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29 Mar 19:49

Wer bei der nächsten Wahl ans Klima denkt und an Demon­strationen teilnimmt, bekommt CO2-Kompen­sation gutge­schrieben

by Chris Frey

CO2 Fasten: Wegen des großen Erfolges wird die Aktion weitergeführt

Letztes Jahr wurde von der CO2-Fastenaktion berichtet. Dieses Jahr wird diese aufgrund des großen Erfolges und medialer Resonanz weitergeführt und ausgeweitet:
BR 24 14.02.2018: [2] Fastenzeit in Franken CO2-Fasten-Staffel geht in die zweite Runde
… Im vergangenen Jahr war es noch ein Experiment. Heuer geht sie mit deutlich mehr Teilnehmern in die zweite Runde: die CO2-Fasten-Staffel des Initiativkreises der Klimaschutzmanagerinnen und -manager der Metropolregion Nürnberg. Von Aschermittwoch (14.02.18) bis Karsamstag (31.03.18) stellen sich Fastende der Herausforderung, ihren persönlichen CO2-Ausstoß zu reduzieren …

Letztes Jahr fastete nur die Klimaelite, dieses Jahr auch Bürger

BR 24 14.02.2018: [2] … Die CO2-Fasten-Staffel ist ein Klimaschutzprojekt des Initiativkreises der Klimaschutzmanager/innen in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN), der dem metropolitanen Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung angegliedert ist. Im Initiativkreis sind 25 Kommunen und Landkreise sowie eine Arbeitsgemeinschaft und kirchliche Umwelt- bzw. Klimaschutzbeauftragte vertreten.
Plastikfrei und ohne Auto
Die Teilnehmer der
CO2-Fasten-Staffel wollen zeigen, dass es auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen des Alltags möglich ist, Klimaschutz aktiv zu leben. Das Ziel: Im Alltag so wenig CO2 wie möglich verursachen und herausfinden, in welchen Lebensbereichen sich ressourcenschonendes Verhalten umsetzen lässt. Die Herausforderung wird individuell gewählt. Beispielsweise verzichten die Fastenden auf das eigene Auto, kaufen plastikfrei ein, ernähren sich vegetarisch, tauschen anstatt zu kaufen oder verzichten auf den Wäschetrockner.

Dieses Jahr nutzen auch „ganz normale Bürger“ das spezielle Fasten, um (etwas bekannter zu werden und) Kompetenz beim Klimaretten zu zeigen.
BR: [2] Im vergangenen Jahr haben sich an der CO2-Staffel nur Klimaschutzmanagerinnen und -manager aus den Landkreisen beteiligt. In diesem Jahr sind auch Bürger der einzelnen Kommunen dabei.
Zum Beispiel aus der Politik: Landrat … genießt Gutes aus dem Fürther Land:
(Landrat) Für diesen Blogbeitrag ist jedoch vor allem das Thema CO2 relevant. Durch die kurzen Wege regionaler Produkte spart man sich sowohl für die Transportwege, als auch für die notwendigen Kühlungsvorrichtungen unterwegs CO2 …
… Der Winter ist wohl die schwierigste Jahreszeit um auf eine regional-saisonale Ernährung zu setzen. Vor allem, wenn man nicht selbst durch Einkochen und Einlagern vorgesorgt hat. Doch mit etwas Kreativität und Können lassen sich aus den regionalen Basics wie Nudeln, Mehl und Kartoffeln, frischen tierischen Produkten, eingelagerten Äpfeln und frischem Wintergemüse noch erstaunlich viele unterschiedliche Gerichte zaubern.
Ob der Landrat daran denkt, dass „frisches Wintergemüse“ in unseren Breiten fast nur aus einem beheizten Gewächshaus oder aus dem wärmeren Ausland kommt und eingelagerte Äpfel mit Kühlenergie und Begasung im „Winterschlaf“ gehalten wurden. Sowieso stellt sich die Frage, wie der Landrat Folgendes gemeint hat: „ … wer nicht selbst durch Einkochen und Einlagern vorgesorgt hat … “.
Macht seine Familie das wirklich für den gesamten Winter und meint, dass könnte doch wie zu alten Zeiten jede andere Familie auch machen (neben dem, dass kein moderner Keller und schon gar keiner, welche die Wärmedämmvorschriften erfüllt, dafür geeignet ist?)
Dazu der Eintrag eines Fachmannes, welcher eher belegt, wie problematisch Elektroautos sind, welche trotz Sonnenschein vier Tage zum vollen Aufladen benötigen. Eine Versorgung „strombedürftiger Nachbarn“ während dieser „Ladetage“ wäre vollkommen unmöglich (wird im „zellularen Netz“ jedoch immer als Vorteil propagiert). Ideell ist es trotzdem erfolgreich, denn man kann ja immer noch ein Backup-System (das andere bezahlen müssen) nutzen: Wenn im Winter wenig Solarstrom fließt, holt man sich den erforderlichen eben vom Kraftwerk:
Peter Ille, Geschäftsführer des Umweltbüros vom BUND Naturschutz in Bayreuth und langjähriger Umwelt- und Klimaschützer:
… Glück hatten wir aus Sicht unserer PV-Anlage die letzten Tage mit dem Wetter, auch wenn es vielen Menschen zu unangenehm war: Es war sonnig, kalt und klar. So hatten wir über Mittag Ende Februar praktisch volle Leistung von maximal 3 kW. 4 ½ Stunden Aufladen an der Steckdose brachte der Batterie 12 kWh, bei einer maximalen Kapazität von 41 kWh. Gleichzeitig hatte unser Dach genau 12 kWh erzeugt. Exportieren konnten wir in dieser Zeit deshalb natürlich nichts, und importiert haben wir 2 kWh von unserem Lieferanten, den
Stadtwerken Schönau, für den übrigen Verbrauch unseres Hauses … Dies war für uns durchaus ein Erfolg und das Ende Februar, zumal ja im Sommerhalbjahr deutlich mehr Strom erzeugt wird.

Erschütternder zu lesen sind Einzelschicksale, wie das Folgende:

Eine Klimasünderin will sich bessern

Titelte die Lokalzeitung des Autors und brachte über eine ganze Doppelseite den Bericht der Sünderin [3]. Einleitend erklärte die Klimasünderin (wohl eine Redakteurin) die Beweggründe ihres CO2-Fastens:
… „Der Ozean kommt näher, jeden Tag ein bisschen mehr. Das Salzwasser unterspült Häuser, macht den Boden unwirtlich und zerstört Stück für Stück eine ganze Kultur. Die Bewohner der Marshallinseln erleben seit Jahren, wie ihre Nation im Meer versinkt. In Afrika wechseln sich dagegen Überschwemmungen und Dürren ab, Millionen Menschen sind von Dürren und Hunger bedroht. Die Folgen des vom Menschen gemachten Klimawandels treffen, wie häufig, am Stärksten die ärmsten Regionen auf der Erde, obwohl diese zum Problem am Wenigsten beigetragen haben. Schuld daran ist, so erklären Expertenberichte, der Ausstoß des Treibhausgases CO2 … Und Schuld daran bin damit zum Teil auch ich durch mein Konsumverhalten … Um das Problem in den Griff zu bekommen, müsste der Ausstoß an Treibhausgasen nach Berechnungen des Weltklimarates drastisch gesenkt werden – bis zum Jahr 2050 auf unter zwei Tonnen pro Kopf …“
Diese Einleitung listet das vollständige Glaubensbekenntnis der Klimakirche. Wer es glaubt, muss sich persönlich betroffen fühlen und mit seinem Gewissen um Maßnahmen ringen.
Solche wurden auf der Doppelseite ausführlich beschrieben. Da sie sich nicht von den gängigen Varianten, welche im Internet kursieren [1] [2] unterscheiden und einzig und alleine auf einer Minimierung auch kleinster Mengen an CO2-Ausstoss bestehen, seien sie hier nicht wiederholt. Nur so viel: Eine Fachfrau von „KlimAktiv“ hält nichts von monetärer CO2-Kompensation: „ … bei vielen Klimaschutzprojekten sei Skepsis angebrachtNur wenn es nicht anders ginge, sind die Kompensationen eine gute Sache … “.

Und dazu recherchierte die „Klimasünderin“ auch Möglichkeiten, an die beim Thema „Klimafasten“ seltener gedacht wird:
… Es hilft, einfach weniger Geld auszugeben. Eine Reduzierung der Monatsausgaben von 450 EUR auf 350 EUR erspart 900 kg CO2 (jährlich). Auch bringt es viel: … wer bei der nächsten Wahl ans Klima denkt … oder an Demonstrationen teilnimmt … Auch das Bekennen zu den Zielen der Energiewende, oder die Bereitschaft, mehr für Energie zu bezahlen, und wer den Ausbau der Infrastruktur auch im persönlichen Umfeld akzeptiert ...

Der Autor fühlte sich beim Lesen spontan um 501 Jahre zurückversetzt. Eine fast identische Glaubens- und Argumentationskette war damals Anlass für Luthers Thesenanschlag. Dass einer Zeitungsredaktion und der Redakteurin diese Spiegelbildlichkeit nicht auffällt. Doch das psychologische Prinzip: Erzeuge Angst und liefere dazu gleich eine Lösung, für Betuchtere am besten verbunden mit monetären Ablassmöglichkeiten, funktioniert auch heute noch genau so gut wie damals:
Prinzip beibehalten, Begriffe austauschen, und das Geld der Klimasünder klingelt im Kasten von NGOs und Regierungen (CO2-Steuern).

Nur kann man sich heutzutage viel freier und leichter darüber informieren. Wenn man das Denken jedoch bedingungslos „Fachpersonen“ der Klimakirche überlässt, bemerkt man es eben auch 501 Jahre nach Martin Luther nicht:
Antwort der Redaktion einer Lokalzeitung auf eine frühere Beschwerde des Autors zur Klimaberichterstattung: … Wir sind kein Klima-Fachblatt, wir veröffentlichen Recherchen von Agenturen, Fachjournalisten und Einschätzungen von renommierten (!) Wissenschaftlern. Es ist ihr gutes Recht, dass alles für Humbug zu halten. Es ist aber auch unser gutes Recht, an der Reputation und der Motivation von Netzwerken wie „Eike“ zu zweifeln …

Renommierte Wissenschaft

Anbei eine Darstellung, was „renommierte Wissenschaft“ über Öffentlich-Rechtliche verbreiten lässt. Im BR-Artikel über das CO2-Fasten [2] gibt es einen Informationslink zur CO2-Gefahr:
BR24, 04.11.2017: Klimawandel Das CO2-Budget ist fast verbraucht So viel Kredit haben wir noch beim CO2-Ausstoß
Etwa 3.000 Gigatonnen CO2 darf die Menschheit produzieren, um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. 2.000 Gigatonnen sind bereits verbraucht. Jahr für Jahr kommen 36 dazu. Für eine Trendwende bleibt nicht mehr viel Zeit …. Dieses CO2 ist nach dem gängigen Modell der Wissenschaft der Grund für, dass die mittlere Temperatur der Erde steigt. In den vergangenen 100 Jahren um etwa ein Grad. Bis zum Ende des laufenden Jahrhunderts könnte sich das – im ungünstigsten Fall – auf fünf Grad Celsius addieren. Das entspricht in etwa dem Unterschied zwischen einer natürlichen Eiszeit und einer Warmzeit. Damit wird deutlich, welche ungeheuren Auswirkungen solche Temperaturveränderungen haben können.

Wer sich nicht bei EIKE, kaltesonne und den weiteren, klimakritischen Seiten neutral informiert, kommt nicht umhin, diesen als gesichert vorgetragenen „Klimafakten“ zu glauben. Ein schlechtes Gewissen und die Bereitschaft, zur Klimaerlösung alles, vor allem auch viel Geld zu geben, folgen. Eine „schuldige Seele“ fühlt sich gerettet, die Retter leben überwiegend nicht schlecht davon, nur, ob es der Erde etwas nutzt ist äußerst zweifelhaft.
Vor 501 Jahren blieb wenigstens der (auch aus Ablassgeldern finanzierte) Petersdom als Kunstwerk übrig. Welche in 500 Jahren noch bestaunte Werke wird man künftigen Generationen aus dem CO2-Ablasshandel wohl hinterlassen?

Quellen

[1] EIKE 11.03.2017: Ist Ihre Bank ein Klimakiller? Dann soll sie durch Klimafasten bestraft werden…
[2] BR 24 14.02.2018: Fastenzeit in Franken CO2-Fasten-Staffel geht in die zweite Runde

[3] nordbayerische nachrichten, print-Lokalausgabe vom 17./18. März 2018: Eine Klimasünderin will sich bessern

27 Mar 14:36

Reading a VGA monitor's configuration data with I2C and a PocketBeagle

27 Mar 14:33

Donald Tusk: Keine Annäherung zwischen EU und Türkei

by ZEIT ONLINE: Ausland -
Ein Treffen der EU mit dem türkischen Staatschef hat keine Ergebnisse gebracht. Ratspräsident Tusk kritisierte die Inhaftierung von EU-Bürgern und das Vorgehen in Syrien.
27 Mar 14:32

EU GDPR – Another reason for SaaS to reconsider on-premise

27 Mar 14:32

The suddenly hot job market for workers over 50

27 Mar 14:32

Ask HN: How do you avoid the 9 to 5 life?

27 Mar 14:31

Facebook has lost $100B in 10 days and now advertisers are pulling out

27 Mar 14:31

It all made sense when we found out we were autistic

27 Mar 14:31

The Key to Good Luck Is an Open Mind

26 Mar 15:29

Where Fat Goes When You Lose Weight

26 Mar 15:29

Kunde verklagt o2: 1350 Euro für jede Werbe-Mail

o2 verliert Rechtsstreit um Werbe-E-MailsEin o2-Kunde hat der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke widersprochen und dennoch weitere Werbe-Mails erhalten. Nun gewann er den Rechtsstreit gegen die Telefongesellschaft.
26 Mar 15:29

AG München: Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen aus parkendem Fahrzeug unzulässig

by Alexander Gratz

Das in einer öffentlichen Straße abgestellte Fahrzeug der Betroffenen war vorne und hinten mit Videokameras ausgestattet, welche dauerhafte Aufzeichnungen des Verkehrsraums anfertigten. Grund für diese Überwachungsmaßnahme waren nach Angaben der Betroffenen, dass ihr Fahrzeug in der Vergangenheit von Unbekannten beschädigt worden war. Von den Kameras wurden zum Tatzeitpunkt zumindest drei Fahrzeuge mit ihren amtlichen Kennzeichen erfasst. Nachdem ein anderes Fahrzeug den Wagen der Betroffenen seitlich streifte und sich anschließend entfernte, übergab die Betroffene die Videoaufnahmen der Polizei.

Das Amtsgericht verurteilte die Betroffene wegen vorsätzlichen unbefugten Erhebens und Verarbeitens nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten (§ 43 Abs. 2 Nr 1 Alt. 1, 2 BDSG) zu einer Geldbuße von 150 Euro. Das permanente und anlasslose Filmen des Bereichs um das eigene Fahrzeug stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Es gehe nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen um irgendwelche Situationen zwecks Aufdeckung von potentiellen Straftaten aufzunehmen. Zudem werde auf die Videoüberwachung nicht hingewiesen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

AG München, Urteil vom 09.08.2017 – 1112 OWi 300 Js 121012/17

1. Die Betroffene … ist schuldig des im Bußgeldbescheid des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht vom 7.2.2017 enthaltenen tateinheitlichen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 43 II Nr. 1 Alt. 1 und 2 BDSG.

2. Gegen sie wird eine Geldbuße in Höhe von 150 ,- Euro festgesetzt.

3. Sie trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 43, 28, 6 b BDSG, § 46 OWiG, 464, 465 StPO.

Gründe:

I.

Die Betroffene wurde auf ihren Antrag vom persönlichen Erscheinen zum Termin entbunden. Der Verteidiger trug zu den persönlichen Verhältnissen vor, dass die Betroffene in geordneten Verhältnissen lebe und ca. 1.500,00 EUR monatlich netto verdiene.

Über Vorahndungen ist dem Gericht nichts bekannt geworden.

II.

Am 11.08.2016 von ca. 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr parkte die Betroffene ihren PKW BMW X1, amtliches Kennzeichen … in der Mendelssohnstraße in München. Das Fahrzeug war vorne und hinten mit einer Videokamera ausgestattet. Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums. Diese Aufzeichnungen sind gespeichert worden. Durch diese Weise wurden mindestens drei andere Fahrzeuge, die sich vor oder hinter dem Straßenraum des geparkten Fahrzeugs befanden, aufgezeichnet; die amtlichen Kennzeichen dieser drei Fahrzeuge waren erkennbar. Die Videoaufzeichnungen wurden durch die Betroffene der Polizei übergeben, da ein anderes Fahrzeug das geparkte Fahrzeug gestreift und beschädigt hat und sie in Gestalt der Videoaufzeichnungen Beweismittel für die von ihr angenommene Unfallflucht des/der Fahrer/Fahrerin des Fahrzeugs der Polizei vorgelegt hat.

III.

Durch ihren Verteidiger ließ die Betroffene vortragen, dass der tatsächliche Geschehensablauf eingeräumt werde. Darüber hinaus machte der Verteidiger folgende weiteren Ausführungen:

Er sei der Auffassung, dass die Zulässigkeit von „Dashcams“ im deutschen Straßenverkehr noch nicht abschließend geklärt worden sei und auch der Staat hat eine große Zahl von Daten der Bürger ohne Anlass und klar umrissenen Verwendungszweck erhebe und speichere. Dies stehe dem Datenschutzinteresse des einzelnen diametral entgegen. Die Daten könnten jederzeit vernetzt werden. Dies stehe Privatpersonen nicht zu. Und der Bürger habe weder einen Vorteil von der Datensammlung, noch kann er mit den Daten etwas anfangen, wenn ihm der Zugang zu den entsprechenden Register der Zulassungsstellen z. b. für ein Nummernschild nicht möglich ist. Auch rufe die Polizei geradezu die Bürger auf, Upload-Portale zur Verfügung zu stellen und diese auswerten zu können (zuletzt beim Berliner Anschlag vor Weihnachten). Die Betroffene habe hier keine anderen Personen „ausspionieren“ wollen. Im April sei das Fahrzeug der Mandantin mutwillig und erheblich durch unbekannte Täter beschädigt worden, so dass für den Fall erneuter Beschädigungen Beweise habe sichern wollen. Durch die Aufnahme von Autokennzeichen seien keine schützenswerten Daten erhoben und gespeichert worden. Es sei der Mandantin nur darauf angekommen, potentielle Täter einer Sachbeschädigung am PKW ermitteln zu können. Die einzelnen Fahrer der entsprechenden vor oder hinter dem PKW parkenden Autos seien nicht erkennbar gewesen. Nur die Nummernschilder seien erkennbar gewesen, weitere entferntere Personen nicht. Die Betroffene habe kein Interesse gehabt, irgendwelche Bilder von Personen zu verwenden; diese seien vielmehr nur Beiwerk der jeweiligen Aufnahme gewesen. Eine Verwendungsabsicht sei erst dann gegeben gewesen, wenn es tatsächlich zu einer Beschädigung am Fahrzeug der Betroffenen gekommen wäre. Dies war. dann ja auch der Fall. Darüber hinaus überwiege das abstrakte Interesse des Fahrzeugeigentümers an der Durchsetzung von Ansprüchen gegen mögliche Schädiger; der Anspruchsteller habe im Zivilrecht insoweit die Beweispflicht. Dies werde ihm durch die Videoaufnahmen ermöglicht. Dies ergebe sich aus der Wertung des § 6 b Abs. 3 S. 2 BDSG. Im Übrigen handelt es sich um Daten, die allgemein zugänglich i. S. v. § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG seien. Darüber hinaus handele es sich um Daten, die der Durchführung eines Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen dienen würden. Letztendlich sei das Erheben von Daten nicht ordnungswidrig gewesen, da es nur zu einem persönlichen Zweck erfolgt sei. Dies gelte auch für das Speichern der Daten. Darüber hinaus liege ein rechtfertigender Notstand gem. § 16 OWiG vor. Im Übrigen liege bei der Betroffenen ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nach § 11 Abs. 2 OWiG vor.

IV.

Die Betroffene hat sich daher nach Auffassung des Gerichtes zweier tateinheitlicher vorsätzlicher Verstöße gegen § 43 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 und 2 BDSG, § 19 OWiG schuldig gemacht.

Nach Auffassung des Gerichtes wurden unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhoben und verarbeitet. Personenbezogene Daten liegen nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 BDSG vor. § 1 Abs. 2 Ziffer 3 BDSG ist nicht einschlägig, zumal es sich nicht um Daten gehandelt hat, die ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erhoben bzw. gespeichert worden sind. Dies gilt jedenfalls nicht dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, durch zwei Kameras Aufzeichnungen des Straßenverkehrs gefertigt werden, um potentielle Beweismittel für etwaige Zivil- oder Strafverfahren erheben zu können. Unstreitig sind Kennzeichen dreier anderer Fahrzeuge erhoben und gespeichert worden. Hierbei handelt es sich auch um Daten, die einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Ausreichend ist dabei, ob die Person „bestimmbar“ ist. Eine Bestimmbarkeit gem. § 3 Abs. 1 BDSG ist dann gegeben, wenn eine Person, auch mit weiteren Hilfsmitteln (z. B. Register) bestimmt werden können. Durch die Nachschau entsprechenden Register kann ein Autokennzeichen an einem bestimmten Fahrzeug und somit einer bestimmten Person als Halter zugeordnet werden. Dies ist hier letztendlich auch durch die Polizei erfolgt. Die Halterin bzw. Fahrerin konnte ermittelt werden; der Schaden ist reguliert worden.

Die Erhebung und Speicherung der Daten erfolgte unzulässig. Die Betroffene kann sich nicht gem. § 6 b Abs. 1 Ziffer 3 BDSG auf berechtigte Interessen berufen. Dies gilt nach dem Wortlaut von § 6 b Abs. 1 Ziffer 3 dann, wenn „keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“. Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall, das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zurückstehen. Durch das permanente anlasslose Filmen des Bereichs vor und hinter des geparkten Fahrzeugs befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwierigen Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an, dass „80 Mio. Bundesbürger“ mit Kameras herumlaufen um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden. Im Übrigen sei die Betroffene darauf hingewiesen, dass an staatlich überwachten Stellen ein entsprechender Hinweis angebracht ist, dass beispielsweise „dieser Platz“ videoüberwacht sei. Der so betroffene Bürger kann sich darauf einstellen und selbst entscheiden, ob er sich weiterhin auf dem Platz aufhält oder nicht. Bei unangekündigten Überwachungen privater Personen ist dies aber nicht der Fall. Bei einer entsprechenden Interessenabwägung muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Überhand behalten. Das anlasslose Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht nur ein geringfügiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Verkehrsteilnehmer (vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. 4 K 13.01634; Amtsgericht München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14).

Im vorliegenden Falle braucht auch nicht entschieden werden, ob die Betroffene berechtigt ist, derartige Aufnahmen in Zivilprozessen zur Beweissicherung zu verwenden. Hier geht es um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und um die Erhebung und Speicherung von Daten. Auch wurden nochmals ausgeführte Daten nicht erhoben, weil bereits ein Unfall passiert ist, sondern zuvor ohne konkreten Anlass die Kameras eingerichtet zur dauernden Aufnahme und Speicherung. Auch sticht das Argument nicht, dass es sich um Daten handele, die der Durchführung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses dienen würden. Ein solches Entstehen Schuldverhältnis ergibt sich aber erst ab dem Zeitpunkt des Unfalls, nicht schon zuvor.

Dabei hat die Betroffene vorsätzlich gehandelt. Sie hat die Videokameras wissentlich und willentlich in ihrem Fahrzeug eingebaut bzw. einbauen lassen und diese in Betrieb gesetzt, so dass die Kameras über einen nicht unerheblichen Zeitraum hinweg Aufnahmen fertigten und gespeichert haben. Dies wusste die Betroffene.

Die Betroffene hat sich auch nicht in einem rechtfertigenden Notstand nach § 16 OWiG befunden. Bei der Abwägung der insoweit erforderlichen widerstreitigen Interessen darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden und auf den schwerwiegenden Eingriff in schutzwürdige Interessen unbeteiligter Personen. Dies gilt auch für § 16 OWiG. Die Betroffene hat sich auch nicht in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum i. S. v. § 11 OWiG befunden. Die Betroffene hat nicht vorgetragen, dass sie vor Installierung der Kameras anwaltlichen Rat eingeholt habe. Darüber hinaus liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nicht automatisch dann vor, wenn bei einer schwierigen Rechtslage es unterschiedliche Meinungen gibt. Hier muss man allein auf die Verletzung des § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG abstellen und auf die Frage, ob personenbezogene Daten unbefugt erhoben und verarbeitet werden. Auch bei dieser Fragestellung bezogen befand sich die Betroffene nach Auffassung des Gerichtes in einem vermeidbaren Verbotsirrtum. Sie hat nicht dargelegt, nähere rechtliche Auskünfte von irgendeiner Seite erhoben zu haben und dann eine Entscheidung für sich selbst getroffen zu haben. Offenbar wurden die Kameras mehr oder minder ohne große rechtlichen Überlegungen über die Zulässigkeit in das Fahrzeug eingebaut und verwendet. Nach Auffassung des Gerichtes liegt tateinheitliches Handeln im Sinne der genannten Vorschrift bezogen auf das Erheben und Verarbeiten gem. § 19 OWiG vor.

§ 43 Abs. 3 S. 1 sieht eine Geldbuße bis zu 300.000,00 EUR vor.

Bei der Bemessung der Geldbuße war zunächst zu berücksichtigen, dass die Betroffene offenbar sich noch nichts hat zu Schulden kommen lassen. Sie lebt in geordneten Verhältnissen und verdient monatlich 1.500,00 EUR netto. Zu ihren Gunsten konnte gewertet werden, dass offenbar in der Vergangenheit das Fahrzeug schon mal beschädigt worden ist und die Betroffene subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen.

Unter Abwägung aller Umstände hält das Gericht eine Geldbuße von 150,00 EUR tat- und schuldangemessen.

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 46 OWiG, §§ 464, 465 StPO.

26 Mar 15:27

Windows 10: Selbst ein Installer kann Feature-Update blockieren

by Albert Jelica

Microsofts Upgrade Assistent von Windows 10 warnt Nutzer, die inkompatible Software auf ihren Geräten installiert haben, dass das Upgrade aufgrund der oft veralteten Anwendung scheitern könnte.

Interessanterweise hat der Kollege Günter Born das Problem eines Nutzers entdeckt, der eine solche Meldung in Verbindung mit der Antivirus-Software Avira bekommen hat. Das Problem dabei: Avira war nie auf dem System installiert. Stattdessen entdeckte der Nutzer im Download-Ordner einen Installier für die Software, den er vor vier Jahren aus dem Internet heruntergeladen hatte.

Windows 10 entdeckte den Installer und warnte den Nutzer, dass die Installation aufgrund von installierter Software scheitern würde. Während es lobenswert ist, dass Microsoft hier proaktiv warnt, selbst, wenn die Software nicht installiert ist und der Nutzer dies womöglich vor hat, so ist die Meldung im Upgrade-Assistenten nicht gerade eindeutig. Eine Deinstallation ist nämlich dann nicht möglich, wenn die betreffende Software gar nicht installiert sein muss.

Wer ein solches Download-Archiv also auf jener Partition hat, wo auch Windows 10 installiert ist, könnte die Meldung mit dem kommenden Feature-Update ebenfalls bekommen. Es scheint allerdings laut Martin von Dr. Windows zu reichen, das Software-Archiv extern auf einer anderen Festplatte zu speichern, womit Windows 10 beim Upgrade offenbar nicht proaktiv warnt.


via Dr. Windows / Günter Born  /Quelle: Administrator

Der Beitrag Windows 10: Selbst ein Installer kann Feature-Update blockieren erschien zuerst auf WindowsArea.de.

26 Mar 15:26

Akteneinsicht ohne Anwalt – wo kommen wir da hin?

by Udo Vetter

Vorhin saß mal wieder ein Mandant bei mir im Büro, der sich den Gang zum Anwalt und die damit verbundenen Kosten eigentlich sparen wollte. Es geht um einen Streit mit seinem Nachbarn, der in Tätlichkeiten eskaliert sein soll. Doch statt brav einer Vorladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten, besann sich der Mandant auf das, was wir Anwälte ja (fast) immer raten: Erst mal braucht man Akteneinsicht, dann sagt man womöglich was zur Sache.

Ganz so einfach war das mit der Akteneinsicht nicht. Der Polizeibeamte schrieb immerhin zurück, er leite den „Wunsch“ meines Mandanten an die Staatsanwaltschaft weiter. „Von dort kriegen Sie dann nähere Nachricht.“ Knapp zwei Wochen später meldete sich dann wirklich ein Staatsanwalt mit einem trockenen Bescheid:

Akteneinsicht wird grundsätzlich nur über einen Verteidiger gewährt.

Äh, wie bitte? Das klingt zwar sehr entschieden, hat mit der gültigen Rechtslage aber schon seit vielen Jahren nichts zu tun. Aktuell ist das eigene Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten zum Jahresbeginn sogar noch ausgeweitet worden. § 147 Abs. 4 StPO sieht in seiner brandneuen Fassung ausdrücklich folgendes vor:

Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.

Auch die bisherige Gesetzesfassung ließ keinen Zweifel zu, dass ein Beschuldigter im Regelfall selbst Akteneinsicht zu erhalten hat. Einfach so abwimmeln geht also auf keinem Fall. Ich habe dem Mandanten einen kleinen Brief vorformuliert, mit dem er dem offensichtlich unwilligen Staatsanwalt mal so ein bisschen auf den Geist gehen kann.

Schauen wir mal, ob und wann dieser seine „Grundsätze“ über Bord wirft und sich gesetzeskonform verhält.

26 Mar 13:52

DNA-Analyse: Phantom im Wattestäbchen

by ZEIT ONLINE: Gesundheit - Dirk Asendorpf
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, Täterprofile aus DNA-Spuren zu erstellen. Klingt gut. Doch die Folgen wären problematisch. Lesen Sie hier noch mal, warum.
26 Mar 13:51

Computer Aided Design (CAD) enters the era of mixed reality

by Lorraine Bardeen

I’m excited to share this month’s blog post with you all. In addition to highlighting some of the cool work we are seeing from the mixed reality community, I also have some important Simplygon news to share.

In the time since we acquired Simplygon they have been working quickly to bring the value of the Simplygon service to mixed reality.

Let’s dig in!

Bringing Computer Aided Design (CAD) into the era of mixed reality

Throughout history, media portability has been critical to the adoption of new computing experiences. For example, prior to the mid-1990s, compact disc owners were unable to move their music from physical to digital media. As audio encoding technology became ubiquitous, music and other digital files became much easier to move between devices. This portability enabled the journey from physical media to mobile mp3 players, to digital music stores, and finally to today’s world where access to nearly every song lies just a few clicks away.

We think about examples like this as we make investments to support the extensibility of 3D content across screens and into mixed reality. 3D content of all types – static, animated, simple, and complex – is key to transformative mixed reality experiences. This is why we’ve invested to support GL Transmission Format (glTF) (known by many as “JPEG of 3D”) as an industry standard 3D file format and to bring Simplygon’s 3D asset optimization and decimation services into the Microsoft family.

Today, I am excited to announce that Simplygon has added compatibility for JT and STEP file formats, which are pivotal to the productivity of CAD professionals. The addition of two of the most common CAD file formats brings automation of 3D optimization to customers across many industries. As the enterprise increasingly embraces the era of digital transformation, CAD support for Simplygon empowers more industries to painlessly and efficiently bring their existing assets into mixed reality.

For 3D content, this announcement is another early step along that same transformative path. CAD users are now able to create on their PC in JT or STEP formats, transcode and optimize via Simplygon, and distribute their work to their preferred device endpoint. We will continue taking steps along the journey to 3D portability and making the proliferation of 3D content as simple as possible.

JT and STEP are two of the most common CAD file types and are both ISO standards. These file types are heavily used in manufacturing industries and are vital to solving 3D problems. JT files, used heavily in product lifecycle management software, is primarily used to analyze and augment the geometry of complex models. STEP, or Standard for the Exchange of Product model data, is primarily used to share 3D models between users with different CAD software packages.

How to get started

Simplygon Cloud is available in Azure Marketplace today. To start, visit our Azure Marketplace home to learn how to deploy the Simplygon Cloud virtual machine and start optimizing your 3D assets. Please also visit our documentation for examples and more information on how to integrate this into your workflow today.

Continued adoption of mixed reality

During the month of March, we saw some fun, unique, and inspiring work from the global mixed reality community. Here were some of my favorites!

Toms River Municipal Utilities Authority (TRMUA) uses mixed reality to view simulated GIS features

This is so cool! Len Bundra, the IT/GIS director for the Toms River Municipal Utilities Authority (TRMUA) in Toms River, New Jersey and Alec Pestov, a developer from Toronto, Canada and Founder and CEO of Meemim worked together to create a mixed reality experience that would allow utilities (and eventually other organizations) to collaborate with shared content and data. When we talk about mixed reality and HoloLens giving people super-powers that change the way we work, this is exactly the type of innovation we are talking about!

Renault Sport Formula One team brings their creations to life with Microsoft HoloLens

I loved reading about the work that the Renault Sport Formula One Team is doing with HoloLens to make it easier for race fans to experience their one of a kind (literally!) creations. As Mark Everest, IS Development Manager at Renault Sport Formula One Team notes, “We build two cars a year, not thousands of cars. The innovation rate involved in design, simulation, testing and manufacturing is much faster than consumer car companies.”

Before each new season begins, an entirely new car is born. The Renault Sport Formula One Team has partnered with Microsoft to create a mixed reality experience that brings the car to life at events around the world – without the car (since there is only one) physically having to be there. And while the team is exploring how the HoloLens could impact engineering in the future, this experience will immerse viewers in the current evolution of design from earlier cars — like the RE40 (1983), R26 (2006), and R31 (2011) — to the most recent models, paired with facts about the design process and performance.

Reinventing Brian Eno and Peter Chilvers’ ‘Bloom’ for mixed reality

Musician, producer, visual artist, and thinker Brian Eno, together with longtime collaborator Peter Chilvers, launched their first mixed reality project with Bloom: Open Space, a generative audio-visual installation brought to life with HoloLens. Based on their award-winning app, Bloom, the innovative mixed reality installation blurs the lines between the physical and virtual, exploring uncharted territory in the realms of both applications and generative art.

Murmur: Arctic Realities at Mystic Seaport

I have written before about how inspired I am when people use mixed reality to tell stories and paint an otherwise blank canvas. This month I wanted to call attention to an exhibit that is coming to life at Mystic Seaport in Mystic, CT.

Murmur: Arctic Realities explores Arctic landforms called pingos – ice hills rising from permafrost soil, covered by a thin layer of earth. These hills grow over centuries and then collapse, pockmarking the landscape in the Circumpolar North.

Seattle artist John Grade and new media artist Reilly Donovan have partnered to present an immersive technological component for Murmur using HoloLens. Through HoloLens, Grade and Donovan have created a holographic patchwork of tundra, complete with water, living organisms, and the sound of Arctic birds. As visitors move about the gallery they will notice that aspects of the experience respond to their presence.

I look forward to sharing our update for next month where we will dive into the work we are doing along with our customers and partners at Hannover Messe, one of my many favorite industry events.

Talk soon!

Lorraine

(P.S. – feel free to follow me on Twitter @lorrainebardeen where I regularly share updates and answer questions from the mixed reality community)

Letters, I heart MR over layed on a blue background

Computer Aided Design (CAD) enters the era of mixed reality

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26 Mar 13:50

Sicherheitslücke: Microsoft unterbindet RDP-Anfragen von ungepatchten Clients

Eine kritische Sicherheitslücke in Microsofts Credential Security Support Provider versetzt Angreifer in die Lage, beliebigen Code auszuführen. Deswegen unterbindet das Unternehmen demnächst Verbindungsversuche ungepatchter Clients, Admins sollten also schnell handeln. (Microsoft, Server-Applikationen)
26 Mar 13:49

TV-Empfang in München und Umland diese Woche stundenlang gestört - Zeitraum steht fest

by Armin T. Linder
Das könnte die TV-Planung von so manchem Zuschauer in München und Umland durcheinanderbringen: Wie kurzfristig angekündigt wurde, wird der Empfang stundenlang gestört sein.
26 Mar 13:48

How to backup photos and videos from your smartphone to a Synology NAS

by Rich Edmonds

It's easy to start backing up photos and videos from your smartphone to a Synology NAS. Here's how.

As well as backing up important Windows installations and making sure all your files have a redundant copy, there's nothing worse than losing photos and videos of sacred moments in your life. We're going to run you through how to configure a Synology Network Attached Storage to automatically backup media from your smartphone. It's really easy, and you have a few options available.

26 Mar 13:48

Kreis Mettmann und sein umgebauter Enforcement Trailer: laut PTB unzulässig!

by Alexander Gratz

Bei dem Vitronic Enforcement Trailer handelt es sich normalerweise um ein in einem Anhänger eingebautes PoliScan-Messgerät, welches zu seinem Messstandort transportiert/gezogen und dann mehrere Tage ohne Aufsicht verwendet werden kann. Einen solchen setzt auch der Kreis Mettmann ein. Nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht darf der Kreis auf Bundesautobahnen allerdings nur Geräte in festinstallierten Anlagen einsetzen, weshalb man auf die Idee kam, den Anhänger zu „demobilisieren“: Der Kreis hat daher an seinem Anhänger verschiedene Veränderungen vorgenommen, u. a. die Räder und den Deichselkopf abgebaut und das Gehäuse auf einem Betonfundament festgeschraubt.

Allerdings hat der Anhänger durch den Umbau nicht nur seine Mobilität eingebüßt. Die PTB hat sich nämlich auf Anfrage des Sachverständigen Roland Bladt dahingehend geäußert, dass ein so umgebauter Trailer nicht mehr der Baumusterprüfbescheinigung (DE-17-M-PTB-0033) entspricht, so dass er nicht mehr verwendet werden darf:

Betreff: BB2018-110: PoliScan FM1 Enforcement Trailer demontierter Einsatz – Az: BR 18 03 034
Datum: 23. März 2018 um 12:47:36 MEZ
An: „Roland Bladt“ <roland.bladt@gmx.de>

 

Sehr geehrter Herr Bladt,

auf Ihre Anfrage vom 13.03.2018 bezüglich baulicher Veränderungen am Spezialanhänger (Enforcement Trailer) der Bauart POLISCAN FM1 (DE-17-M-PTB-0033) teile ich Ihnen folgendes mit.

Der Spezialanhänger ist Bestandteil der zertifizierten Bauart POLISCAN FM1. Dieser muss daher zum einen vom Hersteller, Firma Vitronic, ausgeliefert werden und darf zum anderen nicht baulichen Veränderungen unterzogen werden. Der Spezialanhänger muss den bei der PTB eingereichten und hinterlegten Unterlagen entsprechen.

(1) Der von Ihnen beschriebene Messeinsatz ist daher nicht durch die Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033 abgedeckt.
(2) Die Aufstellung von Außengehäusen, dazu zählt nicht der Spezialanhänger, liegt im Verantwortungsbereich des Herstellers. Weitere Details dazu finden sich im Abschnitt 4.1 der Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Johannes Kupper

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Arbeitsgruppe 1.31  Geschwindigkeitsmessgeräte
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Tel.: (05 31) 5 92 – 16 37
Fax.: (05 31) 5 92 – 69 16 37 oder 13 05
eMail:johannes.kupper@ptb.de
http://www.ptb.de/

—– Weitergeleitet von Johannes Kupper/PTB am 16.03.2018 13:16 —–

PoliScan FM1 Enforcement Trailer demontierter Einsatz – mein Az: BR 18 03 034

 

Roland Bladt   An: frank.maertens
13.03.2018 15:59



Sehr geehrter Herr Dr. Märtens,

der Kreis Mettmann hat das Messsystem PoliScan FM1, verbaut in einem Enforcement Trailer, für Messungen auf der Autobahn eingesetzt.

Hierzu hatte das OLG Düsseldorf eingewendet, dass es sich bei dem Trailer erkennbar nicht um eine stationäre Messanlage handelt und deswegen weitere Messungen der Behörde untersagt, da gem. Ordnungsbehördengesedtz NRW nur die Polizei auf Autobahnen „blitzen“ darf.

Der Kreis Mettmann hat darauf hin den Trailer zu einer „stationären“ Messanlage umgebaut – siehe Schreiben des Kreis Mettmann in der Anlage.

Mal abgesehen vom Einfallsreichtum des Kreis Mettmann:

(1) Ist diese Variante des Messeinsatzes durch die Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033 abgedeckt?
(2) Müssen „stationäre“ Messstellen nach Abschnitt 4.1 der Baumusterprüfbescheinigung dann nicht durch den Hersteller eingerichtet und dazu das Standort-Erstinbetriebnahmeprotokoll erstellt werden?


Mit freundlichen Grüßen
Roland Bladt

__________________
Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Roland Bladt
Eichenhardt 5
35644 Hohenahr
Tel: 06446-8890021

26 Mar 13:47

SharePoint Query Tool v2.8

by Mikael Svenson


Image by Emily Morter on Unsplash

This is a short one, and not much has changed. Basically I removed the old browser based SharePoint Online login method as it caused too much friction on Windows 10 machines. And I fixed an issue where all properties did not show when using the new SharePoint Online login method.

Get v2.8!

26 Mar 13:46

iOS 11: Integrierter QR-Code-Leser anfällig für Spoofing

Die iPhone-Kamera erfasst QR-Codes automatisch und zeigt verborgene URLs vor dem Öffnen zur Sicherheit an – dieser Link lässt sich aber manipulieren, um Nutzer etwa auf eine Phishing-Seite zu locken. Apple wurde über das Problem vor Monaten informiert.
26 Mar 13:46

Microsoft Bans “Offensive Language” from Skype

26 Mar 13:45

Studie zeigt, dass die globale Erwärmung den Jetstream nicht verändern wird

by Andreas Demmig

Der Jetstream ist der Schlüssel für die Fähigkeit von Meteorologen, kurzfristige Wettermuster vorherzusagen und der Atmosphärenwissenschaftler Anthony Lupo und der Doktorand Andrew Jensen wollten sehen, ob das Hinzufügen von mehr Kohlendioxid in die Atmosphäre den Jetstream-Fluss beeinflussen würde.

 

[[ NASA,gov._Aerial Superhighway- Der polare Jetstream, wie Sie ihn noch nie gesehen haben

Die Visualization nutzt Wetter und Klimabeobachtungen von NASAs MERRA dataset, um den Wirbel des Jetstroms über Nordamerika für 30 Tage darzustellen]]

Nein, CO2 beeinflusst den Jetstream nicht. Lupo und Jensen untersuchten die Ergebnisse von Klimamodellen und fanden bis zu 35 Jetstream-Strömungsänderungen pro Jahr, ähnlich dem heutigen Klima. Die Wetterprognosen werden für die nächsten 10 bis 12 Tage zwischen den Änderungen des Jet-Streams gemacht, wodurch dieses Muster für die Wettervorhersage entscheidend ist.

„Dieser 10 bis 12-Tage-Zyklus wird sich nicht mit dem Klimawandel ändern“, sagte Lupo der Daily Caller News Foundation. Damit würden Wettervorhersagen in drei Jahrzehnten genauso vorhersehbar bleiben wie heute.

„Solange der Äquator wärmer und die Polarregionen kühler sind, werden wir diese Jetstreams haben. Sie könnten in Bezug auf ihre Geschwindigkeit schwächer werden, aber das kann passieren, egal wie sich die Erde erwärmt.“

Es berührt dieses Thema nicht direkt, jedoch hinterfragt Lupos Arbeit indirekt die Theorien, die vorgebracht haben, dass die globale Erwärmung den Jetstream „müder“ macht und zu beständigeren Blockierungen führt.

Die Klimawissenschaftlerin der Rutgers University, Jennifer Francis, eine Hauptvertreterin dieser Theorie, wurde in den Medien erwähnt, weil sie die jüngsten Kältewellen und Schneestürme in den östlichen Teilen der USA mit der globalen Erwärmung verbunden hat.

„Wenn dieses Muster vorhanden ist, werden sich wahrscheinlich Nord-Östliche Winde bilden, entlang der Grenze zwischen der kalten Luft und dem warmen Atlantik –  angetrieben durch die Dynamik im Fluss des Jetstreams entlang der Ostküste“, sagte Francis über den Winter Sturm „Grayson“, auf den das im Januar zutraf. „Wir können nicht sagen, dass dieser bestimmte Sturm durch die globale Erwärmung verursacht wurde, aber wir können sagen, dass das anhaltende Hochdruck / Tiefdruck-Muster, das ein Faktor für Nord-Östliche Winde ist, häufiger auftreten wird“.

In der Regel stimmen die Wissenschaftler dieser Theorie nicht zu, Anthony Lupo auch nicht:

 „Irgendwie kommt einem der Bezug zwischen Jetstream und Klimaerwärmung in Jennifer Francis Studie als gewollt vor, die dadurch mehr Erwähnung in den Medien findet als andere“

Lupos neue Studie befasst sich nicht mit den Auswirkungen, die die globale Erwärmung auf die Häufigkeit oder Intensität von Wetterereignissen haben könnte, sondern nur auf die zukünftige Vorhersagbarkeit von Jetstream-Strömen mit zusätzlichem atmosphärischem Kohlendioxid.

Lupo sagte, seine Studie ging nicht über die Mitte des 21. Jahrhunderts hinaus, um Vorhersagen so genau wie möglich zu machen.

NASA, Europäischer Jetstream (Textbeitrag)

Auf dieser Webseite finden Sie die Videoanimation Jetstream über Europa, mp4, [270 MB Größe, deswegen nicht eingeklinkt]

Erschienen auf The Daily Caller am 21.02.2018

Übersetzt durch Andreas Demmig

http://dailycaller.com/2018/02/21/global-warming-will-not-alter-jet-stream/

 

Auf Deutsch finden Sie das hier die Verbindung vom 22.11.2013:

http://www.spektrum.de/news/das-wetter-schlaegt-wellen/1214310

26 Mar 10:03

Bastelrechner: LTE, mehr RAM und bessere CPU für den neuen Orange Pi

Der Orange Pi 4G-Iot ist eine Verbesserung des Bastelrechners an allen Stellen: Er bekommt mehr Arbeitsspeicher, mehr Sensoren und sogar LTE-Empfang. Auch das Betriebssystem ist nicht mehr ganz so alt. Der Preis wird dafür etwas höher sein. (Bastelrechner, WLAN)
26 Mar 09:52

Finanzielle Probleme: Gopro lizenziert seine Kameratechnik an Dritte

Gopro hat einen neuen Vertrag mit dem Dienstleister Jabil bekanntgegeben, der vorsieht, dass Gopro sein geistiges Eigentum und sein Referenzdesign an Jabil lizenziert. Das Unternehmen kann Gopro-Sensormodule und Kameraobjektive bei Produkten von Drittanbietern nutzen. (Gopro, Digitalkamera)
26 Mar 09:52

Soziale Netzwerke: Sie manipulieren, wir kollaborieren

by ZEIT ONLINE: Kultur - Roberto Simanowski
Es ist leicht, Facebook und Cambridge Analytica die Schuld am Datenskandal zu geben. Das lenkt aber von der Frage ab: Welche Rolle spielen wir in der Welt von Big Data?
26 Mar 09:52

Deutschlands Maschinenbauer unzureichend vor Cyberattacken geschützt

Wenn die Produktions-IT gehackt wird, kann es teuer werden. Die deutschen Maschinenbauer sind noch nicht genügend gegen Cyberangriffe abgesichert, sagt eine Umfrage des Branchenverbandes der Maschinenbauer VDMA.
26 Mar 09:52

Raumfahrt: Mann überprüft mit Rakete, ob die Erde eine Scheibe ist

Was macht ein Mann, der glaubt, die Erde sei flach? Er baut eine Rakete, um nachzuschauen, ob das wirklich so ist. (Raumfahrt, Rakete)
26 Mar 08:30

,Earth Hour‘ – eine Kampf­ansage an das gesamte Leben auf unserem Planeten

by Chris Frey

Bekanntlich sind ja die drei großen Säulen die Grundlage des Lebens auf unserer Erde Wasser, Sonnenlicht und Kohlenstoff. Letzterer steht dem Leben jedoch nur in gebundener Form als CO2 zur Verfügung. Die Natur musste also erst einmal Chlorophyll „erfinden“ und dann die Photosynthese. Das CO2 wurde dadurch aufgespalten in Kohlenstoff, den die Pflanze für sich behielt, und Sauerstoff, der in die Atmosphäre freigesetzt wurde.

Der Verbrauch von CO2 seitens der Pflanzen ist während der Jahrmilliarden der Entwicklung des Lebens inzwischen bis auf einen geringen Rest aufgebraucht – eingelagert in der Erde als sog. „fossile Treibstoffe“, zu einem noch weitaus größeren Teil gebunden in Kalkgestein. Dieser Kohlenstoff steht also dem Kreislauf des Lebens nicht mehr zur Verfügung. Die Natur selbst würde sich auf diese Weise selbst so nachhaltig „dekarbonisieren“, dass sie sich selbst den Ast absägt, auf dem sie sitzt. Dieser Gedanke ist aber auch nicht neu. Am Treffendsten hat dies Patrick Moore zum Ausdruck gebracht, der Mitbegründer von „Greenpeace“, zuletzt in seinem Interview hier auf der Website des EIKE.

Damit zurück zur ,Earth Hour‘ und der Absicht, damit ein Zeichen für ,Klimaschutz‘ zu setzen. Klima ist ja nichts weiter als die Summe von Wetter, und da erhebt sich natürlich die Frage, vor wem oder was man das Wetter eigentlich schützen will. Weiß da jemand eine Antwort? Der Autor dieser Zeilen weiß keine. Das CO2 kann nicht gemeint sein, denn unser Wetter kann unmöglich nur von einem einzigen Faktor abhängen, der noch dazu nur zu einem so winzigen Anteil in der Atmosphäre vertreten ist – 0,04% – 4 von 10.000 Teilen. Oder behauptet jemand, dass dies doch der Fall ist?

Wenn das nicht der Fall ist – was soll dann dieser idiotische Kampf gegen diese Grundlage unseres und des Lebens insgesamt?

Wer oder was kann eine ganze Gesellschaft (der westlichen Welt, heißt das) so nachhaltig einer so gründlichen Gehirnwäsche unterziehen, dass (fast) jeder ,Hurra‘ schreit, wenn es um den Kampf gegen das Leben überhaupt geht? Nicht einmal Terroristen welcher Couleur auch immer haben sich bislang die Vernichtung des gesamten Lebens auf ihre Fahnen geschrieben – wohl aber unsere Politiker und Medien, allen voran die „Süddeutsche Zeitung“.

Fazit: Um es dem Leben als Ganzes zu ermöglichen zu überleben, muss der gebundene Kohlenstoff wieder dem Kreislauf des Lebens hinzugefügt werden. Der Mensch ist die einzige Spezies auf der Welt, der dies zu leisten vermag. Und so schließt dieser Kommentar wie er begann: Wer dem Kohlendioxid den Kampf ansagt, der sagt dem Leben auf der Erde selbst den Kampf an! Was bitte schön ist daran moralisch?!

© Chris Frey, EIKE, März 2018

NACHTRAG: Vor diesem Hintergrund ist es eine gute Nachricht, dass der Erfolg dieser gemeingefährlichen Veranstaltung praktisch gleich Null war, wie Herr Limburg schon am 25.3. hier ausführte.