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28 Mar 12:58

Große Leseraktion: Wie manipulieren Messstationen die Feinstaubmessung in Ihrer Stadt? – Teil 3

by Admin

Überwältigend! Vielen Dank für Ihre Reaktion und Mitarbeit. Mit so vielen Einsendungen hatten wir nicht gerechnet. Darüber freuen wir uns. Mit Ihrer Hilfe ist es möglich, den Wahnsinn eindrucksvoll zu dokumentieren, der sich quer über Deutschland ausbreitet. Wir werden die Fotos und Berichte in einer Serie veröffentlichen.

Aus Hamburg, der Stadt mit den roten Chaoten im Rathaus, kommen Fotos von zwei Luftmessstationen in Hamburg. »Es handelt sich dabei um genau diejenigen Luftmessstationen,« schreibt TE-Leser Jan-Hendrik M., »die in Kürze zu einem Dieselfahrverbot auf den betroffenen Straßen führen werden: Stresemannstraße und Max-Brauer-Allee.

Zur Stresemannstraße:

Hamburg leidet seit Jahren daran, dass es nördlich der Elbe lediglich zwei Querungen der Stadt in Ost-West-Richtung gibt, eine nördlich der Alster und eine südlich der Alster. Diejenige Querung südlich der Alster beinhaltet die Stresemannstraße in ihrer vollen Länge, sodass sich große Teile des Hamburger Durchgangsverkehrs durch diese Straße quälen. Die Stelle, an der sich die Luftmessstation befindet, ist nahe der Einmündung der Max-Brauer-Allee und des Neuen Flora Musicaltheaters gelegen.

Es ist eindeutig die engste Stelle dieser Straße, auf der im Grunde rund um die Uhr Stau herrscht. Der Grund: Die Brückenpfeiler der die Stresemannstraße überquerenden Bahnbrücke stehen mitten auf der Straße. Der Einfallsverkehr – auf dem Foto in einiger Entfernung sichtbar – macht mit einer Spur einen Schlenker um einen solchen Pfeiler herum. Der Ausfallverkehr – auf dem Foto hinter den Polizeiwasserwerfern versteckt – wird auf eine Spur eingeengt. Letzteres führt zu einem Rückstau direkt an der Messstation.«

In den Achziger- und Neunzigerjahren hat es hier mehrere Verkehrstote gegeben.
»Die damalige rot-grüne Regierung kam auf die sensationelle Idee, zwei der vier Spuren in Busspuren zu verwandeln, was selbstverständlich zu einem völligen Verkehrsinfarkt geführt hat. Die danach unter der Führung der CDU und Bürgermeister von Beust gewählte Regierung revidierte diese Entscheidung, erließ aber ein bis heute gültiges Tempolimit von 30 km/h auf dieser Strecke, das auch mittels zweier fester Geschwindigkeitskontrollen („Blitzer“) durchgesetzt wird, die die Luftmessstation auf beiden Seiten wunderschön einrahmen.«

»Die Fahrzeuge bremsen selbstverständlich vor dem Blitzer und beschleunigen danach wieder. Meine Fotos konnte ich heute übrigens völlig unbehelligt und unter Polizeischutz anfertigen. Die Stresemannstraße war aufgrund einer Demonstration von der Polizei gesperrt worden, sodass auf meinen Bildern lediglich Polizeifahrzeuge zu sehen sind. Muss darüber hinaus eigentlich betont werden, dass die Luftmessstation direkt am Fahrbahnrand steht und die Straße durch eine enge Häuserschlucht führt?«

  »Die Max Brauer Allee verbindet – neben anderen Straßen – den großen Stadtteil Altona mit dem Rest der Innenstadt. Insbesondere führt die Max Brauer Allee zum Bahnhof Altona, der Bahnreisenden als Endbahnhof der Stadt Hamburg bekannt sein dürfte. Die Messstation steht selbstverständlich auch hier in einer engen Häuserschlucht. Besonders dreist: Sie ist in der Mitte der Fahrbahn auf einem Parkstreifen aufgestellt. Aufgrund einer Ampel kommt es auch hier regelmäßig zu stehendem Verkehr. Stark frequentierte Bushaltestationen auf beiden Seiten der Fahrbahn dürften hier ihren Teil zur Emission beitragen.

Wiesbaden

Nach diesem kurzen Einblick in das lebendige, bunte und weltoffene Hamburg kommen wir in die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden, früher eher als Rentnerstadt verschrien, heute ebenfalls rot-grünes Experimentierfeld. Ergebnis: Immer mehr Geschäfte in der Innenstadt machen dicht.

TE- Leser Franz M. schickt uns Fotos der drei Messstationen.

 Die Messstation Wiesbaden Ringkirche steht direkt an der Kreuzung der fünfspurigen Rheinstraße und dem 6 spurigen Kaiser-Friedrich-Ring. Abstand zum Kaiser-Friedrich-Ring 20 Zentimeter. Sie verstößt eindeutig gegen die 25 m EU-Abstandsregelung zu Kreuzungen.

In der Schiersteiner Straße steht die Messstation direkt an der sechsspurigen Schiersteiner Str. Hier wird die 270 Grad Regel der EU verletzt. Außerdem ist die Messstation mit ihrem Fahrbahnabstand von 20 cm nicht repräsentativ für einen größeren Luftbereich.

In Wiesbaden Süd steht die Messstation außerhalb des Stadtgebietes südlich der Autobahn A66. Adresse Am Hohen Stein. Das ist eine Sackgasse in einem reinen Wohngebiet ohne größere Verkehrsbelastung. Sie entspricht meiner Ansicht nach den EU-Regeln.«

Für TE-Leser Frank M. ist klar:

»Ich habe schon einiges zu dem Thema kommentiert und 5 Punkte herausgearbeitet, die zusammenfassen, was in der Fahrverbotsdiskussion schief läuft:

Fakt ist:

Unsere Autos werden immer sauberer.
Die Luft in den Städten wird immer sauberer.
Alle deutschen Städte halten die Grenzwertregelungen für Feinstaub ein.
Der 40µg/m3-Grenzwert für Stickoxide ist absurd niedrig (im Vergleich der MAK Wert in Deutschland 950µg/m3 und in der Schweiz 6000µg/m3. Er ist in dieser Höhe ohne jegliche medizinische Grundlage.
Würden die EU-Messregeln angewendet, gäbe es selbst mit diesem extrem niedrigen Wert in keiner deutschen Stadt eine Überschreitung der EU-Grenzwertregelungen.
Fahrverbote sind deshalb völlig überflüssig, ja sie sind durch NICHTS gerechtfertigt. »Verhältnismäßig« sind sie schon gar nicht.
Der Dieselskandal ist kein Umweltskandal, sondern ein Politikskandal und ein Medienskandal, denn die meisten Medien berichten falsch, lückenhaft oder verzerrt.«
Sein Fazit: »Mit der Gesundheit des Bürgers hat das alles nichts, aber auch gar nichts zu tun!«

Cottbus

In Cottbus steht eine Luftmessstation in der Bahnhofstraße vor Haus Nummer 56. Diese Straße ist eine der wichtigsten Nord-Süd Verbindungen mit teilweise prächtigen Bürgerhäusern aus der Jahrhundertwende.

Die Messstation steht an dem Straßenabschnitt mit der höchsten Verkehrsdichte und mit regelmäßigem Stau in der Cottbuser Innenstadt. Sie steht etwa ein Meter vom Fahrbahnrand entfernt im Mehrzweckrandstreifen für Parktaschen und Baumscheiben. Danach kommen Radweg und erst dann der Bürgersteig. Ca. 50 Meter von der Messstation kreuzt die Bahnhofstraße die ebenfalls stark befahrene Ost-West-Achse Karl-Liebknecht-Straße.

 Die Bahnhofstraße wurde in diesem Bereich 2011-2013 rückgebaut von einer 50 km/h- in eine 30 km/h-Straße mit dem Aufbau eines neuen Straßenquerschnitts:

– je eine Richtungsfahrbahn mit integriertem Straßenbahngleis
– Mittelstreifen als Sperrfläche mit Querungsstellen
– Mehrzweckrandstreifen für Parktaschen, Baumscheiben und Haltestellen
– durchgängigem Radweg beidseitig
– Gehweg beidseitig

Das Ergebnis beschreibt TE-Leser Falko G.: Der Verkehr staut sich wochentags regelmäßig in den Spitzenzeiten vor der Messstation.

Dennoch: Für Stickstoffdioxid zum Beispiel meldet die Station allein in diesem Jahr keinerlei Überschreitung der Grenzwerte – wie übrigens auch alle anderen hier aufgeführten Messstationen im Land Brandenburg.

Dortmund
Gleich zwei TE-Leser, Tilman K. und Marc W., schicken uns Fotos aus Dortmund von der Messstation an der Brackeler Straße, einer stark befahrenen Straße in Ost-West-Richtung. Die steht unmittelbar am Fahrbahnrand, eine Häuserschlucht behindert die Luftzirkulation.

Bei Tilman K. hat diese seit 2003 existierende Luftmessstation schon immer Kopfschütteln hervorgerufen.

Er schreibt: »Ein 4-spuriger, autobahnähnlich ausgebauter Zubringer (B236 und L633n) verjüngt sich auf eine einspurige Straße, die in einen ampelgesteuerten Kreisverkehr (Borsigplatz) mündet. Davor gibt es eine enge vierstöckige Häuserflucht. Die Messstation steht genau da, wo es zu Rückstaus vor der Ampel kommt.

Bis vor paar Jahren waren hier noch LKW´s erlaubt; jetzt ist die Straße ab 2,8 Tonnen abgeriegelt. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens an dieser Einfallsstraße zur Stadt und den engen Straßen um den Borsigplatz war das eine richtige Entscheidung, hat aber nicht zum Unterschreiten der Grenzwerte geführt.«

Ein Blick in den Umweltbericht der damals noch rot-grünen Landesregierung hält fest:  »Der langfristig zu beobachtende Trend abnehmender Belastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub setzte sich im Jahr 2016 fort. Wie schon im Jahr 2015 konnten die Grenzwerte für Feinstaub PM10 und PM2,5 sowie die Grenz- und Zielwerte der Metallgehalte im PM10 bis auf eine Ausnahme in Bottrop eingehalten werden.«

Die Stellungnahme im alten Bericht dann nach dem Motto »Mehr Drama, Baby«:
»Verglichen mit den Vorjahren ist an den Verkehrsstandorten in NRW bei Stickstoffdioxid weiterhin nur ein geringfügiger Rückgang der Belastung feststellbar. Die Jahresmittelwerte verbleiben auf hohem Niveau. Bezogen auf die Anzahl und Höhe der Grenzwertüberschreitungen ist Stickstoffdioxid weiterhin als derzeit kritischster Luftschadstoff zu bewerten.«

Die Zahlen im Bericht dagegen sagen anderes: 51 µg/m3 des Grenzwertes von 40 µg/m3 – eine Größe, die angesichts der in Frage stehenden Wertes von 40 µg/m3 zu vernachlässigen ist.

Es scheint, als verändere sich zumindest die Tonart unter der neuen NRW-Regierung.

»Luftqualität hat sich im vergangenen Jahr 2017 weiter verbessert«, meldet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. »Abnehmender Trend bei Stickstoffdioxid-Belastung setzt sich fort. Die Schadstoffbelastung der Luft in NRW hat sich weiter verringert. Das zeigen die Ergebnisse der 2017er Luftqualitätsmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Auch in den verkehrsreichen Innenstädten war ein Rückgang der Schadstoffbelastung zu verzeichnen. In Dinslaken, Eschweiler, Halle, Langenfeld, Münster und Remscheid wurde erstmals der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel eingehalten.«

Die Daten aller Messstellen wurden vom LANUV validiert. Damit stehen die endgültigen Jahreswerte für das Jahr 2017 fest. Die höchsten NO2-Jahreswerte wurden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen wie auch in den Vorjahren in Köln (Clevischer Ring: 62 µg/m³), Düren (Euskirchener Straße: 58 µg/m³) und Düsseldorf (Corneliusstraße und Merowingerstraße: 56 µg/m³) gemessen.

Bedeutet: Die Luft ist also raus.

Unter rot-grün klang alles dramatischer: »Auch in 2016 wurden NO2-Grenzwertüberschreitungen ausschließlich an verkehrsnahen Messstellen registriert. Nach wie vor sind der Kfz-Verkehr und insbesondere die Diesel- Fahrzeuge als Hauptverursacher der hohen NO2-Belastung anzusehen. Ohne eine deutliche Reduktion der Kfz-bedingten Emissionen ist eine absehbare Einhaltung des Immissionsgrenzwertes nicht möglich.«

Also: Verkehrsstopp. Dagegen sagt jetzt die neue Umweltministerin Christina Schulze-Föcking deutlich: »Erklärtes Ziel bleibt es, Fahrverbote zu vermeiden.«
Nordrhein-Westfalen hat übrigens Stuttgart überholt. Das Land, so geht aus dem neuen Bericht hervor, ist sauberer als die Schwabenmetropole, feinstaubmäßig gesehen. Der NRW-Umweltbericht für 2017 stellt für Feinstaub fest: »Die Feinstaubbelastung lag im Jahr 2017 wie auch schon in den Vorjahren flächendeckend in Nordrhein-Westfalen unterhalb der Grenzwerte. Schon seit dem Jahr 2014 kam es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zu Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen.«

München

In der bayerischen Landeshauptstadt München hatten wir die Verkehrssituation am Stachus hinreichend gewürdigt sowie die Bemühungen des Oberbürgermeisters, Fahrverbote einzuführen. TE-Leser Dieter F. hat sich gründlich noch in anderen Straßen umgesehen.

»Direkt neben allen Messstellen stehen Laubbäume (unzulässig gemäß 2008/50/EG; Anhang III /C) Diese umhüllen von Frühjahr bis Herbst manche Messstellen komplett. Dies gilt insbesondere für die Messstelle Lothstraße.«

»Das Thema Bäume betrifft auch die Messstelle Landshuter Allee, hinzu kommt dass die 270°-Forderung (2008/50/EG; Anhang III / C) nicht erfüllt ist. Ob die Vorgaben für eine repräsentative Messung gemäß Anhang III/B./1./b) gegeben sind, darf bezweifelt werden da in der Nähe der Messstelle der Tunnel für die Hauptachse der Landshuter Allee mündet. Hinzu kommt dass die Messstelle direkt an der Straße steht.
 Außerdem ist die Messstelle auf der Westseite der Straße, diese weist 45 – 50% höhere Messwerte als die Ostseite auf (siehe Diagramme auf Seite 22 des »Luftreinhalteplan der Stadt München, 5. Fortschreibung« vom Mai 2014). In der gleichen Publikation (S.23) wird aufgezeigt, dass in den Seitenstraßen bereits in 11 – 14m Entfernung von der Landhuter Allee signifikant niedrigere Werte gemessen werden. Ein Schelm wer Böses denkt?«

Schicken Sie uns bitte an Tichys Einblick aus Ihrer Stadt Fotos der Messstationen. Bitte notieren Sie den genauen Standort. Aus einem weiteren Foto sollte das Umfeld der Messstation ersichtlich sein. Bitte schicken sie die Fotos an redaktion@tichyseinblick.de; Sie erteilen uns damit automatisch das Recht, Ihr Foto zu veröffentlichen. Wir freuen uns auch über Beiträge aus der Lokalpresse zu diesem Thema.

Vielen Dank!

Der Beitrag erschien zuerst bei Tichys Einblick hier


Hier geht es zu Teil 1 – Messstationen in Stuttgart, Leipzig, Fulda, Magdeburg, Rostock, Marburg und Tübingen

Hier geht es zu Teil 2 – Messstationen in Ludwigsburg, Hannover, München und Siegen

28 Mar 12:46

With Musical Cryptography, Composers Can Hide Messages in Their Melodies

28 Mar 12:45

Tesla is just months from a total collapse, says hedge-fund manager

28 Mar 12:43

North Korea Is Starting Up a Nuclear Reactor

28 Mar 12:41

Windows 7 patch for Meltdown enabled arbitrary reads and writes in kernel memory

27 Mar 15:09

Weiche Drogen am Steuer: Das unterschätzte Risiko

by Udo Vetter

Überall ist von der Legalisierung weicher Drogen die Rede. Allerdings nicht auf den Führerscheinstellen dieser Republik. Diese kennen in aller Regel kein Pardon, wenn einem Autofahrer zum Beispiel Cannabis-Konsum vorgeworfen wird. Der Führerschein ist selbst nach einem Joint auch heute noch schneller weg, als man denkt.

Die aktuelle Situation beleuchte ich in meiner neuen ARAG-Kolumne. Natürlich erkläre ich auch, ob und wie man bei Polizeikontrollen mitwirken muss und welches Verhalten empfehlenswert ist.

Hier geht es zur Kolumne. Viel Spaß beim Lesen.

27 Mar 15:08

Staatsanwaltschaft erwägt Verfahren gegen Vodafone und Telekom

Staatsanwaltschaft erwägt Verfahren gegen Vodafone und TelekomEin Mordverdächtiger verschwindet, die Fahndung beginnt. Handy-Daten zum Standort könnten den Ermittlern jetzt weiterhelfen. Dass Vodafone und die Telekom die Daten nicht weitergeben wollen, bringt die Staatsanwaltschaft auf die Palme.
27 Mar 15:08

CERT Bund warnt gegenwärtig vor der "Chef-Masche"

Derzeit sollen es Betrüger gehäuft auf Unternehmen abgesehen haben, um Mitarbeiter mit gefälschten Mails im Namen vom Chef zu hohen Überweisungen von Geschäftskonten zu verleiten.
27 Mar 14:42

Facebook Container Extension: Take control of how you’re being tracked

27 Mar 14:40

The Perfect Birth Control for Men Is Here. Why Can't We Use It? (2015)

27 Mar 14:29

Co-Management is Instant and Easy When You #FlipTheSwitch

by BradAnderson

If you ever got to shadow a Microsoft leader for a day and listen in on the meetings they attend, I think youd be surprised by how much time is spent talking about how to support the day-to-day work done by IT Pros.

We think about this constantly.

A lot of answers to these questions are found by leveraging the unique information and power found in the Microsoft Cloud.

One of the most exciting answers weve found to a persistent question is very simple: Flip the Switch.

Right now, the millions of IT Pros working with ConfigMgr can simply add the power and intelligence of the Microsoft Cloud to their ConfigMgr deployments with four clicks and zero additional cost.

Im talking about Co-Management.

Co-Management is the deep integration between ConfigMgr and Intune that enables a single device to be managed by ConfigMgr and Intune at the same time. When you #FlipTheSwitch and turn on Co-Management you instantly have new capabilities at your disposal that you can use to secure your organization.

Here are a few of the features Im talking about that you instantly have once you #FlipTheSwitch:

  • Compliance policies and Conditional Access. This is a BIG one (Im sure youve heard about it) and its available for use right now.
    Conditional access enables you to ensure any device requesting access to corporate data is compliant with your policies and can therefore be trusted in your network.
    With Co-Management you can apply these policies to Windows devices in just the same way many of you are already doing with millions of iOS and Android devices. Intune is the only EMM solution that can set the conditional access policies for Office 365 across Windows, iOS, Android, and Mac.
  • A wide variety of real-time actions, like remote factory reset or wipe for a stolen device.
    Im talking about taking instant actions on devices no matter where they are whether theyre behind the firewall or on the internet.
  • Lower your provisioning costs with Windows AutoPilot to provision new Windows 10 devices from the cloud.
  • With the release of 1802, you can also begin using Endpoint Manager with Intune.
    Endpoint Manager is Microsofts powerful anti-virus protection and it is now the most commonly used anti-virus solution on Windows 10 devices around the globe.
    To learn more, check out this blog post from last week.
  • If you have a lot of remote users, Co-Management allows you to modernize your Windows updates by managing updates from the cloud. This is ideal for managing users that are always in motion, and it also reduces your on-prem infrastructure costs.
  • You can remote control PCs no matter where they are with Intune’s TeamViewer integration.

Im willing to believe thousands of people reading this right now could put a lot of that functionality to use immediately. And you can. And if you own Intune, its free. And easy.

Zero dollars. Almost zero effort.

The difference between having these features and not is just the flip of a switch.

Literally.

We have engineered Intune and ConfigMgr (and please remember that owning an Intune license allows you to use ConfigMgr) to work together and bring about these exact kinds of capabilities that will accelerate your move to modern management from the cloud.

In a nutshell, Co-Management is a bridge you can use to easily begin moving traditional, domain-joined and ConfigMgr-managed solutions to a deployment of Azure Active Directory and Intune. Users love the way this is set up because it hands over total control for how this move to the cloud is managed. An organization can move any workload, at any speed, at any time based entirely on that organizations unique needs.

At the bottom of this post youll find detailed documentation about how to Flip the Switch to Co-Management right now.

A great thing about flipping the switch is that it does not require you to make any other changes to your setup you can continue domain joining and ConfigMgr managing these clients for other workloads (e.g. Win32 apps) for as long as you need.

If you start using Co-Management Id love to hear about it. Use the hashtag #FlipTheSwitch (and you can even include the icon above) to talk about what you think of the features, how you started using them, and what you want to do next.

Technical Documentation & How-To

To see exactly how to do this step-by-step, visit:

https://docs.microsoft.com/en-us/sccm/core/clients/manage/co-management-overview

That documentation will outline all of the prerequisites, workloads available for management, scenarios to enable, as well as the handy architectural overview seen below.

For additional in-depth ConfigMgr documentation, check out this

constantly updated archive of material.

 

27 Mar 14:29

Uber disabled Volvo SUV's safety system before fatality

27 Mar 14:27

You will be surprised to see how much Google tracks about you.

27 Mar 14:26

Lockheed Martin has obtained a patent for a compact fusion reactor

27 Mar 14:25

Atomically thin LED opens the possibility for invisible displays

27 Mar 14:24

150.000.000.000 Euro für nichts

by Admin

Deutschland ist Vorreiter bei der Energiewende – weltweit. Auf dem Weg in eine saubere und sichere Zukunft ohne Atomenergie soll unsere Energieversorgung immer umweltfreundlicher werden. Zugleich muss sie aber bezahlbar und verlässlich bleiben. Auch die Wirtschaft profitiert von dem enormen Modernisierungsschub, den die Entwicklung innovativer Technologien im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz auslösen“.

Dafür ist der Klimakanzlerin nichts zu teuer. Und ihr Kollege, der Herr Laschet (CDU) sagt dazu heiter:

„Wir machen praktisch zwei Energiewenden auf einmal, den Ausstieg aus der Kernenergie und zweitens die CO2-Ziele erreichen“.

Da frag ich mich: wenn ich zwei Wenden auf einmal mache, fahr ich dann nicht weiter in der alten Richtung?

Das große Vorreiten darf dann schon mal eben gerne 25 Milliarden Euro an Steuergeld kosten – pro Jahr. Die Stromkunden und die Steuerzahler zahlen es ja fröhlich für die gute Sache, gern auch mal die höchsten Strompreise der Welt, zusammen mit Dänemark.

Das Vorreiten hat sich bisher auf mindestens 150 Milliarden Euro aufsummiert. Und wenn es so weitergeht, kostet es bis 2050 eine Billion Euro. Das sagt kein geringerer, als der neue Superwirtschaftsminister Altmaier. Der kennt sich nämlich mit der Wirtschaft gut aus – er wurde schon des Öfteren in einer Wirtschaft gesehen.

Und was ist bei der deutschen Energiewende rumgekommen? Ich meine, so fürs Klima, für die Wirtschaft, für die Stromkunden?

Der Energiewende-Index betrachtet seit 2012 alle sechs Monate den Status der Energiewende in Deutschland entlang der drei Dimensionen des energiewirtschaftlichen Dreiecks: Klima- und Umweltschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die aktuelle Entwicklung des Energiewende-Index zeigt: Nur fünf der 14 Kennzahlen werden in ihrer Zielerreichung als realistisch eingestuft: „Strom aus Erneuerbaren Energien“, „Arbeitsplätze in stromintensiven Industrien“, „Arbeitsplätze in erneuerbaren Energien“, „gesicherte Reservemarge“ sowie“ Ausfall der Stromversorgung“.

Für acht Indikatoren ist die Zielerreichung unrealistisch: „CO2-Ausstoß“, „Primärenergie- und Stromverbrauch“, „Kosten für Netzeingriffe“, „Haushalts- und Industriestrompreise“, „EEG-Umlage“ sowie „Ausbau Transportnetze“.

Doch es kommt noch dicker: international schneidet Deutschland beim Thema Energiewende noch schlechter ab, als beispielsweise Uruguay und Malaysia. Zu diesem Ergebnis kommt der neue globale Energiewende-Index (Energy Transition Index, ETI). McKinsey hat dafür in Zusammenarbeit mit dem WEF den Status der Energiewende in 114 Ländern anhand von 40 Indikatoren ermittelt. Das Ergebnis ist peinlich für diejenigen, die stets eine internationale Vorreiterrolle Deutschlands bei der Ökostrom-Transformation behauptet hatten, und niederschmetternd für jene, die das glaubten.

Im ETI-Gesamtranking belegt die Bundesrepublik Platz 16. Im europäischen Vergleich schneiden gleich elf Länder besser ab als Deutschland, darunter der weltweite Spitzenreiter Schweden, Norwegen, die Schweiz, Finnland, Dänemark, Österreich sowie Großbritannien und Frankreich.

Der Index zeigt: Deutschland steht vor größeren energiewirtschaftlichen Herausforderungen als viele andere Länder. Besonders deutlich wird dies mit Blick auf den Indikator „Struktur des Energiesystems“. Hier belegt Deutschland Platz 110 von 114. Das liegt vor allem an Deutschlands Abhängigkeit vom Kohlestrom: Dessen Anteil beträgt 42% – auch weil er seit der Entscheidung zum Kernenergieausstieg einen hohen Beitrag zur Grundlastversorgung leistet. In der Kategorie „Umwelt- und Klimaschutz“ kommt Deutschland weltweit nur auf Platz 61 – hauptsächlich wegen seines hohen CO2-Ausstoßes.

Der Gipfel der Energiewende-Peinlichkeit wurde erreicht, als gerade bekannt wurde, dass kein Land der Welt im Jahre 2017 mehr CO2 eingespart hat als ausgerechnet der (laut Spiegel) größte Klimasünder-USA mit ihrem eine Schwefelspur hinterlassenden Präsidenten Trump an der Spitze. Während im Vorreiter-Deutschland die CO2-Emissionen weiter anstiegen, gelang es den USA, Großbritannien, Japan und sogar Mexiko ihren CO2 Ausstoß zu senken.

Erfolgreichster CO2-Sparer in absoluten Zahlen: die USA. Nach den Zahlen der IEA gelang es den Vereinigten Staaten, die CO2-Emissionen 2017 um 0,5 Prozent oder 25 Millionen Tonnen auf 4810 Millionen Tonnen zu reduzieren. Damit verringern die USA ihre Emissionen schon im dritten Jahr in Folge.

Jetzt gibt es neben alternativen Fakten auch noch unliebsame Fakten. Leider hilft das aber wohl nicht gegen das Trump-Tourettesyndrom der meisten deutschen Journalisten. Schließlich haben die USA diesen Erfolg wohl mit dem Gottseibeiuns-Fracking erreicht.

Die Energiewende läuft für Deutschland so etwa, wie der Europäische Songcontest. Vorletzter Platz – Kommentator Peter Urban rief: „Wir haben nichts falsch gemacht“ und Barbara Schöneberger meinte: „Levina hat doch so gut gesungen“, die ARD nannte das Elend „einen eleganten Auftritt“. Im Ergebnis waren sogar die rumänischen Jodler besser. Großzahler ARD (Startgebühr 400.000€) sagte dazu offiziell: „Wir stellen uns dem Ergebnis und werden es analysieren“. Es sind die gleichen Worte wie 2013 (Platz 21), 2014 (Platz 18), 2015 (Letzter), 2016 (Letzter), 2017 (Vorletzter).

Was lehrt uns das? Ob Songcontest, Bundeswehr oder Energiewende: aus Blamagen lernen? Das muss nicht sein.

Im Koalitionsvertrag heißt es zur Energiewende: „Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor soll von den jetzigen 38 % bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 65 % steigen. Mit einer Energieeffizienzstrategie will die neue Regierung den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 halbieren“. Bitte, hörn Sie auf zu lachen, die Sache ist ernst. Der Koalitionsvertrag passt zum Kernenergieausstieg, zum Kohleausstieg und nun zum Dieselausstieg. Nur – nach meinem bescheidenen Dafürhalten können solche weltfremden Ziele ausschließlich mit Gewalt erreicht werden.

„Großspurigkeit und Angst, das ist, nebenbei, die typisch deutsche Mischung. Ins Äußere gesprochen: Sentiment und Kaserne… Sie lieben Lieder und Munition, die Deutschen…“ (Tellkamp „Der Turm“)

Der Beitrag erschien zuerst auf ACHGUT hier

 

Manfred Haferburg ist Autor des autobiografischen Romans „Wohn-Haft“ mit einem Vorwort von Wolf Biermann.

 

27 Mar 14:24

Kryptobibliotheken: Die geheime Kryptosoftware-Studie des BSI

Das BSI hat für ein Projekt verschiedene Kryptobibliotheken untersuchen lassen, behält die Ergebnisse jedoch für sich. Golem.de liegt die Analyse mit vielen Details über die Bibliotheken NSS, LibreSSL und Botan dank des Informationsfreiheitsgesetzes vor, darf sie aber nicht veröffentlichen. Von Hanno Böck (BSI, Urheberrecht)
27 Mar 14:22

Eltern: Heult leiser!

by ZEIT ONLINE: Gesellschaft - Rudi Novotny
Es herrscht ein neuer Ton in Gesprächen über Kinder. Eltern finden es schick, über sie zu klagen. Was ist passiert?
27 Mar 14:13

E-Busse: Kreis Pinneberg wird landesweit Vorreiter

Kreisverkehrsgesellschaft plant Umrüstung. Spätestens ab 2020 sollen nur noch E-Busse angeschafft werden.
27 Mar 14:13

OLG Hamm: Keine grundsätzliche Mithaftung bei über 130 km/h

by Alexander Gratz

Der Drittwiderbeklagte zu 2) befuhr mit dem Fahrzeug des Klägers den linken Fahrstreifen einer Bundesautobahn mit einer Geschwindigkeit von ca. 150 km/h. Der den rechten Fahrstreifen mit seinem Dacia bei einer Geschwindigkeit von 100 – 110 km/h befahrende Beklagte zu 1) geriet auf der ansonsten leeren Autobahn und ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten teilweise auf den linken Fahrstreifen, wobei es zu dem Zusammenstoß kam.

Ob für den Drittwiderbeklagten zu 2) bereits eine Unabwendbarkeit des Unfalls im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG gegeben war, ließ das OLG Hamm letztlich offen. Dafür spreche, dass der Beklagte zu 1) den rückwärtigen Verkehr überhaupt nicht beachtet habe, sodass es auf die BGH-Rechtsprechung, nach der andere Verkehrsteilnehmer hohe Geschwindigkeiten beim Spurwechsel überschätzen könnten, worauf ein Idealfahrer mit einer Geschwindigkeit von maximal 130 km/h reagiere, nicht ankomme. Eine Mithaftung des Drittwiderbeklagten zu 2) sei jedenfalls nicht gegeben. Weder streite gegen ihn der Anscheinsbeweis des Auffahrenden, noch sei seine Geschwindigkeit überhöht oder unangepasst gewesen. Nicht jede Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit führe automatisch zu einer Mithaftung. Demgegenüber sei der Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1) als grob anzusehen, so dass das das maßvolle Überschreiten der Richtgeschwindigkeit durch den Drittwiderbeklagten zu 2), welche sich nicht gefahrerhöhend ausgewirkt habe, bei der Abwägung zurücktrete.

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 21.12.2017 – 7 U 39/17

… beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, eine Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht geboten erscheint.

Den Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.

Gründe:

I.

Die Parteien streiten wechselseitig um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 14.05.2015 gegen 16:32 Uhr auf der Bundesautobahn ## in Fahrtrichtung C in Höhe des Fahrkilometers 24,580 ereignete. Der Drittwiderbeklagte zu 2. fuhr den linken Fahrstreifen mit dem klägerischen PKW nutzend auf den PKW des Beklagten zu 1. auf, als dieser ohne verkehrsbedingten Anlass mit seinem PKW teilweise in den linken Fahrstreifen geriet.

Mit angefochtenem Urteil, auf dessen Tatbestand wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes bis zum Abschluss der ersten Instanz gem. § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, hat das Landgericht der Klage vollumfänglich stattgegeben und die (Dritt-)Widerklage des Beklagten zu 1) abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, dem Kläger stehe der geltend gemachte Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten zu, da nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme der Beklagte zu 1) plötzlich und ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt und damit schuldhaft gegen § 7 Abs. 5 S. 1, 2 StVO verstoßen habe.

Hinter diesen groben Verstoß trete nicht nur die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs, sondern auch eine etwaige unfallkausale Überschreitung der Richtgeschwindigkeit durch den Drittwiderbeklagten zu 2) zurück. Aus demselben Grund sei die (Dritt-)Widerklage des Beklagten zu 1) unbegründet.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, mit der sie die Berücksichtigung einer Mitverursachungsquote von 25% zu Lasten des Klägers und der Drittwiderbeklagten erreichen wollen. Sie begehren also die teilweise Abweisung der Klage, soweit sie zur Zahlung von mehr als 5.729,41 EUR nebst Zinsen sowie anteiliger vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt worden sind. Der Beklagte zu 1) verfolgt dementsprechend seine (Dritt-)Widerklage auf Verurteilung des Klägers und der Drittwiderbeklagten zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes (nicht unter 1.000 €) sowie auf Vorbehaltloserklärung der an ihn durch die Drittwiderbeklagte zu 3) erfolgten Zahlung in Höhe von 628,01 EUR weiter.

Die Beklagten sind der Ansicht, eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25 % ergebe sich aufgrund der erheblichen Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit um 31 – 51 km/h durch den Drittwiderbeklagten zu 2.. Letzteres habe die Betriebsgefahr des klägerischen Kraftfahrzeugs so erhöht, dass ein Zurücktreten derselben hinter den Verursachungsbeitrag des Beklagten zu 1. nicht in Betracht komme, da der Nachweis, dass es auch bei Einhaltung der Autobahnrichtgeschwindigkeit zu dem Unfallgeschehen mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre, nicht geführt sei und auch nicht geführt werden könne.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagten verteidigen das erstinstanzliche Urteil unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vortrags.

II.

Nach § 513 ZPO kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder die nach § 529 ZPO zugrundezulegenden Tatsachen eine andere – den Beklagten günstigere – Entscheidung rechtfertigen.

Solches zeigt die Berufungsbegründung nicht auf. Die Feststellungen und Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil sind vielmehr in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Ergebnis richtig.

Im Einzelnen:

1.

Dem Kläger steht der erstinstanzlich ausgeurteilte Schadensersatzanspruch aus dem Verkehrsunfall vom 14.05.2015 gem. §§ 7, 17, 18 StVG, bezüglich der Beklagten zu 2. i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG in voller Höhe zu.

a.

Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die Beklagten für die aus dem Unfallereignis resultierenden klägerischen Schäden nach einer Haftungsquote von 100 % alleine haften.

aa.

Die Haftung des Klägers ist zwar nicht nach § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen, weil sich das Unfallereignis für den Kläger nicht als ein Ereignis höherer Gewalt dargestellt hat.

bb.

Ob – wie die Beklagten meinen – wegen der von dem Drittwiderbeklagten zu 2. selbst eingeräumten Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit gestützt auf die Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.1992, Az. VI ZR 62/91, MDR 1992, 647) die Annahme einer Unabwendbarkeit gemäß § 17 Abs. 3 StVG ausscheidet, da nicht feststeht, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre, erscheint bereits fraglich; denn der BGH hat seine Ansicht, wonach nur derjenige, der die Richtgeschwindigkeit einhält, “Idealfahrer” ist, damit begründet, dass die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit erfahrungsgemäß und damit in haftungsrelevanter Weise die Gefahr erhöhe, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt. Eben dieser Gefahr trage der Idealfahrer durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit Rechnung. Da sich in aller Regel bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit die Gefahr des Unterschätzens der Geschwindigkeit durch den Spurwechsler realisiere, obliege es dem Auffahrenden nachzuweisen, dass es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.

Eine solche vorbeschriebene Regelmäßigkeit lässt sich im Streitfall nicht feststellen:

Nach dem übereinstimmenden Parteivortrag, der auch durch die Zeugin O bestätigt wurde, war die Autobahn bis auf die beiden unfallbeteiligten PKW völlig frei. Folglich bestand für den Beklagten zu 1. weder objektiv noch aus Sicht des Drittwiderbeklagten zu 2. Veranlassung für einen plötzlichen Spurwechsel von rechts nach links. Zu der Kollision ist es – wie die Beklagten zu Recht in der Berufungsinstanz nicht mehr in Abrede stellen – nach den überzeugenden Feststellungen erster Instanz allein deshalb gekommen, weil der Beklagte zu 1. aus Unaufmerksamkeit mit seinem PKW unvermittelt teilweise auf den linken Fahrstreifen geraten ist. Er hat also gerade keinen gewollten Spurwechsel vollzogen und insbesondere nicht nach Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs. Vielmehr wurde der Beklagte zu 1. von der Kollision völlig überrascht. Er hat sich also nicht im Hinblick auf die Geschwindigkeit des klägerischen PKW verschätzt, sondern vielmehr dessen Annäherung gar nicht bemerkt. Damit hat sich die vom BGH ins Feld geführte Gefahr im Streitfall gerade nicht realisiert. Dem Umstand, dass ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer den rückwärtigen Verkehr gar nicht beobachtet, sich auf diesen infolgedessen bei seiner Fahrweise gar nicht einstellt, kann idealerweise auch nicht durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit Rechnung getragen werden.

b.

Die Frage einer Unabwendbarkeit kann jedoch vorliegend unbeantwortet bleiben, da im Rahmen des Abwägungsverhältnisses gem. § 17 Abs. 1, 2 StVG die bloße Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs hinter dem erheblichen Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1. vollständig zurücktritt.

Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 StVG hängt der Umfang der Haftung von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, inwieweit der Unfall vorwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist. Die Abwägung ist dabei aufgrund aller festgestellten – d.h. unstreitigen, zugestandenen oder gemäß § 286 ZPO bewiesenen – Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit diese sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben, das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, NJW 2017, 1177 unter RN 8 mwN).

Auch wenn man davon ausgeht, dass der Unabwendbarkeitsnachweis nur geführt ist, wenn feststeht, dass es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre, führt – entgegen der Ansicht der Beklagten – die unstreitige Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit nicht automatisch zu einer Mithaftung, entscheidend sind vielmehr im Rahmen der Haftungsabwägung die Umstände des Einzelfalles (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 373 sowie Hinweisbeschluss vom 30.09.2014 – 9 U 31/14 (n.v.); OLG München, BeckRS 2007, 13300).

Diese stellen sich hier wie folgt dar:

aa.

Der Beklagte zu 1. hat nach den erstinstanzlich getroffenen Feststellungen, an die der Senat gebunden ist, da keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit begründen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), ohne jegliche Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs sein Fahrzeug aus purer Unaufmerksamkeit 0,8 m auf die linke Fahrspur herübergezogen. Ein Spurwechsel, der zudem gemäß § 7 Abs. 5 S. 2 StVO rechtzeitig vorher von ihm anzukündigen gewesen wäre, war von ihm nicht beabsichtigt. Der Beklagte zu 1. hat damit – neben § 1 Abs. 2 StVO – gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO verstoßen, das auch dem Schutz des Überholers dient (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVO RN 33 f. mwN).

bb.

Demgegenüber steht ein schuldhafter Verkehrsverstoß des Drittwiderbeklagten zu 2., für den die Beklagten beweispflichtig sind, nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme nicht fest.

(1)

Zu Lasten des auffahrenden Drittwiderbeklagten zu 2. greift zunächst nicht der Beweis des ersten Anscheins aus dem Kerngeschehen „Auffahrunfall“; denn nach dem überzeugenden Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme, das die Beklagten in der Berufungsinstanz auch nicht in Frage stellen, handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen gerade nicht um die für die Annahme eines Anscheinsbeweises unabdingbare Situation des typischen Auffahrunfalls bedingt durch die Nichteinhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO) oder durch Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO). Der Drittwiderbeklagte zu 2. musste auf vor ihm freier Autobahn nicht mit einem ohne verkehrsbedingten Anlass plötzlich eingeleiteten „Spurwechsel“ des Beklagten zu 1. rechnen und seine Geschwindigkeit nicht deshalb vorsorglich reduzieren. Vielmehr durfte er darauf vertrauen, dass der Beklagte zu 1. den rückwärtigen Verkehr beobachtete und vor allem – wie es § 2 Abs. 2 StVO gebietet – weiterhin rechts fuhr.

(2)

Ein Geschwindigkeitsverstoß entgegen § 3 StVO fällt dem Drittwiderbeklagten zu 2. ebenfalls nicht zur Last. Auf dem Streckenabschnitt der BAB 31, auf dem sich der Unfall ereignet hat, galt keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung.

Die von dem Drittwiderbeklagten zu 2. eingeräumte Geschwindigkeit von 150 km/h, die in dem erstinstanzlich eingeholten unfallanalytischen Gutachten als plausibel und nachvollziehbar bestätigt worden ist, überschreitet zwar die empfohlene Richtgeschwindigkeit. Dies begründet aber per se keinen Verstoß gegen § 3 StVO (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2002, Az. 9 U 188/01, NZV 2002, 373, 374; OLG Jena, Beschluss vom 17.06.2009, Az. 5 U 797/08, NZV 2010, 29, 30). Vielmehr war die gefahrene Geschwindigkeit durch § 3 StVO gedeckt, da weder die Straßen- noch die Sichtverhältnisse oder die persönlichen Fähigkeiten des Drittwiderbeklagten zu 2. die Einhaltung der Richt- oder einer noch geringeren Geschwindigkeit erforderten. Die Sicht nach vorne war bei Tageslicht nicht eingeschränkt. Verkehr war bis auf die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge nicht vorhanden.

(3)

Ebensowenig ist ein Verstoß des Drittwiderbeklagten zu 2. gegen § 1 Abs. 2 StVO in Form eines Reaktions- oder Aufmerksamkeitsverschuldens bewiesen.

cc.

Im Rahmen der nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Haftungsabwägung ist daher dem durchaus groben Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1. lediglich die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges gegenüberzustellen. Diese tritt auch nach Auffassung des Senats im Abwägungsverhältnis zurück, zumal nicht bewiesen ist, dass sich die maßvolle Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf das konkrete Unfallgeschehen ausgewirkt hat.

(1)

Unter Zugrundelegung der auf den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen beruhenden landgerichtlichen Feststellungen kann zunächst eine über 150 km/h liegende Geschwindigkeit des klägerischen Fahrzeuges nicht festgestellt werden.

Dass der Drittwiderbeklagte zu 2. die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h um ca. 20 km/h überschritten hat, ist von ihm selbst eingeräumt und durch das Gutachten des Sachverständigen T bestätigt worden.

Entgegen den Ausführungen in der Berufungsbegründung hat der gerichtlich bestellte Sachverständige keine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit durch den Drittwiderbeklagten zu 2. um 31 – 51 km/h festgestellt:

Der Sachverständige hat zu den Geschwindigkeiten der Unfallfahrzeuge ausgeführt, dass sich die von der Klägerseite angegebene Geschwindigkeit des Seat von 150 km/h und die von dem Beklagten zu 1) angegebene Geschwindigkeit des Dacias von 100 bis 110 km/h in ihrer Gesamtheit plausibel und widerspruchsfrei mit den Unfallspuren in Einklang bringen lassen.

Dies hat der Sachverständige zum einen damit erklärt, dass sich aus den Fahrzeugdeformationen eine Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit der beiden Fahrzeuge von etwa 40 km/h ergebe.

Zum anderen hat der Sachverständige die Stoßausgangsgeschwindigkeit des Dacias am Beginn der ersten Reifenspur mit 121 bis 141 km/h ermittelt. Dass diese anhand der Reifenspur festgestellte Geschwindigkeit des Dacias die von dem Beklagten zu 1. mit 100 bis 110 km/h angegebene Geschwindigkeit übersteigt, erschließt sich anhand des Gutachtens daraus, dass der Dacia durch die Kollision mit dem 40 km/h schneller fahrenden Seat entsprechend beschleunigt worden ist.

Entgegen den Ausführungen in der Berufungsbegründung ermittelt sich die Fahrgeschwindigkeit des Seat demnach nicht aus der Addition der Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit mit der Stoßausgangsgeschwindigkeit des Dacias. Vielmehr errechnet sich die Fahrgeschwindigkeit des Seat aus der Addition der Ausgangsgeschwindigkeit des Dacia von 100 bis 110 km/h mit der Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit.

(2)

Aus der maßvollen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 20 km/h als solcher resultierte keine Gefahrensituation für den einzig im Unfallzeitpunkt auf der BAB vor dem klägerischen Seat fahrenden Beklagten zu 1..

Insbesondere hat sich nicht die Gefahr des Ver- oder Unterschätzens der Annäherungsgeschwindigkeit des rückwärtigen Verkehrs verwirklicht, die nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.03.1992, Az. VI ZR 62/91, MDR 1992, 647) erfahrungsgemäß mit der Überschreitung einhergeht und damit in haftungsrelevanter Weise die Betriebsgefahr des „schnellen“ KFZ erhöht. Unfallursächlich war schlicht eine Unaufmerksamkeit des Beklagten zu 1., das ungewollte Abkommen seines PKW um 0,80 m von der rechten auf die linke Fahrspur; er hat den rückwärtigen Verkehr gar nicht beobachtet und sich folglich bzgl. der Geschwindigkeit des sich von hinten nähernden klägerischen Fahrzeugs nicht verschätzt – er hat das klägerische Fahrzeug vielmehr vor der Kollision gar nicht hinter sich wahrgenommen und wollte auch nicht bewusst vor ihm die Spur wechseln. Vor diesem Hintergrund ist weder von den Beklagten dargetan noch sonst ersichtlich, dass bzw. inwiefern im vorliegenden Einzelfall die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit gefahrerhöhend gewirkt haben könnte, weil sie dem Beklagten zu 1. ein Einstellen auf dieselbe erschwert hätte. Die bloße Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, die nicht gegen Vorschriften der StVO verstößt, also zulässig ist, reicht als solche allein nicht. Es bedarf vielmehr einer daraus resultierenden Gefahrerhöhung für das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers, also des Hinzutretens eines besonderen unfallursächlichen Umstandes. Nur dann ist die Betriebsgefahr, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem KFZ-Betrieb verbunden ist, erhöht.

Daran fehlt es vorliegend: Der Drittwiderbeklagte zu 2. hatte in der konkreten Situation weder objektiv noch subjektiv einen Anhaltspunkt dafür, dass sich die von ihm auf freier Bahn gefahrene Geschwindigkeit von 150 km/h gefahrerhöhend in Bezug auf das Fahrverhalten des einzigen weiteren Verkehrsteilnehmers hätte auswirken können; denn er durfte aufgrund des im Übrigen nicht vorhandenen Verkehrsaufkommens darauf vertrauen, dass der Beklagte zu 1. nicht grundlos seinen Fahrstreifen verließ.

(3)

Ob eine aufgrund der Verkehrssituation unter Gefährdungsaspekten nicht gebotene um 20 km/h geringere Geschwindigkeit allein aufgrund eines geringeren Bremswegs zur Kollisionsvermeidung und daher die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zur Erhöhung der Betriebsgefahr geführt hätte, bedarf keiner Entscheidung, da die Kollisionsvermeidbarkeit bei 130 km/h schon nicht feststeht.

Entgegen der Ansicht der Beklagten wirkt sich dies nicht zu Lasten des Klägers aus, da eben – anders als in dem vom BGH (aaO) entschiedenen Fall – die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit als solche im vorliegenden Einzelfall zu keiner Gefahrensituation geführt hat.

Wenn aber die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit als solche nicht bereits gefahrerhöhend wirkt, bedarf es auch keiner Entlastung des Klägers dahingehend, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit unvermeidbar war; vielmehr verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass die Abwägung (nur) aufgrund aller festgestellten – d.h. unstreitigen, zugestandenen oder gemäß § 286 ZPO bewiesenen – Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, soweit diese sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH, NJW 2017, 1177 mwN). Da Letzteres in Bezug auf die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht feststeht, ist die Betriebsgefahr des klägerischen PKW somit nicht erhöht und tritt im Abwägungsverhältnis hinter dem durchaus groben Verursachungsbeitrag des Beklagten zu 1. zurück.

c.

Die von dem Kläger mit 7.639,21 EUR bezifferte Schadenshöhe ist zwischen den Parteien unstreitig.

Der Zinsanspruch folgt aus §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB, da die Beklagten mit anwaltlichem Schreiben der Klägerseite vom 24.08.2015 unter Fristsetzung bis zum 03.09.2015 zum Schadensausgleich aufgefordert worden sind.

Die in ihrer Höhe nicht zu beanstandenden vorgerichtlichen Anwaltskosten sind im Rahmen des Schadensersatzanspruchs als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstattungsfähig (vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 76. Auflage, § 249, Rn. 57).

2.

Dem Beklagten zu 1. steht der mit der Widerklage verfolgte Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch nicht zu, da eine Mithaftung des Klägers und der Drittwiderbeklagten für das Unfallgeschehen, wie zuvor dargelegt, nicht gegeben ist, sondern den Beklagten zu 1. die alleinige Haftung trifft.

III.

Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung verspricht sich der Senat angesichts dessen, dass die Beweismittel erschöpft sind, keine neuen Erkenntnisse, so dass eine mündliche Verhandlung nach einstimmigem Votum nicht geboten ist.

27 Mar 14:06

Google Maps UWP – Inoffizielle App kann sich sehen lassen

by Albert Jelica

Die Karten-App von Windows 10 Mobile mag nicht immer. Das ist mir erst gerade bewusst geworden, als ich nach der Route zu einem etwa 20 Auto-Minuten entfernten Termin im Ort Eferding in Oberösterreich suchen wollte. Microsofts Karten finden einfach keine Route dorthin und streikt.

Da fiel mir ein Projekt ein, über das ich hier vor mehreren Monaten bereits berichtet hatte. Damals war dieses Projekt gerade mal in der Startphase, aber sah vielversprechend aus. Einige begeisterte Windows-Fans beschlossen, eine native Universal App von Google Maps zu kreieren. Und die Entwickler haben Fortschritte gemacht, enorme Fortschritte.

Mittlerweile gibt es die Anwendung im Microsoft Store unter Windows 10, Windows 10 Mobile, HoloLens und Surface Hub zum Download. Es ist eine schöne App samt Fluent Design-Elementen, nativen Karten (keine Web-Einbindung!), einem Routenplaner und allen Orten, die in Google Maps vorhanden, aber in Bing Maps nicht zu finden sind. Und das als Universal App für Windows 10 und Windows 10 Mobile.

Die App kann Routen planen, unterstützt Offline-Backups, bietet Satellitenbilder, Verkehrsflüsse, Windows Ink-Unterstützung und Sprachnavigation. Die Navigation mit der App, welche erst wenige Monate alt ist und als Hobby entwickelt wird, ist noch in einem sehr frühen Stadium und die Routen sind zwar korrekt, aber es ist nicht wirklich eine Navigation. Sie zeigt eher einfach nur den Weg an.

Man sollte hier allerdings noch nicht zu streng sein, denn die Anwendung ist momentan etwa 100 Menschen bekannt, von denen viele entweder Entwickler sind oder mit Feedback zum Projekt beitragen. Die Anwendung, welche WindowsArea.de bereits seit Januar 2018 für euch beobachtet, hat sich aber toll entwickelt und hat jedenfalls Unterstützung verdient.

Ihr könnt die Google Maps UWP als WinGo Maps unter dem folgenden Link im Microsoft Store unter Windows 10 und Windows 10 Mobile für 1,99 Euro herunterladen:

WinGo Maps (1,99 €, Windows Store) →

Der Beitrag Google Maps UWP – Inoffizielle App kann sich sehen lassen erschien zuerst auf WindowsArea.de.

27 Mar 14:00

Modekonzern: Gewinn von H&M um fast die Hälfte gesunken

by ZEIT ONLINE: Unternehmen -
Schwierige Zeiten für die schwedische Modekette: H&M verzeichnet einen großen Gewinneinbruch, viele Produkte konnten nur mit Rabatten verkauft werden.
27 Mar 13:57

Beängstigender Umgang mit Daten

by nospam@example.com (Manuel Schmitt)
Solch eine Reaktion hatten wir bislang auch noch nicht:
(...) ich persönlich finde an Geburtstagsemails von Firmen eher beängstigend, wie da so generell mit meinen Daten und mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit umgegangen wird (...) Ab Mai mit der DS-GVO wird das sowieso nicht mehr so gehen.
Wir respektieren jedes "nein" zu Geburtstags-E-Mails. Dass man eine solche E-Mail aber als [Adjektiv hier einsetzen] Umgang mit Daten sieht, ist für mich nur begrenzt nachvollziehbar.
27 Mar 13:57

Wie sich die Winde drehen: Alarmisten ,leugnen‘ jetzt Klimawissenschaft, Big Oil verteidigt sie

by Chris Frey

Kalifornische Städte, Umweltaktivisten und einige Wissenschaftler argumentierten, dass die Anerkennung der jüngsten IPCC-Einschätzung irreführend sei, weil diese überholt ist. Im Endeffekt werfen all jene, die danach trachten, Öl-Unternehmen zu bestrafen, den sonst so oft beschworenen „Konsens“ in der Klimawissenschaft beiseite.

Die Ironie blieb dem Professor der University of Colorado Roger Pielke Jr. nicht verborgen. Dieser hatte mehrere Studien zu Klimawissenschaft und Politik veröffentlicht:

Dieser Tweet zeigt, wie sehr sich die Klimadebatte verändert hat. Ein Öl-Unternehmen beruft sich auf den IPCC-Konsens; Umweltaktivisten (einschließlich einiger Klimawissenschaftler) leugnen den IPCC-Konsens. Bizarre Welt! https://t.co/M8lbeZHlQi

Roger Pielke Jr., March 21, 2018

San Francisco und Oakland verklagten fünf Öl-Unternehmen einschließlich Chevron wegen der vermeintlichen Schäden der von ihnen verursachten globalen Erwärmung. Chevron war das einzige beklagte Unternehmen, welches an der Anhörung zur Klimawissenschaft teilzunehmen beschlossen hat, aber das Unternehmen überraschte die Kläger, als es den „Konsens“ der IPCC-Einschätzung nicht in Frage gestellt hat.

Das zerzauste die Federn einiger Wissenschaftler und Umweltaktivisten, welche augenblicklich in die Offensive gegen Chevron gingen und dem Unternehmen vorwarfen, das IPCC vorzuschieben, um die Klimapolitik zu diskreditieren.

„Der Anwalt von Chevron übernahm seine Strategie direkt aus dem Drehbuch der Klimaleugner“, sagte der Klima-Aktivist Shayne Wolf.

Offenbar ist das IPCC ein Bestandteil in diesem „Drehbuch der Klimaleugner“. Chevron stimmte der wissenschaftlichen Einschätzung des IPCC zu, lehnte jedoch die politischen Vorschläge der internationalen Körperschaft ab.

„Der Anwalt übertrieb geringe Bereiche der Unsicherheit hinsichtlich Auswirkungen der globalen Erwärmung. Er blähte diese auf, um sich so aus der Anerkennung der Rolle fossiler Treibstoffe herauszustehlen“, sagte Wolf.

Die Klimawissenschaftlerinnen Kate Marvel von der NASA und Katharine Hayhoe von Texas Tech fuhren fort zu argumentieren, dass der IPCC-Bericht 2013 überholt sei und dass wissenschaftliche Studien während der Folgejahre ein alarmierenderes Bild der von Menschen verursachten Erwärmung gezeigt haben.

„Der jüngste IPCC-Bericht stammt aus dem Jahr 2013, aber die Klimamodell-Simulationen in jenem Report endeten 2005“, sagte Marvel. „Mit ,endeten‘ meine ich, dass sie sich auf beobachtete Daten (Treibhausgase, Aerosole, Vulkanstaub, solare Fluktuationen) nur bis zu jenem Zeitpunkt verließen. Alles Weitere waren Projektionen, konstruiert aus unseren Schätzungen, wie Emissionen aussehen würden“.

„Der IPCC-Bericht ist der goldene Standard der klimawissenschaftlichen Einschätzung. Aber er bleibt in drei bedeutenden und relevanten Punkten zurück, welche mich als Wissenschaftlerin zu dem Ratschlag bringen, dass die in diesem Fall herangezogene Literatur erweitert wird, falls man wünscht, die umfassendste und aktuellste Perspektive zum Zustand der Klimawissenschaft zu erhalten“, plapperte Hayhoe nach.

In einem anderen Fall argumentierte Prof. Gary Griggs von der University of California, dass die von Chevron gezeigten IPCC-Projektionen des Meeresspiegel-Anstiegs überholt seien. Griggs, ein Experte der Küstengeographie, wurde von den Anwälten der Städte San Francisco und Oakland ins Spiel gebracht.

Die Präsentation von Chevron bzgl. des Meeresspiegel-Anstiegs beruft sich auf den IPCC-Bericht 2013, was bedeutet, dass die beobachtungen ein paar jahre zuvor beendet waren. Die Wissenschaft vom Anstieg des Meeresspiegels hat aber seitdem signifikante Fortschritte gemacht, wie Gary Griggs schon früher betont hatte. – #climatetutorial

Auch Chevron präsentierte vor Gericht Graphiken, die belegen, wie sehr Klimamodelle dazu neigen, die vom Menschen verursachte Erwärmung zu übertreiben.

Die Anwälte und Wissenschaftler von den kalifornischen Städten gerieten in Aufruhr, als der Anwalt von @chevron den Richtern vorführte, wie sehr die Klimamodelle schon immer den Temperaturanstieg übertrieben haben #climatechange trial @climatedepot @steynonline

Phelim McAleer (@PhelimMcAleer) March 21, 2018

Link: http://dailycaller.com/2018/03/21/chevron-agrees-global-warming/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

27 Mar 13:54

Zuckerberg hits users with the hard truth: You agreed to this

27 Mar 13:53

Seven Years of War — Documenting Syrian Arab Army’s Armoured Vehicles Losses

by Jakub Janovský

Over the course of seven years of war, the Syrian Arab Army (SAA) has engaged in armed conflict against various opposition forces composed of domestic rebels and foreign volunteers, often equipped with light weapons.

Given the sheer amount of open source information available related to these events, it is possible to track the military vehicle losses of the SAA — an army which once had the 6th largest number of tanks in the world.

Before outlining the armoured tracked vehicle losses that can be confirmed by visual evidence (photos and videos), the methodology of collecting the information will be examined. The article ends with a discussion on the reasons why the SAA may have lost so many armoured tracked vehicles.

A T-72 AV Soviet second-generation main battle tank of the Syrian Arab Army near the border with Israel. Date unknown.

General Information on the SAA’s Armoured Vehicles

To understand the context of the armoured tracked vehicles losses in the Syrian Civil War, it is important to briefly discuss the pre-war history of the SAA.

For decades, the SAA had two main tasks. Firstly, the SAA needed to provide internal security for the Assad government. Secondly, the army needed to be able to conduct both offensive and defensive warfare against the State of Israel.

It was the latter task that arguably most influenced the aspects of the SAA, and focused heavily on obtaining large numbers of tanks, armoured personnel carriers (APCs), and infantry anti-tank weapons (mostly former Soviet RPGs and anti-tank guided missiles). Due to the fear of an Israeli attack, the SAA’s arsenal was spread over a large number of military bases across Syria’s governorates. A disproportionate number of those bases were established in the Damascus and Daraa governorates, which are situated close to the Golan Heights which have been occupied by Israel since the 1967 Six Day War. For more information, the “The Syrian Army: Doctrinal Order of Battle” report by the Institute for the Study of War is an excellent report.

At the start of the Syrian Civil War in 2011, the SAA had approximately the following number of armoured tracked vehicles (all numbers mentioned are approximate numbers):

  • Tanks
    T-55: 2,000
    T-62: 1,000
    T-72: 1,500
  • Armoured Personnel Carriers
    BMP-1: 2,000
    BMP-2: 1,00
  • Support Armoured Vehicles
    BVP-1 AMB-S: 100
    ZSU-23-4 “Shilka”: 400
    armoured recovery vehicles: 130
  • Self-Propelled Artillery
    2S1 Gvozdika: 300
    2S3 Akatsiya: 100

Note: The numbers of pre-war SAA armoured tracked vehicles should be regarded as optimistic estimates. Some armoured vehicles were lost in past decades without being accounted for, while many others were not operational (or even beyond repair) at the start of the Syrian Civil War due to being in a long-term storage with minimal or no maintenance.

Later, the SAA obtained dozens of MT-LB APCs and T-90 tanks from the Russian Federation. The T-90s were first supplied in late 2015.

Source unknown. Composite image first posted by @WorldOnAlert.

On paper, the SAA also has other types of armoured vehicles: the BTR series of APCS, the T-34/D-30 self-propelled artillery, and other armoured tracked vehicles. However, they are generally extremely obsolete and therefore with minimal combat value; most of them are likely to have been scrapped or retired from service many years ago – at best some might still be parked at checkpoints in Syrian government controlled areas. This article is therefore limited to the types of vehicles that are actively being used by the SAA in the Syrian Civil War.

Collecting Visual Evidence

As most of Bellingcat’s readers are likely aware, YouTube and other video and photo hosting websites have many been deleting much footage related to the Syrian Civil War, this as part of their effort to show that they are fighting extremists material on their servers. Between false positives and malicious use of reporting content by supporters of all sides of Syrian Civil War, this has resulted in many photos and videos being lost forever.

Nevertheless, YouTube is still the main source of visual evidence that has been collected for this database. The author has archived footage from the Syrian Civil War since Spring 2015, mostly focused on documenting rebel ATGM use.

Another important source information has been the Lost Armour website, which easy to use and sort data though many of its source link refer to dead YouTube links. However, some Syrian government armour losses are missing on the website.

All of this and other sources have resulted in an archive worth of 102 gigabytes of data in 3,853 files, 85% of which are videos exceeding 100 hours of war footage.

As mentioned above, this article only includes losses for which there is visual evidence. For that reason, there may be losses that are not counted due to vehicles that could not be identified.

The term ‘losses’ refer to both heavily damaged and destroyed vehicles, and also to captured vehicles.

In case footage did not have enough detail to reliably determine the exact type of tank, it is referred to as “unknown type of tank“.

Since the SAA operates only a relatively small number of BMP-2s and BVP-1 AMB-S (the SAA had around 100 of each before the Syrian Civil War started) and BMP-2s rarely appear outside of Damascus governorate, they have been counted as a BMP-1 unless there was a positive ID for a BMP vehicle.

Several measures have been taken to avoid double counting, such as comparing footage of captured military bases, and counting vehicles which were captured or destroyed operated by opposition forces, the so-called Islamic State (IS) or the Syrian Democratic Forces (SDF).

Since the SAA rarely captures intact armoured vehicles from its enemies, tracking such incidents has not been included. It is also a difficult task to gain further information about the SAA vehicles that were repaired. The number is likely to be relatively low since satellite photos of the army’s main facility for overhaul or major repair of armoured vehicles shows little to no activity.

Having discussed the methodology, the SAA’s vehicle losses will now be presented and discussed per year.

Armour Losses in 2011

During the first months of the Syrian uprising, the heavy violence was mostly one-sided, namely coming from the Syrian government shooting at protestors. Gradually, however, due to army defectors getting organised in armed resistance, they started targeting — and destroying — less protected armoured vehicles, mostly BMP-1s.

An opposition militant targets a BMP with an RPG in the Homs governorate on December 13, 2011.

In 2011, a total of 20 armoured vehicles of the SAA were lost.

Armour Losses in 2012

In 2012, there was a lot of effort to stop the fighting which resulted in a ceasefire. Although the truce did not hold in many place, it did reduce overall violence and therefore also a lull in SAA armour losses. This period of relative calm lasted until early May 2012 when Bayda and Baniyas massacres happened, at which point opposition forces decided to abandon the ceasefire and started series of attacks at regime positions, which resulted in a massive increase in losses of armoured vehicles to staggering average of 70 armoured vehicles per month.

Reason for such a high rate of losses despite the fact that rebels were only lightly armed (main weapons against armoured vehicles were RPGs and IEDs and/or mines) was a combination of poor tacts of the SAA , rebels making significant preparations for attacks on vulnerable points during the ceasefire and fact that at that time frontlines were in most places not yet established — giving rebels element of surprise in most attacks. As a result, the Syrian government gave up some of the indefensible territories which in turn helped reduce losses to “only” 30-50 per month.

Two ZSU-23-4 Shilkas captured by opposition forces in the Daraa governorate on December 16, 2013.

In 2012, a total of 393 armoured vehicles losses of the SAA were documented.

Armour Losses in 2013

In 2013, frontlines gradually solidified. Attempt to capture terrain required better organisation which slightly favoured the Syrian government with a unified command of its forces, albeit levels of corruption.

At the same time, opposition forces gained some experienced and captured a substantial amount of ATGMs, which allowed them to overrun many poorly defended SAA bases. Some rebel groups began operating armoured vehicles as well, not rarely captured in urban areas where the Syrian government had sent armoured vehicles into rebel-held territory with minimal infantry support. This resulted in substantial losses.

A destroyed T-72 in Qaboun, Damascus, on August 6, 2013.

In 2013, a total of 435 armoured vehicles losses of the SAA were documented.

Armour Losses in 2014

2014 started with large-scale fighting between opposition forces and the Islamic State (IS) group. This initially diverted a lot of manpower and firepower from the anti-government forces, resulting in a decrease of armour losses to around a dozen per month.

However, after the frontlines between opposition forces and IS stabilised, the extremist’s group attention shifted towards countering Syrian government offensives and their isolated bases which often stored an incredible amount of weapons and ammo.

In July and August of 2014, IS overran several government bases in the Raqqa governorate, including the Brigade 93 base where it captured over a double dozen of T-55 tanks. A slightly smaller number of armoured vehicles were later taken over by IS as it recaptured the Shaer gas field in October of that same year.

At least four T-55 tanks captured by the so-called Islamic State when the group took over the Syrian Arab Army’s 93 Brigade base in the Raqqa governorate. Photo published by @w_alraqqa on August 7, 2014.

In December, opposition forces launched a major assault in the Idlib governorate which resulated in the fall of the government’s Wadi Deif base and the loss of almost thirty armoured vehicles.

Two captured T-62 tanks by opposition forces at the Wadi Deif base in the Idlib governorate on December 15, 2014.

One of the most effective weapons against regime armoured vehicles were ATGMs but until 2014 rebels had received only a small number of them from external sources and had to rely on capturing them from government positions. (These positions almost always contained way more weapons and ammunition than the defenders could reasonably use, even if they were trained to use that equipment.)

This relative scarcity of ATGMs began to change in the spring of 2014, when the United States allowed its allies (mostly Saudi Arabia, Qatar, Turkey, and Jordan) to start supplying TOW ATGMs to selected rebel groups under the Timber Sycamore programme. Specifically the TOW 2A was supplied, a model optimised to deal with tanks that are using reactive armour.

One of the conditions for getting new TOW missiles was to provide video evidence of their use; an anti-proliferation measure with the goal of preventing ATGMs from ending up with extremist armed groups. Hence, many TOW ATGMs strikes were uploaded to YouTube by the vetted groups, which made tracking SAA armour losses considerably easier. The number of supplied TOW ATGMs gradually increased as more rebel groups were approved to get them and more crews finished training.

Abu Hamza, at the time with Free Syrian Army’s 1st Coastal Division, operating a TOW in early 2015. Famed for his skills in operating the BGM-71 TOW.

A BVP-1 AMB-S captured by opposition forces in the Daraa governorate on February 1, 2014. Source.

A destroyed T-71 near Dear al-Adas in the Daraa governorate on October 1, 2014. Source.

In 2014, a total of 294 armoured vehicles losses of the SAA were documented.

Armour Losses in 2015

During the first nine months of 2015, Syrian government forces seriously struggled to regain the initiative after substantial losses in the second half of 2014.

Starting in late February, opposition forces combined their strenghth into a powerful alliance that came to be known as the Army of Conquest and launched a major, well-planned offensive in the Idlib governorate. The offensive was supported with a significant amount of external weapons and ammunition, especially TOW ATGMs. The latter were crucial in defeating the government’s tank-heavy counter-attacks.

In late April, rebels besieged around 250 government troops in the Jisr al-Shugour hospital, pressing Syrian President Bashar al-Assad to go on national television promising to lift the siege. Despite moving a large number of troops and heavy weapons – mostly from eastern Homs – into the area, all government attempts to lift the siege failed. This was partly due to the provenance of the TOWs in an ideal terrain for ATGMs: forested hills rising high above the plain which government forces had to use to reach the hospital. A breakout attempt resulted in the death of almost 85% of government forces.

View on the Ghab plain from a nearby hill. The villages of Ghaniyah, Kufayr, Frikka, and Al-Sirmaniyah are clearly visible. Source: Eyad Alhosain.

Note: Armour losses in Idlib were quite serious, but a lot of visual evidence is missing because it is around this time that YouTube starts deleting videos and even banning whole channels. Due to this armour loss count is significantly lower than it would otherwise be.

Intense fighting in southern Idlib has drawn a large number of remaining government “elite” mechanised units (most of the troops on both sides were practically unusable for offensives and “elite” units on all sides of Syrian Civil War would at best be seen as average troops in competent army) which left area of eastern Homs governorate vulnerable and IS exploited this situation with what was initially just a raid that due to unexpected success when fighting very poorly trained regime troops was reinforced and turned into a real offensive that captured Sukna, Palmyra and oil/gas fields in that area.

This has become a low point for the Syrian government forces, which after these defeats controlled less than 20% of Syria and faced the prospect of rebels being able to gain firepower superiority at least in some areas. While the government was still in control of many major urban areas, IS was posing a serious risk to eastern Homs area, while rebels were making preparations for a large offensive which would try to repeat Idlib scenario and capture Hama city and large part of Hama governorate – which would also cut off regime forces in Aleppo and put regimes stronghold Latakia in danger.

Shortly after this, Syria’s allies Russia and Iran decided to come to the help. Russia moved dozens of planes and helicopters to the airbase in Latakia and Iran moved increasing numbers of military advisors, as well as Iraqi and Afghani proxy forces as well as Hezbollah reinforcements. into Syria to stabilise the situation. Emboldened by this increase in support, the SAA started a major offensive to retake northern Hama and advance into the Idlib governorate in October 2015. This resulted in a major battle against rebels who used around 140 ATGMs in that month alone, inflicting large losses on regime armoured units and regime even lost some territory in northern Hama. But rebels meanwhile took serious losses from Russian Air Force (RuAF) airstrikes which forced them to abandon large-scale offensive in Hama.

In 2015, a total of 291 armoured vehicles losses of the SAA were documented. It is important to take into account that a disproportionate number of visual evidence from this year was lost.

Armour Losses in 2016

In 2016, thanks to foreign reinforcements provided by Iran, air support from Russia, and small shipments of modern T-72 variants and T-90 tanks (And later larger shipments of T-62Ms and BMPs), the Syrian government started gaining the upper hand in the Syrian Civil War.

However, often when the SAA started an offensive in one place, it was in danger of losing ground elsewhere – even with air support of the Russian Air Force (RuAF). Losses were also inflicted upon the SAA by both rebel ATGM hits and IS manoeuvring tactics in the desert areas.

An RPG hit on BMP-1 in northern Aleppo governorate on April 5, 2016.

To take advantage of firepower, the Syrian government forces launched a series of offensives to link up with besieged Shia dominated towns in northern Aleppo, to recapture Palmyra, and, later, to besiege rebel-held part of Aleppo city. Just like in previous battles, the government forces depended on sheer firepower and a large number of armoured vehicles leading mostly frontal assaults against prepared defences. Mostly because of RuAF which was slowly but surely successful, but at a high cost to attacking units.

When government forces was distracted in one place, rebels repeatedly tried to regain the initiative by launching offensives in areas that were lacking troops. In spring, while fighting around Palmyra, rebels attacked northern Hama and while government reinforcements together with RuAF reversed rebel gains, they lost dozens of armoured vehicles in a fairly short amount of time.

Something similar was repeated in late summer when government forces weakened other fronts in order to concentrate enough forces to cut off rebel part of Aleppo and besiege it. Shortly after this was achieved regime was surprised by large rebel offensive in the southern part of Aleppo city which for several weeks lifted regimes siege of Aleppo and cut off regime part of Aleppo from supplies.

While reversing this rebel gain (which also cost regime significant amount of troops and armoured vehicles, rebels in northern Hama launched another attack and came very close to the city of Hama itself. While all these rebel offensives were ultimately defeated they showed how reliant is regime on RuAF air support and how weak it is even when faced two with enemies – one of which was bombed nonstop by RuAF and the other one by a US Air Force (USAF).

Tanks captured by Islamic State militants in Palmyra on December 11, 2016.

When by the end of the year defences of rebel-held Aleppo started breaking down due to huge firepower provided by RuAF and Russian artillery combined with Syrian government ground forces, IS took the opportunity and swiftly defeated regime forces around Palmyra and captured the town. When regime forces run away they left behind around 2 dozen tanks which IS captured— most of which USAF soon destroyed.

In 2016, a total of 321 armoured vehicles losses of the SAA were documented.

Armour Losses in 2017

By early 2017, the initiative was firmly in hands of the Syrian government as the IS militants were faced with a multi-front war and constantly under the threat of airstrikes of a dozen foreign countries, and opposition forces as well but then by RuAF. However, both opposition groups as well as IS were able to conduct only short offensives, which hurt government forces but could not stop their advance.

Also, in early 2017, the supply of TOW ATGMs significantly slowed down and a few months later aforementioned Timber Sycamore programme was terminated. While both rebels and IS were still able to exact a significant price for government advances in their territory, they were only able to slow down this advance – rarely stopping or reversing it for longer than a few weeks.

Rebels were also significantly damaged by their infighting, which flared up any time they weren’t under pressure from the regime.

A T-90 destroyed by the so-called Islamic State in Mayadeen on November 16, 2017. The photo was published by the group’s media wing.

A T-90 destroyed by the so-called Islamic State in Mayadeen on November 16, 2017. The photo was published by the group’s media wing.

In 2017, a total of 243 armoured vehicles losses of the SAA were documented.

Armour Losses in 2018

2018 is obviously far from over and the same is likely true for the Syrian Civil War.

While the Syrian government is crushing the eastern Ghouta pocket east of Damascus and negotiating likely surrender of the northern Hom’s pocket, there is still plenty of opportunity for conflict between the government and the SDF. In the east, remnants of IS are also still a threat and fate, while the fate of opposition-held Idlib and southern Daraa is still undecided.

Due to a degraded strength of opponents to the Syrian government, its visually confirmed armour losses in past months have not been as expected. This is also partly due to the fact that obtaining footage of armour losses is harder to obtain now that the Syrian government forces are regaining territory.

A destroyed T-72 near eastern Ghouta, Damascus governorate, on March 4, 2018.

The current count of visually confirmed SAA losses of armoured vehicles in 2018 is 40.

Summary and Analysis

A total of at least 2,037 armoured vehicles of the Syrian government have been destroyed since the start of the Syrian Civil War, extensive analysis of visual footage shows.

When one considers that many more potential losses lack visual evidence, the actual number of losses for the SAA may be much higher. This is also because the number of armoured tracked vehicles at the beginning of the conflict were likely to be an overestimate of the actual number. Besides, Russia shipped a number of its own T-62Ms to Syria. The 6th largest tank fleet in the world has arguably been destroyed.

A number of destroyed armoured tracked vehicles (1x T-72, 4x BMP-1, 1x BVP-1 AMB-S) near Adra, Damascus, on February 27, 2013.

Arguably, several reasons can be mentioned why the Syrian armed forces lost so many armoured vehicles during the course of the ongoing Syrian Civil War. A few can be especially highlighted, the author believes, such as the civil war in general, large quantities of weapons and ammo being stored in indefensible locations combined with lack of preparations to destroy weapons and ammo in case of retreat, incompetence of army components, which was fueled by officer promotions being driven by bribes and percieved loyalty, instead of competence, the inability or unwillingness to learn from previous costly mistakes, the lack of proper combined arms training, obsolete equipment, and a proliferation of powerful anti-tank weapons.

The author would like to thank all my friends for their invaluable help, with special thanks to @MENA_Conflict, @oryxspioenkop, @QalaatAlMudiq, @adambrayne7, @SCW_Nuggie, @DLAMNscw, @Mr_Ghostly and the whole Bellingcat Investigation Team.

Lastly, the author would like to thank the ‘SFM’ group (you know who you are) for sharing working links to footage that was likely to be quickly removed from public websites.

The post Seven Years of War — Documenting Syrian Arab Army’s Armoured Vehicles Losses appeared first on bellingcat.

27 Mar 13:52

WSL: Microsoft legt Linux-Loader für Windows offen

Mit Hilfe des Windows Subsystem für Linux (WSL) lassen sich Linux-Anwendungen auch auf Windows-Systemen nutzen. Dazu werden bestimmte Distributionen über den Windows-Store verteilt. Der Startmechanismus dafür ist nun Open Source. (Microsoft, Linux)
27 Mar 13:51

Für Fotografen: Osterlektüre über Lightroom, ND-Filter und Hochzeiten

Aus dem Dpunkt-Verlag kommen drei Bücher mit umfassenden Informationen für professionelle und engagierte Fotografen.
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Spionage: Russland plant "Maßnahmen gegen jedes einzelne Land"

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Mehr als 100 russische Diplomaten weltweit müssen ihre Gastländer verlassen. Der Kreml zeigte sich empört über die "provokante Geste" und kündigte Gegenmaßnahmen an.
27 Mar 09:16

Access by BMW: Flatrate-Abo ab 2. April 2018 im Praxis-Test

by Benny

Mit dem Access by BMW bringen die Münchner einen Flatrate-Service an den Start, der Kunden die Nutzung ganz unterschiedlicher Fahrzeuge erlauben soll. Ähnlich wie die kürzlich angekündigten Angebote andere Autobauer soll Access by BMW die Möglichkeit bieten, ein bestimmtes Fahrzeug nach wenigen Wochen Nutzungsdauer durch ein anderes zu ersetzen. So können beispielsweise die Sommermonate im Cabrio oder mit einem Sportwagen verbracht werden, während im Winter ein SUV mit Allradantrieb gefahren wird und für den Urlaub ein geräumiger Kombi zur Verfügung steht.

Der Startschuss für Access by BMW soll nach Informationen von Automotive News schon am 2. April 2018 fallen, dann wird der neue Flatrate-Vertrieb von einem Händler in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee erstmals getestet. Das Programm befindet sich derzeit in der Pilot-Phase, soll aber langfristig vor allem jüngere Kunden überzeugen. Der Charme der Auto-Flatrate liegt auf der Hand: Im Gegenzug für gleichbleibende monatliche Raten erhalten Flatrate-Kunden eine große Auswahl möglicher Fahrzeuge und können so von der breiten Palette der BMW Group profitieren.

Weiterhin unklar sind viele Details des Flatrate-Angebots. Wahrscheinlich ist aber, dass es mehrere verschiedene Preisklassen geben wird. So ist beispielsweise ein Einstiegsangebot denkbar, das lediglich die Modelle der Marke MINI sowie die BMW 1er- und 2er-Reihe umfasst. Gegen Aufprei könnten dann zusätzliche Fahrzeugklassen und Baureihen freigeschaltet werden, um beispielsweise auch die Option auf einen 7er oder M5 zu erwerben.

Im Vergleich zu konventionellem Leasing ist davon auszugehen, dass die Kunden für diese Flexibilität einen spürbaren Aufpreis zahlen müssen. In den Flatrate-Kosten enthalten sind die Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer, da der häufige Fahrzeugwechsel anderenfalls einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde.

Wann Access by BMW auch deutschen Kunden Zugriff auf einen ganzen Fahrzeugpool gewährt, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die demnächst in Nashville gesammelten Erfahrungen sollen wichtige Informationen zu den konkreten Vor- und Nachteilen sowie der tatsächlichen Nutzungsweise durch die Kunden liefern. Derzeit befinden sich alle Autobauer in einer Erprobungsphase, denn niemand kann mit Sicherheit sagen, wie sich der durchschnittliche Flatrate-Kunde verhält und wie häufig er tatsächlich vom möglichen Wechsel Gebrauch macht.