Anzahl der Mitarbeiter, um diese Zwischenlager zu überwachen, ist gering. Außer gelegentlichen Sicherheitsinspektionen der Behälter gäbe es kaum etwas zu tun.«

Die wirkliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit ist eine ganz andere: Sie besteht darin, dass Kernkraftwerke durch fossile Kraftwerke ersetzt werden. Wenn das passiert, steigen CO2- und Feinstaub-Emissionen, und das kostet Menschenleben.

Wir sollten unserer unbegründeten Angst vor Atommüll Lebewohl sagen und die Kernenergie retten! Der Atommüllfonds der USA, in den die Kraftwerksbetreiber seit Jahrzehnten einzahlen, enthält noch immer 46 Milliarden Dollar. Diese Gelder könnten sinnvoll genutzt werden: zur Unterstützung bestehender Kernkraftwerke, die durch billige fossile Brennstoffe wirtschaftlich unter Druck stehen, und zur Förderung von Neubauten.

Wenn ein solcher Fonds jährlich 5 Prozent Zinsen ausschütten würde – was der Auszahlungshöhe entspricht, die die Bundessteuerbehörde für gemeinnützige Stiftungen vorschreibt –, dann könnten jährlich 2,3 Milliarden Dollar in den Erhalt bestehender Kraftwerke und in Neubauten fließen. Dies würde ausreichen, um unwirtschaftlich gewordene Kraftwerke am Netz zu halten und Anreize für den Bau neuer Reaktoren zu setzen.

(Heruntergerechnet auf die jährlich 200 Terawattstunden Elektrizität, die diejenigen US-Reaktoren produzieren, die laut Bloomberg von vorzeitiger Stilllegung bedroht sind – rund ein Viertel aller Reaktoren in den USA –, würden $2,3 Milliarden einen Zuschuss von $11,50 Dollar pro Megawattstunde bedeuten – genug, um diese Kraftwerke in Betrieb zu halten.)

Nicht nur in Bezug auf Atommüll müssen wir dringend unsere Sichtweise ändern, sondern auch in Bezug auf Kernenergie insgesamt. Wir sollten aufhören, Kernkraft lediglich als Brückentechnologie zu sehen. Stattdessen wird es Zeit, zu lernen, sie als Rückgrat einer künftigen, sauberen Energieversorgung zu begreifen.

Kernkraftwerke sind, funktional gesehen, unsterblich. Existierende Kraftwerke können 60, 80, 100 Jahre oder sogar noch länger laufen, weil sämtliche Teile vom Kontrollpult bis zu den Dampferzeugern ersetzt werden können. Ja, sogar den Reaktordruckbehälter selbst kann man austauschen – wenn auch mit sehr hohem Aufwand –, oder man kann ihn ausglühen, um den Reaktorstahl wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Werden uns die Atommüllbehälter für immer begleiten? Wahrscheinlich nicht. Spätestens zwischen 2050 und 2100 wird eine neue Generation von Kernkraftwerken – solche, wie sie derzeit unter anderem mit Hilfe von Bill Gates entwickelt werden – den sogenannten »Müll« als Brennstoff nutzen.

Doch damit diese Zukunft eintreten kann, müssen wir zuerst unsere unbegründete Angst ablegen. Wir müssen verstehen, dass Atommüll von allen Übeln tatsächlich das geringste ist.


Titelbild: Lagerbehälter für hochradioaktiven Atommüll im Kernkraftwerk Columbia Generating Station, USA. Quelle: Energy Northwest

Dieser Beitrag erschien im Original bei Forbes: “Stop Letting Your Ridiculous Fears Of Nuclear Waste Kill The Planet”.


Michael Shellenberger

Michael Shellenberger ist Gründer und Präsident der US-Umweltorganisation Environmental Progress. Er setzt sich weltweit für Umweltschutz durch Kernenergie ein. Sein Engagement trug 2017 maßgeblich zum Erhalt der Kernkraftwerke in den US-Bundesstaaten New York und Illinois bei. Sein TED-Talk “How fear of nuclear power is hurting the environment” wurde über 1 Million Mal abgerufen.

Der Beitrag Mit eurer übertriebenen Angst vor Atommüll nehmt ihr noch den Kollaps des Ökosystems in Kauf! erschien zuerst auf Nuklearia.

09 Oct 10:03

Advanced | Flow of the Week: Sending Pull Request review reminders using MS Flows

Hey Flow Fans! Have you wanted to send automated PR Reminders out to your team? Look no further and follow along as Jyoti, one of the Microsoft Flow Engineers guides you through creating the Flow!
09 Oct 10:03

Microsoft Flow October 2018 Update: integrations with Office 365, the platform and more!

Microsoft Flow offers rich workflow and business process capabilities for the Microsoft Power platform, and for the Dynamics 365 and Office 365 services that build on that platform. This October, Microsoft Flow is doubling down on the platform integration by releasing key capabilities that enhance the power of all the above products.
09 Oct 10:03

Introducing Power platform Admin Analytics

As part of the recent preview release of the Power platform Admin center, I am happy to announce that we have included Admin Analytics as part of this preview. The Admin Analytics feature includes reports for Common Data Services, Microsoft Flow and PowerApps.
09 Oct 09:33

Die Tagespost

by Udo Vetter

Nachdem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nun eingestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft mir die sichergestellten Gegenstände zurückgesandt:

… erhalten Sie für Ihren Mandanten folgende Asservate: ein grüner Gummipenis, ein schwarzer Dildo aus Kunststoff, zwei Flaschen mit Gleitgel, ein Lederseil mit Schlaufe und Karabinerhaken mit der Bitte um Weiterleitung.

Das ist zwar nichts gegen die scharfe Pistole, die ich mal versehentlich von einer Staatsanwaltschaft zurückerhalten habe. Das bürointerne Interesse an der Waffe war aber geringer.

09 Oct 09:33

Auf das Motiv kommt es an

by Udo Vetter

Wer menschliche Leichen zerstückelt, begeht noch nicht notwendigerweise eine Störung der Totenruhe (§ 168 StGB). Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs. Die Richter heben teilweise die Verurteilung eines Mannes auf, der zwei Frauen in Leipzig getötet haben soll.

Der Mann hatte die Leichen zerstückelt und die Körperteile an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet abgelegt, um, wie es im Urteil des Landgerichts Leipzig heißt, „die Tat zu verdecken und den Körper der Getöteten besser aus der Wohnung verbringen zu können“ beziehungsweise um das zweite Opfer „aus seiner Wohnung zu schaffen“.

Das reicht nicht für eine strafbare Störung der Totenruhe, befindet der Bundesgerichtshof. Diese setze voraus, dass der Täter dem Opfer seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist. Genau dieses Vorsatzelement vermissen die Richter, wenn es dem Mann vorrangig nur darum ging, die Leichen aus seiner Wohnung schaffen zu können. Während die Verurteilung des Täters wegen eines Mordes nun rechtskräftig ist, muss eine andere Kammer des Landgerichts Leipzig nun nochmals über die zweite Tötung verhandeln (Aktenzeichen 5 StR 411/18).

09 Oct 09:33

Termins-Dilemma

by Udo Vetter

Zu den sicherlich unerfreulicheren Aufgaben eines Richters in Strafsachen gehört es, einen passenden Hauptverhandlungstermin zu finden. Also einen, an dem insbesondere auch der Verteidiger Zeit hat. Oder alle Anwälte, wenn mehrere Personen angeklagt sind. Sollte ein Sachverständiger eingeschaltet sein, kommen dessen mögliche Terminsprobleme noch dazu.

Viele Richter fragen freundlicherweise vorher in die Runde, wann die Beteiligten freie Termine haben. So eine Anfrage des Gerichts erreichte mich am 23. Juli. Ich teilte sogleich mit, an welchen Dienstagen, dem Sitzungstag des Gerichts, ich schon verhindert bin. Und zwar für den Zeitraum bis Februar nächsten Jahres.

Nun kommt am 11. September die Ladung. Für einen Verhandlungstermin am Dienstag, 20. November. Das war in der Tat einer der Tage, die ich bei mir noch als frei gemeldet hatte. Aber wen mag es wundern, dass dies knapp anderthalb Monate nach der Anfrage des Gerichts jetzt nicht mehr gilt? Die meisten Gerichtstermine kommen halt nun mal mit einem Vorlauf von einigen Wochen bis zu vier Monaten rein. So war es hier auch.

Ich suche die Schuld für das Dilemme erst mal gar nicht beim Richter. Vielmehr befürchte ich, dass der eine oder andere Verteidigerkollege in dieser Sache mit der Meldung freier Termine getrödelt hat – so dass der Richter den Termin mangels hinreichender Informationen nicht wesentlich früher anberaumen konnte.

Nur: Unter der – nun ja – Zögerlichkeit mancher Kollegen möchte ich dann aber auch wieder nicht leiden. Deshalb schätze ich, dieses Jahr wird’s nichts mehr mit der Verhandlung. Denn die Terminsfindung geht jetzt mit einiger Sicherheit in die Ehrenrunde.

09 Oct 09:33

„Extrem kurze, blonde Haare“

by Udo Vetter

Vor einigen Tagen hatte ich einen Termin am Amtsgericht, der sehr kurz ausfiel. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft fest entschlossen war, meinen Mandanten einer Straftat zu überführen.

Grundlage der Beschuldigung war die Aussage eines Mannes, der behauptete, mein Mandant habe ihm vor einem knappen Jahr Drogen verkauft. Auch wenn der Zeuge / Kunde eine eher vage Personenbeschreibung abgab (Europäer, 25-30 Jahre, ca. 174 cm groß), so gab es doch einen Punkt, in dem sich der Zeuge laut Vernehmungsprotokoll ganz klar äußerte:

Der Mann hatte eine Mecki-Frisur (extrem kurze, blonde Haare).

Als ich mit meinem Mandanten im Gerichtssaal Platz nahm, schmunzelte die Richterin bereits. Mein Mandant hat nämlich wunderbares, schulterlanges Haar. Und das ist auch noch tiefschwarz. „Keine Chance“, befand die Richterin und schöpfte hierbei aus ihrer Lebenserfahrung, „dass die Haare in einem Jahr so doll nachgewachsen sind.“

Die Staatsanwältin erwog noch kurz, ob sie auf den Zeugen Wert legt. Der war allerdings gar nicht erschienen. So rang sie sich selbst dazu durch, einen Freispruch zu beantragen. Es ist mir immer eine Freude, wenn ich ich mich im Plädoyer der Staatsanwaltschaft einfach anschließen kann.

09 Oct 09:33

Gericht: Fahrassistenten sind nicht perfekt

by Udo Vetter

Die Fahrassistenz-Systeme in modernen Autos sind nicht perfekt. Deshalb darf auch der Käufer einer Limousine der oberen Mittelklasse nicht erwarten, dass ihm eine Art autonomes Fahren ermöglicht wird. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht Dortmund die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der das Verhalten des „Drive Pilot“ in seinem neuen E 220d bemängelte.

Das Amtsgericht Dortmund beschäftigte sich eingehend mit den gerügten Mängeln des Systems (Listenpreis: 2.261,00 €). Zum Beispiel hatte das Assistenz-System den Wagen im Bereich einer Autobahnbaustelle auf 30 km/h runtergebremst, obwohl an der fraglichen Stelle 80 km/erlaubt sind. Grund war allerdings, dass der Verkehr wegen einer Baustelle teilweise über die Straße einer Raststätte geleitet wurde – und auf Raststätten bremst der „Drive Pilot“ das Fahrzeug stets auf Tempo 30.

Bei einer zweiten Situation ging es um einen Kreisverkehr. Dort gilt ein Einfahrtstempo von 20 km/h. Bei der Ausfahrt beschleunigte der „Drive Pilot“ dann auf 50 km/h, obwohl wenige Meter ein Schild wieder Tempo 20 anordnete.

Außerdem bemängelte der Autokäufer unterschiedliches Verhalten des Assistenzsystems bei Ortseingangsschildern. So werde die Geschwindigkeit mal wenige Meter vor dem Schild, dann wieder erst wenige Meter nach dem Schild auf 50 km/h reduziert.

Das Amtsgericht Dortmund sieht darin keine erheblichen Mängel. Der Hersteller bzw. Verkäufer schulde bei Neuwagen technische Systeme, wie sie dem Stand der Technik entsprechen, und zwar für die jeweilige Wagenklasse. Fahrassistenzsysteme seien relativ neue Produkte, bei denen mit einer gewissen Fehleranfälligkeit zu rechnen sei. Deswegen fordere das Gesetz in § 1b StVG auch, dass der Autofahrer aufmerksam bleibt und im Zweifel selbst eingreift.

Ein Mangel läge nur vor, wenn das Assistenzsystem gegen die Straßenverkehrsordnung handele. Allerdings konnte der Kläger keinen Fall darlegen, in dem der Computer sein Auto zum Beispiel über die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinaus beschleunigte. Von daher sei die erforderliche „Basissicherheit“ jederzeit gewährleistet. Der Autokäufer kann also kein Geld zurückverlangen (Aktenzeichen 425 C 9453/17).

09 Oct 09:33

Doch nicht unwürdig

by Udo Vetter

Weil sie sich gegenüber ihrem Ausbilder bei der Staatsanwaltschaft deutlich im Ton vergriff und dafür auch eine Geldstrafe wegen Beleidigung kassierte, sollte einer Volljuristin der Weg in den Anwaltsberuf versperrt werden – endgültig. Die Anwaltskammer Köln erklärte die Assessorin für „unwürdig“ und verweigerte ihr die Zulassung.

Die Vorgeschichte kann man hier hier nachlesen und auch, dass erst das Bundesverfassungsgericht eingreifen musste, um die Maßstäbe zwischen Berufsfreiheit und Standesrecht zurechtzurücken.

Seit der Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof scheint man es dort allerdings nicht sonderlich eilig gehabt zu haben. Fast ein Jahr verging, bevor man sich dort wieder mit der Sache beschäftigte. Allerdings brachte die mündliche Verhandlung Ende August wohl eine Sinnesänderung, auch bei der Kölner Anwaltskammer. Nun darf die Juristin doch Anwältin werden. Sie wurde vor einigen Tagen vereidigt.

Bericht in der Legal Tribune Online

09 Oct 09:33

Richter geht heute auch ohne „Prädikat“

by Udo Vetter

Richter sind längst nicht mehr allesamt lupenreine „Prädikatsjuristen“. Die Anforderungen für ein Richteramt sind in der letzten Zeit so weit zurückgeschraubt worden, dass durchaus auch Juristen ohne zwei Prädikatsxaman (Note mindestens vollbefriedigend) eine Stelle erhalten können – und auch erhalten.

Grund für die zurückgeschraubten Erwartungen an künftige Richter ist der Konkurrenzdruck aus anderen Marktsegmenten. So bieten Anwaltskanzleien und auch die Wirtschaft geeigneten Bewerbern Einstiegsgehälter, die schnell über 100.000 Euro liegen können. Ein junger Richter muss sich mit gut der Hälfte zufrieden geben. Während woanders dann (hoffentlich) erst der Karriereturbo zündet, müssen Richter sich mit den vergleichsweise moderaten Steigerungen gemäß Besoldungsgesetz zufriedengeben.

Die Legal Tribune Online hat in einem Bericht zusammengestellt, mit welchen Noten man in vielen Bundesländern heute schon Richter werden kann. Und offensichtlich ist es so, dass die Einstiegshürden in nächster Zukunft wegen des greifbaren Bewerbermangels künftig noch flexibler werden.

09 Oct 09:33

Schuhe? Kokain!

by Udo Vetter

Die Polizei hat Telefonate belauscht. Das geschah in einem ganz eigenen Ermittlungskomplex. Auf verschlungenen Pfaden kam auch mein Mandant – ich vermute eine Namensverwechslung – zu dem Vergnügen, dass ihm jemand zuhörte. Das Ergebnis mündete in einer Strafanzeige:

Anschließend unterhielten sich beide über Schuhe, für die N. zwei mögliche Kunden habe, die sich dafür interessieren. Im gesonderten Verfahren gegen J. und in dem Verfahren gegen Z. konnte das Wort „Schuhe“ als Synonym für Kokain entschlüsselt werden. Offensichtlich sprachen N. und B. im vorliegenden Gespräch ebenfalls über Kokain bzw. ein mögliches Kokaingeschäft.

Tatsächlich redet mein Mandant N. oft über Schuhe. Er hat ein Schuhgeschäft, das kann man sehr leicht googeln. B. macht in Im- und Export. Er hat einen Namen für, man mag es kaum glauben, extravagante Schuhe. Bei der Durchsuchung im Laden meines Mandanten wurden dann überraschenderweise keine Drogen gefunden.

Der Mandant macht das Beste draus. Immerhin zwei Beamte wollen bei Gelegenheit noch mal privat reinschauen, vielleicht werden sie ja zu Kunden.

09 Oct 09:33

Der Richter kennt das Recht – oder auch nicht

by Udo Vetter

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: So lautet der Vorwurf, den das Amtsgericht meinem Mandanten macht. In einem Strafbefehl, der wie üblich von der Staatsanwaltschaft vorformuliert wurde. Für mich wird es nicht ganz einfach, den Mandanten zu der Frage zu beraten, ob wir den vorsorglich eingelegten Einspruch gegen den Strafbefehl aufrecht erhalten sollen. Riskant ist es allemal…

… weil mein Mandant mit der verhängten Geldstrafe von 30 Tagessätzen möglicherweise gut weg kommt. Die Gefahr ist groß, dass er mit Zitronen handelt, wenn er die Sache durchkämpft. Der Vorwurf, der sich auf einen Vorfall vom 13. Februar 2018 stützt, liest sich so:

Sie haben Amtsträgern, die zur Vollstreckung von Gesetzen … berufen sind, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet und ihn dabei tätlich angegriffen. Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB.

Wer den verlinkten Gesetzeswortlaut liest, dem fällt gleich auf, dass § 113 StGB gar nicht von einem tätlichen Angriff spricht. Das liegt daran, dass das Gesetz mit Wirkung zum 30.05.2017 geändert wurde. Der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte ist in den neuen § 114 StGB gewandert, dank der unermüdlichen Lobbyarbeit von Rainer Wendt & Co. Nach diesem neuen Paragrafen ist nichts mehr mit Geldstrafe; das untere Straflimit liegt bei drei Monaten Freiheitsstrafe.

Es kommt schon mal vor, dass Staatsanwälte die aktuelle Rechtslage nicht kennen. Für eher bemerkenswert halte ich den Umstand, dass auch dem Richter nichts aufgefallen ist. Immerhin soll er den Strafbefehlsentwurf im Idealfall auf seine Richtigkeit prüfen, bevor er ihn unterschreibt. Hat er wohl eher nicht.

Der Mandant muss nun überlegen, was er macht. Spätestens im Verhandlungstermin dürfte der Fehler ja auffallen (so viel Glück kann man gar nicht haben, dass bis zum bitteren Ende niemand was merkt). Dann folgt unausweichlich ein rechtlicher Hinweis – und dann droht die Mindeststrafe von drei Monaten. Natürlich nur für den Fall, dass der Richter von der Schuld meines Mandanten überzeugt ist. Deshalb der einleitende Hinweis, dass wir hier sehr leicht mit Zitronen handeln können, wenn der Mandant seinen Einspruch nicht zurücknimmt.

(Hinweis: Der Text ist schon älter. Ich habe erst mal abgewartet, was der Mandant macht. Jetzt kann ich den Text veröffentlichen – das Risiko einer Haftstrafe wollte der Mandant dann doch nicht auf sich nehmen.)

09 Oct 09:33

Kleingedrucktes hilft Airlines nicht

by Udo Vetter

Flugverspätung? Flugausfall? In solchen Fällen steht Reisenden eine pauschale Entschädigung zu, die oft sogar deutlich über dem Flugpreis liegt. Auf die Geltendmachung dieser Ansprüche haben sich mehrere Internetportale spezialisiert. Der Kunde muss sich um nichts kümmern, dafür erhalten die Anbieter im Erfolgsfall eine Provision.

Einigen Airlines scheint der Service nicht zu gefallen. Sie wehren sich mit einem Abtretungsverbot, das sie in ihre Buchungsbedingungen reinschreiben. Wäre das Abretungsverbot wirksam, könnte das Portal das Geld nicht für den Kunden bei der Fluggesellschaft eintreiben.

Allerdings scheinen die Gerichte hier eher auf der Seite der Fluggäste zu sein. Aktuell gibt es jetzt einen Hinweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth, in dem ein Abtretungsverbot im Kleingedruckten als unzulässig angesehen wird. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Die Airline nahm daraufhin ihre Berufung zurück.

Über weitere Einzelheiten berichtet die Legal Tribune Online. Dort werden auch noch einige ältere Entscheidungen genannt, die ebenfalls zu Gunsten der Reisenden ausfielen.

Als Fluggast sollte man sich also nicht abschrecken lassen, wenn man ein Fluggastrechte-Portal eingeschaltet hat.

09 Oct 09:33

Handschriftliche Verfügung

by Udo Vetter

Die Situation kennt jeder Jurist, der ab und zu Gerichtsakten lesen muss. Oftmals finden sich darin handschriftliche Notizen von Staatsanwälten und Richtern, auch näher bekannt als „Verfügung“ oder „Vermerk“. Wie das halt so ist, zeichnen sich die Werke insbesondere dadurch aus, dass sie oft nur schlecht lesbar sind.

Allerdings ist es fast immer mit ein wenig Fantasie und Intuition möglich, den Inhalt zu erraten. Nun bin ich aber in einem Fall endgültig gescheitert. In der Notiz, die vier Zeilen lang ist, konnte ich nur „Jochen/Maria“ oder „Joachim/Maria“ entziffern und etwas, was möglicherweise „DOS“ oder „DUS“ heißen könnte. Außerdem ein „monachm. 1743“.

Nichts davon ließ sich irgendwie mit den bisherigen 243 Seiten Text vereinbaren, welche die Gerichtsakte mittlerweile umfasste. Da ich auf der anderen Seite nicht riskieren wollte, etwas zu verpassen, das für die Verteidigung wichtig sein könnte, rief ich die zuständige Richterin an.

Die hatte dann eine ganz plausible Erklärung. Die Notiz besagte, dass ihre Schwiegereltern (Joachim und Maria) am Montagnachmittag in Düsseldorf mit dem Flugzeug ankommen, und zwar um 17.43 Uhr. Dann wollen sie abgeholt werden.

„Schon komisch“, sagte die Richterin. „Ich weiß noch genau, dass ich den Zettel mit den Flugzeiten später gesucht, aber partout nicht mehr gefunden habe.“ Na ja, jetzt ist immerhin klar, wo sie die Notiz gemacht hat.

09 Oct 09:33

Facebook ist nicht gleich Facebook

by Udo Vetter

Facebook ist nicht gleich Facebook. Jedenfalls können die Rechte Betroffener sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem welches Angebot von Facebook sie nutzen. Für den Facebook-Messenger entschied das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt, dass die dortige Kommunikation nicht zu den sozialen Netzwerken im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gehört.

Geklagt hatte eine Frau, über die via Facebook Messenger zwischen einzelnen Personen übel geredet wurde. Sie wollte von Facebook wissen, wer die Informationen verbreitet. Doch einen Anspruch auf Auskunft hat sie nach Meinung der Frankfurter Richter gegenüber Facebook nicht. Der besondere Auskunftsanspruch nach § 14 TMG gelte nur für soziale Netzwerke, nicht aber für private Kommunikation.

Allein die Möglichkeit, über den Messenger private Nachrichten an einen größeren Empfängerkreis zu senden, führe noch nicht zu der Annahme eines sozialen Netzwerks. Ein soziales Netzwerk müsse vielmehr dazu bestimmt sein, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern zu teilen oder zugänglich zu machen. Beim Facebook Messenger steht nach Auffassung des Gerichts aber die private Kommunikation im Vordergrund.

Das Gericht weist darauf hin, dass man die Rechtslage als unbefriedigend empfinden könne. Allerdings müsse hier der Gesetzgeber tätig werden (Aktenzeichen 16 W 27/18).

09 Oct 09:32

Was, wenn Ulvi K. doch ein Mörder ist?

by Udo Vetter

Im Mordfall Peggy K. gibt es nun zwar einen Verdächtigen, gegen den wegen Mordes ermittelt wird. Trotzdem bleibt der Mann in Freiheit, weil die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sieht.

Der dringende Tatverdacht ist aber Voraussetzung für einen Haftbefehl. Angesichts der Umstände spricht also vieles dafür, dass die Ermittler dem Mann derzeit eher glauben (müssen), dass er Peggy nicht getötet, sondern dass er lediglich die Leiche des Kindes vergraben hat. Strafbar wäre auch dies gewesen. Nur sind 17 Jahre nach Peggys Verschwinden so gut wie alle in Fragen kommenden Delikte (zum Beispiel Störung der Totenruhe) verjährt. Verfolgt werden könnten im hier interessierenden juristischen Spektrum noch Totschlag und einige Sexualdelikte, zum Beispiel die Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB), die alle frühestens 20 Jahre nach einer Tat verjähren. Außerdem natürlich Mord, bei dem die Verjährung ja abgeschafft wurde. Gleiches gilt für eine mögliche Beihilfe, aber von einer gemeinschaftlichen Tat scheinen die Ermittler ja eher nicht auszugehen.

Laut den Behörde benennt der jetzt ermittelte Verdächtige sogar die Person, von der er Peggys Körper übernommen haben will. Preisgegeben wird der Name dieser Person nicht. Es ist auch keine Rede davon, dass der Betreffende ernsthaft im Fokus von Ermittlungen stünde. Entweder bindet der jetzt Ermittelte den Behörden einen Bären auf. Oder, das scheint mir viel naheliegender, diese Person ist Ulvi K, der schon einmal wegen des Mordes an Peggy verurteilt wurde.

Nachdem Ulvi K. aber sein – sicherlich mehr als fragwürdiges – Geständnis widerrufen hatte, wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Rechtskräftig. Was aber ist, wenn sich jetzt herausstellt, dass Ulvi K. doch der Täter ist?

Trifft das zu, wird er trotzdem nicht mehr bestraft werden können. Das liegt am Grundsatz, wonach niemand zwei Mal wegen derselben Straftat vor Gericht gestellt werden kann. Steht so im Grundgesetz, Art. 103 GG. Von diesem Grundsatz gibt es nur eng begrenzte Ausnahmen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten überhaupt zulässig machen.

Am besten erschließt sich die Problematik (oder der rechtsstaatliche Segen), wenn man zunächst einen Blick auf die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten wirft. Hier lässt § 359 StPO eine Wiederaufnahme zu, „wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die … die Freisprechung des Angeklagten … zu begründen geeignet sind“.

Genau dieser Wiederaufnahmegrund fehlt aber in § 362 StPO, welcher die Wiederaufnahme zuungunsten des meist freigesprochenen Angeklagten regelt. Kurz gesagt: Neue Beweismittel – etwa ein bisher nicht bekannter Zeuge oder auch ein Mittäter, der erst spät sein Schweigen bricht – können nicht zu einer Neuauflage des Prozesses führen. Sollte das aus rechtsstaatlicher Sicht seinerzeit sicherlich falsche Urteil gegen Ulvi K. dummerweise „richtig“ und die spätere Korrektur vom Ergebnis her gesehen „falsch“ gewesen sein, gäbe es jetzt keinerlei Möglichkeit mehr, Ulvi K. als Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Nur Ulvi K. selbst könnte daran noch etwas ändert – wenn er die Tat gesteht und das auch noch glaubwürdig (§ 362 Nr. 4 StPO). Ob ein Gericht in dieser Konstellation allerdings einem erneuten Geständnis K.s überhaupt glauben und eine Verurteilung hierauf stützen könnte, wäre dann die große Frage.

09 Oct 09:32

Kompliment

by Udo Vetter

„Ein Arschloch bleibt ein Arschloch“, schallte es heute sehr laut durchs Amtsgericht Ratingen.

Der Ausspruch fiel aus dem Mund der Hauptbelastungszeugin und vermeintlich Geschädigten. Kurz zuvor war mein Mandant freigesprochen worden.

Demgemäß nehme ich es einfach mal als Kompliment.

09 Oct 09:32

Mann schießt sich Wattestäbchen in den Kopf

by Udo Vetter

Mit einem ungewöhnlichen Fall aus dem Waffenrecht musste sich das Amtsgericht München beschäftigen. Es ging um einen Mann, der mit einem illegalen Revolver Russisch Roulette spielte. Die Patrone hatte er allerdings durch ein halbiertes Wattestäbchen ersetzt.

Das wiederum war erst mal gar nicht dumm, denn ansonsten wäre der Mann jetzt wahrscheinlich tot. Immerhin hatte er die Waffe tatsächlich ausgelöst in der Meinung, dass die Kammer mit dem Wattestäbchen nicht „scharf“ ist. Tatsächlich wurde das Stäbchen aber in Bewegung gesetzt. Es drang durch die Schädeldecke zwei Millimeter ins Gehirn des Mannes ein. (Ich kann mir das wirklich schlecht vorstellen, aber so steht es tatsächlich in der Pressemitteilung des Amtsgerichts München.)

Der Mann bekam eine Titanplatte eingesetzt und wurde auf eigenen Wunsch nach acht Tagen aus dem Krankenhaus entlassen. Er will noch immer an Schwindelattacken leiden und hofft nun darauf, dass ihm eine Schwerbehinderung anerkannt wird. Auf die Frage des Gerichts, wie ein erwachsener Mensch auf so eine Idee kommen könne, wies er darauf hin, dass er schon seit Jugendtagen Marihuana und später auch härtere Drogen konsumiere.

Den Revolver (Kaliber 4 mm) hatte der Mann nach eigenen Angaben in einer Mülltonne gefunden. Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Dass es bei einer Geldstrafe blieb, begründete das Gericht mit den Folgen der Tat, die den Angeklagten schon schwer getroffen hätten (Aktenzeichen 1116 Ds 117 Js 217523/17).

09 Oct 09:32

Schockbilder vor einer Grundschule

by Udo Vetter

Ein Abtreibungsgegner hatte sein Auto mit Fotos abgetriebener und zerstückelter Föten beklebt. Es handelte sich um Bilder von seiner Internetseite, welche die Bundesaufsicht für jugendgefährdende Medien bereits als jugendgefährdend eingestuft hat. Außerdem nutzte der Mann das Fahrzeug als Fläche für Slogans wie „damals Holocaust – heute Babycaust“. Als er sein Auto während der Unterrichtszeiten direkt vor einer Grundschule abstellte, ließ die Stadtpolizei Darmstadt das Auto abschleppen. Der Streit, wer die Kosten zu tragen hat, führte nun zu einem Rechtsstreit.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt billigt dem Mann zwar zu, auf seinem Auto „Werbung“ auch für politische Ansichten zu machen. Allerdings sei die Grenze jedenfalls dort überschritten, wo das Wohl der Grundschulkinder unmittelbar gefährdet sei. Die Kinder seien konkret in Gefahr gewesen, ohne jede pädagogische oder erzieherisch Unterstützung mit den brutalen Bildern und den Slogans konfrontiert zu werden.

Darin sieht das Gericht eine Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG), die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dementsprechend sei die Polizei auch berechtigt gewesen, die damit verbundene Gefahr zu beseitigen, indem sie das Auto abschleppte. Ob der Mann tatsächlich auf Kinder einwirken wollte oder nur zufällig vor der Schule parkte, spielt laut dem Gericht keine Rolle (Aktenzeichen 3 K 1937/17.DA).

09 Oct 09:32

Kein neues Recht für alte Fälle

by Udo Vetter

Gastbeitrag von Dr. André Bohn, Assessor und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität-Bochum

Die 79 Kommentare zu dem letzten Post „Was, wenn Ulvi K. doch ein Mörder ist?“ zeigen, dass das Thema Interesse weckt und zu Diskussionen anregt. Daher noch mal ein kleiner Überblick zur Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten bei Vorliegen neuer Beweise:

Art. 103 Abs. 3 GG normiert den Grundsatz „ne bis in idem“. Nach seinem Wortlaut verbietet er nur jede erneute Bestrafung, aber es besteht Einigkeit, dass der Schutz sich über den Wortlaut hinaus auch auf erneute Verfolgungen bezieht. Ulvi K. darf also nicht noch einmal der Prozess gemacht werden.

In § 362 StPO sind momentan als Ausnahme zu Art. 103 Abs. 3 GG vier Wiederaufnahmegründe normiert. Die Nummern 1-3 betreffen Fehler im Ausgangsverfahren, Nr. 4 normiert das Geständnis des Freigesprochenen als Wiederaufnahmegrund.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Gesetzesinitiativen, um in § 362 StPO einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise einzuführen – den es bislang nicht gibt.

In der Regel werden Einzelfälle, deren juristisches Ergebnis als unhaltbar angesehen wird, zur Grundlage solcher Initiativen. Der letzte die Gemüter erhitzende Fall, der zu einer solchen Initiative führte, betraf ein damals 17-jähriges Mädchen, das vergewaltigt und ermordet worden war. Die Polizei ermittelte einen Tatverdächtigen, der zunächst zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf.

In dem darauf folgenden zweiten Prozess erging ein Freispruch. Jahre später konnte dann aufgrund neuer Untersuchungsmethoden DNA des Freigesprochenen an der Binde des Opfers gefunden werden. Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens war aber nicht möglich. Der Vater der Getöteten initiierte eine Online-Petition zur Erweiterung des § 362 StPO, die über 105.000 Unterschriften erreichte.

Zu einer Gesetzesänderung kam es zwar nicht, aber auch im momentan geltenden Koalitionsvertrag findet sich der Satz: „Wir erweitern die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freigesprochenen Angeklagten in Bezug auf die nicht verjährbaren Straftaten.“

Eine solche Änderung wäre juristisch aber alles andere als unproblematisch, um nicht zu sagen verfassungswidrig:
Art. 103 Abs. 3 GG stellt ein schrankenlos gewährleistetes (Justiz-)Grundrecht dar. Es kann daher nur durch verfassungsimmanente Schranken, also andere Güter von Verfassungsrang, beschränkt werden. Die materielle Gerechtigkeit, der die Wiederaufnahme des Strafverfahrens dient, ist ein solches Gut.

Ausgehend von dem Prinzip der praktischen Konkordanz muss § 362 StPO aber die sich gegenüberstehenden Rechtsgüter in einen möglichst schonenden Ausgleich bringen, sodass die beiden Rechtsgüter – jeweils beschränkt durch das andere – zu möglichst optimaler Wirksamkeit gelangen. Bei Einführung eines Wideraufnahmegrundes wegen neuer Beweise würde die in Art. 103 Abs. 3 GG verbürgte Rechtssicherheit des Freigesprochenen jedoch in solchen Fällen gar keine Wirksamkeit mehr entfalten.

Im Übrigen könnte eine entsprechende Änderung aufgrund des Rückwirkungsverbots nicht auf Altfälle angewendet werden. Die in solchen Fällen oft eingeforderte Gerechtigkeit kann daher in Bezug auf die Altfälle ohnehin nicht erreicht werden.

26 Sep 14:40

Warum Jeff Bezos wichtige Meetings nur zwischen 10 und 12 Uhr erlaubt

Der Amazon-Chef Jeff Bezos verfolgt klare Meeting-Regeln – einen neuen persönlichen Grundsatz hat er kürzlich auf einem Panel verraten: Für wichtige Besprechungen gebe es nur eine vernünftige Zeit.

Zwei Pizzen – von mehr dürfen Mitarbeiter, die in einem Meeting mit Jeff Bezos sitzen, nicht satt werden. Mehr Pizzen würde bedeuten, dass zu viele Kollegen anwesend sind. Und zu viele Kollegen machen ein Meeting ineffizient. Diese Regel des Amazon-Gründers ist in der Öffentlichkeit weitestgehend bekannt. Auf dem Panel des The Economic Clubs hat der Tech-Tycoon kürzlich aber noch mehr ausgeplaudert. Ein weiterer persönlicher Konferenz-Grundsatz des CEO lautet: Wichtige Meetings sollten grundsätzlich zwischen 10 und 12 Uhr angesetzt werden.

Klare Meeting-Regel von Jeff Bezos: Wichtige Entscheidungen zwischen 10 und 12 Uhr

Der Grund, warum Jeff Bezos wichtige Besprechungen vor allem am späten Vormittag führt, liegt darin, dass der CEO binnen dieser Zeit am besten nachdenken kann. „Besprechungen, die mich geistig fordern, setze ich immer vor dem Mittagessen an“, sagte er dem Moderator David Rubenstein. „Alles, was wirklich wichtig ist und meine volle mentale Aufmerksamkeit braucht, lege ich auf einen 10-Uhr-Termin.“ Ausnahmen scheint es dabei kaum zu geben, wie der Amazon-Chef zu verstehen gibt: „Um 17 Uhr kann ich über Wichtiges nicht mehr nachdenken. So etwas versuchen wir dann am nächsten Tag um 10 Uhr noch einmal anzupacken.“

„Meine Aufgabe besteht nicht darin, tausende Entscheidungen am Tag zu fällen.“

Der Zeitrahmen habe zudem einen weiteren Vorteil: Als Geschäftsführer sei es ihm wichtig, wenige, aber dafür qualitativ hochwertige Entscheidungen zu treffen. „Meine Aufgabe besteht nicht darin, tausende Entscheidungen am Tag zu fällen. Je mehr ich das tue, desto eher leidet mein Entscheidungsvermögen darunter, weil ich müde oder mürrisch werde. Das ist es nicht wert“, erklärt Bezos auf der Bühne. Die 10-bis-12-Uhr-Regel stellt somit sicher, dass die Leute in der Zeit gut vorbereitet sind und sich wirklich auf das Wesentliche konzentrieren. Drei gute Entscheidungen am Tag, so der CEO, reichen völlig aus.

Frühaufsteher werden jetzt denken, warum eigentlich erst ab 10 Uhr? Warum nicht schon ab 7 oder 8 Uhr morgens? Auch darauf antwortet Jeff Bezos freimütig. Die Zeit sei fest für ihn und seine Familie geblockt. In den Morgenstunden lässt er es lieber ruhig angehen, liest die Zeitung und genießt ein ausgedehntes Frühstück mit seiner Frau MacKenzie und den Kindern. Wer so gelassen in den Tag startet, der sei im Anschluss auch bereit die großen Themen anzupacken, so der Amazon-Chef. Prioritäten kann man sich wünschen, doch es bringt nichts, sie nicht auch einzufordern. Jeff Bezos scheint das für sich tief verinnerlicht zu haben.

10 (nicht ganz ernst gemeinte) Tricks, wie du im Meeting schlau wirkst
10 (nicht ganz ernst gemeinte) Tricks, wie du im Meeting schlau wirkst. (Grafik: The Cooper Review)

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Übrigens, auch dieser Beitrag könnte dich interessieren: Darum verbietet Jeff Bezos seinen Führungskräften Powerpoint

26 Sep 14:30

Ein düsterer Vorgeschmack auf die Upload-Filter der EU-Urheberrechtsreform

Die EU-Urheberrechtsreform dürfte Internetplattformen bald dazu zwingen, Upload-Filter einzurichten. Wie sich das Internet dann anfühlen wird, kann man allerdings heute schon erleben.

Konservative Politiker rollen ja gerne mit den Augen, wenn das Wort „Upload-Filter“ fällt, denn davon stünde schließlich nichts im Gesetzesentwurf, der am 12. September im EU-Parlament verabschiedet wurde. Nach Artikel 13 werden alle größeren Internetplattformen in Zukunft dafür haften müssen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen. Anbieter, auf deren Websites sich täglich Tausende oder gar Millionen von Nutzern befinden, können dem Gesetz eigentlich nur dadurch genügen, dass sie Upload-Filter einrichten.

Solche Filter gibt es schon seit längerer Zeit, etwa das von Youtube bekannte Content ID. Jedes hochgeladene Video wird per digitalem Fingerabdruck mit einer Datenbank abgeglichen und gesperrt, sobald es geschütztes Material zu enthalten scheint. Dabei geht schon lange allerlei schief. So wurde diesen Sommer erst der Youtuber Paul Davids gesperrt, obwohl es sein eigenes Material war, das er hochgeladen hatte. Content ID betrifft nur Videos und Musik auf Youtube, die Urheberrechtsreform allerdings auch Bilder, Text, Programmcode und alles, was sich urheberrechtlich schützen lässt.

Kürzlich durfte ich einen kleinen Vorgeschmack davon erleben, wie sich ein Internet anfühlen könnte, in dem Upload-Filter allgegenwärtig sind. Auf meinem Google+-Account veröffentlichte ich einen Link zu Yahoo Finance. In dem Artikel geht es um eine kanadische Versicherungsgesellschaft, die künftig nur noch Lebensversicherungen an Kunden verkaufen will, die sich bereit erklären, einen Fitness-Tracker zu tragen. Die Überschrift lautete: „Strap on the Fitbit: John Hancock to sell only interactive life insurance“. Mein Kommentar dazu: „That’s exactly how we shouldn’t allow things to develop.“

Post innerhalb von 5 Minuten gesperrt

Innerhalb von fünf Minuten verschwand dieser Post und ich erhielt zwei E-Mails von Google. Ich habe mit meinem Post angeblich gegen die „Inhalts- und Verhaltensrichtlinien von Google+ und somit auch gegen die Nutzungsbedingungen von Google+“ verstoßen. „Entfernungsgrund: Eindeutig sexuelles Material“, heißt es wörtlich in der Mail. Nun weiß ich nicht, was genau an meinem Post „sexuelles Material“ sein soll, aber das Auftreten der Wörter „Strap on“ und „Hancock“ dürften einen Algorithmus getriggert haben.

Eine Möglichkeit, zu widersprechen, fand ich weder in der Mail noch auf den Support-Seiten von Google. Wenn es sie gibt, ist sie sehr gut versteckt. Für mich als Nutzer ist die Situation kafkaesk. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden kann. Ich weiß nicht, ob bei Google ein Counter hochgesetzt wurde, der meinen Account bei wiederholten „Verstößen“ ganz sperrt. Und ich weiß nicht, ob davon nur Google+ betroffen ist oder auch andere Dienste wie etwa Google Mail. Je nachdem, um welche Plattform es sich handelt und wie sehr man auf sie angewiesen ist, kann so etwas also durchaus haarig werden.

Ein algorithmisches Missverständnis

Klar kommen jetzt ein paar Witze der Sorte „Haha, Google+ gibt es noch?“. Sicherlich handelt es sich um einen Fehler, ein Missverständnis, einen lausig programmierten Algorithmus. Allerdings frage ich mich, wie Upload-Filter in Zukunft wohl aussehen werden, wenn sogar Google eine solche Fehlleistung abliefert. Immerhin steht die Suchmaschine im Ruf, mit die am meisten fortgeschrittenen Systeme zur Content-Kontrolle und Filterung zu besitzen, die vom Nimbus künstlicher Intelligenz umgeben sind.

Besonders übel stößt mir auf, dass es sich um eine politische Äußerung handelt, die hier unterdrückt wurde – wenn auch versehentlich. Dies ist natürlich noch nicht die Urheberrechtsreform, sondern nur Googles Versuch, die eigenen Community-Standards durchzusetzen. Aber es ist ein Vorgeschmack auf die kommenden Upload-Filter. Anhand dieses Zwischenfalls kann man sich leicht vorstellen, was die Urheberrechtsreform für soziale Medien, die Mem-Kultur, Online-Flohmärkte, Let’s-Play-Videos und sogar für Sportfans bedeuten wird. Die Urheberrechtsreform geht übrigens demnächst in ihre letzte Runde. Im so genannten Trilog verhandeln Parlament und Kommission und EU-Rat über den Gesetzesentwurf, bevor voraussichtlich im Frühjahr 2019 ein letztes Mal darüber im Parlament abgestimmt wird. Diese Abstimmung wird die letzte Chance, solche Filter noch zu verhindern.

Passend dazu: Das EU-Parlament beerdigt das freie Netz

26 Sep 14:29

Facebook-Fanpages: Die Checkliste für Seitenbetreiber

Gute Neuigkeiten für Fanpage-Betreiber – Facebook stellt die vom EuGH geforderte Vereinbarung zur Verfügung, die das datenschutzkonforme Betreiben der Fanpages ermöglicht. Was müssen Seitenbetreiber jetzt beachten? Die wichtigsten Informationen und eine Checkliste.

Wie viel Verantwortung übernimmt Facebook?

Facebook hat die Nutzungsbedingungen für Fanpages angepasst und damit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert. Der hatte gefordert, dass für das datenschutzkonforme Betreiben einer Fanpage eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vorliegen muss. In dieser Vereinbarung muss unter anderem geregelt sein, wer welche Pflichten, die von der DSGVO gefordert werden, übernimmt – insbesondere hinsichtlich der Betroffenenrechte und der Informationspflichten.

Die Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen soll nun alle Anforderungen erfüllen. Zunächst wird vereinbart, dass Facebook und die Fanpage-Betreiber für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Seitenbesucher verantwortlich sind. Dies wurde so bereits durch den EuGH festgestellt. Viel wichtiger ist: Facebook wird laut der Vereinbarung die primäre Verantwortung übernehmen. Das gilt insbesondere für die in den Art. 12 bis 22 DSGVO geregelten Betroffenenrechte sowie die in Art. 32-34 DSGVO normierte Datensicherheit und Meldung von Datenschutzverletzungen.

Zusätzlich wird vereinbart, dass Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Facebook Ireland (die Hauptniederlassung von Facebook in der EU) sein wird. Das hat gem. Art 56 DSGVO zur Folge, dass die irischen Datenschutzbehörden europaweit „federführend“ in allen diesbezüglichen Angelegenheiten sein werden. Gerichts- und Streitstand wird ebenso Irland sein.

Zudem garantiert Facebook die Zurverfügungstellung der „wesentlichen Aspekte“ des Dokuments für alle betroffenen Personen, womit auch das Kriterium „in transparenter Form“ im Sinne des Art. 26 DSGVO erfüllt werden soll.

Die Checkliste für Fanpage-Betreiber

Auch wenn die Hauptverantwortung für die Datenverarbeitung der User-Daten nun bei Facebook Ireland liegt, sehen die neuen Nutzungsbedingungen dennoch einige Pflichten für die Seitenbetreiber vor.

Betroffene informieren

Seitenbetreiber sind verpflichtet, die Betroffenen über die Verarbeitung der Daten zu informieren, indem auf der Fanpage im Infobereich unter Datenrichtlinie ein Link zur eigenen Datenschutzerklärung aufgeführt und den Nutzern angezeigt wird.

Datenschutzerklärung ergänzen

Die eigene Datenschutzerklärung muss mit einem entsprechenden Textbaustein zur gemeinsamen Verantwortlichkeit beim Betrieb der Fanpage samt Rechtsgrundlage ergänzt werden.

Rechtsgrundlagen finden und benennen

In den ergänzten Nutzungsbedingungen wird weiterhin vereinbart, dass Seitenbetreiber dafür Sorge tragen müssen, dass die Verarbeitung der Insights-Daten auf einer Rechtsgrundlage beruht. In Betracht werden hierbei wohl vor allem eine Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder f DSGVO kommen. Letzterer legitimiert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn der Verarbeitende ein dem Betroffenen gegenüber überwiegendes Interesse an der Verarbeitung hat.

Verantwortlichen benennen

Die Vereinbarung schreibt den Seitenbetreibern vor, den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu benennen. Laut einem englischen Hinweis von Facebook können die Angaben zum verantwortlichen Unternehmen und dessen Datenschutzbeauftragten einschließlich deren Kontaktdaten im Bereich About über Edit Page Info eingetragen werden. Möglich ist dies aber auch in der verlinkten Datenschutzerklärung (siehe oben).

Anfragen an Facebook weiterleiten

Im Falle einer Anfrage von deutschen Datenschutzbehörden oder betroffenen Seitenbesuchern ist der Fanpage-Betreiber verpflichtet, diese innerhalb von sieben Tagen über ein Formular an Facebook Ireland weiterzuleiten.

Fazit

Durch die ergänzten Nutzungsbedingungen von Facebook vermindert sich das Risiko beim Betrieb der Fanpage enorm. Vorhandene „Regelungslücken“ konnten größtenteils geschlossen werden. Die Checkliste hilft dabei, eine Facebook-Fanpage datenschutzkonform zu betreiben.

Ob wirklich alle Regelungslücken durch diese Vereinbarung geschlossen und die deutschen Datenschutzbehörden zufrieden gestellt werden konnten, bleibt abzuwarten. Eine abschließende Bewertung wird erst vorgenommen werden können, wenn erste Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit vorliegen.

Simone Rosenthal

Simone Rosenthal ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von ISiCO Datenschutz sowie Partnerin bei Schürmann Rosenthal Dreyer. Als Co-Founderin von lawpilots kooperiert sie eng mit Lernpsychologen und E-Learningspezialisten, um ein optimales Lernerlebnis zu ermöglichen.

26 Sep 14:29

Microsoft will das Passwort loswerden

Microsoft will das Passwort abschaffen. Künftig wird auf eine Mehrfachauthentifizierung der hauseigenen Authenticator-App gesetzt. Die ungewöhnliche Methode soll die Sicherheit drastisch erhöhen.

In einem aktuellen Beitrag auf dem Unternehmensblog von Microsoft kündigt der Sicherheitsverantwortliche Rob Lefferts „das Ende des Passwort-Ära“ an. Stattdessen will der Tech-Konzern zu einer Zwei-Faktor-Authentifizierung greifen.

Microsoft bietet dazu die Microsoft-Authenticator-App an, die die Zwei-Faktor-Authentifizierung vereinfacht. Dabei setzt das Unternehmen aus Redmond auf Sicherheitsschlüssel, die auch bei ausgewählten USB-Sticks angeboten werden. Mit Hilfe des Fingerabdrucks, der Gesichtserkennung oder eines Pin wird der Nutzer verifiziert. Somit kann seine Identität bei der Anmeldung mit der Authenticator-App ohne Eingabe eines Passwortes mit dem Smartphone bestätigt werden.

Microsoft ermöglicht Azure-Anmeldung ohne Passwort

Das Verfahren der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist jedoch keineswegs neu. Google beispielsweise bietet schon seit Jahren eine entsprechendes Verfahren mit eigenem Authentificator an. Neu an der App von Microsoft ist nun die passwortlose Anmeldung bei nahezu jedem „Azure Active Directory“-Dienst. Diese Funktion wird allerdings vorerst nur Business-Kunden zugänglich gemacht, die sich über den Verwaltungsdienst Azure Active Directory bei den Diensten Office 365, Azure und Dynamics CRM online einloggen können. Laut Lefferts wird die Wahrscheinlichkeit, gehackt zu werden, mit der Mehrfachauthentifizierung um „99,9 Prozent verringert“.

Eigenen Angaben nach verfolge Microsoft das Ziel, auf lange Sicht gesehen eine dezentralisierte, digitale Identität zu schaffen und Daten anbieterübergreifend an einem Ort zu bündeln.

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Geraldine Thomas, professor of molecular pathology at Imperial College London, has called for a communication strategy to end the public’s exaggerated perception that nuclear radiation is harmful to human health.
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