BT, Virgin und Sky Broadband nennen ihr Netz, das nur teilweise aus Glasfaser besteht, fälschlich Fiber. Dagegen wehren sich nun die echten FTTH-Betreiber. (Glasfaser, DSL) Arndt Dibi
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Frido und Christine Mann: "Die Quantenphysik lässt den Schluss zu ... " " ... dass schon das Denken die Realität verändert"
EuGH-Urteil zum Impfen: Impfschaden anerkannt, ohne Beweise
Seattle’s minimum-wage increase made the most vulnerable workers poorer
Letzten Dienstag am Fixierpunkt
Aus einer Ermittlungsakte. Es geht um einen Menschen, der etliche Gläser zu viel getrunken hatte:
(Der Beschuldigte wurde) mittels dienstlicher Handfesseln mit der linken Hand am in der Wand eingelassenen Fixierpunkt gefesselt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest wurde durch den Beschuldigten verweigert. Dies machte der Beschuldigte durch Heben des Mittelfingers der nicht fixierten Hand deutlich.
Der Polizist stellt Strafantrag. Wegen Beleidigung. Ich bin ja schon froh, dass er sich nicht krankschreiben lassen musste…
Unkrautvernichter: Kalifornien warnt vor Glyphosat
Wie wird es wirklich gewesen sein?
Manchmal lese ich Ermittlungsakten der Polizei und frage mich, wie es wohl wirklich gewesen ist. Beziehungsweise wer wen komplett falsch verstanden hat. Oder verstehen wollte.
Dabei denke ich etwa an den Fall einer Verkehrskontrolle. Mein Mandant wurde mit seinem Auto angehalten. Den Beamten war wohl schnell klar, dass mein Mandant Betäubungsmittel konsumiert hat. Tatsächlich wurde bei ihm auch etwas Amphetamin gefunden. Aber nur eine klitzekleine Menge, offensichtlich für den Eigengebrauch.
Etwas anderes versetzte die Polizisten allerdings in höchste Aufregung. Mein Mandant hatte die unerhörte Summe von 1.100 Euro bei sich. In bar! Bei dieser Beweislage finden sich leider ab und an willige Staatsanwälte, die ebenso wie die Polizeibeamten gleich Betäubungsmittelhandel rufen. So kam es, dass gegen meinen Mandanten zu nachtschlafener Zeit eine Hausdurchsuchung für unvermeidlich gehalten wurde.
In der Strafanzeige klingt es so, als habe mein Mandant von sich aus die Polizei quasi noch angestachelt. Indem er angeblich was von größeren Drogenmengen in seiner Wohnung erzählte und dass er die Verstecke gerne zeigt, wenn er Strafrabatt kriegt. Dumm nur, dass bei der Wohnungsdurchsuchung nichts gefunden wurde. Außer ein paar Krümel Marihuana. Die dürften nicht mal für einen Joint reichen, also vernachlässigenswert.
Immerhin ergibt sich aus der Akte auch, dass mein Mandant ab dem Zeitpunkt der Kontrolle nicht die Möglichkeit hatte, mit Dritten Kontakt aufzunehmen. Er stand nämlich unter ständiger Beobachtung, sein Handy war einkassiert. Von daher mutet die Theorie der Polizeibeamten, ein großer Unbekannter habe was mitgekriegt und die angeblichen Drogen aus der Wohnung geräumt, doch reichlich gewagt. Aber so ließ sich die „Story“ halt vielleicht doch noch retten, deshalb wurde es dann auch so aufgeschrieben.
Ich habe ja meine eigene Theorie. Der Mandant war dank eines Alkohol-Marihuana-Amphetamin-Mix exakt in dem Zustand, den er sich gewünscht hatte. Vernünftige Aussagen macht man dann allerdings nicht mehr. Er wird also unter dem Druck der Ermittler jede Menge Quatsch erzählt haben, aber nur der interessante Quatsch wurde niedergeschrieben.
War wahrscheinlich einfach sonst nichts los in der Nacht.
Whatsapp: Das absurde Digitalurteil zeigt ein echtes Problem
Jeden Whatsapp-Kontakt um Zustimmung bitten – dazu hat ein deutsches Gericht eine Mutter verdonnert. Schöner Aufreger! Dabei zeigt das Urteil ein viel gravierenderes Problem.
Irgendwie hat es das Amtsgericht Bad Hersfeld ja gut gemeint. Da haben sich die Verantwortlichen wirklich hingesetzt, sich die Whatsapp-Geschäftsbedingungen auf neun Seiten ausgedruckt, die wichtigsten Punkte markiert und herauskopiert. Und all das nur, um einem Elfjährigen und seiner Mutter zu zeigen, welche Daten sie mit Whatsapp alle freigeben – und welche Daten davon sie (nach Meinung des Gerichts) gar nicht freigeben dürfen.
Nur die Schlussfolgerungen, die das Gericht aus seiner Recherche zieht, die sorgen nun für heftige Diskussionen. Im Mai verdonnerten die Verantwortlichen in Bad Hersfeld die Mutter dazu, eine „Medien-Nutzungsvereinbarung“ mit ihrem Kind zu treffen. Sie muss ihren Sohn aber nicht nur auf etwaige Gefahren beim Konsum von Whatsapp hinweisen und einmal im Monat Gespräche mit ihm führen – nein, es kommt noch merkwürdiger.
Das Whatsapp-Urteil ist nicht digitalgemäß
Sie muss auch schriftliche Zustimmungserklärungen aller Kontakte im Telefonbuch ihres Sohnes einfordern. Denn, so die schlaue Argumentation der Juristen, über Whatsapp werden ja auch die Daten Dritter ungefragt weitergegeben. Bei der Installation des Messengerdienstes erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass sich Whatsapp alle Kontakte aus dem Telefonbuch ziehen darf. Da die Kontakte aber nicht ihre Einwilligung dafür gegeben haben, sei dies ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Spannendes familiengerichtliches Urteil zur Whatsapp-Nutzung des Kindes: https://t.co/TMKiE1Gp52 (via @w8hrnehmung) pic.twitter.com/l7yNNnGCva
— Carolin Neumann (@CarolinN) June 26, 2017
Das Urteil, in seiner Abstrusität derzeit auf Twitter diskutiert, verdeutlicht an sich einen wichtigen Punkt: Wir Digitalsüchtigen akzeptieren allgemeine Geschäftsbedingungen, ohne auch je nur ein Wort davon gelesen zu haben – und wir merken nicht einmal, dass wir auch die Rechte anderer einschränken. Wer nicht auf Whatsapp ist, sich aber in den Kontaktdaten eines Freundes befindet, der den Dienst nutzt, dessen Daten werden automatisch an die Facebook-Tochter übermittelt. Ob der Nicht-Nutzer das will oder nicht.
Überblick über die Whatsapp-Alternativen
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Dass digital affine, aber digital ungebildete Erwachsene diese Problematik nicht verstehen und ihren Kindern einen dementsprechend ebenso sorglosen Umgang mit Whatsapp mitgeben, auch darüber sollten wir häufiger reden. Schließlich sollten wir uns schon bewusst sein, was wir da eigentlich anklicken, wenn wir eine App herunterladen – und sollten auch unseren Nachwuchs dafür sensibilisieren.
Whatsapp-Urteil zieht die falschen Schlüsse
Und trotzdem zieht das Gericht die falschen Schlüsse. Der Argumentation im Urteil zufolge bricht jeder Whatsapp-Nutzer das Gesetz, nicht nur der Sohn. Wenn aber jeder mit der Installation von Whatsapp gegen geltendes Recht verstößt, sind es eigentlich in erster Linie die Bedingungen des Messengers, die das Gericht angehen müsste. Zugegeben, von einem Familiengericht etwas viel verlangt. Aber es ist auch etwas viel verlangt, von jedem Kontakt das Einverständnis einzuholen, die App zu nutzen.
„Wenn sich die Argumentation durchsetzt, können viele Whatsapper Privatinsolvenz anmelden.“
Was das Urteil aber vor allem verdeutlicht: dass die deutschen Gesetze nicht auf dem aktuellen digitalen Stand sind. Denn nach Argumentation des Gerichts könnte jeder Nicht-Whatsapp-Nutzer jeden Whatsapp-Nutzer verklagen, der seine Kontakte in die App lädt. Schließlich hat letzterer keine Erlaubnis, ungefragt Telefonnummern und Namen an die Facebook-Tochter weiterzugeben. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, dann können viele Whatsapper schon mal vorsorglich Privatinsolvenz anmelden.
Statt die Mutter dazu zu verurteilen, nicht mehr zeitgemäße Gesetze umzusetzen, sollte sich die Diskussion deshalb lieber darum drehen, wie wir das Recht an das digitale Zeitalter anpassen können. Das muss nicht heißen, dass die automatische Datenübertragung der Status Quo werden soll. Es könnte auch heißen, dass Whatsapp das Sammeln sensibler Daten schlicht verboten wird.
Allerdings: Man muss wegen des Urteils nicht in Panik ausbrechen. Die Einzelentscheidung eines Amtsgerichts gibt keine grundlegende Linie vor. Sie zeigt jedoch schon, wie rückständig das deutsche Recht an manchen Stellen ist.
Mobilfunk: Deutsche Telekom betreibt noch 9.000 Richtfunkstrecken
HMS Queen Elizabeth is 'running outdated Windows XP', raising cyber attack fears
Microsoft was officially incorporated on June 25, 1981
Microsoft officially incorporated as a legal business entity almost exactly 36 years ago today, on June 25, 1981.
At Windows Central, we pride ourselves on not just our knowledge of Windows and its related ecosystem but also the ins and outs Microsoft's history. As such, we like to keep track of notable dates in the company's storied past.
This week contains one of those dates. Thirty-six years ago last Sunday, on June 25, 1981, Microsoft was officially incorporated as a company in the state of Washington. To be clear, Microsoft was founded by Bill Gates and Paul Allen just over six years before that, on April 4, 1975.
What's the difference between being founded and incorporated?
Simple: Founding a company is a casual term for forming it in some capacity. Incorporating is when things get official in the eyes on the law in the United States.
From BizFilings.com:
Letzte Amtshandlung: Ingenieur überschreibt Funkmast-Firmware mit Pink Floyd
Wahlprogramm: SPD will 90 Prozent der Gebäude mit Gigabit-Netzen versorgen
Microsoft Teams Guest Access delayed beyond June
Though it was originally intended for a June launch, Guest Access won't arrive in Microsoft Teams this month.
Das wichtigste Kamera-Zubehör für Strand & Urlaub
Wer seinen Sommerurlaub am Strand verbringt, braucht das richtige Zubehör. Wir haben die besten Gadgets für Foto- und Videoaufnahmen zusammengesucht.
Hüllen für Tablet, Foto & Camcorder
Einfachen Universal-Hüllen, die Smartphone, E-Book-Reader (Kaufberatung für den Urlaub) oder Tablet vor Sand und Wasser schützen, sind ab circa 10 Euro erhältlich. Diese Kunststofftaschen schützen zwar das Gerät, vermiesen aber die Aufnahmequalität von Fotos und Videos. Besser sind daher speziell an das Gerät angepasste Hardcase-Hüllen.
Für Kameras gibt es entweder teure, typenspezifische Unterwassergehäuse oder einfache Universal-Hüllen. Für gute Ergebnisse mit diesen einfachen Kunststoffbeuteln ist es wichtig, dass die Linse mit einer Echtglas-Abdeckung geschützt ist. Die besten Ergebnisse erreicht man aber ganz klar mit den auf die Kamera abgestimmten Unterwassergehäusen. Diese sind allerdings auch vergleichsweise teurer.
Actioncams
Gerade für Aufnahmen am Strand oder im Wasser eignen sich Actioncams perfekt. Natürlich bietet eine Spiegelreflex mehr fotografische Möglichkeiten; der Staub- und Wasserschutz der Action-Cams ist aber ein echtes Argument für Gopro & Co. Die Foto- und Videoqualität ist bei aktuellen Geräten überzeugend gut und reicht für private Urlaubsvideos mehr als aus. Actioncams mit 4K-Auflösung gibt es mittlerweile deutlich unter 200 Euro (Kaufberatung 4K-Actioncams). Viele günstige Modelle haben bereits ein Unterwassergehäuse im Lieferumfang enthalten.
Für eine hohe Bildqualität raten wir zu Kameras im Preissegment von 150 Euro aufwärts. Die Gopro Hero 7 Black (Testbericht) und die Osmo Action von DJI (Testbericht) machen beispielsweise erstklassige Aufnahmen. Die beiden Modelle sind sogar ohne zusätzliches Gehäuse wasserdicht und benötigen das Extra-Case nur bei richtigen Tauchgängen. Wer hauptsächlich unter Wasser filmen möchte und Wert auf Qualität legt, sollte sich dazu unseren Ratgeber Filmen und Fotografieren unter Wasser ansehen.
Und wenn es etwas abgefahrener sein darf, empfehlen wir den Blick auf eine 360-Grad-Kamera mit Wasser- und Staubschutz. Wer seinen Urlaub daheim mit der VR-Brille noch einmal genießen möchte, sollte sich beispielsweise die Xiaomi Mijia 360 (Testbericht) ansehen. Alternativ gibt es auch für 360-Grad Kameras wie die LG 360 Cam (Testbericht) oder die Insta360 One X (Testbericht) eigene Unterwasser-Gehäuse. Diese schützen die Kameras und ermöglichen eine rundherum freie Sicht, sind aber eher für die Gegend am Pool geeignet als für den Wrack-Tauchgang an der Thistlegorm.
Soll die Kamera nur im Trockenen zum Einsatz kommen, ist auch die DJI Osmo Pocket (Testbericht) sehr interessant. Die kleine 4K-Kamera hat ein 3-Achsen-Gimbal integriert und ermöglicht so sehr ruhige, unverwackelte Aufnahmen. Das von DJI angekündigte Unterwassergehäuse ist bisher allerdings noch nicht erhältlich.
Tauchen & Schnorcheln
Vor allem Action-Cams bieten sich mit ihren tauch-tauglichen Gehäusen für Unterwasseraufnahmen regelrecht an. 40 Meter Tiefe und mehr sind mit den passenden Kunststoff-Cases kein Problem – und Schnorcheln damit selbstverständlich auch nicht. Wer vor allem Detailaufnahmen machen möchte, fährt mit einem Haltegriff für das Unterwassergehäuse am besten, wer den kompletten Tauch- oder Schnorchelausflug festhalten möchte, befestigt die Kamera idealerweise direkt an der Ausrüstung.
Für diesen Zweck gibt es beispielsweise von Cressi verschiedene Tauchermasken mit Gopro-Halterung, alternativ gibt es auch Masken mit integriertem Schnorchel samt Halterung.
Kleiner Tipp am Rande: Fast nirgendwo nervt nicht perfekt passende Ausrüstung so wie bei der Tauchermaske. Ist sie nicht vollkommen dicht, leidet das Vergnügen. Also: Bart- und Kopfhaare raus aus der Dichtung zwischen Gesicht und Maske und zum Testen eine Trockenübung: Maske aufsetzen und durch die Nase einatmen. Dabei sollte sich die Tauchermaske am Gesicht festsaugen und keine Luft verlieren. Denn wenn sie an Land schon dicht ist, passt sie im Wasser auch.
Gimbals: ruckelfreies Filmvergnügen
Wer seinen Videoaufnahmen einen professionellen Touch verpassen möchte, kommt auch mit anderen Kameras um ein Gimbal nicht herum. Die motorisierten Kamerahalter filtern Bewegungen und sorgen für ein kinoreifes Erlebnis. Egal ob Actioncam, Smartphone oder Spiegelreflex, Gimbals sind inzwischen für fast alle Kamera-Bauformen erhältlich.
Wir haben in der Vergangenheit einige Gimbals getestet, darunter das Karma Grip Gimbal für GoPro 5 (Testbericht) und das Zhiyun Rider M Gimbal (Testbericht). In andere Modelle kann man sein Smartphone einspannen und so eine ganz neue Aufnahmequalität erreichen. Wer sich dafür interessiert, findet in unserem Vergleichstest Smartphone-Gimbals ab 70 Euro die passende Ausrüstung für sein Handy.
Reinigungsset
Wer dennoch mit seiner Spiegelreflex- oder Systemkamera an den Strand geht, sollte rechtzeitig an die passende Reinigung denken. Staub und Sand nerven nicht nur im Getriebe der Objektive, sondern können auch für störende Bildfehler sorgen, wenn sie auf den Bildsensor geraten. Um unterwegs die Fotoausrüstung pflegen zu können, empfehlen wir ein Reinigungsset mit Blasebalg. Sand sollte man niemals einfach abwischen – das sorgt für Kratzer und großen Frust.
Speicherlösungen
Fotos und Videos haben einen hohen Speicherbedarf. Der Computer steht natürlich zuhause, also brauchen wir eine andere Lösung, um unterwegs Platz zu schaffen. Wir empfehlen die Auslagerung der Daten auf eine WLAN-Festplatte (Testbericht) oder einen WLAN-USB-Speicher. Diese Speicherlösungen kommunizieren per Wireless LAN mit dem Android- oder iOS-Smartphone und gestalten den Datentransfer sehr komfortabel. Ein Beispiel dafür ist die SanDisk iXpand Base (Testbericht). Andere Lösungen, speziell für IPhone-Nutzer, zeigen wir in einem Vergleichstest.
Wer seine Aufnahmen von der Spiegelreflexkamera direkt per Handy auf Social-Media-Plattformen posten möchte, braucht ebenfalls eine findige Lösung, um die Daten aus der Kamera auf das Handy zu bekommen. Für manche Smartphones gibt es passende Adapter für den USB- respektive Lightning-Anschluss, alternativ und mit allen Geräten funktioniert das mit einer WLAN-Speicherkarte. Die Speicherkarten haben den Vorteil, dass sie direkt in der Kamera verbleiben und die Daten von dort direkt ans Smartphone senden. Die WLAN-Kartenleser funktionieren auch mit den bereits vorhandenen Speicherkarten. Ihr Nachteil ist, dass wir die Karte erst aus der Kamera herausnehmen müssen.
Stromversorgung
Egal ob wir mit Actioncam oder Smartphone filmen: Die Batterielaufzeit ist immer zu kurz. Und während man bei der GoPro Hero den Akku noch selbst wechseln kann, sind die Akkus im Handy und in vielen anderen Action-Cams wie der GoPro Session fest verbaut. Man muss also mobil laden – mit einer USB-Powerbank. Diese gibt es in verschiedensten Größen und Kapazitäten. Wir haben im Folgenden ein paar Beispiele herausgesucht – manche davon sogar mit integriertem Solar-Panel.
Wer noch unabhängiger sein möchte, sollte sich ein Solar-Ladegerät anschaffen. Die kleinen Solarpanels liefern bei ausreichender Sonne genügend Strom, um zwei Geräte per USB-aufzuladen. Allerdings ist die Ladeleistung stark von der Sonneneinstrahlung abhängig. Als ideal hat sich die Kombination aus Solar-Lader und Powerbank herausgestellt. Wir hatten kürzlich das tragbare Solar-Ladegerät von Mabor im Test.
Filter (ND Filter & Pol-Filter)
Für hochwertige Fotoaufnahmen reicht bei starkem Sonnenschein auch eine gute Kamera nicht aus. Die Kontraste zwischen Hell und Dunkel sind einfach zu extrem. Um bei Fotos am Strand nicht nur einen weißen Himmel zu sehen, kann man einen ND-Filter einsetzen. Diese Filter gibt es in verschiedenen Stärken und für fast alle Kameramodelle. Letztendlich handelt es sich dabei um einen Abdunkelungs-Filter, quasi eine Sonnenbrille für die Kamera-Linse. Je heller die Sonne scheint, desto stärker muss der Filter sein. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: der Himmel erscheint nicht mehr schneeweiß, sondern zeigt Strukturen. Wolken und Kondensstreifen sind wieder sichtbar, ohne dass der Vordergrund dabei absäuft. Auch Langzeitaufnahmen sind so bei sehr heller Umgebung möglich. Ohne Filter geraten die Fotos sonst extrem überbelichtet. Wichtig ist darauf zu achten, welche Filtergröße man für seine Kamera benötigt.
Eine Übersicht über ND-Filter mit weiterer Suchfunktion für die verschiedenen Kameras gibt es im heise Preisvergleich (ND-Filter).
Wer am Wasser fotografiert, hat sich bestimmt schon über die Spiegelungen im Wasser geärgert. Statt Fische unter Wasser sind auf den Fotos nur Spiegelungen des Himmels zu sehen. Aber dafür gibt es eine einfache Lösung. Die sogenannten Pol-Filter reduzieren Spiegelungen im Wasser oder auf Scheiben. Auch diese Filter sind in verschiedenen Größen erhältlich; also unbedingt darauf achten, was man für die eigene Ausrüstung braucht. Eine große Auswahl gibt's im heise Preisvergleich (Pol-Filter).
Für Aufnahmen ab einer Wassertiefe von etwa drei bis fünf Metern ist die Nutzung eines Rotfilters sinnvoll. Alternativ sollten die Aufnahmen nachbearbeitet werden.
Weitere Informationen zu optischen Filtern haben unsere Kollegen von c't Fotografie zusammengefasst: Fotografieren mit optischen Filtern
Fazit
Das richtige Equipment schützt die Technik und ermöglicht spektakuläre Aufnahmen im Pool, Meer oder am Strand. Voraussetzung ist neben der Kamera auch immer eine schnelle Speicherkarte. Geeignete Modelle haben wir in unserer Kaufberatung Speicherkarten für 4K-Kameras und Drohnen aufgelistet.
Soll der eigene Strandabschnitt lieber aus der Luft aufgenommen werden, lohnt ein Blick auf unsere Bestenliste der Top 5 Video-Drohnen für unterwegs. Bei der Verwendung der Drohnen im Ausland ist allerdings Vorsicht geboten. Die Regelungen für die Nutzung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Auch beim Transport gibt es einige Dinge zu beachten. Mehr dazu im Artikel Guten Flug – Ab in den Urlaub: Reisen mit der Drohne.
Wem das noch nicht reicht, dem empfehlen wir das Dossier "Technik für den Urlaub" unserer Kollegen von heise online und heise+. Dort erklären sie nicht nur, welche Technik sich für die Reise eignet, sondern gehen auch auf problematische Zollbestimmungen ein, geben Spartipps für die Online-Buchung und erklären, welche Powerbank unterwegs genügend Saft liefert.
Kompletter BeitragNeutralitätsgesetz: Abgelehnte Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung
(K)ein guter Tag für einen Gerichtstermin
Früher gab es Sprüche darüber, wie angenehm das Leben eines Richters ist. Wenig Arbeit für gutes Geld, hieß es zum Beispiel. Die Zeiten sind mittlerweile vorbei. Die Bezahlung hat jedenfalls mit der Arbeitsbelastung eher nicht Schritt gehalten, so zumindest der Eindruck, den ich aus gelegentlichem Smalltalk mit Richtern gewinne.
Dass der Druck allerdings so groß ist, um unbedingt für Montag, den 30.10.2017, einen ganztägigen Hauptverhandlungstermin am Schöffengericht anberaumen zu müssen, mit zig Zeugen und einem Sachverständigen – das hätte ich nun eher nicht erwartet.
Vor dem Montag liegt ja, das kommt jetzt weniger überraschend, ein Wochenende. Aber eben nicht nur. Der 01.11. (Mittwoch) ist ein gesetzlicher Feiertag. Und, Martin Luther sei Dank, der 31. Oktober (Dienstag) in diesem Jahr ausnahmsweise auch. Und dann sind bei uns in Nordrhein-Westfalen auch noch Schulferien, vom 23.10. bis 03.11. Für den Herbst kann man also ausnahmsweise von Brückentagen deluxe sprechen.
Es musste also gute Gründe für die Verhandlung am ominösen Montag geben. Statt lange Briefe zu schreiben, rief ich die Richterin einfach mal an um zu hören, ob sie dieses Termin-Harakiri wirklich riskieren will. Mindestens die Hälfte der Zeugen wird doch ohnehin blau machen. Dass ein gefragter medizinischer Sachverständiger sich aus München an diesem Tag nach NRW bewegt, hielt ich auch für eher unwahrscheinlich.
„OH, MEIN GOTT“, sagte die Richterin. „DEN EXTRA-FEIERTAG HATTE ICH JA GAR NICHT AUF DEM SCHIRM.“
Thema abgehakt. Wir verhandeln im Dezember, aber lange genug vor Weihnachten.
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Den Schwarzen Peter hat …
Gute juristische Arbeit zeigt sich im Detail, wo auch sonst. Zum Beispiel in einem Einstellungsbescheid, den mir ein Staatsanwalt nach einem Streit in der Straßenbahn geschickt hat, bei dem etwas die Fetzen flogen. Darin heißt es:
Das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Unbeteiligte Zeugen sind nicht vorhanden. Letztlich stehen sich die Angaben der Beschuldigten unvereinbar gegenüber, wobei keiner der Sachverhaltsschilderungen ein höherer Beweiswert beigemessen werden kann.
Das hebt sich wohltuend von der Arbeitsweise vieler Staatsanwälte ab. Die schlagen sich in solchen Fällen gern auf die eine oder andere Seite. Wer den Schwarzen Peter gezogen hat, der wird angeklagt. Der andere Beteiligte gilt als glaubwürdig. Er bekommt die Rolle des Zeugen, was natürlich deutlich angenehmer ist.
Die geschilderte Parteinahme gelingt notgedrungen nur mit einer gehörigen Portion Intuition. Was dann in solchen Prozessen oft dazu führt, dass spätestens im x-ten Gerichtstermin das Denkgebäude sich als brüchig und die Anklage sich als substanzlos erweist (in dem Sinne, dass halt auch mit dem „Zeugen“ kein ausreichender Tatnachweis zu führen ist). Die juristisch korrekte Denk- und Arbeitsweise des betreffenden Staatsanwalts ist mir da deutlich lieber.
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syskey.exe wird mit dem Windows 10 Fall Creators Update entfernt

Mit dem Windows 10 Fall Creators Update wird Microsoft ein sehr altes System-Tool aus dem eigenen Betriebssystem entfernen. Es handelt sich um die syskey.exe, welche über die Kommandozeile aufgerufen werden konnte.
Die syskey.exe gibt es seit Windows 2000 und wurde auch auch Windows NT 4.0 zurückportiert. Seitdem ist das Tool fester Bestandteil der Windows-Plattform und ermöglicht das Starten des Betriebssystems mittels eines externen Mediums, indem die Security Accounts Management Datenbank auf einen anderen Ort übertrug. Es konnte so ein weiteres Passwort zum Boot-Prozess hinzugefügt werden, sodass ein USB-Stick eingesteckt werden muss, um das System entsperren zu können.
Mit dem Windows 10 Fall Creators Update wird syskey.exe aus Sicherheitsgründen aus dem Betriebssystem entfernt. Die Verschlüsselung basiert auf alter und unsicherer Kryptographie, weswegen die Daten auf dem Betriebssystem-Volume nur unzureichend geschützt sind. Zudem wurde die Verschlüsselung oftmals auch von Ransomware und Fake-Support-Diensten verwendet, um die Daten auf dem System gegen den Willen des Nutzers zu verschlüsseln. Microsoft empfiehlt Nutzern, die syskey.exe verwenden, künftig auf BitLocker umzusteigen. Wer das bis Herbst dieses Jahres nicht macht, wird das Windows 10 Fall Creators Update nicht installieren können.
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Der Beitrag syskey.exe wird mit dem Windows 10 Fall Creators Update entfernt erschien zuerst auf WindowsArea.de.
Amazons Bienenkörbe: Patent für Drohnen-Logistik-Zentrum aufgetaucht
Amazon hat ein weiteres Patent eingereicht: Demnach soll eine Drohne-Auslieferungsanlage wie ein Bienenstock funktionieren. Tiere beobachten und deren Körperbau oder Verhalten analysieren und in Technik umsetzen ist eine eigene Disziplin in der Wissenschaft und heißt Bionik.
Damit wurden bereits Flugzeuge schneller gemacht oder wasserabweisende Oberflächen mit Lotuseffekt entwickelt, die Wasser einfach abperlen lässt – genau wie bei der Lotusblüte, von der der Effekt kopiert wurde. Und nun also Bienen und Drohnen.
Mehrstöckiges, platzsparendes Drohnen-Logistik-Zentrum
Die Drohnen würden auf mehreren Ebenen wie in einem Bienenstock andocken und Waren aufnehmen. In dem Patent beschreibt Amazon Business Insider zufolge das Logistikzentrum als „mehrstöckiges Fulfillment Center für unbemannte Luftfahrzeuge“.
Vor allem in dicht besiedelten Gebieten wie zum Beispiel in London, New York oder in Tokyo, in denen Grund sehr teuer ist, könnte der Drohnentower eine lukrative Lösung sein. Allerdings dürfte die Regulierung des Luftraums das ein oder andere Hindernis für die Bienenstock-Idee bereithalten. Die Höhe des Drohnen-Bienenkorbs wäre nämlich abhängig von den jeweiligen Flugzonenregeln der Stadt, in der das Fulfillment-Center stehen soll. Der „Bienenstock“ soll ein oder mehre Landebahnen für ankommen Drohne haben und eine oder mehrere Startbahnen für die beladenen Drohnen, die zur Auslieferung bereit sind.
Ein weiteres gutes Argument für die Drohnen-Bienenstock-Idee: Amazon versucht bereits seit längerem, die Distanz zwischen Lagerhäusern und dem Konsumenten zu verkürzen. Ein (Zwischen)Lager mitten in der Stadt wäre ein weiterer Meilenstein.
Wie CBS Insights schreibt, philosophiert Amazon zudem schon seit einiger Zeit über verschiedene Formate für erweiterte Lager-Netzwerke, darunter fliegende Lager, mobile LKW-basierte Mini-Lager, Unterwasser-Lager, lokale Re-Stocking Stationen für Drohnen, und jetzt ein Multi-Level-Drohnen-Fulfillment-Zentrum. Insgesamt habe Amazon in 2016 stolze 78 Logistik-Patente beim amerikanischen Patentamt US Patent and Trademark Office eingereicht.

Die Telekom setzt für die Anbindung ihrer Mobilfunkstandorte gerne auf Richtfunk, wenn Glasfaser zu teuer ist. Damit seien Datenübertragungsraten von bis zu 4 GBit/s möglich. (

Die SPD hat sich auf Gigabit-Netze für 90 Prozent aller Gebäude festgelegt, 5G soll mit Glasfaser angebunden werden. Die CDU will das in erster Linie für die Wirtschaft. (