Shared posts

10 Apr 13:29

Kein "LTE max." für ehemalige E-Plus-Kunden

Frühere E-Plus-Kunden surfen langsamerTelefónica bietet nicht allen Kunden die höchstmögliche Übertragungsmöglichkeit für den mobilen Internet-Zugang an. Ehemalige E-Plus- und Base-Kunden bekommen maximal 50 MBit/s.
15 Jan 21:42

Calendar.help taps Cortana to schedule your meetings for you

by Dan Thorp-Lancaster

Alongside some other Cortana improvements Microsoft has recently announced, the company has also unveiled Calendar.help — a service that leverages the digital assistant to help you schedule meetings.

13 Dec 18:57

Creating a Raspberry Pi Pandora Player with Remote Web Control

13 Dec 18:56

A Backdoor in Skype for Mac OS X

13 Dec 18:53

Windows 10 build 14393.576 rolling out on PC and Mobile for Release Preview and Production rings

by Zac Bowden

A new cumulative update for Windows 10 on PC and Mobile is rolling out this Patch Tuesday, featuring a number of new bug fixes and under the hood improvements. Today's update is rolling out for both Release Preview and Production Rings, meaning the public is getting this update too.

The update brings the Windows 10 build number to 14393.576 (KB3206632), up from the build released last week which was 14393.479. Here's a changelog:

  • Improved reliability of Security Support Provider Interface.
  • Addressed a service crash in CDPSVC that in some situations could lead to the machine not being able to acquire an IP address.
  • Addressed issue where a Catalog-signed module installation does not work on Nano Server. 
  • Addressed issue with Devices left with Hello on for an excessive amount of time will not go into power savings mode. 
  • Addressed issue with gl_pointSize to not work properly when used with drawElements method in Internet Explorer 11.
  • Addressed issue where Azure Active Directory-joined machines after upgrading to Windows 10 Version 1607 cannot sync with Exchange.
  • Addressed additional issues with app compatibility, updated time zone information, Internet Explorer.
  • Security updates to Microsoft Edge, Internet Explorer, Microsoft Uniscribe, Common Log File System Driver. 

Update has just started rolling out now, so if you can't see it just yet, don't worry, the update is still propagating throughout Windows Update and may take a few minutes to show.

13 Dec 18:52

Enroll in the Calendar.help preview and let Cortana schedule your meetings

by Office 365 Team

Setting up a meeting with someone outside your company can be a time-consuming hassle. When you can’t see each other’s calendars and free/busy information, working out a time to meet can easily take more time than the duration of the meeting itself. Emailing back and forth, proposing alternative times and dealing with conflicts keep you from doing more productive work. Wouldn’t it be great and save a lot of time if you had your own personal scheduling assistant?

Overcoming the challenges of scheduling meetings outside your organization is the goal of a new Microsoft incubation project code-named “Calendar.help.” This project gives Cortana, your personal digital assistant, the ability to arrange meetings on your behalf. By delegating scheduling tasks to Cortana, you can focus on getting things done rather than wasting time emailing back and forth.

Calendar.help is the latest project in a series of coordinated investments across Microsoft that bring together artificial intelligence (AI), conversational computing and calendaring. The project, which we introduced today at a Microsoft AI event in San Francisco, combines efforts from Microsoft Research, Outlook, Cortana and Genee—a scheduling AI startup that Microsoft acquired in August.

How does it work?

To use this new service, you will first need to sign up for the preview waitlist at Calendar.help. Once you are accepted into the program, scheduling a meeting is as simple as adding Cortana to the Cc: line on an email from your registered email address.

When you write the email, give Cortana instructions by including natural language to specify the length of the meeting (e.g. “let’s make this one 90 minutes”), timing (e.g. “sometime next week”) and location (“make this a Skype meeting”). Alternatively, you can set-up default preferences in advance and Cortana will use those settings without additional commands.

enroll-in-the-calendar-help-preview-1

To schedule your meeting, simply add Cortana to the Cc line.

After you send the email, Cortana looks at your calendar to find times you are available and then reaches out to the invitees to propose times. Cortana communicates directly with the attendees so the back and forth emailing won’t clutter your inbox. As attendees reply with their availability, Cortana keeps the conversation moving forward until a time that works for everyone is found. Cortana also follows up with attendees if they don’t respond within 48 hours.

sync_back_and_forth

Cortana handles the back and forth of scheduling.

Once the date and time are confirmed, Cortana creates an event in your calendar with all the details and then sends out an invite to everyone.

calendar_invite-v2

Once the date and time are confirmed, Cortana sends a calendar event to the attendee from your calendar.

All interactions are natural and conversational—as if a real-life assistant was coordinating the meeting. The service is powered by both machine and human intelligence to ensure that all scheduling requests are handled with accuracy.

Join the Calendar.help Exclusive Preview

Microsoft is always looking for ways to help you do your job better. The Calendar.help project is an example of how we are working to add intelligence to our productivity apps so you can focus on more important things. Today we are making these scheduling capabilities available in an exclusive preview for customers who are interested in helping improve the service, especially those who frequently schedule meetings with people outside their organization. If you would like to be considered for the preview, visit: Calendar.help and let’s schedule some time together.

—The Calendar.help team

The post Enroll in the Calendar.help preview and let Cortana schedule your meetings appeared first on Office Blogs.

13 Dec 18:43

O365GroupSync v0.43 available!

by Jos

Version 0.43 is out, changes:

  • Better nesting of groups if they get created together (due to re-caching)
  • 3x faster performance during comparison of members in a full sync
  • .NET streamwriter vs Add-Content logging (to prevent missing log entries when the filesystem is slow)
  • Changed the differential switch to ‘do a differential’ instead of ‘do only a differential’
  • Added the full switch
  • Allow X500 proxy addresses to sync

Get it here

13 Dec 17:20

Kein Erfolg mit „The Beast“

by Udo Vetter

In einem der zahlreichen Gerichtstermine, die mich momentan etwas vom Bloggen abhalten, ging es heute um Nötigung im Straßenverkehr. Mein Mandant soll einem Anwalt, der an einem sommerlichen Nachmittag mit seinem Z3 („mein sportlicher Zweitwagen“) unterwegs war, zu dicht aufgefahren sein. Der Mandant fuhr laut dem Zeugen einen „großen, bedrohlichen SUV“.

Ich hatte schon von Anfang an Probleme mit der Anklage. Denn die Geschichte spielt mitten in der Stadt. Auf den in Rede stehenden stehenden 800, vielleicht tausend Metern gilt logischerweise höchstens Tempo 50. Ein Viertel der Strecke ist sogar mit Tempo 30 ausgeschildert.

Der Zeuge behauptete gar nicht, mein Mandant habe ihm die Lichthupe gezeigt. Oder Gesten gemacht. Sondern halt nur, dass der SUV im Stadtverkehr doch schon sehr dicht hinter ihm gefahren sei – was bei ihm Schweißausbrüche und Angstattacken verursacht habe. Vermutlich fährt der Zeuge auch deswegen in der Region Düsseldorf/Köln gerne offen, weil sein Hemd sonst gar nicht mehr trocken wird.

So richtig arbeiten musste ich als Verteidiger allerdings nicht für mein Geld. Der Zeuge demontierte sich mit großer Energie gleich schon mal selbst. Er stellte zu Anfang seiner Aussage eines klar: „Ich habe den Angeklagten ja vorhin schon gesehen. Der hat seinen großen SUV in die Tiefgarage gefahren – obwohl das Auto dafür zu groß und somit nicht zugelassen ist.“ Das sei ja wohl eine Ordnungswidrigkeit. Mindestens.

Womöglich zur großen Überraschung des Zeugen zückten weder die Richterin noch der Anklagevertreter den Knöllchenblock. Auch von einer Nachtragsanklage und einer Saalverhaftung wurde abgesehen. (Bei einer sogenannten Saalverhaftung wird nicht der Saal verhaftet, sondern der Angeklagte überraschend im Sitzungssaal.) Aber jeder im Saal ahnte schon, mit welchem Typus Mensch man es hier zu tun hat. Wie zur Bestätigung holte der Zeuge – ich schwör’s – ein großes, tiefschwarzes, entfernt an Obamas „The Beast“ erinnerndes Spielzeugauto aus seiner Aktentasche. Und dann ein sehr flaches, kleines Matchbox-Cabrio. Spielzeugautos! Damit wollte er der Richterin anscheinend haarklein demonstrieren, wie sich die dramatische Geschichte zugetragen hat.

Dummerweise hatte in dem Augenblick aber schon niemand Fragen mehr. 45 Sekunden später war das Verfahren eingestellt.

Ich lache immer noch. Und ich bin mit Sicherheit nicht der einzige.

Flattr this!

13 Dec 16:36

Vereinigte Arabische Emirate: Wo 1 GBit/s beim Endkunden nicht mehr ausreicht

Ein Netzbetreiber in den Vereinigten Arabischen Emiraten bietet seinen Kunden bisher "nur" 1 GBit/s an. Das soll sich nun mit TWDM-PON von Nokia ändern. (Glasfaser, Nokia)
13 Dec 16:34

Microsoft’s surprise hardware hit: The Surface Hub

13 Dec 16:30

Bundeskanzlerin Merkel: Programmieren wird "Basisfähigkeit" von jungen Menschen

So wichtig wie Lesen, Rechnen und Schreiben: Bundeskanzlerin Merkel misst dem Programmieren künftig eine große Bedeutung bei. Unklar bleibt, wie das gelehrt werden soll. (Wissenschaft, Internet)
13 Dec 13:44

Bringt Windows 10 den Durchbruch für die eSIM?

Windows-10-Gerät mit eSIM-Support sollen 2017 auf den Markt kommenIm kommenden Jahr könnte Windows 10 für den Durchbruch der eSIM sorgen, wie im Rahmen einer Microsoft-Pressekonferenz bekannt wurde.
13 Dec 13:42

Sicherheitspatches: McAfee VirusScan Enterprise gefährdet Linux-Systeme

Sicherheitspatches: McAfee VirusScan Enterprise gefährdet Linux-Systeme

Kombinieren Angreifer mehre Schwachstellen, können sie Schadcode auf Linux-Systeme schieben und ausführen.

13 Dec 12:32

Linkhaftung: Das steht hinter dem Beschluss des LG Hamburg

by Dieter Petereit

Hat das Landgericht Hamburg mit einem umstrittenen Beschluss dieser Tage tatsächlich das „Ende des Internets” eingeläutet? Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.

Was ist passiert?

Es war wieder einmal das Landgericht Hamburg, das seit Jahren immer wieder für teils krude anmutende Entscheidungen, gerade in Fragen des Urheberrechts, bekannt und gefürchtet ist. Vor eben diesem Gericht führte die Kanzlei Spirit Legal aus Leipzig das folgende Verfahren in Sachen Linkhaftung.

Ein Websitebetreiber hatte auf eine ihm nicht zuzuordnende Website verlinkt. Auf eben dieser verlinkten Seite befand sich ein Bild, für das der Betreiber der verlinkten Seite keine gültige Lizenz hatte. Der Fotograf des Bildes erkannte den Lizenzverstoß, der darin bestand, dass das ursprünglich frei zu verwendende Foto nachträglich bearbeitet worden war, ohne diese Änderung kenntlich zu machen. Damit war die an sich vorhandene Nutzungslizenz erloschen.

Bei seinen Recherchen stellte der Fotograf als Urheber des Werks fest, dass ein weiterer Link auf die Seite mit dem rechtswidrig verwendeten Bild führte, eben jener bereits erwähnte Link unseres Websitebetreibers. Der Fotograf ließ sich nun anwaltlich durch Spirit Legal vertreten und ging gegen den Linksetzer juristisch vor.

UFOs in Bilder zu montieren, ist nicht grundsätzlich gefährlich. (Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0, Public Domain)
Linkhaftung: UFOs in Bilder zu montieren, ist nicht grundsätzlich gefährlich. (Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0, Public Domain)

Vor dem Landgericht Hamburg wurde dann ein Beschluss erreicht, der den gesetzten Link tatsächlich als eigenständigen Urheberrechtsverstoß erkennt. Das ist eine Abkehr von bisheriger Rechtsprechung, allerdings auf den ersten Blick eine Fortführung der durch den europäischen Gerichtshof im September 2016 in ähnlicher Weise entschiedenen Fall um eine niederländische Website, die ebenfalls einen einfachen Textlink gesetzt hatte, allerdings auf einen Fileprovider, der dort unveröffentlichte Playboy-Bilder zugänglich machte.

Der EuGH entschied in dem Falle, dass sich der niederländische Seitenbetreiber einer Rechtsverletzung schuldig gemacht hatte, weil er hätte erkennen müssen, dass es sich nur um urheberrechtlich geschütztes Material hätte handeln können. Unterstützt wurde diese Annahme dadurch, dass der Seitenbetreiber nachdem er auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war, den Link löschte, aber direkt durch einen anderen ersetzte, der auf ein in gleicher Weise rechtswidriges Angebot zielte.

Das Urteil des EuGH wurde aufgrund der bisher so nicht gekannten Verschärfung der Linkhaftung durchaus kritisch aufgenommen. Die Haltung deutscher Gerichte zu einer solchen Frage war mit Spannung erwartet worden.

Nun scheint das Landgericht Hamburg die verschärfte Haftung nicht nur zu bestätigen, sondern sogar weiter zu verschärfen. Hier allerdings beginnt die Notwendigkeit zu differenzieren.

Linkhaftung: nur auf den ersten Blick identische Sachverhalte

Tatsächlich sind die beiden Sachverhalte nur auf einer ganz oberflächlichen Betrachtungsebene miteinander vergleichbar. In beiden Fällen wurde ein Textlink gesetzt, der zu einer Seite mit urheberrechtswidrigen Inhalten führte.

Im Falle der niederländischen Website war der Verstoß für jedermann klar erkennbar, denn es dürfte undenkbar sein, dass der Playboy seine unveröffentlichten Bilder willentlich und wissentlich auf Filesharing-Diensten veröffentlicht, um sie öffentlich zugänglich zu machen. Der niederländische Seitenbetreiber wollte ganz offensichtlich absichtlich die Haftungsregelungen umgehen, indem er nicht direkt die Inhalte zeigte, sondern lediglich einen rechtlich nicht zu beanstandenden Link setzte.

Diese Vorgehensweise wäre allerdings grob unbillig, hätte das Gericht sie so durchgehen lassen. Urheberrechtsverletzungen dadurch zu umgehen, dass man sie nicht selber begeht, sondern lediglich Dritte verlinkt, die dann das Material bereitstellen, musste schon unter Anwendung des vielbeschworenen gesunden Menschenverstands scheitern.

Im vor dem Landgericht Hamburg anhängigen Falle jedoch sieht die Sache völlig anders aus. Hier ging es dem Linksetzer gerade nicht darum, sich durch Linksetzung der eigenen Haftung zu entziehen. Ebenso wenig konnte dem Linksetzer aufgefallen sein, dass es sich bei dem auf dem Linkziel verwendeten Bild um eines ohne gültige Lizenz handelt.

Während der EuGH Auswüchsen Einhalt gebieten wollte, wie sie sich durch die Verlinkung zu Streamingdiensten mit illegalen Inhalten und ähnlichen Angeboten ergeben können, trat das Landgericht Hamburg in Anwendung der Grundgedanken aus dem europäischen Urteil einem Seitenbetreiber vor das Schienbein, dessen Tatbestand vor dem EuGH sicherlich nicht zu dem Urteil geführt hätte, wie es mit dem Playboy-Fall erreicht wurde.

Im Internet gilt, wie im richtigen Leben: Schau, wo du hintrittst. (Foto: Pixabay | Lizenz: CC0, Public Domain)
Im Internet gilt, wie im richtigen Leben: Schau, wo du hintrittst. (Foto: Pixabay | Lizenz: CC0, Public Domain)

Die Gelehrten streiten sich

Es ist erstaunlich, mit welcher Kraft sich die Rechtsgelehrten in die Debatte werfen. Nicht wenige behaupten, das Landgericht Hamburg hätte mit dem Beschluss das Internet zerstört. Da wird ernsthaft empfohlen, keine Links mehr zu setzen. Immerhin könne man ja schlechterdings nie wissen, ob nicht doch das eine oder andere unlizenzierte Material auf einer Website hätte Verwendung finden können.

Gleiches gelte für Social-Media-Accounts. Auch von dort sollte man lieber auf Linksetzungen verzichten. Schon automatisch generierte Preview-Bildchen in sozialen Medien könnten eine Gefahr darstellen. Auf der sicheren Seite sei man künftig nur, wenn man das eigentliche Aufrufen des Links dem Benutzer überlasse. Dabei müsse man aber zudem aufpassen, dass man den Link nicht kopierbar gestalte. Vielmehr müsse man entscheidende Teil der URL weglassen, etwa das www, damit der interessierte Besucher selber eine gezielte Handlung vornehmen müsse, um zum Linkziel zu gelangen.

Erschreckend ist, dass die Zahl der so argumentierenden Rechtsgelehrten die Zahl der besonnen argumentierenden Vertreter der Anwaltszunft übersteigt. Das mag man zwar verstehen, wenn man bedenkt, dass Rechtsblogs immer auch eine Form des Kanzleimarketings sind. Da ohne Streitgrund ja keiner zum Anwalt geht, ist es der Zunft generell förderlich, Konfliktpotenziale eher groß als klein zu reden.

Tatsächlich hat das Landgericht Hamburg einen Beschluss in einem Einzelfall gefasst. Der Antragsgegner hat den Beschluss akzeptiert, was er nicht hätte tun müssen. Mitnichten liegt hier ein Musterurteil vor, das sich in der Folge prägend auf die Rechtsprechung auswirken wird. Vielmehr ist es wie immer in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, was man vor Gericht nicht vorträgt, wird nicht gewertet.

Wenig durchdacht muss man in diesem Zusammenhang die Argumentation des Antragsgegners nennen. Dieser hatte nämlich vor Gericht vorgetragen, dass er sich nicht ansatzweise in der Verpflichtung gesehen habe, vor Linksetzung die verlinkte Website auf etwaige Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Damit ging das Gericht davon aus, dass er etwaige Rechtsverletzungen mindestens billigend in Kauf genommen habe, was den getroffenen Beschluss voll rechtfertigt.

Eine bessere Argumentation hätte sicherlich darin bestanden, auszuführen, dass man sich die verlinkte Website sehr wohl angesehen habe, aber eben gerade keinen Hinweis auf etwaige Urheberrechtsverletzungen gefunden habe. Gut möglich, dass der Beschluss dann anders gelautet hätte.

Vielfach wird auch darauf hingewiesen, dass sich das Urheberrecht zu einer Art Supergrundrecht erheben würde, wenn künftig Linksetzungen in dieser restriktiven Form abgeurteilt würden. Was ist dann mit Presse- und Meinungsfreiheit? Gerade die Presse muss in der Lage sein, auch mal auf fragwürdige Quellen zu verlinken, wenn es zur Berichtspflicht gehört.

Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Seiten

Um dem Großteil der Leserschaft insgesamt die Angst zu nehmen, müssen wir darauf hinweisen, dass das ganze Thema ohnehin nur für Linksetzer von Relevanz ist, die von gewerblich betriebenen Seiten oder Profilen aus agieren. Wenn ihr auf euren privaten Blogs oder sozialen Medien aus Seiten verlinkt, trifft euch keinerlei Haftungsrisiko.

Bei gewerblichen Angeboten geht der EuGH hingegen davon aus, dass der Linksetzer von einem etwaigen Rechtsverstoß Kenntnis hat, weil er eine diesbezügliche Prüfungspflicht besitzt. Diese Vermutung der Kenntnis ist allerdings widerleglich. Das bedeutet, dass auch der gewerbliche Linksetzer argumentieren kann und sollte, warum er eine etwaige Rechtsverletzung nicht erkennen konnte. Bei einem Angebot, das die neuesten Hollywood-Blockbuster zum Streamen anbietet, dürfte das Erklären des entsprechenden Links schwerfallen. Im Falle unseres Linksetzers vor dem Landgericht Hamburg wäre es vermutlich leicht gewesen, indes hat er es nicht getan.

(Noch) ist das Internet nicht kaputt. (Foto: Pixabay | Lizenz: CC Zero)
Linkhaftung: (Noch) ist das Internet nicht kaputt. (Foto: Pixabay | Lizenz: CC Zero)

So kurz vor dem Schluss des Beitrags sollten wir auch nochmal zur Kenntnis nehmen, dass es sich um einen Beschluss eines Gerichts im Verfahren zur Anordnung einer einstweiligen Verfügung handelt. Das ist weder ein Urteil, noch kann man erfahrungsgemäß aus einem solchen Beschluss auf ein etwaiges Urteil im Hauptverfahren schließen.

Fazit: Das Internet ist nicht kaputt

Es ist wieder einmal die berühmte Sau, die durchs Dorf getrieben wird. Dieser Tage heißt sie Linkhaftung und wird sicherlich die Sprechstunden deutscher Anwälte solide füllen. Natürlich ist sowohl das Urteil des EuGH, wie auch der Beschluss des Landgerichts Hamburg etwas, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Ob man dabei zu apokalyptischen Schlussfolgerungen kommen sollte, ist allerdings deutlich zu bezweifeln.

Auf keinen Fall ist es gerechtfertigt, jetzt reflexhaft Links zu vermeiden, als würde man auf heiße Herdplatten greifen. Schon bisher habt ihr doch nicht einfach irgendwelche Links verbreitet, sondern hoffentlich geschaut, inwieweit die Information und der Informierende seriös ist. Bleibt einfach bei dieser Praxis. Auch bei Gericht arbeiten nicht durchgehend unvernünftige Menschen.

Quellen zum Thema

Wenn ihr euch selber richtig in das Thema vertiefen wollt, dann fangt bei diesen Quellen hier an:

13 Dec 11:52

Surprise: Surface Hub is a Huge Success (Literally)

by Paul Thurrott
Surprise: Surface Hub is a Huge Success (Literally)

Critical of the price point of Microsoft's new Surface Studio PC? Well, the far more expensive Surface Hub is off to a blockbuster start.

The post Surprise: Surface Hub is a Huge Success (Literally) appeared first on Thurrott.com.

13 Dec 11:38

Microsoft feiert den erfolgreichsten Monat in der Surface-Geschichte mit einem Seitenhieb gegen Apple

by Albert Jelica

Microsoft hat heute im offiziellen Blog bekanntgegeben, dass das Surface Book mit Performance Base Anfang nächsten Jahres nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz kommen wird. Darin hat man aber auch zurückgeblickt und die bisherigen Erfolge jener Gerätereihe gefeiert, die das Convertible populär gemacht hat.

Angefangen hat es bekanntlich mit dem Surface RT-Flop, jedoch hat man weiter gekämpft, das Gerät von Generation zu Generation verbessert und heute darf man sehr erfolgreich verlauten lassen, dass im November mehr Surface-Geräte verkauft wurden als je zuvor. Welches Modell für den Erfolg verantwortlich ist, verrät man allerdings nicht. Man muss aber sagen, dass keines der aktuellen Surface-Geräte wirklich schlecht gelaufen ist. Surface Pro 4 erfreut sich derzeit sehr großer Beliebtheit, auch aufgrund der vielen guten Angebote. Das Surface Book hat einen riesigen Hype ausgelöst und beim Surface Studio kommen US-Journalisten nicht aus dem Staunen.

Seitenhieb: Surface-Innovation und MacBook Pro-Enttäuschung

Microsoft hat jedenfalls bewiesen, dass man gute Hardware bauen, am PC-Markt noch innovativ sein kann und die Geräte auch erfolgreich vermarkten kann. Merkbar mit großem Stolz ließ man die Welt wissen, dass immer mehr Nutzer von Apple MacBooks zu Surface-Geräten wechseln. Das Trade-In-Programm für MacBooks war erfolgreicher denn je.

Mit ein Grund für die Popularität der Surface Geräte sei laut Microsoft die „Kombination aus Begeisterung für die Innovationen der Surface-Modelle und die Enttäuschung über das neue MacBook Pro, besonders bei professionellen Nutzern“, heißt es wortwörtlich im Blogpost. „Es scheint, als würde täglich ein Testbericht erscheinen, der das Surface statt eines MacBooks empfiehlt“, prahlt Microsoft. Das Team sei sehr stolz, weil es bedeutet, dass man gute Arbeit leiste.


Quelle: Microsoft

Der Beitrag Microsoft feiert den erfolgreichsten Monat in der Surface-Geschichte mit einem Seitenhieb gegen Apple erschien zuerst auf WindowsArea.de.

13 Dec 11:36

Wie Organisation und Automatisierung zu mehr Effizienz führen: Das perfekte Lager

by Jochen G. Fuchs

Lager und Versand können sich schnell zum Nadelöhr eines Onlinehändlers entwickeln. Eine effiziente Organisation des Lagers, der Prozesse und Handlungsabläufe sind das Geheimnis des Erfolgs.

Die Kernkompetenz eines Händlers ist eigentlich der Verkauf, trotzdem wenden viele Onlinehändler einen großen Teil ihrer Zeit für Lager und Versand auf. Zu aufwendige oder zu viele manuelle Prozesse im Versand kosten Zeit, genauso die Lagerorganisation.

Mit einigen strukturellen Änderungen im Lager und der softwaregestützten Automatisierung manueller Prozesse können Händler mit weniger Stress, weniger Zeitaufwand und weniger Kosten mehr Pakete im Versand verarbeiten.

In einer Studie von ibi Research haben 62 Prozent der befragten Onlinehändler angegeben, ihr Warenwirtschaftssystem zur Prozessautomatisierung beziehungsweise zur Reduktion der manuellen Prozesse einzusetzen. 49 Prozent ging es zusätzlich um transparentere Prozesse, 66 Prozent haben auch aufgrund des einheitlichen Datenbestands ein Warenwirtschaftssystem eingeführt. In der Regel lohnt sich der Schritt zur softwaregestützten Automatisierung schon bei wenigen Paketen pro Tag. Ein konkreter Schwellenwert lässt sich zwar seriös nicht festlegen – aber jeder Händler, der weniger Zeit mit dem Versand verbringen möchte, kann von einer Lageroptimierung profitieren.

Zu Beginn der Optimierung ist eine Bestandsaufnahme hilfreich, bei der die Arbeitszeit der Versand-Mitarbeiter – die möglichst mit normaler Geschwindigkeit arbeiten sollten – einige Tage lang erfasst wird. Das Protokoll ergibt, wie viel Aufwand auf die einzelnen Arbeitsschritte im Lager entfällt. So liefert es eine Entscheidungsgrundlage für die Erfolgsmessung nach der Lageroptimierung. Der erste Schritt auf dem Weg ins perfekte Lager führt anschließend direkt in die Lagerhalle des Händlers und zur Organisation und räumlichen Aufteilung seines Lagers.

Chaotisches oder statisches Lager

Viele Händler führen das, was Experten ein Picklager nennen: Mitarbeiter laufen im „Person-zu-Ware-Modus“ durch breite Gänge an Regalen, an sogenannten Fachbodenlegern, vorbei. In den Gängen ist genug Platz für zwei Mitarbeiter mit Rollwägen.

In den Regalen stehen Kisten, die fein säuberlich beschriftet sind: Spielekonsolen, Eisenbahnen, Kuscheltiere, ferngesteuertes Spielzeug, Puppen, um ein paar Beispiele zu nennen. Jede Kategorie nimmt ein Regal ein, so dass die Mitarbeiter wissen, in welchem Regal welches Produkt zu finden ist. Dabei wird eine so genannte „statische Lagerführung“ betrieben: Jedes Produkt hat einen angestammten Platz im Lager. Ein Nebeneffekt: leere Lagerplätze, halbvolle oder völlig überfüllte Lagerplätze – und entnervte Mitarbeiter, die einen freien Platz für neue Ware suchen.

Eine bessere Alternative stellt oft die modernere, so genannte „chaotische Lagerführung“ dar: Dabei wird eintreffende Ware einfach auf dem nächsten freien Lagerplatz abgelegt, nichts hat mehr einen festen Platz. So wird zum einen der vorhandene Raum im Lager optimal ausgenutzt, ohne leere oder halbgefüllte Lagerplätze zu produzieren, zum anderen werden die Laufwege der Mitarbeiter durch die entstehende Verteilung statistisch betrachtet kürzer – so ist schnell der erste Beschleunigungsfaktor erreicht.

Ein positiver Nebeneffekt der chaotischen Lagerführung: sie erspart die Inventur. Die gesetzlichen Anforderungen an die Inventur sind erfüllt, wenn der Lagerplatz einmal umgeschlagen wurde – also ein Artikel auf dem Platz neu eingelagert oder entnommen wurde. Liegt im Warenwirtschaftssystem das Einlagerungsdatum eines Artikels im Steuerjahr, dann wurde einmal umgeschlagen.

Langsamdreher und Schnelldreher

Ein weiterer Beschleunigungsfaktor neben der optimalen Lagerauslastung ist die räumliche Aufteilung des Lagers. Dazu wird zuerst ein Plan des Lagers angefertigt, jedes Regal und jedes Regalfach wird eingezeichnet.

Diese Einteilung ist aus zwei Gründen nötig: Zum einen braucht die Warenwirtschaftssoftware eine Nummerierung beziehungsweise eine konkrete Identifizierung der Lagerplätze, um später Packlisten zu erstellen, zum anderen können Händler so ihr Lager gleich mit der Hilfe einer ABC-Analyse neu anordnen.

Dazu wird das Sortiment in drei Klassen eingeteilt: A) Artikel, die besonders oft gepickt, also vom Mitarbeiter gegriffen werden, bis hin zu C) Artikel, die recht selten gegriffen werden. Das sogenannte Pareto-Prinzip, auch 80/20-Regel genannt, gilt auch im Versand: Rund 20 Prozent des Sortiments sorgen für 80 Prozent der Pickvorgänge. Deshalb ist es wichtig, die A-Artikel prominent in der Nähe des Packplatzes und gegebenenfalls auch noch gut greifbar auf mittlerer Regalhöhe zu platzieren. Dann folgen die weiteren Abstufungen: B- und C-Artikel. Errechnen lässt sich das entweder in einer Exceltabelle, in der das Sortiment anhand des Ertrags sortiert wird – oder anhand einer Langsamdreher- und Schnelldreher-Liste aus der Warenwirtschaft, auch Renner- und Penner-Liste genannt.

Die Mitarbeiter haben so kürzere Laufwege und können schnell und bequem auf die am meisten verkauften Artikel zugreifen. Aber trotzdem ist die Kommissionierung noch zeitaufwendig.

13 Dec 11:36

GSM-Netzstörung bei Telefónica in Hamburg

GSM-Störung bei Telefónica in HamburgIn Norddeutschland kommt es derzeit zu Problemen im GSM-Netz von Telefónica. Auch Kunden von Discountern sind betroffen. UMTS und LTE sind nicht betroffen.
13 Dec 11:35

Webserver angreifbar: Große Sicherheitslücke in Netgear-Routern

Zahlreiche Netgear-Router sind über manipulierte Webseiten angreifbar. Das Unternehmen hat für verschiedene Modelle bereits eine Beta-Firmware zum Patchen bereitgestellt. (Netgear, Netzwerk)
13 Dec 11:34

EU-Beitritt: "Die Gespräche mit der Türkei sind zum Stillstand gekommen"

by ZEIT ONLINE: Ausland -
Österreich und Belgien wollen weitere Beitrittsgespräche mit der Türkei blockieren. Eine künstliche Debatte, sagt EU-Kommissar Hahn. Der Prozess sei ohnehin unterbrochen.
13 Dec 11:32

Windows 10 Creators Update bringt Cortana auf IoT-Geräte

by Albert Jelica

Microsoft hat gestern angekündigt, die digitale Assistentin, welche unter Windows Phone ihr Debüt gegeben hat, in Zukunft auch auf IoT-Geräten mit Displays zur Verfügung stehen wird. Unter dem Begriff Internet of Things wird hauptsächlich Haushaltselektronik des täglichen Gebrauchs bezeichnet, welche durch die Verbindung mit dem Internet zusätzliche Funktionen sowie Komfort für den Nutzer bieten sollen.

Im Zuge der WinHEC-Konferenz hat Microsoft die eigenen Pläne, in dieses Segment einzusteigen, bestätigt. Cortana wird vorerst auf IoT-Geräten mit Bildschirmen verfügbar sein, sobald das Windows 10 Creators Update erhältlich ist. Das Update wird im März bzw. April des nächsten Jahres erwarte, jedoch kann es sein, dass sich Nutzer daraufhin noch einige Monate gedulden werden müssen bis die ersten Geräte auf dem Markt erscheinen. Während der Präsentation zeigte Microsoft diese Funktionalität mittels eines Kühlschranks und eines Toasters vor.

Eine weitere Neuerung für Cortana, welche mit dem Windows 10 Creators Update in das Betriebssystem Einzug halten wird, ist die Unterstützung für Spracherkennung, auch, wenn Nutzer eine höhere Distanz zwischen sich und dem Mikrofon haben. Entsprechende Geräte müssen auch dann in der Lage sein, den Nutzer zu verstehen, wenn dieser nicht 30 Zentimeter davor steht. Außerdem wird Cortana in der Lage sein, den PC mittels bestimmter Kommandos aufzuwecken. Beide Funktionen dürften vor allem für IoT-Geräte notwendig sein, sind aber sicherlich auch durchaus praktisch für den traditionellen PC.


Quelle: ZDnet

Der Beitrag Windows 10 Creators Update bringt Cortana auf IoT-Geräte erschien zuerst auf WindowsArea.de.

13 Dec 11:31

Arbeiten von (fast) jedem Ort der Welt: Es ist wie eine Sucht

by Martin Weigert

An mehr als einem Dutzend Orten rund um den Globus hat Martin Weigert sein mobiles Büro eröffnet, seit er 2010 das ortsunabhängige Arbeiten für sich entdeckte. Jetzt lässt es ihn nicht mehr los.

Im Herbst 2010 brach ich im Alter von 27 Jahren zusammen mit meiner damaligen Freundin zu einem Abenteuer auf, das mein Leben verändern sollte: Sechs Monate ortsunabhängige Arbeit aus Thailand standen auf dem Programm. Es war meine erste Reise nach Asien sowie mein erster Trip dieser Art, bei dem es nicht um Urlaub ging. Viele weitere sollten folgen. Die mit dem Internet entstandene Freiheit, überall auf der Welt das mobile Büro eröffnen zu können, zog mich sofort in ihren Bann. Bis heute hat sie mich nicht losgelassen.

Die Liste der Orte, von denen auss ich seit 2010 meine Arbeit über Zeitspannen von einzelnen Wochen bis mehreren Monaten verrichtet habe, ist über die Jahre länger geworden: Thailand (verschiedene Orte), Ho-Chi-Minh-City, Tokio, Seoul, Hong Kong, Istanbul, Barcelona, Lissabon, Puerto Vallarta (Mexiko), Großraum San Francisco, Hawaii, Santiago de Chile und Vancouver finden sich darauf. Ich schreibe diese Zeilen aus Las Palmas de Gran Canaria, wo ich seit Anfang November insgesamt sechs Wochen verbringe (eine hochgradig empfehlenswerte Stadt für diesen Zweck übrigens).

Kreativität und Serendipität fördern

Ab und an sein Sack und Pack zu nehmen und für eine begrenzte Zeit irgendwohin zu fliegen, die Umgebung zu wechseln, neue Inspirationen zu finden sowie Kreativität und Serendipität (ich wollte beispielsweise nie nach Japan — nach meiner ersten Reise dorthin wurde ich zum Japan-Fan) zu fördern, ist für mich zu einer regelrechten Sucht geworden. Nach all den Jahren ist man um viele Erfahrungen und Erkenntnisse reicher, die das ortsunabhängige Arbeiten betreffen. Einige möchte in dieser Kolumne erörtern.

Das Allerwichtigste für ortsunabhängige Arbeit ist, wenig überraschend, hinreichend stabiles und schnelles Internet. Wie hoch die eigenen Ansprüche sein sollten, hängt stark von der Art der Tätigkeit ab; vor allem davon, wie sehr der eigene Job die symmetrische Interaktion mit anderen Menschen voraussetzt. Während meines sechsmonatigen Thailand-Trips beispielsweise arbeitete ich in höchstem Maße eigenständig und vollkommen unabhängig von anderen. Telefon- oder Videokonferenzen fanden kaum statt, es gab keine fixen, wiederkehrenden Termine, zu denen ich erreichbar sein musste. Meine gesamte Tätigkeit war im Prinzip textbasiert und erfolgte größtenteils zeitversetzt. Somit war es überhaupt kein Problem, dass das Breitband-Internet manchmal schon mit Youtube-Clips Probleme hatte oder dass während frequenter Stromausfälle nur eine 2G-Datenverbindung zur Verfügung stand.

Heute ist das anders: Jeden Tag um 9:00 Uhr (MEZ) nehme ich per Hangout an einem Standup-Meeting teil, per Slack interagiere ich tagsüber mit Teamkollegen und regelmäßig führe ich Videocalls mit Screensharing durch. Wackelige Verbindungen, verpixelte Bildübertragung oder gehäufte Ausfälle des Internets werden da schnell zur Zumutung für diejenigen, mit denen man zusammenarbeitet. Aus diesem Grund bin ich heute deutlich vorsichtiger, was die Wahl des Arbeitsortes angeht. Denn ich weiß: Bei Geschwindigkeiten unter zehn Megabit im Downstream und mindestens drei Megabit im Upstream gibt es Probleme und Produktivitätseinbrüche — für mich und für andere.

Keine Kompromisse bei Produktivität

Produktivität ist der Aspekt, bei dem ich mir keine Kompromisse leiste. Mein Anspruch an mich selbst ist es, den Tapetenwechsel nicht mit gesteigerter Prokrastination und verringerter Produktivität zu verbinden. Mittlerweile habe ich einen ganz guten Überblick über die Kriterien, die neben dem Vorhandensein leistungsfähiger Internetverbindungen erfüllt sein müssen, damit ich dieser Anforderung gerecht werde:

  • Gute, unkomplizierte und preisgünstige Verfügbarkeit von Essensgelegenheiten, Cafés (oder wenigstens einer Kaffeemaschine in der Unterkunft) sowie von „Alltags“-Infrastruktur wie Supermärkten, Geschäften, Geldautomaten, ÖPNV, Fitnessstudios, Jogging-Möglichkeiten etc. Gerade bei längeren Aufenthalten von einigen Wochen Dauer oder mehr ist nach meiner Erfahrung die schnellstmögliche Schaffung von (gesunden) Routinen der Schlüssel dazu, dass Arbeit und Wohlbefinden nicht leiden – und dass jeden Tag ein bisschen Zeit dafür übrig bleibt, die Gegend zu erkunden.
  • Sicherheit ist wichtig. Wenn man ständig die gesamte „Büroausrüstung“ (Notebook, Smartphone, eventuell Tablet, Kreditkarten etc.) mit sich herumträgt, die Arbeit ohne plötzliche, unerwartete Unterbrechungen erledigen können möchte und auch einmal spontan zu Fuß zwei Stunden ohne vorherige Recherche durch die Stadt laufen will, sollte man bestimmte Regionen meiden. Deshalb dominieren auf meiner Liste asiatische Metropolen und entwickelten Länder mit hoher allgemeiner Sicherheit. Städte, in denen einem zu erhöhter Vorsicht und zur Nutzung eines Taxis nach Einbruch der Dunkelheit geraten wird, sind für diese Art von Unterfangen nichts. Die hebe ich mir für Urlaubsreisen auf, bei denen es nicht auf minutengenaue Prozessoptimierung und die konsequente Minimierung von zeit- und energieraubenden Problemen ankommt.
13 Dec 11:14

t3n-360-Grad-Reportage: Der Rangierbahnhof als Rückgrat der Logistik

by Torben Friedrich

Die Logistik wird digitalisiert – doch wie stark ist heute eigentlich ein Rangierbahnhof schon automatisiert? Wir haben einen der modernsten Gefällebahnhöfe mit einer 360-Grad-Kamera besucht.

Die heimliche Revolution in der Logistik in 360 Grad

Insgesamt drei verschiedene Orte haben wir besucht, um aktuelle Automatisierungsprozesse in der Logistik in 360 Grad zu filmen. Der Weg der Waren von der Produktion bis zum Verbraucher wird zunehmend automatisiert. Wie sich die Logistik gerade ändert, zeigen wir euch anhand von drei Beispielen in 360-Grad-Videos, die wir auf t3n.de veröffentlichen. Im zweiten Teil nehmen wir dich mit auf den Rangierbahnhof in Nürnberg. Doch sieh selbst!

So schaust du unser 360-Grad-Video: Am meisten Spaß macht das 360-Grad-Video, wenn du es auf einem Smartphone anschaust. Öffne das Video dafür über diesen Link direkt in der Youtube-App. Nur dann kannst du dich im Video umsehen, in dem du dein Smartphone in die gewünschte Richtung bewegst. Am Desktop musst du die Maus gedrückt halten und in die gewünschte Richtung ziehen, um dich umzuschauen.

360-grad-reportage-rangierbahnhof

Rangierbahnhöfe: Die versteckten Riesenanlagen

Rangierbahnhöfe werden von der Deutsche-Bahn-Tochter DB Cargo betrieben. Für die industrielle Logisitik sind Rangierbahnhöfe unverzichtbar. Die beeindruckenden, riesigen Anlagen sind für Bahnreisende aber unsichtbar, da sie an Gleisen liegen, die nur von Güterzügen befahren werden.

Notwendig sind solche Rangierbahnhöfe, um Güterwagen, die für den Transport von Waren benötigt werden, zu neuen Zügen zusammenzustellen. Dabei werden die Züge jeweils möglichst so zusammengestellt, dass wenig Lokomotiven benötigt werden. Die Besonderheit in Nürnberg ist die automatische Steuerung des elektronischen Stellwerks.

Automatisierung der Rangierbahnhöfe

rangierbahnhof-nuernberg
Blick auf den Wasserturm am Rangierbahnhof Nürnberg. (Foto: t3n)

Eine Besonderheit am Rangierbahnhof in Nürnberg ist, dass die Züge führerlos von einer Person im sogenannten Ablaufstellwerk mit Hilfe von Computern gesteuert werden. Die Automatisierung zeigt Wirkung: Von ehemals etwa 1.000 Mitarbeitern in Nürnberg arbeiten heute dort nur noch ungefähr 600 Personen.

Neue Bahnhöfe wie der in Nürnberg werden aber nicht mehr gebaut, weil die Kupplung noch immer menschliche Arbeit erfordert. Daher lohnen sich diese Art Rangierbahnhöfe nur noch in Ländern, in denen die Lohnkosten geringer sind. So lange die Automatisierung noch nicht abgeschlossen ist, wird der eher unwirtschaftliche Einzelwagenverkehr – also Züge mit nur einem Wagon – auf die Straße verlagert.

Die Deutsche Bahn versucht also nicht nur im Personenverkehr sich der Digitalisierung und Automatisierung zu stellen. Auch ansonsten ist der Konzern nicht untätig: So investiert die Deutsche Bahn beispielsweise auch in Startups.

Die erste Station unserer 360-Grad-Doku war bei Magazino, die mit einem Roboter den E-Commerce automatisieren wollen. Im kommenden Teil geht es zum Startup Starship, das einen Roboter für die letzte Meile zum Kunden entwickelt hat.

13 Dec 08:25

Türkischunterricht: Widerstand gegen türkischen Konsulatsunterricht

by ZEIT ONLINE: Schule - Susanne Vieth-Entus
Der muttersprachliche Unterricht für türkische Kinder an deutschen Schulen gerät in die Kritik. Denn die Lehrer sind in vielen Bundesländern türkische Staatsdiener.
13 Dec 08:18

Neues OneDrive Flyout unter Windows 10 aktivieren

by Armin2208

Gestern haben wir darüber berichtet, dass Microsoft momentan eine verbesserte OneDrive-Statusanzeige in der Taskleiste testet. Das Facelift war bitter notwendig, da das aktuelle Flyout immer noch am Design von Windows 7 bzw. 8 angelehnt ist.

Wie man auf dem oberen Screenshot erkennen kann, sieht das neue Flyout-Menü deutlich aufgeräumter und flacher aus. Es passt besser in die Designsprache von Windows 10. Außerdem werden zuletzt heruntergleadene bzw. hochgeladene Dateien nun aufgelistet, damit man sie schneller erreichen kann.

Die neue Statusanzeige steht momentan ausschließlich Insidern im Fast-Ring zur Verfügung. Diese müssen zudem noch einen Eingriff in die Registry durchführen. Vorausgesetzt ist OneDrive in der Version 17.3.6720.1207 oder neuer. Falls eure Versionsnummer niedriger als die angegebene ist, könnt ihr euch die aktuelle Version hier herunterladen.

Einfach:

  1. Ladet euch folgendes Archiv herunter: TeamSiteSyncPreview.
  2. Führt die Datei TeamSiteSyncPreview AKTIVIEREN aus, um das neue Flyout zu aktivieren.
  3. Bestätigt den Admindialog mit Ja, und denn darauffolgenden Warnhinweis ebenfalls mit Ja.
  4. Nun sollte das neue Flyout erscheinen.
  5. Falls ihr diese Änderung rückgängig machen wollt, einfach die Datei TeamSiteSyncPreview DEAKTIVIEREN ausführen, welches ebenfalls im Archiv beiliegt.

Manuell (für erfahrene Nutzer):

  1. Gebt in die Suche regedit ein und führt den Befehl aus.
  2. In der oberen Adressleiste des Registry Editors folgenden Pfad einfügen: HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\OneDrive (alternativ kann man auch manuell dorthin navigieren).
  3. Rechtsklick auf einer freien Stelle auf der rechten Seite. Nun öffnet sich ein Kontextmenü, wo ihr unter Neu einen DWord-Wert (32-Bit) erstellt.
  4. Diesen Wert vergibt ihr den Namen TeamSiteSyncPreview.
  5. Doppelklickt den soeben erstellten Wert und ändert seinen Wert von 0 auf 1.
  6. Nun sollte das neue Flyout erscheinen.

(Bildquelle) via: mspu | Quelle: Inside Windows

Der Beitrag Neues OneDrive Flyout unter Windows 10 aktivieren erschien zuerst auf WindowsArea.de.

13 Dec 08:16

General availability: Azure IoT Hub device management

Azure IoT Hub device management enables IoT developers and operators to harness the power of the Azure hyperscale cloud to organize, monitor, query, and orchestrate changes across billions of devices.
13 Dec 08:12

The Music Industry Shouldn't Be Able to Cut Off Your Internet Access

13 Dec 08:11

First ‘water-wave’ laser created

13 Dec 08:08

Ubiquiti all the things: How I fixed my dodgy Wi-Fi

13 Dec 08:06

Jobwechsel: "Nicht gleich das Handtuch werfen"

by ZEIT ONLINE: Campus - Silke Weber
Wie ergeben sich neue Chancen? Wann lohnt es sich nicht? Ein Verhaltensökonom erklärt, was es zu beachten gibt. Die Faustregel: Immer abwägen, was die anderen machen.