Arndt Dibi
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A New Year’s Resolution for Aspiring Programmers: Learn C# and UWP Development

Microsoft this week is promoting two free video learning series that will help you learn the C# programming and UWP app development, respectively.
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CES: BlackBerry DTEK 70 alias Mercury im Hands-on
BlackBerry zog sich im letzten Jahr aus der Hardware-Fertigung zurück. Das Ende der BlackBerry-Samrtphones bedeutet das aber nicht, denn TCL – der chinesische Zulieferer baute in der Vergangenheit die kanadischen Smartphones als Auftragsfertiger – hat sich die Rechte gesichert und produziert künftig selbst neue Smartphones, natürlich unter dem Namen BlackBerry. Die entsprechende Lizenzvereinbarung wurde im Dezember geschlossen.
Kurz darauf gab es bereits einen ersten Wink mit dem Zaunpfahl. Auf der CES 2017 sollte es dann das erste, neue BlackBerry-Smartphone zu sehen geben – das zumindest lies ein Tweet vom 2. Januar vermuten.
Der TCL-Stand auf der CES hatte dann aber gar nichts zu zeigen. Auf mehrfache Nachfrage konnte mir aber ein Mitarbeiter von TCL einen anderen nennen, der einen Prototypen des BlackBerry Mercury dabei hat. Und noch ein paar Versuche später landete der Mercury in meiner Hand.
Erster Eindruck: Ganz hervorragend. Die hohe Hardware-Qualität der vergangen BlackBerrys scheint zumindest auf den ersten Blick auch beim kommenden Modell unverändert zu sein, Formfaktor und Ausstattung gefallen uns. Im folgenden Video könnt ihr selbst sehen, wie der Mercury alias DTEK70 wohl aussehen wird und wie er ausgestattet ist.
Video: BlackBerry Mercury im Hands-on
Und wer lieber liest als sieht, findet hier den vollständigen Text des Videos.
BlackBerry ist tot – es lebe BlackBerry. Nachdem sich das kanadische Unternehmen ganz offiziell von seiner Hardware-Sparte verabschiedet hat, gibt es trotzdem weiter neue BlackBerry-Smartphones. Und das nächste, das wohl DTEK70 oder Mercury heißen soll, hatten wir schon in der Hand.
Offiziell gezeigt wird es zum Mobile World Congress Ende Februar dieses Jahres, doch wir hatten bereits auf der CES die Möglichkeit, einen Prototypen beim chinesischen Hardware-Hersteller TCL, der sich neben der Marke BlackBerry auch die Marke Alcatel für Smartphones gesichert hat, anzusehen.
Offizielle Aussagen zum Thema Technik und Ausstattung gibt es bisher leider nicht: Die folgenden Daten sind daher Spekulation. Erwartet wird ein 4,63 Zoll großes Display mit 1620 x 1080 Pixeln, darunter befindet sich eine mechanische Tastatur. Wie beispielsweise beim BlackBerry Priv dient die komplette Tastatur auch als Touchpad und reagiert beispielsweise auf Wischgesten, und ähnlich wie bei beim BlackBerry DTEK60 soll auch beim kommenden Mercury ein Fingerabdruck-Scanner in der Tastatur integriert sein. Bei unserem Prototypen hat der aber leider noch nicht funktioniert.
Softwareseitig kommt Android 7.0 Nougat mit diversen BlackBerry-Anpassungen und inklusive Messenger zum Einsatz. Unter der Haube soll es angeblich einen Qualcomm Snapdragon 625 und 3 GByte RAM geben. Die Kamera auf der Rückseite soll 18 Megapixel auflösen, die auf der Front 8 Megapixel. Der Akku soll über 3000 mAh haben – unbestätigte Quellen geben 3400 mAh an. Aufgeladen wird per USB-Type C auf der Unterseite.
Was wir definitiv schon wissen: Der neue Blackberry gefällt uns. Die Verarbeitung wirkt hochwertig, auch wenn sich der Leder-Look der Rückseite als Kunststoff mit Soft-Touch-Oberfläche entpuppt. Das Display ist hochauflösend und ausreichend groß. Mit der Tastatur hatten wir beim ersten Ausprobieren so unsere Probleme, aber das ist sicherlich auch Übungssache. Erster Eindruck also: Sehr gut. Mehr Details folgen dann in gut sechs Wochen zum Mobile World Congress.
Kompletter BeitragSo findest du superleicht heraus, was deine Geschäftsidee taugt
Wie gut ist die eigene Geschäftsidee? Löst sie ein konkretes Problem und sind Leute auch bereit, dafür Geld auszugeben? Ein Schnellcheck in nur sieben Schritten.
Es ist eines der erfolgreichsten Bücher der Branche: Mit „The 100 Dollar Startup“ hat Chris Guillebeau eine Fibel für Gründungswillige verfasst, die sich mit wenig Geld und ohne Bankkredit selbst verwirklichen wollen. Das Buch beruht im Wesentlichen auf der Annahme, dass für ein erfolgreiches Selfmade-Business nur drei Dinge nötig sind: Ein Produkt oder eine Dienstleistung, eine Gruppe bezahlbereiter Kunden und ein technischer Kanal zur Annahme von Zahlungen.
Wie für gewöhnliche Unternehmen auch, steht am Anfang die Geschäftsidee. Guillebeaus Credo: Don’t think innovation, think usefulness. Nur wenn der praktische Nutzen einer Geschäftsidee über den eigenen Problemhorizont hinausgeht, hat sie das Potenzial, genug Umsatz in die Kassen zu spülen. Doch wie finde ich das heraus? In seinem Buch zeigt Guillebeau unter anderem auf, wie sich eine Geschäftsidee in sieben Schritten auf Tauglichkeit prüfen lässt. Here we go.
Care about the Problem you solve
Man stelle sich zwei Kreise vor, die sich zur Hälfte gegenseitig überlappen. Ein Kreis stellt die eigene Passion für eine Tätigkeit oder ein Hobby dar, der andere Kreis repräsentiert hingegen die Bedürfnisse einer potenziellen Kundengruppe. Je größer nun die Überschneidung der beiden Kreise ist, desto vielversprechender ist – zumindest theoretisch – der Markt. Chris Guillebeau spricht in diesem Zusammenhang von der Konvergenz. Doch wie funktioniert das in der Praxis?
Starte mit einer Keyword-Recherde
Um die Marktgröße abzuschätzen, genügt Guillebeau zufolge schon ein Abstecher zu Google. Mit einer entsprechenden Keyword-Recherche lassen sich Anzahl und Relevanz von Suchbegriffen ermitteln, die zum eigenen Produkt passen. Angenommen, du möchtest die noch nicht existierende Website deiner Geschäftsidee ganz oben bei Google finden – welche Suchbegriffe würdest du eingeben? Welche Keywords besonders populär sind, verrät übrigens auch ein Blick auf die Anzeigen.
Löse ein Problem statt es herbeizureden
Guillebeau warnt davor, ein Problem lösen zu wollen, das es auf Kundenseite vielleicht gar nicht gibt. Aus Sicht des Autors muss das von einem Produkt oder einer Dienstleistung gelöste Problem so schmerzhaft sein, dass der Markt es auch kennt. Betroffene lassen sich so auch viel leichter in einen zahlenden Kunden konvertieren, als wenn du ihnen was aufschwatzt.
Verstehe dein Produkt als Schmerzmittel
Rolex-Uhren oder Handtaschen von Gucci mögen nur Statussymbole sein, doch die meisten Produkte kaufen Kunden aus einem profaneren Grund, wie Guillebeau erklärt: „On a deeper level they want to be loved. Having something that removes pain may be more effective then realizing a desire.“ Im Klartext: Zeige Kunden, wie dein Produkt zur Schmerzlinderung beitragen kann.
Sei nicht nur anders und günstiger, sondern auch besser
Ein weitere Indikator für die Güte einer Geschäftsidee ist ihre Differenzierung vom Rest der Marktteilnehmer – zumindest glauben das viele Gründer. Aber das genügt nicht, warnt Guillebeau: „Being different isn’t enough; differentiation that makes you better is what’s required“, so der Autor. Ein günstigerer Preis gehört übrigens nicht dazu. Stattdessen sei es ratsam, in Lösungen zu denken. Welche gibt es schon auf den Markt und warum machen sie Kunden nicht glücklich? Schreib das auf!
Erstelle Personas, um wertvolles Feedback zu erhalten
Auf eine bloße Internetrecherche sollten sich Gründungswillige nicht verlassen. Denn nichts ist wertvoller als persönliches Feedback aus der gewünschten Kundengruppe. Kann sie das Produkt wirklich gebrauchen? Fehlt ihnen ein Feature? Woran haben sie sich schon immer gestört? Freunde und Tante Mimi sind allerdings nicht die richtigen Ansprechpartner für ehrliches Feedback. Guillebeau rät dazu, nur Leute zu befragen, die ins spätere Kundenprofil passen. Hierbei hilft eine Erstellung von Personas: Das sind fiktive Menschen, die am meisten von den Vorzügen der eigenen Geschäftsidee profitieren. Danach machst du mit Interviews mit den entsprechenden Leuten weiter.
Bau dir eine Community
Auf Punkt sechs aufbauend kannst du diese potenziellen Kunden direkt zu Botschaftern deiner Geschäftsidee machen. Dies gelingt, indem du einem geschlossenen Kreis von Leuten dein Produkt oder deine Dienstleistung kostenlos anbietest mit der Bitte, auch Bekannten davon zu erzählen. Auch du kannst deine Geschäftsidee in der Zwischenzeit weiter bewerben. Wie wär’s mit einem Blog zum Reputationsaufbau? Schon mal an einen Foreneintrag in einem Special-Interest-Forum gedacht? Guillebeau sieht darin den Grundstein für gute Geschäftsideen: Trust. Je größer das Vertrauen, desto erfolgreicher dein Business.
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Homematic IP und Eqiva Heizkörperthermostate gewinnen bei Stiftung Warentest
Bei den Thermostaten mit Fernzugriff wurde der Homematic IP Heizkörperthermostat unter anderem für sein sehr gutes Halten der Wunschtemperatur gelobt. Der Homematic IP Heizkörperthermostat war auch der einzige im Testfeld, für den ein Fensterkontakt zur Verfügung steht, der auch getestet wurde und für ein besonders schnelles Erkennen beim Lüften und vor allem auch beim Schließen des Fensters sorgt. Homematic IP konnte auch in der Handhabung überzeugen und erzielte in diesem Bereich das beste Testergebnis.
Ein Vorteil von Homematic IP gegenüber anderen Smart-Home-Systemen ist die sehr leichte und benutzerfreundliche Installation: Mithilfe eines Smartphones und der kostenlosen App werden die QR-Codes auf den Homematic IP Komponenten eingescannt und direkt in das neue oder bereits bestehende System integriert. Auf die gleiche Weise lässt sich ein Starter Set auch schnell zu einem kompletten Smart-Home-System erweitern. Der Kreativität für Komfort, Energiesparen und Umweltschutz sind somit kaum Grenzen gesetzt, denn mit dem rasch wachsenden Funktionsumfang von Homematic IP entstehen immer mehr Möglichkeiten, in allen drei Bereichen zu punkten. Selbst eine Fußbodenheizung ist so leicht integrierbar. Mit dem Europamarktführer eQ-3 steht der Einrichtung des Smart Homes nichts im Wege.
Bemerkenswert war auch das Ergebnis der Stiftung bei den mechanischen „Thermostaten mit Drehgriff“: Während es bei den eigentlichen Testergebnissen keine Überraschungen gab, zeigte sich, dass die Preise für die mechanischen Thermostate inzwischen – teilweise sogar deutlich – über denen moderner elektronischer Heizkörperthermostate liegen. So ist der Eqiva Typ N Thermostat trotz seiner automatischen Regelung mit Wochenprogrammen selbst bei seiner unverbindlichen Preisempfehlung von 9,95 EUR zwischen 10 % und 45 % günstiger als die von Stiftung Warentest ermittelten mittleren Preise der betrachteten mechanischen Heizkörperthermostate. Hier wird offensichtlich, wie schnell die Industrietransformation hin zu intelligenten Produkten inzwischen auch in diesem Markt voranschreitet.
Richter bewerten Arbeit eines Kollegen als „Frechheit“
Ein Kölner Amtsrichter hat sich von der übergeordneten Instanz die Höchststrafe eingehandelt. Die Richter der zuständigen Berufungskammer am Landgericht schreiben in ihrer Entscheidung, das Urteil des Amtsrichters sei „schlicht eine Frechheit“. Wegen gravierender Mängel liege gar kein Urteil vor, sondern allenfalls ein unwirksames „Scheinurteil“.
Statt eine Urteilsbegründung zu schreiben, bemühte der Amtsrichter den Kopierer, berichtet die Legal Tribune Online. Er kopierte die Anklageschrift ins Urteil, dann das Sitzungsprotokoll sowie die Verteidigungsschrift eines Anwalts. Letztere war noch nicht einmal in das Verfahren eingeführt worden. Trotzdem behandelte der Amtsrichter die Stellungnahme des Anwalts als Aussage des Angeklagten. Nennenswerte eigene Ausführungen des Richters finden sich in den Entscheidungsgründen nicht.
Mangels eigener Leistung des Amtsrichters war das Landgericht schon gar nicht in der Lage, in dem „Urteil“ die gesetzlich vorgeschriebene Beweiswürdigung zu entdecken. Trotz der hohen Arbeitsbelastung von Amtsrichtern schade so ein grober Verstoß gegen die Strafprozessordnung „auch und gerade dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit“.
Als vertrauensbildende Maßnahme wird man die Arbeit des Richters in der Tat kaum werten dürfen. Das Landgericht sah sich angesichts dieser Katastrophe sogar veranlasst, zwei Straftatbestände zu erwähnen: Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
Gut möglich, dass es für den Amtsrichter noch dicker kommt (Aktenzeichen 152 Ns 59/15).
Starke Zahlen: Umsatz-Rekord bei der Messe München
Führerscheine werden ungültig
Ziemlich genau in einem Jahr kann es für die Fahrer von Klein-Lkw eine böse Überraschung geben. Ihr Führerschein ist dann möglicherweise nicht mehr gültig. Die Geltung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E ist nachträglich auf fünf Jahre befristet worden. Und zwar rückwirkend ab dem 19. Januar 2013. Das bedeutet, nächstes Jahr im Januar werden die ersten Führerscheine ungültig, wenn sich die Inhaber nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen.
Grund für die nachträgliche Befristung ist nach Angaben der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Um dem Verfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist die nachträgliche Befristung nun in Kraft getreten.
Betroffen sind zunächst alle Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab den 19. Januar 2013 erteilt wurden. Diese Fahrerlaubnisse gelten nur noch fünf Jahre ab Erteilung. Sie können verlängert werden. Hierfür müssen die Antragsteller aber eine Gesundheitsprüfung ablegen. Dabei wird unter anderem das Sehvermögen neu getestet.
Tückisch ist die Neuregelung vor allem für Inhaber von relativ neuen Fahrerlaubnissen (ausgestellt ab dem 19. Januar 2013), bei denen im Führerschein noch eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingetragen ist. Diese Befristung ist ab sofort nicht mehr gültig. Das bedeutet: Wer die Fahrerlaubnis länger als fünf Jahre hat und jünger als 50 Jahre alt ist, kann sich bei einer Kontrolle nicht darauf berufen, dass sein Führerschein ausweislich des Eintrags im Feld „Befristung“ bis zum 50. Lebensjahr gilt.
Vielmehr ruft das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die Betroffenen konkret dazu auf, ihre Führerscheine umschreiben und an die neue Rechtslage anpassen zu lassen. Wer am Steuer erwischt werde, riskiere ein Strafverfahren.
Für ältere Fahrerlaubnisse ändert sich dagegen nichts. Ist die Fahrerlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt worden, bleibt es bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach muss dann ebenfalls eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden, aber das war bisher auch schon so.
Ebenfalls nicht betroffen sind Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3 (erteilt vor dem 31. Dezember 1998). Für diese Fahrer gilt Bestandsschutz. Sie dürfen mit der Klasse C1 und C1E auch über das 50. Lebensjahr hinaus Klein-Lkw fahren, ohne eine Gesundheitsprüfung machen zu müssen.
Zu allem Überfluss ändert sich auch noch der Geltungsbereich „neuer“ Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE. Ab einem Gesamtgewicht von 3.500 kg dürfen keine Personen mehr befördert werden. Wer dies machen möchte, braucht künftig die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D1E. Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme. Die Änderung gilt nicht für Wohnmobile, gepanzerte Limousinen und die Fahrzeuge von Polizei und Rettungskräften.
Schule: Fehler im System
Docker: Die besten Tools für die angesagte Container-Technologie
Knapp drei Jahre sind seit dem initialen Release von „Docker“ nun vergangen. Schnell hat es die Open-Source-Container-Technologie innerhalb kürzester Zeit auf die Notizzettel weltweit geschafft.
In der IT-Infrastruktur ist Docker allgegenwärtig. Über 20.000 neue Open-Source-Projekte (Stand: Januar 2015) sind rund um Docker entstanden, darunter Benutzeroberflächen, Management-Frameworks und Monitoring-Tools. Doch Docker ist inzwischen bei weitem mehr als nur eine Plattform für das Applikations-Deployment innerhalb von virtualisierten Containern – es hat quasi zu einer neuen Bewegung in der Open-Source-Gemeinde geführt und sich dadurch selbst ein eigenes riesiges Ökosystem von Tools und Lösungen geschaffen.
Flexible Container
Bei Docker handelt es sich um eine Open-Source-Lösung für die automatisierte Bereitstellung von Applikationen, die in einem Container organisiert sind. Docker nutzt hierzu die Eigenschaften des Linux-Kernels. Dafür werden Ressourcen wie Prozessor, RAM, Netzwerk oder Blockspeicher voneinander isoliert. Auf diese Art lassen sich Applikationen vollständig von der jeweiligen Umgebung inklusive der Prozesse, Dateisysteme oder des Netzwerks trennen und autonom betreiben, was das autonome Verschieben von Applikationen über Systeme hinweg möglich macht. Docker kapselt hierzu die eigentliche Anwendung und ihre notwendigen Abhängigkeiten wie Bibliotheken in einen virtuellen Container, welcher dann auf jedem beliebigen Linux-Server ausführbar ist (siehe auch „Docker in a Nutshell“.
Die wachsende Bedeutung von Docker beziehungsweise Container-Technologien wird zudem durch die im Juni 2015 gegründete „Open Container Initiative (OCI)“ unterstrichen. Unter der Federführung der „Linux Foundation“ hat sich ein Konsortium des Who's who der Technologie-Führer gebildet. Hierzu gehören etwa Amazon Web Service, Google, Mesosphere, Pivotal, Cisco, IBM, Microsoft, Intel, RedHat, Oracle und VMware. Die Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsame Standards für Container, ihre Formate und Runtime-Umgebungen zu entwickeln und etablieren.
Surface-Maus und Tastatur ab kommender Woche in Deutschland erhältlich

Wir haben erst kürzlich darüber berichtet, dass das Zubehör des Surface Studio seit kurzer Zeit bei Cyberport Deutschland gelistet ist. Offenbar war das kein Fehler, denn Microsoft hat heute per Pressemeldung offiziell angekündigt, dass die Surface Maus und Tastatur ab der kommenden Woche in Deutschland erhältlich sein werden.
Ab dem 16. Januar werden die Händler beliefert, welche daraufhin das Zubehör an ihre Kunden liefern können. Je nach Infrastruktur könnte dies bei einigen Händlern kürzer und bei anderen wiederum länger dauern. Die Preisempfehlungen von Microsoft liegen bei 109,99 Euro für die Surface Tastatur und 54,99 Euro für die Surface Maus.

Die ergonomischen Varianten der beiden Eingabegeräte werden mit einer Verzögerung in Deutschland auftreffen, jedoch gibt es bislang keine genaueren Details dazu.
via Dr. Windows
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Weißes Pulver: Nicht strafbar, aber vielleicht sehr teuer
Bundesweit werden derzeit Behörden und Gerichte lahmgelegt, weil Unbekannte weißes Pulver in Briefumschlägen versenden. Auch im Bundesverfassungsgericht ist ein verdächtiger Brief eingegangen, berichtet die Tagesschau. Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie die Absender der Briefe zu bestrafen wären, sollten sie ermittelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt nach eigenen Angaben wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten“ (§ 126 StGB). Das ist – überraschenderweise – auch so ziemlich der einzige Straftatbestand, der möglicherweise anwendbar ist.
Allerdings ist es eher so, dass man am Ende nicht mal § 126 StGB wird bejahen können.
Zwar kann auch auf schlüssige Weise mit einer Straftat gedroht werden. Aber die Übersendung des Pulvers ist ja keine „Androhung“, sondern jedenfalls schon der konkrete Versuch einer Straftat (z.B. einer Vergiftung). Schon deswegen passt die Strafvorschrift letztlich nicht. Der Absatz 2 (Vortäuschen einer bevorstehenden Verwirklichung) kann sich nur auf die Taten Dritter beziehen. Für den Absender des Pulvers selbst gilt diese Norm gar nicht.
Am Ende wird also wohl nur eine Ordnungswidrigkeit bleiben. Nämlich in Form einer „Belästigung der Allgemeinheit“, früher auch grober Unfug genannt (§ 118 OWiG). Dafür kann eine Geldbuße von maximal 1.000 Euro verhängt werden.
Eine andere Frage ist, ob der oder die Verantwortlichen am Ende für die Kosten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten aufkommen müssen. Das richtet sich nach Polizeirecht. Hier sind die Voraussetzungen völlig andere als bei der Strafbarkeit. Für die Ersatzpflicht kann schon die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung einer „Gefahr“ reichen. Und das unabhängig davon, ob sich die Gefahr am Ende verwirklicht.
Ihr EUmel! (7)
Aaaahhhhh! Pfffffff! Tssssss! Grrrrrrr!
Okay, machen wir es kurz — wir haben hier schließlich schon oft genug drauf hingewiesen: Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ („EGMR“) ist kein „EU-Gericht“!
Nein, er ist KEIN „EU-Gericht“. Er hat zwar gestern entschieden, dass muslimische Schülerinnen zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verpflichtet werden können. Aber: Der „EGMR“ ist kein „EU-Gericht“.
Das gilt übrigens auch für Euch, liebe „Tagesthemen“-Mitarbeiter: Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ ist kein „EU-Gericht“!
Na, dann lasst mal sehen …

Hmpf.
Ach, und Bild.de — nein, der „EGMR“ ist auch nicht der „EuGH“:

Mit Dank an Kai und @Krazikrizz für die Hinweise!
IT-Ausfälle und Spionage: Deutsche Unternehmen fürchten Cyberrisiken am meisten
Deutsche Unternehmen fürchten sich derzeit am meisten vor Cyberrisiken wie IT-Ausfällen. Erstmals gehört auch Terrorismus zu den zehn wichtigsten Risiken im „Allianz Risk Barometer 2017“.
Unternehmen erwarten „Jahr der Unsicherheit“
„Ein Jahr der Unsicherheit“ erwarten Risikomanager und Vorstände weltweit, wenn es nach dem „Allianz Risk Barometer 2017“ geht, in dem zum sechsten Mal die wichtigsten Risiken für Unternehmen erhoben werden. „Neben dauerhaften Bedrohungen wie Feuer und Naturkatastrophen entwickeln sich neue Gefahren, die ein Umdenken im Monitoring und Management von Risiken erfordern“, erklärt Chris Fischer Hirs, CEO des Industrieversicherers der Allianz Gruppe, AGCS SE. In Deutschland sind Cybervorfälle wie IT-Ausfälle, Spionage und Datenmissbrauch vom dritten auf den ersten Rang im Top-10-Ranking der größten Risiken gerückt.
Die Cyberrisiken treffen vor alle Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche sowie des Handels. Allerdings seien in Europa ein steigendes Bewusstsein des Managements sowie verstärkte Aktivitäten der Gesetzgeber zu verzeichnen. Immer mehr Unternehmen entwickelten gezielte Cyber-Abwehrstrategien, erklärt die AGCS in einer entsprechenden Mitteilung. Dabei sind Unternehmen nicht nur von Hackerangriffen direkt betroffen, sondern könnten auch indirekt Schaden nehmen, etwa wenn kritische Infrastrukturen wie Strom oder Telekommunikation ausfallen. In der künftigen Industrie-4.0-Umgebung könnte auch technisches oder menschliches Versagen zu einschneidenden Stillständen bei der Produktion führen.
Brexit und Trump als Risiko für Unternehmen
Als zweitgrößtes Risiko für ihr Geschäft sehen Unternehmen Betriebsunterbrechungen an. Dabei können Feuer, Explosionen oder Naturkatastrophen zu finanziellen Verlusten führen. Die Auswirkungen solcher Unterbrechungen können durch die zunehmende digitale Vernetzung noch verschärft werden. Ein weiteres großes Geschäftsrisiko (Platz drei in Deutschland) sind die Marktentwicklungen. Vor allem global agierende Unternehmen müssen schnell auf Änderungen der politischen Lage oder rechtlicher Rahmenbedingungen reagieren. Dazu zählen etwa der Brexit und mögliche wirtschaftliche Auswirkungen der Trump-Regierung in den USA.
Die Angst vor Terrorismus und Krieg ist in Deutschland in diesem Jahr erstmals in der Top-10 der größten Unternehmensrisiken aufgetaucht. 19 Prozent der Befragten sahen dies als Risiko. Das bedeutet den sechsten Rang. An der jährlich durchgeführten Umfrage zum „Allianz Risk Barometer“ beteiligten sich für die 2017er-Ausgabe mehr als 1.200 Experten aus verschiedenen Unternehmen und der Allianz-Gruppe aus über 50 Ländern.
- BSI: Telekom-Ausfall war Hackerangriff
- CMS-Sicherheit: Wordpress, Joomla und Magento werden am häufigsten gehackt
- Wenn der kalte Cyber-Krieg heiß wird, ist das Internet am Ende
Die Wirkkraft des Anwaltsbriefkopfs
In einem interessanten Blogeintrag berichtet der Kollege Thorsten Blaufelder von der Unlust eines Behördenmitarbeiters, mit ihm Vergleichsverhandlungen zu führen. Und das, obwohl genau dieselbe Behörde sich erst kürzlich wegen eines Vergleichs in ähnlicher Sache an Blaufelder gewandt hat. Wenn auch durch einen anderen Sachbearbeiter.
Im Umgang mit Behörden oder (großen) Firmen ist das keine ungewöhnliche Erfahrung. Oft genug hast du das Gefühl, dass die Sachbearbeiter sich nur noch an Checklisten entlanghangeln und ihren vorgetrampelten schmalen Pfad auf keinen Fall verlassen wollen. Sei es, um keine Fehler zu machen. Aus Unlust. Oder beidem.
Da kommt auf normaler Ebene dann oft die segensreiche Wirkung des Anwaltsbriefkopfs ins Spiel. Der Brief vom Anwalt landet halt in der Rechtsabteilung, weil Anwaltsschreiben dorthin weitergeleitet werden müssen. Und siehe da, plötzlich öffnen sich ganz neue Perspektiven, weil die Ansprechpartner dann auch einen größeren Handlungsspielraum haben. Manche Mandanten wundern sich, dass du als Anwalt inhaltlich auch nichts anderes geschrieben hast als sie selbst. Aber plötzlich ist ein Ergebnis möglich.
Aber so ist halt die Dynamik der Abläufe. Wirtschaftlich betrachtet, muss man als Anwalt darüber noch nicht mal so unglücklich sein.
Kein Wucher durch den Schlüsseldienst
Aus der eigenen Wohnung ausgesperrt? Es gibt schönere Situationen. Noch dazu, wenn ein Schlüsseldienst gerufen werden muss – und dieser dann happig abkassiert. Allerdings sind auch deftige Schlüsseldienst-Rechnungen normalerweise kein Fall für den Staatsanwalt, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Der Inhaber eines Schlüsseldienstes war wegen Wuchers (§ 291 StGB) angeklagt. Er soll eine zugeschlagene Tür in Sekunden mit einer Scheckkarte geöffnet haben. Seine Rechnung lautete auf 319,51 €. Wie schon die Vorinstanzen lässt das Oberlandesgericht die Frage offen, welcher Betrag angemessen gewesen wäre. Denn nach Auffassung der Richter fehlt es an einem notwendigen Tatbestandsmerkmal des Wucherparagrafen: der Ausnutzung einer „Zwangslage“.
Nicht jede unbequeme, schwierige Situation sei eine Zwangslage im Sinne des Gesetzes. Es fehle jedenfalls im Normalfall an einer „ernsten Bedrängnis“ des Ausgesperrten und insbesondere an der Möglichkeit des Schlüsseldienstes, diese Situation auszubeuten. So weisen die Richter darauf hin, dass es normalerweise Sache des Betroffenen ist, mit dem Schlüsseldienst im Vorfeld über den Preis zu verhandeln und notfalls einen preiswerteren zu beauftragen. Wenn vorab nicht über den Preis gesprochen werde, schulde der Auftraggeber ohnehin nur die ortsübliche Vergütung. Er könne sich deshalb weigern, nach der Türöffnung eine überhöhte Forderung zu bezahlen.
In dem entschiedenen Fall bestand auch keine besondere Notlage. Möglicherweise würde der Fall anders liegen, wenn die Türöffnung superdringend ist. Etwa wenn ein Säugling in der Wohnung eingeschlossen ist. Der Inhaber des Schlüsseldienstes wurde freigesprochen (Aktenzeichen 1 RVs 210/16).
Undankbare Katze
Geschichten, die das Leben schreibt. Da nimmt ein Ehepaar eine Katze aus dem Tierheim „zur Probe“ bei sich auf. Und wie zeigt das Tier seine Dankbarkeit? Mit Kratzern und Bissen. Bei sich wollten die Opfer jedoch keine Verantwortung sehen. Stattdessen verklagten sie das Tierheim auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Tierheim muss allerdings nichts zahlen, urteilt das Amtsgericht Ansbach. Das Ehepaar hatte nämlich schon früher Katzen. Mit einer Aufklärungspflicht des Tierheims war es deshalb nicht weit her.
Dann gibt es noch die allgemeine Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig (weil Tiere sich halt nun mal unvorhersehbar verhalten). Doch auch mit der Halterhaftung hatten die Tierfreunde keinen Erfolg. Während der Probezeit seien sie nämlich selbst die Tierhalter gewesen, so das Gericht. Die Klage auf rund 3.000 Euro wurde abgewiesen (Aktenzeichen 5 C 756/16).
Wi-Fi-Inflight: Telekom bietet Onboard-Internet erst einmal gratis an
Für einige Monate kann das Onboard-Internet der Telekom gratis ausprobiert werden. Lufthansa und Austrian Airlines bieten es an. (Internet im Flugzeug, WLAN) 

