Arndt Dibi
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USA schaffen Netzneutralität ab
Die massiven Proteste haben nichts genützt. Die Netzneutralität in den USA ist Geschichte. Die Regulierungsbehörde FCC hat mit drei zu zwei Stimmen das Aus beschlossen.
USA: Netzneutralität de facto abgeschafft
Erst vor rund zwei Jahren hatte die US-Telekomregulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) neue strikte Regeln für die Durchsetzung der Netzneutralität eingeführt. Die besagten etwa, dass Internetprovider legalen Internetverkehr weder bremsen („Throttling“) noch gegenüber anderem legalen Internetverkehr bevorzugen dürften. Jetzt hat die FCC mit drei zu zwei Stimmen diese Regeln wieder gekippt und damit die Netzneutralität de facto abgeschafft.

Trotz aller Proteste von Tech-Konzernen, Startups und Verbraucherschützern ist der am Donnerstag in der US-Hauptstadt Washington erfolgte Schritt wenig überraschend. Schon Anfang dieses Jahres hatte der von Donald Trump für das Amt vorgeschlagene FCC-Vorsitzende Ajit Pai angekündigt, die von der Obama-Regierung eingeführten Regeln rückgängig zu machen – das ist jetzt mit den Stimmen der drei Republikanischen Kommissare gegen die der zwei Demokratinnen geschehen, wie heise.de berichtet.
Die Befürworter der Abschaffung der Netzneutralität sehen in dem Schritt übrigens ebenso die Bewahrung der Freiheit des Internet wie die Befürworter der Netzneutralität. FCC-Chef Pai hatte argumentiert, die Netzneutralität habe zu sinkenden Investitionen in die Infrastruktur und die Onlineservices geführt. Theoretisch können Netzbetreiber jetzt bestimmte Services bevorzugen – in den USA sind einige Internetprovider gleichzeitig auch Contentanbieter, etwa Comcast oder NBCUniversal, wie The Verge berichtet.
Während Pai meint, dass es auch ohne Netzneutralität keine Benachteiligung für Internetnutzer in Sachen Zugänglichkeit der Inhalte geben werde, sehen das Gegner wie die demokratische FCC-Kommissarin Jessica Rosenworcel naturgemäß anders. Die Entscheidung sei nicht gut für die Verbraucher, nicht gut für Unternehmen und nicht gut für jeden, der sich im Internet mit anderen verbinde und kreativ sein wolle, so Rosenworcel.
Netzneutralität gekippt: Investitionsboom oder Zweiklasseninternet?
Ob die Internetprovider sich tatsächlich – wie die Republikaner meinen – im weitesten Sinne an die Fairness halten, bleibt abzuwarten. Befürworter der Netzneutralität, die ein Zweiklasseninternet befürchten, sehen etwa in kostenlosen Streamingangeboten – vergleichbar mit dem umstrittenen Stream-On-Dienst der deutschen Telekom – einen Vorboten für die Behinderung eines freien Wettbewerbs und damit Nachteile für Unternehmen und Verbraucher. Mit Klagen von Netzneutralitätsverfechtern muss die FCC jedenfalls rechnen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist der Kommentar des t3n-Chefredakteurs Stephan Dörner aus dem vergangenen Jahr: Netzneutralität – Warum der Internet-Wegzoll verhindert werden muss
Wenn Volkswagen dich zweimal betrügt
Eine bessere Steilvorlage für die ideologischen Autofeinde konnte man gar nicht liefern. Auch in Deutschland kam so mancher Kunde zu dem Schluss: Wer Freunde wie VW hat, der braucht keine Feinde. Inzwischen brechen die Diesel-Verkaufszahlen ein und derjenige, der seinen Gebrauchten verkaufen will, muss herbe Verluste hinnehmen.
In den USA werden VW-Besitzer von Schummel-Dieseln entschädigt und bekommen großzügige Garantien; in Deutschland müssen enttäuschte Kunden vor den Kadi ziehen und ihr Recht selbst durchfechten (In den USA drohen den Beteiligten hohe Haftstrafen, Teile des VW-Top-Managements meiden das Land, wie der Teufel das Weihwasser).
Nachdem Volkswagen sich also erfolgreich an der Enteignung seiner Kunden beteiligt hat und inzwischen sogar Fahrverbote für Diesel drohen, setzt sich Volkswagen-Chef Matthias Müller jetzt an die Spitze der Diesel-Gegner und fordert ein Ende der sogenannten „Diesel-Subventionen“: „Das Geld könnte sinnvoller in die Förderung umweltschonender Antriebstechniken investiert werden. Abstriche bei den Diesel-Subventionen, dafür Anreize für Elektroautos, wären das richtige Signal“, so der Konzernchef im „Handelsblatt“. Die Umschichtung könne schrittweise erfolgen.
Stamokap-Müller hält die Hand auf
Vielleicht sollte man aber erst einmal schrittweise schildern, was hier tatsächlich abgeht. Zunächst mal grundsätzlich:
- Der Staat subventioniert in Deutschland mitnichten das Auto. Die Autofahrer subventionieren den Staat. Deutschland nimmt, je nachdem, was man mit einbezieht, zwischen gut 50 und rund 80 Milliarden Euro pro Jahr durch Kfz-bezogene Steuern und Abgaben ein. Nur ein kleiner Bruchteil (19 Milliarden) davon fließt in die Straßen, die sie benutzen (Schlaglochpisten und marode Autobahnbrücken künden davon landesweit).
- Der Steuersatz für Diesel ist in Deutschland lediglich etwas niedriger als der für Benzin. Derzeit kassiert der Staat demnach 47,04 Cent pro Liter Diesel, beim Benzin sind es 65,45 Cent (die Mehrwertsteuer kommt noch hinzu).
Auf gut Deutsch: Volkswagen-Chef Müller fordert Steuererhöhungen für diejenigen Kunden, die ihm in den vergangenen Jahren in gutem Glauben einen Diesel abgekauft haben.
Es kann keine Rede von einem marktwirtschaftlichen Gedanken sein, der auf die Schädlichkeit von Subventionen abzielt. Ganz im Gegenteil. Das was die Diesel-Fahrer künftig als Steuererhöhung abdrücken müssen, soll an die Käufer von schicken – aber offensichtlich ohne Staatsknete nicht marktfähigen – Elektroautos umverteilt werden.
Als nächstes liegt in einer solchen Planwirtschaft der Gedanke nahe, Verbrennungsmotoren ganz zu verbieten. Spätestens wenn die Kunden ihren Diesel-VW per Gesetzes-Dekret und Fahrverbote auf den Schrott werfen und gezwungenermaßen zum Elektro-VW greifen, ist die Planwirtschaft perfekt. Und Stamokap-Müller hält wieder die Hand auf.
Wer ernsthaft annimmt, dieser Vorstoß sei nicht politisch abgestimmt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Von Merkel bis Dobrindt wird ja gerade sehr erstaunt getan, aber eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Volkswagen-Chef, zu dessen Großaktionären das Land Niedersachsen zählt, so eine Bombe ohne politische Rückendeckung hochgehen lässt. Und auch der Politiker, der sich eine solche Steilvorlage für Steuererhöhungen entgehen lässt, muss wohl erst geboren werden.
Die Grünen und die der Weltrettung verpflichteten Medien jubeln bereits. Euphemistische Formulierungen wie „Diesel-Privileg“ werden kritiklos weitergegeben oder auch Einlassungen, wie die der Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger. „Dieselfahrer zahlen pro Liter Kraftstoff 18,4 Cent weniger als bei Benzin. Den Staat kostet diese Subventionierung mittlerweile 7,8 Milliarden Euro“.
Diesel-Fahrer zahlen dem Staat Milliarden – nicht umgekehrt
Pardon, Frau Krautzberger, kleiner Hinweis, um dem Denken die richtige Richtung zu geben: Die deutschen Diesel-Besitzer zahlen dem Staat rund 20 Milliarden Euro – und den Staat kosten sie gar nix.
Künftig werden politische Rechenkünstler und ideologische Autofeinde sich jedenfalls auf den VW-Big-Boss-himself Matthias Müller berufen und ohne rot zu werden, das gleiche verkünden wie Grünen Fraktionsvize Oliver Krischer: „Wenn Autobosse das jetzt schon fordern, müssen Abbau von Diesel-Subvention und Blaue Plakette das Programm der nächsten Bundesregierung werden.“
Es handelt sich letztendlich um einen politischen Deal, der ein bisschen an die „Refugees-Welcome“ Phase von Daimler-Boss Dieter Zetsche erinnert. Die Flüchtlingskrise strebte gerade ihrem Höhepunkt entgegen, da sprach Zetsche auf der Frankfurter IAA zur Zuwanderung und wohl auch zum Nutz und Frommen von Angela Merkel:
„… im besten Fall kann es auch eine Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder werden – so wie die Millionen von Gastarbeitern in den 50er und 60er Jahren ganz wesentlich zum Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben.“
Bis heute ist allerdings keine erwähnenswerte Zahl der Hoffnungsträger in deutschen Dax-Unternehmen untergekommen. Die letzten veröffentlichen Zahlen lagen um die 50.
So eine Art Auto-Obama
So herrscht ein munteres Geben und Nehmen zwischen Politik und Top-Management, wobei man nie wissen kann, über welche Bande gerade gespielt wird. Nach dem Prinzip ”If you can’t beat them, join them“, hat sich Volkswagen offenbar entschlossen, wieder in die Weltretter-Manage einzumarschieren. Bevor der Diesel-Skandal ruchbar wurde, hatte man mit dieser Taktik ja selbst Greenpeace schon ruhiggestellt. Wer das heute noch einmal nachliest, weiß jedenfalls, dass Zynismus grenzenlos sein kann.
Volkswagen-Kunden dürften sich jedenfalls die Augen reiben: Sie sind nicht nur einmal, sondern zweimal beschissen worden. Erst hat man ihnen betrügerische Autos verkauft – und jetzt kriegen Sie vom Chef persönlich auch noch einen Tritt hinterher. Matthias Müller wird jetzt allenthalben als „mutig“ gelobt, ist also auf dem Weg zu so einer Art Auto-Obama. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis er einen Preis für Zivilcourage erhält.
Übernommen von ACHGUT hier
Telekom CarConnect: Der Hotspot mit 10 GB-Tarif im Test
Die Telekom bietet mit CarConnect einen 10-GB-LTE-Tarif für unter 10 Euro zur Nutzung im Auto an. Wir haben das System einem Test unterzogen.
Aua! Vermeintlicher Exhibitionist hatte ein ganz anderes Problem - ein schmerzhaftes
So viel verdienen Apple, Microsoft oder Facebook pro Sekunde
Wenn die großen Konzerne wie Apple, Microsoft oder Facebook ihre Milliardengewinne präsentieren, sind die Zahlen oft nicht greifbar – eine Grafik soll das jetzt ändern.
Apple macht fast 1.500 Dollar Gewinn pro Sekunde
Im Jahr 2016 hat Apple einen Konzerngewinn von rund 45,7 Milliarden US-Dollar ausgewiesen. Eine unglaublich große Zahl, die sich oft besser erfassen und vergleichen lässt, wenn sie deutlich heruntergebrochen wird. Genau das hat Visually getan. In einer ansprechenden Grafik wird dargestellt, wie viel Gewinn die 25 der reichsten Unternehmen pro Sekunde machen – und das hat es in sich.
Apple zum Beispiel hat demnach im vergangenen Jahr in jeder Sekunde rund 1.445 US-Dollar netto verdient – dafür müssen nicht wenige einen ganzen Monat arbeiten gehen. Der iPhone-Konzern ist damit aber auch das mit Abstand profitabelste Unternehmen in der Liste. JP Morgan & Chase etwa konnte 2016 pro Sekunde 782 US-Dollar Gewinn machen, Berkshire Hathaway auf Platz drei immerhin 761 US-Dollar.
Unter den reichsten Konzernen finden sich noch einige weitere Unternehmen aus der Tech-Branche, etwa Alphabet/Google (616 US-Dollar), Microsoft (531 US-Dollar) oder Facebook (323 US-Dollar). Technologie- und Internet- sowie Banken- und Finanzfirmen dominieren die Liste. Der Medienkonzern Comcast auf Platz 25 in dem Ranking hat übrigens pro Sekunde immerhin 275 US-Dollar verdient.
Fortune-500-Ranking: Walmart toppt Apple beim Umsatz
Interessent ist auch, dass vier Unternehmen, darunter Facebook, 2016 weniger Umsatz gemacht haben als Apple Gewinn. In puncto Umsatz liegt laut Fortune-500-Ranking Walmart mit Abstand ganz vorn. Der Handelskonzern hat einen Jahresumsatz von 485,9 Milliarden US-Dollar. Dahinter folgen die hochprofitablen Berkshire Hathaway und Apple mit 223,6 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 215,6 Milliarden US-Dollar.
Ein Klick auf den untenstehenden Ausschnitt öffnet die komplette Infografik.

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U-Bahn zu voll – MVG will Verspätungs-Garantie nicht einlösen
Office 365 Akademie: Dezember-Special Microsoft Flow
[Den vollständigen Beitrag finden Sie auf der Website]
Federal Communications Commission: US-Behörde schafft Regeln zur Netzneutralität ab
OWi-Akteneinsicht in Bayern: AG Bayreuth gibt sämtliche PoliScan-Speed-Messunterlagen an Verteidiger heraus
Die zweite Entscheidung zur Akteneinsicht im Bußgeldverfahren in dieser Woche stammt ebenfalls von dem Kollegen Rahe und ist ebenfalls in einem Verfahren ergangen, dem eine PoliScan-Speed-Messung zugrunde liegt. Trotz ähnlichem Sachverhalt gelangt das AG Bayreuth zum gegenteiligen Ergebnis wie das AG Stadtroda in der gestern veröffentlichten Entscheidung und gibt dem Polizeiverwaltungsamt auf, die Falldatensätze der Messreihe, Token-Datei, Passwort, Statistikdatei, Case-List sowie eine Auflistung der Wartungsarbeiten am Messgerät (Gerätestammkarte) an den Verteidiger herauszugeben, also alle Unterlagen, die für eine möglichst genaue, private Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung benötigt werden. Zur Begründung bezieht es sich auf einen Beschluss des OLG Naumburg aus 2012, in dem dieses ein Recht des Verteidigers auf Erhalt der Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts anerkannt hat und argumentiert ebenso wie das OLG Naumburg mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege und dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit. Einsicht in Messunterlagen funktioniert also auch in Bayern – manchmal.
AG Bayreuth, Beschluss vom 14.11.2017 – 2 OWi 228/17
In dem Bußgeldverfahren gegen
…
Verteidiger: Rechtsanwalt Rahe Dirk, Lahnsteiner Straße 7, 07629 Hermsdorf, Gz.: …
wegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung
erlässt das Amtsgericht Bayreuth durch den Richter am Amtsgericht … am 14. November 2017 folgenden
Beschluss
1. Dem Bayerischen Polizeiverwaltungsamt – Zentrale VOWi-Stelle – wird aufgegeben, dem Betroffenen über seinen Verteidiger Akteneinsicht in folgende Unterlagen zu gewähren:
Stammkarte des Messgeräts
Statistikdatei und Case-List
Tokendatei und Passwort
Digitale Falldatensätze der gegenständlichen Messreihe
2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung einschließlich der diesbezüglichen notwendigen Auslagendes Betroffenen.
Gründe:
Der Verteidiger hat im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat, das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Das folgt aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK), der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit (OLG Naumburg, Beschl. v. 05.11.2012 – 2 Ss (Bz) 100/12).
Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dirk Rahe, Sozietät Dr. Zwanziger & Collegen, Gera / Hermsdorf, für die Zusendung dieser Entscheidung.
Künstliche Intelligenz: Microsoft bohrt Bing, Cortana und Office 365 auf
Microsoft will den Nutzeralltag durch künstliche Intelligenz erleichtern und hat einige neue KI-Funktionen für Bing, Cortana und Office 365 vorgestellt. Können sie überzeugen?
Irgendwie kommt kein Unternehmen mehr ohne künstliche Intelligenz aus. Jetzt hat auch Microsoft angekündigt, einige seiner Anwendungen mit KI-Bestandteilen auszustatten. So sollen Office-Anwendungen wie Excel beispielsweise um eine Insights-Funktion erweitert werden, die anhand der vorhandenen Daten einer Tabelle Muster identifiziert und grafisch darstellt. So soll es beispielsweise möglich werden, Eingabefehler in Daten und Ausreißer schneller zu erkennen und Messfehler einer längeren Versuchsreihe aufzuspüren. Word dagegen soll um eine Akronymfunktion erweitert werden, die in komplexen Texten vorkommende Abkürzungen in einer Randspalte erklärt.
Künstliche Intelligenz auch für den Assistenten Cortana
Am Besten kann künstliche Intelligenz ihre Fähigkeiten natürlich in der gesprochenen Kommunikation und der dazu gehörenden auditiven Texterkennung ausspielen. Da kommt Cortana ins Spiel, Microsofts Sprachassistent, der insbesondere aufgrund der stetigen Verbesserungen der Konkurrenz von Google, Apple und Amazon zuletzt arg ins Hintertreffen geraten ist. Wer Outlook unter iOS einsetzt, erhält beispielsweise entsprechende Hinweise zu Terminen unter Einbeziehung des aktuellen Standorts und der Verkehrslage auf dem Weg zum Ort des Termins.
Aufbereitung von Suchergebnissen in Tabellen mit Hilfe künstlicher Intelligenz
Am meisten getan hat sich diesbezüglich bei Bing. Microsofts Suchmaschine, die hierzulande meist unterschätzt wird und beispielsweise in den USA immerhin auf rund ein Drittel Marktanteil kommt, bekommt ebenfalls Künstliche-Intelligenz-Features. Mit der Funktion „Intelligent Answers“ sollen sich quellübergreifend bessere Antworten finden lassen. Dafür soll Bing die Inhalte aufbereiten und auf der Suchergebnisseite aggregieren, ähnlich wie auch Google dies tut. Bei bestimmten Themen, bei denen es unterschiedliche Meinungen gibt, verspricht Bing, in Zukunft die gegenläufigen Meinungen auf der Suchergebnisseite gegenüber zu stellen. Bestimmte Themen will Bing in Zukunft anhand der vorhandenen Quellen auch in Featurelisten oder Tabellen aufbereiten, ähnlich wie dies beim Vergleich technischer Daten möglich ist.
Einen entscheidenden Sprung nach vorne macht Bing auch bei der Aufbereitung von aktuellen Nachrichten, wo der Dienst auf die Daten von Reddit setzt. Bei einer Abfrage einer bekannten Persönlichkeit will die Suchmaschine so in Zukunft links aktuelle Nachrichten über die Person einblenden, rechts daneben einen kurzen Abriss zum Leben bringen. Die Aufbereitung ist in der Theorie bereits recht überzeugend. Es wird sich nur die Frage stellen, ob Microsoft, respektive das Bing-Team, das auch bei jeder beliebigen Person schaffen oder ob die Ergebnisse übergreifend in dieser Qualität möglich sind.
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Brainteaser: 20 richtig schwere Bewerbungsfragen großer Unternehmen
Wie viele Smarties passen in eine Boeing 747? Mit fiesen Knobelfragen bringen Unternehmen ihre Bewerber im Vorstellungsgespräch ins Schwitzen. So gehst du damit um.
Wo sehen Sie sich in fünf Jahren? Was sind ihre Stärken und Schwächen? Warum haben Sie sich bei uns beworben? Mit solchen Fragen überraschen Personaler ihre Bewerber im Vorstellungsgespräch schon lange nicht mehr. Die Antworten lassen sich mühelos in jedem Bewerbungsratgeber nachschlagen. Kein Wunder, dass der Erkenntnisgewinn über die Fähigkeiten des Bewerbers bei Antworten wie „Ich will in den nächsten Jahren mehr Managementaufgaben und Personalverantwortung übernehmen und dabei verstärkt strategische Ziele verfolgen“ gen null tendiert.
Brainteaser, der ultimative Bewerberschreck
Großer Beliebtheit erfreuen sich daher Brainteaser, die seit geraumer Zeit in Vorstellungsgesprächen eingesetzt werden. Dahinter verbergen sich fiese Knobelaufgaben, die ungeübte Bewerber schnell aus der Fassung bringen, in jedem Fall aber viel über sie preisgeben. Vor allem der fehlende Kontext und der besondere Überraschungsmoment stellt Bewerber auf eine harte Probe: „Erklären Sie, wie man Eier perfekt kocht“ beispielsweise wurde vom Jobportal Glassdoor mal zum schwierigsten Brainteaser im Vorstellungsgespräch gekürt.
Wozu aber eine solch alberne Frage? Die Antwort ist leicht: Im Gespräch müssen Personaler den Kandidaten innerhalb weniger Minuten kennenlernen und richtig einschätzen. Die komplexen Logikrätsel erfordern analytisches Geschick, Kreativität und eine hohe Problemlösungskompetenz. Dinge, die Unternehmen dabei helfen, den Bewerber mit dem besten Personal Fit zu finden.
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Berüchtigt für den Einsatz von Brainteasern ist vor allem die Techbranche. Konzerne wie Apple, Dropbox oder Google nutzen die Methode, aber auch im Mittelstand kommen Brainteaser gelegentlich zum Einsatz. Zu den Klassikern gehören etwa auch Fragen wie „Was würden Sie tun, wenn Sie der einzige Überlebende nach einem Flugzeugabsturz wären?“ oder „Nennen Sie mir sieben Dinge, die man mit diesem Stift machen kann“. Das Ziel ist immer das gleiche: den Bewerber unter Druck setzen. Doch wie gehen Bewerber damit am besten um?
Und was antworte ich jetzt darauf?
Brainteaser im Bewerbergespräch: „Nicht das richtige Ergebnis zählt, sondern der Lösungsweg.“
Was aber sollen Bewerber darauf bloß antworten? Immerhin dürfte wohl kaum jemand aus dem Stehgreif heraus die richtige Antwort parat haben. Die gute Nachricht: Das muss man gar nicht. „Nicht das richtige Ergebnis zählt, sondern der Lösungsweg“, sagt Claas Triebel. Der Autor und Professor für Wirtschaftspsychologie rät Bewerbern, sich dafür genug Zeit zu nehmen. „Sagt dem Personaler, dass ihr kurz nachdenken möchtet. Hakt es dann an einer bestimmten Stelle, teilt ihm mit, an welcher Stelle ihr mit welchem Gedanken gerade hängt.“ Auf jeden Fall sollten Bewerber zu einem Ergebnis kommen. „Ausdauer zeigen und nicht aufgeben“, sagt Triebel, „signalisiert, dass ihr bereit seid, euch mit der Aufgabe auseinanderzusetzen.“ Mit dieser auf maximale Transparenz ausgelegten Strategie untermauern Bewerber geschickt ihre Ambitionen auf den Job. Personaler werden das schätzen. Bei der Vorbereitung auf mögliche Brainteaser helfen Ratgeber, die es inzwischen zuhauf im Handel gibt.
„Brainteaser sind halt total dumm“
„Wer Brainteaser nutzt, hat wenig Ahnung von Personalauswahl.“
Trotzdem steht Triebel dem Einsatz von Brainteasern auch kritisch gegenüber. „Die sind halt total dumm“, sagt er augenzwinkernd. Entsprechend hart geht er mit Personalern ins Gericht. „Wer Brainteaser nutzt, sagt damit über sich aus, dass er nicht besonders viel von Personalauswahl versteht.“ Seine Begründung: Mit dem Job habe die Frage, wie viele Tennisbälle in eine Boing 747 passen, „absolut nichts“ zu tun. „Auch was man mal auf seinem Grabstein stehen haben will, geht niemanden etwas an, und es sagt nichts darüber aus, wie gut ein Bewerber seinen Job später einmal machen wird“, sagt Triebel.
Darum hält er bei Bewerbern auch eine Strategie für denkbar, die zumindest gewagt ist: Antwort verweigern. „Man überlegt sich, ob man in einem Unternehmen arbeiten will, das einem bei einer ernsten Angelegenheit unprofessionelle Scherzfragen stellt“, so Triebel. Eine sehr aufrechte Antwort sei es, dem Personalverantwortlichen zu erklären, warum so ein Brainteaser unsinnig ist. Dass die Chancen auf eine Zusage damit nicht unbedingt steigen, dürfte klar sein. Wer also von der vakanten Stelle überzeugt ist, spielt als Bewerber besser mit. Arbeitgeber aber, sagt Triebel, seien gut beraten, sich anstelle von Brainteasern lieber nach dem Mehraugen-Prinzip eigene Notizen zum Bewerber zu machen, diese zu vergleichen und im besten Fall zum Probetag einzuladen. „So findet man am besten heraus, ob man zueinander passt.“
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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21. Mai 2015 veröffentlicht und wurde am 14. Dezember 2017 noch einmal upgedatet.
Deals des Tages: Lenovo Miix 310, Xbox One X-Bundle, Office 365, USB-C-Dock und Garmin-Fitnesstracker

10 Tage vor Weihnachten gibt es online wieder einige Top-Angebote, welche wir im Zuge unserer Deals des Tages für euch zusammengefasst haben.
- Lenovo Miix 310 für 229 Euro
- Xbox One X + 2. Controller + Forza 7 für 525 Euro
- Office 365 Personal für 30,99 Euro
- Garmin Forerunner 235 WHR für 186,60 Euro
- Garmin vivosmart 3 (L) für 89 Euro
- dodocool 8-in-1 USB-C Hub für 32,99 Euro
- Samsung Evo Plus 32GB für 8,12 Euro (Gutschein: XmasDE12)
- Rocket League (Xbox One) für 9,68 Euro
Lenovo Miix 310 für 229 Euro
Das Lenovo Miix 310 ist für den aktuell bei Amazon gebotenen Preis recht gut ausgestattet und bietet einen Intel Atom-Prozessor der aktuellen Generation, 4 Gigabyte Arbeitsspeicher und 64 Gigabyte an eMMC Speicher. Auch das Display ist für den Preis sehr ordentlich und löst mit FullHD auf.
Die Performance müsste dank des Arbeitsspeichers von 4 Gigabyte durchaus für den Alltag ausreichen, wenn dazu hauptsächlich die Erledigung einfacherer Aufgaben vom Surfen im Internet bis hin zum Bearbeiten von Office-Dokumenten zählt.
- Display: 10,1-Zoll FullHD, 1920 x 1080
- Prozessor: Intel Atom-Z8350
- Arbeitsspeicher: 4 Gigabyte DDR3
- Speicher: 64 Gigabyte eMMC
- Konnektivität: WLAN ac, Bluetooth 4.0
- Sonstiges: Tastatur im Lieferumfang enthalten
Xbox One X + 2. Controller + Forza 7 für 525 Euro

Der offizielle eBay-Shop von MediaMarkt Stuttgart bietet momentan ein sehr interessantes Bundle für die Xbox One X an, bei dem ihr die Konsole samt einem weiteren Controller und Forza Motorsport 7 für 525 Euro bekommt.
Es ist das erste echte Bundle-Angebot für die Konsole, das nicht in Kombination mit einem Coupon genutzt werden kann. Für den Preis ist das Bundle jedenfalls interessant, denn für den Aufpreis von 25 Euro bekommt ihr ansonsten weder einen Controller noch das Game selbst.
Bei MediaMarkt handelt es sich um einen sehr vertrauenswürdigen Händler, wo es einerseits die Möglichkeit zur PayPal-Zahlung gibt und andererseits gilt auch der eBay-Käuferschutz.
Office 365 Personal für 30,99 Euro

Bei OTTO bekommt ihr derzeit das Office 365 Personal-Abonnement zum Preis von insgesamt 30,99 Euro. Mittels eines Tricks könnt ihr dieses Abo auch direkt zu einem Office 365 Home-Abo verwandeln und zwar, indem ihr einfach die einmonatige Auto-Erneuerung kauft für knappe 10 Euro. Dadurch wird euer gesamtes bestehendes Office 365 Personal-Abo zu Office 365 Home, das ihr gemeinsam mit 5 Nutzern verwenden könnt.
Günstiger ist ein Office 365 Abo nicht zu bekommen und ihr könnt auch mehrere Codes erwerben und einlösen, um für die nächsten Jahre direkt vorzusorgen.
> Anleitung: Office 365 Personal zu Home verwandeln
Garmin Forerunner 235 WHR für 186,60 Euro

Wenn ihr derzeit auf der Suche nach einem sehr guten Windows Phone-kompatiblen Fitnesstracker seid, könnte womöglich folgendes Angebot von Amazon Großbritannien für euch interessant sein. Dort bekommt ihr die Garmin Forerunner 235 WHR für 186,60 Euro. Bei anderen Händlern zahlt ihr dafür mindestens 260 Euro.
Die Garmin Forerunner 235 WHR bietet permanente Messung der Herzfrequenz sowie Schrittzählung. Sie ist zudem eine Smartwatch und kann mit der Garmin Connect Mobile-App für Windows 10 und Windows 10 Mobile am Handgelenk auch über Benachrichtigungen und SMS informieren. Den Fitnesstracker gibt es in den Farben Grau, Frostblau und Schwarz/Rot.
Weitere Informationen über die zahlreichen Features dieses Fitnesstrackers könnt ihr der Shopseite entnehmen. Ihr benätigt für den Kauf eine Kreditkarte, doch die Lieferung und Rücksendung erfolgt wie bei Amazon Deutschland.
Garmin vivosmart 3 (L) für 89 Euro

Bei Amazon Deutschland bekommt ihr aktuell den Garmin vivosmart 3-Fitnesstracker für sehr günstige 89 Euro. Dafür bietet der Fitnesstracker ein kleines OLED-Touchdisplay, Herzfrequenzmessung, Wecker, Timer, Stoppuhr und all das mit einer Akkulaufzeit von etwa 5 Tagen.
Damit ist die Garmin vivosmart 3 ein ganz gutes Gerät für Fitness-Einsteiger, die einen dezenten Fitnesstracker suchen, der permanent die eigenen Gesundheitsdaten sammelt und auswertet.
dodocool 8-in-1 USB-C Hub für 32,99 Euro

Bei Amazon Deutschland bekommt ihr momentan 34 Prozent Rabatt auf ein USB-C Hub von dodocool, sodass ihr insgesamt auf den außerordentlich günstigen Preis von 32,99 Euro kommt. Dafür bekommt ihr ein USB Typ-C Dock mit vier USB 3.0 Typ-A Anschlüssen, einem HDMI-Anschluss, einem Ethernet-Port, einem SD sowie einen MicroSD-Kartenslot und einem weiteren USB Typ-C Anschluss, sodass euer Notebook oder Tablet weiterhin mit Strom versorgt werden kann.
Ähnliche Docks sind preislich ebenfalls bei etwa 50 Euro angesiedelt, sodass sich hier eine gute Ersparnis ergibt. Um auf den Preis zu kommen, müsst ihr bei Amazon unter Aktuelle Angebote auf Gutschein aktivieren klicken. Der Rabatt wird im Warenkorb abgezogen.
Samsung Evo Plus 32GB für 8,12 Euro (Gutschein: XmasDE12)
Gearbest verkauft aktuell die Samsung Evo Plus microSD Karte mit 32GB Speicher für sehr günstige 8,12 Euro inklusive Versand. Da der Wert des Produkts unter 20 Euro liegt, müsst ihr euch über den Zoll keine Sorgen machen. Die Karte bietet Lesegeschwindigkeiten von bis zu 100 Megabyte pro Sekunde, sprich eine sehr hohe Geschwindigkeit. Sie sollte daher nicht nur für Kameras sehr gut geeignet sein, sondern auch für 4K-Videoaufnahmen auf dem Smartphone.
Gutschein: XmasDE12
Rocket League (Xbox One) für 9,68 Euro

Rocket League ist eines der besten Games für Zwischendurch und das Game, in dem ihr mit kleinen Fahrzeugen Fußball spielt, gibt es derzeit für 9,68 Euro bei cdkeys.com, wenn ihr den Facebook-Gutschein nutzt. Diesen müsst ihr generieren, indem ihr in das Feld einfach irgendetwas eingebt – es muss keine Mailadresse sein. Den Code könnt ihr nur einlösen, wenn ihr bei cdkeys.com einen Account erstellt.
Enthält Partnerlinks.
Der Beitrag Deals des Tages: Lenovo Miix 310, Xbox One X-Bundle, Office 365, USB-C-Dock und Garmin-Fitnesstracker erschien zuerst auf WindowsArea.de.
Hitachi-GE ABWR design cleared for use in UK
Hitachi-GE's UK Advanced Boiling Water Reactor (UK ABWR) is suitable for construction in the UK, regulators have concluded following an in-depth Generic Design Assessment. The regulators said they were satisfied the reactor "meets regulatory expectations on safety, security and environmental protection at this stage of the regulatory process".
Oliver Samwer hat heimlich eine Bank für Startups gegründet
Rocket-Chef Oliver Samwer steigt einem Medienbericht zufolge in das wachsende Geschäft mit Startup-Krediten ein. Das Berliner Unternehmen bemüht sich jedoch um Zurückhaltung.
Oliver Samwer sucht weiter nach neuen Einnahmequellen für sein Startup-Imperium: Der Chef von Rocket Internet will künftig hochverzinste Kredite an Startups verkaufen, berichtet das Manager Magazin. Rocket Internet habe demnach bereits ein Tochterunternehmen in London unter dem Namen Global Growth Capital gegründet, das als eine Art Bank fungieren soll. Auf der Website gibt sich die Firma verschwiegen. Offizielle Hinweise zu Rocket Internet gibt es nicht.
Rocket-Bank soll 500 Millionen Euro verteilen
Das Manager Magazin beruft sich außerdem auf eine Präsentation, wonach die Rocket-Bank von Olya Klüppel, vormals Partnerin des Finanzinvestors ESO Capital, geleitet werden soll. Insgesamt sollen 500 Millionen Euro für das Geschäft mit Startup-Krediten zur Verfügung stehen. Unternehmen können demnach Kredite bis zu einem Volumen von 30 Millionen Euro beantragen.
Nicht immer ist der Anruf bei einem klassischen Investor für ein Startup sinnvoll – gerade in späten Wachstumsstadien kann die Kapitalbeschaffung über einen hochverzinsten Kredit attraktiver sein, da die Gründer keine zusätzlichen Anteile mehr abgeben müssen. Diese sogenannten Venture-Debt-Finanzierungen erfreuen sich daher seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit.
Mit der Gründung einer eigenen Bank verlagert Rocket Internet seinen Fokus weiter weg vom Aufbau von Startups. Erst im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass sich die Berliner künftig stärker auf das Beteiligungsgeschäft klassischer Venture-Capital-Firmen konzentrieren wollen.
Zum Weiterlesen:
Kosten-Frage um Schwabinger Fliegerbombe bleibt weiter ungeklärt
Diesel-Verteufelung: Krieg gegen das eigene Volk Diesel: Die Lückenmedien im Glashaus (9)
In den bisherigen Teilen dieses Aufsatzes [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8] wurde nachgewiesen, dass die NO2-Belastung der Luft in ganz Deutschland und auch an den sogenannten „Hotspots“ in den Städten auf im Prinzip unbedeutende Werte zurückgegangen ist. Wichtiger Grund hierfür ist die stetige Ablösung älterer durch jüngere Fahrzeuge mit besseren Abgasbehandlungssystemen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Auch wurde aufgedeckt, wie fragwürdig die Messmethoden sind und welche Tricks und Manipulationen zum Einsatz kommen. Im dritten Teil wurden die teils grotesk übertriebenen Behauptungen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickstoffdioxid sowie die offensichtliche Parteilichkeit sowohl der öffentlich-rechtlichen Medien als auch industriefeindlicher Behörden behandelt. Im vierten Teil wurde festgestellt, dass das Auto auch in der Stadt der Zukunft unverzichtbar bleibt und Elektromobilität zurzeit nicht realisierbar ist. Außerdem wurden Widersprüche in den Aussagen des Umweltbundesamtes beleuchtet und anrüchige Querverbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe sowie Ministerien und Behörden thematisiert. Im fünften Teil wurde gezeigt, dass an der angeblichen Gesundheitsgefährdung selbst durch geringste NO2-Konzentrationen nichts dran ist und die Horror-Stories über zigtausende Tote durch Dieselabgase nicht wissenschaftlich fundiert sind. Zahlreiche Studien basieren sogar auf gefälschten Zahlenwerten. Im sechsten Teil wurden grobe Mängel bei den Studien der US-Umweltschutzbehörde EPA und der WHO dargelegt, mit denen behauptete Gesundheitsgefahren von Stickoxiden „belegt“ werden sollen. Im siebten Teil wird anhand von umfassenden Abgasuntersuchungen in bayrischen Großstädten nachgewiesen, dass selbst an den „Brennpunkten“ des Abgasgeschehens keinerlei Gründe für Fahrverbote für Diesel-PKW vorliegen. Anschließend wurde im achten Teil nachgewiesen, dass die Grenzwertüberschreitungen der Luft punktuell extrem beschränkt sind und der Anteil der betroffenen Bewohner selbst an den Brennpunkten im Zehntel-Promille-Bereich liegt. Der neunte Teil sowie der zehnte Teil beschäftigen sich damit, dass die NO2-Beaufschlagung im eigenen Wohnbereich teilweise sehr viel höher liegt als selbst an den am stärksten befrachteten Brennpunkten des Autoverkehrs.
Welche NO2-Exposition ist gesundheitlich vertretbar?
Im Unterschied zur Aufnahme von Substanzen in fester oder flüssiger Form ist es bei Gasgemischen sehr schwer, die tatsächliche Aufnahme von definierten Mengen festzustellen. Das gelingt nur unter Laborbedingungen unter Zuhilfenahme sehr aufwendiger Apparaturen. Wenn man ein Gas in ein größeres Volumen oder gar in die freie Atmosphäre einleitet, so wird es sich immer weiter verdünnen, bis es im gesamten verfügbaren Volumen gleichverteilt ist. Außerdem wird es dabei von turbulenten Strömungen verwirbelt. In der Realität ändern sich die Konzentrationen von Gasen zwischen Quelle und Messort deshalb ständig in oft unvorhersehbarer Weise. Ein anschauliches Beispiel hierfür zeigt Bild 2.

Für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken durch NO2 ist demnach in der Realität einzig die mittlere Langzeitexposition maßgebend. Für Menschen, die zu wechselnden Zeiten unterschiedlichen Konzentrationen ausgesetzt sind, kann zur Beurteilung etwaiger Risiken mit einer kumulierten Jahresgesamtexposition gerechnet werden. Am einfachsten geht dies, indem man die Stunden eines Jahres mit der jeweiligen Konzentration multipliziert und das Ganze dann aufsummiert. Bei 8.760 Jahresstunden bei jeweils 40 μg/m3 ergäbe sich somit eine zulässige Jahresexposition von 350.400 μg*h/m3. Dies ist – quasi regierungsamtlich garantiert – ein gesundheitlich unbedenklicher Jahreswert für die gesamte Bevölkerung, Gesunde und Kranke, Kinder und Greise gleichermaßen. Wird er auch nur minimal überschritten, so ist ebenso regierungsamtlich die Stilllegung der halben Volkswirtschaft gerechtfertigt. So interpretiert es jedenfalls das deutsche Justizwesen, das sich aktuell als Erfüllungsgehilfe der ausländischen Agentenorganisation DUH anschickt, deutsche Städte durch Fahrverbote dem Chaos und die Kfz-Branche zugleich dem Niedergang zu überantworten. Aber in Deutschland zählen halt peruanische Bauern mit hanebüchenen Anliegen mehr als das Wohl des eigenen Volkes.
Wie amtlich ist eigentlich amtlich?
Mit dieser Garantie stimmt jedoch leider etwas nicht so recht. Sie gilt nämlich nur für die Luft im Freien. Der durchschnittliche Bundesbürger hält sich jedoch zu 90 Prozent in Innenräumen auf, wozu Wohnungen ebenso gehören wie Büroräume, Theater, Krankenhäuser, Schulen oder Universitäten. Und hier gilt seit 1998 als maximal zuträgliche NO2-Konzentration ein ebenfalls amtlich vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegte Maximalwert von 60 μg/m3 [AIR]. Für den angenommenen Fall eines bettlägerigen dementen Asthmakranken ist demnach eine Jahresexposition von 8.760 Stunden x 60 μg/m3 ebenfalls amtlich gesundheitlich unbedenklich, was einer Jahresexposition von 525.600 μg*h/m3 entspricht. Um den Reigen der Zahlenwerte komplett zu machen sei hier noch angemerkt, dass in den USA – dem Land, das uns via EPA und WHO ja das gegenwärtige Dilemma mit dem unrealistisch niedrigen Grenzwert von 40 μg/m3 beschert hat – als nationaler Grenzwert für Umgebungsluft 53 ppb (=101 μg/m3) festgelegt ist [USEPA]. Dort hält man demnach sogar eine Jahresexposition von 884.760 μg*h/m3 für gesundheitlich unbedenklich und zumutbar, Bild 3.

Gleichzeitig steckt man in den USA Mitarbeiter deutscher Autofirmen, deren Produkte nicht einmal ansatzweise derartig hohe Luftkonzentrationen verursacht haben dürften, für lange Jahre in den Knast. Die in Bild 3 gezeigten Diskrepanzen zeigen, dass derartige Grenz- oder Richtwerte offensichtlich weniger aus medizinischen als vielmehr aus (wirtschafts-)politischen Gründen festgelegt wurden und werden. Drüben heißt es „America first“, hier wird das eigene Volk gepeinigt.
Anmaßungen und Peinlichkeiten des Umweltbundesamtes UBA
Dem UBA, das ja zusammen mit Bundesumweltministerin Hendricks und diversen grüngefärbten Angstpropheten bis hin zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) ständig behauptet, die deutsche Bevölkerung würde auf unseren Straßen durch NO2 aus Dieselabgasen existenziell bedroht, ist die Diskrepanz zwischen den beiden unterschiedlichen Grenzwerten natürlich ebenso bewusst wie peinlich. Immerhin ist der Ausschuss für Innenraumrichtwerte direkt beim UBA angesiedelt. Hätte man vor Jahren statt der EU-Vorgaben dessen Limit auch als Immissionsgrenzwert für die Stadtluft akzeptiert, so gäbe es die gesamte Abgashysterie gar nicht. Dazu müssten SPD, Grüne und das UBA jedoch von der bisher betriebenen Propaganda abrücken. Diesen Gesichtsverlust will man jedoch vermeiden und lässt lieber unsere Spitzenindustrie vor die Hunde gehen.
Stattdessen lässt das UBA z.B. folgende Botschaften unter das Volk streuen: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter, der von der Innenraumlufthygienekommission lange vor der EU-Richtlinie ausgesprochen wurde. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse, diesen Wert nicht mehr anzuwenden. Das erklärte die Behörde gegenüber dem ARD-faktenfinder. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid stehe derzeit noch aus, werde sich aber voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren“. So berichtet es die SWR-Journalistin Kristin Becker in einem von ihr als Replik auf Aussagen der AfD verfassten „Faktenfinder“ [FAKE1]. Diese Haltung des UBA findet sich inzwischen sogar in einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundetages [WIDI].
UBA-Provokationen…
Damit macht sich das UBA einer Anmaßung schuldig, indem es sich in die Zuständigkeiten eines anderen Gremiums einmischt. Dies verdeutlicht, wes Geistes Kind dort Regie führt. Im Prinzip hat das UBA zu Innenraumluftwerten keinerlei Befugnis zur Beschlussfassung. Offensichtlich glaubt man sich dort aufgrund ideologischer Verblendung als berechtigt, einfach über den AIR hinweg in dessen Kompetenzen einzugreifen. Die Behauptung, dass sich eine ausstehende Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren werde, ist ein solcher Vorgriff. Im entsprechenden Protokoll der AIR-Sitzung vom 26./27. Nov. 2015 steht lediglich folgendes: „Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Richtwerte für NO2 in der Innenraumluft zu aktualisieren, allerdings mit geringer Dringlichkeit“. Schon der Hinweis auf geringe Dringlichkeit spricht Bände, und von einer Senkung in Übereinstimmung mit dem Immissionsgrenzwert steht dort kein Wort.
Mit diesem offenkundigen Vorgriff auf den Entscheid eines gemeinsamen Gremiums brüskiert das UBA zugleich die anderen beteiligten Behörden. In der Aufgabendefinition des AIR steht nämlich eindeutig: „Der AIR besteht aus Fachleuten des Bundes und der Länder, die auf Mandat der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) benannt werden. Das UBA beruft zusätzliche Expertinnen und Experten für die Arbeit im Ausschuss“ [AIRA].
…und willkürlicher Umgang mit dem AIR
Diese selbstherrliche Willkür des UBA setzt sich auch im Umgang mit der eigentlichen Arbeit des AIR bzw. deren Ergebnissen fort. So wird die Kompetenz des AIR z.B. durch folgende Formulierung herabgesetzt: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter“. Damit wird suggeriert, die AIR-Festlegungen seien weniger bindend als diejenigen anderer Gremien. Dass dies nicht stimmt, geht aus der Aufgabenbeschreibung des AIR jedoch eindeutig hervor: „Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft schädlich ist“.
Diese Aufgabe obliegt in Deutschland einzig und allein dem AIR und niemandem sonst, auch nicht dem UBA. Beim NO2-Innenraumrichtwert des AIR von 60 µg/m3 handelt es sich um einen sogenannten Richtwert II, zu dessen Bedeutung eindeutig folgendes festgelegt ist: Der „Richtwert II (RW II)…stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist“. Es handelt sich bei den 60 µg/m3 also eindeutig um einen Grenzwert, auch wenn er nicht so benannt wird.
Zu den weiteren Versuchen, den gesetzlich verbindlichen Wert von 60 µg/m3 zu relativieren, zählt auch der Hinweis darauf, dass es sich hier nicht um einen Langzeitwert handle, da er nur für einen Zeitraum von 7 Tagen gelte. Das ist Nonsens. Im zugrundeliegenden Dokument [HIST] des AIR wird erläutert, dass die Festlegung des 7-Tage-Zeitraums messtechnische Gründe hat, da bei den betreffenden Untersuchungen Passivsammler eingesetzt wurden. Diese eignen sich nicht für Zeiträume in der Größenordnung eines Jahres. Aufgrund der Tatsache, dass der Verlauf der NO2-Konzentration in Wohnungen einem typischen Wochenrhythmus folgt, wurde daher der Mittelungszeitraum auf sieben Tage festgelegt. Der so gefundene Mittelwert selbst ist dagegen unabhängig vom Zeitraum, über den die Mittelung erfolgte, als Langzeitwert aufzufassen. Das geht auch aus der Formulierung „bei Wirkungsuntersuchungen [ist] eine Woche der geeignete Bezugszeitraum für einen Langzeit-Richtwert“ eindeutig hervor.
Daher ist festzuhalten, dass unabhängig von den ideologisch motivierten Manövern des UBA bei Innenräumen ein rechtlich festgelegter Langzeit-Grenzwert von 60 µg/m3 gilt. Und da sich die Menschen in Mitteleuropa heute durchschnittlich zu 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen aufhalten, sind diesem NO2-Pegel, um das UBA zu zitieren, „auch Kinder, Schwangere, Senioren oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma“ sehr langzeitig ausgesetzt. Danach haben bisher kein Hahn, kein UBA und keine DUH gekräht. Denen ging es darum, das Auto abzuschaffen, nicht um die Volksgesundheit. Auf die hier dargelegten Fakten hat allerdings die SWR-Journalistin Kristin Becker in ihrem „ARD-faktenfinder“ nicht aufmerksam gemacht. Abgeliefert wurde stattdessen ein Musterbeispiel für regierungsamtliche Propaganda in bester DDR-Manier.
Wie groß ist eigentlich die Zusatz-„Belastung“ an Hotspots?
Als nächstes interessiert jetzt die Frage, welcher zusätzlichen NO2-Exposition Menschen ausgesetzt sind, die an einem der wenigen „Hotspots“ mit Jahresmittelwerten oberhalb des Grenzwerts von 40 µg/m3 wohnen. Dazu betrachten wir zunächst die angenommene Jahresexposition eines typischen Werktätigen, der an der Landshuter Allee in München oder am Neckartor in Stuttgart mit NO2-Jahreswerten von ca. 80 µg/m3 wohnt und einen halbstündigen Weg zur Arbeit hat, wovon er während 10 min dem hohen Wert in seiner Straße und den Rest normalen Verhältnissen mit 40 µg/m3 ausgesetzt ist. In Innenräumen sei er den zulässigen 60 µg/m3 ausgesetzt, in der sonstigen im Freien verbrachten Zeit (mit Ausnahme des Arbeitswegs) den zulässigen 40 µg/m3 .Wir unterstellen zudem, dass er seine Freizeit nicht auf der Straße vor dem Haus verbringt, da dieses Umfeld mit seinem Lärm und Verkehr dafür zu unattraktiv ist. Als typischer Arbeitnehmer ist sein Gesamtjahr wie folgt eingeteilt, Bild 4.

Mit diesem Schema kann man dann für die Tage der einzelnen Zeitabschnitte aufgrund ihres vermutlichen Verlaufs Tages-Expositionsbudgets berechnen, Bild 5.

Den Ergebnissen in Bild 5 liegen folgende zusätzlichen Annahmen zugrunde: An Arbeitstagen hält sich der Betreffende zu rund 90 % (21,5 h) in Innenräumen auf und verbringt neben dem einstündigen Weg zur Arbeit die restlichen 1,5 h im Freien bei 40 µg/m3. An Wochenenden und Feiertagen ist er aktiver und verbringt 5 Stunden draußen. Für Fahrten oder Spaziergänge wird wieder 1 h angesetzt, allerdings ist an diesen Tagen die NO2-Exposition auf der Straße wegen des ausfallenden Berufsverkehrs auf 40 µg/m3 reduziert. Für seine 13 Urlaubsreisetage wird von einer Atmosphäre mit einem NO2-Gehalt von lediglich 30 µg/m3 ausgegangen. Rechnet man auf der Grundlage dieser Vorgaben das Jahresexpositionsbudget zusammen, so erhält man einen Wert von 491.028 μg*h/m3. Dieser liegt trotz der erhöhten Exposition während der Arbeitswege immer noch deutlich unter dem zulässigen Innenraum-Jahresexpositionsbudget des bettlägerigen Asthmakranken von 525.600 μg*h/m3.
Nach dem gleichen Schema kann man zum Vergleich die Exposition eines Arbeitnehmers durchrechnen, in dessen Wohnbereich durchgängig nur eine NO2-Konzentration von 40 µg/m3 vorliegt. Hier kommt man mit dem gleichen Rechenschema auf 487.899 μg*h/m3, Bild 6.

Aus Bild 6 wird ersichtlich, dass die alles entscheidende Größe die zulässige Innenraumkonzentration ist da sich die Personen dort hauptsächlich aufhalten. Der Unterschied zwischen „Hotspot-Straße“ mit 80 μg/m3 oder sonstigem Wohnort mit 40 μg/m3 ist so minimal, dass er sich erst in der dritten Stelle nach dem Komma bemerkbar macht. Der Jahresmittelwert für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ liegt bei 56,053 μg/m3, während der in „sauberem“ Umfeld wohnende Kollege mit 55,696 μg/m3 rechnen kann. Das sind gerade einmal 0,6 Prozent. Und beide stehen damit noch erheblich besser da als jemand, der sich ganzjährig in einem Innenraum bei zulässigen 60 μg/m3 aufhalten müsste.
Und was wäre wenn…?
Um nochmals zu verdeutlichen, wie völlig unbedeutend die Befrachtung der Luft an den ganz wenigen „Hotspots“ in deutschen Großstädten selbst nach den Maßstäben des UBA in Wirklichkeit ist, machen wir noch einmal den obigen Vergleich, allerdings unter der Annahme, dass die NO2-Gehalte der Innenraumluft flächendeckend den Wünsch-dir-was-Vorstellungen des UBA von 40 μg/m3 entsprächen. Die Kalkulation der entsprechenden Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer, von denen der eine in der „Hotspot“-Strasse mit 80 μg/m3 und der andere in normaler Wohnumgebung mit 40 μg/m3 wohnt, zeigt Bild 7.

Auch für diesen angenommenen Fall zeigt sich, dass das Jahresbudget praktisch ausschließlich davon abhängt, welcher NO2-Innenraumkonzentration man ausgesetzt ist. Die Umrechnung des Jahresbudgets auf die mittlere Konzentration ergibt in diesem Fall für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ einen Mittelwert von 39,98 µg/m3 und für seinen Kollegen aus einem „vorschriftsmäßigen“ Wohnumfeld 39,63 µg/m3. Die Exposition während der jeweils kurzen Aufenthalte in einer hoch belasteten Straße spielen faktisch keine Rolle und werden schon von ganzen 13 Tagen Urlaubsreise in eine nur mäßig geringer beaufschlagten Umgebung mehr als kompensiert.
Zustände wie in der Anstalt
Wenn man sich diese Zahlen und ihre Verhältnisse vor Augen führt, kann man sich nur fragen, wie es eine hochtechnisierte Nation wie Deutschland zulassen konnte, sich von einer Handvoll Umwelthysteriker in die derzeitige missliche Lage manövrieren zu lassen. Künftige Generationen werden sich fassungslos an die Stirn fassen. Wie konnte man nur diesen Ökofanatikern, die zugegebenermaßen Meister des Betrugs sind und willige Helfer in Behörden und Medien fanden, soviel Einfluss zugestehen. Nicht zu vergessen ist dabei die Rolle der EU, die uns den ganzen Schlamassel mit ihrer unsinnigen Vorgabe von 40 μg/m3 erst eingebrockt hat. Dem aktuellen „noch mehr EU“-Geschrei der Verantwortlichen insbesondere bei der SPD sollte man angesichts solcher Erfahrungen mit äußerstem Misstrauen begegnen.
Fakten und „Faktenfinder“
Die bisherige Analyse der von den „Faktenfindern“ von NDR und Tagesschau präsentierten Aussagen lässt erkennen, dass man sich dort alles andere als kritisch-investigativ mit dem Thema NO2-Immissionen der Stadtluft beschäftigt hat. Stattdessen übernimmt man einfach die Positionen von Hendricks und dem UBA, als seien deren Ansichten der Weisheit letzter Schluss. Eine eigenständige kritische Wertung von Daten und Hintergründen ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Dies bestätigt die bereits bisher gemachte Erfahrung, dass die Mehrzahl der Medien – allen voran die Fernsehanstalten ARD, ZDF und ihre Landesdependancen – beim sogenannten „Diesel-Skandal“ einseitig, parteiisch und irreführend berichtet. Statt um Ausgewogenheit und Sorgfalt bemüht man sich offenkundig eher darum, das Thema so darzustellen, wie bestimmte Bundesbehörden sowie die etablierten Parteien es gerne haben möchten. Abweichende Meinungen von Fachleuten, Medien, Journalisten oder Bloggern werden als unglaubwürdig hingestellt. So leistet man dem ideologischen Ziel der Deindustrialisierung Deutschlands durch „Dekarbonisierung der Volkswirtschaft“ Vorschub. Der Diesel ist dabei nur das erste Opfer. Die Vernichtung der deutschen Automobilindustrie wird anschließend auch beim Benziner weitergehen, und zwar alternativlos. Die sich jetzt abzeichnende „GroKo“ – egal ob sie als echte oder als wilde (Duldungs-) Ehe zustande kommen sollte – ist für Deutschland ein sehr schlechtes Omen.
Fred F. Mueller
Demnächst folgt Teil 10
Quellen
[AIRA] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1 abgerufen am 9.12.2017
[FAKT] http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/stickstoffdioxid-111.html
[FAKE1] http://faktenfinder.tagesschau.de/stickstoffdioxid-grenzwerte-arbeitsplatz-101.html
[HIST] Bundesgesundheitsbl. 1/98, Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid, S. 9-12.
[INFO]
[UNIH] Reh, M.; Adler, T.; Pöhler, D.; Platt, U.: Stationäre & mobile NO2– Messungen in Stuttgart 07.12.2015 und 14.01.2016 Stand: 27.01.2016 M. Institut für Umweltphysik, Universität Heidelberg
[USEPA] https://www.epa.gov/criteria-air-pollutants/naaqs-table
[WIDI] Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Sachstand Stickoxidgrenzwerte der Außenluft und am Arbeitsplatz WD 8 – 3000 – 035/17
Quellen alt
[BIMS] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 02.08.2010
[BLFU] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Untersuchung der räumlichen Verteilung der NOX-Belastung im Umfeld von vorhandenen, hochbelasteten Luftmessstationen. Abschlussbericht. September 2015.
[BUTA] Drucksache 18/12900 – 492 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
[MARX] https://www.eike-klima-energie.eu/2017/10/02/ueber-stickoxide-und-den-dieselmotor/
[OZON] http://www.ak-ozon.de/ozon.htm
[ZDF] ZDF Heute – Sendung vom 2.9.2017, Sendeminuten 03:55 bis 04:11
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Neuer Bericht: US-Behörden sollen kommerzielle Cloud-Dienste nutzen
Ein Beratergremium der US-Regierung empfiehlt ihren Bundesbehörden, eigene IT-Lösungen aufzugeben und stattdessen stärker auf kommerzielle Cloud-Dienste zu setzen. Damit würden nicht nur Kosten gespart, die Cloud sei auch sicherer. (Cloud Computing, Datenschutz) Klage erfolgreich: BND darf deutsche Metadaten nicht beliebig sammeln
Der Bundesnachrichtendienst muss seine Metadaten-Sammlung einschränken. Selbst in anonymisierter Form gebe es dafür keine gesetzliche Grundlage, entschied das Bundesverwaltungsgericht. (BND, Datenschutz) E-Ticket Deutschland bei der BVG: Bewegungspunkt am Straßenstrich
Ursprünglich behauptete der VBB einmal, dass Bewegungsprofile beim E-Ticket technisch unmöglich wären. 2015 wurden die BVG und andere dann erwischt, wie sie die Voraussetzungen schafften und schalteten ab. Zwei Jahre später gibt es Profile mit höherer Präzision. Schuld soll ein Dienstleister sein, dessen Arbeit die BVG nicht richtig prüfte. Von Andreas Sebayang (E-Ticket, Datenschutz) Leistungsschutzrecht: EU-Staaten uneins bei Urheberrechtsreform
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