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13 Dec 20:09

GNSS: Esa startet vier neue Satelliten für Galileo

Galileo ist fast komplett: Eine Ariane-Rakete hat vier Satelliten für das europäischen Satellitennavigationssystem in den Orbit gebracht. In wenigen Monaten stehen dann 22 Satelliten für die Positionsbestimmung zur Verfügung. Im kommenden Jahr soll die Konstellation komplettiert werden. (Galileo, GPS)
13 Dec 19:55

AG Stadtroda: Keine Akteneinsicht in Messdaten, die nicht in der Akte sind

by Alexander Gratz

Die erste von zwei Entscheidungen zum Thema Einsicht in Messdaten, die ich in dieser Woche vorstelle, ruft wieder die Problematik des sog. formellen Aktenbegriffs in Erinnerung. Das AG Stadtroda meint in einem Bußgeldverfahren wegen des Verdachts eines Geschwindigkeitsverstoßes (PoliScan Speed) zu dem Antrag des Verteidigers, Einsicht in die gesamte Messreihe, den Token, das Passwort, die Statistikdatei und die Lebensakte gewähren, dass diese Unterlagen nicht Aktenbestandteil geworden seien und daher im Wege der Akteneinsicht nicht zugänglich gemacht werden könnten. Zu der Entscheidung des OLG Jena bezüglich Einsicht in die Lebensakte meint das AG, diese beziehe sich auf die Hauptverhandlung, nicht das behördliche Verfahren. Möglicherweise ist diese Passage so zu verstehen, dass das AG Einsichtsersuchen von Verteidigern in Messunterlagen wieder in das gerichtliche Verfahren verlagern möchte, während mehrere Oberlandesgerichte (z. B. das Kammergericht und das OLG Frankfurt) darauf hingewiesen haben, dass die Einsichtanträge in Messdaten im Vorverfahren zu stellen und später für das Gericht nicht mehr beachtlich seien, wenn es von der Richtigkeit der Messung überzeugt ist.

AG Stadtroda, Beschluss vom 07.08.2017 – 7 OWi 1367/17

In der Bußgeldsache

gegen

Bevollmächtigter: RA Dirk Rahe, Lahnsteiner Str. 7, 07629 Hermsdorf

hat das Amtsgericht Stadtroda durch Richter … am 07.08.2017 beschlossen:

1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.
2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Der Antrag ist zulässig jedoch unbegründet.

Der Betroffene beanstandet, dass ihm im Vorverfahren bestimmte Unterlagen, namentlich die gesamte Messreihe, der Token und das Passwort, die Statistikdatei und die Lebensakte, nicht vorgelegt wurden. Diese Unterlagen sind bislang nicht Aktenbestandteil geworden, so dass sie im Wege der Akteneinsicht auch nicht zugänglich gemacht werden können. Das Recht zur Akteneinsicht begründet keinen Anspruch auf Erweiterung des Aktenbestandes (vgl. ThOLG, Beschluss vom 03.09.2007 – 1 Ws 337/07; ThOLG, Beschluss vom 20.02.2008 – 1 Ss 1/08). Insbesondere ergibt sich aus dem Recht auf Akteneinsicht kein Anspruch hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Akte. Diese Grundsätze werden auch nicht durch den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.03.2016 (ThOLG, Beschluss vom 01.03.2016 – 2 OLG 101 Ss Rs 131/15) berührt, da sich dieser einzig auf die richterliche Aufklärungspflicht in der Hauptverhandlung bezieht.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 62 Abs. 2 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 1 StPO.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG.

Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dirk Rahe, Sozietät Dr. Zwanziger & Collegen, Gera / Hermsdorf, für die Zusendung dieser Entscheidung.
13 Dec 19:55

Mann versenkt Fahrräder im Wedeler Mühlenteich

Sieben Räder sind geborgen worden. Die Polizei hat einen 26-Jährigen festgenommen.
13 Dec 19:54

Neuland, auch für die Polizei

by Udo Vetter

Cannabis gilt seit einigen Monaten als Arzneimittel. Wer es ärztlich verordnet erhält und ordnungsgemäß über eine Apotheke bezieht, darf Cannabis konsumieren. Auch in der Öffentlichkeit.

So ganz hat sich die neue Rechtslage wohl noch nicht rumgesprochen, jedenfalls nicht bei der Polizei. In München „erwischten“ Drogenfahnder einen Mann am Ufer der Isar, der Cannabis rauchte. Sie sollen ihn als „Junkie“ bezeichnet, seinen Joint konfisziert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Das Rezept des Mannes soll sie nicht näher interessiert haben. Den Joint sollen sie an Ort und Stelle „vernichtet“ haben.

Der Betroffene beschwerte sich. Erfolgreich. Er bekommt nun vom Land Bayern den Wert des Medizinhanfs erstattet, und zwar 6,80 Euro.

Bericht auf t-online.de

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13 Dec 19:54

Wie ein Forsythien­strauch wahlweise einen Klima­alarm oder dessen „Abmeldung“ belegt

by Chris Frey

Und täglich grüßt die Hamburger Forsythie

Im besagten Klimabericht [2] wird auf diese phänologische Zeitreihe eingegangen mit der Erklärung, dass der Blühbeginn der Forsythie seit 1945 um ca. 4 Wochen früher erfolgt.

Bild 1 Eine der Textstellen zur Hamburger Forsythie im Klimabericht [2], S. 145
Diese Darstellung führte zum Protest auf kaltesonne:
Kaltesonne 6. Dezember 2017: [1] Unvollständiger Klimabericht: Und täglich grüßt die Hamburger Forsythie
Hamburg, Hamburg? Da war doch noch was. Genau, der berühmte Forsythienstrauch. Siehe “Forsythien und der Klimawandel: Frühlingsbeginn in Hamburg während der letzten 30 Jahre immer mehr verspätet“. Was steht eigentlich im neuen Hamburger Klimabericht über die Forsythien? Auf Seite 124 werden wir fündig:
… Auch für die [Metropolregion Hamburg] sind entsprechende phänologische Änderungen dokumentiert. So hat sich der Blühbeginn der Forsythie (Forsythia intermedia) seit 1945 um etwa 4 Wochen verfrüht …
Wenn man sich dann die Abbildung 6.5 anschaut, wird die bewusste Irreführung des Lesers sofort klar. Wie bereits in unserem Blogartikel thematisiert, wird der der Trend der letzten 30 Jahre doch glatt ignoriert. In Wahrheit hat sich die Blüte in den letzten drei Jahrzehnten immer weiter verspätet (Abb. 1). Die letzte Jahreswerte befinden sich ziemlich nah am Mittelwert der Zeitreihe, die 1945 begann. Ein dickes Ding, das im Review des Buches doch hätte auffallen müssen. Oder gab es vielleicht gar kein Review? Was wollen die Autoren des Kapitels, Udo Schickhoff und Annette Eschenbach, mit ihrer unvollständigen Darstellung bezwecken? Hier die aktuelle Version der DWD-Abbildung:

Bild 2 Abb. 6.5 Forsythien-Kalender (Forsythia intermedia) für den Standort „Hamburger Lombardsbrücke“ 1945–2016. (Deutscher Wetterdienst). Vom Autor um Zusatzangaben ergänzt

Hinweis: Wegen der besseren Bildqualität wurde das Original des Bildes von der DWD-Homepage verwendet. Beim DWD reicht das Bild bis zum Zeitraum 2017: 23. März, im Klimaatlas bis zum 2016: 22. März

Der Klimaatlas hat aber doch recht mit seiner Angabe

Beim DWD ist eine Beobachtungsvorschrift für „Hobby-Phänologen“ zu finden. Darin ist zu diesem Strauch ebenfalls eine Beschreibung hinterlegt. Und in dieser findet sich ein um eine Regressionsgerade ergänztes Datenbild:

Bild 3 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ mit Regressionsgeraden für Blühbeginn und Temperatur. Vom Autor um Hilfslinien ergänzt. Quelle: DWD: [3] Vorschriften und Betriebsunterlagen für die phänologischen Beobachter des Deutschen Wetterdienstes VuB 17. Ausgabejahr 2015
Die darin eingezeichnete, lineare Regression ergibt einen Wert von 26 Tagen für den dargestellten Bereich 1945 – 2014 und stimmt damit mit den im Klimabericht angegebenen, 4 Wochen früherem Blühbeginn gut überein.

Wenn es der DWD so berechnet und im Klimabericht zusätzlich zwei Studien zur Belegführung gelistet sind (Bild 1), braucht man die Daten bestimmt nicht mehr anzuzweifeln oder (wie unter Klimawandel-Kritikern halt so üblich) zu kritisieren – , sollte man meinen.

Wenn diese „Belegführung“ jedoch statistisch zweifelhaft ist?

Leider ist die Darstellung im Klimabericht (und beim DWD!) trotzdem nicht richtig. Sie „vergisst“ nämlich drauf hinzuweisen, dass eine lineare Regression bei einer solchen Datenspanne und zusätzlich überlagertem Klimazyklus zwar berechnet werden kann, aber nicht die richtige Trendaussage liefert (wie es kaltesonne zu Recht anprangert [1]).

Im Bild 2, ergänzend im Bild 4 (mit den „herausgezogenen“ Daten), sieht man, dass der Blühbeginn die letzten drei Jahre gegenüber dem Startjahr 1945 lediglich um 4 … 5 Tage früher begann. Auch die gewaltige Varianz der Daten ist überdeutlich und lässt bei jedem „Statistiker“ die Alarmglocken klingeln.

Bild 4 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ mit linearer Trendlinie und Hilfslinien. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt

Wie berechtigt die Kritik ist, wird erkennbar, sobald man die Daten etwas genauer betrachtet.
Von kaltesonne wurde das bereits durchgeführt:
kaltesonne 11. April 2016: [4] Forsythien und der Klimawandel: Frühlingsbeginn in Hamburg während der letzten 30 Jahre immer mehr verspätet,
wird anbei aber leicht abgewandelt und verdichtet wiederholt.

Bild 4 zeigt eine Regressionsgerade mit 23 Tagen verfrühtem Blühbeginn seit 1945. Die gleichen Daten mit einem Trendpolynom anstelle der Regressionsgeraden versehen, zeigen für den gleichen Zeitraum nur noch 8 Tage früheren Blühbeginn und weist als Zusatzinformation auf zyklische Einflüsse hin (die mit einer Trendgeraden vollkommen verloren gehen).

Bild 5 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ mit einem Polynom 5. Grades anstelle der Regressionsgeraden. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt

Nun ergänzend das beliebte „Spiel“ herausgesuchter Zeitabschnitte. Um 1970 war es doch besonders kalt, weshalb damals die kommende Eiszeit ausgerufen wurde. Also sollte der Strauch seit dieser Zeit aufgrund der zwischenzeitlichen, schlimmen Erwärmung eine noch größere Blühverfrühung aufweisen. Er macht aber das Gegenteil:
Bild 6 zeigt seit 1973 selbst mit einer Regressionsgeraden nur noch einen einzigen Tag früheren Blühbeginn.

Bild 6 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1973 mit linearer Trendlinie. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt

Der gleiche Zeitraum, mit einem Polynom anstelle der linearen Trendlinie versehen, zeigt wie problematisch und teils verfälschend abrupte Anfangsbedingungen auf das Ergebnis einwirken. Gerade bei Klimaaussagen ist dieses Problem (der Startwerte und fehlender Betrachtung der „Vorgeschichte“) jedoch der Normalfall.

Bild 7 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1973 mit Polynom 5. Grades. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt

Aktuell dreht dieser Strauch die Klima-Apokalypse ins Gegenteil

Es wird immer angeführt, dass Trendaussagen, welche über den meteorologischen Zeitraum reichen, „signifikant“ wären. Was herauskommt, wenn man dies auf den Strauch anwendet, zeigen die folgenden Bilder.

Ab 1988 werden es selbst mit einer Regressionsgeraden auf einmal 28 Tage Verspätung. Beginnt man mit dem Jahr zuvor (Bild 9) und damit genau dem 30-Jahre meteorologischem Zeitraum, sind es immer noch 17 Tage Verspätung!

Bild 8 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1988 mit linearer Trendlinie. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt
Bild 9 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1987 (30-Jahre meteorologischer Zeitraum) mit linearer Trendlinie. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt

Das sind gewaltige – allerdings genau umgekehrte – Trendwerte. Nicht auszudenken, welche Horrormeldungen durch unsere Medien rauschen würden, wenn es nicht ausgerechnet die falsche Richtung wäre.
Nun ist aber gerade in den letzten Jahrzehnten der CO2-Ausstoß doch überproportional gestiegen. Da passt es überhaupt nicht zusammen, dass ein Forsythienstrauch belegt, dass in Deutschland die daraus abgeleitete Apokalypse ins Gegenteil verkehrt wird.

Wie korreliert der Blühbeginn mit der Temperatur

In den Bildern 2 und 3 wurden zur Blüh-Zeitkurve die Temperaturen 90 Tage vor Blühbeginn kopiert. Nun ist es schwer, optisch eine Korrelation zu prüfen, wenn die Kurven Prinzip bedingt gegensätzlich verlaufen (sollen).
Der Autor hat deshalb zur Erleichterung der Korrelationsbewertung die Blühdaten gespiegelt (damit die Verläufe trendgleich werden) und über die Temperatur-Verlaufsdaten des DWD-Klimaatlas für den Hamburger Frühling und Winter kopiert (Bilder 10 und 11).

Eine grobe Korrelation ist erkennbar. Dabei meint man zu sehen, dass die jüngsten „Überhitzungen“, welche die Medien regelmäßig in Untergangsstimmung versetzten, den Strauch ziemlich „kalt“ lassen. Entweder bekommt er diese (teils wohl Wärmeinseleffekte) an seinem Standort gar nicht mit (würde Herr Kowatsch [8] sagen), oder er „gewöhnt“ sich einfach daran (während „Klimawissenschaftler“ davon überzeugt sind, dass ein Strauch das bei „der Geschwindigkeit des Klimawandels“ gar nicht kann).

Bild 10 Die Daten Blühbeginn (rot gestrichelt) gespiegelt auf die DWD-Daten Frühlingstemperaturen mit Hamburg (Temperaturverlauf: Hellblau; Mittelwert des Temperaturverlaufs: Dunkelblau) gelegt.
Bild 11 Die Daten Blühbeginn (rot gestrichelt) gespiegelt auf die DWD-Daten Wintertemperaturen mit Hamburg gelegt (Temperaturverlauf: Hellblau; Mittelwert des Temperaturverlaufs: Dunkelblau).

Wie viel kann man den Klimasimulationen glauben

Ergänzend das Bild zum Blühbeginn Deutschland global aus dem DWD Klimaatlas. Dieses zeigt einen etwas anderen Verlauf als der Strauch in Hamburg – nämlich überhaupt keinen Änderungs-Trend, sondern einen schön begrenzten, horizontalen Trendkanal -, aber die vergleichbare, konstant extreme und sprunghafte Variabilität. Trotzdem hat man beim DWD keinerlei Hemmungen, mit solchen Daten Simulationen für die Zukunft berechnen zu lassen.

Bild 12 DWD Klimaatlas, Grafik Vegetationsbeginn Deutschland

Explodiert“ das Klima (nur) mangels Fachpersonal?

Was „sagen“ diese Bilder zusätzlich? Bei der von diesem Strauch vollführten, extremen Datenspanne ist eine einfache Trendermittlung mittels linearer Regression ein statistisch unbrauchbarer Ansatz. Dazu reicht der Beobachtungszeitrum „hinten und vorne“ nicht aus, vor allem, wenn auch noch die in der Regel unvermeidbaren Klimazyklen im Spiel sind.

Es ist (wieder [6]) ein Beispiel, wie computergläubige Personen rechnen üben dürfen und dass solche offensichtlichen Fehler alle „Qualitätsprüfungen“ überstehen und bedenkenlos publiziert (und sogar von wirklichen Fachpersonen bedenkenlos übernommen) werden.
Um zu „brauchbaren“ – oder die Probleme erkennenden – Aussagen zu gelangen, muss man tiefer einsteigen (wie es kaltesonne in [4] gezeigt hat) und vor allem ohne ideologische Scheuklappen bewerten.

Jedenfalls ist die in dem 302-seitigen Werk „Klimabericht“ mit zusätzlichen Belegen durch Studien (Bild 1) getätigte Aussage zur Verfrühung des Blühbeginns seit 1945 ganz bestimmt nicht richtig.

Quellen

[1] Kaltesonne 6. Dezember 2017: Unvollständiger Klimabericht: Und täglich grüßt die Hamburger Forsythie

[2] Hamburger Klimabericht – Wissen über Klima, Klimawandel und Auswirkungen in Hamburg und Norddeutschland

[3] DWD: Vorschriften und Betriebsunterlagen für die phänologischen Beobachter des Deutschen Wetterdienstes VuB 17. Ausgabejahr 2015

[4] kaltesonne 11. April 2016: Forsythien und der Klimawandel: Frühlingsbeginn in Hamburg während der letzten 30 Jahre immer mehr verspätet
[5] EIKE 29. November 2017: Änderungen des Meeresspiegels und Klima auf Fidschi: totale Falschinformationen von COP23

[6] EIKE 07.02.2016: Der Himmel fällt uns auf den Kopf und ohne die Glaskugel im Computer würden wir es nie erfahren

[7] Süddeutsche Zeitung, Ausgabe 18./19. November 2017

[8] EIKE, 8. Dezember 2017: Der Winter zeigt der Klimaerwärmung die kalte Schulter- Abkühlung seit 30 Jahren

13 Dec 19:49

Concertmaster – Classical music front-end for Spotify

12 Dec 16:31

Whiteboard is in preview on Windows 10 and shows promise for collaboration

by Sean Endicott

Microsoft's Whiteboard app was released in preview last week and it shows a lot of promise for online collaboration.

Microsoft has added the ability to collaborate in real time over the internet to a number of their apps and services. Last week, Microsoft released Whiteboard in preview which allows users to ink on a digital whiteboard with multiple users from different devices. We took a hands-on look of the app earlier this year before it was available to the public and now have some more thoughts after using it some more in its public preview release.

12 Dec 16:30

Bielefeld: Stadtwerke beginnen flächendeckendes FTTB-Angebot

Die Stadtwerke Bielefeld werden jedem Haushalt einen Glasfaser-Zugang anbieten. In den kommenden beiden Jahren sind 30 Millionen Euro für die Verlegung von rund 280 Kilometern Glasfaser geplant. (Glasfaser, Internet)
12 Dec 16:30

Wohnungsmarkt: Immobilienpreise in Deutschland steigen weiter

by ZEIT ONLINE: Wirtschaft -
25 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren: Die Preise für Wohnungen und Häuser gehen laut einer Studie weiter hoch. Eine Immobilienblase sehen die Experten aber nicht.
12 Dec 16:20

DUH-Manipulationsvorwürfe: BMW will eigene Tests an 320d durchführen

by Jonas

Nach den Manipulationsvorwürfen der Deutschen Umwelthilfe zu Unregelmäßigkeiten in der Abgasreinigung eines BMW 320d kündigt BMW-Entwicklungsvorstand Klaus Fröhlich eigene Tests mit dem betroffenen Fahrzeug an. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa-AFX erklärte der Manager, man habe das von der DUH getestete Exemplar ausfindig machen können und wolle nun in Zusammenarbeit mit einer neutralen Institution eigene Messungen durchführen.

Fröhlich wirft der DUH vor, das Fahrzeug mit einem unrealistischen Fahrprofil gefahren zu sein und die erhöhten Stickoxid-Werte mit hohen Drehzahlen bei niedrigen Lasten erzwungen zu haben. Durch so ein Vorgehen könne man “plakative Emissionswerte konstruieren, die keine wirkliche Aussagekraft haben”, so der Entwicklungschef.

Wie schon in der offiziellen Stellungnahme von BMW Anfang Dezember findet Fröhlich im Interview scharfe Worte gegen das Vorgehen der DUH: “Diese ganzen Unterstellungen sind an den Haaren herbeigezogen, und wer so etwas willentlich macht, dem könnte man auch Absicht vorwerfen”. Aus seiner Sicht handelt es sich um eine gezielte Kampagne ohne realen Hintergrund, gegen den sich der Hersteller nun zur Wehr setzen muss.

Im Gegensatz zu vielen Konkurrenten ist BMW bislang mit einer weißen Weste aus dem Abgasskandal um sogenannte “Defeat-Devices” zur Abschaltung der Abgasreinigung bei Diesel-PKW hervorgegangen. So hatte sich etwa BMW-Chef Harald Krüger auf der IAA im September mit einem deutlichen Statement zu der Thematik geäußert: “Wir haben an den Fahrzeugen nicht manipuliert. Wir haben Diesel, die sind sauber.” Bis heute gibt es mit Ausnahme der ohnehin von einem zweifelhaften Ruf geplagten DUH niemanden, der diesen Aussagen widerspricht.

Quelle: dpa-AFX via automobilwoche

12 Dec 16:20

Bewerbungsprozess: Was zählt beim Bewerben?

by ZEIT ONLINE: Campus - Gabriele Meister
Der Bewerbungsprozess 2.0 ist wie Onlinedating. Wie kann man da am besten überzeugen? Und wer freut sich über Initiativbewerbungen?
12 Dec 16:18

Obama kann mit Klima-Ungläubigen nicht reden

by Andreas Demmig

Obama ist in Indien als Teil einer Drei-Länder-Tour, um die Obama-Stiftung zu fördern. Es ist die erste Rede, die Obama seit seinem Ausscheiden aus dem Amt vom Anfang dieses Jahres in Indien gehalten hat.

„Ich kann mich mit jemandem treffen und über den Klimawandel diskutieren, und ja, als wir an den Pariser Verträgen arbeiteten … gab es einige Leute innerhalb der indischen Regierung, die mir sagten, „.. wir sind ein armes Land und unsere Priorität müsse sein, arme Menschen mit Strom und Elektrizität zu versorgen und deshalb sollten wir nicht XY Z machen müssen“, und ich sagte: „Nun, das verstehe ich“, sagte Obama auf einem Gipfel in Neu-Delhi.

Obama fügte hinzu, dass „es schwierig ist, ein Gespräch zu führen, wenn jemand sagt, dass der Klimawandel ein Schwindel ist. Ich weiß nicht, was ich damit machen soll, wenn Sie sagen, dass es ein Schwindel ist. Dann gibt es keine Möglichkeit für uns, unsere Differenzen auf konstruktive Weise zu überbrücken.“

Obama verwies darauf, dass er nicht bereit ist, am selben Tag in einer Rathaussitzung mit jungen Indern, die nicht an die durch Menschen verursachte globale Erwärmung glauben, zu sprechen .

„Ich könnte eine Diskussion mit jemandem führen, der sagt: ‚Okay, ja, es gibt Klimawandel, aber es ist wichtiger, Armut zu lindern und Strom für die Menschen zu erzeugen, darum verwenden wir Kohle, denn das ist billiger'“, sagte Obama. „Ich habe Probleme mit jemandem ein Gespräch zu führen, der sagt, dass sich das Klima nicht ändert. Wissen Sie, das wird fast ein theologisches Argumentieren. Es hat nur damit zu tun, dass sich jemand entschieden hat >Das ist es, was ich glaube<, anstatt nach Beweisen und Fakten zu schauen. Und der Prozess [seiner] der Beweisführung klingt wie eine wissenschaftliche Revolution.“

Obama machte auch verschleierte Anspielungen auf Präsident Donald Trump, einschließlich der Bemerkung, dass er viel mehr Twitter-Anhänger hatte, im Gegensatz zu dem derzeitigen Bewohner des Weißen Hauses, obwohl er die Social-Media-Plattform weniger nutzte.

Obama sagte auch, dass es eine „Pause in der amerikanischen Führung“ gibt, die mit dem Kampf gegen die globale Erwärmung zusammenhängt, ohne deutlich zu sagen, dass er über Trumps Pläne sprach, sich aus dem Pariser Abkommen zurückzuziehen.

„Es ist eine Vereinbarung, obwohl wir eine kleine Pause in der amerikanischen Führung haben. Wir müssen unseren Kindern eine Chance geben, [gegen den Klimawandel] zu kämpfen“.

Erschienen auf The Daily Caller am 01.12.2017

Übersetzt durch Andreas Demmig

http://dailycaller.com/2017/12/01/obama-says-he-cant-have-a-discussion-with-people-who-say-the-climate-is-not-changing/

 

Kommentar von Andreas Demmig

Ich bin überzeugt, Obama scheut Diskussionen mit „Ungläubigen“, weil er keine Argumente findet, sie zu widerlegen.

12 Dec 16:17

Using an IDE Hard Drive with a 8051 Board and 82C55 Chip (2005)

12 Dec 16:15

Warum ein „Nein!“ oft die bessere Antwort ist

Oft sagen wir „Ja“, obwohl ein „Nein“ die bessere Antwort wäre. Dahinter stecken Verhaltensmuster, die wir in Kindestagen erlernt haben und die uns als Erwachsene verfolgen.

Es hätte alles so schön sein können, dachte sich Nadine Meier als der letzte Arbeitstag vor dem Urlaub begann. Sie hatte die Reise frühzeitig gebucht, ihren Abgang gut organisiert und wollte sich eigentlich nur noch um das Tagesgeschäft und die Abwesenheitsnotiz ihres E-Mail-Accounts kümmern. Die junge Frau gehört zu der Sorte Mensch, die Stress versuchen zu umgehen. „Ich plane gerne im voraus, um böse Überraschungen zu vermeiden“, erklärt sie im Gespräch. Eigentlich eine Tugend, die ihr im Job zu mehr Beinfreiheit und Ausgeglichenheit verhilft. Und doch wird die gute Vorbereitung für sie des Öfteren zum Bumerang. Ihr Problem: Sie kann nicht „Nein!“ sagen, wenn ihr jemand neue Aufgaben aufdrückt.

Kannst du nochmal schnell ...? Wir hätten gerne, dass ...! Du hast doch sicher noch Zeit für ...? So etwas hört Nadine Meier häufig. Auch vor dem anstehenden Urlaub einmal mehr, denn ihr Teamleiter schafft es nicht zu einem Kundentermin. Sie solle einspringen, sich vorher mit den Kollegen abstimmen und die Zahlen in der Präsentation anpassen. Sie hätte doch nichts Großes mehr auf dem Zettel und könne aushelfen, meint ihr Chef. Dass so ein Termin jedoch gut vorbereitet sein will und die junge Frau bei dem Gedanken, es nicht zu sein, in große Hektik gerät, übergeht der Vorgesetzte. „Mit mir kann man es ja machen“, sagt sie genervt. Ein klares „Nein!“ brachte sie nicht über die Lippen.

„Ein überzeugtes Nein erfordert eine reife Persönlichkeit!“

Ja-Sager werden oft zur Zielscheibe solcher Aktionen, da das Konfliktpotential im Umgang mit ihnen so gut wie gegen Null geht. Keine Diskussionen, kein Abwägen von Aufgaben, einfach Weiterdelegieren. Doch warum schaffen es so viele Menschen nicht, einfach „Nein!“ in derartigen Situationen zu sagen? Häufig finden sich die Gründe auf persönlicher Ebene. Vor allem der Wunsch nach Anerkennung kann der Auslöser sein, verrät uns die Hamburger Karriereberaterin Svenja Hofert. „Wer in der Kindheit beispielsweise gelernt hat, dass ein Nein zu einem Kontaktabbruch oder Liebesentzug führt, wird im Erwachsenenalter wesentlich häufiger zum Ja-Sager.“ Die Angst vor Ablehnung ist bei diesen Menschen besonders stark ausgeprägt.

Doch auch Personen, die früh lernten, dass Konflikte unter den Teppich gekehrt gehören, entwickeln derartige Verhaltensmuster. Lars Franke – der wie alle Ja-Sager in diesem Text eigentlich anders heißt – ist in so einem Umfeld aufgewachsen und hätte sich mit manch einer Absage schon oft Ärger ersparen können. Als er mit einem Freund vor Jahren eine WG gründete und der Mitbewohner die Küche in Eigenregie renovieren wollte, war Franke zunächst skeptisch. Er wusste, dass sowohl er als auch sein Freund zwei linke Hände haben, jedoch wollte er Krach mit dem oft streitlustigen Kumpel vermeiden. Das Ergebnis war unschön und der Handwerker kam schlussendlich trotzdem. „Wir haben einiges an Geld versenkt“, erinnert er sich.

„Ein überzeugtes Nein erfordert eine reife Persönlichkeit und eine hohe innere Souveränität“, erklärt Karriereberaterin Svenja Hofert. Wer die nicht hat, könne nicht nur alltägliche Nachteile erfahren, sondern sich im schlimmsten Fall auch hohen gesundheitlichen Risiken aussetzen. Ja-Sager neigen nämlich zur Erschöpfung und Unzufriedenheit, da sie ständig am Limit ihrer Leistungskraft und gegen die eigenen Bedürfnisse agieren. Hofert rät, dass Betroffene nicht immer sofort dem ersten Impuls folgen, sondern lieber tief in sich hineinhören sollten. „Lieber eine Antwort vertagen als zu schnell Ja sagen“, meint die Hamburgerin. Ein „Nein” sei immer dann die bessere Antwort, wenn man damit bei sich selbst bleibt und sich nicht zerreißt.

Einfach mal „Nein” sagen: Für sich einzustehen, hebt das Selbstwertgefühl

Selbstbewusst für sich einstehen: Ein überzeugtes „Nein” erfordert eine reife Persönlichkeit. (Foto: Shutterstock-Borysevych.com)

Für viele Menschen ist das leichter gesagt als getan. Und doch lässt sich das in der Kindheit erlernte Verhalten auch im Erwachsenalter noch abtrainieren. Sie müssen schlichtweg lernen, dass ein „Nein“ oder ein „Später vielleicht“ als alternative Antworten völlig ok sind und vor allem, dass sie Brüche in Kauf nehmen müssen, wenn sie sich im Leben nicht ausnutzen lassen möchten. Wer es alleine nicht schafft, kann auf verschiedene Angebote zurückgreifen – angefangen bei einem simplen Coaching bis hin zu einer professionell begleiteten Psychotherapie. Letzteres kann unter Umständen sogar von der Krankenkasse übernommen werden, wenn das negative Verhaltensmuster auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist.

Auch Frida Reimann hat gelernt, Absagen zu formulieren – wenn auch erst im höheren Alter. Die Rentnerin, die sich in einem Hausaufgaben-Projekt ehrenamtlich engagiert, fühlte sich von der Mutter eines Nachhilfeschülers ausgenutzt. Es wurden Klassenarbeiten erfunden, damit die hilfsbereite Dame mit dem Jungen auch außerhalb der festgelegten Nachhilfestunden übt. Die Mutter war, anders als sonst, während dieser Zeit nicht daheim. „Mir fiel schnell auf, dass ich im Grunde nur auf Felix aufpassen sollte“, verrät die Berlinerin. „Die Extrastunden waren unnötig, aber ich hab mich nicht getraut ‚Nein’ zusagen.“ Erst als ihr eigener Sohn sie dazu drängte, klare Regeln aufzustellen, fasste sie sich ein Herz.

„Ein gehauchtes ‚Nein’, ist wie ein Fähnchen im Wind.“

„Einfach fiel es mir nicht“, erklärt Frieda Reimann und sagt, dass die Mutter des Jungen zunächst eingeschnappt war, als die Rentnerin ihr beim nächsten Mal den Wunsch abschlug. Doch der Unmut legte sich recht schnell und der Beziehung tat das langfristig keinen Abbruch. In der Familie herrscht immer noch große Dankbarkeit, dass sie überhaupt für den Schüler da ist. Das Gefühl sich durchgesetzt zu haben, hob das Selbstwertgefühl der zierlichen Frau schlussendlich an. Zwar neige sie immer noch dazu im Alltag öfter zu- als abzusagen, jedoch lässt sie sich nicht mehr ausnutzen, sondern hilft immer dann, wenn wirklich Hilfe gebraucht wird. „Ich bin halt so“, sagt die engagierte Frau. „Ich helfe ja gerne!“

Doch wie sagt man eigentlich richtig „Nein“? Dieser Text darf natürlich nicht enden, ohne eine Antwort auf diese Frage zu liefern. Die Kunst sei es, die Absage auf eine wertschätzende und freundliche Art zu sagen, verrät Svenja Hofert. Sie soll klar und bestimmt, aber ohne in ein trotziges Abwehrverhalten erfolgen. „Entscheidend ist dabei die persönliche Haltung und das meine ich durchaus im doppelten Sinn: Ein gehauchtes ‚Nein’, ist wie ein Fähnchen im Wind, ein bestimmtes wie der Fels in der Brandung“, erklärt die Karriereberaterin. Wer also „Nein” sagt, sollte das mit Nachdruck tun – und so, dass aus einem halbherzigen „Nein” am Ende nicht doch wieder ein „Ja” wird. Nur so wird man auch ernstgenommen.

Übrigens, die US-amerikanische Angel-Investorin Joanne Wilson verriet kürzlich auf ihrem Blog, wie sie sich in einer Männerdomäne nicht unterkriegen lässt. Lies auch: Mit diesem einfachen Trick bleibst du als Frau im Job selbstbewusst

12 Dec 16:15

Corning: 3M verkauft seine Glasfaserproduktion

3M trennt sich von seiner Sparte Communications Markets. Corning verfolgt mit dem Kauf der Kabel und Steckverbinder einen größeren Plan. (Corning, Glasfaser)
12 Dec 16:15

46-Jähriger verjagt Jäger in Uetersen mit Pistole – SEK-Einsatz

Der Uetersener stellt sich den Jägern mit einer durchgeladenen Waffe in den Weg. Später wird er vorläufig festgenommen.
12 Dec 16:15

Marktstudie: SharePoint ist der Geschäftsschwerpunkt der deutschen Microsoft-Dienstleister

by Wolfgang Miedl
Das Marktforschungsunternehmen Lünendonk hat im Rahmen einer Studie die Trends im Dienstleistungsmarkt bei den deutschen Microsoft-Partnern analysiert. SharePoint wurde dabei von 78 Prozent als Technologieschwerpunkt genannt, für den sie von [...] Ähnliche Beiträge: “Nur 11% der SharePoint-ECM-Projekt erfolgreich, sagt AIIM SharePoint-Studie 2015 Neue Studie ‚SharePoint Workflow 2017‘: Workflows mit SharePoint im Trend, doch Tools bereiten Probleme Meinung: “Aufstieg und Niedergang von SharePoint”

[Den vollständigen Beitrag finden Sie auf der Website]
12 Dec 16:13

Österreich: Ein Toter bei Explosion in Gaswerk

by ZEIT ONLINE: Zeitgeschehen -
Bei einer Detonation in einem österreichischen Gaswerk ist ein Mensch getötet worden. Der Vorfall stört die Gasversorgung in Südeuropa – Italien rief den Notstand aus.
12 Dec 16:13

Google veröffentlicht 3 neue Kamera-Apps für iOS und Android

Google hat drei Kamera-Apps für Android und iOS veröffentlicht, die euch mit Fotos und Videos experimentieren lassen. „Storyboard“ lässt euch beispielsweise Videos in einen Comic umwandeln.

Googles Appsperiments: Neue Kamera-Apps zum Experimentieren

Smartphone-Kameras werden immer besser und Google will, dass wir mit ihnen mehr als einfach nur knipsen. Mit den drei neuen Kamera-Apps des Unternehmens sollen Nutzer neue Möglichkeiten entdecken, die nur einen Anfang dessen darstellen, was mit der nächsten Kamera-Generation durchführbar sein wird.

Mit den drei Apps Storyboard (Android), Selfissimo! (Android und iOS) und Scrubbies (iOS) startet Google eine Serie experimenteller Apps – Appsperiments –, mit denen ihr eure Fotos und Videos manipulieren könnt. Die drei Apps sind durch die Foto-App „Motion Stills“ inspiriert worden, die Google im Juni 2016 für iOS und ein Jahr später für Android veröffentlicht hatte. Mit dieser könnt ihr aus kurzen Videos GIFs bauen.

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Kamera-App Storyboard: Erstellt aus Videos Comic-Strips

Googles Appsperiments-Kamera-App Storyboard.(Bild: Google)

Die Android-App Storyboard transformiert Videos in schicke, einseitige Comic-Strips. Hierfür müsst ihr nur nur ein Video aufnehmen und in die App laden. Der Umwandlungsprozess findet auf dem Smartphone statt – kein Upload in die Cloud notwendig. Die App identifiziert spannende Elemente eures Clips und wandelt sie in einen von sechs unterschiedlichen Stilen um, anschließend könnt ihr den Comic abspeichern. Gefällt er euch nicht – kein Problem: Durch eine Wischgeste nach unten aktualisiert ihr das Resultat. Laut Google gibt es etwa 1,6 Billionen Möglichkeiten.

Selfissimo!

Kamera-App Seflissimo!.(Bild: Google)

Selfissimo! gibt es für Android und iOS. Dabei handelt es sich um eine App für Selfie-Fans. Jede Pose generiert ein Schwarz-Weiß-Bild. Durch ein Antippen des Screens startet ihr eine Selfie-Foto-Session. Die App ermutigt euch zu Posieren, bei jedem Stillhalten wird automatisch ein Foto geschossen. Ein erneuter Tap auf das Display beendet die Foto-Session, woraufhin ihr eine Übersicht eurer Selfies angezeigt bekommt. Die besten Resultate könnt ihr dann speichern.

Selfissimo!
Download QR-Code
Entwickler: Research at Google
Preis: Kostenlos
Selfissimo!
Download QR-Code
Entwickler: Google, Inc.
Preis: Kostenlos

Kamera-App Scrubbies

Kamera-App Scrubbies.(Bild: Google)

Mit Scrubbies für iOS könnt ihr die Geschwindigkeit und Richtung von Videos einfach steuern und schicke Video-Loops erstellen. Ihr könnt Aktionen hervorheben, lustige Gesichter aufzeichnen und besondere Momente festhalten. Um solche Clips zu erstellen, wischt ihr wie ein DJ auf dem Display herum.

Scrubbies - Video
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Google deutet an, dass es sich bei den drei Apps um den ersten Teil der Appsperiments handelt. Wann mit einem Nachschlag zu rechnen ist, bleibt abzuwarten. Vorerst sollten wir mit der ersten Ladung an Kamera-Apps herumexperimentieren. Besitzer eines Google Pixel 1 oder 2 können seit gestern außerdem mit den ersten AR-Stickern basierend auf Googles AR-Kit-Lösung Arcore herumspielen. Mit diesen könnt ihr beispielsweise einen Stormtrooper in euer Büro stellen.

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12 Dec 16:12

AG Ludwigshafen: Faustschlag auf Motorhaube nach Zufahren auf Fußgänger – Haftung 50:50

by Alexander Gratz

Das AG Ludwigshafen hatte über die Begegnung zweier „Streithähne“ und deren Folgen zu entscheiden. Der Ehemann der Klägerin stellte ihren Pkw im Halteverbot im Bereich eines Wochenmarktes ab, wo auch der Beklagte – als Betreiber eines dortigen Verkaufsstandes erlaubtermaßen – seinen Transporter mit Anhänger sowie hinter diesem zwei Pylonen abstellte. Als der Ehemann der Klägerin mit dem Pkw wegfahren wollte, stellte sich der Beklagte vor bzw. auf den hinteren Pylon, um den Ehemann am Wegfahren zu hindern. Dieser fuhr – wohl nach vorherigem gegenseitigem „Anpöbeln“ – mit dem Pkw auf den Beklagten zu, um diesen dazu zu bringen, den Weg freizumachen; näheres ist streitig. Dabei schlug der Beklagte mit der Faust auf die Motorhaube des Pkw der Klägerin, wobei ein Schaden von 1.079,04 € entstand.

Das AG kommt zum Ergebnis: Der Ehemann der Klägerin habe sich wegen Nötigung strafbar gemacht, indem er auf den Beklagten zufuhr, um diesen zum Weggehen zu zwingen. Der Beklagte habe seinerseits nicht auf die Motorhaube schlagen dürfen, ein mögliches Notwehrrecht sei dadurch eingeschränkt, dass er die Situation schuldhaft durch Blockieren des Weges mitverursacht und den Ehemann der Klägerin habe maßregeln wollen. Bei dem entstandenen Schaden durch den Schlag auf die Motorhaube sei zu berücksichtigen, dass der Pkw in Betrieb gewesen sei. Die Betriebsgefahr betrage 50 %; bei dem Anspruch der Klägerin sei in diesem Zusammenhang auch das Mitverschulden ihres Ehemanns zu berücksichtigen.

AG Ludwigshafen, Urteil vom 13.09.2017 – 2h C 42/17

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 640,52 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.08.2016 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kosten in Höhe von 159,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.08.2016 zu zahlen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils von der Gegenpartei zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand

Die Klägerin ist Eigentümer und Halter des Pkw …, Erstzulassung 2004. Der Beklagte betreibt auf dem Wochenmarkt in … einen Verkaufsstand. Der Markt findet auf der Mittelinsel der … statt. Am jeweils linken Fahrbahnrand der … – also an der Mittelinsel – ist ein absolutes Halteverbot mit Ausnahme für Marktbeschicker an Markttagen geregelt. Der Beklagte stellt dort an Markttagen seinen Transporter mit Anhänger ab, wobei er mit mindestens zwei Pylonen einen Ladebereich hinter dem Anhänger absteckt.

Am 11.06.2016 stellte der Ehemann der Klägerin, der Zeuge A, den Pkw der Klägerin im absoluten Halteverbot hinter dem Beklagtenfahrzeug und dem hintersten der Pylonen ab. Als der Zeuge nach Erledigung von Einkäufen wieder in den Pkw einstieg und losfahren wollte, stellte sich der Beklagte vor oder auf den hintersten Pylon. Der Zeuge fuhr sodann mit dem Pkw auf den Beklagten zu, um diesen dazu zu bringen, den Weg freizumachen; näheres ist streitig. Der Beklagte schlug sodann mit der Faust auf die Motorhaube des Pkw. Der Zeuge A setzte anschließend zurück und fuhr aus der Parkposition heraus. Die von dem Zeugen verständigte Polizei stellte nach Eintreffen um 11:45 Uhr eine Delle auf der Motorhaube des Pkw fest.

Die Klägerin ließ im Zeitraum 27.06.-30.06.2016 bei der … Reparaturen an der „Frontklappe“ des Pkw für brutto 1.079,04 € ausführen. Mit Anwaltsschreiben vom 2.08.2016 forderte die Klägerin den Beklagten zur Zahlung von 1.281,04 € nebst Anwaltskosten bis 15.08.2016 auf.

Ein bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal unter … wegen Sachbeschädigung geführtes Ermittlungsverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 € gemäß § 153a StPO eingestellt. Ein gegen den Zeugen A geführtes Ordnungswidrigkeitsverfahren stellte die Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG ein.

Die Klägerin trägt vor,
„das kurzzeitige Abstellen von Fahrzeugen am linken Fahrbahnrand an Markttagen von auch Marktbesuchern während der Markteinkäufe ist lokaler Usus und Regel“. Der Beklagte habe bei Eintreffen des Zeugen A hinter seinem Anhänger 5-6 rot-weiße Pylone/Zipfel auf ca. 3-4 m aufgestellt gehabt, der Zeuge habe vor einem anderen dort abgestellten Pkw und hinter den Pylonen geparkt. Als er nach Tätigen der Einkäufe zurückgekommen sei und habe wegfahren wollen, habe der Beklagte „inzwischen die Zipfel/Hüte direkt vor den Pkw der Klägerin mit dem ersten in einer Entfernung von max. 1 Meter aufgestellt und abgestellt“ gehabt. Nach Aufforderung des Ehemanns der Klägerin, diesen wegzunehmen, habe sich der Beklagte „vor diesem letzten Zipfel“ etwa in Fahrzeugmitte aufgestellt, die Arme verschränkt und den Zeugen „provozierend“ angeschaut. Ihr Ehemann sei dann „mit Minimalgeschwindigkeit“ mit dem Pkw maximal 10 cm zum Beklagten vorgerollt und habe „in sicherer Entfernung zu diesem und ohne jede Gefahr oder Gefährdung für ihn sofort wieder angehalten“. Das habe den Beklagten so in Wut und Rage gebracht, dass er auf die Motorhaube eingeschlagen habe, „ca. 3-5 Sekunden nachdem der Pkw der Klägerin wieder stand“. Die Klägerin hat zunächst weiter vorgetragen, ein Ausweichen mit Rücksetzen des Pkw sei nicht möglich gewesen, es sei „der Pkw eines anderen Marktbesuchers hinter dem der Klägerin press mit minimalem Zwischenraum zu diesem abgestellt/geparkt, was der Beklagte gesehen hat und wusste“, gewesen; sie macht sodann geltend, zu dem hinter dem der Klägerin geparkten Pkw habe eine Distanz von „max. 1 Meter“ gelegen, der Zeuge A sei nach dem Schlag vorsichtig zurückgestoßen und dann ohne Beschädigung oder Kontakt mit einem der Hütchen oder dem Beklagten aus der Parklücke herausgefahren. Durch den Schlag sei eine Delle entstanden, zu deren fachgerechten Instandsetzung der Betrag aus der Rechnung vom 4.07.2016 notwendig gewesen sei. Ein Mitverschulden ihres Ehemannes sei nicht zuzurechnen. Die Klägerin verlangt weiter Nutzungsausfall von 177 € (drei Tage zu 59 €) und Vorfall-/Unfallnebenkosten pauschal von 25 € und beantragt:

1) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.281,04 € nebst Zinsen hieraus mit 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 16.08.2016 zu zahlen.

2) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche RA-Kosten von € 213,71 nebst Zinsen hieraus mit 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 16.08.2016 zu zahlen.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Er trägt vor, die rot-weißen „Hütchen“ hätten sich bereits zum Zeitpunkt des Einparkens des Ehemanns der Klägerin dort befunden, er sichere die notwendige Ladefläche hinter seinem Bus mit zwei Pylonen ab. Der Ehemann der Klägerin habe direkt hinter der Absperrung geparkt und habe den Beklagten im Vorbeigehen mit „was soll der Scheiß“ angepöbelt. Als er nach dem Einkaufen zurückgekommen sei, habe er dem Beklagten gesagt, er solle seine Absperrung wegnehmen, da er jetzt wegfahren wolle; der Beklagte habe darauf hingewiesen, dass er rückwärts problemlos aus der Parklücke fahren könne. Um sein Absperrhütchen zu sichern, habe sich der Beklagte auf diesen Pylon gestellt. Der Ehemann der Klägerin sei grundlos nach vorne und ihm gegen die Beine gefahren, der Beklagte habe die Hand gehoben und gesagt, jetzt reiche es. Trotzdem habe der Ehemann der Klägerin den Beklagten wegschieben bzw. umfahren wollen. Erst als der Beklagte vor Schreck auf die Motorhaube geschlagen habe, um den Ehemann der Klägerin am Weiterfahren zu hindern, habe dieser gestoppt. Dieser habe daraufhin den Rückwärtsgang eingelegt, den Beklagten beschimpft und sei weggefahren. Es sei mehr als 1 m Platz hinter dem Fahrzeug gewesen. Die Delle könne genauso schon vor dem Unfall vorhanden gewesen sein.

Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen A, B und C. Der Beklagte wurde als Partei angehört. Die genannte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft wurde beigezogen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die wechselseitigen Schriftsätze und das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist teilweise begründet. Der Beklagte haftet für die durch den Schlag auf die Motorhaube des Klägerfahrzeugs verursachten Schäden wegen schuldhafter Beschädigung des Eigentums gemäß § 823 BGB, ein Rechtfertigungsgrund greift nicht ein. Die Klägerin muss sich jedoch eine vorwerfbare hälftige Mitverursachung des Schadens im Rahmen der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs zurechnen lassen.

1. Indem der Zeuge A mit dem Kraftfahrzeug auf den Beklagten zugefahren ist, um diesen zum Weggehen zu zwingen, hat er – auch ausgehend vom Vortrag der Klägerin – durch Einsatz des Fahrzeugs als körperliche Gewalt die Straftat der Nötigung (§ 240 StGB) verwirklicht, insbesondere war die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich. Verwerflichkeit in diesem Sinne ist ein erhöhter Grad sozialethischer Missbilligung der für den erstrebten Zweck angewandten Mittel, was auf Grund einer umfassenden Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und einer darauf aufbauenden Gesamtwürdigung des Wertverhältnisses und des sachlichen Zusammenhangs von Zweck und Mittel zu beurteilen ist (Schönke/Schröder-Eser/Eisele StGB § 240 Rn. 17). Bei der Nötigung eines Fußgängers mittels eine Kraftfahrzeugs, um diesen zum Beiseitetreten zu bringen, kann es zwar an der Verwerflichkeit in Fällen fehlen, in denen der Fußgänger rechtswidrig eine Parklücke blockiert und es nicht zu einer ernsthaften Gefährdung kommt (vgl. hierzu OLG Hamm Urt. v. 15.08.1969 – 1 Ss 603/69; OLG Köln NJW 1979, 2056; OLG Sachsen-Anhalt NZV 1998, 163; BayObLG NZV 1998, 163). So liegt der Fall hier aber nicht. Denn die Klägerin trägt zuletzt selbst vor, dass hinter dem Klägerfahrzeug ein Platz von bis zu einem Meter gewesen sei, so dass es dem Zeugen A nach den von einem Kraftfahrer zu erwartenden Fähigkeiten und bei zumutbaren Anstrengungen – gerade wenn man sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot abstellt – ein Ausparken durch Rücksetzen ohne weiteres möglich gewesen wäre (aus der Aussage des Zeugen A, wonach der Abstand hinten vielleicht etwa 50 cm gewesen sei, ergibt sich auch nichts anderes). Dass dies tatsächlich ohne nennenswerte Schwierigkeiten möglich war, belegt der Umstand, dass auch nach dem Klagevortrag der Zeuge nach dem Schlag mittels Rücksetzen „ohne Beschädigung oder Kontakt mit einem der Hütchen oder dem Beklagten“ ausgeparkt ist, obwohl der Beklagte nicht zur Seite gegangen war. Das Zufahren auf den Zeugen A diente daher keinem billigenswerten Zweck und war den Umständen nach völlig unangemessen; der Zeuge A hat auch nicht versucht, die Situation zunächst durch ein Gespräch mit dem Beklagten zu klären. Wenn zudem der Beklagte dort nicht gestanden hätte, hätte dort oder jedenfalls unmittelbar dahinter ein Pylon gestanden, den der Zeuge A nicht einfach hätte umfahren dürfen; letztlich diente somit das Fahrverhalten auch dem Zweck, eine Gefährdung fremden Eigentums zu ermöglichen. Für diese Beurteilung ist nicht von wesentlicher Bedeutung, wie weit der Zeuge A tatsächlich an den Beklagten herangefahren ist, denn auch wenn er nur „ein ganz kleines Stückchen, 5 cm“ vorgefahren sei (so Aussage des Zeugen), erfolgte dies gleichwohl, um den Beklagten durch Drohung mit einer körperlichen Verletzung oder aber einem gewaltsamen Wegschieben durch das Kraftfahrzeug zu einer Handlung zu nötigen. Unerheblich ist auch, ob der Beklagte erst nach dem Abstellen des Klägerfahrzeugs Pylone umgestellt habe, zumal anschließend der erste Pylon noch immer in einem großzügigen Abstand von bis zu einem Meter zu dem Fahrzeug gestanden haben soll.

2. Gleichwohl war der Beklagte nicht berechtigt, das Fahrzeug durch einen Schlag auf die Motorhaube zu beschädigen, um das Heranfahren zu stoppen, das Handeln ist nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Notwehr ist gemäß § 227 BGB (entspricht § 32 StGB) diejenige gebotene Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Ein rechtswidriger Angriff lag zwar vor. Ob der Schlag im gesetzlichen Sinne erforderlich war, also das mildeste Erfolg versprechende Gegenmittel darstellte (vgl. MüKo-BGB-Grothe § 227 Rn. 12-13), ist jedoch fraglich, wenn nicht abschließend geklärt ist, wo sich zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug befand und inwieweit es zuvor in Bewegung war. Jedenfalls fehlt es an der Gebotenheit der Verteidigungshandlung. Bei der Voraussetzung der Gebotenheit geht es um sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts, die letztlich in dem Verbot des Rechtsmissbrauchs begründet sind; danach kann im Einzelfall dem Angegriffenen ein Ausweichen oder sogar die Duldung des Angriffs zumutbar sein, wenn das Rechtsbewährungsinteresse des Notwehrrechts nicht oder nur wenig betroffen ist. Typische Fälle sind schuldlose oder unerhebliche Angriffe oder eine sog. Notwehrprovokation (Staudinger-Repgen BGB § 227 Rn. 65 ff.; MüKo-BGB-Grothe § 227 Rn. 19 ff.). Wer schuldhaft einen Angriff auf sich provoziert, darf auch dann, wenn er insoweit nicht vorsätzlich gehandelt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen; die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt davon ab, ob er dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 130 m.w.N.). Hier hat der Beklagte vorwerfbar die Notwehrlage mitverursacht, indem er sich auf oder vor den Pylon gestellt und damit demonstrativ (wenn auch nur unwesentlich) die Fahrt des Zeugen A blockiert hat, obwohl es zum Schutz des Pylons vor Verlust oder Beschädigung ohne weiteres ausgereicht hätte, diesen kurz wegzunehmen, bis das Fahrzeug weggefahren war. Da der Zeuge A den Beklagten nach dessen Vortrag schon vorher „angepöbelt“ hatte (was auch der Zeuge in seiner Aussage nicht ausschließen wollte), war vorhersehbar, dass es hierdurch zu einer Eskalation gerade in der stattgefundenen Weise kommen könnte. Wenn es dem Beklagten nur um einen Schutz des Pylons ging, war ihm zumutbar, anstelle auf den Angriff mit einer Beschädigung des Fahrzeugs zu reagieren dem Auto auszuweichen und erforderlichenfalls den Pylon kurz auf die Seite zu stellen. Ging es ihm dagegen, was nicht fernliegt, zumindest auch um eine Maßregelung des Zeugen A für das Falschparken und ein beleidigendes Auftreten, hat der Beklagte sich erst recht vorwerfbar in eine Gefahrenlage gebracht, indem er sich in einer Weise, die als provozierend empfunden werden konnte, vor ein losfahrendes Auto stellte.

Die Vernehmung der Zeugen B und C hat demgegenüber nicht ergeben, dass nach der konkreten Situation im Zeitpunkt des Schlages der Beklagte von einer erheblichen Gefährdung ausgehen durfte, die nur noch durch einen solchen Schlag hätte abgewendet werden können, etwa weil das Fahrzeug bereits – und nicht nur im Sinne einer leichten Berührung – gegen seine Beine gestoßen gewesen wäre. Die beklagtenseits benannten Zeugen B und C haben zu dem eigentlichen Geschehen keine Wahrnehmungen gemacht. Die Zeugin B hat angegeben, der Beklagte habe sich auf das „Hütchen“ gestellt, sie habe dann nicht mehr hingeschaut, aber dann gesehen wie die Zeugin C im Verkaufsstand gegenüber aufgeregt auf einen Zettel etwas aufschreibe, sie habe dann zum Beklagten laufen wollen und in dem Moment einen Schlag gehört, sie habe dann gesehen, dass das Auto direkt an seinen Beinen dran gewesen sei. Die Zeugin C hat das so nicht bestätigt, sondern konnte lediglich angeben, der Beklagte habe sich „in dem Bereich vor dem Auto aufgehalten“ und mit dem Herrn diskutiert, sie habe zwar gesehen, dass das Auto auf ihn zugefahren sei, aber nicht gesehen oder gehört, dass der Beklagte geschlagen habe, man habe sich das hinterher erzählt. Soweit der Beklagte in seiner Anhörung angegeben hat, das Fahrzeug sei bereits gegen seine Beine gefahren, sind etwaige Verletzungen oder Beschwerden, die dann grundsätzlich zu erwarten wären, nicht dokumentiert oder geltend gemacht worden.

3. Der Schlag ist zurechenbar durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs mitverursacht worden. Gemäß § 7 StVG ist der Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn bei dessen Betrieb ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird, zum Schadensersatz verpflichtet, auf ein Verschulden kommt es nicht an. Der Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs ist weit zu fassen. Ausreichend ist, dass ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht und bei wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit-)geprägt worden ist, es muß sich um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handeln, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll (BGH NZV 2015, 327; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht § 7 StVG Rn. 7 ff.; jeweils m.w.N.). Eine Fahrzeugberührung ist nicht erforderlich, zurechenbar sind danach auch Schäden, die durch eine objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktion ausgelöst werden, selbst wenn die Ausweichreaktion aus Sicht des Geschädigten nicht subjektiv erforderlich war oder sich als einzige Möglichkeit zur Vermeidung einer Kollision dargestellt hat (BGH NJW 2010, 3713; BGH NJW 2005, 2081). Auch sonst ist die Zurechnung zur Betriebsgefahr regelmäßig nicht unterbrochen, wenn der Schaden erst durch ein gefahrträchtiges oder aber rechtswidriges und sogar vorsätzliches Verhalten des Geschädigten selbst oder Dritter eingetreten ist (vgl. BGHZ 58, 162: Schäden durch nachfolgende Kraftfahrer, die zur Umgehung der Unfallstelle über den Radweg und Fußweg fahren; BGH NJW 2013, 1679: Sturz eines Unfallbeteiligten bei eisglatter Fahrbahn nach Verlassen des Fahrzeugs; OLG Celle MDR 2005, 1345: Sturz auf Straße aufgrund von Enge und Gedränge an Haltestellen als typisches Betriebsrisiko des Busverkehrs, ebs. OLG Karlsruhe NZV 2011, 141); die vorsätzliche Benutzung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer zur Begehung einer Straftat schließt die Haftung des Halters ebenfalls nicht notwendig aus (BGHZ 37, 311: Vorsätzliche Tötung eines Menschen durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs). Wird umgekehrt ein Kraftfahrzeug bei dessen Betrieb schuldhaft durch einen anderen (jedoch nicht durch ein anderes Kraftfahrzeug) beschädigt, ist die gegebenenfalls durch ein schuldhaftes Fehlverhalten des Fahrers erhöhte Betriebsgefahr gegen das Verschulden des Schädigers nach §§ 823, 254 BGB abzuwägen.

Danach ist der Schaden am Pkw der Betriebsgefahr zuzurechnen. Die Schadensentstehung erfolgte unmittelbar beim technischen Betrieb des Fahrzeugs bei laufendem Motor und begonnenem Ausparkvorgang. Bei wertender Betrachtung ist der Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs mitgeprägt worden, es ist hierzu nur deshalb gekommen, weil der Zeuge A es unternahm, den Beklagten durch Zufahren mit dem Fahrzeug von seinem Standort wegzudrängen. Dass derjenige, der in solcher Weise durch ein Fahrzeug genötigt und jedenfalls potentiell erheblich gefährdet wird, mit einem Schlag gegen das Fahrzeug reagiert, war nach allgemeiner Lebenserfahrung vorhersehbar, keinesfalls unwahrscheinlich und insoweit direkte Folge des Fahrverhaltens des Klägerfahrzeugs. Ebenso wie der Beklagte damit rechnen musste, dass sein Verhalten den Zeugen A dazu provozieren könnte zu versuchen, ihn durch Zufahren mit dem Fahrzeug wegzudrängen, musste der Zeuge damit rechnen, dass der Beklagte diesem Verhalten handgreiflich begegnen, also der Einsatz des Kraftfahrzeugs als Mittel der Gewaltanwendung sozusagen „nach hinten losgehen“ könnte.

4. Bei Abwägung des Verschuldens des Beklagten einerseits und des der Klägerin im Rahmen der Betriebsgefahr zuzurechnenden Verschuldens des Zeugen A andererseits ist eine hälftige Teilung der Haftung angemessen. Weder tritt, insbesondere im Hinblick auf die (potentielle) Gefährlichkeit des Fahrverhaltens des Klägerfahrzeugs dessen Betriebsgefahr hinter ein überwiegendes Verschulden der Beklagtenseite zurück, noch ist ein Zurücktreten des Verschuldens des Beklagten, der vorsätzlich auf das Fahrzeug eingeschlagen hat, gerechtfertigt. Bei wertender Betrachtung beruhte der Vorfall vielmehr auf beiderseits ungefähr in gleichem Maße vorwerfbarem Verhalten. Eine Haftung des Beklagten für den Schaden zu 50 % ist danach angemessen und ausreichend. Wäre das Mitverschulden des Zeugen A im übrigen nicht der Klägerin zurechenbar, wäre der Zeuge in entsprechendem Umfang dem Beklagten gemäß §§ 840, 426 BGB zur Erstattung beziehungsweise zur Freistellung von der Klageforderung, gegebenenfalls nebst anteiliger Prozesskosten, verpflichtet.

5. Zur Höhe des Schadens ist die Klägerin nicht mehr zu weiterem Beweis gehalten. Unstreitig hat die kurze Zeit nach dem Vorfall eingetroffene Polizei an der Motorhaube des Klägerfahrzeugs eine „kleine Delle“ festgestellt und hat die Klägerin zeitnah eine Reparatur der „Frontklappe“ bei der Firma … vornehmen lassen, ausweislich der Rechnung erfolgte die Anlieferung am 27.06.2017, also 16 Tage nach dem Vorfall. Insoweit bedarf es keines weiteren Beweises, dass die Reparaturen sich auf die Delle bezogen und diese bei dem Schlag entstanden ist. Für die Höhe der Reparaturkosten trägt der Beklagte das sog. Werkstattrisiko; die tatsächlich entstandenen Kosten sind damit auch dann zu ersetzen, falls sie ohne eigenes Verschulden der Klägerin höher als der an sich nach § 249 Abs. 2 BGB erforderliche Geldbetrag sind.

Ebenfalls zur Hälfte steht der Klägerin der Nutzungsausfall von drei Tagen zu je 59 € und eine allgemeine Unkostenpauschale von 25 € zu. Der Satz von 59 € ist für das Fahrzeug … Erstzulassung 2004 nach Herabstufung um zwei Klassen bei einem Fahrzeugalter von über 10 Jahren (Gruppe G) zutreffend (vgl. etwa Nutzungsausfalltabellen NJW-Beil. 2008, 3; NJW 2007, 1640). Eine pauschale Unkostenentschädigung ist noch gerechtfertigt, da es sich im weiteren Sinne um einen Verkehrsunfall gehandelt hat (vgl. hierzu BGH NJW 2012, 2267).

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind aus dem zutreffenden Streitwert bis 1.000 € in der geltend gemachten Höhe einer 1,3-Gebühr nebst Postpauschale und Mehrwertsteuer sowie 12 € Akteneinsichtsgebühr ersatzfähig. Der Zinsanspruch folgt aus §§ 286, 288.

6. Die Entscheidung über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 92 Abs. 1, 708 Nr. 11, 711 ZPO.

12 Dec 16:11

Microsoft Adds an OpenSSH Client to Windows 10

12 Dec 16:07

Penta will die Fintech-Elite mit einem echten Geschäftskonto für Unternehmen angreifen

Penta will ein digitales Geschäftskonto für kleine und mittelgroße Unternehmen anbieten. Allerdings begibt sich das Startup auf einen umkämpften Markt.

„Das muss doch auch anders gehen.“ Dieser Gedanke ließ Lav Odorovic, Luca Ivicevic und Sir Gabriel Holbach nicht mehr los. Die drei Unternehmer hatten schon selbst Startups aufgebaut und stießen immer wieder auf ein Problem: die Zusammenarbeit mit Banken. Als junge Firma ein Geschäftskonto zu eröffnen, erschien den Dreien kompliziert und umständlich. Sie unterhielten sich mit anderen Gründern und stellten fest, dass sie mit dieser Ansicht nicht allein waren. Gemeinsam überlegten sie, wie sie den Prozess vereinfachen könnten. Heraus kam Penta.

Das in London gemeldete Startup bietet ein digitales Geschäftskonto für kleine und mittelgroße Unternehmen an. Mit der App sollen Gründer in nur wenigen Minuten ein Konto aufsetzen können. Penta unterscheidet zwischen einem Basiskonto und einem „Pay-as-you-grow“-Konzept. Das Basiskonto ist kostenlos, damit können Gründer Gehälter zahlen oder Transaktionen tätigen. Jede Buchung können Unternehmer über eine App einsehen, eine Mastercard für Geschäftskunden macht es möglich.

Bei „Pay as you grow“ sollen zusätzliche Funktionen wie Buchhaltung oder Auslandsüberweisungen hinzukommen. Diese will das Startup durch Kooperationen mit anderen Unternehmen anbieten. Es spricht von einem internen „Bank App-Store“. Noch gibt es keine Partner, aber Penta erwähnt Transferwise, Revolut und Debitoor als mögliche Anlaufstellen. Die Bezahlversion soll 2018 kommen, wie viel diese Kontovariante genau kosten soll, verrät Penta noch nicht. Da das Startup noch keine eigene Banklizenz besitzt, kooperiert es mit der Solarisbank.

Wie Penta die Kontoeröffnung für Unternehmen vereinfachen will

„Wir haben Penta ursprünglich gestartet, um jungen Startups in der Wachstumsphase zu helfen, sich wieder auf das zu konzentrieren, was wichtig ist: ihr Business“, sagt CEO Odorovic im Gespräch mit t3n.de. Nach einer geschlossenen Betaphase begibt sich das Unternehmen ab Dienstag in die offene Beta. Das Interesse scheint vorhanden: Aktuell gewinne man mehrere Dutzend Kunden pro Woche, so Odorovic. Rund 5.000 Unternehmen stehen seinen Angaben zufolge auf der Warteliste.

Penta will das Geschäftskonto digitalisieren. (Foto: Penta)

Wer sich bei Penta anmelden will, muss allerdings Geduld mitbringen: Derzeit kann es bis zu einigen Wochen oder gar Monaten dauern, bis ein neuer Kunde angenommen wird. Für ein Startup stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob sich die Anmeldung überhaupt lohnt – schließlich soll es im besten Fall schnell losgehen. Trotzdem will Penta bis Ende 2018 auf bis zu 10.000 Nutzer kommen.

„Wir fokussieren uns auf kleine und mittlere Unternehmen.“

Das in Berlin ansässige Unternehmen begibt sich mit der Idee auf ein Terrain, das auch andere schon bevölkern – etwa N26, Holvi oder auch Kontist. Die Startups wollen die Kontoeröffnung für Geschäftskunden ebenfalls mit digitalen Mitteln verbessern. Odorovic sieht aber keine Überschneidungsgefahr: „Holvi, Kontist sowie N26 fokussieren sich primär auf Selbstständige und Freelancer“, sagt er, „wohingegen wir uns auf kleinere und mittlere Unternehmen fokussieren, den deutschen Mittelstand.“ Die Unternehmen hätten lediglich ein Retail-Konto mit einem Business-Label versehen. Wer aber eine GmbH oder eine UG führe, könne mit keiner der Lösungen einen Account eröffnen.

Mehr zum Thema Geschäftskonto:

12 Dec 16:05

How to manage Power Throttling on Windows 10

by Mauro Huculak

Power Throttling is a feature to improve battery life on Windows 10, but if it's not working as expected, you can use this guide to manage its settings.

On Windows 10, you typically work with multiple applications, and even though you may not be actively using them at the same time the background processes can still consume a significant amount of power.

In order to optimize power usage, the Windows 10 Fall Creators Update introduced "Power Throttling," a feature that leverages the power-saving capabilities on modern processors to limit resources for background processes, while still allowing them to run, but only using a very minimal amount of power.

Using this technology, Windows can automatically detect which applications you're actively using and throttle any other processes that are identified as not important, which can result in up to 11 percent of battery life saving to help you get more work done on a single charge.

The only caveat is that the detection process may not always work as expected, and in these cases, you can always monitor which apps are being throttled and configure Windows 10 to prevent putting certain apps into a low power state.

12 Dec 15:59

Hintergrund: Malware-Analyse - Do-It-Yourself

Malware-Analyse - Do-It-Yourself

Bauen Sie Ihre eigene Schadsoftware-Analyse-Sandbox, um schnell das Verhalten von unbekannten Dateien zu überprüfen. Dieser Artikel zeigt, wie das mit der kostenlosen Open-Source-Sandbox Cuckoo funktioniert.

12 Dec 15:57

Anwälte mit Superkräften können auch nicht helfen

by Udo Vetter

Zu einem juristischen und wirtschaftlichen Desaster entwickelt sich der Kündigungsschutzprozess zwischen der bisherigen Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und ihrem Arbeitgeber. Die Rechtsanwaltskammer scheiterte zum dritten Mal mit dem Versuch, die Geschäftsführerin mittels (fristloser) Kündigung loszuwerden.

Im aktuellen Verfahren gab das Arbeitsgericht Düsseldorf jetzt vollumfänglich der gekündigten Geschäftsführerin Recht – und zwar ohne Beweisaufnahme. Die neueste Kündigung war darauf gestützt worden, dass die Geschäftsführerin angeblich veranlasst hatte, dass ihre Personalakte von der Anwaltskammer Köln – ihrem bisherigen Arbeitgeber – direkt an sie geschickt wurde und nicht an die Anwaltskammer Düsseldorf. Die Klägerin habe, so die Anwaltskammer, die Personalakte im Anschluss rechtswidrig „unter Verschluss“ gehalten.

Selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, fragt sich schon, wie man auf diesen Vorwurf eine fristlose Kündigung stützen will. Zu allem Überfluss stellte sich nun wohl heraus, dass die Rechtsanwaltskammer dem Arbeitsgericht Blödsinn erzählt hat. Es tauchten nach Angaben des Arbeitsgerichts nämlich Dokumente auf, die belegen, dass der Vorwurf schlicht nicht stimmt. Das Gericht sagte deshalb die Beweisaufnahme ab und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Die Gehaltsforderungen der geschassten Geschäftsführerin belaufen sich derzeit auf 230.000 Euro. Dieses Geld wird die Rechtsanwaltskammer nach derzeitigem Stand zahlen müssen, ohne dass die Klägerin nennenswert dafür gearbeitet hat. Hinzu kommen Anwaltskosten, die sich ebenfalls auf mehrere hunderttausend Euro belaufen sollen. Die Anwaltskammer Düsseldorf hatte nämlich Anwälte mit Superkräften (vulgo: „renommierte Arbeitsrechtler“) beauftragt, die nur zu happigen Stundensätzen arbeiten.

Pressemitteilung des Gerichts

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12 Dec 15:57

Trecker metzelt Blitzer

by Udo Vetter

Im südhessischen Gernsheim herrscht seit gestern „freie Fahrt“. Jedenfalls müssen Autofahrer die stationären Radarfallen in der Gemeinde vorerst nicht fürchten. Ein 63-Jähriger soll die Blitzkisten in der Nacht von Montag auf Dienstag umgemäht haben – mit einem Trecker.

Opfer der sinnlosen Tat wurden die Blitzer in der Heidelberger Straße, der Mainzer Straße und in der Wormser Straße sowie im Stadtteil Klein-Rohrheim in der Mannheimer Straße. Nach Angaben der Polizei entstand ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro.

Die Polizei hat den 63-Jährigen festgenommen, weil sein Trecker als Tatfahrzeug in Betracht kommt. Über mögliche Motive ist noch nichts bekannt, ebenso wenig, mit welchen Fahrzeugen der Mann sonst so unterwegs ist.

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12 Dec 15:54

Dehnbare Batterie aufgeladen von Schweiß

Fitness-Sensoren könnten künftig auch ohne Akku auskommen. Für die nötige Energie sorgt der Schweiß des Trägers.
12 Dec 15:54

Abtreibung: Berliner Senat will Werbeverbot für Abtreibung abschaffen

by ZEIT ONLINE: Zeitgeschehen -
Der Fall hatte Empörung ausgelöst: Eine Ärztin hatte im Internet über Abtreibung informiert und eine Geldstrafe bekommen. Nun soll der zugrunde liegende Paragraf fallen.
12 Dec 15:52

Arbeitszeit: „Die 28-Stunden-Woche stellt das Leben wieder in den Vordergrund“

Die IG Metall will die Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche reduzieren. Autorin Isabell Prophet bewertet den Vorstoß positiv – und warnt vor Eile: „Ein harter Schnitt schadet den Arbeitnehmern.“

Wie gehe ich mit meinem launigen Chef um? Wie setze ich Heimarbeit durch? Wäre eine Vier-Tage-Woche wirklich besser für uns? Und geht es mir besser, wenn ich aus der Stadt herausziehe? Mit solchen Fragen befasst sich die Autorin Isabell Prophet. Für t3n beantwortet sie regelmäßig die Fragen der Leser zu Glück und Arbeit.

Frage: Die IG Metall fordert 28 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Wäre das besser für uns?

Für Arbeitszeit fragten wir bislang nur danach, wie viel ein Arbeiter aushält. Das ist die genau falsche Richtung. Wir sollten uns endlich fragen, wie viel wir arbeiten wollen, nicht, wie viel wir ertragen können.

In der Woche nur noch 28 Stunden zu arbeiten, würde für viele Menschen sehr viel neue Lebensqualität bedeuten. 28 Stunden lassen sich ganz anders aufteilen, als unsere 36,5 bis 40. Einige Menschen würden nur noch einen halben Tag lang arbeiten. Oder wie wäre es mit dieser Rechnung: Drei mal neun Stunden und 20 Minuten Arbeitszeit würden uns zwei freie Tage pro Woche geben.

Die Auswirkungen würden wir überall im Stadtbild sehen. Es fängt schon morgens an: Wenn nur noch 60 Prozent der Menschen zum Job fahren, sind die Straßen weniger stark befahren und die Busse und Bahnen nicht mehr so voll. Der Weg wird entspannter – und wir schonen sogar die Umwelt.

Kinderbetreuung wäre viel einfacher. Gerade junge Eltern, die beide weiter arbeiten wollen, könnten mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, ohne dass sie schiefe Blicke befürchten müssen, Karrierenachteile oder Stress. Andere könnten ihren Hobbys nachgehen, ihre Eltern flexibler pflegen, kreativ werden oder ehrenamtlich aktiv.

Schon diese Beispiele zeigen, dass eine kürzere Regelarbeitszeit unser Verständnis von „normal“ verändern wird. Der stete Kampf, Arbeit und Leben in Einklang zu bringen, ist nicht nötig. Wir haben es nur noch nie anders probiert.

Heute empfinden wir es als normal, dass Eltern kämpfen müssen, wenn sie „normal“ arbeiten wollen. Doch sind unsere normalen 40 Stunden Arbeitszeit willkürlich gewählt. Früher einmal arbeiteten Menschen an sechs Tagen in der Woche jeweils zwölf Stunden. Das wurde immer weniger. Doch noch nie hat jemand gefragt: Welche Arbeitszeit ist gut für den Menschen? Die 28-Stunden-Woche stellt das Leben wieder in den Vordergrund. Also dahin, wo es hingehört. Von heute auf morgen dürfen wir die Arbeitszeit aber nicht kürzen. Das würde nicht nur den Unternehmen schaden, sondern auch den Kollegen. In vielen Abteilungen bräche die Hölle aus, wenn die fähigen Leute plötzlich 40 Prozent weniger da sind. Ersatz ist oft schwer zu kriegen. Wer die Arbeitszeit so radikal kürzen will, der sieht Menschen als austauschbare Arbeitsmittel. Und genau das sind sie nicht.

Der Vorstoß der IG Metall ist gut und wichtig und er kommt zu einem guten Zeitpunkt. In diesem Jahr sind wir endlich gedanklich frei genug, um so eine Idee ernst zu nehmen. Im kommenden Jahr sollten wir darüber sprechen, wie wir mit der Regelarbeitszeit künftig umgehen wollen. Eine neue Idee von „normal“ muss dabei das Ziel sein.

Die Autorin

Isabell Prophet vertritt in ihrem Buch „Die Entdeckung des Glücks“ die These „Dein Leben fängt nicht erst nach der Arbeit an“. Für t3n.de beantwortet die Autorin Leserfragen.

12 Dec 15:52

iMac Pro: Apple kündigt Marktstart noch für diese Woche an – erste Tester sind voll des Lobes

Apple hat einen Termin für den Marktstart des iMac Pro gegeben. Ab dem 14.Dezember soll er bestellt werden können. Erste Tester sind von der Performance beeindruckt.

iMac Pro: Apples Profi-Desktoprechner kommt am 14. Dezember

Lange hat Apple seine Profi-User ignoriert: Der letzte Mac für anspruchsvolle Nutzer ist mit dem Mac Pro 2013 an den Start gegangen. Im April dieses Jahres versprach Apple endlich neue Desktoprechner für Profis zu bauen. Einen ersten Blick auf den iMac Pro konnten wir dann im Juni erhaschen, mit der Ankündigung, dass er im Dezember erscheinen werde. Das ist jetzt tatsächlich der Fall.

Apple hat die Produktseite des iMac Pro aktualisiert und darauf klammheimlich das Datum für den Marktstart bekanntgegeben. Demzufolge wird er am Donnerstag, den 14. Dezember, erhältlich sein.

Dem iMac Pro soll auch bei besonders anspruchsvollen Aufgaben nicht die Puste ausgehen. (Bild: Apple)

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iMac Pro: Nicht nur bestellbar, sondern „erhältlich“

Apple wird seinen iMac Pro offenbar schon ab dem 14. Dezember direkt verkaufen, sodass Kunden die Rechner bereits im Dezember erhalten werden. Beim 2013er Mac Pro konnten damals nur Vorbestellungen abgegeben werden, ausgeliefert wurde er erst im folgenden Jahr.

High-End ist nicht günstig: Der iMac Pro kostet ab 5.000 US-Dollar. (Bild: Apple)

Berichte über einen nahenden Verkaufsstart kursieren bereits seit Montag. Das Portal Appleinsider hatte aus Business-Kreisen erfahren, dass Apple sich bereits nach beliebten Konfigurationen erkundige, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Derzeit kursieren noch Gerüchte, denen zufolge Apple mit einer kleinen Überraschung aufwarten könnte: Es wird erwartet, dass der iMac Pro einen ARM-Coprozessor verbaut haben soll, der bestimmte Prozesse wie Always-on-Siri und den Boot-Prozess übernehmen soll.

iMac Pro: Kleine Varianten ab dieser Woche, größere Modelle erst 2018 – erste Reviews

Der neue iMac Pro hat Xeon-Prozessoren mit bis 18 Kernen und eine Vega-Pro-Grafikeinheit verbaut, der Arbeitsspeicher kann bis auf 128 Gigabyte aufgestockt werden, der SSD-Speicher auf bis zu vier Terabyte. Der Basispreis mit einem Terabyte SSD-Speicher, Achtkern-CPU und 32 Gigabyte RAM wird ab 5.000 US-Dollar kosten. Wie Youtuber Marques Brownlee in seinen ersten Impressionen vom iMac Pro erläutert, soll es zum Marktstart erst einmal nur die kleineren Modellvarianten mit acht und zehn Kernen geben. Ab 2018 werden dann ein noch unangekündigtes Modell mit 14 Kernen und der große iMac Pro mit 18-Prozessorkernen bestellbar sein.

Youtuber Marques Brownlee konnte den iMac Pro schon eine Woche testen. (Screenshot: MKBHD)

Die ersten Tester – Apple hat den iMac Pro einigen Youtubern vorab zum Testen bereitgestellt – sind vom neuen Desktop-Mac voll des Lobes. Brownlee kritisiert zwar, dass der Rechner sich nicht erweitern lasse, der Preis für das Gebotene sei im Vergleich zu einem Windows-Rechner mit gleicher Ausstattung dennoch fair. Wer einen erweiterbaren Workstation-Mac besitzen will, sollte aufs nächste Jahr warten, denn dann wird laut Apple ein modularer Mac Pro an den Start gehen.

Fotograf Vincent Laforet kann beim iMac Pro einen massiven Performance-Boost um 200 bis 300 Prozent im Vergleich zum aktuellen iMac oder einem Macbook Pro 15 feststellen.

„In short – this is a KILLER machine for any serious photographer, filmmaker, or VR producer. Period.“   – Jonatah Laforet

Der Entwickler und Luftfahrt-Ingenieur Craig A. Hunter pflichtet den beiden bei und bestätigt den großen Performance-Sprung in seinem Test mit zahlreichen Benchmarks, die darelegen dass der neue Mac auch bei rechentensiven Aufgaben nicht so leicht in die Knie geht.

„Sitting alongside my silver iMac, the iMac Pro lurked off to the side like a silent Darth Vader, just waiting to kick some ass.“ – Craig A. Hunter

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