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29 Mar 20:13

Globale Abkühlung: Ist man auf den realen Klimawandel vorbereitet?

by Chris Frey

Das große Frieren

Lastwagenladungen von Geldern der Regierung sind aufgewendet worden, um Ihnen den Beweis vorzugaukeln, dass Sie verantwortlich für die globale Erwärmung sind und dass wir – wie im Film – Jungfrauen opfern müssen, um die Wettergötter… Entschuldigung, falsches Zeitalter. Korrektur: Wir müssen für Al Gore unseren Lebensstandard opfern, um den Planeten in 100 Jahren zu retten. Dumm nur, dass diese Herrschaften lügen und man erwarten kann, das Milliarden von uns während der nächsten zehn Jahre sterben werden.

Die Wahrheit lautet, dass die globale Erwärmung im Jahre 1998 aufgehört hat. 2015 begann dann die globale Abkühlung. Und innerhalb nur weniger Jahre wird die Welt wahrscheinlich Ernten schädigende Extremwetter-Ereignisse erleben.

Im schlimmsten Falle könnten wir derzeit das Ende des gegenwärtigen Interglazials durchlaufen, bekannt auch unter der Bezeichnung Holozän, und den Beginn eines neuen Eiszeitalters. Der Mittelweg lautet, dass die solare Ruhephase genauso extrem ausfällt wie während der Kleine Eiszeit genannten Epoche. Diese begann um das Jahr 1645 und endete um das Jahr 1850.

Wie auch immer, das globale Klima wird sich gefährlich abkühlen. Dabei ist es nicht einmal die Kälte selbst, von der die Gefahr ausgeht, sondern das für die Jahreszeiten ungewöhnliche Wetter, welches sie mit sich bringt. In einigen Gebieten der Welt wie etwa an der US-Westküste, könnte es tatsächlich wärmer werden. Östlich der Cascades [= die in N-S-Richtung verlaufenden Gebirge im Mittleren Westen der USA] wird es vermutlich sehr viel kälter werden. Und mit zunehmender Häufigkeit werden die Wachstumszeiten auf der ganzen Welt unterbrochen werden durch Extremwetterereignisse wie große Schadfröste, Schnee, Hagel und Überschwemmungen zum Ende des Frühjahres oder zu Beginn des Herbstes. Derartiges dürfte Ernteausfälle und Verknappung von Nahrungsmitteln mit sich bringen. Das ist alles schon einmal geschehen, und es hat bereits angefangen, wieder zu geschehen.

Klimawandel-Leugner

Dies ist der reale Klimawandel, der genau jetzt im Gange ist. Es gibt keine Klimawandel-Leugner. Es gibt lediglich Skeptiker hinsichtlich der Behauptungen über eine vom Menschen verursachten globalen Erwärmung. In hitzigen Debatten oder erregten Vorträgen mag hin und wieder der Terminus fallen, dass es keinen Klimawandel gebe. Aber sie wissen es besser. Per Definitionem ändert sich das Klima, und niemand leugnet das.

Aber Klima verläuft genau wie Wetter in Zyklen. Die Traditionen von Indianerstämmen und Hörensagen spiegeln diese Tatsache. Wir wissen, dass alles zyklisch verläuft. Daher sollte es keine Überraschung sein, dass auch Klimawandel in regelmäßigen Zyklen stattfindet. All jene, welche mit Angriffen auf legitime Skeptiker der politischen Agenda einer globalen Erwärmung diese in die Nähe von Holocaust-Leugnern stellen, lenken die Aufmerksamkeit ab von der globalen Abkühlung, welche tödlich sein kann, wenn man nicht vorbereitet ist, und welche diejenigen ruhig stellt, welche uns davor warnen, dass das kalte Klima bereits im Kommen ist.

Ja, aber was ist mit sauberer Energie? Warum opponieren Skeptiker der globalen Erwärmung gegen saubere Energie? Das tun wir gar nicht. Die meisten der Leute, welche Behauptungen ablehnen, denen zufolge wir für die globale Erwärmung verantwortlich sind, sind nicht gegen saubere Energie. Aber wir wenden uns gegen die Behauptung, dass Kohlendioxid ein Verschmutzer ist. Was Sauerstoff für Tiere ist, ist Kohlendioxid für Pflanzen. Falls wir in der Lage wären, den atmosphärischen Kohlendioxid-Gehalt zu verzehnfachen, würden Wälder, Bauernhöfe und sogar Wüsten aufblühen, weil die Pflanzen dann weniger Wasser brauchen würden.

Aber ist Kohlendioxid nicht ein Treibhausgas? Ja, aber das ist Wasserdampf auch. Die Alarmisten der globalen Erwärmung wollen nicht, dass man das nicht weiß. Belegt wurde dieser Tatbestand durch die Dokumente, welche auf den Klima-Camps der Indianerstämme verteilt wurden, auf denen diese Tatsache nicht erwähnt war.

Quelle: „How Earth’s Climate System Works“ von Alex Bryan.

Sie verschwiegen, dass Wasserdampf bereits 95% der Treibhausgase ausmacht und für 75% des Treibhauseffektes in Frage kommt: wenn die Ozean-Temperaturen durch Erwärmung von der Sonne steigen, nimmt der Wasserdampfgehalt infolge Verdunstung zu, was die atmosphärischen Temperaturen noch weiter steigen lässt, was wiederum auch die Ozean-Temperaturen weiter steigen lässt, wodurch Kohlendioxid freigesetzt wird. Warmes Wasser kann nicht so viel Kohlendioxid aufnehmen wie kaltes Wasser. Davon kann sich jeder leicht selbst überzeugen, und zwar mit Mineralwasser: man stelle eine geöffnete Flasche in den Kühlschrank und die andere auf den Küchentisch. Das Mineralwasser auf dem Küchentisch wird bald schal werden, das im Kühlschrank nicht. Gleiches gilt für die Ozeane. Erwärmen sich diese, setzen sie Kohlendioxid frei. Mit anderen Worten, der atmosphärische Gehalt an Kohlendioxid steigt infolge global steigender Temperaturen und nicht umgekehrt. Außerdem ist Wasserdampf und nicht Kohlendioxid das primäre Treibhausgas.

Das Gegenargument hierzu lautet, dass erst der Kohlendioxidgehalt zunimmt, was die Ozean-Temperaturen steigen lässt, was wiederum den Wasserdampf-Gehalt erhöht und so weiter. Aber unabhängig von der Tatsache, dass dies implizieren würde, dass wir die Sonne eliminieren und die Erde mit Kohlendioxid heizen können, was natürlich absurd ist, ignoriert das auch die Minoische Warmzeit von 4000 Jahren sowie die Römische Warmzeit vor 2000 Jahren. In beiden Epochen war es deutlich wärmer als in der jetzigen Epoche. Da es damals natürlich noch keine Kohlendioxid ausstoßenden Automobile gab, sollte klar sein, dass die Sonne der primäre Treiber des Klimawandels damals war, und sie ist auch heute der primäre Treiber des Klimawandels.

Warum würden Regierungsagenturen diese Tatsachen in ihren Präsentationen weglassen? Warum heißt es in allen Berichten der Regierung, dass die globalen Temperaturen aufgrund menschlicher Kohlendioxid-Emissionen steigen anstatt aus natürlichen Gründen? Man folge dem Geld: Treibhausgas-Emissionen können mit Steuern belegt und die Kohlendioxid-„Verschmutzung“ mit Vorschriften reguliert werden.

Die E-Mails des Klimagate-Skandals der Jahre 2009 und 2011 haben offengelegt, dass einige Wissenschaftler absichtlich Daten manipuliert haben, um die Agenda der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung zu stützen. Während die Personen, die versuchen, diese Agenda zu widerlegen, dies meist aus eigener Tasche finanzieren, wendet die Regierung Milliarden Dollar auf, um diese Personen zu diskreditieren und um uns glauben zu machen, dass wir das Problem sind. Aber man folge dem Geld! Dann wird man herausfinden, dass es von der globalen Erwärmung zurückgeht auf Interessen, welche nicht unsere Interessen sind. Und wenn die kalte Realität des solaren Minimums schließlich ins Bewusstsein rückt, kann die Zahl der Todesopfer weltweit infolge Hunger und Unterernährung in die Milliarden gehen.

Viele Todesopfer durch Kälte und Hunger; viele weitere durch Panik

Zuallererst ist es wichtig zu verstehen, dass wir nicht über Berge von Eis reden, welche Kanada und die nördlichen USA unter sich begraben. Dies ist nicht das Ende der Welt. Aber es könnte zu einer Massenhysterie kommen infolge von Verknappung von Nahrungsmitteln wegen eines erst spät einsetzenden Sommers oder früher Wintereinbrüche oder Extremwetter mit daraus folgenden Ernteausfällen. Es geht also um in den Himmel schießende Preise für Nahrungsmittel und hungernde Menschen.

Wem kann man glauben?

Auf der einen Seite stehen Politiker, Regierungsagenturen und von der Regierung finanzierte Wissenschaftler, die uns vor einer globalen Erwärmung warnen infolge relativ kleiner Mengen Kohlendioxid, welche durch menschliche Aktivitäten freigesetzt werden. Sie sagen uns, dass die polaren Eiskappen schmelzen, deswegen die Eisbären verschwinden und dass zum Ende des 21. Jahrhunderts viele küstennahe Städte versunken sein werden, weil der Meeresspiegel aufgrund des schmelzenden Eises steigen würde.

Auf der anderen Seite stehen unabhängige Wissenschaftler, Ingenieure und hohe Regierungsbeamte im Ruhestand. Diese sagen uns, dass natürliche Prozesse weitgehend den atmosphärischen Kohlendioxid-Gehalt bestimmen, dass Kohlendioxid Pflanzenfutter ist, dass Wasserdampf eine viel stärkere Auswirkung auf Klima hat als Kohlendioxid, dass die Eiskappen nicht schmelzen, die Eisschilde von Grönland und der Antarktis anwachsen, dass es heute mehr Eisbären als vor 20 Jahren gibt, dass das Klima primär von der Sonne getrieben wird und dass die Sonne in eine zyklische Ruhephase eintritt, die nicht nur globale Abkühlung bringen wird, sondern uns sogar in eine neue Eiszeit bringen könnte.

Wie amerikanische Indianer wissen, sagen Politiker und Regierungsdienststellen immer die Wahrheit (Achtung – Witz!) Wem sollen wir also vertrauen? Den Politikern, die uns sagen, dass wir unseren Lebensstandard für Al Gore opfern müssen? Oder den Ingenieuren und Wissenschaftlern, die uns sagen, dass ein gefährlich kaltes Klima unmittelbar bevorsteht und es während der nächsten dreißig Jahre oder mehr zu ernsten Versorgungsengpässen kommt infolge Ernteausfälle durch nicht der Jahreszeit entsprechendes Extremwetter?

Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten, aber beide Seiten sind sich darin einig, dass Klimawandel zu Extremwetterereignissen führt. Und das ist etwas, auf das man sich vorbereiten kann.

Vorbereitung auf Extremwetter-Ereignisse

Was kann man tun, um sich auf derartige Ereignisse vorzubereiten? Das Offensichtlichste wäre die Einlagerung von Nahrungsmitteln. Das ginge mit dem breiten Angebot konservierter Lebensmittel mit einer langen Haltbarkeit.

Falls man Raum hat, überlege man sich ein Treibhaus. Entlang der US-Pazifikküste ist starker Regen im Frühjahr und Herbst eher ein Problem als Frost. Treibhäuser können davor schützen. Nahrungsknappheit kann Unruhen auslösen. Für Notfälle kürzerer Dauer ist der Vorrat von Wasser und ein kleiner Gasherd wichtig, um mindestens drei Tage abdecken zu können.

Und man sei darauf vorbereitet, sich verteidigen zu müssen. Wenn Nahrung knapp wird, nimmt die Kriminalität zu. Gute, vernünftige Menschen können in Verzweiflung geraten, und einem alten Sprichwort zufolge tun verzweifelte Menschen verzweifelte Dinge.

The Day After Tomorrow

Die ersten prominenten Stimmen, die Alarm schürten bzgl. einer vom Menschen verursachten globalen Erwärmung waren Margaret Thatcher und Al Gore. Beide sind Politiker. Die Leute, die Alarm schlugen bzgl. eines solaren Zyklus‘ als Ursache globaler Abkühlung sind Wissenschaftler und Ingenieure.

Sie sagen, dass die Eisschilde von Grönland und der Antarktis wachsen. Dr. Don Easterbrook, Professor der Geologie verurteilt Behauptungen eines 97%-Konsens‘ unter Wissenschaftlern bzgl. einer anthropogenen globalen Erwärmung als falsch, wenn es nicht sogar eine direkte Lüge ist. In seinem Buch Dark Winter umreißt John Casey die natürlichen Zyklen, welche sowohl globale Erwärmung als auch globale Abkühlung verursachen.

Es gibt tausende Wissenschaftler, die sagen, dass die Menschen globale Erwärmung verursachen. Aber die meisten von ihnen erhalten Geld von der Regierung. Im Gegensatz dazu gibt es keinerlei Förderung seitens der Regierung für Forschungen bzgl. globaler Abkühlung, so dass die meisten der Ingenieure und Wissenschaftler, die uns vor globaler Abkühlung warnen, diese Forschungen auf eigene Kosten durchführen.

Wenn die globalen Temperaturen wirklich sinken, würden die Menschen das nicht bald bemerken? Würden die Lügen der Globale-Erwärmung-Alarmisten nicht bloßgestellt? Würden nicht Milliarden erboster und hungriger Menschen nach Antworten verlangen? Was könnten die Globale-Erwärmung-Alarmisten darauf erwidern?

Antworten hierauf kann der Katastrophenfilm The Day After Tomorrow geben, in welchem eine neue Eiszeit beginnt, weil der Golfstrom zum Erliegen kommt infolge einer zu großen Eisschmelze wegen einer vom Menschen verursachten globalen Erwärmung. Dadurch nimmt der Salzgehalt des Ozeanwassers ab. Wenn sich die Wahrheit also herausstellt, wenn Millionen oder Milliarden Menschen leiden, werden sie für die globale Abkühlung die globale Erwärmung verantwortlich machen. Und einen selbst.

Um des Geldes und der Macht willen bemühten sich Politiker über ein Jahrzehnt lang, uns die Schuld in die Schuhe zu schieben. Während dieser zeit hätte man viel eher die Ressourcen der Nation mobilisieren sollen, um uns auf kaltes Klima und verheerende Extremwetter-Ereignisse vorzubereiten. Jetzt bleibt uns nur noch wenig Zeit, und der reale neue Klimawandel hat bereits begonnen.

Rod Van Mechelen

Rod Van Mechelen is a Ron Paul Republican who lives and works in Olympia for the Washington State Health Care Authority as an Insurance Specialist. He served on the Cowlitz Indian Tribal Council from 2002 to 2012, was a Washington State delegate to the Republican National Convention in New York City in 2004, and founded The Backlash! @ backlash.com in 1995 to expose and oppose misandry and cultural Marxism. In between job, website and family activities, he continues to serve on tribal committees and publishes a bimonthly email newsletter for Cowlitz tribe members.

Link: https://www.iceagenow.info/global-cooling-are-you-ready-for-the-real-climate-change/

29 Mar 20:13

Grünes Versagen: Wie die Ideologie eine einst billige und zuverlässige Stromversorgung zerstörte

by Andreas Demmig

Entmachtet von erneuerbaren Rendite-Suchern und von Öko-Fanatikern infiltriert, sind alle Ebenen der australischen Regierung mitschuldig an der Eskalation der Energiepreise und der Versorgungsprobleme.

Unter dem Vorwand, das Land vor dem so genannten „Klimawandel“ zu schützen (zuvor als „globale Erwärmung“ bezeichnet, bis die Realität dieses nicht mehr unterstützte), haben Bundes- und

Landesregierungen Quoten und Ziele wie zur Zeit der Sowjetunion geschaffen. Die Bundesregierung schürte das Feuer, indem sie Subventionen im Wert von 60 Milliarden US-Dollar für Wind- und Großsolaranlagen im Rahmen ihrer groß angelegten RET [Erneuerbare Energie Ziele] garantierte; die Kosten dafür tragen alle australischen Stromverbraucher.

Dass subventionierte Wind- und Solarenergie für die explodierenden Strompreise Australiens verantwortlich ist, lässt sich in obigem Bild verdeutlichen. Wie das Unglück genau begann und wie es wahrscheinlich enden wird, wird von Rupert Darwall ausführlich beschrieben.

Rupert ist der Author von Green Tyranny: Exposing the Totalitarian Roots of the Climate Industrial Complex (Grüne Tyrannei, Entlarvung der Totalitären Wurzeln des Klima-Industriellen Komplex).

Und dieses Essay spießt Australiens kolossales „grünes“ Energieversagen auf.

 

Das gescheiterte Experiment der grünen Ideologie

Quadrant Online; Rupert Darwall; 21. Februar 2018

Auf einer Pressekonferenz im Februar 2000 nannte der erste Mann, der auf dem Mond spazieren ging, Neil Armstrong – die zwanzig bedeutendsten Ingenieurleistungen des zwanzigsten Jahrhunderts, nach Aufstellung  der National Academy of Engineering. Das Flugzeug kam auf den dritten Platz ein; das Automobil als zweites; und als erstes: die gewaltigen Stromnetze, die die entwickelte Welt antreiben.

„Keiner der anderen neunzehn Errungenschaften wäre ohne Elektrizität möglich gewesen. Wenn irgendetwas als ein Beispiel gilt, wie die Technik die Welt im 20. Jahrhundert verändert hat, ist es sicherlich die Kraft, die wir in unseren Häusern und Geschäften nutzen.“ [1]

Das Erbe des 20. Jahrhunderts an billiger, zuverlässiger elektrischer Energie wird nun zunichte gemacht. In den letzten zehn Jahren haben Australien und andere Industrieländer ein großes Experiment mit ihren Stromnetzen durchgeführt. Bewährte und erprobte Technologien – vorwiegend auf der Basis von Kohlekraftwerken – werden durch wetterabhängige Wind- und Solarparks ersetzt. Die westlichen Gesellschaften bewegen sich von den industriellen Möglichkeiten zur Erzeugung ihrer Elektrizität, mit Präzision, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit hinweg, zu intermittierenden Quellen, die wie die Landwirtschaft vom Wetter abhängen, mit hohen Kosten und dafür ohne Zuverlässigkeit.

Die grüne Energie-Revolution – Konterrevolution wäre genauer – kam nicht, weil Wind und Sonne überlegene Technologien sind. Wenn sie das täten, hätten sie die Fülle kostspieliger politischer Interventionen nicht benötigt. Diese haben den Strommarkt in eine Aladdin-Höhle für Renditesucher verwandelt und gleichzeitig die Funktion des Marktes zerstört, Kapital sinnvoll zu vergeben und dafür den Kunden etwas Nützliches zu liefern. Die Ursprünge des Experiments mit Erneuerbaren basieren vielmehr in einer zutiefst ideologischen Reaktion auf die Industrielle Revolution, die in einer der wichtigsten Entwicklungen unserer Zeit fast unmerklich zum Maßstab der Elite geworden ist.

Die Ergebnisse dieses Experiments sind nun vorhanden und sie sehen nicht gut aus. Die Australier genossen früher einen der weltweit günstigsten Energiemärkte – jetzt nicht mehr. Innerhalb von  neun Jahren sind die Endkundenpreise im nationalen Strommarkt (NEM) um 80-90% gestiegen. In nur zwei Jahren verdoppelten sich die Stromkosten für Unternehmen, sie verdreifachten sich sogar, was Personalentlassungen, Standortverlagerungen und Industrieschließungen zur Folge hatte. [2]

„… Forderung nach effizienten Preisen und Erschwinglichkeit für eine gesunde NEM“, steht im ersten Jahresbericht des Energy Security Board. [3]

Was bekommen die Australier für diese Kostensteigerungen? Im vergangenen Jahr kam es zu einem beispiellosen Anstieg von Angebotsknappheit gegenüber großer Nachfrage. [4] Die derzeit für die Systemsicherheit erforderlichen technischen Zwänge, werden nach Schätzungen des Energy Security Board auf mehrere zehn Millionen Dollar geschätzt. [5] Auch das ist wahrscheinlich eine grobe Unterschätzung. Der Vergleich der durchschnittlichen Strompreise mit denen während der zweitägigen Hitzewelle im Januar – ein keineswegs ungewöhnliches Ereignis – deutet auf zusätzliche Stromkosten von insgesamt 400 Millionen US-Dollar in Victoria und South Australia hin. [6]

Der Regulierungsökonom Alan Moran hat die Kosten der Konterrevolution für erneuerbare Energien grafisch dargestellt. [7]

Es zeigt, dass die Strompreise für den Einzelhandel nach der Inflation von 1955 bis 1980 stetig um 25 Jahre gefallen sind. Danach, mit einigen hoch und runter – hielten die Preise sich bis etwa 2005, als dann mit dem rasanten Wachstum von Wind und Sonne nahezu eine Verdoppelung in der Dekade auftrat, steiler als der Rückgang nach 1955.

Sie müssen kein Thomas Edison oder Nikola Tesla sein, um zu sehen, dass große Mengen intermittierender Kapazität in das Netz einzuspeisen, es unweigerlich zu höheren Kosten führt, wenn die kontinuierliche Versorgung beibehalten werden soll! Wind und Sonne leiden unter dem offensichtlichen Mangel, dass sie auf das Wetter und nicht auf die Kundennachfrage reagieren, was den Experten nicht geglaubt wurde, denn dann hätte das Experiment gleich zu Beginn abgebrochen werden müssen.

Und es kam schlimmer .Das Energy Security Board kam auf die Idee, dass die Fähigkeit des Netzes, den plötzlichen Ungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage zu begegnen, durch die Trägheit des Energiesystems bestimmt wird, die von großen, schweren Turbinen mit annähernd konstanten Geschwindigkeiten bestimmt wurde. Bevor sie vom Netz genommen wurden, sorgten Kohlekraftwerke ohne zusätzliche Kosten für die Netzstabilität. Generatoren-Turbineneinheiten haben rund 600 Tonnen rotierende Masse (gleich Energiereserve) und drehen sich mit 3.000 U / min. Wind- und Solar-Photovoltaik können ihre Energie nur über Halbleiter-Umrichter in das Netz einspeisen und haben nur geringe (Windflügel) bzw. gar keine physikalische Trägheit. Wie die Südaustralier leidvoll herausfinden, sorgt das Abschalten von Kraftwerken mit klassischen Turbinen, während mehr Wind und Solar eingespeist werden, für ein fragiles und unzuverlässiges Netz.

Es gibt jetzt mehr als genug Beweise, um realistisch zu zeigen, dass erneuerbare Energien nicht funktionieren. Wir befinden uns in der Phase der Revolution, in der Gründe für das Scheitern gefunden werden müssen, um zu erklären, warum es nicht wie angekündigt funktioniert. Es ist ein vertrautes Muster. Apologeten für die kommunistischen Experimente des letzten Jahrhunderts pflegten zu argumentieren, dass die Idee edel sei; das Problem war nur, dass die Revolution falsch umgesetzt wurde. Ähnliches gilt für den Nachweis, dass das Experiment für erneuerbare Energien nicht funktioniert, weil es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein Zwang hier, ein stärkeres politisches Engagement dort und irgendwie wird alles gut werden – die Revolution kann weitergehen, da noch mehr Wind und Sonne ans Netz kommen.

Die politischen Entscheidungsträger interpretieren die reichlich vorhandenen Beweise niemals so, dass sie das Versagen des Experiments mit erneuerbaren Energien demonstrieren oder dass es gestoppt werden muss, bevor weitere Schäden verursacht werden. Oligopolistische Marktstrukturen, illiquide Großhandels- und Termin-Märkte, Verwirrung bei den Verbrauchern, inkohärente Politikgestaltung – all die Faktoren, die für hohe Strompreise und ein fragiles Netz verantwortlich gemacht werden – könnten gelöst werden, aber das Ergebnis wäre immer noch dasselbe.

Es stimmt, dass Energiekonzerne wie AGL die Kunst des Abzockens perfektioniert haben. Vorzeitig geschlossene Kohlekraftwerke senken das Angebot nd geben den etablierten Betreibern mehr Marktmacht. Obwohl die Rechnungslegung der AGL undurchsichtig ist – z. Bsp. britischen Energieunternehmen ist es nicht erlaubt, mit der fehlenden Detailgenauigkeit der segmentalen Berichterstattung wie AGL durchzukommen – gibt es in ihrer Fünfjahresübersicht genug um zu zeigen, wie AGL Geld verdienen kann, indem sie weniger Strom zu höheren Preisen verkaufen.

Zwischen 2013 und 2017 stieg das gelieferte Energievolumen der AGL um 20,0%, aber der Umsatz stieg um 50%, mit einem Anstieg von 29,5%  und der erzielte Gewinn stieg um 32,7%, während die Bilanzsumme nur um 8,2% anstieg. [8]

Die grüne Energiepolitik hat AGL eine bemerkenswerte Gelddruckmaschine zu Lasten der australischen Wirtschaft geschenkt. Solche Marktmissbräuche könnten geheilt und ein bessere Politik angenommen werden, aber es würde die destruktiven Auswirkungen von zu viel Wind und Sonne im Netz nicht überwinden. Dies liegt daran, dass die Auswirkungen auf die Stromkosten und die Netzzuverlässigkeit durch Wind- und Solarenergie inhärent sind.

Die Lösung des Speicherproblems ist essentiell, wenn intermittierende Erzeugung überhaupt nutzbar sein soll [bei zuverlässiger und bedarfsgerechter Versorgung]. Die Nennung von Low-Cost-Akku-Speichern kommt immer sofort, um als Heilmittel für volatile Wind und Solarenergie versprochen zu werden. Aber wie Steven Chu, Barack Obamas erster Energieminister, kürzlich bemerkte, kosteten die Lithium-Ionen-Batterien, die Elon Musk South Australia und Victoria verkauft, ungefähr vierzigmal so viel wie die äquivalente Reservekapazität von Pumpspeicheranlagen. [9]

Wasserkraft ist schon lange bekannt und nach wie vor die einzige erneuerbare Energiequelle, die erfolgreich in das Netz integriert wurde. 1895 wurde damit der erste Strom für die Fernübertragung erzeugt. Selbst wenn sich die Kosten für die Batteriespeicherung halbieren würden, wäre es immer noch nicht billig genug, um den großen saisonbedingten Verschiebungen bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Rechnung zu tragen, sagt Chu,

Deutschland, das Land, das mehr als alle anderen für das Erneuerbare-Energie-Experiment getan hat, hat sich 2017 gründlich blamiert. [10]

Obwohl die Wind- und Solarenergie im deutschen Energiemix erstmals über Kern- und Steinkohle lag, waren die Treibhausgasemissionen unverändert im dritten Jahr in Folge. [11]
Trotz seiner Illusion der Klimaführerschaft, wird Deutschland sein Ziel von 40% Reduzierung seiner Treibhausgasemissionen bis 2020, um zehn Prozentpunkte verfehlen.

Der interessanteste Beitrag des Erneuerungs-Experten ThinkTank Agora, sind die Meinungen der Bürger zur Energiewende.

Unter Berücksichtigung des Effekts der allgewärtigen Propaganda für erneuerbare Energien und Medienkonformität, waren 75% der Befragten der Meinung, dass die Energiewende eine kollektive Aufgabe ist, und jeder sollte seinen Teil zum Erfolg beitragen. Nur 3% hielten die Energiewende für einen Fehler. [12]

Die hohen Kosten der Energiewende werden auf die Umsetzung zurückgeführt. Mehr als zwei Drittel der Befragten waren mit der Energiewendepolitik der Bundesregierung „sehr“ unzufrieden (31%) oder „etwas“ unzufrieden (37%), nur fünf Prozent waren sehr oder eher zufrieden. [13]

Als der ex-kommunistische grüne Energieminister Jürgen Trittin das erste Mal im Amt war, behauptete er, dass die Subventionierung erneuerbarer Energien nur das Äquivalent einer Kugel Eiskrem zu monatlichen Stromrechnungen hinzufügen würde. Neun Jahre später sagte sein CDU-Nachfolger Peter Altmaier, die deutschen Energie-Reformen könnten bis Ende der 2030er Jahre eine Billion Euro (1,57 Billionen A $) erreichen. [14]

Es gibt keine rationale Erklärung für Deutschlands Hinwendung zu erneuerbaren Energien. Norddeutschland liegt näher am Nordpol als am Äquator und unterliegt den Nordatlantischen-Wettersystemen. Deutschland ist für Solarenergie kaum geeignet, hat aber mehr Solarkapazität installiert als jedes andere Land. Es ist vielmehr das Produkt von Ideologie, der deutschen Kultur und Philosophie.

Kohle und Stahl haben Deutschlands europäischen Aufstieg vorangetrieben, aber der Antagonismus gegen die Industrialisierung ist ein wiederkehrender und unlösbarer Widerspruch der deutschen Kultur. Hermann Scheer, der deutsche Abgeordnete und Erneuerungslobbyist des katastrophalen Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2000, zitierte gern den Nobelpreisträger Wilhelm Ostwald aus dem Jahr 1909, dass eine nachhaltige Wirtschaft ausschließlich auf der Nutzung der von der Sonne abgegebenen Energiemenge basieren sollte. Der Umweltschutz war eine Erfindung und herausragendes Merkmal der Nazi-Ideologie und die Nationalsozialisten waren die erste Partei überhaupt auf der Welt, die ein Windkraftprogramm hatte. Was die Nazi-Tageszeitung Völkischer Beobachter am 24. Februar 1932 berichtete, hört sich bekanntlich an wie die heutigen Sprüche, von der Wasserstoffproduktion bis hin zu sinkenden Preisen und mehr Arbeitsplätzen:

Hermann Honnef war ein deutscher Erfinder und Windenergiepionier [1878 bis 1981). Er war ein Visionär der Windkraftnutzung und gilt als ein Vorreiter dieser Form der Energienutzung. In einer sensationellen Rede sprach er davon, dass das Winde in der Höhe zwischen 70 und 90 Metern Energie liefern können.

… Der überschüssige Strom aus den an der Küste gelegenen Windmühlen wird für die Herstellung von sehr günstigem Wasserstoff verwendet. Dies wird viele Produkte billiger machen. Dünger wird billiger werden. Die Hydratation von Kohle zu Flüssigkeiten ist kosteneffektiv. Die Kosten können von 17 Pfennig pro Liter auf 7-8 Pfennig pro Liter [26-30 Pfennig pro Gallone] gesenkt werden. Auf diese Weise kann etwa eine Milliarde Reichsmark eingespart werden, die heute ins Ausland geht (für Ölimporte). Die 300.000 Arbeiter im Kohlebergbau können ihre Arbeitsplätze behalten, 200.000 in den Bergwerken und 100.000 zur Kohleverflüssigung. Die Kosteneinsparungen werden es möglich machen, dass weitere 400.000 Arbeiter durch die Umwandlung der Industrie bezahlt werden können.

Die nationalsozialistische Windallianz zeigt, dass wir kaum näher an der Lösung des Problems der zeitweiligen Nutzung erneuerbarer Energien dran sind, als die deutschen Ingenieure, die sich in den 1930er Jahren für die Windenergie eingesetzt haben. Die Lösung, wie oben erwähnt, bestand darin, die Windenergie in Wasserstoff umzuwandeln und anschließend zu speichern.[15] Der Energieminister der Obama-Ära, Steven Chu, wies darauf hin, dass andere Technologien benötigt werden, um erneuerbare Energie in chemischen Brennstoff umzuwandeln, damit man Energie hat, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. „Wenn man wirklich billig Wasserstoff aus erneuerbaren Energien herstellen könnte und unterirdisch speichert, dann hat man etwas ganz anderes.’[16]

Als weltweit zweitgrößter Exporteur von Industriegütern kann Deutschland nicht von Wind- und Sonnenenergie leben. Für die deutschen Grünen ist das kein Dilemma, da sie die industrielle Revolution umkehren wollen. Für sie ist der Übergang zu einer Post-Kohlenwasserstoff-Welt die dritte Revolution der Menschheit, die erste ist die neolithische Revolution – der Übergang von nomadischen Jäger-Sammlern zu sesshaften Gesellschaften auf der Grundlage der Landwirtschaft – und die zweite, die industrielle Revolution. So ist der Umweltschutz im 21. Jahrhundert ein ebenso radikales ideologisches Projekt, um die Gesellschaft zu verändern, wie es der Kommunismus davor war. Der Unterschied ist, dass der Marxismus nur in vorindustriellen Gesellschaften triumphierte, während der Umweltschutz von den Eliten des Westens übernommen wurde.

In den 1940er Jahren meinte der österreichische Ökonom Joseph Schumpeter, dass die Werte und die Soziologie des Kapitalismus seinen eigenen Untergang herbeiführen würden. Er konnte nicht voraussehen, dass der Umweltschutz die Festungen des Kapitalismus freisetzen würde, seine Tore öffnen und die Feinde des Kapitalismus einladen würde. Bereits in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren diskutierten Unternehmer „and the people who do their thinking for them“  [Berater passt m.e. nicht, eher ..Menschen, die meinen, für die Unternehmer denken zu müssen] darüber, wie die Industrialisierung den Planeten zerstören würde. 1970 kam ein zweitägiges Seminar von Meinungsführern am Aspen Institute zu dem Schluss, dass moderne Technologie, gierige Männer und selbstgefällige Regierungen die Zukunft einer anständigen und zivilisierten Welt bedrohen. Alle beharren darauf, dass sich die Menschheit einer historischen Krise nähert, die grundlegende Änderungen in der Organisation der Gesellschaft erfordert“, berichtete die New York Times.(17) Dass sie sich damals irrten, hat ihre moderneren Nachfolger nicht davon abgehalten, den gleichen Weltuntergangsglauben der bevorstehenden planetarischen Katastrophe zu predigen.

Wie schon im Christentum und im Kommunismus, schreibt der französische Philosoph Pascal Bruckner in The Fanaticism of the Apocalypse [Der Fanatismus der Apokalypse], ist die Zukunft wieder zur großen Kategorie der Erpressung geworden. Das erklärt, warum vernünftige Politiker mit unterschiedlichem Enthusiasmus – oder besser gesagt, mit mangelndem Enthusiasmus – in Politiken eingewilligt haben und trotz offenkundigen Untauglichkeit erneuerbare Energien ins Netz stellen. Die Erpressung hat funktioniert.

Obwohl das Lösegeld, das Australien gezahlt hat, happig ist, sind die Kohlenstoffeinsparungen gering. Die CO2 Emissionen der NEM sind in den letzten zehn Jahren um 20 Millionen Tonnen gesunken und zwar in den fünf Jahren ab 2009.[19] Gleichzeitig stiegen Chinas Kohlendioxidemissionen um 2.293 Millionen Tonnen, was einem durchschnittlichen Anstieg von 38 Millionen Tonnen pro Monat entspricht. Mit anderen Worten, die schmerzhaften Einsparungen durch die NEM entsprechen weniger als 16 Tage dem Anstieg der CO2-Emissionen Chinas – und es wird noch schmerzhafter, wenn mehr Wind- und Solaranlagen ans Netz gehen und AGL sich durchsetzt und weitere Kohlekraftwerke schließt.

Die deutschen Hersteller sind von den vollen Auswirkungen des Übergangs zu erneuerbaren Energien teilweise isoliert, da sie von einer Quersubventionierung durch die Verbraucher profitieren. Dennoch zahlten sie in 2013 26% mehr für Strom als der EU-Durchschnitt. In 15 der vergangenen 17 Jahre waren die inländischen Investitionen energieintensiver Industrien geringer als die Abschreibungen, eine Situation, die die Deutsche Bank als Weckruf für die politische Klasse Deutschlands bezeichnete, den wirtschaftlichen Schaden, der durch die einseitige Energie- und Klimapolitik Deutschlands verursacht wurde, zu beheben.[21]

Wenn überhaupt, dann sind Wind- und Solar-Energien für Australien noch problematischer. Als weltgrößter Exporteur von Eisen und Kohle wurde er dank des Rohstoffbooms durch die GFC (Global Financial Crisis) angetrieben. Auf einer sehr grundlegenden Ebene der Logik, wenn Australien die derzeitigen Mengen an Eisenerz und Kohleexporte im Wert von 117,7 Mrd. $ in diesem Jahr aufrechterhält,[22] dann wird das Kohlendioxid, das von den Hütten und Kraftwerken Chinas, Japans, Südkoreas und Indiens ausgestoßen wird, alle inländischen Reduktionen, die Australien macht, gleichsam zu Null machen. In diesem Zusammenhang macht eine pro-erneuerbare, kohlefeindliche Politik einfach keinen Sinn.

Aber sie werden so lange weitermachen, wie die nationalen Politiker sagen, dass die Politik der erneuerbaren Energien eine gute Idee ist, die nur schlecht umgesetzt wird, anstatt einfach nur genau zu sagen, dass es eine schlechte Idee ist und das katastrophale Experiment endlich beenden.

Dazu braucht es Courage, aber das ist es, was politische Führerschaft ausmacht

Quadrant Online

 

Erschienen auf Stop These Things am 04.03.2018

Übersetzt durch Andreas Demmig

https://stopthesethings.com/2018/03/04/green-energy-fail-how-ideology-destroyed-australias-once-cheap-reliable-power-supply/

 

[1] Rupert Darwall, Green Tyranny: Exposing the totalitarian roots of the Climate Industrial Complex (2017), p.157

[2] Energy Security Board, The Health of the National Electricity Market: 2017 Annual Report, p.3, p.18

[3] Energy Security Board, The Health of the National Electricity Market: 2017 Annual Report, p.19

[4] Energy Security Board, The Health of the National Electricity Market: 2017 Annual Report, p.27

[5] Energy Security Board, The Health of the National Electricity Market: 2017 Annual Report, p.19

[6] Unpublished note by Paul Miskelly and Tom Quirk, ‘Analysis of electricity costs for 18 and 19 January heat wave’

[7] Alan Moran, ‘AGL: impoverishing the nation to boost its bottom line,’ The Spectator Australian, 14 December 2017

[8] AGL, Annual Report 2017, p.7

[9] John Ross, ‘Obama energy secretary Steven Chu flat on battery,’ The Australian, 29January 2018

[10] Agora Energiewende, The Energy Transition in the Power Sector: State of Affairs in 2017, p.37

[11] Agora Energiewende, The Energy Transition in the Power Sector: State of Affairs in 2017, p.3

[12] Agora Energiewende, The Energy Transition in the Power Sector: State of Affairs in 2017, p.49

[13] Agora Energiewende, The Energy Transition in the Power Sector: State of Affairs in 2017, p.49

[14] Rupert Darwall, Green Tyranny: Exposing the totalitarian origins of the Climate Industrial Complex (2017), p.143

[15] Rupert Darwall, Green Tyranny: Exposing the totalitarian origins of the Climate Industrial Complex (2017), p.34

[16] John Ross, ‘Obama energy secretary Steven Chu flat on battery,’ The Australian, 29January 2018

[17] James Reston, ‘Aspen, Colo.: The Philosophers at Bay,’ New York Times, 2 April 1970

[18] Pascal Bruckner (tr. Steven Rendall), The Fanaticism of the Apocalypse (2013), pp.56-57

[19] Energy Security Board, The Health of the National Electricity Market: 2017 Annual Report, p.22

[20] Carbon Dioxide Information Analysis Center, ‘Fossil-Fuel CO2 Emissions by Nation’ http://cdiac.ess-dive.lbl.gov/ftp/ndp030/CSV-FILES/nation.1751_2014.csv (accessed on 9 February 2018)

[21] Eric Heymann, ‘Carbon Leakage: A Barely Perceptible Process’ (January 2014) & ‘Capital Investment in Germany at sectoral level,’ (January 2015), Deutsche Bank Research

[22] Office of the Chief Economist, Department of Industry, Innovation and Science, Resources and Energy Quarterly (December 2017), Fig. 1.11

29 Mar 20:12

Ärzte brauchen auf den Klimawandel medizinische Antworten…

by Chris Frey

Nach der Kältewelle steigen endlich die Temperaturen. Doch ein massiver Wetterumschwung erhöht auch das Risiko für einen Infarkt

Inzwischen kommen die Bürger auch mit dem Wetter nicht mehr alleine zurecht. Ist es Winter, muss die WHO bereits Kleidungstipps geben und auf die Kälte hinweisen [3], wohl weil zu Viele fest davon überzeugt sind, dass seit dem ominösen Klimawandel keine Winter mit Kälte vorkommen können und nicht mehr gelernt haben, wie Kleidung wärmt. Bald wird auch in Vergessenheit geraten, wofür Heizungen da sind. In Zukunft stellt diese eine App ein und das Wissen darüber, was diese App eigentlich macht, geht unwiederbringlich verloren.
Kommt zusätzlich ein Wetterumschwung, ist der Bürger inzwischen jedoch ganz neuen Gefahren ausgesetzt. Denn solche sind schnell tödlich und nehmen, wie es jeder lernt, durch den Klimawandel immer mehr zu.
Kein Wunder, dass unsere Ärzte die Gefahr erkannt haben und immer tiefschürfender zum Klimawandel-Krankheits-Zunahmerisiko forschen.

Inzwischen sind aus diesem Forschungszweig bereits Erfolge sichtbar: Auf einem Herzkongress in Orlando (USA) wurden erste, harte Fakten präsentiert. Und diese sind geradezu erschütternd:
Jeder Temperatursprung von einem Tag zum nächsten mit 5 Grad Differenz erhöht die Herzinfarktrate um satte 5 % [3]. 30.000 Herzpatienten wurden dazu untersucht. Und weil es so viele waren – und die Anzahl der Daten in der Klimawandelforschung nach einhelliger Expertenmeinung die Qualität ausmacht [5] -, kann das Ergebnis nicht falsch sein.

Wie schlimm wird es besonders gefährdete Gebiete Deutschlands, wie zum Beispiel Franken, treffen?

Wie zufällig kam gleich zur SZ-Meldung am folgenden Montag in einer Lokalzeitung die Zusatzinformation, dass Franken besonders vom Klimawandel getroffen ist
nordbayern: [4] In Franken und der Oberpfalz ist der Klimawandel längst da.
In Bayern ist es damit bereits so schlimm, dass ihn die bayerische Umweltministerin mit den Händen greifen kann, wie sie einmal berichtete.
Wer nun in einer solch gefährdeten Gegend von Deutschland lebt, wo jeden Tag das Infarktrisiko dramatisch ansteigen kann und diese Gefahr auch noch deutlich zunehmen wird, möchte natürlich wissen, wie hoch diese einzuschätzen wäre. Leider hat diese ganz praktische Frage die SZ-Journalisten nicht mehr interessiert und so blieben ihre Leser damit vollkommen alleine gelassen.
Zum Glück ist der Autor ebenfalls von dieser Fragestellung betroffen, weshalb er sich die von der SZ versäumte Mühe gemacht hat, die Auswirkungen auf im besonders gefährdeten Franken wohnende Bayernbürger abzuschätzen.

Gefährdungsanalyse Franken

In Franken liegt Nürnberg mit einer DWD Wetterstation, ID: 3668. Deren Wetterdaten sind anbei mit den Infarkt-Risikodaten ausgewertet.
Laut den amerikanischen Ärzten ist die Temperaturdifferenz von einem Tag zum anderen die kritische Belastung. Bild 1 zeigt dazu den Absolutwert des Tages-Maximum zum Vortags-Minimalwert. Die Differenzen sind schon gewaltig und die relevanten 5 Grad Temperaturdifferenz häufig überschritten, was bedeutet: Es ist fast ständig eine deutliche Erhöhung der Infarktgefahr vorhanden.

Bild 1 Temperaturdifferenz Absolutwert des Tages-Maximum zum Vortags-Minimum mit gleitendem Jahresmittel (weiß) von 1950 – 2017 der DWD-Station Nürnberg (blau).

Im Folgebild sind die Werte in die „ereignisrelevanten“ 5 Grad-Sprünge geclustert, von denen jeder +5 % Infarktrisiko darstellt.

Bild 2 Die Daten von Bild 1 als Anzahl von 5 Grad Sprüngen (braun). Gleitendes Jahresmittel (weiß)

Daraus bleibt nur ein Fazit übrig: Die Temperaturwechsel haben einen hohen Anteil an der Infarktrate.

Beim Ansehen dieser Auswertebilder (-Mittelwerte) kommt man vom Thema „Temperatur-Differenz-bedingte Infarktraten-Eintrittswahrscheinlichkeits-Erhöhung“, jedoch sofort zu einer anderen Fragestellung.

Wo ist die gemeldete, Klimawandel-bedingte Verstärkung?

Im SZ-Artikel wird darauf hingewiesen, warum die „Infarkt-Erkenntnis“ so wichtig ist: Früher waren abrupte Temperaturwechsel scheinbar eine Ausnahme, während sie aufgrund des Klimawandels inzwischen normal sind und sogar weiter zunehmen:
SZ: [3] Diese Forschung wird wichtiger, denn mit dem Klimawandel häufen sich Wetterextreme. Abrupte Temperaturwechsel von Tag zu Tag sind dann keine Ausnahme mehr …

Leider widersprechen bereits die Bilder 1 und 2 dieser Aussage der Süddeutschen Zeitung. Weder absolut, noch geclustert haben sich die relevanten Temperaturdifferenzen seit Beginn der Messreihe (und das ist genau der Beginn des starken Klimawandels) signifikant verändert. Und dass sie heutzutage gegenüber früher zugenommen hätten, oder würden, zeigen die bisherigen, beiden Auswertebilder ebenfalls nicht.

Die SZ-Aussage einer Erhöhung der Temperatur-Differenzen ist falsch

Wenn die Bilder 1 und 2 stimmen, muss sich die angegebene Häufung der Temperatur-Differnezextreme wo anders verstecken.
Deutschland ist beim Wetter nicht so extrem, wie die USA. Es könnte also sein, dass bei uns erst die Temperaturdifferenz von zwei Tagen das relevante Ergebnis liefert.
In den folgenden Grafiken sind nun dazu die Differenzen nach Absolut- und Maximalwerten dargestellt. Doch unabhängig, wie man auswertet, das Ergebnis lautet: Es gibt keine Erhöhung der Temperaturdifferenzen.

Somit bleibt nur eine Schlussfolgerung übrig:
Die Aussage in der SZ: [3] denn mit dem Klimawandel häufen sich Wetterextreme. Abrupte Temperaturwechsel von Tag zu Tag sind dann keine Ausnahme mehr …, ist ganz einfach falsch!

Es ist nicht erkennbar, dass die gestiegenen Temperaturen zu mehr Extremen führen. Und das bestätigen auch die weiteren Temperaturdifferenz-Auswertungen. Bild 5 zeigt sogar eindeutig eine erhebliche, negative Korrelation zwischen CO2-Eintrag und Vortages-Temperaturdifferenz.

Bild 3 Absolute Temperaturdifferenz zweier Folgetage Min. zum Maximumwert mit gleitendem Jahresmittel von 1950 – 2017 der DWD-Station Nürnberg
Bild 4 Maximale, absolute Temperaturdifferenz während ein- bis zweie Folgetagen, Min. zum Maximumwert mit gleitendem Jahresmittel von 1950 – 2017 der DWD-Station Nürnberg

Nun könnte es sein, dass nicht die Maximalwerte, sondern nur das Tagesmittel vom Klimawandel betroffen ist. Anbei deshalb die absolute Differenz des Tagesmittels zum Vortagesmittel. Deren Differenzen haben durch den „Klimawandel“ eindeutig abgenommen. Gut erkennbar darin die (negative) Korrelation zwischen CO2-Konzentratio und Abnahme der Tagesmittel-Differenzen.

Bild 5 Differenz Tagesmittel zum Vortag von 1950 – 2017 der DWD-Station Nürnberg (braun). Gleitendes Jahresmittel (schwarz, Maßstab rechts). Darüber kopiert der CO2-Konzenrationsverlauf von 1970 – 2015 (blau)

Findet sich der Klimawandel-Einfluss, wenn man noch weiter zurückschaut?

Nun könnte es sein, dass die Auswertung falsch ist, weil der Zeitraum der Nürnberger Datenreihe zu kurz ist. Im Artikel der nordbayerischen Nachrichten findet sich dazu nämlich eine Hinweis:
nordbayern: [4] … Extreme Wetterereignisse wie der Starkregen vor zwei Jahren waren in den letzten 15 Jahren in Deutschland wesentlich häufiger als im Jahrhundert davor ...
Man muss wohl das ganze, vorherige Jahrhundert auswerten, um mit den letzten 15 Jahren vergleichen zu können. Leider findet sich dazu keine Station in Franken (mit Tagesauflösung), doch die Datenreihe von Aachen reicht zum Beispiel so weit zurück.
Also das Analysespiel anhand der Tagesdaten von Aachen nochmals durchgeführt. Das Ergebnis:
Es zeigt sich nun noch deutlicher, dass der ominöse Klimawandel die Temperaturdifferenzen nicht erhöht.
Leider endet die Messreihe von Aachen mit dem Jahr 2011, so dass von den wichtigen, letzten 15 Jahren einige fehlen. Der Autor wagt jedoch die Behauptung, dass diese letzten, fehlenden Jahre am Auswerte-Ergebnis wenig ändern würden.

Bild 6 Temperaturdifferenz Tagesmittel zum Vortag und gleitendes Jahresmittel (Maßstab rechts)von 1891 – 2014 der DWD-Station Aachen (ID: 3)
Bild 7 Temperaturdifferenz des Vortages-Min. zum Maximumwert des Folgetages und gleitendes Jahresmittel (Maßstab rechts) von 1891 – 2014 der DWD-Station Aachen (ID: 3)
Bild 8 Tagesmaximum und gleitendes Jahresmittel (Maßstab rechts) von 1891 – 2014 der DWD-Station Aachen (ID: 3)

Als Abschluss noch eine Prüfung, ob wenigstens die großen Temperaturdifferenzen durch den Klimawandel zugenommen haben. Doch auch dazu ergibt die Langzeitreihe eine vollständige Entwarnung.

Bild 9 Gleitende Jahresmittel der Folgetage mit Temperaturdifferenzen >15 Grad (grün) und >20 Grad (rot) von 1891 – 2014 der DWD-Station Aachen (ID: 3)

Zu Extremereignissen gehören auch Starkniederschläge. Dass es sich bei Starkregenereignissen ebenfalls nicht anders verhält, wurde bereits in früheren Artikeln gezeigt:
EIKE 22.08.2017: Verschiebt der Klimawandel Europas Hochwässer dramatisch
EIKE 12.08.2017: Die Starkregen vom Juli 2017 in Deutschland sind (keine) Menetekel eines Klimawandels

Einflüsse des Klimawandels auf die Infarkt-Mortalität

Korrelationen sind so herrlich statistisch und klingen toll nach Wissenschaft. Deshalb zeig das Bild 10 eine solche zwischen der Infarktmortalität und CO2-Konzentration in der Atmosphäre: Die Verläufe sind eindeutig hoch signifikant negativ korreliert und belegen, dass die sich erhöhende CO2-Konzentration dem menschlichen Herzen genau so gut tut, wie den nach CO2 dürstenden Grünpflanzen.

Bild 10 Sterbeziffern Herzinfarkt Deutschland von 1985 – 2012. Quelle: Die Welt. Vom Autor darüber gelegt der Verlauf der CO2-Konzentration in diesem Zeitraum (grün)

Medizinverlag Krause und Pachernegg GmbH A-3003 Gablitz: Insgesamt hat das Herzinfarkt-Risiko über die letzten Jahrzehnte für Männer und Frauen abgenommen.

Jeder weiß, dass gerade die Mittelmeerländer besonders vom Klimawandel gebeutelt werden.
Frankfurter Allgemeine, 27.10.2005: Klima: Mittelmeerländer leiden besonders unter Klimawandel
Dazu der erkennbar, sehr positive Einfluss des Klimawandels auf die Infarkt-Sterberate in verschiedenen EU-Ländern, welche nahe am Mittelmeer oder im Süden liegen.

Bild 11 Infarkt-Sterberaten verschiedener EU-Länder. Quelle: Ärzte-Zeitung

Abschlussergebnis der kleinen Recherche

Wenn es einen Bereich der Wissenschaft gibt, der seine Reputation ständig neu verliert, und einen Bereich der Leserinformation, mit dem unsere Medien immer neu belegen, wie ideologisch hinterlegt „berichtet“ wird, dann gehört das Thema (AGW-)Klimawandel dazu.
Der hier rezensierte Artikel der SZ zeigt zudem, warum gerade die Süddeutsche Zeitung oft als „Alpenprawda“ betitelt wird.

Verlegt sich (wie bereits zu erkennen ist) die forschende Ärzteschaft in Zukunft zum „Abzapfen“ von Fördermitteln nun verstärkt auf den Klimawandel als Mortalitäts- und Krankheitsfaktor, dürften in kurzer Taktung immer neue „Erkenntnisse“ ans Licht kommen. Ob diese den Patienten helfen, wird man nicht fragen dürfen.

Ergänzender Hinweis: Mehr Details zur Studie, als in den deutschen Medien (und hier) berichtet wurden, lassen sich nachlesen bei: [6] WUWT: The latest medical malpractice: blaming “climate change” for heart attacks

Behörden als Propagandainstitute

Die SZ ist natürlich nicht alleine. Unsere Behörden gehen mit „gutem Beispiel“ voran. Eine ganz aktuelle Pressekonferenz des DWD zeigte es wieder exemplarisch:
Pressemitteilung: [7] Klima-Pressekonferenz 2018 des DWD
… In seinem Rückblick auf das Wetter und Klima im vergangenen Jahr hob der DWD hervor, dass das Jahr 2017 weltweit erneut eines der drei wärmsten Jahre seit Aufzeichnungsbeginn 1881 war. Der Trend zur globalen Erwärmung ist also, so Dr. Thomas Deutschländer, Klimaexperte des DWD, nach wie vor ungebrochen …
Das Jahr 2017 brachte in Deutschland viele Wetterextreme
„Das Jahr 2017 stand hierzulande aber auch ohne neuen Rekord ganz im Zeichen des Klimawandels“ so Deutschländer. Dies zeigte nicht nur die Verteilung statistisch betrachtet zu warmer und zu kalter Monate. So waren nur der Januar und September im Vergleich zum vieljährigen Mittel zu kühl. Auffällig seien auch die vielen Extremereignisse gewesen. Wiederholt kam es zu Sturm und Starkregen. Als Beispiele nannte der DWD-Experte die Stürme Axel im Januar 2017 sowie Xavier und Herwart im Oktober 2017. Tief Rasmund brachte der Stadt Berlin und dem Umland am 29. Juni an nur einem Tag Niederschlagsmengen von rund 150 Litern pro Quadratmeter (l/m2). An der Wetterstation Tegel wurde sogar ein Spitzenwert von 196,9 l/m2 gemessen. Hinzu kamen extreme Witterungsabschnitte, wie eine andauernde Trockenheit im Frühjahr oder das anhaltend trübe Wetter zwischen September 2017 und Januar 2018. So summierte sich das Sonnenscheindefizit in diesem grundsätzlich eher sonnenscheinarmen Zeitraum deutschlandweit auf über 74 Stunden. Außergewöhnlich war auch der neue Temperaturrekord für den März 2017. Mit einer Mitteltemperatur von 7,2 °C und einer Abweichung von +3,7 Grad wurde der bisherige Rekord von 1938 und 1989 um 0,2 Grad übertroffen.
Ob solche meteorologischen Extremereignisse zugenommen haben, sei allerdings statistisch nach wie vor schwierig nachzuweisen. Als Gründe nannte Deutschländer häufig noch zu kurze Beobachtungsreihen, die hohe natürliche Klimavariabilität sowie Probleme bei der flächendeckenden Erfassung von kleinräumigen Ereignissen. Dennoch sei die beobachtete Häufung solcher Ereignisse auch 2017 ein Indiz für die Annahme vieler Klimaforscher, dass extreme Wettersituationen mit weiter steigenden Temperaturen zunehmen dürften.

Selbstverständlich kommen nur harte Fakten vor. Doch werden extreme Ereignisse ganz bewusst so gelistet, als ob es Klimawandel-bedingt, zunehmende wären. Obwohl der Fachmann des DWD genau weiss, dass es nicht „statistisch nach wie vor schwierig nachzuweisen“ sei, sondern bewiesen ist, dass es diese Extremereignisse schon immer gab und sie deshalb mit einem (AGW-)Klimawandel nichts zu tun haben. Es gibt – und das sollte gerade mit diesem Artikel (wieder) gezeigt werden, keine „ … beobachtete Häufung solcher Ereignisse … „. Die „ … Probleme bei der flächendeckenden Erfassung von kleinräumigen Ereignissen … „ können das Problem schon gar nicht lösen, denn die damit gewonnenen Daten lassen sich nicht mit den historischen vergleichen (was man natürlich trotzdem macht, indem man in die Vergangenheitsdaten simuliert).

Wer die wohl wissentlich falschen Darstellungen nicht glaubt, sollte sich bei kaltesonne die gerade erschienene Listung historischer Extremereignisse ansehen. Heute auftretend, würden viele wohl zu sofortigen Massenpaniken führen.
kaltesonne 6. März 2018: Extremwetter in den letzten tausend Jahren
Extremwetter Fazit
Selbst wenn man den Chronisten einige Übertreibungen unterstellt, dürfte feststehen, dass Extremwetter in der Vergangenheit nicht seltener, sondern öfter eintraten und diese Ereignisse nicht harmloser, sondern schlimmer waren, als das was wir heute erleben. Verglichen mit den vergangenen 1000 Jahren, leben wir heute in einer ruhigen Zeit. Am ähnlichsten scheint mir noch das 13. Jahrhundert mit dem 20. Jahrhundert zu sein. Zwar scheinen Hunger in einer globalisierten Wirtschaft nicht mehr vorstellbar, zumindest in den s. g. entwickelten Ländern. Auf die Marktpreise hat das Wetter auch heute noch Einfluss, wie man selbst bei kleinen Wetterabweichungen wie ein Spätfrost im April in 2017 beobachten konnte. Da erfroren mal eben die Blüten an den Obstbäumen und schon waren Kirschen und Äpfel knapp und teuer.
Was würde heute geschehen, wenn wie in all den Jahrhunderten der kleinen Eiszeit, die Flüsse in Europa zufrieren würden, oder der Winter von Oktober bis Juni anhält? Wie würden wir reagieren, wenn Niederschläge und Überschwemmungen, oder Hitze und Dürre Ausmaße annehmen wie sie die Chronisten beschrieben haben? Und wer garantiert uns, dass es nicht doch wieder mal so kommt, denn Extremwetter hat es zu allen Zeiten gegeben, egal ob das Klima kälter oder Wärmer war. Es hat den Anschein, dass es in den wärmeren Perioden etwas weniger Wetter-Abweichungen vom „Normalen“ gab. Das mag aber auch daran liegen, dass die Extreme zum Kalten hin für uns Menschen schädlicher sind als die zum Warmen hin. Klar dürfte auch sein, dass wir Menschen Extremwetter nicht verhindern und auch nicht herbei zaubern können, selbst nicht mit Kohlendioxyd.

Wie subtil und konsequent der DWD in seinen alarmistischen Darstellungen vorgeht, zeigt ergänzend ein Beispiel aus der DWD-Publizierung: Klima-Pressekonferenz des Deutschen Wetterdienstes am 25. März 2014 in Berlin: Zahlen und Fakten zum Klimawandel in Deutschland
Auf der Seite 34 sieht man dort die folgende Information mit Schaubild:

Bild 12 Quelle [8]
Dazu gibt es eine Rezension des Autors:
EIKE 23.10.2017: Deutschland erwärmt sich schneller als der Rest der Welt – oder etwa doch nicht?
mit dem folgenden Bild 13. Darin sind die Daten von Bild 12 (mit dem alternativen, aber fast identischen Giss-Globaldatensatz), durch Skalierung der Deutschland-Temperaturreihe angepasst worden, um einen Vergleich zu ermöglichen.
Und sofort sieht man, dass die Verläufe aus zwei Zeitsegmenten bestehen und die Temperatur Deutschlands seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts deutlich langsamer als der globale Durchschnitt steigt. Man könnte sogar so weit gehen, zu behaupten, die linearen Regressionen ergeben falsche Werte und Deutschland „hinkt“ sogar seit 1881 „hinterher“.
Ein exemplarisches Beispiel, wie man Information in die gewünschte Richtung „dreht“.

Bild 13 [9] GISS Globaltemperatur 1880 – 2017 (gleitendes Jahresmittel, blau) und Deutschland DWD Jahreswerte (rot) übereinander gelegt (mit Anpassung an den Anfangs- bis Mittelteil des Zeitraums). Temperaturachse der Deutschlandwerte nicht mit den GISS-Werten übereinstimmend. Grafik vom Autor erstellt
Quellen

[1] SZ 3./4. März, Printausgabe: „Herzenssache“

[3] SZ 3. März 2018: Herzschmerz nach dem Frost

[4] nordbayern: In Franken und der Oberpfalz ist der Klimawandel längst da

[5] Flashcrash Klimaalarm. Wer Klimaalarm posaunt, bekommt immer recht (Teil 2)

[6] WUWT March 4, 2018: The latest medical malpractice: blaming “climate change” for heart attacks

[7] 06.03.2018 Pressemitteilung zur Klima-Pressekonferenz 2018 des DWD

[8] DWD-Broschüre: Klima-Pressekonferenz des Deutschen Wetterdienstes am 25. März 2014 in Berlin: Zahlen und Fakten zum Klimawandel in Deutschland

[9] EIKE 23.10.2017: Deutschland erwärmt sich schneller als der Rest der Welt – oder etwa doch nicht ?

29 Mar 20:12

Zirkelschlüsse der Klimamodelle

by Chris Frey

Das Ergebnis ist, dass Menschen die Ursache der globalen Erwärmung sind und Klimawandel die eingehende Hypothese ist. Dies ist ein Zirkelschluss in Reinformat, nämlich dass man folgert, was man zuerst vermutet.

Diesen Kreisschluss kann man deutlich in dem erkennen, was Viele als den maßgeblichsten wissenschaftlichen Report bzgl. Klimawandel ansehen, obwohl er in Wirklichkeit der populärste Alarmisten-Report ist. Wir reden von der Summary for Policymakers des jüngsten IPCC-Berichtes AR 5. Diese 29 Seiten starke Summary steht hier.

Die „rauchende Kanone“ des Zirkelschlusses liegt in nur zwei Abbildungen, nämlich den Abbildungen 5 und 6.

[Anmerkung: Ich habe diese beiden Graphiken hier aus dem verlinkten PDF eingefügt, was im Original nicht der Fall ist. Sie scheinen recht undeutlich, vor allem die Bildinschrift. Man klicke das Original an, wenn man es näher wissen will. – Anmerkung des Übersetzers]

Abbildung 5 im PDF

Man betrachte zunächst Abbildung 5 auf Seite 14. Sie ist ein wenig technisch, aber wie es in der ersten Zeile der Bildinschrift heißt, sind dies die „Haupttreiber des Klimawandels“ (dem IPCC zufolge, heißt das). Es sind nur 11 dieser Haupttreiber gelistet, ein jeder mit einem farbigen horizontalen Balken, wobei Einige in mehrere Komponenten unterteilt sind.

Die Länge jedes Balkens repräsentiert den best guess des IPCC, wie stark sich jeder Treiber seit 1750 (und bis 2011) ausgewirkt hat, was sie „Antrieb“ [forcing] nennen. Folglich muss jeder der beobachteten Klimawandel während dieses 261 Jahre langen Zeitraumes diesen Treibern geschuldet sein, und genau das ist es, was die Modelle annehmen.

Tatsächlich wird von den Modellierern verlangt, dies anzunehmen, falls sie ihre Ergebnisse in die IPCC-Abschätzung eingehen lassen wollen. Etwa 100 große Klimamodelle werden für diese Modellierung herangezogen – in einer gewaltigen koordinierten Bemühung, welche mehrere Jahre dauert. Diese Bemühung wird koordiniert durch das US-Energieministerium.

Die rauchende Kanone beginnt mit der Tatsache, dass 10 dieser 11 Treiber auf menschliche Ursachen zurückgehen. Der einzige natürliche Treiber sind Änderungen der solaren Einstrahlung („irradiance“ genannt), doch ist dieser Balken so klein, dass er im Grunde gar nicht zählt. Tatsächlich kann man ihn in der Abbildung kaum erkennen.

In allen Fällen nimmt das IPCC der Einfachheit halber an, dass alle Treiber des Klimawandels anthropogen verursacht sind. In der wissenschaftlichen Literatur werden noch viele andere Treiber behandelt, die aber einfach ignoriert werden, hier und in den Modellen.

Falls alle Treiber des Klimawandels wirklich anthropogenen Ursprungs sind, dann müssen alle beobachteten Änderungen offensichtlich auch anthropogen verursacht sein.Und genau das erkennt man in Abbildung 6 auf Seite 18:

Abbildung 6 im PDF

Diese Abbildung zeigt 16 separate kleine Bildchen. Jedes davon zeigt dreierlei:

1) Einen beobachteten Klimawandel

2) Das Aussehen des Modelloutputs ohne menschliches forcing

3) Das Aussehen des Modelloutputs mit menschlichem forcing.

Angesichts des Umstandes, dass der einzige erlaubte Antrieb anthropogener Natur ist, ist es keine Überraschung, dass der Modelloutput nur dann zu den Beobachtungen passt, wenn der menschliche Antrieb mit einbezogen wird. Wie kann es anders sein? Die 18 Modelloutputs ohne anthropogenen Antrieb ändern sich nicht. Aber das können sie ja auch nicht, weil keine natürlichen Antriebe zugelassen sind.

Aber anstatt zu erkennen, dass dieses Ergebnis einfach aus den eingehenden Hypothesen folgt, behauptet das IPCC erstaunlicherweise, dass damit bewiesen wird, dass Menschen die einzige Ursache für Klimawandel sind. Dabei wird nichts dergleichen bewiesen, und der Zirkelschluss schließt sich damit.

Die Simplizität dieses Trugschlusses ist atemberaubend. Falls man annimmt, dass nur Menschen einen Klimawandel verursachen können, dann folgt daraus natürlich, dass alle Klimawandel von Menschen verursacht sind. Aber dies gilt nur für die Hypothese, nicht für die Wissenschaft. Die Argumentation verläuft perfekt im Kreis.

Eine legitime wissenschaftliche Abschätzung würde die vielen anderen Treiber mit berücksichtigen, welche gegenwärtig betrachtet werden. Eine legitime wissenschaftliche Modellierung würde diese Treiber erklären, um zu sehen, welchen Beitrag sie zu den beobachteten Klimawandeln leisten.

Unglücklicherweise ist weder das IPCC noch die extensive und kostspielige Modellierung, welche zu Stützung vorgenommen wird, legitim. Dass das US-Energieministerium im Zentrum all dieser politisierten Nicht-Wissenschaft liegt, ist besonders verwerflich und bedarf dringend einer Änderung.

So wie es jetzt ist, ist diese gesamte Modellierung einfach nur Müll, weil eine falsche Antwort als Hypothese eingeht. Es gibt so etwas wie Wissenschaft durch Vermutung nicht. Falls die Modelle nicht der Wissenschaft folgen, sollte man sie gar nicht erst laufen lassen.

Link: http://www.cfact.org/2018/03/01/circular-reasoning-with-climate-models/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

15 Mar 22:01

A guide to securing client-side apps (mobile, native, browser) with OAuth2

15 Mar 22:01

How to Design a Better Pitch Deck

15 Mar 21:58

Stromversorgung: Eric S. Raymond startet Projekt für offene USVs

Der Open-Source-Pionier Eric S. Raymond will eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in einem Open-Hardware-Projekt erstellen. Die ist aber nicht für Server-Racks gedacht, sondern für den Heimeinsatz bei schlechter Stromversorgung. (Open Hardware, Server)
14 Mar 21:28

Ex-DFB-Präsident scheitert mit Klage

by Udo Vetter

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger ist mit einer Klage gegen das Land Hessen gescheitert. Zwanziger wollte 25.000 Euro Schmerzensgeld, weil gegen ihn wegen einer Millionenzahlung für eine Gala, die nie stattgefunden hat, ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde.

Wie schon das Landgericht Frankfurt am Main hält auch das Oberlandesgericht Zwanzigers Klage für unbegründet. Gegen Zwanziger war seit Ende 2015 ermittelt worden. Unter anderem wurde die Wohnung des ehemaligen DFB-Präsidenten durchsucht.

In der Sache ging es um eine Überweisung in Höhe von 6,7 Milionen Euro an die FIFA, welche Zwanziger für das Organissationskomitee der WM freigegeben hatte. Der Verwendungszweck dieser Zahlung bezog sich auf eine „FIFA-Gala“. Diese Gala fand aber nie statt. Was Grund für die Zahlung war, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Der Betrag wurde im Jahr 2006 vom DFB als Betriebsausgabe gebucht und steuermindernd geltend gemacht.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts stellt die Einleitung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens keine Amtspflichtverletzung dar. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen seien im Amtshaftungsprozess nur darauf überprüfbar, ob sie „vertretbar“ erschienen. Unvertretbar seien sie nur, wenn bei Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege das staatsanwaltschaftliche Verhalten nicht mehr verständlich erscheine.

Dies könne hier nicht festgestellt werden.

Vielmehr sei es nach kriminalistischer Erfahrung vertretbar, aus der Betriebsausgabe für die nicht stattgefundene Gala einen Anfangsverdacht abzuleiten. Auch aus der Durchsuchung könne keine Amtspflichtverletzung hergeleitet werden. Sie habe dem Auffinden von Beweismitteln gedient und stehe nicht außer Verhältnis zu dem Tatvorwurf.

Zwanziger erhält auch keine Entschädigung dafür, dass ein Boulevardblatt Internas aus dem Ermittlungsverfahren berichtet hatte. Der Artikel hat sich laut dem OLG nur am Rande mit Zwanziger befasst und lediglich mitgeteilt, dass gegen den Funktionär ermittelt wird. Das sei zu dem Zeitpunkt jedoch schon öffentlich bekannt gewesen (Aktenzeichen 204 O 328/16).

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14 Mar 21:28

„Bis spätestens…“

by Udo Vetter

Telefonnotiz aus dem Sekretariat:

Frau S. bittet erneut um Rückruf. Sie beklagt sich darüber, dass Sie entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch von heute morgen nicht bis spätestens 13.45 Uhr zurückgerufen haben.

Sie möchte herausfinden ob Sie der richtige Anwalt für sie sind, dann würde sie auch weitere Daten angeben.

Ich will ja nicht überempfindlich wirken. Aber so eine Art der Kontaktaufnahme motiviert mich jetzt nicht unbedingt, aus dem Gerichtssaal zu rennen und übers Handy ganz schnell Frau S. zurückzurufen.

Es kann natürlich sein, dass mir jetzt ein superduper Mandat durch die Lappen geht. Meine nun weit über 20-jährige Erfahrung als Anwalt spricht allerdings etwas dagegen…

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14 Mar 21:26

Achtung Admins: Netzwerküberwachung PRTG speichert Passwörter unverschlüsselt

Wer die Netzwerküberwachung PRTG von Paessler nutzt, muss jetzt handeln, ansonsten könnten Angreifer Passwörter auslesen.
14 Mar 21:26

„Kunde“ meint Männer und Frauen

by Udo Vetter

Die Anrede „Lieber Kunde“ oder die Bezeichnung „Kontoinhaber“ erfasst Frauen und Männer gleichermaßen. Jedenfalls hat eine Frau keinen Anspruch darauf, im Geschäftsverkehr ausschließlich in der weiblichen Form angesprochen zu werden. Die Kundin einer Sparkasse hatte geklagt, weil sich sich als Frau bei Formbriefen und Formularen der Bank benachteiligt sieht, in denen lediglich die „männliche“ Form verwendet wird.

Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen, die im wesentlichen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützt wurde. Die Klägerin werde nicht im Sinne des Gesetzes „benachteiligt“. Als Maßstab, so der BGH, gelte hierbei nicht das persönliche Empfinden des Betroffenen, sondern die objektive Sicht eines verständigen Dritten.

Dieser verständige Dritte – letztlich also das Gericht – erkennt aber keine Benachteiligung. Die Richter weisen darauf hin, dass der allgemeine Sprachgebrauch seit jeher bei männlichen Personenbezeichnungen auch Personen umfasst, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist („generisches Maskulinum“). Dieser Sprachgebrauch bringe keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, die nicht männlichen Geschlechts seien.

Der BGH verweist auf Gesetze, in denen ebenfalls nur die männliche Form verwendet wird („Kontoinhaber“, „Darlehensnehmer“). Zwar habe die Debatte um eine geschlechterspezifische Benachteiligung durch Sprache dazu geführt, dass auch in der Gesetzgebung und Verwaltung verstärkt neutrale Formen verwendet werden. Doch sei der bisherige Sprachgebrauch des Gesetzgebers zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis.

Nach Meinung des Gerichts ist auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht verletzt. Die Sparkasse verwende nämlich in persönlichen Gesprächen und individuellen Schreiben an die Kundin die Anrede „Frau …“. Schon die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen (Aktenzeichen VI ZR 143/17).

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14 Mar 21:24

Show HN: Building a “Babel Fish”, realtime translation of voice calls

14 Mar 18:44

Eine grüne Stromversorgung Deutschlands

by Admin

Im Konsens errechnen dazu seit 1988 tausende sog. Klimawissenschaftler eine angeblich drohende dramatische Erwärmung der Erde, wenn denn die Menschheit zu ihrem Nutzen ein wenig vom Kohlendioxid wieder freisetzt, das die Flora zum Zwecke seiner Ernährung in Milliarden von Jahren in Kohlenstoff und Sauerstoff aufgetrennt hatte.

Diese vermeintliche Klimasensitivität des CO2 zerplatzt wie eine Seifenblase nur deshalb, weil „dem Konsens“ ein Vorzeichenfehler (!!) unterlaufen ist:  

https://de.scribd.com/document/372778420/Klimasensitivita-t-des-CO2-eine-Seifenblase

https://de.scribd.com/document/373094316/Der-CO2-Klimawandel-und-das-Vorzeichen-Science-is-not-settled

Es kommentiert die Visionen der Frau Baerbock ein „konventioneller Hinterbliebener“, der seit 1960 mit an einer Stromversorgung werkelte, die bis zur Jahrtausendwende Deutschland zuverlässig, umweltfreundlich und im internationalen Vergleich recht preiswert mit elektrischer Energie versorgt hatte.

„Netze und Speicher“

Eine Vision der Annalena Baerbock,

Ein Kommentar von Ulrich Wolff im Text kursiv

Der Strukturwandel in der Energieversorgung und der Einzug neuer, oftmals digitaler Technologien bieten uns in Zukunft neue und bessere Möglichkeiten zur Absicherung einer auf schwankenden Wind- und Solarenergie basierenden Stromversorgung.

„Noch gibt es dafür in Deutschland ersatzlos die Großkraftwerke, deren Beitrag zur Stromversorgung jedoch gegenwärtig bereits signifikant verdrängt wird, so dass ihre spezifischen Stromkosten steigen, erforderliche Gewinne schmelzen und so bei der Braunkohle sogar Rücklagen für Renaturierung gefährden können.“

Statt der alten Großkraftwerke werden künftig immer mehr kleinere, effiziente und flexibel einsetzbare Gas- und Biogas-Kraftwerke sowie zunehmend auch Speicher zur Sicherstellung der Stromversorgung eingesetzt.

Die Großkraftwerke existieren bereits, „kleinere“ müssen mit unvermeidbar größeren spezifischen Errichtungs- und Betriebskosten erst noch gebaut werden. Sowohl der Brennstoff Biomasse als auch Erdgas sind signifikant teurer als Braunkohle, importierte Steinkohle und Kernenergie.

Die vielen, dezentralen Anlagen werden über ein leistungsfähiges Stromnetz miteinander verbunden, das den Strom schnell und effizient vom Erzeugungs- zum Verbrauchsort transportiert.

Ein solches Stromnetz müsste erst noch installiert und bezahlt werden, Strom fließt allerdings auch dann weder schneller noch effizienter.

Strombedarf und Stromerzeugung werden so über eine intelligente Steuerung jederzeit und an jedem Ort zielsicher aufeinander abgestimmt.

Für ein solches Flatterstromnetz müsste eine solche Steuerung zunächst entwickelt, erprobt, installiert und bezahlt werden.

So wird die Stromversorgung der Zukunft aussehen. Speicher und Netze wirken darin funktional sehr ähnlich, auch wenn sie physikalisch völlig verschieden sind.

Elektrizität lässt sich leider nur in homöopathischen Mengen (z. B. im Kondensator) speichern. Daher kann im vermeintlichen Speicher lediglich die Art der Energie mehrfach und mit signifikantem Verlust gewandelt werden.

Denn beide tragen dazu bei, kurzzeitig auftretende Überschüsse und Engpässe auszugleichen. Damit nehmen sie eine Schlüsselstellung im künftigen Stromsystem ein.

Speicher, in denen sehr viel Energie „versickert“, könnten niemals eine Schlüsselstellung in einer wirtschaftlichen Stromversorgung einnehmen.

Zusätzlich bergen das Gasnetz und die daran angeschlossenen Gasspeicher ein großes Speicherpotenzial, das über „Power to Gas“ erschlossen werden kann.

Der Wirkungsgrad von „Power to Gas und Gas to Power” ist meist kleiner als 0.5, so dass auf diesem Weg jeweils mehr als die Hälfte des Stroms verloren geht. Die Investitions- und Betriebskosten solcher Technik sind gewaltig.

Hierdurch ist auch ein saisonaler Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch denkbar, da das Gasnetz eine größere Kapazität sowie eine höhere Reaktionsträgheit aufweist als das Stromnetz.

Das Stromnetz selbst hat keine Speicherkapazität! Eine entsprechende Erweiterung des Gasnetzes müsste entwickelt, erprobt, errichtet und bezahlt werden. – Vergleichsweise ist es „durchaus denkbar“, den Mond zu besiedeln. Doch wer will dort einziehen und wer will das bezahlen?

Durch eine Kopplung der beiden Netze kann „Power to Gas“ zu mehr Versorgungssicherheit beitragen.

„Mehr Versorgungssicherheit?“ War etwa die vor dem Einstieg in die sog. Energiewende mit den Großkraftwerken in Deutschland erreichte sehr große Versorgungssicherheit etwa nicht ausreichend?

Klar ist jedoch: Versorgungssicherheit kann inzwischen nicht mehr national, sondern muss im europäischen Kontext gedacht werden. Heute schon wird in jeder Sekunde im Jahr Strom über Deutschlands Grenzen im- und exportiert. Das entspricht europäischem Recht und kein EU-Staat darf dies be- oder gar verhindern.

Zu diesem Zweck wird seit Jahrzehnten ein europäisches Verbundnetz erfolgreich betrieben. Inzwischen macht es jedoch bereits „der Fuß in der Tür einer deutschen Energiewende“ für einige Staaten notwendig, ihre Netze durch Eingriffe vor dem deutschen „Flatterstrom“ zu schützen.

Der Vorteil: Durch die enge Kooperation mit den Nachbarstaaten kann man künftig die Stromversorgung deutlich kostengünstiger absichern. Denn statt die für Stromkunden teuren, nur selten gebrauchte Reservekraftwerke im eigenen Land vorrätig zu halten, kann man in Engpasssituationen preisgünstigen Strom aus dem Nachbarland beziehen.

Die in den Nachbarländern vorhandenen Reservekraftwerke reichen offenbar nicht einmal dafür aus, dass die Uhren in Deutschland richtig gehen.

Das nutzen vor allem die Nachbarstaaten Deutschlands, die unseren preiswerten Strom importieren.

Ist es etwa sinnvoll, Strom (sogar mit Zuzahlung) zu verschenken, nur damit bereits heute überschüssige Windkraft nicht abgeschaltet werden muss?

Aus deutscher Perspektive stellt die Stärkung des europäischen Energiebinnenmarktes letztlich eine Stärkung von Speicherkapazitäten dar.

Oder verlässt sich einer auf den anderen bei der Reserveleistung, denn Pumpspeicher, die mehr als Schwankungsspitzen glätten, hat doch ohnehin niemand?

Daher ist es längst überfällig, den europäischen Energiebinnenmarkt durch einen integrierten Netzausbau voranzutreiben und damit die Flexibilität in Bezug auf Verbrauch und Speicherung zu ermöglichen.

Die USA, Japan und unser Nachbar Frankreich bleiben ganz einfach glücklich und zufrieden bei ihren Großkraftwerken! – Blickt der Rest der Welt wirklich gebannt auf ein grünes Deutschland, um dann dem Versuch zu folgen, ihr Land mit Flatterstrom aus Kleinkraftwerken, zu versorgen?

 

 

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12 Mar 16:32

UBA Dieselstudie als vorzeitiger Todesfall

by Admin

von Dirk Maxeiner

Vorgestern meldete das Bundes-Umweltministerium 6.000 Tote pro Jahr durch Dieselabgase, gestern waren die dann wieder lebendig: „Kein einziger Diesel-Toter wirklich nachweisbar“, titelte Bild. Die Auferstehung der Sechstausend wird wohl ins Guinnessbuch der Rekorde eingehen. Christus brauchte nach seiner Kreuzigung immerhin drei Tage für diese Übung. Das wirft beim Laien (und auch beim Fachmann) die Frage auf, wem man bei aller christlichen Güte eigentlich noch trauen kann. Deshalb hier ein kleines Kompendium zu den Fragen: Wo werde ich wie beschissen und warum?

Die gute Nachricht zuerst: Man kommt mit dem Laienverstand in der Beurteilung von sogenannten „Studien“ oft recht gut zurecht. Vorausgesetzt, man lässt sich nicht ins Bockshorn jagen. Also keine Angst vor Professoren. Schon beim ersten Nachfragen stellt sich mitunter heraus, dass sie zwar Professor sind, aber leider auf einem anderen Fachgebiet. Die Tatsache, dass eine Untersuchung von einem Institut gemacht wurde, bedeutet ebenfalls nicht viel. Auch ein Massagesalon darf sich Institut nennen. Viele Institute führen die Bezeichnung „GmbH“ im Namen. Das heißt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und ist auch so gemeint. Und was den wissenschaftlichen Jargon anbetrifft, so handelt es sich in der Regel um schlechtes Deutsch und verschrobene Grammatik, beides kein automatischer Ausweis hoher Kompetenz. Scharlatane haben sich zu allen Zeiten hinter Wort-Ungetümen versteckt. Das soll den normalen Menschenverstand auf Distanz halten.

Im aktuellen Streit spielt beispielsweise der schöne Terminus „vorzeitige Todesfälle“ eine große Rolle. Wenn ich morgen beim Reinigen der Dachrinne von der Leiter falle, dann bin ich ein vorzeitiger Todesfall. Es gibt in Deutschland pro Jahr etwa 10.000 solcher vorzeitiger Todesfälle und da sind die rund 3.000 Verkehrstoten noch gar nicht mitgezählt. Das ist gewissermaßen der vorzeitige Tod erster Klasse, es gibt aber noch einen vorzeitigen Tod zweiter Klasse. Dabei handelt es sich nicht um tatsächliche Tote, sondern um hypothetische Tote. Die sind die allzeitbereiten Zombies der Alarmbranche. Und diese seltsamen Wesen errechnet die vom Umweltbundesamt und vom Umweltministerium verbreitete Studie „Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland“.

Ein Viertel mehr Chianti und ich sterbe just in time

Aufgrund von Statistiken, auf die ich noch zurückkomme, geht man davon aus, dass Menschen, besonders wenn sie gesundheitlich geschwächt sind, noch früher sterben, wenn sie zu lange an einem Dieselauspuff schnuppern. Das interessiert mich natürlich brennend, schließlich sagt mein Arzt immer, ich soll endlich den Alkoholkonsum einstellen, damit ich nicht frühzeitig ablebe. Nun macht so ein Gläschen am Abend deutlich mehr Spaß als ein Spaziergang in der Stuttgarter Innenstadt. Wenn ich also nicht mehr spazieren gehe, darf ich jeden Abend ein Viertel mehr Chianti zu mir nehmen und sterbe just in time, na das ist doch mal eine gute Nachricht.

Was mich aber ein bisschen stört, ist die Tatsache, dass sie mir nicht sagen können, ob mein vorzeitiges Ableben nun mit 70, 80 oder 90 Jahren stattfinden wird. Vor allem kann mir diese hochmögende wissenschaftliche Ausarbeitung noch nicht einmal sagen, um wieviel der Selbstzünder mein irdisches Dasein konkret verkürzen wird: Um 30 Sekunden, drei Tage oder drei Jahre? Und was ist eigentlich mit dem vorzeitig-vorzeitigen Ableben? Falle ich wegen der Diesel-Emissionen 30 Sekunden früher von der Leiter? Über 30 Sekunden würde ich in jedem Fall mit mir reden lassen.

Einen Anhaltspunkt liefert die Angabe, die Deutschen hätten in einem Jahr rund 50.000 Lebensjahre verloren. Wenn 6.000 vorzeitige Dieseltote in ein einem Jahr 50 000 Lebensjahre verlieren, sinkt dann meine Lebenserwartung als Diesel-Opfer in einem Jahr um 8 bis 9 Jahre? Es kann sich dabei nur um höhere Mathematik handeln, möglicherweise haben die Forscher aber auch so eine Art umgekehrtes Raum-Zeit-Kontinuum entdeckt. Ich bin also womöglich schon vor einem Jahrzehnt vorzeitig am Dieselqualm gestorben aber habe es noch nicht gemerkt.  Was mich tröstlich stimmt: Es leben inzwischen vermutlich mehr Menschen von Dieselstudien, als daran sterben, alleine das Umwelt-Bundesamt in Dessau hat 1.600 Mitarbeiter.

Ein treffliches Kriterium zur Beurteilung von Studien ist auch der Zeitpunkt ihres Erscheinens. Fällt die Veröffentlichung in auffälliger Weise mit politischen Ereignissen zusammen, liegt der Gedanke auf der Hand, dass es dabei nicht um bloßen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geht. Im vorliegenden Fall fällt ein ideologischer Streit um den Diesel mit dem Abdanken der bisherigen Umweltministerin zusammen. Verständlich, dass Barbara Hendricks und die ihr verbundene Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, nochmal zeigen wollen, wo der Hammer hängt. Da ist so eine Studie ein wunderbares Abschiedsgeschenk, man gönnt sich ja sonst nichts.

Svenja Schulzes Kügelchen

Barbara Hendricks legte in ihrer vierjährigen Amtszeit grundsätzlich nur Studien vor, die ihren politischen Zielen dienten. Und wenn sie das einmal nicht taten, dann wurden sie einfach umgedeutet. Dieser Tradition wird das Bundes-Umweltministerium auch weiterhin verpflichtet bleiben. Die neue, Svenja Schulze, hat sich im Zuge der Fukushima-Panikmache als NRW Landesministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung einen Namen gemacht. Ihr Meisterstück: Sie erklärte 2.285 Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager am Forschungszentrum Jülich für fahrlässig abhanden gekommen. Einziger Schönheitsfehler: Die Kügelchen waren nie weg.

Kügelchen tauchen wieder auf und Tote kommen abhanden, was will man machen. „Forschung kostet Opfer“, sagte immer mein alter Physiklehrer. Und mein alter Mathematiklehrer vertrat zu meinem Leidwesen die Ansicht: Wer am Anfang einen logischen Fehler macht, kann danach noch so richtig rechnen, das Ergebnis ist trotzdem falsch. Wenn man sich die Annahmen der UBA-Studie zu den krankmachenden Stickoxiden zu eigen macht und sie dann auf Raucher überträgt, dann kommt in der Tat ein alarmierendes Ergebnis heraus: Raucher müssten spätestens nach ein bis zwei Monaten tot umfallen. „Das passiert aber nicht,“ sagt Professor Dieter Köhler, ein renommierter Lungenexperte, der von 2002 bis 2007 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie war und diese Rechnung hier aufmacht. Welch ein Glück, dass es in diesem Land noch ein paar renitente Pensionäre gibt.

Nun sollte man nicht davon ausgehen, dass das Umweltbundesamt für seine Studie tatsächlich geforscht hat. Das tun die nicht. Sie lassen forschen. In diesem Fall das Helmholtz Zentrum München GmbH, ich ahnte es. Aber auch die haben nicht geforscht. Die haben nur gelesen, das heißt, sie haben sich eine Menge anderer Studien zum Thema aus aller Welt angeschaut. Und dann haben sie – jetzt mal grob vereinfachend gesprochen – ein arithmetisches Mittel aus den vorhandenen Studien berechnet und auf das errechnete arithmetische Mittel der Verhältnisse in Deutschland übertragen. Ein Fehler oder ein logischer Kurzschluss in den Ausgangsstudien pflanzt sich dadurch fort. Aus einfachem Schwachsinn wird bei diesem Verfahren Schwachsinn hoch zwei. Der oben erwähnte Dieter Köhler vergleicht das Vorgehen mit dem Hexenhammer: „Darin wird ernsthaft erklärt: Wie und mit welchen Experimenten erkennt man eine Hexe. Aber die Grundfrage wird überhaupt nicht mehr gestellt: Gibt es überhaupt Hexen?“

Milch erzeugt Nazis

Einen kausaler Zusammenhang zwischen Stickstoffdioxid und den angeführten Erkrankungen gibt es nach wie vor nicht. Das UBA hat sich um diese Frage auch überhaupt nicht geschert. Es ließ ausschließlich epidemologische Studien vergleichen. Im Gegensatz zu toxikologischen Studien werden dabei Personen nicht gezielt Stickoxiden ausgesetzt, sondern es werden rein statistisch Personen mit einer hohen Stickoxid-Belastung mit solchen verglichen, die einer niedrigeren Belastung ausgesetzt sind. Also beispielsweise Menschen, die an vielbefahrenen Straßen wohnen, mit jenen,  die in einem Luftkurort beheimatet sind. Und es wird dann geschaut, ob es Unterschiede in der Lebenserwartung gibt. Nur ist ein statistischer Zusammenhang wissenschaftlich kein Beweis für eine tatsächliche Ursache-Wirkung-Beziehung. Im Dritten Reich wurden beispielsweise Kleinkinder mit Milch aufgezogen. Und eine große Zahl von denen wurde zu begeisterten Nazis. Rein statistisch liegt also der Verdacht nahe, dass Milch Nazis erzeugt und sofort vom Verfassungschutz beobachtet werden muss.

Das Problem an den beiden Gruppen, die in der UBA-Studie verglichen werden ist, dass man sie nicht vergleichen kann. Man kann beispielsweise davon ausgehen, dass an vielbefahrenen Straßen mit entsprechend niedrigeren Mieten eher weniger wohlhabende Menschen wohnen, während sich im Luftkurort die High-Society drängt. Wer reich ist, lebt im Schnitt länger, man achtet in diesen Kreisen mehr auf die Gesundheit und kann sich die beste medizinische Versorgung leisten. Plötzlich liegt die höhere Lebenserwartung nicht am fehlenden Stickoxid, sondern an der reichlich vorhandenen Kohle. Vice versa. Trennen lassen sich die verschiedenen Einflüsse leider nicht. Und schon ist das ganze Studien-Konstrukt reif für die Tonne.

Das soll jetzt nicht heißen, dass solche Studien grundsätzlich Humbug sind. Sie müssen allerdings sorgfältig durchgeführt werden. Und sie sollten nicht zur Bestätigung einer bereits vorgefassten Meinung angefertigt werden, ganz im Gegenteil. Beides scheint mir bei der UBA-Studie ein wenig vernachlässigt worden zu sein. Man muss wirklich nicht studiert haben, um zu erkennen, dass in der Diesel-Auseinandersetzung Wissenschaft und Vodooo verdammt eng aneinander bauen. Der Laie sollte deshalb nicht verzagen und munter die einfachen Fragen stellen. Und sich dabei mit dem weltberühmten Biochemiker Erwin Chargaff trösten, der ausdrücklich ein „Lob des Laien“ verfasste. Schließlich sei, so meint er, „in einer zunehmend verfachlichten Welt jedermann ein Laie, wenn manchmal auch nur zu 98 Prozent“. Chargaff brillierte im übrigen mit der zwingenden Logik: „Fachmann ist man meist nur wenige Jahre. Laie aber das ganze Leben lang“. Sofern man nicht vorzeitig abgelebt worden ist.

Übernommen von ACHGUT

12 Mar 16:31

Raumfahrt: US-Startup startet mutmaßlich Satelliten ohne Erlaubnis

Die FCC ist sauer. Anfang des Jahres sind vier kommerzielle Satelliten ohne Erlaubnis der US-Regulierungsbehörde ins All geschossen worden. Für das Startup, dem die Satelliten mutmaßlich gehören, könnte das der letzte Start gewesen sein. (Satelliten, FCC)
12 Mar 16:31

Fritz Dect 301: Batteriestand prüfen

Sie sollten jetzt den Batteriestand des smarten Heizthermostats Fritz Dect 301 prüfen. So geht's.
12 Mar 16:31

Cortana integration, message translation, and more coming to Microsoft Teams

by Dan Thorp-Lancaster

Cortana integration and a bevy of other features are slated to hit Microsoft Teams later this year.

This week marks a year since Microsoft Teams launched out of preview, and Microsoft is marking the occasion with a peek at some the new features it currently has in the pipeline for the Slack competitor.

12 Mar 16:30

Alexa: Anrufe & Nachrichten jetzt auch auf Tablets nutzbar

Ab sofort können Alexa-Nutzer auch auf Android-Tablets, iPads und Fire-Geräten gratis Anrufe tätigen und Nachrichten senden.
12 Mar 16:30

Neuer „Blitzerskandal“? Probleme mit Induktionsschleifen bei TraffiPhot III

by Alexander Gratz

Seit einigen  Tagen berichten verschiedene Seiten im Netz über Probleme bei der Rotlichtüberwachung mittels Jenoptik TraffiPhot III berichtet (siehe etwa NDR.de, RP-Online, ntv, auch der Kollege Burhoff hat dazu schon veröffentlicht). Der Abstand der in der Straße verlegten Induktionsschleifen zueinander sei bei einigen Anlagen zu gering.

In diesem Zusammenhang weisen Sachverständige für Messtechnik durchaus schon längere Zeit auf den vom Hersteller genannten Abstandswert von 1,20 Meter hin. Diesbezüglich sollen sich sogar zwei Aufbauanleitungen (jeweils vom 07.12.2005) widersprechen, da nach der einen der Abstand der Induktionsschleifen mindestens 1,20 Meter betragen soll, nach der anderen betragen muss.

Siehe dazu eine gutachterliche Stellungnahme der GFU aus dem August 2017 (PDF).

Ob sich das Ganze tatsächlich zu einem „Blitzerskandal“ entwickelt, bleibt abzuwarten.

12 Mar 16:29

Ask HN: Which books have helped you the most professionally?

12 Mar 13:41

BGH: Kein genereller Tötungsvorsatz bei „Rasern“ bzw. Autorennen

by Alexander Gratz

Zu der lange erwarteten BGH-Entscheidung betreffend das Kudammrennen-Urteil des LG Berlin hat der BGH nun die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Die Beanstandung des BGH, dass das Landgericht für die Beurteilung des Vorsatzes auf einen Zeitpunkt abgestellt habe, zu dem die Angeklagten den Unfall ohnehin nicht mehr hätten vermeiden können, war der Pressemitteilung des BGH bereits zu entnehmen, ebenso wie die Problematik um die Mittäterschaft.

Für die neue Hauptverhandlung wies der BGH außerdem darauf hin, dass die Frage des Vorsatzes allein vom Tatrichter und stets einzelfallbezogen ohne eine generalisierende Betrachtung zu klären sei. Dies gelte auch für den Personenkreis der „Raser“ bzw. „die Angehörigen der Raserszene“. Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes komme neben dem Mordmerkmal der Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels zudem auch die Heimtücke in Betracht.

BGH, Urteil vom 01.03.2018 – 4 StR 399/17

1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.

2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Gründe

Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es den Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, ihre Führerscheine eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihnen lebenslang keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Gegen dieses Urteil wenden sich die Angeklagten mit ihren jeweils auf die Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützten Revisionen.

I.

1. Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils befuhren die Angeklagten in der Nacht zum 1. Februar 2016 gegen 0.30 Uhr mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen den Kurfürstendamm in Berlin in derselben Richtung. Beifahrerin im Fahrzeug des Angeklagten N. war die Nebenklägerin K. . An der Kreuzung am Adenauerplatz kamen sie bei rotem Ampelsignal nebeneinander zum Stehen.

Der Angeklagte H. , der die Beifahrerin im Fahrzeug des Angeklagten N. wahrnahm, signalisierte durch laute Motorgeräusche, dass er zu einer Wettfahrt bereit sei. Die Angeklagten unterhielten sich kurz und verabredeten durch Gesten und das Spiel mit dem Gaspedal spontan ein Autorennen entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße. Ziel sollte ein Kaufhaus an der Ecke Tauentzienstraße und Nürnberger Straße sein, wobei die Angeklagten bis dorthin elf ampelgeregelte Kreuzungen zu überqueren und eine Strecke von zweieinhalb Kilometern zurückzulegen hatten.

Der Angeklagte H.fuhr daraufhin „unter Missachtung roter Ampeln“ mit stark überhöhter Geschwindigkeit los, um möglichst schnell und vor dem Angeklagten N. das Ziel zu erreichen. Der Angeklagte N. nahm, nachdem er zunächst noch an zwei roten Ampeln angehalten hatte, unter deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ebenfalls „unter Überfahren von roten Ampeln“ die Verfolgung auf, um vor dem Angeklagten H.das Ziel zu erreichen. Er holte den Angeklagten H.spätestens in Höhe der U-Bahn-Station Uhlandstraße ein. Zwei Fußgängerinnen, die sich auf einer dort gelegenen Mittelinsel des Kurfürstendamms befanden und gerade die Fahrbahn queren wollten, sprangen hinter das Geländer des U-Bahn-Eingangs zurück, um nicht von den Fahrzeugen der Angeklagten erfasst zu werden.

Beide Fahrzeuge hatten zu dieser Zeit eine Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h erreicht. Die Kurve am Breitscheidplatz befuhren die Angeklagten im Bereich der Kurvengrenzgeschwindigkeit. Die in der Kurve an der Kreuzung Tauentzienstraße und Rankestraße liegende Lichtzeichenanlage überfuhren beide bei rotem Ampelsignal.

Am Kurvenausgang beschleunigte der Angeklagte H.sein Fahrzeug, um den nun vor ihm fahrenden Angeklagten N. wieder einzuholen, und erreichte hierbei eine Geschwindigkeit von 100 bis 150 km/h. Der Angeklagte N. fuhr auf der linken, der Angeklagte H.auf der rechten der beiden für den Durchgangsverkehr vorgesehenen Fahrspuren auf die für sie Rotlicht zeigende Ampel an der Kreuzung Tauentzienstraße und Nürnberger Straße zu. Beide Angeklagten fuhren bei rotem Ampelsignal in den Kreuzungsbereich ein, der Angeklagte N. mit einem Vorsprung von wenigen Metern und einer Geschwindigkeit von 139 bis 149 km/h, der Angeklagte H.mit einer Geschwindigkeit von mindestens 160 bis 170 km/h.

„Spätestens jetzt“ war beiden Angeklagten bewusst, dass ein die Nürnberger Straße befahrender, bei grüner Ampelphase berechtigt in die Kreuzung einfahrender Fahrzeugführer und etwaige Mitinsassen bei einer Kollision nicht nur verletzt, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit zu Tode kommen würden. Die körperliche Schädigung anderer – auch der Nebenklägerin K. als Beifahrerin im Fahrzeug des Angeklagten N. – war ihnen gleichgültig; sie überließen es dem Zufall, ob es zu einem Zusammenstoß mit einem oder mehreren Fahrzeugen im Kreuzungsbereich kommen würde. Die Schädigung bzw. den Tod anderer Verkehrsteilnehmer sowie im Nahbereich der Kreuzung aufhältiger Personen durch herumfliegende Trümmerteile der beteiligten Fahrzeuge nahmen sie billigend in Kauf.

In der Kreuzung kollidierte der Angeklagte H.– „absolut unfähig noch zu reagieren“ – mit dem Fahrzeug des Geschädigten W. , der aus der Nürnberger Straße in Fahrtrichtung der Angeklagten von rechts kommend regelkonform bei grünem Ampelsignal in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Das von dem Angeklagten H.gesteuerte Fahrzeug drehte sich nach links und kollidierte sodann mit dem neben ihm fahrenden Pkw des Mitangeklagten, bevor es mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h gegen eine Hochbeeteinfassung stieß. Auch das von dem Angeklagten N. gesteuerte Fahrzeug kollidierte frontal mit einer Hochbeeteinfassung.

Der Geschädigte W. , dessen Fahrzeug durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert worden war, zog sich schwere Verletzungen zu und verstarb noch am Unfallort. Die Beifahrerin im Fahrzeug des Angeklagten N. wurde erheblich verletzt. Der Kopf einer Fußgängerin wurde von vorbeifliegenden Fahrzeugteilen nur um wenige Zentimeter verfehlt. Die Angeklagten wurden leicht verletzt.

2. Das Landgericht hat angenommen, dass sich die Angeklagten – jeweils als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) – wie folgt strafbar gemacht haben: bezüglich des Geschädigten W. wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln (§ 211 Abs. 2 StGB); bezüglich der Beifahrerin im Fahrzeug des Angeklagten N. wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs sowie mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB); zudem wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Nichtbeachtung der Vorfahrt und durch zu schnelles Fahren an einer Kreuzung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) und d) StGB.

II.

Die Rechtsmittel der Angeklagten haben bereits mit der Sachrüge Erfolg, so dass es einer Entscheidung über die erhobenen Verfahrensrügen nicht mehr bedarf. Das Urteil weist in mehrfacher Hinsicht durchgreifende sachlich-rechtliche Mängel auf.

1. Bereits die Feststellungen tragen nicht die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts.

Voraussetzung für die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat ist nach § 16 Abs. 1 StGB, dass der Täter die Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, bei ihrer Begehung kennt. Dementsprechend muss der Vorsatz im Zeitpunkt der zum Taterfolg führenden Handlung vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1985 – 3 StR 300/85, StV 1986, 59; Beschluss vom 7. September 2017 – 2 StR 18/17, NStZ 2018, 27; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 15 Rn. 3; MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 212 Rn. 5). Fasst der Täter den Vorsatz erst später (dolus subsequens), kommt eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1997 – 2 StR 550/96, BGHR StGB § 15 Vorsatz 5; vom 23. Oktober 1985 – 3 StR 300/85, aaO; Beschlüsse vom 7. September 2017 – 2 StR 18/17, aaO; vom 14. Juni 1983 – 4 StR 298/83, NStZ 1983, 452; Fischer, aaO, § 15 Rn. 3). Aus der Notwendigkeit, dass der Vorsatz bei Begehung der Tat vorliegen muss, folgt, dass sich wegen eines vorsätzlichen Delikts nur strafbar macht, wer ab Entstehen des Tatentschlusses noch eine Handlung vornimmt, die in der vorgestellten oder für möglich gehaltenen Weise den tatbestandlichen Erfolg – bei Tötungsdelikten den Todeserfolg – herbeiführt. Dass dies auf die Tat der Angeklagten zutrifft, lässt sich dem angefochtenen Urteil nicht entnehmen. Im Gegenteil:

Das Landgericht hat einen bedingten Tötungsvorsatz erst – wie sich aus der Wendung „Spätestens jetzt (…)“ auf UA 25 ergibt – für den Zeitpunkt festgestellt, als die Angeklagten bei Rotlicht zeigender Ampel in den Bereich der Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße einfuhren. Aus dieser Feststellung, die auch an anderer Stelle des Urteils keine Modifizierung findet, vielmehr mehrfach bestätigt wird (etwa auf UA 60), folgt zugleich, dass sich das Landgericht nicht die Überzeugung verschafft hat, dass die Angeklagten den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers als Folge ihrer Fahrweise schon vor dem Einfahren in den Kreuzungsbereich als möglich erkannten und billigend in Kauf nahmen. Hatten die Angeklagten indes den Tötungsvorsatz erst beim Einfahren in den Kreuzungsbereich gefasst, könnte ihre Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts nach den dargestellten Grundsätzen nur dann Bestand haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt noch eine Handlung vornahmen, die für den tödlichen Unfall ursächlich war, oder eine gebotene Handlung unterließen, bei deren Vornahme der Unfall vermieden worden wäre.

Feststellungen zu einem solchen unfallursächlichen Verhalten, das vom Tötungsvorsatz der Angeklagten getragen war, hat das Landgericht nicht getroffen. Vielmehr hat es sowohl bei der Darstellung des Sachverhalts als auch an weiteren Stellen des Urteils ausgeführt, dass die Angeklagten beim Einfahren in den Kreuzungsbereich bereits keine Möglichkeit zur Vermeidung der Kollision mehr besaßen: So hat es etwa bezüglich des Angeklagten H.festgestellt, er sei zu diesem Zeitpunkt „absolut unfähig“ gewesen, „noch zu reagieren“ (UA 26). Auch an anderer Stelle des Urteils hat es darauf verwiesen, „die Angeklagten [hätten] sich durch ihr Verhalten, insbesondere ihre Geschwindigkeit, jeglicher Reaktionsmöglichkeit beraubt“ (UA 58) und „bei Einfahrt in den Kreuzungsbereich“ sei „ein Vermeidungsverhalten (…) auch objektiv nicht mehr möglich“ gewesen (UA 60). Die für den Unfall maßgeblichen Umstände, insbesondere die bereits erreichte Kollisionsgeschwindigkeit sowie das Einfahren in den Kreuzungsbereich trotz roten Ampelsignals, lagen danach bereits vor bzw. waren unumkehrbar in Gang gesetzt, als die Angeklagten – nach den Feststellungen – den Tötungsvorsatz fassten. Ein unfallursächliches Verhalten der Angeklagten, das zeitlich mit der Fassung des Tötungsvorsatzes zusammenfiel oder nachfolgte, ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Dass der Tötungsvorsatz ab einem Zeitpunkt vorlag, als die tödliche Kollision bereits nicht mehr zu verhindern war, ist für die Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts rechtlich bedeutungslos.

2. Zudem halten die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hat, auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 – 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 18. September 2008 – 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 20. Juni 2013 – 4 StR 159/13, juris Rn. 19) rechtlicher Überprüfung nicht stand.

a) In rechtlicher Hinsicht ist nach ständiger Rechtsprechung bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 – 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 – 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 – 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 – 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 – 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186). Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 – 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 – 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 – 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 – 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).

b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 – 4 StR 558/15, aaO; vom 19. April 2016 – 5 StR 498/15, aaO; vom 16. September 2015 – 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).

Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände – insbesondere die konkrete Angriffsweise – mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 – 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 – 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 – 4 StR 558/11, aaO, 186 f.). Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 – 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 – 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 – 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23). Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 – 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 – Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 – 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446). Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 – 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschlüsse vom 10. Juli 2007 – 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307; vom 27. August 2013 – 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).

c) Diesen Anforderungen werden die Beweiserwägungen der Strafkammer nicht gerecht, da sich das angefochtene Urteil mit einem wesentlichen vorsatzkritischen Gesichtspunkt, der möglichen Eigengefährdung der Angeklagten im Fall einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, nicht in rechtlich tragfähiger Weise auseinandergesetzt hat.

aa) In Fällen einer naheliegenden Eigengefährdung des Täters – wie hier – ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 – 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; vom 20. Dezember 1968 – 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44). Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449 für den alkoholisierten Autofahrer; Roxin, AT I, 4. Aufl., § 12 Rn. 23 ff.; ders., FS Rudolphi, 2004, 243, 255; Frisch, Vorsatz und Risiko, 1983, S. 219; Jäger, JA 2017, 786, 788; Walter, NJW 2017, 1350 f.). Dementsprechend muss sich der Tatrichter beim Vorliegen einer solchen Konstellation einzelfallbezogen damit auseinandersetzen, ob und in welchem Umfang aus Sicht des Täters aufgrund seines Verhaltens eine Gefahr (auch) für seine eigene körperliche Integrität drohte. Hierfür können sich wesentliche Indizien aus den objektiven Tatumständen ergeben, namentlich dem täterseitig genutzten Verkehrsmittel und den konkret drohenden Unfallszenarien. So kann es sich etwa unterschiedlich auf das Vorstellungsbild des Täters zu seiner Eigengefährdung auswirken, ob er sich selbst in einem Pkw oder auf einem Motorrad befindet und ob Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern oder mit anderen Pkw oder gar Lkw drohen.

bb) Bei ihrer Würdigung des Geschehens hat die Strafkammer dem Gesichtspunkt einer möglichen unfallbedingten Eigengefährdung bereits im Ansatz jegliches Gewicht abgesprochen, indem sie davon ausgegangen ist, dass sich die Angeklagten in ihren Fahrzeugen sicher gefühlt hätten.

(1) Das Landgericht hat die Annahme eines solchen Sicherheitsgefühls der Angeklagten jedoch bereits für sich genommen nicht tragfähig begründet, da es hierbei rechtsfehlerhaft maßgeblich auf einen nicht existierenden Erfahrungssatz zurückgegriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1954 – 5 StR 416/54, BGHSt 7, 82, 83; Beschluss vom 8. September 1999 – 2 StR 369/99, BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 6; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 337 Rn. 31).

Das angefochtene Urteil geht von der Hypothese aus, dass mit den Angeklagten vergleichbare Verkehrsteilnehmer regelmäßig kein Eigenrisiko in Rechnung stellten. Hierzu wird ausgeführt, dass „sportlich genutzte Fahrzeuge der in Rede stehenden Art“ ein „besonderes Gefühl der Sicherheit“ vermittelten; „die Fahrer solcher Fahrzeuge“ fühlten sich in ihren „tonnenschweren, stark beschleunigenden und mit umfassender Sicherheitstechnik ausgestatteten Autos geschützt, stark und überlegen wie in einem Panzer oder in einer Burg“ und blendeten „jegliches Risiko für sich selbst“ aus. Einen Erfahrungssatz, nach dem sich ein bestimmter Typ Autofahrer in einer bestimmten Art von Kraftfahrzeug grundsätzlich sicher fühlt und jegliches Risiko für die eigene Unversehrtheit ausblendet, gibt es indes nicht. Ein entsprechendes Vorstellungsbild ist konkret auf die Angeklagten bezogen zudem nicht belegt. Gerade angesichts der vorliegend objektiv drohenden Unfallszenarien – Kollisionen an einer innerstädtischen Kreuzung mit anderen Pkw oder, wie die Urteilsgründe mitteilen, sogar mit Bussen bei mindestens 139 bzw. 160 km/h – versteht sich dies auch nicht von selbst.

(2) Zudem liegen dem angefochtenen Urteil widersprüchliche Annahmen bezüglich der durch die Angeklagten vorgenommenen Gefahreinschätzung zugrunde. Während die Strafkammer einerseits davon ausgeht, dass die Angeklagten sich selbst in ihren Fahrzeugen sicher gefühlt und keinerlei Eigenrisiko in Rechnung gestellt hätten, hat sie andererseits ausgeführt, dass beide Angeklagten mit dem Vorsatz bezüglich einer Körperverletzung der Nebenklägerin K. , und zwar einer solchen mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB), gehandelt bzw. sogar „in Kauf“ genommen hätten, dass sie „tödliche Verletzungen erleiden könnte“ (UA 72). Da sich die Nebenklägerin bei der Tatbegehung auf dem Beifahrersitz neben dem Angeklagten N. befand, hat das Landgericht bezüglich der Insassen desselben Fahrzeuginnenraums zwei einander widersprechende Gefahreinschätzungen vorgenommen. Die – nicht naheliegende – Annahme, die Angeklagten hätten ihre eigene Gefährdung und die der Nebenklägerin unterschiedlich bewertet, wird von der Strafkammer nicht erläutert.

3. Was den Angeklagten N. betrifft, könnte das Urteil im Übrigen schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Erwägungen, auf die das Landgericht die Annahme stützt, der Angeklagte N. habe sich des mittäterschaftlich begangenen Mordes schuldig gemacht, rechtlicher Nachprüfung nicht standhalten. Die vom Landgericht vorgenommene Prüfung mittäterschaftlichen Verhaltens greift zu kurz, da die gebotene tatbestandsbezogene Prüfung der Voraussetzungen mittäterschaftlicher Begehung – die hier auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gerichtet sein musste – unterblieben ist.

a) Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 – 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 4. April 2017 – 3 StR 451/16, juris Rn. 7). Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch – in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans – im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 – 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 – 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; vom 9. März 1994 – 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 18. Mai 1995 – 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151). Bezugspunkt des Tatentschlusses bzw. des Tatplans ist gemäß § 25 Abs. 2 StGB jedoch stets die Straftat. Ein mittäterschaftlich begangenes Tötungsdelikt setzt daher voraus, dass der gemeinsame Tatentschluss auf die Tötung eines Menschen durch arbeitsteiliges Zusammenwirken gerichtet ist. Für die Annahme eines mittäterschaftlich begangenen Tötungsdelikts reicht es deshalb nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschließen, durch das ein Mensch zu Tode kommt.

b) Vorliegend fehlt es bereits an der Feststellung eines durch die Angeklagten gefassten gemeinsamen Tatentschlusses, der eine bedingt vorsätzliche Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers umfasste. Festgestellt und belegt hat die Strafkammer lediglich, dass sich die Angeklagten bei ihrem Zusammentreffen am Adenauerplatz auf „die Durchführung eines spontanen Autorennens geeinigt“ (UA 47) haben. Ferner hat das Landgericht darauf verwiesen, der Angeklagte N. habe durch sein Fahrverhalten bei stetig steigender Geschwindigkeit konkludent zum Ausdruck gebracht, dass er mit dem Angeklagten H.„ein gemeinsames Rennen fahren und sich auf ein Kräftemessen einlassen“ wollte (UA 49). Aus diesen Ausführungen lässt sich indes lediglich die Verabredung und gemeinsame Durchführung eines illegalen Straßenrennens entnehmen. Weder für den Zeitpunkt der Rennverabredung noch für den nachfolgenden Rennverlauf hat das Landgericht eine – zumindest konkludente – Erweiterung des gemeinsamen Tatentschlusses festgestellt und belegt. Vielmehr hat es insoweit nur darauf verwiesen, dass „ein Kräftemessen mittels eines Autorennens/Stechens naturgemäß ein von einer gemeinsamen Tatherrschaft getragenes Verhalten“ (UA 49) darstellt. Die erforderliche Anknüpfung dieser Erwägungen an ein vorsätzliches Tötungsdelikt findet sich im Rahmen der Prüfung der Mittäterschaft nicht. Dass die Angeklagten den Entschluss gefasst hätten, einen anderen durch gemeinschaftliches Verhalten zu töten, lässt sich dem Urteil an keiner Stelle entnehmen.

III.

1. Die Ausführungen der Revisionsführer zu dem vom Landgericht eingeholten verkehrspsychologischen Gutachten geben Anlass zu folgenden Bemerkungen:

Die Feststellung, ob ein Angeklagter vorsätzlich gehandelt hat, ist Tatfrage und obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 – 4 StR 367/15, NStZ 2016, 668, 669 f.; vom 16. Mai 2013 – 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583; vom 13. Dezember 2005 – 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63). Diese Prüfung hat stets einzelfallbezogen zu erfolgen und lässt eine generalisierende Betrachtung – etwa in Gestalt von Rechts- oder Erfahrungssätzen, denen zufolge bei einem bestimmten Personenkreis oder einer bestimmten Vorgehensweise grundsätzlich eine vorsätzliche Tatbegehung zu bejahen oder zu verneinen sei – nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 – 4 StR 367/15, aaO, 669 f.; Beschlüsse vom 7. März 2006 – 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446; vom 14. Januar 2003 – 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369, 370; LK-StGB/Vogel, aaO, § 15 Rn. 67; vgl. auch zur geringen Bedeutung allgemeiner statistischer Aussagen im Rahmen von Prognoseentscheidungen BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 – 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722; vom 30. März 2010 – 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204). Dies gilt auch für den im angefochtenen Urteil und seitens der Revisionen in Bezug genommenen Personenkreis der „Raser“ bzw. „die Angehörigen der Raserszene“; auch dieser Personenkreis ist im Hinblick auf die Frage des Vorliegens oder auch des Fehlens eines (Tötungs-)Vorsatzes einer kategorialen Zuordnung über den Einzelfall hinaus nicht zugänglich.

2. Sollte der neue Tatrichter wiederum zur Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gelangen, gilt mit Blick auf mögliche Mordmerkmale das Folgende:

a) Bezüglich des Mordmerkmals der Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels wird eine konsistente Gesamtbewertung der subjektiven Tatseite vorzunehmen sein. Soweit in dem angefochtenen Urteil im Zusammenhang mit dem Tötungsvorsatz ausgeführt wird, mögliche Gedanken der Angeklagten an die Zerstörung der eigenen Fahrzeuge seien im „Adrenalinrausch“ und im „Kick“ des Rennens „untergegangen“, zugleich aber angenommen wird, die Angeklagten hätten die Tötung von Personen durch umherfliegende Trümmerteile der beteiligten Fahrzeuge – also auch des eigenen Fahrzeugs – billigend in Kauf genommen, lässt sich dies nicht ohne Weiteres miteinander in Einklang bringen.

b) Gegebenenfalls wird auch das Mordmerkmal der Heimtücke zu erörtern sein, wobei allerdings das hierfür erforderliche Ausnutzungsbewusstsein einer eingehenden Prüfung bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2017 – 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98; vom 29. Januar 2015 – 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 11. November 1986 – 1 StR 367/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; vom 30. Januar 1990 – 1 StR 688/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11; und vom 25. Oktober 1984 – 4 StR 615/84, NStZ 1985, 216).

3. Der Senat weist darauf hin, dass sich das gesamte Renngeschehen – entgegen der Auffassung der Strafkammer (UA 65) – als eine prozessuale Tat darstellt.

4. Hinsichtlich der Vorbelastung der Angeklagten mit straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten wird der neue Tatrichter gegebenenfalls Gelegenheit haben, sich mit einer möglichen Tilgungsreife und einer daraus folgenden Unverwertbarkeit einzelner Registereintragungen auseinanderzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Verwertbarkeit im Urteil so festzustellen, dass eine revisionsrechtliche Überprüfung möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993 – 4 StR 627/92, NJW 1993, 3081, 3084; MüKo-StVR/Koehl, § 29 StVG Rn. 5).

5. Bei der Bemessung einer möglichen Sperrfrist nach § 69a StGB sind auch die Dauer und die Wirkungen des Strafvollzugs infolge einer Freiheitsstrafe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 – 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331, 332).