Arndt Dibi
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House Passes Long-Sought Email Privacy Bill
The U.S. House of Representatives on Monday approved a bill that would update the nation’s email surveillance laws so that federal investigators are required to obtain a court-ordered warrant for access to older stored emails. Under the current law, U.S. authorities can legally obtain stored emails older than 180 days using only a subpoena issued by a prosecutor or FBI agent without the approval of a judge.
The House passed by a voice vote The Email Privacy Act (HR 387). The bill amends the Electronic Communications Privacy Act (ECPA), a 1986 statute that was originally designed to protect Americans from Big Brother and from government overreach. Unfortunately, the law is now so outdated that it actually provides legal cover for the very sort of overreach it was designed to prevent.
Online messaging was something of a novelty when lawmakers were crafting ECPA, which gave email moving over the network essentially the same protection as a phone call or postal letter. In short, it required the government to obtain a court-approved warrant to gain access to that information.
But the U.S. Justice Department wanted different treatment for stored electronic communications. Congress struck a compromise, decreeing that after 180 days email would no longer be protected by the warrant standard and instead would be available to the government with an administrative subpoena and without requiring the approval of a judge.
HR 387’s sponsor Kevin Yoder (R-Kan.) explained in a speech on the House floor Monday that back in when the bill was passed, hardly anybody stored their personal correspondence “in the cloud.” He said the thinking at the time was that “if an individual was leaving an email on a third-party server it was akin to that person leaving their paper mail in a garbage can at the end of their driveway.”
“Thus, that individual had no reasonable expectation of privacy in regards to that email under the Fourth Amendment,” Yoder said.
Lee Tien, a senior staff attorney with the Electronic Frontier Foundation (EFF), said a simple subpoena also can get law enforcement the following information about communications records (in addition to the content of emails stored at a service provider for more than 180 days):
-name;
-address;
-local and long distance telephone connection records, or records of session times and durations;
-length of service (including start date) and types of service utilized;
-telephone or instrument number or other subscriber number or identity, including any temporarily assigned network address; and
-means and source of payment for such service (including any credit card or bank account number), of a subscriber to or customer of such service when the governmental entity uses an administrative subpoena authorized by a Federal or State statute or a Federal or State grand jury or trial subpoena.
The Email Privacy Act does not force investigators to jump through any additional hoops for accessing so-called “metadata” messaging information about stored communications, such as the Internet address or email address of a message sender. Under ECPA, the “transactional” data associated with communications — such as dialing information showing what numbers you are calling — was treated as less sensitive. ECPA allows the government to use something less than a warrant to obtain this routing and signaling information.
The rules are slightly different in California, thanks to the passage of CalECPA, a law that went into effect in 2016. CalECPA not only requires California government entities to obtain a search warrant before obtaining or accessing electronic information, it also requires a warrant for metadata.
Activists who’ve championed ECPA reform for years are cheering the House vote, but some are concerned that the bill may once again get hung up in the Senate. Last year, the House passed the bill in an unanimous 419-0 vote, but the measure stalled in the upper chambers of the Senate.
The EFF’s Tien said he’s worried that the bill heading to the Senate may not have the support of the Trump administration, which could hinder its chances in a Republican-controlled chamber.
“The Senate is a very different story, and it was a different story last year when Democrats had more votes,” Tien said.
Whether the bill even gets considered by the Senate at all is bound to be an issue again this year.
“I feel a little wounded because it’s been a hard fight,” Tien said. “It hasn’t been an easy fight to get this far.”
The U.S. government is not in the habit of publishing data about subpoenas it has requested and received, but several companies that are frequently on the receiving end of such requests do release aggregate numbers. For example, Apple, Facebook, Google, Microsoft and Twitter all publish transparency reports. They’re worth a read.
For a primer on protecting your communications from prying eyes and some tools to help preserve your privacy, check out the EFF’s Surveillance Self-Defense guide.
Google Brain: Algorithmus macht Gesichter auf schlechten Bildern erkennbar
Der Traum der Kriminalisten: Googles Entwicklungsabteilung Google Brain hat einen Algorithmus geschaffen, der Inhalte aus niedrig aufgelösten Bildern hochrechnen kann. Für die Fahndung eignen sich diese Bilder allerdings kaum. (Bildbearbeitung, Google) Neue Features für Windows 10 Mobile kommen „zur richtigen Zeit“

Microsoft hatte vor dem Rollout von Windows 10 Mobile Build 15025 einige Wochen lang keine Vorschauversion des mobilen Betriebssystems im Fast Ring ausgerollt, während die PC-Version um zahlreiche neue Funktionen erweitert wurde. Entsprechend hatten sich Windows-Fans auch erwartet, dass die Neuerungen in Windows 10 Mobile zu finden sein würden, doch als praktisch keine neuen Funktionen enthalten waren, reagierten viele Nutzer enttäuscht.
In einem Interview wurde Windows Insider-Chefin Dona Sarkar darauf angesprochen, dass einige Funktionen immer noch nicht den Weg ins mobile System geschafft haben. Im Zuge der Ignite-Konferenz im September versprach Microsoft einen stark verbesserten Continuum-Modus inklusive Fenstern, einer besseren Taskleiste und Info Centers. Zudem wurde kürzlich in Windows 10 am Desktop ein Nachtmodus implementiert, der blaue Farben herausfiltert und das Display rötlich färbt.
Die Microsoft-Managerin äußerte sich dazu wie folgt:
„Die [Features, Anm.] sind noch nicht in den Builds. Wir versuchen herauszufinden, wann die richtige Zeit ist, sie in die Builds zu bringen.“
Daraufhin erklärt sie weiter, dass die Funktionen äußerst wichtig wären, sodass man diese zur richtigen Zeit für bestimmte Nutzergruppen ausrollen will. Es gehe nur um die Qualität, betonte sie. Diese Aussage macht den Eindruck, als würde man die Funktionen jederzeit implementieren können und wir durchaus kurzfristig damit rechnen können. Das dürfte so allerdings nicht stimmen, denn sie erklärt daraufhin:
„Wir müssen zuerst sehen, wie das Feature am Desktop funktioniert. Und wenn das Feedback gut ist, dann sagen wir, ja, okay – das scheint eine gute Idee für Mobile zu sein. Aber wenn das Feature solches Feedback nicht bekommt, dass wir sagen können, dass die Leute es zu verwenden lieben, dann werden wir es nicht auf Mobile erweitern.“
Wann kommt die Zeit von Windows 10 Mobile?
Wirklich konkrete Informationen zum Release von neuen Windows 10 Mobile-Funktionen gibt es also nicht. „Zur richtigen Zeit“ kann in Wahrheit alles heißen. Man kann es allerdings auch so interpretieren, dass diese Zeit irgendwann tatsächlich kommen wird, in der sich Microsoft wieder auch bzw. vorrangig um das mobile Betriebssystem kümmert. Wann diese kommen wird, darüber kann aktuell nur spekuliert werden. Mit Redstone 3, das im Herbst dieses Jahres erscheinen soll, will Microsoft angeblich mit der Arbeit an Composable Shell und Project Andromeda anfangen. Das wäre auch höchste Zeit, denn Project Scorpio kommt Ende 2017 auf den Markt und ab Mitte 2017 wird es Windows 10 ARM geben, das auch für 6-Zoll Geräte geplant ist.
Quelle: Neowin
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Windows 10 (ARM): Durchbruch der eSIM überhaupt wünschenswert?
Der bevorstehende Release des Windows-10-Updates mit ARM-Support könnte indirekt für den Siegeszug der eSIM sorgen. Doch sollten sich Nutzer darüber freuen?
Einreise: US-Regierung denkt über verpflichtende Preisgabe von Passwörtern nach
Wer künftig in die USA einreisen will, könnte dazu gezwungen werden, seine Social-Media-Passwörter preiszugeben. Das jedenfalls hat Heimatschutzminister John Kelly bei einer Anhörung gesagt.
Einreise nur mit Passwortweitergabe?
US-Präsident Donald Trump hatte schon Ende Januar laut darüber nachgedacht, Einreisende dazu zu verpflichten, ihre Social-Media-Profile, Telefonkontakte und Websites anzugeben. Die Pläne für eine Verschärfung der Einreisekontrolle könnten aber noch weiter gehen. Heimatschutzminister John Kelly hat bei einer Anhörung vor dem US-Kongress erklärt, es wäre denkbar, dass Einreisewillige den Behörden die Passwörter für ihre Social-Media-Accounts preisgeben müssten. Anderenfalls würde ihnen die Einreise verweigert.
„Wie sie leben, wer ihnen Geld schickt, welche Websites sie besuchen – wir werden alles tun, um zu erfahren, wer diese Leute sind“, sagte Kelly dem Heimatschutzausschuss. Zudem habe das Heimatschutzministerium mit IBM über seine Pläne zur Nutzung von Big-Data- und Social-Media-Analyse bei der Überprüfung von Einreisenden an den US-Grenzen oder Flughäfen gesprochen. Dabei soll es zwar vor allem um die von einem generellen Einreiseverbot („Muslim Ban“) bedrohten Bürger von sieben mehrheitlich muslimischen Ländern gehen – aber nicht nur.
Einreise: Passwort oder „Nächster bitte“
Ob auch Touristen von solchen verschärften Kontrollen betroffen wären, ist nicht klar. Schon jetzt werden Social-Media-Profile abgefragt, allerdings ist die Angabe noch freiwillig. Kelly sagte, dass jeder, der wirklich in die USA wolle, bei der Passwortpreisgabe auch kooperieren würde. „Wenn nicht, nächster bitte“, wird Kelly in Medienberichten zitiert.
Der Heimatschutzminister machte aber auch klar, dass es sich aktuell nur um Gedankenspiele handele. Wie schnell daraus mehr werden kann, hat allerdings schon der derzeit von einem US-Richter aufgehobene und zuvor im Eiltempo eingeführte Einreisestopp für Staatsangehörige aus den Ländern Iran, Irak, Libyen, Somalia, Jemen, Sudan und Syrien gezeigt. Gegen dieses Verbot haben sich rund 130 teils namhafte Tech-Firmen ausgesprochen.
Hobby vs. Job: Diese Programmiersprachen werden am Wochenende am häufigsten genutzt
Beschäftigen sich Entwickler am Wochenende mit anderen Sprachen und Technologien als unter der Woche? Eine Datenauswertung von Stack Overflow soll diese Frage jetzt beantworten.
Was Entwickler am Wochenende beschäftigt
Viele Entwickler legen ihre Tastatur auch am Wochenende nicht aus der Hand, sondern nutzen ihre Freizeit, um sich mit privaten Projekten zu beschäftigen. Aber verwenden diese Entwickler in ihrer Freizeit dieselben Sprachen und Technologien wie während der Arbeitszeit, oder treiben sie Neugierde und persönliche Präferenzen zu anderen Dingen? Genau dieser Frage ist Julia Silge vom Entwicklerportal Stack Overflow nachgegangen.
Silge hat dazu die öffentlich zugänglichen Stack-Overflow-Statistiken ausgewertet. Dabei hat sie sich angeschaut, nach welchen Sprachen und Technologien auf der Plattform am Wochenende anteilsmäßig häufiger gefragt wurde als unter Woche. So konnte Silge die größten Unterschiede zwischen Wochenende und Wochentagen ermitteln.
Haskell treibt Entwickler am Wochenende besonders häufig um
Auch wenn mehr Stack-Overflow-Nutzer unter der Woche Fragen zu Haskell stellen, macht die rein funktionale Programmiersprache prozentual gesehen einen deutlich größeren Teil aller diskutierten Themen aus. So entfallen am Wochenende 0,365 Prozent aller Fragen auf Haskell, während es unter der Woche nur 0,21 Prozent sind.
Den mit Abstand größten anteilsmäßigen Abfall an Fragen verzeichnet hingegen Sharepoint von Microsoft. Das ist nicht direkt verwunderlich, immerhin dürften die wenigsten Menschen auch am Wochenende das Enterprise-Tool aus Redmond nutzen.
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Google nutzt KI, um aus Pixelmatsch erkennbare Bilder zu machen
Mit Hilfe von Google Brain haben Wissenschaftler vollbracht, was in vielen TV-Serien gang und gäbe ist: Aus Bildern, die aus nur wenigen Pixeln bestehen, erkennbares Bildmaterial zu gestalten. Enhance!
Google Brain: Aus Pixelmatsch erkennbares Bildmaterial erstellen ist fast möglich
Die Vergrößerung und Optimierung eines aus wenigen Pixeln bestehenden detailarmen Bildes in ein Foto, das ein erkennbares Konterfei zeigt, ist in vielen Science-Fiction- und Krimi-Serien ein beliebtes Hilfsmittel, um den Täter zu entlarven. In Wirklichkeit gibt es diese Methode noch nicht. Ein Google-Brain-Forscherteam ist derzeit aber nah dran, eine solche Methode zu entwickeln – mit Hilfe von Googles neuralem Netzwerk.
Die Entwicklung des höher auflösenden Bildes erfolgt der wissenschaftlichen Arbeit (PDF) zufolge in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird das verpixelte Bild über die KI mit ähnlich aussehenden, höher auflösenden Bildern verglichen oder „gemappt“, um eine grobe Idee zu erhalten, was sich auf dem Bild befinden könnte. Hierfür werden die höher auflösenden Bilder auf die gleiche Auflösung des Ausgangsbildes reduziert – dieser Prozess wird als „Conditioning“ bezeichnet.
Im zweiten Schritt wird über ein „Prior Network”, das auf PixelCNN basiert, das verpixelte Bild analysiert und anschließend versucht, basierend auf ähnlichen Bildern weitere Pixel und Details in das Bild zu integrieren und die Lücken zu füllen. Die beiden Resultate werden anschließend zu einem finalen Bild zusammengefügt.
Google Brain: Bildoptimierung zwar nicht perfekt, dennoch beeindruckend
Die Resultate des Bildoptimierungs-Systems sind noch lange nicht perfekt, dennoch sind viele der Bilder, die mit Hilfe von Googles KI errechnet wurden, recht nah am Original. Es sei angemerkt, dass das Ergebnis eher eine Schätzung als die Wiedergabe des Originals darstellt, denn aus dem Nichts beziehungsweise acht mal acht Pixeln lässt sich (noch) kein hochauflösendes Bild zaubern – auch wenn es TV-Serien und Filmen so suggerieren.
Die Bildoptimierung ist also noch lange nicht dazu geeignet, bei der definitiven Erkennung von möglichen Tätern bei der Polizeiarbeit zu helfen. Das System ließe sich aber dafür nutzen, Vermutungen zu klären, ob eine bestimmte Person sich möglicherweise am Tatort aufgehalten hat.
Zum Weiterlesen:
- Ohne Geotags: Google-AI „PlaNet“ erkennt am Hintergrund, wo ein Foto geschossen wurde
- Was ist eigentlich der Unterschied zwischen AI, Machine Learning, Deep Learning und Natural Language Processing?
- KI-Software von Google lernt KI-Software zu schreiben
via arstechnica.com
Direkt in Slack bezahlen: Erster Paypal-Bot macht‘s möglich
Paypal hat seinen ersten Bot veröffentlicht. Damit können Slack-Nutzer direkt in ihren Chats Überweisungen vornehmen. Der Paypal-Bot soll praktisch etwa bei Gruppengeschenken für Kollegen sein.
Paypal-Bot: Bezahlen direkt im Slack-Chat
Der Bezahldienstleister Paypal hat seinen nach eigenen Angaben ersten eigenen Bot veröffentlicht. Der Paypal-Bot soll es Nutzern des Team-Messengers Slack ermöglichen, Überweisungen direkt in der Anwendung vorzunehmen. Dazu müssen Slack-Nutzer in einem Chat lediglich den Befehl „/PayPal send $5 to @myfriend“ eingeben. Die Höhe der entsprechenden Geldanweisung und der Name des Kollegen werden natürlich je nach Bedarf eingesetzt. Anschließend bestätigt der Nutzer die Überweisung durch die Eingabe seiner Kontodaten in dem angezeigten Paypal-Pop-up – und schon wird das Geld überwiesen.
Damit das Ganze so einfach funktioniert, muss zuvor der Paypal-Bot aus dem Slack-App-Verzeichnis installiert und der Paypal-Account entsprechend eingerichtet werden, wie Entwickler Meron Colbeci in einem Blogeintrag schreibt. Anwendungsbeispiele sieht Paypal etwa in Gruppengeschenken für Kollegen, aber auch, wenn ein Kollege für die anderen Kaffee mitbringt oder das Mittagessen bezahlt hat.
Paypal-Bot noch nicht in Deutschland verfügbar
Der Paypal-Bot ist derzeit nur in Australien, Kanada, Großbritannien und den USA verfügbar. Ob und wann auch deutsche Slack-Nutzer den Dienst ausprobieren können, steht noch nicht fest. Paypal ist jedenfalls von dem Bedarf an einer solchen Lösung überzeugt. Slack hat derzeit rund fünf Millionen täglich aktive Nutzer. Zuvor hatte Paypal schon Bezahlmöglichkeiten über Siri-Befehle und Microsofts E-Mail-Dienst Outlook geschaffen. Das Volumen der Zahlungen zwischen Privatpersonen (P2P) hat laut Paypal bei dem Dienst, inklusive Venmo und Xoom, im Jahr 2015 rund 41 Milliarden US-Dollar ausgemacht.
via www.heise.de
Facebook, Youtube und Twitter: US-Visum möglicherweise nur gegen Passwort
In der neuen US-Regierung gibt es offenbar Überlegungen, dass Reisende mit Visum ihre Passwörter für Facebook und andere soziale Netzwerke herausgeben müssen. (Soziales Netz, Microblogging) Der Bund dreht Wedels Finanzplan ins Plus
Anfragen beantworten statt programmieren: IT-Profis quälen sich mit Routineaufgaben
Rund 30 Prozent ihrer Zeit verwenden IT-Profis dafür, Serviceanfragen zu beantworten oder Probleme zu beseitigen. Für die Entwicklung bleibt da nicht mehr viel übrig, wie eine Umfrage ergeben hat.
IT-Profis mit Serviceanfragen überhäuft
Geht es nach einer IDC-Umfrage für den IT-Dienstleister Dimension Data, werden IT-Profis so sehr mit Serviceanfragen überhäuft, dass sie kaum noch zum Entwickeln kommen. Dem entsprechenden Bericht zufolge verschlingen die Beantwortung von Serviceanfragen und die Problembeseitigung rund 30 Prozent der Zeit von IT-Mitarbeitern. Lediglich 15 Prozent ihrer Zeit steht IT-Fachkräften demnach für die Entwicklung von digitalen Innovationen zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um 25 Prozent.
Dimension Data zufolge könnten IT-Unternehmen dieser Entwicklung mit Maßnahmen zur Automatisierung entgegenwirken. „IT-Unternehmen sollten sich schon heute auf Effizienzmaßnahmen konzentrieren, um die künftigen Chancen am Markt zu nutzen“, erklärt Tolga Erdogan, Director Solutions & Consulting bei Dimension Data in Deutschland. Automatisierung mache Fachkräfte nicht überflüssig, sondern sorge vielmehr dafür, dass zusätzliche Kapazitäten geschafft würden, „um Innovationen voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern“. Statt Routineaufgaben zu erledigen, könnten IT-Profis so neue Wertschöpfungsquellen entwickeln.
IT-Profis sollten neue digitale Projekte in Unternehmen unterstützen
Der IT-Abteilung kommt dabei die Rolle zu, neue digitale Projekte in den Unternehmen zu unterstützen und eine hohe Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Geht es um die Automatisierung und Optimierung der IT-Infrastruktur, gibt es in den meisten Unternehmen aber noch Verbesserungsbedarf. So sind neun Prozent der Unternehmen überhaupt nicht automatisiert, lediglich ein Viertel der befragten Unternehmen gibt an, „in hohem Maße automatisiert zu sein“.
Für den Bericht wurden IT-Fachkräfte und leitende Manager von 275 Unternehmen mit jeweils über 1.000 Mitarbeitern in zehn Ländern befragt – darunter auch in Deutschland.
- IT-Support: Wie sich lästige Anrufe beim Helpdesk vermeiden lassen
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Grenzübergreifender Zugriff auf Streaming und Spiele
Online-Dienste wie Netflix oder Spotify sollen künftig EU-weit verfügbar sein. Die neuen Regeln werden voraussichtlich ab 2018 gelten.
Ein richtiger Wintermonat
Ohne Abschrift
Ein Münchner Anwaltskollege schreibt:
In vorbezeichneter Angelegenheit wird der Eingang Ihres Schreibens vom 1.02.2017 ohne Abschrift für die Mandantschaft bestätigt.
Ich weiß nicht, ob der gegnerische Anwalt es auch routinemäßig bestätigt, wenn Briefen eine „Abschrift für die Mandantschaft“ beigefügt war. Wäre jedenfalls auch eine schöne Floskel.
Ansonsten verstehe ich die Anmerkung mal als Wehklage darüber, dass die guten alten Zeiten vorüber sind. Jene Zeiten, in denen noch mit Kohlepapier vervielfältigt wurde, die Schreibmaschinen klapperten und der Tag informationsmäßig durch war, wenn der Briefträger geklingelt hatte. Immerhin droht mir der Kollege nicht mit einem standesrechtlichem Verfahren, weil er jetzt selbst eine Kopie (oder einen Scan) fertigen muss, um seine Mandantin von unserem Schreiben zu informieren.
Eine juristische Pflicht, den Gegner direkt mit Abschriften zu versorgen, gibt es nach meiner Kenntnis jedenfalls nicht (mehr). Anders ist das beim Schriftverkehr in Zivilprozessen, wenn das Gericht beteiligt ist. Da sieht § 133 ZPO ausdrücklich vor, dass Kopien für die gegnerische Prozesspartei beigefügt werden sollen. Geschieht dies nicht, kann das Gericht die Kopierkosten in Rechnung stellen.
Google: Richter hält Leistungsschutzrecht für "sehr schlecht gemacht"
Logitech announces new beastly 4K webcam with Windows Hello, HDR support and more
Logitech is one of few manufacturers on the market who are still pumping out great webcams in 2017. Known for the ever popular C920/C922 webcam, the company has today announced a new line of webcams called BRIO, which are beastly compared to the Logtech C9xx series.
Why is the BRIO beastly I hear you ask? Well, the new BRIO webcams from Logitech supports resolutions of up to 4K, which makes it one of the first consumer webcams on the market to support such high resolutions. Not only that, but it's also rocking IR sensors for Windows Hello facial recognition, another excellent benefit especially if you're a Windows 10 user.
Furthermore, the BRIO 4K webcam also features RightLight 3 and HDR capabilities, meaning you're going to be looking pretty sweet when Skyping your friends or on a business call. That's if you internet supports streaming 4K or your video service in question supports 4K video to begin with. As it currently stands, most video calling services allow 1080p at a maximum, which isn't bad, but it does mean you won't be getting your moneys worth as of right now.
And it is quite a bit of money for a webcam, the BRIO 4K is on sale now for $199, which isn't cheap. You can check out its full technical specifications below.
DeutschlandSIM: LTE-Flat mit 750 MB unter 5 Euro monatlich
Der Discounter DeutschlandSIM geht mit einer neuen Tarifaktion an den Start. Unter anderem können Nutzer einen Einsteigertarif für 4,99 Euro monatlich buchen.
o2-Netzcode verschwindet in Süddeutschland endgültig
Nach GSM und UMTS bekommt auch das LTE-Netz von Telefónica jetzt sukzessive den einheitlichen Netzcode 262-03. In ersten Regionen wurde die Umstellung bereits durchgeführt.
Freundlich, redselig, einladend
Wenn man das Foto einer Hanfplantage auf dem Handy hat, reicht das für eine Hausdurchsuchung? Eher nicht. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Dennoch ließ sich ein 44-jähriger Kölner – ich kann es als Strafverteidiger nicht anders sagen – von der örtlichen Polizei in Bockshorn jagen. Jetzt hat er den Salat; die Plantage gab es in seiner Wohnung nämlich wirklich.
Die Vorgeschichte: Ein Dieb klaute dem Kölner das Handy aus dem Auto. Der Dieb wurde gefasst. Die Polizei schaute sich das Handy an, um den Besitzer zu ermitteln. Das gelang den Beamten auch. Aber dabei stießen sie auch auf das Foto einer Indoor-Hanfplantage. Laut dem Polizeibericht konfrontierten die Polizisten den Handybesitzer an der Haustür mit dem Foto.
Der Betroffene soll sich zuerst „ahnungslos“ gegeben haben. Was impliziert, dass er jedenfalls zu einem Gespräch mit den Polizisten bereit war. Dann ließ er die Beamten sogar noch „freiwillig“ in die Wohnung. Worauf für ihn das juristische Unglück natürlich seinen Lauf nahm.
Etwas mehr Kaltblütigkeit und Kenntnis der eigenen Rechte – dann wäre die Sache womöglich ganz anders ausgegangen.
Am besten hätte der Betroffene sich einfach an eine alte Weisheit erinnern sollen: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Umgang mit der Polizei. Es gibt nun mal das Recht zu schweigen. Das ist nichts Ehrenrühriges, sondern ein rechtsstaatliches Prinzip. Dieses Recht steht Unschuldigen ebenso zu wie Hanfbauern. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.
Wie hätten die Polizisten darauf reagieren können, hätte der Betreffende jede weitere Kommunikation verweigert und dem Betreten seiner Wohnung nicht zugestimmt? Für eine Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzuge“ ohne richterliche Anordnung hätte es nie uns nimmer gereicht. Die Polizisten hatten schon vorher sicherlich genug Zeit, sich um einen Durchsuchungsbeschluss zu bemühen. Den hätten sie allerdings voraussichtlich nicht gekriegt. Das Foto einer Indoor-Plantage kann schließlich überall entstanden sein.
Auch das Schweigen des Beschuldigten begründet keine „Gefahr im Verzuge“. Wie auch, nichts sagen darf nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden. Wenn zu dem Zeitpunkt ein Richter Eildienst hatte, hätte dieser ohnehin noch gefragt werden müssen.
Es war also eher eine No-win-Situation für die Polizei. Das änderte sich erst durch die Redseligkeit des Mannes. Und vor allem durch seine Bereitschaft, die Beamten freiwilig reinzulassen. Hätte er alles schlicht nicht machen müssen.
Juristisch ganz verloren ist die Sache für den Beschuldigten aber immer noch nicht. Stichwort: Beweisvertungsverbot. Sagte ich Beschuldigter? Es würde mich schon sehr interessieren, wann der Mann über seine Beschuldigtenrechte belehrt wurde. Mein Tipp: Sicher nicht allzu früh, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. Sonst wäre ihm womöglich noch ein Licht aufgegangen.
Ein anderer Punkt: Wenn Polizeibeamte ohne Beschluss oder „Gefahr im Verzuge“ eine Wohnung betreten wollen, müssen sie den Betroffenen in den allermeisten Fällen darüber belehren, dass er nicht zustimmen muss. Und dass eine Durchsuchung auch tatsächlich unterbleibt, wenn er sich nicht einverstanden erklärt. Deshalb nach meiner Meinung auch der etwas merkwürdige Satz in dem Polizeibericht:
Der mutmaßliche Hobbygärtner … bat die Zivilpolizisten in seine Wohnung, um den Vorwurf auszuräumen.
Es kann natürlich so gewesen sein. Das passt dann aber wie die Faust aufs Auge. Denn dann hätten die Polizisten in dem Moment noch gar keinen Durchsuchungswillen gehabt. Vielmehr hätten sie lediglich das freundliche Angebot des Mannes angenommen, doch bitte nicht mehr im zugigen Hausflur weiter zu reden. Dieses Angebot haben sie natürlich nur aus reiner Höflichkeit angenommen. Konnte ja keiner ahnen, dass einem in der Wohnung schon der Marihuana-Geruch entgegenschlägt. Die ansonsten stets bemühte kriminalistische Erfahrung hatten die Beamten an dem Tag leider auf der Wache vergessen.
Nun ja. Wir waren alle nicht dabei. Zu Recht feiert der Polizeibericht die Sache als Fahndungserfolg. Juristisch betrachtet, ist und bleibt die Sache aber trotzdem kein Ruhmesblatt für die Polizei.
Safer Internet Day: Wir räumen mit 4 Mythen zur IT-Sicherheit auf
Heute ist der Safer Internet Day. Grund genug, euch über vier Mythen aus dem Bereich der IT-Sicherheit aufzuklären, die sich leider hartnäckig halten.
Vielleicht wird 2016 einmal als das Jahr in die Geschichte eingehen, in dem die US-Börsenaufsicht erstmals wegen eines Hackerangriffes gegen ein Unternehmen ermittelt hat. Aber es sind längst nicht nur die ganz großen Internetkonzerne, die ins Fadenkreuz von Cyber-Kriminellen geraten. Umso wichtiger ist es für jedes Unternehmen, das Thema Sicherheit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wir nutzen daher die Gelegenheit, um euch über vier Sicherheitsmythen aufzuklären.
IT-Sicherheit: 4 Mythen, die ihr nicht glauben solltet
1. Zwangsweiser Passwortwechsel ist eine gute Idee
Mitarbeitern wird noch immer häufig vorgeschrieben, ihr Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Dass das wirklich zu mehr Sicherheit führt, darf aber bezweifelt werden. Das Problem: Untersuchungen zeigen, dass Nutzer, die ihr Passwort regelmäßig ändern müssen, häufig nur leichte Veränderungen vornehmen. Wer das alte Passwort kennt, kann daher häufig auch innerhalb kürzester Zeit das neue herausfinden – die Studien ergänzen, dass Nutzer in diesen Fällen sowieso häufig sehr einfache Passwörter verwenden. Außerdem erhöhen diese Mechanismen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nutzer sein Passwort irgendwo aufschreibt.
2. Wir sind kein Ziel für kriminelle Hacker
Vor allem kleinere Firmen ergehen sich oft in der Vorstellung, dass ihnen keine Gefahr von wirklich kriminellen Hackern drohe, weil sie dafür zu uninteressant seien. Das ist allerdings Unsinn. So zeigte schon 2015 eine Studie der britischen Regierung, das 74 Prozent aller kleinen Unternehmen im Vereinigten Königreich Opfer einer Cyber-Attacke geworden sind. Zwar liegt die Zahl unter Großunternehmen noch immer höher, die Erkenntnis sollte aber niemanden beruhigen.
3. IT-Sicherheit ist schlicht eine Frage der Technik
Wer sich beim Thema Sicherheit ausschließlich mit technischen Belangen beschäftigt, der könnte ein böses Erwachen erleben. „Ein hoher Prozentsatz von Sicherheitsverletzungen wird direkt oder indirekt von Menschen innerhalb einer Organisation verursacht“, erklärt der Sicherheitsexperte David Harley. Beim Thema IT-Sicherheit reicht es daher nicht aus, die eigenen Systeme abzusichern. Auch die Mitarbeiter müssen für mögliche Gefahren sensibilisiert werden. Hier helfen oft schon klare Regeln, nach denen sich die Mitarbeiter richten können. So lassen sich Fälle wie dieser hier vermeiden, bei dem ein Mitarbeiter versehentlich die Daten von 44.000 Kunden mit nach Hause genommen hat. Dort entstand zwar kein Schaden, die Sache hätte jedoch sicherlich auch ganz anders ausgehen können.
4. SMS ist die perfekte Lösung für die Zwei-Faktor-Authentifizierung
Grundsätzlich ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung eine tolle Sache, da sie Sicherheit mit relativ einfachen Mitteln erhöht. Wenn möglich, solltet ihr dazu aber nicht auf SMS setzen. Schon seit Mitte 2016 warnt beispielsweise das US National Institute of Standards and Technology davor, diesen Weg für den Versand von Einmalpasswörtern zu wählen. Stattdessen empfiehlt das zum US-Handelsministerium gehörende Institut den Einsatz von Hardware-Dongles oder spezialisierten Apps wie dem Google Authenticator zur Nutzerverifikation.
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Richter zum Leistungsschutzrecht: „Ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Fragen aufwirft“
Die Verwertungsgesellschaft VG Media und Google streiten sich seit Jahren über Textanrisse. Vor dem Landgericht Berlin stellt ein Richter nun das Leistungsschutzrecht grundsätzlich in Frage.
Im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen hat das Landgericht Berlin Zweifel an der Gültigkeit des Leistungsschutzrechtes (LSR) geäußert. In den Urheberrechtsverfahren, mit dem die Verwertungsgesellschaft VG Media im Auftrag der Verlage Geld für Textausrisse und Vorschaubilder aus Verlagsinhalten eintreiben möchte, warf der Richter die Frage auf, ob Deutschland die Europäische Union nicht vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen.
Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund entschied sich das Justizministerium gegen diese so genannte Notifizierung der EU-Kommission – auch weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden. Die Mitgliedstaaten der EU müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese „technische Vorschriften“ enthalten, die speziell auf „Dienste der Informationsgesellschaft“ zielen.
VG Media will direkt vor Europäischen Gerichtshof verhandeln
In der Verhandlung am Dienstag forderte die VG Media das Gericht auf, die Frage der Notifizierung direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um einen teuren Rechtsweg durch die Instanzen abzukürzen. Das Gericht räumte Google und der Verwertungsgesellschaft eine Frist von einem Monat ein, um zu diesem Antrag und anderen Sachverhalten Stellung zu nehmen. Danach kann es noch Wochen dauern, bis das Gericht in der Sache entscheidet.
In der Verhandlung vor dem Landgericht waren zuvor die unterschiedlichen Positionen von Google und der VG Media hart aufeinander geprallt. Die Verwertungsgesellschaft verlangt von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Sie vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland, darunter die Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont.
Der Vorsitzende Richter Peter Scholz kritisierte das geltende Leistungsschutzrecht scharf: „Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Fragen aufwirft.“ In der Verhandlung wurde insbesondere kontrovers diskutiert, welche Inhalte genau nach dem Leistungsschutzrecht ohne Einwilligung veröffentlich werden dürfen. Im Gesetz heißt es, „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ dürften von Suchmaschinen frei verwendet werden.
Google: Verlage profitieren von längeren „Snippets“ mit mehr als sieben Worten
Die VG Media sagte, maximal sieben Worte bildeten die Obergrenze. Google betonte, die Verlage profitierten von längeren „Snippets“. Die Anwender würden dann häufig auf die Links klicken, die zu den Verlagsseiten führen. Die Google-Vertreter sprachen sich für eine feste Zeichen-Obergrenze aus, weil dies auch zweifelsfrei technisch umgesetzt werden könne.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 haben etliche Verlage innerhalb der VG Media eine „Gratiseinwilligung“ erteilt, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären.
In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ging es diesmal um den urheberrechtlichen Aspekt in der Kontroverse. Die Kammer hatte vor einem Jahr bereits die kartellrechtliche Seite verhandelt und in diesem Verfahren Google weitgehend recht gegeben.
Die VG Media beantragte in der Verhandlung, die Tatsache feststellen zu lassen, dass die von Google angezeigten Snippets vergütungspflichtig seien. Außerdem verlangte die Verwertungsgesellschaft, dass die Umsätze von Google in Deutschland offengelegt werden müssen, um den Vergütungstarif berechnen zu können. Google forderte das Gericht auf, die beiden Anträge der VG Media abzulehnen, weil die praktizierte kostenfreie Nutzung der Verlagsinhalte durch den Wortlaut des Leistungsschutzrechtes gedeckt sei. dpa
Mehr zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:
- EU will Leistungsschutzrecht auf alle Internetunternehmen ausweiten
- Leistungsschutzrecht: Springer knickt vor Google ein
Chipset ability can help phone imaging greatness, it seems
There's a fascinating (if understandably promotional) post over on Qualcomm's site, in which the imaging capabilities of the upcoming smartphone chipset, the Snapdragon 835, are discussed. See below for a few quotes.
In summary, it's becoming increasingly evident that great smartphone imaging is just as much about processing power as it is about the raw optics and sensor size. The Nokia 808 PureView arguably started the trend, with a custom image processor, but with the likes of the modern Snapdragon 820/821 and now 835, we have even faster image processing and implemented so generically that it can be part of a great many devices and not just the one it was designed for.
Verhandlung zum Leistungsschutzrecht: "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz"
Das Gesetz zum Leistungsschutzrecht hätte bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen und ist daher nicht anwendbar - diese Meinung vertrat der Richter bei der heutigen Verhandlung zwischen Google und der VG Media. Von dem Gesetz hält er offenbar wenig. (Leistungsschutzrecht, Internet) 


Statt etwas Neues zu entwickeln und überflüssige Tätigkeiten abzuschaffen, sind IT-Experten in Unternehmen mit Serviceanfragen und dem Lösen von Problemen beschäftigt. Für Innovationen bleibt nur wenig Zeit. (