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07 Feb 20:03

How to set up and use Windows 10 Speech Recognition

by Mauro Huculak

Windows 10 has a hands-free using Speech Recognition feature, and in this guide, we show you how to set up the experience and perform common tasks.

On Windows 10, Speech Recognition is an easy-to-use experience that allows you to control your computer entirely with voice commands.

Anyone can set up and use this feature to navigate, launch applications, dictate text, and perform a slew of other tasks. However, Speech Recognition was primarily designed to help people with disabilities who can't use a mouse or keyboard.

In this Windows 10 guide, we walk you through the steps to configure and start using Speech Recognition to control your computer only with voice.

05 Feb 16:23

OneDrive sync on Windows now supports IRM protected SharePoint document libraries

by Stephen Rose

onedrive-680x382.jpgOneDrive logo

Information Rights Management (IRM) lets people set access permissions to help prevent sensitive information from being printed, forwarded, or copied by unauthorized people. When permission for a file is restricted by using IRM, the access and usage restrictions are enforced even if the file reaches unintended recipients. This is because the access permissions are stored in the document, workbook, presentation, or e-mail message itself, and these must be authenticated against the IRM server.

In SharePoint, IRM lets you protect your files when downloaded and control who can access downloaded files. Downloaded files are encrypted and can only be opened by users that meet the requirements of the IRM policy set on the SharePoint library.

 

We are currently rolling out an update to the OneDrive sync client that supports syncing IRM protected SharePoint libraries and will hit all users by the end of January. If you want to try this out now, you can find a direct installer link below.

 

Follow these steps to allow your users to sync IRM libraries:

  1. Deploy and install the RMS (Rights Management Service) client to your users’ machines.
  2. Make sure the OneDrive sync client is up to date. The minimum version required for IRM sync is 17.3.7294.0108 and you can download it here. To check your version: Right click on OneDrive in the taskbar > Settings > About.
  3. Have your users navigate to any IRM protected SharePoint document library and click ‘Sync’.

If you haven’t activated IRM in your SharePoint environment, click here to learn more about how to configure this.

 

For more information, check out the detailed documentation on how to setup OneDrive to sync IRM libraries.

 

If you have feedback, please share it with us by right-clicking the blue OneDrive icon in the taskbar and choose "Report a problem" and as always, we want to hear from you, please visit our OneDrive UserVoice page to suggest new features or upvote feature requests.

 

05 Feb 16:16

Die Polizei ist keine Arztpraxis

by Udo Vetter

Die Polizei hat bei einer Mandantin, die des Deutschen nicht mächtig ist, eine erkennungsdienstlichen Behandlung angeordnet. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, die Begleitumstände aber mittlerweile schon.

Mit dem Bescheid über die Anordnung – es geht um eine ED-Behandlung nach § 81b StPO (2. Alternative) – erhielt die Mandantin nämlich keinen Termin. Vielmehr wurde sie aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Dienststelle telefonisch anzumelden und selbst einen Termin für die ED-Behandlung zu vereinbaren.

Das mag erst mal bürgerfreundlich klingen. Aber woraus ergibt sich denn die Pflicht, sich selbst aktiv um einen Termin für eine so unangenehme Sache wie die Abnahme von Fingerabdrücken zu bemühen – und im Fall der Nichtbeachtung negative juristische Konsequenzen in Form eines Zwangsgeldes zu tragen (welches gleich mit angedroht wird)?

Nach meiner Kenntnis ist die Polizei doch keine Arztpraxis.

Erschwerend kommt hinzu, dass es der Mandantin bislang auch nicht gelungen ist, sich mit der Polizei zu verständigen. Ich habe es selbst getestet, und zwar mit freundlicher Unterstützung einer türkischsprachigen Mitarbeiterin. Wenn man die einzige angegebene Rufnummer wählt, meldet sich ein eher mürrischer Beamter. Dieser geht gleich in Abwehrhandlung, wenn er eine Fremdsprache hört. Sinngemäß hat er folgendes gesagt: Ich nix verstehen, du rufen mit Dolmetscher an, wir hier nix reden andere Sprachen.

Die Anruferin hat dann radebrechend versucht rauszufinden, ob sie vielleicht persönlich vorbeikommen kann, um den Termin zu vereinbaren. Oder ob vielleicht ein Kollege da ist, der sie versteht. Aber: nix Kollege hier. Du bloß nicht vorbeikommen, Tür vorne ist zu. Du rufen noch mal an mit Dolmetscher an.

Tja, und nun? Die Mandantin überlegt, ob wir nicht einfach mal gegen den Bescheid klagen. Es dauert sowieso ein, zwei Jahre, bis das Verwaltungsgericht entscheidet. Bis dahin hätte die Klage aufschiebende Wirkung. Und bis dahin ist es ja auch denkbar, dass bei der Polizei ein besser geeigneter Mitarbeiter ans Telefon geht. An die entfernte Möglichkeit, dass uns das Verwaltungsgericht sogar recht gibt, möchte ich gar nicht denken.

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05 Feb 16:14

Parkmobile-Übernahme: BMW erleichtert die Parkplatz-Suche

by Benny

Mit der Übernahme der Parkplatz-App Parkmobile untermauert die BMW Group ihr Selbstverständnis als führender Anbieter von Premium-Mobilität. Parkmobile LLC ist der größte Anbieter von mobilen Park-Dienstleistungen in Nordamerika und verwaltet ein weltweites Netzwerk von rund 22 Millionen Kunden in mehr als 1000 Städten. Seit 2014 steht die BMW Group an der Seite von Parkmobile und hielt bisher eine Minderheitsbeteiligung, außerdem befindet sich die Parkmobile Group Europa seit April 2016 im Besitz der BMW Group. Durch die Übernahme wird die BMW Group zum weltweit führenden Anbieter von digitalen Parklösungen.

Eine der Marken von Parkmobile Europa ist der Dienst ParkNow, den viele BMW-Kunden und auch Fahrer anderer Automarken bereits kennen und regelmäßig nutzen. Die Apps von Parkmobile ermöglichen und erleichtern das ticket- und bargeldlose Parken am Straßenrand, in teilnehmenden Parkhäusern können ebenfalls Parkplätze per App gesucht, reserviert und bezahlt werden. Sämtliche Ideen tragen dazu bei, die Parkplatz-Suche als eine der zeitraubendsten und zugleich nervigsten Angelegenheiten des Stadtverkehrs zu vereinfachen.

Peter Schwarzenbauer (Mitglied des Vorstands der BMW AG, MINI, Rolls-Royce, BMW Motorrad, Kundenerlebnis und Digital Business Innovation BMW Group): “Bis zu dreißig Prozent des Verkehrsaufkommens in der Stadt sind der Parkplatzsuche geschuldet. Mit der Übernahme von Parkmobile LCC sind wir international führender Anbieter von digitalen Parklösungen. Damit adressieren wir den Painpoint Parken und skalieren unser Angebot für unsere weltweiten Kunden.

Bernhard Blättel (Leiter Mobilitätsdienstleistungen, BMW Group): “Wir sind stolz auf das, was die Kollegen von Parkmobile bereits erreicht haben und freuen uns, das Geschäft gemeinsam mit den neuen Kollegen weiter zu skalieren.”

Jon Ziglar (CEO Parkmobile LLC): “Die BMW Group war stets Vorreiter im Bereich von disruptiven Mobilitätstechnologien. Durch das frische Kapital sowie das Netzwerk der BMW Group mit ihren Partnern und Kunden sind wir hervorragend für unser weiteres Wachstum und die Expansion auch über Nordamerika hinaus aufgestellt. Wir hätten uns keinen besseren Partner vorstellen können.”

22 Jan 22:18

Training Your Brain So That You Don’t Need Reading Glasses (2017)

22 Jan 22:17

USA auf dem Weg, Rekorde für Ölproduktion und Gasexporte zu brechen

by Andreas Demmig

Die US-amerikanische Energieinformationsbehörde (EIA)  erwartet, dass die USA Netto-Erdgas-Exporteur wird, sobald alle Daten für 2017 zusammengetragen sind. Die USA schicken mehr Gas nach Mexiko via Pipeline und mehr verflüssigtes Erdgas (LNG) nach Übersee als je zuvor.

Es sind gute Nachrichten für die jetzige Regierung mit Donald Trump, die im letzten Jahr eine „Energiedominanz“ propagiert hat, aber die Auswirkungen könnten weiter reichen. Die Freisetzung von US-Energieexporten hat das Potenzial, langjährige geopolitische und wirtschaftliche Arrangements in der ganzen Welt zu durchkreuzen.

Die EIA geht davon aus, dass die USA nach Katar und Australien bis Ende 2019 die drittgrößte Gasverflüssigungskapazität der Welt haben wird, sofern alle laufenden Projekte pünktlich abgeschlossen sind. Die EIA erwartet auch eine Verdoppelung der Kapazität der Gaspipeline nach Mexiko, was die Exporte weiter vorantreibt.

Diese Nachricht kam, nachdem die EIA im Januar ihren kurzfristigen Energieausblick veröffentlicht hatte. In diesem Bericht prognostizierte die Statistikbehörde eine US-Rohölproduktion von durchschnittlich 9,3 Millionen Barrel pro Tag im Jahr 2017.

Es wird erwartet, dass die Produktion im nächsten Jahr weiter ansteigt, auf durchschnittlich 10,3 Millionen Barrel pro Tag und den Rekord von 1970 von 9,6 Millionen Barrel pro Tag brechen wird. Die Produktion könnte im Jahr 2019 durchschnittlich 10,8 Millionen Barrel pro Tag erreichen, was mit Russland konkurrieren würde.

Russland und Saudi-Arabien einigten sich im November darauf, die Ölproduktion bis Ende 2018 zu drosseln, um die Preise nach dem Kollaps im Sommer 2014 zu erhöhen. Obwohl Rohöl derzeit bei 70 US-Dollar pro Barrel liegt, sagen einige voraus, dass das Abkommen auseinanderbrechen könnte.

Erschienen auf The Daily Caller am 16.01.2018

http://dailycaller.com/2018/01/16/us-poised-to-shatter-oil-records/

 

Die Mehreinnahmen aus Energie- und Mineral-Leasing-Verträgen sind laut Pressemitteilung vom Donnerstag um fast 1 Milliarde US-Dollar gegenüber dem Niveau von 2016 gestiegen.

Innenminister Ryan Zinke erklärte

„Unter Präsident Trumps“ American Energy Dominance „-Agenda haben wir allein im ersten Jahr unsere Energiefonds um eine Milliarde Dollar aufstocken können. Dieses Geld geht direkt an die Gemeinden zurück, zum Beispiel für öffentliche Bauprojekte, Bildungsverbesserungen, Naturschutz und Parks sowie Infrastruktur-Upgrades . Energie ist mehr als nur Strom und Gas, es geht um eine starke Wirtschaft und starke Gemeinschaften. Da die Verwaltung weiterhin Bürokratie abbaut und die Überregulierung der verantwortungsvollen Energieentwicklung beendet, werden wir in der Lage sein, mehr Mittel an lokale Gemeinschaften zu verteilen und mehr gut bezahlte Arbeitsplätze in den USA zu schaffen „

… Die Einnahmen, die den 34 staatlich anerkannten Indianer Stämmen und fast 35.000 einzelnen indianischen Minenland-Besitzern ausgezahlt werden, stellen 100 Prozent der Einnahmen dar, die für Energie- und Mineralproduktionsaktivitäten auf indianischem Land erzielt wurden….

Die Gesamtausgaben des Office of Natural Resource (ONRR) für 2017 beliefen sich laut dem DOI auf 7,11 Milliarden US-Dollar.

….

Erschienen auf The Daily Caller am 12.01.2018

http://dailycaller.com/2017/12/01/trumps-interior-raised-1-billion-more-revenue-leasing-fed-lands-for-energy-development/

 

Energiepreise für Verbraucher gesunken.

Die Bewohner von Texas haben im vergangenen Jahrzehnt fallende Energie- und Gaspreise genossen, da mehr und mehr Erdgas produziert und zur Stromerzeugung im gesamten Bundesstaat genutzt wird, so die Daten von Texans für Natural Gas.

Die Strompreise für Wohnimmobilien sind seit 2008 um rund 16 Prozent gefallen, was fast direkt proportional zu einem Anstieg der Stromerzeugung aus Erdgas um 17 Prozent im selben Zeitraum ist, so die US-amerikanische Energy Information Administration.

„Millionen von Familien in Texas, drehen die Heizung auf,  als Reaktion auf ungewöhnlich niedrige Temperaturen. Dieses erinnert daran, dass bezahlbare und verfügbare Energie Leben rettet“, sagte der Pressesprecher Steve Everley von Natural Gas in einer Presseerklärung. „Zum Glück hält günstiges Erdgas die Bewohner warm und schützt sie vor höheren Energierechnungen.“

….

Erschienen auf The Daily Caller am 03.01.2018

http://dailycaller.com/2018/01/03/texas-energy-prices-keep-dropping-as-natural-gas-dominates/

Alle Beiträge übersetzt durch Andreas Demmig

22 Jan 22:16

PioTek stellt RaspberryMatic CCU vor (Update #2)

by HomeMatic-INSIDE
PioTek, bekannt durch seine Kooperation mit dem CuX-D Entwickler und Hersteller einiger eigener Produkte für das HomeMatic-System, hat gestern auf seiner Webseite sein neuestes Produkt vorgestellt: RaspberryMatic CCU. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um eine komplette Eigenentwicklung sondern eher um eine ausgesuchte Zusammenstellung von Hard- und Software, dennoch bestimmt nicht ganz uninteressant für den ein oder anderen.
Basis des Systems ist ein Raspberry Pi in der Version 3 mit der Software RaspberryMatic sowie ein Desktop-Gehäuse mit HomeMatic Funkmodul, angepasster 868 MHz Antenne und einem sehr interessantem Add On Board. Natürlich kann sich der erfahrene Anwender mit Linux-Kenntnissen solch ein System selbst zusammenstellen, aufsetzen und konfigurieren. 

Wem das alles zu viel ist, für den könnte die RaspberryMatic CCU genau das Richtige sein.

Ein großer Vorteil des Raspberrys gegenüber der aktuellen HomeMatic-Zentrale (CCU2) ist die weit höhere Performance. Daher ist dieser Rechner in der HomeMatic-Welt bisher vor allem für viele Bastler eine sehr interessante Alternative. Viele Anwender sehen sich aber außerstande, einen HomeMatic kompatiblen RaspberryPi selber zusammen zu bauen - und genau hier setzt dieses Produkt an.

Die RaspberryMatic CCU besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Elements14 Desktop Gehäuse
  • Raspberry Pi (Version 3)
  • 16 GB SD Card
  • Elements14 AddonBoard incl. Ein/Aus-Taster, batteriegepufferter Echtzeituhr sowie ein Sockel für mSATA Festplatte
  • Powerknopf mit LED
  • HomeMatic Interface (verbunden mit dem Pi mit spezieller PioTek Platine)
  • SMA Antennen Buchse mit 90° Winkeladapter
  • Wahlweisen Tischaufstellung oder Wandmontage
  • Echte 868MHz RP-SMA Antenne
  • USB Netzteil mit Entstörung (Ferrit-Ring)
  • RaspberryMatic installiert
  • CUXD installiert
PioTek bietet diese CCU ausschließlich als Hardware-Dienstleistung an, d.h. dass die Hard- und Software für einen auslieferungsfähigen Zustand zusammengebaut und getestet wird. Weiterhin besteht für die gesamte Hardware sowohl eine Garantie als auch eine Gewährleistung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien. Ausgeschlossen ist allerdings der Support und die Gewährleistung zur RaspberryMatic-Software selbst.
Weitere Informationen zu diesem System gibt es auf der ehomeportal-Webseite...
Update #2: PioTek RaspberryMatic CCU jetzt WLAN fähig

Nicht nur für die von PioTek vorgestellte RaspberryMatic Zentrale sondern auch für alle anderen Raspi CCUs wurde das rmupdate Addon erweitert und ermöglicht jetzt per WebUI das Einstellen eines WLAN alternativ zur Verwendung des LAN-Anschlusses. Die erkannten SSIDs werden dabei in einer Liste aufgeführt und können ganz einfach per Klick eingerichtet werden. Die IP und Netzwerkeinstellungen werden dabei aber weiterhin im bekannten WebUI-Menü gemacht.

ACHTUNG: Wie auf der RaspberryMatic Seite zu lesen ist, kann Raspberrymatic auf einem Tinkerboard noch nicht das OnBoard WLAN oder Bluetooth nutzen. Der Entwickler Jens Maus hat diese Funktionalität aber als "in Arbeit" angekündigt. Bis es so weit ist werden also im rmupdate Addon eines TinkerBoards keine WLAN Spots gefunden...

PioTek bittet zu beachten, dass die Verfügbarkeit der Geräte weiterhin nur mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen gegeben ist (Ampel wird nur selten grün) . Die ersten 2 Chargen sind bereits ausverkauft und die Konfiguration der Geräte nimmt einiges an Zeit in Anspruch.
Update #1: PioTek RaspberryMatic CCU jetzt Updatefähig

PioTek hat die RaspberryMatic CCU noch vor der ersten Auslieferung aktualisiert. Durch die hervoragende Kooperation mit dem Entwickler JAN (Jan Schneider), der schon einige Addons für die CCU entwickelt hat (https://github.com/j-a-n), wurde die RaspberryMatic CCU umgestellt auf eine Updatefähigkeit mittels seines Addons "rmpudate". Das ermöglicht ein Update der RaspberryMatic auf die aktuelle Version von Jens Maus ohne die SD Card ausbauen und neu flashen zu müssen!

PioTek wird die RaspberryMatic CCU mit einem angepassten Image, installiertem CUxD und installiertem rmupdate Addon ausliefern, so dass auch der Neueinsteiger und nicht Linux/PC-Kundige jederzeit ein Update auf die aktuelle RaspberryMatic Version durchführen kann. Durch die neue Kooperation wird sich auch die Lieferzeit der Raspberrymatic CCU verkürzen. PioTek hofft die bereits vorbestellten Geräte in Kürze ausliefern zu können.

Folgende Neuigkeiten in letzter Minute :
  1. Das rmupdate wurde erneuert und bietet jetzt auf der WEBUI unter dem Menü Einstellungen - Systemsteuerung einen Button "System-Update". Dieser führt sofort zu den verfügbaren RaspberryMatic -Versionen.

  2. Das System-Update zeigt zugleich an welche Addons installiert sind und ob für diese Updates zur Verfügung stehen.

  3. Addon-Updates, hier z.B. CUxD werden über das rmupdate Addon viel schneller installiert und kommen ohne Neustart der Rasperrymatic CCU aus!

  4. Noch mal eine Info die Jens Maus schon veröffentlicht hatte: Die RaspberryMatic CCUs sind ab aktuellster RaspberrMatic Version auch im Netfinder Tool von eQ-3 im Netz auffindbar und erleichtern damit dem Anwender das Auffinden und Aufrufen der CCU-WEBUI im Netz.

  5. Die Tinker-Version als updatefähige Raspberrymatic ist in Zusammenarbeit mit JAN fertiggestellt und steht auf Github zur Verfügung.

  6. Neue Version rmupdate 1.7.1
    • Oberfläche deutlich überarbeitet.
    • Meldungen werden jetzt immer im sichtbaren Bereich eingeblendet.
    • Man kann jetzt ein Addon aus einer Datei installieren (je nach Addon ev. auch ohne Neustart der Zentrale).
    • Man kann jetzt ein Addon direkt aus dem Web über eine URL laden und installieren (je nach Addon auch ohne Neustart Zentrale).
22 Jan 22:16

How PayPal Shares Your Data

22 Jan 22:15

Deutschland: Gesetzgeber führt sich selbst ad absurdum ! 

by Chris Frey

Viele Windkraftprojektierer haben sich deshalb vor diesem Stichtag mit Genehmigungen eingedeckt, um noch die hohen EEG-Subventionen zu erhalten. Bei der Bundesnetzagentur waren zum 01.01.2017 Genehmigungen für 2.950 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 8.840 MW gemeldet. Dies entspricht mehr als dem Dreifachen des jährlichen Ausbaukorridors, d.h. für die Jahre 2017, 2018 und 2019 ist das Ausbauziel „gewährleistet“.
Welt 15.02.2017:   Zahl der Windräder soll in Deutschland auf 30.220 steigen

Nun hat die CDU / FDP Landesregierung von NRW eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit dem Ziel das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2018 um 1.400 MW (+50%) auf 4.200 MW zu erhöhen. (Ab 2023 soll diese zusätzliche Ausschreibungsmenge in 7 Schritten wieder zurückgenommen werden – wir werden sehen, was bis dahin wirklich passiert).

Auch CDU / CSU / SPD haben in ihrem Sondierungspapier zur Fortsetzung der Großen Koalition für die Jahre 2019 und 2020 weitere Sonderausschreibungen für Windkraft an Land von jeweils 2.000 MW pro Jahr vorgesehen, so dass in diesen beiden Jahren jeweils 4.800 MW zur Ausschreibung kommen sollen.

Für die Jahre 2018 – 2020 soll somit das ursprünglich geplante Ausschreibungsvolumen um 64% erhöht werden:

Damit sich das alles –  auch im letzten windstillen Winkel unserer Republik –  „rentiert“, hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote der 1. Ausschreibungsrunde 2018 von 5,00 Cent / kWh  auf   6,30 Cent / kWh   angehoben –  ein Plus von   + 26%.  Für windschwache Standorte kann die EEG-Vergütung dann bis zu 8,13 Cent / kWh (Zuschlag 29%) betragen.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/29112017_WindanLand.html?nn=265778

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen_2017/Onshore/Festlegung17_1.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Sollten diese Pläne so realisiert werden, dann ist die EEG-Reform 2017 komplett ausgehebelt. Die Ausschreibungsvolumen sind so groß, dass auch das schlechteste Gebot noch einen Zuschlag erhält und die EEG-Vergütung liegt mit bis zu 8,13 Cent / kWh nur knapp unter dem Wert vom 01.01.2017 (8,38 Cent / kWh).

Eine „Sonderwindkraftzone Süd“, wie sie Umweltminister Untersteller fordert, wird gar nicht mehr benötigt.

Unsere Politiker lassen sich von der Windkraftlobby am Nasenring durch die Manege ziehen, um dann eine 360° Pirouette mit Bauchlandung hinzulegen. Wer soll solche Leute noch ernst nehmen?

Es ist zu befürchten, dass der Ausbau der Windkraft in den nächsten Jahren boomen wird, wie selten zuvor. Es könnte „Windräder vom Himmel regnen“! Die Profite der Windkraftindustrie werden explodieren!

Dabei haben wir bereits jetzt zu viel Öko-Strom, der immer häufiger zu negativen Strompreisen ins Ausland entsorgt werden muss. Der Irrsinn nimmt immer groteskere Formen an.

Welt 16.01.2018:   Irrsinn der Energiewende wird jetzt offiziell ignoriert

Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht. Die Bürger sind zur Ausbeutung freigegeben.

…..

Prof. Dr. Hans-Werner-Sinn, 18.12.2017: 

Wie viel Zappelstrom verträgt das Netz? Bemerkungen zur deutschen Energiewende

http://mediathek.cesifo-group.de/iptv/player/macros/cesifo/mediathek?content=7183590&idx=1&category=2684289032

Interessante Artikel:

DAV 08.01.2018:   Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!

Manager Magazin 09.12.2017:   Öko-Lügen und andere bittere Wahrheiten

Welt 24.07.2017:  Kurzschluss bei der Energiewende

Welt 23.07.2017:  Bis kein Storch mehr fliegt und keine Lerche mehr singt

Bericht vom Bürgerdialog der Grünen am 09.01.2018 auf unserer Homepage:

www.pro-schurwald.com

Es soll später keiner sagen, er hätte nichts gewusst! 

————————————————————————————————–

„Dabei haben wir bereits jetzt zu viel Öko-Strom, der immer häufiger zu negativen Strompreisen ins Ausland entsorgt werden muss. Der Irrsinn nimmt immer groteskere Formen an.

Welt 16.01.2018:   Irrsinn der Energiewende wird jetzt offiziell ignoriert

 

Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht. Die Bürger sind zur Ausbeutung freigegeben.

 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der BI Pro Schurwald, www.pro-schurwald.com

 

22 Jan 22:15

Sind Ihnen die Tage zurzeit zu kalt? Dann lesen Sie hier etwas über Sibirien

by Andreas Demmig

TIM PEARCE, Daily Caller vom 16.01.2018

In der russischen Region von Jakutien wurden Temperaturen von niedrigen minus 67 Grad Celsius (minus 89° Fahrenheit) gemessen, berichtet The Associated Press.

Obwohl das Wetter für die Menschen in der Region Jakutien nicht außergewöhnlich ist, haben einige die Gelegenheit genutzt, in der extremen Kälte Stunts zu machen. Chinesische Touristen fanden eine eisfreie Quelle, um darin zu schwimmen und Ansehen unter den Einheimischen zu gewinnen. Eine Ballerina posierte für Fotos in minus 42 Grad.

Obiger Screenshot und weitere Bilder der Siberian Times

Die Temperaturen nähern sich Rekordtiefs in der gesamten Region. Im Dorf Oimjakon zeigte das lokale Thermometer minus 62 Grad, bevor es in der Kälte zerbrach, berichtet die Sibirische Times.

Screenshot, Teilausschnitt der Siberian Times, Link wie oben. … einige Einwohner berichteten von minus 67°C…

Der Schulunterricht wurde in Gebieten abgesagt, in denen die Schüler normal bei minus 40 Grad noch routinemäßig zur Schule kommen. Zwei Männer wurden am Wochenende tot aufgefunden, nachdem sie versucht hatten, zu Fuß Hilfe zu holen, nachdem ihr Auto kaputt gegangen war.

Startribune vom 16.01.2018 „Sogar die Augenbrauen frieren ein“

Marktstände mit gefrorenem Fisch konnten den ganzen Tag offen bleiben, ermöglicht durch die Temperatur.

Oimjakon erlebte im Jahr 2013 mit knapp minus 72° C die kälteste Temperatur, die jemals in Russland gemessen wurde. Bei diesen Temperaturen laufen die Autos den ganzen Tag durch, Handys funktionieren nicht und die Dorfbewohner halten eine strenge Diät mit Rentier-  und Pferdefleisch, weil sonst nichts zur Verfügung steht.

Einleitender Bericht auf The Daily Caller vom 16.01.2018

It’s Literally Minus 89 Degrees Fahrenheit In Russia

De.Wiki:
Oimjakon ist ein Dorf im gleichnamigen Ulus im Osten der Teilrepublik Sacha im Fernen Osten Russlands. Oimjakon hat 462 Einwohner und gilt neben Werchojansk als „der Kältepol aller bewohnten Gebiete der Erde“.

Andere Schreibweisen sind:  Oymyakon (englisch),  Оймякон (Oyyamon) russisch,  Ojmjakon (Bulgarisch)

 

Weitere Bilder aus dem Leben der Dorfbewohner, faktualno.com, Dez. 2017 [Text in Russisch, Google translate hilft]

Schlagzeile: Dies ist der kälteste Ort der Welt! So lebt es sich bei – 50 Grad

… Die niedrigste Temperatur in Oimjakon stigmatisiert jeden nüchternen Gedanken (deshalb brauchen Sie russischen Tee!) minus 71,2 C, mit Thermometern 1924 gemessen.

Die Einwohner nehmen es auch mit Humor

Gefunden auf 19min Nachrichten, eine Bulgarische Webseite

Text neben dem Bild: 19.02.2013 12:10

Rekord: Minus 71 Grad in Sibirien!

In dem sibirischen Dorf gab es den absoluten Rekord für die niedrigste je gemessene Temperatur in einer Siedlung mit minus 71 Grad Celsius. In Oimjakon in Ostsibirien wurden während des Tages weitere Rekorde aufgezeichnet. Es gibt 500 Einwohner im Dorf, die sagen, dass die letzten Winter nicht so kalt waren – das Quecksilber fiel auf 40-50 Grad unter Null. Sie sind in einem Wettstreit mit ihren nächsten Nachbarn aus dem Dorf Verhojansk, die auch den Titel „der kälteste Ort der Welt“ beanspruchen.

[An anderer Stelle war zu lesen, das die Bewohner oft nur ein „Plumsklo“ außerhalb haben, da die Rohre zu schnell zufrieren können.]

 

* * *

Der letzte Kälterekord war in 2013

 

Screenshot der Daily Mail online vom 22.01.2013

Darüber berichtetem u.a. auch T-Online Nachrichten am 25.01.2013

 

Und hier die Sott.net Nachrichten, vom 18.01.2018, mit einem Rückblick zu Feb. 2013, ebenfalls Bilder aus dem Leben der Dorfbewohner.

(Der Link zur „Die Welt“ funktioniert nicht mehr.)

Am gleichen Tag hier ein update der Sott.net, in dem der jetzt neue Kälterekord mit -71,2°C gemeldet wird. Links zu Berichten aus anderen Ländern.

 

 

 

Auf YouTube gibt es vorstehendes Video über die kältesten Temperaturen, die gemeldet wurden.

* * *

Zusammenstellung Andreas Demmig

22 Jan 22:14

Microsoft Corp. V. United States

22 Jan 22:13

Zufriedensein: Wie man lernt, sich selbst zu verzeihen

by ZEIT ONLINE: Gesellschaft - Till Eckert
Zu verzeihen bedeutet zu akzeptieren, dass wir fehlbar sind. Doch bevor das gelingen kann, müssen wir uns selbst neu kennenlernen.
22 Jan 22:13

Device creates particles with negative mass, and a novel way to generate lasers

22 Jan 22:12

Sugar lobby paid scientists to blur sugar's role in heart disease (2016)

22 Jan 22:11

Gemeinsame Bearbeitung: Office für Mac wird teamfähig

Microsoft hat eine neue Version von Office für Mac veröffentlicht, die die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten der Office-Suite ermöglicht. Außerdem ist die Codebasis mit der Windows-Version zusammengelegt worden. Das gilt offenbar nicht nur für Windows und MacOS, sondern auch für iOS und Android. (Office 2016, Microsoft)
22 Jan 22:11

Restoring the Default Malware Filter Policy in Exchange Online Protection

by Paul Cunningham

I stumbled across this little quirk while I was preparing some content for my upcoming Office 365 security course. In my demo tenant I wanted to reset the default malware filter policy in Exchange Online Protection to its original settings. However, I found that even though I can turn off setting such as the administrator notifications, the Exchange admin center won't let me remove the email addresses.

The same goes for other options such as custom notification texts. You can change the text, but not remove it entirely. I even tried just a blank space, but that didn't work. For whatever reason, the web admin portals just won't let you clear out certain settings.

I considered just ignoring the problem, but then I thought about when it might actually be useful to clear those settings. Perhaps an evaluation of EOP has been completed, and you want to reset the policy to its original settings… a bit of a stretch I guess. Still, it's nice to know that it can be done, especially when I happen to need it for this course content. The solution, as with many things, is to use PowerShell.

For reference, here's the default malware filter policy settings for a new Exchange Online organization. This assumes that the default policy in the tenant is named “Default”, which is the default name for the default policy. I've removed a few lines from this output that are not relevant.

PS C:\> Get-MalwareFilterPolicy -Identity Default | fl
CustomAlertText                        :
CustomInternalSubject                  :
CustomInternalBody                     :
CustomExternalSubject                  :
CustomExternalBody                     :
CustomFromName                         :
CustomFromAddress                      :
InternalSenderAdminAddress             : 
ExternalSenderAdminAddress             : 
BypassInboundMessages                  : False
BypassOutboundMessages                 : False
Action                                 : DeleteMessage
IsDefault                              : True
CustomNotifications                    : False
EnableInternalSenderNotifications      : False
EnableExternalSenderNotifications      : False
EnableInternalSenderAdminNotifications : False
EnableExternalSenderAdminNotifications : False
EnableFileFilter                       : False
FileTypes                              :
ZapEnabled                             : True

Note that the BypassInboundMessages and BypassOutboundMessages options can't be changed in EOP (they are for Exchange on-premises only).

So to revert the default policy to the default settings, the following command is run in an Exchange Online PowerShell session.

PS C:\> Set-MalwareFilterPolicy -Identity Default `
-CustomAlertText $null `
-CustomInternalSubject $null `
-CustomInternalBody $null `
-CustomExternalSubject $null `
-CustomExternalBody $null `
-CustomFromName $null `
-Action DeleteMessage `
-CustomNotifications $False `
-EnableInternalSenderNotifications $False `
-EnableExternalSenderNotifications $False `
-EnableInternalSenderAdminNotifications $False `
-EnableExternalSenderAdminNotifications $False `
-ZapEnabled $True

Excluded from that command are the CustomFromAddress, InternalSenderAdminAddress, and ExternalSenderAdminAddress. Those settings can't be nulled. If you try, you'll receive an error along these lines:

PS C:\> Set-MalwareFilterPolicy -Identity Default -CustomFromAddress $null
Cannot process argument transformation on parameter 'CustomFromAddress'. Cannot convert null to type
"Microsoft.Exchange.Data.SmtpAddress".

I did some testing to see if there was another way to clear those settings. One approach I tried was to create a brand new malware filter policy in PowerShell, then make that new policy the default. In doing so I caused both the EAC and the Security & Compliance Center web interfaces to break. After waiting to see if the errors would clear on their own, I gave up on that approach and rolled the change back.

In my command above I also excluded the list of file types for attachment blocking. The FileTypes option is blank until you enable the file filter, when it is automatically populated with the following file types:

PS C:\> 
ace
ani
app
docm
exe
jar
reg
scr
vbe
vbs

If you later disable the file filter, the list of file types remains in the policy but has no effect on mail flow. If you modify or remove the list of file types, EOP won't put them back for you if you re-enable the file filter later on. You can null the file types list with the following command.

PS C:\> Set-MalwareFilterPolicy -Identity "Default" -FileTypes @()

If you want to restore the default set file types for attachment filtering, the following commands are used.

PS C:\> $filetypes = @("ace",
"ani",
"app",
"docm",
"exe",
"jar",
"reg",
"scr",
"vbe",
"vbs")
PS C:\> Set-MalwareFilterPolicy -Identity Default -FileTypes $filetypes

The post Restoring the Default Malware Filter Policy in Exchange Online Protection appeared first on Practical 365.

22 Jan 22:10

Los Angeles überlegt, sich der Klage gegen Exxon zum Klimawandel anzuschließen

by Andreas Demmig

Zwei Mitglieder des Stadtrats von Los Angeles wollen, dass die Stadt die Gerichte gegen die Produzenten von fossilen Brennstoffen einsetzt, um die diese zu zwingen, die Auswirkungen der Erderwärmung zu mildern. Sie hoffen, dass LA sich dem New Yorker Bürgermeister Bill de Blasio anschließt, der Anfang dieses Monats ankündigte, dass seine Stadt Exxon vor Gericht bringen wird.

„Wir bekommen steigende Meeresspiegel, Waldbrände, Erdrutsche – das ist genau die Implikation des Klimawandels“, erzählte Mike Bonin, Stadtrat von Los Angeles, der Los Angeles Times während eines Interviews am 11. Januar. „Das schadet unserer Infrastruktur und es hat einige weitreichende und umfassende Auswirkungen.“

Los Angeles verbindet sich mit San Francisco und Oakland mit anderen Städten Kaliforniens. Ihre Argumente lauten, dass die Ölkonzerne dazu beitragen sollten, die Kosten für steigende Meeresspiegel in der Bucht von San Francisco zu bezahlen. Aber de Blasio und der Bundesstaat New York sind die wirklichen Anführer, die Wellen von Gerichtsverfahren gegen Exxon anzetteln.

De Blasio verpflichtete sich außerdem, in den nächsten fünf Jahren die Anteile des Pensionsfonds der Stadt an fossilen Industrien zu veräußern.

„Während sich der Klimawandel weiter verschlechtert, liegt es an den Unternehmen mit fossilen Brennstoffen, deren Gier uns in diese Lage versetzt, die Kosten dafür zu tragen, New York sicherer und widerstandsfähiger zu machen“, sagte er in einer Erklärung nach dem Umzug.

Der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman, hat in den vergangenen zwei Jahren Exxon wegen angeblichem Verschweigen gegenüber Investoren,  über das Wissen des Unternehmens zum Klimawandel untersucht. Er glaubt, dass das Unternehmen das Wissen über den Klimawandel seit Jahrzehnten vor der Öffentlichkeit versteckt hat.

Exxon seinerseits, hat im letzten Jahr einige der wichtigsten Behauptungen von Schneiderman widerlegt. Nämlich, dass die Ölgesellschaft vorsätzlich das Wissen aus vermeintlich geheimen Akten, dem Generalstaatsanwalt gegenüber vertuscht hätte. Dieser hatte Anfang dieses Jahres eine Vorladung gegen Exxon eingereicht, um die E-Mail-Kommunikation des Unternehmens zu untersuchen..

Exxon hat den New Yorker Demokraten in der Vergangenheit heftig kritisiert. Schneiderman  weigert  sich, E-Mails zwischen seinem Büro und wohlhabenden Spendern zu offenzulegen – darunter Rockefeller Brothers Fund, Rockefeller Family Fund und Milliardär Tom Steyer. Exxon verdächtigt ihn, die Gruppen absichtlich zu schützen, die die Kampagne unterstützen.

Anwälte der Stadt, behaupteten in der Anklage, dass „Exxon seine eigene gefälschte wissenschaftliche Forschung sponserte, indem es $ 120.000 im Laufe von zwei Jahren bezahlte“ an das Fraser Institute, eine konservative kanadische Denkfabrik.

Ross McKitrick, ein Ökonom an der Universität von Guelph und der Mann im Brennpunkt ihrer Klage, stellt die falschen Aussagen von New York City in Frage und schrieb eine ausführliche Widerlegung.

„Das Fraser-Institut war nicht am Hockeyschläger-Projekt beteiligt und wusste nach bestem Wissen nichts davon, bis es veröffentlicht wurde“, schrieb er in einer online veröffentlichten Erklärung . „Als ich 2003/04 Senior Fellow am Fraser Institute war, war dies eine unbezahlte Mitgliedschaft.“

Erschienen auf The Daily Caller am 16.01.2018

Übersetzt durch Andreas Demmig

http://dailycaller.com/2018/01/16/la-joins-crazy-exxon-crusade/

22 Jan 22:09

Remote Desktop: Teamviewer kommt für IoT-Geräte wie den Raspberry Pi

Teamviewer IoT bringt die Fernwartungssoftware auf Sensoren, Gateways und andere IoT-Geräte. Admins können ihre Geräte über ein Dashboard verwalten. Die Software soll mit vielen ARM-Boards wie dem Raspberry Pi kompatibel sein. Allerdings ist auch eine Windows-Version von Teamviewer nötig. (Teamviewer, API)
22 Jan 22:09

AG Jülich: Messungen mit Leivtec XV3 unverwertbar, PTB-Zulassung beruht auf fehlerhafter EMV-Prüfung

by Alexander Gratz

Wer unsere Facebook-Seite besucht, kennt diese Entscheidung vermutlich schon seit der vergangenen Woche. Das Amtsgericht Jülich sieht Leivtec XV3 nicht mehr als standardisiert an. Im Rahmen des Verfahrens zur Bauartzulassung seien die maßgeblichen Anforderungen (PTB-A 18.11) nicht beachtet worden, welche hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit von Messgeräten die Einhaltung der DIN EN 61000 voraussetzen. Denn es seien erforderliche EMV-Tests gar nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Der Betroffene wurde freigesprochen, da eine weitere Überprüfung der Messung auf Grund der gelöschten Messdaten nicht möglich sei.

AG Jülich, Urteil vom 08.12.2017 – 12 OWi 122/16

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe

Der Betroffene war aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.

Ihm wurde folgendes zur Last gelegt:

Der Betroffene soll am 04.08.2016 um 14:17 Uhr auf der L 213 in Jülich, Höhe Einmündung zur B 55, im Geltungsbereich einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, den Personenkraftwagen der Marke BMW mit dem amtlichen Kennzeichen … außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h geführt haben. Das genannte Fahrzeug wurde durch den Messbeamten … in einer mobilen Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3, zugelassen durch die PTB zum 02.07.2009, mit einer Geschwindigkeit von 111 km/h gemessen, so dass ihm nach Toleranzabzug von 4 km/h ein Geschwindigkeitsverstoß von 37 km/h vorgeworfen wurde.

Der Betroffene hat den Tatvorwurf bestritten und sich zur Sache weiter nicht eingelassen.

Er war freizusprechen, da ihm der behauptete Geschwindigkeitsverstoß nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Zunächst handelt es sich bei der Messung mit dem Messgerät Leivtec XV3, welches durch die PTB zum Zulassungszeichen Z18.11/09.04 am 02.07.2009 mit Nachträgen vom 27.05.2011 (1. Neufassung) und 30.12.2014 (1. Nachtrag zur 1. NF) als Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr zugelassen wurde, nicht um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Denn das Gerät wurde durch die PTB zugelassen, obwohl die Zulassungsbedingungen der PTB.A nicht eingehalten worden sind.

Schon im Jahre 2015 kam es hinsichtlich dieser Geräte zu Problemen, da die Kabel zwischen Rechner und Bedieneinheit werksseitig entgegen den Herstellerangaben, welche in der Zulassung durch die PTB übernommen wurden, entgegen den Zulassungsbedingungen geringfügig über 3 m lang waren. Auch die in der Zulassung angegebene Kabellänge zwischen Monitor und Bedieneinheit von maximal 2 Metern wurde bei einigen Geräten überschritten. Es handelt sich hierbei um Spiralkabel, welche nach Streckung über 2 bzw. 3 m bemaßen. Bei Signalkabeln wie dem Kabel zwischen Rechner und Bedieneinheit des Gerätes ist jedoch nach Eichordnung Anlage 18 Abschnitt 11 Unterabschnitt 3.10 unter der dort abgebildeten Tabelle die Störfestigkeit des Kabels im Hinblick auf seine Elektro-Magnetische Verträglichkeit (kurz EMV) zu untersuchen. Dies ist vorliegend bei der Zulassung unterblieben, da die PTB zu diesem Zeitpunkt davon ausging, dass die Kabel unter 3 Meter lang seien. Die anlässlich der Zulassung eingeholten EMV-Gutachten der Fa. Mectronic vom 03.12.2008 (Prüfbericht Nr. P082977, S. Anlage A4 des Gutachtens Bladt) und Phoenix Testlab vom 12.12.2008 (Prüfbericht Nr. E083061D, Anlage A5 zum Gutachten Bladt) enthielten diese Prüfungen daher nicht. Die Firma Leivtec holte am 27.07.2015 nach Bekanntwerden der Kabellängenüberschreitung ein ergänzendes EMV-Gutachten bei der Fa. Mectronic ein (Prüfbericht der Fa Mectronic P155231, Anlage A6 des Gutachtens Bladt), welches die entsprechende Störfestigkeit bestätigte. In einer Stellungnahme vom 02.05.2015 teilte die PTB der Fa. Leivtec trotz dieses Prüfergebnisses mit, dass eine Kürzung der Kabel aller Geräte erforderlich sei, da nach dem der neuen gesetzlichen Regelung des Mess-EG Nachtragszulassungen nicht mehr möglich seien und nun ein Gerät mit einer Kabellänge von unter 3 Meter zugelassen sei (Anlage A3 des Gutachtens Bladt). Nachdem – vorliegend gerichtsbekannt – durch den Kreis Düren festgestellt wurde, dass die Kabel der dort verwendeten Geräte mit der Gerätenummer 100208 und 100305 zwischen Rechner und Bedieneinheit über 3 Meter lang waren, wurden diese an den Hersteller gesandt und durch diesen gekürzt. Nach Aussage des Zeugen … wurden die entsprechenden Kabel des hier verwandten Gerätes Nr. 100208 am 03.06.2015 gekürzt. Nach weiteren Angaben des Zeugen in seiner Vernehmung ist das Kabel zwischen Monitor und Bedieneinheit vorliegend bei dem hier verwendeten Gerät unter 2 Meter lang; insoweit seien daher keine Maßnahme erforderlich gewesen.

Im Hauptverhandlungstermin beantragte die Verteidigung die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass die Zulassung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, da der durch die PTB verwendete Prüfling mit Kabeln ausgestattet gewesen sei, die über 3 Meter lang gewesen seien. Sodann wurde der Sachverständige Bladt durch die Dezernatsvorgängerin mit der Gutachtenstellung beauftragt. Nach anfänglichem Widerspruch wurden diesem durch die PTB die der Zulassung zugrunde liegenden und das nachträglich 2015 eingeholte EMV Gutachten übersandt. Diese wurden von dem Sachverständigen durch Beauftragung eines externen, bislang unbeteiligten Prüflabors, der GHMT AG in Bexbach geprüft. In seinem Gutachten vom 14.08.2017 BI. 99 ff. der Akten und der Erläuterung hierzu im Hauptverhandlungstermin vom 08.12.2017 kam der Sachverständige, unter Einbeziehung dieses externen Gutachtens, zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Zulassung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. Das Gerät sei trotz Verstoßes gegen die Zulassungsvoraussetzungen der PTB.A zugelassen worden.

Soweit der Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, dass gegen die PTB-A 18.11 DIN EN 61000 Abs. 4 – 4 verstoßen worden sei, da der insoweit erforderliche Test bezüglich schneller transienter Störgrößen („burst“) nicht durchgeführt worden sei, kann dies nicht überzeugen. Denn diese Prüfung ist nur erforderlich, wenn Signalleitungen eine Kabellänge von über 3 Metern aufweisen. Vorliegend hat zwar der PTB vorliegende Prüfling gegen diese Vorgaben verstoßen, jedoch wurde auch nur ein Gerät mit einer entsprechenden Kabellänge von unter 3 Metern zugelassen. Folgerichtig wurde durch die PTB in dem Schreiben vom 22.05.2015 mitgeteilt, dass die entsprechenden Geräte an die Zulassungsvorgaben angepasst werden müssen. Allein durch die Anwendung eines Prüflings, dessen Kabel diese Länge überschreiten, ergibt sich nicht per se etwas anders. Zwar kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Prüfbedingungen auch in den nachträglichen Prüfungen nicht wiederhergestellt werden konnten, da statt eines Akkus ein Netzteil verwendet und die bereits gekürzten Kabel künstlich auf 3 Meter verlängert wurden, dies ist vorliegend jedoch ohne Belang. Denn auch aus dem Gutachten ergibt sich gerade nicht, dass durch Verwendung eines Prüflings mit längeren Kabeln eine geringere Prüfschärfe erreicht würde; vielmehr ist davon auszugehen, dass- wie auch von der PTB eingewandt- die Prüfung mit einem Gerät mit längeren Kabeln grundsätzlich fehleranfälliger ist. Wenn demnach bei diesem Prüfling keine Fehler Auftraten; dürfte das bei einem Prüfling mit kürzeren Kabeln erst recht nicht der Fall sein. Das Kammergericht Berlin hat hierzu ähnlich entschieden (KG Berlin Beschuss vom 30.11.2016 Az 3 Ws (B) 592/16 – 122 Ss 169/16; 305 OWi-3014 Js-OWi 6971/16-464/16, BI. 79 ff d.A.; KG Berlin Beschluss vom 01.02.2017 Az 3 Ws (B) 12/17-122 Ss 3/17 in VRS 131, 169).

Jedoch sind im Rahmen der Überprüfung der EMV-Gutachten weitere Fehler im Zulassungsverfahren durch den Sachverständigen festgestellt worden, die nicht mit der Kabellänge des streitgegenständlichen Kabels zwischen Rechner- und Bedieneinheit zusammenhängen. Hinsichtlich der Prüfung zum Unterpunkt 4-2 der Entladung statischer Elektrizität (ESD) wurde zwar die Prüfung im ursprünglichen EMV-Gutachten aus dem Jahre 2005 nur mit einer Stärke von +/- 4 kV statt +/- 6 kV durchgeführt, dies wurde jedoch durch die PTB laut ihrer Stellungnahme vom 3.11.2017 (BI. 137 d.A.), die ebenfalls gemäß § 78 Abs. 1 S. 1 OWiG zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurde, nachgeholt. Die entsprechenden Prüfberichte wurden trotz telefonischer Anfrage des Gerichtes (Telefonvermerk vom 04.12.2017 BI. 137a Rück d.A.) dem Sachverständigen Bladt jedoch nicht zur eigenen Überprüfung vorgelegt. Hinsichtlich der Prüfung zum Unterpunkt 4-4, der schnellen transienten elektrischen Störgröße („burst“), wurde die Prüfung durch das EMV-Gutachten aus dem Jahre 2015 mit einer höheren Prüfschärfe, nämlich +/- 2 kV statt +/- 1 kV nachgeholt, so dass insoweit, auch nach Auffassung des Sachverständigen Bladt, keine Bedenken mehr gegen die Einhaltung der Voraussetzungen der PTB/A gegeben bestehen.

Hinsichtlich der Vorgaben zur Resistenz gegen hochfrequente elektromagnetische Felder des Gehäuses (Ziff. 4-3) und der Leitungen (Ziff. 4-6) sowie Magnetfeldern mit energietechnischen Frequenzen (Ziff. 4-8) ist jedoch das Gerät nicht ausreichend auf Magnetfeldresistenz überprüft worden. Insbesondere bezüglich der Prüfungen zu Ziff. 4-8 ist das Gerät nur in der X-Achse geprüft worden, in Y- und Z-Achse wurde das Gerät jedoch nicht geprüft. Warum die Prüfung insoweit nur in Teilen erfolgt ist, ist nicht nachvollziehbar. Aus den Gutachten der hierzu beauftragten Firma Mectronik GmbH ergibt sich, dass diese Prüfung auf Vorgabe des Herstellers auf die X-Achse beschränkt wurde (S. 8 des EMV Gutachtens Anlage A4 des Gutachtens Bladt, Anmerkung 2: „Auf Kundenwunsch nur in der X-Achse auf >115 A/m durchgeführt‘). Die PTB erklärte in ihrer Stellungnahme vom 3.11.2017 hierzu, dass Magnetfeldresistenzprüfungen nicht erforderlich gewesen seien, da das Gerät keine magnetfeldsensiblen Bauteile enthalte. Nachdem der Sachverständige Bladt im Termin erläuterte, dass dies für ihn nicht nachvollziehbar sei und mit Sicherheit magnetfeldsensible Bauteile in dem Gerät verbaut seien, wurde im Hauptverhandlungstermin vom 08.12.2017 mit der PTB telefonisch Rücksprache genommen. Der durch den Sachbearbeiter Schulz hinzugezogene Fachbereichsleiter für Geschwindigkeitsmessgeräte Dr. Märtens erklärte diesbezüglich, dass er versichern könne, dass magnetfeldsensible Bauteile nicht verbaut seien. Er sei sich dessen sicher, da die Bauteile durch den Hersteller durch Offenlegung der kompletten Bauanleitung mitgeteilt worden seien. Auf Nachfrage, warum die Prüfung dann nur in dem Blick auf die X-Achse erfolgt sei, erklärte Dr. Märtens, dass auch diese Prüfung nicht erforderlich gewesen wäre. Auf Nachfrage, wie es zu der Beschränkung der Prüfung auf die X-Achse gekommen sei, erklärte er, dies könne auf Seiten der PTB nicht mehr nachvollzogen werden, da der damalige Sachbearbeiter für Rückfragen nicht mehr zur Verfügung stehe. Der Sachverständige Bladt bestätigte hierzu nochmals, dass es aus seiner sachverständigen Sicht nicht möglich sei, dass keine magnetfeldsensiblen Teile verbaut wären. In dem Gerät seien mit Sicherheit Platinen und ähnliche Geräteteile verbaut, die magnetfeldsensibel reagierten. Da der hinzugezogene Sachverständige Bladt als renommierter und öffentlich vereidigter Sachverständiger für Geschwindigkeitsmesstechnik zu dem eindeutigen Ergebnis kam, dass diese Prüfungen bei dem vorliegenden Gerät erforderlich gewesen wären, bestehen insoweit zumindest begründete Zweifel, zumal nicht mehr nachvollziehbar war, warum eine Prüfung teilweise durchgeführt worden ist, wenn sie grundsätzlich nicht erforderlich sein soll. Zugunsten des Betroffenen war daher im Zweifel von einer Notwendigkeit der gesamten Prüfung auf Magnetfeldresistenz auszugehen. Nach Angaben des Sachverständigen Bladt hätten die Abweichungen von den Zulassungsbedingungen der PTB.A auch nach § 16 Abs. 3 Eichordnung in der Zulassung festgelegt werden müssen. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Außerdem betreffe der vorliegende Test im Wesentlichen auch das Gehäuse und nicht nur Bauteile des Gerätes.

Im Hinblick darauf, dass vorliegend keine ordnungsgemäße Zulassung durch die PTB vorliegt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass im Sinne eines standardisierten Messverfahrens unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erzielt werden.

Da aus diesen Gründen kein standardisiertes Messverfahren vorliegt, musste die Messung als solche auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Grundsätzlich wird durch das Gerät durch Sammlung einer Vielzahl von Messwerten über die gesamte Auswertestrecke eine durchschnittliche Geschwindigkeit errechnet. Seit Aufspielung der im 1. Nachtrag zur 1. Neufassung der Bauartzulassung vom 30.12.2014 zugelassenen Programmversion der Betriebssoftware 2.0 der Rechnereinheit werden diese Messdaten jedoch nicht mehr in dem entsprechenden Falldatensatz gespeichert. Das Gerät speichert nur noch die Daten „Messung Start- und EndeDistanz“, „Auswertung Start- und Ende-Distanz“ und „Zeitdifferenz zwischen Messung Start- und Ende-Bild“, alle anderen Daten werden systematisch in der Speicherung auf Null gesetzt (Feststellungen des Sachverständigen Bladt, S. 29 f des Gutachtens). Eine nachträgliche Überprüfung der konkreten Messung durch einen Sachverständigen ist daher nicht mehr möglich, so dass der Geschwindigkeitsverstoß dem Betroffenen nicht nachzuweisen war.

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 46 OWiG, 464, 467 StPO.

 

22 Jan 22:09

Start-ups: Danke für den Obstkorb, aber wir hätten lieber ein richtiges Gehalt

by ZEIT ONLINE: Arbeit - Nina Ponath
Start-ups locken Bewerber mit Zusatzleistungen wie Obstkörben und Bierkisten. Die Miete lässt sich damit aber nicht bezahlen.
18 Jan 21:28

Deutsche Windenergie und der Morgenthau-Plan

by H.j. Lüdecke

Allgemeines

Dem Wind mit mühlenartigen Anlagen Energie zu entziehen hat eine lange Geschichte (hier). Dabei interessiert uns heute nur noch die Erzeugung von Strom aus Wind, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts in Einzelfällen einsetzte. Fakt ist, dass insbesondere die National Sozialisten (vulgo „Nazis“ oder „NS“, den Sozialismus hört man nicht so gerne) begeisterte Anhänger der Idee von Strom aus Wind waren. In der EKE – News vom 26.Juli 2017 wurde darauf schon einmal eingegangen und das Bild eines 400 m hohen geplanten Windrads aus der NS-Zeit gezeigt. Ganz allgemein findet man viele geistige Wurzeln des modernen Sozialismus und der grünen Bewegung bei den Nazis wie Vegetarismus, Homöopathie, Esoterik, Rauchverbot u.w.m.

Die Fakten zur Stromerzeugung moderner Windräder werden im Folgenden aufgeteilt in „Aufwand“, „Ertrag“, „Landschaftsverbrauch“, „Naturschädigung“ und „Gesundheitsschädigung“.

 

Aufwand von Windstrom

Zur Zeit sind in Deutschland rund 27.000 Windräder installiert. Es wird darauf verzichtet, den gesamten Energie- und Materialaufwand zum Bau und zur Errichtung dieser Anlagen zu ermitteln, eine  stellvertretende Großanlage wie die Enercon E-126 reicht zur Veranschaulichung völlig aus: 198,5 m Gesamthöhe, überstrichene Propellerfläche 12.668 m^2 = 1,267 ha, Gewicht ca. 3460 t plus 3500 t Stahlbetonfundament (hier, hier). Drei E 126 haben daher das Gesamtgewicht aller 300 Leopard II – Panzer von je 68 t der deutschen Bundeswehr. Da im bundesdeutschen Orts- und Zeitmittel Windräder nur mit ca. 17% ihrer Nennleistung beitragen, liefert die E 126 im gleichen Mittel nur etwa 1,3 MW elektrische Leistung. Dies entspricht 4 Automotoren von je 330 kW wie beispielsweise dem Motor des M3 von BMW. Eigentlich sollten hier auch überzeugte Anhänger der Windenergie ins grübeln kommen, nachdenken geht aber leider nur mit etwas Resthirnsubstanz zwischen den Ohren …..

 

Ertrag von Windstrom

Im Jahre 2016 lieferten 27.000 Windanlagen in Deutschland nur 1,9 % der gesamten deutschen Primärenergie (hier): Es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler, Eins-Komma-Neun-Prozent sind es. Der erzeugte Windstrom lag mit ca. 2,1% etwas höher, der Unterschied erklärt sich durch den unbrauchbaren Windstrom bei Überproduktion, der gegen Aufpreis ans Ausland verschenkt werden musste. Da Strom  nur etwa 1/6 der Primärenergie ausmacht, sind die vorgenannten Zahlen mit 6 zu multiplizieren, wenn man sie nur auf Strom bezieht. Diese extrem schlechte Ertragslage hat zwei naturgesetzliche Gründe.

Die Leistung von Windrädern folgt in erster Näherung der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit v. Verdoppelung von v führt daher zur Verachtfachung der Stromleistung, Halbierung umgekehrt zur Verringerung auf ein Achtel. Wenn man also bei säuselndem Wind sich drehende Windradpropeller sieht und dabei an Stromerzeugung denkt, liegt man komplett falsch. Es wird so gut wie nichts erzeugt. Dass sich Schwankungen von v mit dritter Potenz verstärkt auf die Schwankungen der Windrad-Leistung auswirken, erklärt nun auch die auf den ersten Blick ansonsten kaum verständlichen Schwankungen der Windradleistung.

Das v^3-Gesetz und die wirtschaftliche Vernunft verbieten Windräder im deutschen Binnenland, weil hier die Windgeschwindigkeiten zu gering sind. Real liegt die Windradleistung wegen der Betz-Joukowski-Grenze (hier) und weiterer Verluste noch unter dem v^3-Gesetz. Eine tiefer in die technischen Details gehende Publikation über Windradphysik ist (hier) zu finden. Bild 1 zeigt detailliert die realen Verhältnisse stellvertretend an Hand einer Anlage, die der Enercon E-115 entspricht.

Bild 1: Typische Windradkennlinie zur Veranschaulichung der technisch/wirtschaftlichen Sinnlosigkeit von Windstrom im deutschen Binnenland. Grün = v^3-Gesetz, gestrichelt = Betz-Joukowsky-Limit, blau = reale Kennlinie, grünes Quadrat = Veranschaulichung des Arbeitsbereichs eines Windrads im Odenwald.

Von dem größten zweiten Mangel des Windstroms, nämlich seiner Wetter- und jahreszeitlichen Abhängigkeit war noch gar nicht die Rede. Es reicht hier auf den Vortrag von Prof. Hans-Werner Sinn zu verweisen, s. auch (hier).

Bereits die ersten beiden Punkte „Aufwand und Ertrag“ weisen Windenergie eine wirtschaftlich nachgeordnete Stellung unter allen Methoden der Stromerzeugung zu – euphemistisch ausgedrückt. Dies ist keine freie Behauptung, sondern wird am Erntefaktor deutlich, der in der englischsprachigen Fachliteratur als ERoEI (Energy Returned to Energy Invested) bezeichnet wird. Er ist das Verhältnis der gesamten, während der Lebenszeit einer Methode zur Stromerzeugung erzeugten elektrischen Energie zur der Energie, die für ihren Betrieb selber aufgewendet werden musste, inklusive des erforderlichen Energieaufwands, um die benötigen Brennstoffe zu fördern und bereitzustellen. Der ERoEI ist ein Energiemultiplikator. Man investiert eine Kilowattstunde und erhält ein Vielfaches zurück, natürlich nur bei ERoEI > 1, sonst wäre es ein Verlustgeschäft.

Im Jahre 2012 wurde über den ERoEI eine grundlegende Studie publiziert (hier). Nach ERoEI > 1 ist die zweite maßgebende ERoEI-Schwelle von ERoEI = 7 ökonomischer Natur. Unterhalb von ihr ist eine Methode volkswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Zu der nicht ganz trivialen Herleitung des Faktors 7 wird auf die Originalarbeit verwiesen, das Bruttosozialprodukt sowie eine Energieverbrauchs-Technologie wie von OECD-Ländern gehen in die Herleitung ein. Eine weitere Komplikation bei der Berechnung des ERoEI ist der Energieaufwand zur Pufferung von fluktuierendem Zufallsstrom aus Wind und Sonne. Fluktuierender Strom ist nämlich zur direkten Einspeisung in ein Stromnetz ungeeignet. Bild 2 zeigt den ERoEI für die wichtigsten Methoden zur Erzeugung von elektrischem Strom.

 

Bild 2: Erntefaktoren von Stromerzeugungsmethoden (gepuffert). Sonne, Wind und Energiemais liegen unterhalb der wirtschaftlichen Schwelle von OECD-Ländern

Sind die bis hierher abgehandelten Themen „Aufwand und Ertrag“ nicht bereits ausreichend, kommen noch weitere „Kleinigkeiten“ hinzu. Zuerst der

Landschaftsverbrauch von Windstrom

Man sollte einmal fragen, wie viel Watt elektrische Leistung im Jahres- und Ortsmittel mit Wind pro Quadratmeter deutschem Boden überhaupt zu erzielen ist. Der Betrag ist fast unglaublich niedrig, nämlich grob 1 W/m^2. 1,1 W/m^2 hat eine begutachtete Studie von Miller et al, PNAS (2015) für ein Gebiet der USA aus Messungen und Berechnung ermittelt. Der Wert entspricht in etwa den deutschen Verhältnissen, wie die folgende Grobabschätzung für das Jahr 2016 zeigt: 27.000 Windräder, jedes benötigt ca. 0,3 km^2 Fläche in einem Windpark, ergeben mit 1,1 W/m^2 die Jahresenergie von 27.000 x 300000 m^2 x 1,1 W/m^2 x 8760 h = 78 TWh (Terawattstunden, ein Jahr hat 8760 h). Die reale Jahresenergie aus deutschem Wind in 2016 betrug dagegen rund 80 TWh.

Solardachbesitzer, die sich ihre Jahresabrechnung genauer ansehen, wissen, dass sie im günstigsten Fall mit 15 W/m^2 rechnen können, 10 W/m^2 sind aber in der Regel realistischer (dies macht im Jahr ca. 90 kWh elektrische Energie pro m^2). Damit ist Wind mindestens 10-mal ungünstiger als Sonne.

Wollte man den gesamten Strom Deutschlands aus Wind erzeugen würde man daher rechnerisch die Fläche von ganz Bayern benötigen. Man kann es auch anders ausdrücken. Ein großes Kohle- oder Kernkraftwerk entsprechen mehreren 100 km Windrädern hintereinander. Das reicht aber immer noch nicht, denn Strom aus Kohle und Uran ist stetig und daher brauchbar, Windstrom ist dagegen wetterabhängig.

Naturschädigung durch Windstrom

Allgemein bekannt ist die Gefährdung von Greifvögeln, Störchen usw. sowie von Fledermäusen. Letzteren nützt ihre Infraschallortung leider nichts, denn die extrem hohem Geschwindigkeiten der Propellerenden zerreißen den armen Tieren die Lungen (hier, hier). Aber nicht nur der Windradpropeller bedroht Tiere, auch die Kettensäge krimineller Zerstörer von Brutstätten macht dies. Wer da wohl dahintersteckt? Wir wollen nicht spekulieren. Jedenfalls ist es eine beliebte Methode, um illegal Platz für Windräder in Wäldern zu schaffen (hier). Es gibt aber noch eine weitere Naturzerstörung, die der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist. Werden größere Energiemengen dem Wind der tiefen Atmosphäre entzogen, hat dies schädliche Einflüsse auf die Strömungssituation und die lokalen meteorologischen Verhältnisse. Insbesondere die mittleren Windgeschwindigkeiten sind betroffen, die inzwischen weltweit abzunehmen scheinen. Es gibt zu diesem Thema eine Reihe von begutachteten Publikationen (hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier).

Gesundheitsschädigung durch Windstrom

Windräder erzeugen Infraschall. Das ist Schall unterhalb der Hörschwelle, also unterhalb von 16 – 20 Hz. Der entscheidende Unterschied von natürlichem Infraschall zu Windradinfraschall besteht darin, dass Infraschall aus Windrädern zyklisch ist. Natürlicher Infraschall ist für die menschliche Gesundheit unbedenklich, zyklischer Infraschall aus Windrädern dagegen nicht. Meeresrauschen hat beispielsweise hohe Infraschallanteile, wird aber als angenehm empfunden und ist es auch. Windradinfraschall wird oft nicht nur durch die Luft übertragen, sondern kann Resonanzen in Kanalrohren erzeugen. In diesen Fällen breitet er sich bis in das Innere von Häusern aus, das Schließen der Fenster hilft hier nicht. Die verantwortlichen Behörden verschließen die Augen vor diesem Problem, indem sie Messungen von Geräten anerkennen, die den Infraschall überhaupt nicht erfassen. Es dürfen eigentlich nur Messgeräte eingesetzt werden, die Schallfrequenzen bis auf 0,5 Hz herunter erfassen können.

Die Literatur zur Schädlichkeit von Infraschall ist inzwischen zu lang geworden, um sie hier im Einzelnen aufzuzählen. Daher wird auf einen EIKE – Artikel des Autors verwiesen, in welchem auch die Fachliteratur zum Infraschallthema angegeben wird (hier) und in welcher von Zeit zu Zeit die Literaturangaben auf den neuesten Stand gebracht werden. Die bislang umfangreichste wissenschaftliche Untersuchung stammt von M. Weichenberger et al.: Altered cortical and subcortical connectivity due to infrasound administered near the hearing threshold ± Evidence from fMRI, PLOS, April 12 (2017). Der Artikel ist offen und kann auch als pdf heruntergeladen werden (hier).

Fazit und Zusammenfassung

Falls man technisch/wirtschaftliche Kriterien als Maßstab anerkennt, ist es angesichts des absurd hohen Aufwands und zugleich minimalen Ertrags von Windstrom sachlich gerechtfertigt von einer Bekloppten-Methode zu sprechen – der saloppe Ausdruck sei dem Autor nachgesehen. Landschaftsverbrauch, Naturschädigung und Gesundheitsschädigung von Windradanrainern durch zyklischen Infraschall belegen zusätzlich, dass es sehr schwer fallen dürfte, etwas Ungünstigeres und Schädlicheres zur elektrischen Stromerzeugung zu finden als Windräder.

Von der kommenden GroKo, einer Wiederauferstehungsübung von bereits  abgewählten Untoten, ist keine Remedur des Windradwahns zu erwarten. Dieser Wahn kommt aber vielen Profteuren gerade recht, weil er so ganz nebenbei auch noch zur größten wirtschaftlichen Umverteilung von arm zu reich seit Bestehen der Bundesrepublik geführt hat (Energiewende). Diese Energiewende, hier insbesondere Strom aus Wind, verschlechtert unsere Stromversorgung dramatisch, anstatt sie zu verbessern. Sie verwandelt Deutschlands Landschaften in überdimensionale Spargelfelder. Rücksichten auf Tierschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit werden nicht mehr genommen.

Und zum Schluss bitte die Kosten nicht zu vergessen: Die Energiewende ist, grob geschätzt, ein 1000 Milliarden Euro-Verlustgeschäft. Gleich teure Verlustgeschäfte sind die sinnlose Rettung maroder südländischer Banken, der sinnlose Klimaschutz, die sinnlose Vernichtung der Kerntechnik und die sinnlose und zudem ungesetzliche Öffnung der deutschen Grenzen für alle Welt. Also Morgenthau-Plan ja oder nein ……? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

18 Jan 21:27

… und dann ist das Auto futsch

by Udo Vetter

Nicht alles, was möglich ist, wird gemacht. Das gilt auch vor Gericht. So habe ich in den letzten Jahren etliche Autofahrer (und auch zwei oder drei -innen) verteidigt, die sich trotz fehlender Fahrerlaubnis mehr oder weniger emsig immer wieder ans Steuer setzten. Die Gerichte eskalieren bei den einzelnen Betroffenen regelmäßig die Höhe der Strafen. Dass aber daneben auch das Auto einkassiert wird, habe ich persönlich noch nicht erlebt.

Aber genau das scheint mitunter tatsächlich zu passieren, wie jetzt ein Fall aus Kleve zeigt. Da war ein Mann in den Jahren 2009 bis 2017 vier Mal am Steuer seines Autos angehalten worden, obwohl er keinen Führerschein hat. Nur wenige Monate nach dem letzten Mal passierte es schon wieder, und dem zuständigen Staatsanwalt platzte offensichtlich der Kragen.

Das Auto, ein BMW, wurde beschlagnahmt. Zu Recht, entschied nun das Landgericht Kleve. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 21 StVG) lasse die Beschlagnahme ausdrücklich zu. Bei dem Betroffenen liege auch die Vermutung nahe, dass er künftig weiter „wie selbstverständlich“ Auto fährt. Deshalb sei es angemessen, ihm den fahrbaren Untersatz wegzunehmen, der auch auf seinen Namen zugelassen ist. Dass das Auto angeblich einer Bekannten sicherungsübereignet ist, spielt nach Meinung des Gerichts keine Rolle.

Link zum Beschluss des LG Kleve

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18 Jan 21:27

Daten von Demo-Anmeldern sind geschützt

by Udo Vetter

Wer sich als Versammlungsleiter für eine Kundgebung zur Verfügung stellt, muss es nicht hinnehmen, wenn die örtliche Polizei seine Personalien dem Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz übermittelt. Ohne konkreten Anlass ist dies unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Die Weitergabe personenbezogener Daten ist laut dem Gericht ein schwerwiegender Eingriff in das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Für die Übermittlung bedürfe es einer Rechtsgrundlage. Diese sei jedoch nicht vorhanden gewesen.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten unter verschiedenen Behörden komme nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, unter anderem wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich sei. Daran fehle es aber. Selbst nach Ansicht der örtlichen Polizeiinspektion Lüneburg hätten keine konkreten Anhaltspunkte vorgelegen, dass es bei den angemeldeten Veranstaltungen zu Störungen hätte kommen können.

So sei in den Mitteilungen an die Verfassungsschutzbehörde und an das Landeskriminalamt jeweils vermerkt worden, dass Hinweise auf Störungen nicht vorliegen. Eine vorsorgliche Übermittlung von personenbezogenen Daten für noch nicht eingetretene Gefahrenabwehraufgaben ist laut dem Gericht aber unzulässig.

Eine interessante Entscheidung, die der Polizei und dem Verfassungsschutz einige Arbeit machen dürfte. So weit ich weiß, ist es fast schon Standard, dass die Anmelder von Kundgebungen in einer Meldekette namentlich benannt werden, die vom Ordnungsamt über die örtliche Polizei bis zum LKA und Verfassungsschutz reichen kann. Auch gegenüber den Landeskriminalämtern und dem Verfassungsschutz kann jedermann kostenlos Auskunft über die Daten verlangen, die zu seiner Person gespeichert sind. Für Demo-Anmelder könnte es vielleicht interessant sein zu erfahren, ob sie über diesen Weg zu einem Eintrag in den Dateien von VS und LKA gekommen sind (Aktenzeichen 1 A 334/15).

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18 Jan 17:04

Gerichtsurteil: Internet- und Fernsehkunden müssen bei Umzug weiterzahlen

Wer umzieht, muss seinen bisherigen Vertrag auch dann erst einmal weiterzahlen, wenn der Anbieter am neuen Standort gar nicht vertreten ist. Vodafone hat damit in einer Revision recht bekommen. Diese Gesetzeslage findet sogar der Richter unerfreulich. (Verbraucherschutz, Vodafone)
18 Jan 09:41

RTL erhebt schwere Vorwürfe gegen BRK: Angeblich schockierende Methoden aufgedeckt

by Tamara Scheid
RTL-Reporterin Corinna Sticksel schleuste sich in ein Fundraising-Unternehmen ein, das Spenden für das BRK sammelt. Und deckte dort schockierende Methoden auf. 
18 Jan 09:38

Lithium chloride kills a honey bee parasite by a systemic mode of action

18 Jan 09:37

Microsoft MakeCode

18 Jan 09:36

Apple Rejects Academic App That Detects Net Neutrality Violations

18 Jan 09:33

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk : Die sollen halt mal sparen

by ZEIT ONLINE: Kultur - Petra Sorge
Bei den Öffentlich-Rechtlichen steigt die Nervosität. Wenn die Prüfer der KEF ihre Bilanz vorlegen, wird es nicht nur ums Geld gehen, sondern ums Programm als Ganzes.
17 Jan 21:57

Tip: Make Sure Your PC is Safe from Meltdown and Spectre

by Paul Thurrott
Tip: Make Sure Your PC is Safe from Meltdown and Spectre

Security expert Steve Gibson has done it again. His InSpectre utility can check your PC to see whether it is safe.

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