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11 Aug 16:25

Hintergrund: Cisco analysiert verschlüsselten Traffic, um Malware zu erkennen

Cisco analysiert verschlüsselten Traffic, um Malware zu erkennen

Mit Hilfe von Machine Learning gelang es einer Forschergruppe, den verschlüsselten Netzwerk-Verkehr von Malware von regulärem zu unterscheiden – und das, ganz ohne ihn zu entschlüsseln.

11 Aug 16:25

100-year-old physics problem has been solved

11 Aug 16:24

Use rights for on-premises of SharePoint, Exchange and Skype for business - when you have Office 365 user licenses

by Mikael Svenson

This topic has been covered before (here and here), but I was recently in a conversation where this was brought up, so thought I’d do a short refresh.

To sum it up quickly; you need to purchase server licenses for your products, but depending on the Office 365 licenses you have, they cover on-premises usage rights for your employees, so no need to purchase duplicate CAL’s.

It’s all listed in the Product Terms document which you can download from https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.aspx. The document covers use rights for other products as well and is the go-to guide on licensing.

image

In the latest version dated June 1st, 2017 a fair bit down in the SharePoint section you see that SharePoint Online Plan 1 cover standard licenses and Plan 2 cover enterprise features of SharePoint 2016 on-premises. This means, you still need to purchase the appropriate server licenses, but if you have Office 365 E1-E5 licenses, you are covered on the user licenses – as E1-E5 cover SharePoint Online Plans. E1 only covers base or standard SharePoint features (see table at the end).

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You can find the same information in the document for licenses regarding Exchange and Skype for business. There’s also a note pointing to Appendix A which puts it all in a nice table, and I’ve highlighted the ones for SharePoint use right as an example. The top row lists all the different licenses you can have for users, and the blue squares show where they apply as valid on-premises licenses.

The Base entry is standard functionality, and the additive is for enterprise functions.

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This means that if you have an Office 365 E1 license, you can use SharePoint Standard functionality, while E3, E4 and E5 give you usage rights to Enterprise features as well like enterprise search, e-discoery, InfoPath services etc, all listed in 3.2.1 in the first image.

11 Aug 16:22

The secret to a long and healthy life? Eat less

11 Aug 15:31

Schöne neue Zeugenwelt

by Udo Vetter

Es war keine Sternstunde des demokratischen Rechtsstaats, welche die Große Koalition den Bürgern dieses Landes gestern im Deutschen Bundestag bescherte. Der Bundestag beschloss einen Abbau von Grund- und Verfahrensrechten sowie einen Ausbau staatlicher Überwachung – in enormen Dimensionen.

Schon zur Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens lässt sich einiges sagen. Leider nichts Positives. Deutliche Worte finden sich zum Beispiel in diesem Kommentar der Süddeutschen Zeitung.

Aber das Gesetz ist jetzt in der Welt, die verabschiedeten Änderungen lassen sich hier nachlesen. Neben dem Staatstrojaner und der Online-Durchsuchung, die in den Medien zu Recht vorrangig thematisiert werden, enthält das Gesetz auch eine ganz andere gravierende Änderung: Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.

Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen. Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen. Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen.

Diese Zeiten sind nun vorbei, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Der Wortlaut der neuen Vorschrift lautet wie folgt:

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man könnte auch sagen unverschämt – vage. Vom Wortlaut her würde es nämlich auch reichen, wenn ein Staatsanwalt der örtlichen Polizei vorab den pauschalen „Auftrag“ gibt, in allen seinen Verfahren die Zeugen zu laden und in eigener Regie zu vernehmen.

Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen. So könnte es künftig tatsächlich möglich sein, dass Polizeibeamte bei Ermittlungen an Ort und Stelle eine „Ladung“ aussprechen und versuchen, den ja bereits anwesenden Zeugen zu einer Aussage zu bringen. Das alles unterläuft das mittlerweile Gesetz gewordene Recht jedes Zeugen, einen Anwalt als Beistand beizuzuiehen (§ 68b StPO).

Denkbar ist weiterhin, dass die Polizei von ihrer Ladungsmöglichkeit auch in einer Art und Weise Gebrauch macht, welche die Lebensgestaltung eines Zeugen erheblich beeinträchtigt. Wer am Vortag in Düsseldorf angerufen wird und morgen um 11 Uhr beim LKA in Berlin zur Vernehmung antanzen soll, wird daran seine helle Freude haben. Auf entsprechende Präzedenzfälle werden wir sicher nicht lange warten müssen.

Immerhin überlässt das Gesetz nicht der Polizei die Entscheidung darüber, ob ein Zeuge ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht hat. Laut der Gesetzesbegründung soll dann aber kein förmliches Verfahren in Gang kommen, sondern der Polizeibeamte soll mit der Staatsanwaltschaft „Rücksprache“ nehmen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist dann zunächst verbindlich.

Dem Zeugen, der das anders sieht, bleibt in diesem Fall nur, sich schnellstmöglich um einen Anwalt als Zeugenbeistand zu bemühen und notfalls das Risiko eines Ordnungsgeldes einzugehen. Dieses Ordnungsgeld kann der Staatsanwalt verhängen; dagegen lässt sich dann erst mal gerichtliche Entscheidung beantragen (und dadurch eventuell ausreichende Zeit gewinnen, um den Anwalt einzuschalten). Immerhin bleibt es sowohl der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft verwehrt, bei widerspenstigen Zeugen Ordnungshaft zu verhängen. Das darf nur der Richter. Was aber nicht heißt, dass die richterliche Entscheidung lange auf sich warten lassen muss. Theoretisch kann der Richter Zwangshaft auch telefonisch anordnen.

Die größte Gefahr in der Neuregelung sehe ich aber in einem ganz anderen Bereich. Es geht um die Grauzone, die sich oft bei Ermittlungen auftut. Nämlich dann, wenn nicht ganz klar ist, welche Rolle eine Person eigentlich innehat. Ist sie Zeuge? Oder vielleicht doch schon Beschuldigter? Oder möglicherweise beides, wenn es um mehrere Tatkomplexe geht?

Leider hängt diese Frage oft von der Einschätzung des zuständigen Ermittlers ab. Menschen, die vielleicht tatsächlich etwas mit der Tat zu tun haben (oder möglicherweise auch nur befürchten, dass sie fälschlicherweise in Zusammenhang damit gebracht werden), konnten sich einer Befragung durch die Polizei bisher entziehen. Es spielte ja keine Rolle, ob sie Zeuge oder Beschuldigter sind; niemand musste mit einem Ermittler reden.

Nun gibt es für Polizeibeamte die Möglichkeit, jede Person erst mal als Zeugen vorzuladen – auch wenn im Hintergrund vielleicht schon ein gewisser Tatverdacht schwebt. Die Erscheinenspflicht führt zumindest zu erhöhten Möglichkeiten, den „Zeugen“ auf die Dienststelle zu bekommen und ihn dort entsprechend zu bearbeiten. Gerade bei Menschen, die sich ihrer Rechte nicht sicher sind, führt dies zu der Gefahr, dass diese als vermeintlich erscheinens- und aussagepflichtiger Zeuge erst mal Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie gemacht hätten.

Der Zeitpunkt, in dem ein Zeuge dann zum Beschuldigten wird und entsprechend zu belehren ist, lässt sich somit kreativ weit nach hinten verlagern. Wobei sich in einem Land wie Deutschland, in dem man sich seit jeher nach Kräften vor Audioaufnahmen bei Vernehmungen wehrt, der Zeitpunkt einer Beschuldigtenbelehrung nachträglich ohnehin kaum festzustellen ist.

Wer sich künftig auch nur ansatzweise Sorgen macht, zu Recht oder zu Unrecht in eine Sache reingezogen zu werden, wird es nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht leichter haben. Zeuge kann innerhalb von Sekunden jeder werden, und das völlig unverhofft. Umso wichtiger wird es dann sein, dass man die dürftigen Rechte zumindest ansatzweise kennt, die man im Umgang mit der Polizei künftig noch hat.

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11 Aug 15:31

AADSTS165000 after enabling Modern Auth in Exchange Online

by Jos

If you enable Modern Auth in Exchange Online with Set-OrganizationConfig -OAuth2ClientProfileEnabled $true , and then start seeing this error in Office 2016 or 2013 clients:

AADSTS165000: Invalid request: the request tokens do not match the user context. One or more of the user context values (cookies; form fields; headers) were incorrect or invalid, these values should not be copied between requests or user sessions; always maintain ALL of the supplied values across a complete single user flow. Failure reasons:[Token is invalid;]

You need to re-activate Office.

26 Jun 16:31

Deep Learning Explained

by Matthew Calder (MVA)

Practical applications of deep learning, a subset of machine learning, can be seen everywhere—from IoT to speech and image technology and beyond. This game-changing technology is being used around the world and is inspired by how our brains work. It’s based on layers of “deep neural networks” and is used to build the complex models that help machines solve real-world problems.

Ready to dive in? In this course, you’ll use Python Jupyter notebooks running on your Windows or Linux machine, and get hands-on experience with actual working code. Learn about “motifs”—simple but powerful recurring patterns—to create an end-to-end deep learning model. Start with the basics and a high-level look at the modeling workflow and end with an understanding of how to build deep neural network models and to solve practical problems in AI involving large amounts of data. Along the way, you’ll use the Microsoft Cognitive Toolkit (formerly CNTK) to harness the intelligence within massive datasets in deep learning, with uncompromised scaling, speed, and accuracy.

The applications for this technology are endless, and we’re discovering more every day. Don’t miss this chance to explore deep learning with the pros!

What you'll learn:

  • The components of a deep neural network and how they work together
  • The basic types of deep neural networks (MLP, CNN, RNN, LSTM) and the type of data each is designed for
  • A working knowledge of how vocabulary, concepts, and algorithms of deep learning.

What you’ll build:

  • An end-to-end model for recognizing hand-written digit images, using an MLP (Multi-Layered Perceptron)
  • A CNN (Convolution Neural Network) model for improved digit recognition
  • An RNN (Recurrent Neural Network) model to forecast time-series data
  • An LSTM (Long Short Term Memory) model to process sequential text data

Get the details and enroll!

26 Jun 16:17

Stromnetz: Tennet warnt vor Trassen-Maut für bayerische Bauern

An der Nordsee Windstrom im Überfluss, im Süden Mangel: Die regionale Unwucht der Energiewende setzt die Netze immer stärker unter Druck. Netzmanager drücken beim Ausbau aufs Tempo. (Bundesnetzagentur, Internet)
26 Jun 16:17

Warum Führungsratgeber in die Irre führen – und was wirklich zählt

Vom Blog bis zum Ratgeber - für gute Führung gibt es eine Menge Rüstzeug. Aber hilft das wirklich?

Du bist befördert worden. Jetzt stehst du mit dem Titel „Führungskraft“ im Organigramm. Du führst eine Handvoll Mitarbeiter und hast am Monatsende ein paar Euro mehr auf dem Konto. Glückwunsch! Jetzt willst du alles richtig machen. Du willst eine wirklich gute Führungskraft werden. Also ran an die Führungsratgeber. Du studierst einschlägige Blogs zu dem Thema. Liest „Zehn Ratschläge für eine gute Führungskraft“ oder „Sieben Tipps für Chefs“. Du besuchst Kurse und lernst, wie sich eine Führungskraft richtig verhält, sodass ihr die Mitarbeiter gern folgen.

Wenn du hier aufs falsche Pferd setzt, bist du am Ende bloß ein Mensch mit einem Titel, der Kurse besucht und Blogs gelesen hat. Du heißt „Führungskraft“, aber die Mannschaft tanzt dir trotzdem auf der Nase herum. Du fühlst dich verkleidet und verbogen.

Woran erkennst du, dass du den falschen Ratgebern folgst

Dein Ratgeber empfiehlt Tugenden

Ein Großteil der gängigen Ratgeber empfiehlt das, was dir deine Eltern schon mitgebeben haben. Tugenden, die ein gutes Miteinander ausmachen und die menschlichen Werte erfüllen. Wertschätzung ist immer ganz wichtig, Respekt gegenüber den Mitarbeitern oder auch so etwas wie Pünktlichkeit. Und dann stehen da noch Allgemeinplätze wie: Vorbild sein, Fehler zugeben, Loben oder Erfolge feiern. Diese Aussagen rennen offene Türen ein. Natürlich ist es großartig, wenn sich Menschen wertschätzen. Aber das bringt dich nicht wirklich voran. Als würde irgendjemand ernsthaft in Erwägung ziehen, Wertschätzung bewusst zu vermeiden, Fehler zu verheimlichen, unpünktlich zu sein, nie zu loben oder Erfolge tot zu schweigen. Ist schon klar, dass das gut sein könnte.

Dein Ratgeber setzt am Verhalten an

Was, wenn du nun diese Eigenschaften nicht besitzt? Dann kannst du sie lernen, sagt der Ratgeber. Wenn du also weißt, dass du ein Stinkstiefel bist und dir deine Mitmenschen ziemlich egal sind, dann kriegst du jetzt die Hausaufgabe: „Empathisch sein lernen“. Ach so, Empathie kann man lernen.

Dein Ratgeber empfiehlt Authentizität

Das ist das allerhöchste Gebot: Eine gute Führungskraft ist immer unbedingt authentisch. Erkennst du den Fehler? Führungskräfte sollen all die wunderbaren Eigenschaften erfüllen, die einen Menschen angeblich zu einem guten Menschen machen. Und dabei sollen sie auf jeden Fall authentisch sein. Ja, was denn nun?

Dein Ratgeber kommt ohne konkrete Handlungsempfehlungen aus

Dein Ratgeber sagt dir nicht, was du tun sollst? Nicht, was du am besten machen sollst, wenn du morgens in die Firma kommst, als Führungskraft? Und was du besser bleiben lässt? Dann liefert er dir nicht den geringsten Erkenntnisgewinn!

Wenn du deinen Führungsratgeber jetzt wiedererkennst, wirf ihn in die Tonne!

Einfach erfolgreich zusammenarbeiten

Lass die Forderungen, die dich verbiegen sollen, links liegen. Es gibt Dutzende Beispiele von Menschen, mit denen du sicher nicht in den Urlaub fahren willst, die aber dennoch ihr Unternehmen mit Erfolg führen. Und genau darauf kommt es an. Chefs sind weder fürsorgeverpflichtet noch müssen sie versuchen, ihre Charaktereigenschaften zu ändern. Schließlich geht es einzig und allein darum, dass erwachsene Menschen erfolgreich miteinander arbeiten.

Anstatt dich also mit Banalitäten herumzuschlagen, die du entweder zufällig erfüllst oder eben nicht, achte besser auf ein paar Dinge, die tatsächlich einen Einfluss auf wirksame Führung haben. Wirksam. Nicht „gut“. Eben weil es hier nicht um Moral geht.

Vier Dinge, die bei Führung wirklich zählen

  1. Nicht die Menschen ändern wollen.

Menschen haben bestimmte Persönlichkeitsprofile. Damit muss ein Unternehmen leben. Punkt. Ein anständiges Unternehmen doktert nicht an seinen Mitarbeitern herum und verlangt ein anderes Verhalten. Eine wirksame Führungskraft erkennt, dass Verhalten immer das Ergebnis aus Kontext und Persönlichkeit ist. Wenn dein Mitarbeiter sich nicht so verhält, wie du das gerne hättest, dann hat er höchstwahrscheinlich den falschen Rahmen. Einen nämlich, der ihn zwingt, exakt so zu handeln. Also: Rahmen ändern. Nicht den Mitarbeiter.

  1. Realisieren, dass es einen Unterschied gibt zwischen natürlicher und formaler Führung.

Nur weil du Führungskraft bist, führst du noch lange nicht. Führen geht nur dort, wo andere folgen wollen. Diese natürliche Führung kannst du nicht erzwingen. Der Rattenfänger von Hameln hat kein Führungskräftetraining absolviert. Er konnte einfach was auf seiner Flöte. Informell führt derjenige, dem andere folgen. Völlig unabhängig von den Strukturen. Als Führungskraft, also als Machthaber, solltest du dich fragen, wie du das am besten berücksichtigt. Und zulässt. Denn wenn du Führung mit der Brechstange durchziehst, dann provozierst du nur, dass alle Theater spielen. Nur für den Chef, weil der einen rausschmeißen könnte. Erfolg lässt sich damit nie erreichen.

  1. Teamziele erarbeiten.

Wer Einzelziele an seine Mitarbeiter vergibt, der fördert Einzelkämpfertum. Dann will jeder nur sein persönliches Ziel erreichen. Keiner setzt sich jedoch für die Sache ein.

Die wirksame Führungskraft hilft Teamziele zu entwickeln, auf die alle gemeinsam hinarbeiten.

  1. Schutzräume ermöglichen.

Wenn du in einem Unternehmen jenseits der reinen Massenfertigung tätig bist, sondern eher dort, wo sich stets neue Probleme ergeben, dann heißt das, dass dein Unternehmen darauf angewiesen ist, dass Mitarbeiter auf Ideen kommen. Auf Ideen, etwas anders zu machen. Als Führungskraft bist du mit zusätzlichen Rechten ausgestattet. Die wirksame Führungskraft nutzt diese, um beispielsweise einen Schutzraum zu stiften. Einen Raum, in dem Mitarbeiter Experimente betreiben können. Neben dem Regelbetrieb. Klar, solche Experimente können schief gehen. Und dann musst du als Führungskraft deinen Kopf hinhalten. Nur so hängen sich deine Mitarbeiter angstfrei in die Sache – und Innovation wird möglich.

Wenn du eine wirksame Führungskraft werden willst, achte darauf, welchem Rat du folgst. Will er dich erziehen? Dann weg damit! Dafür gibt es Eltern und gute Freunde.

Such dir besser einen Ratgeber, der dir die richtigen Hebel zeigt! Denn es geht um nicht weniger als um den Erfolg deines Unternehmens, an dem du und deine Mitarbeiter partizipieren.

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Endlich! Der Hamburger Senat hat eine Ausgleichsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel gefunden. Und ist der Elbvertiefung damit nur einen winzigen Schritt näher.
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Wie ich einen Prozessgegner „bedrohte“

by Udo Vetter

Bei Telefonaten mit gewissen Menschen muss man echt daran denken, zumindest die eigenen Worte aufzuzeichnen. Was nicht verboten ist – im Gegensatz zur heimlichen Aufnahme dessen, was der Gesprächspartner sagt. Ich hatte jetzt wieder so einen Fall, in dem ich mich etwas wohler gefühlt hätte, wenn ich einfach eine Aufnahme auf den Tisch hätte knallen können. Nach dem Motto: Das habe ich nicht gesagt.

Ich hatte den Auftrag erhalten, den Betreffenden abzumahnen. Es ging um ein ziemlich übles Verhalten gegenüber seinem früheren Arbeitgeber. Der ehemalige Angestellte kartete in sozialen Netzwerken böse nach. Da hätten bei mir eigentlich die Warnglocken schrillen müssen. Aber wie es so ist: Die Rechts- und Sachlage war so eindeutig zu unseren Gunsten, dass ich mir dachte, ich rufe den Mann einfach mal an. Vielleicht sieht er ja ein, dass sein Verhalten so nicht in Ordnung ist und lässt es sein. Dann hätte er sich eine teure Abmahnung erspart.

Kleiner Irrtum. Kaum war das kurze Gespräch zu Ende, machte er das, was er anscheinend immer gerne macht. Nachtreten. Diesmal in Form einer Anzeige, gegen mich bei der Anwaltskammer. Ich hätte ihn bedroht, hieß es. Nämlich mit den Worten: „… oder es kann Ihnen noch was passieren“. In einer späteren E-Mail an die Kammer, weil ihm das Verfahren nicht schnell genug ging, behauptete er, ich hätte gesagt, es werde ihm noch leid tun und er werde noch sehen, was er davon hat.

Gut, es ist natürlich immer schlecht, wenn man verschiedene Versionen für denselben Sachverhalt bringt. Schon deshalb sah die Anwaltskammer keinen Grund zum Einschreiten, sondern glaubte mir (vielen Dank für die Ehre). Was ich wirklich gesagt habe, war übrigens, dass der Herr bestimmte Facebook-Posts entfernen soll. Weil er sonst eine schriftliche Abmahnung kriegt, die ihn schon von den Anwaltskosten her ein- bis zweitausend Euro ärmer macht. In der Ankündigung rechtlicher Schritte kann ich nun keine „Bedrohung“ sehen. Über die Möglichkeiten eines Don Corleone verfüge ich offen gestanden nicht und brauche sie auch nicht, um einigermaßen über die Runden zu kommen.

Aber insgesamt eine sehr interessante Erfahrung. Ich werde mich hoffentlich künftig schneller an die Recorder-App in meinem Handy erinnern. Zumindest bei potenziell unangenehmen Zeitgenossen.

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26 Jun 11:02

Erinnerungsvermögen: Vergesslichkeit hilft, klügere Entscheidungen zu treffen

by ZEIT ONLINE: Gesellschaft - Philipp Kienzl
Sie sind vergesslich? Herzlichen Glückwunsch! Ihr Gehirn tut Ihnen damit einen Gefallen.
26 Jun 11:02

Microsoft Forms Public Preview for Office 365 commercial customers

by Office 365 Team

Today, we’re rolling out the public preview of Microsoft Forms to our Office 365 commercial subscribers, so you can collect information from customers, employees and partners.

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26 Jun 11:02

New to Office 365 in June—classroom experiences in Microsoft Teams and more

by Office 365 Team

At the International Society for Technology in Education (ISTE) Conference next week, Microsoft will showcase the latest ways we’re empowering the students of today to create the world of tomorrow. This month’s Office 365 updates are another step on this journey, with the broad availability of new classroom experiences in Microsoft Teams, security enhancements and more.

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26 Jun 11:02

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Intel Skylake/Kaby Lake processors: broken hyper-threading

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Bier-Boykott in München: Darum gibt‘s kein Löwenbräu & Co.

by Ramona Weise
Kein Löwenbräu, kein Spaten, kein Franziskaner: In Münchens Getränkemärkten rumort es. Die Kette „Fristo“ hat alle Marken des Braukonzerns AB InBev aus dem Sortiment genommen. Das steckt dahinter.
26 Jun 09:23

Fünf Minuten zu spät, Examen futsch

by Udo Vetter

Zu den tragischen Geschichten der letzten Wochen gehört sicher die einer Jurastudentin aus Bielefeld. Diese muss sich jetzt voraussichtlich für immer mit diesem „Titel“ begnügen, obwohl sie dem der Diplom-Juristin am Ende doch noch denkbar nahe gekommen ist.

Schuld an der Misere ist eine Verspätung der Studentin. Diese hatte ihre schriftlichen Klausuren bestanden. Nun stand die mündliche Prüfung an. Die Studentin will nach dem ersten Prüfungsteile verstanden haben, dass es um 12.30 Uhr weitergeht. Tatsächlich hatte sich die Prüfungskommission aber nur auf 11.30 Uhr vertagt. Als die Studentin um 11.50 Uhr – also aus ihrer Sicht sehr rechtzeitig – wieder am Saal war, hatte der Vorsitzende die Tür schon endgültig schließen lassen, nachdem er bis 11.45 Uhr auf die fehlende Kandidatin gewartet hatte.

Großes Problem für die Studentin: Es war ihre letzte Chance, das Jurastudium erfolgreich abzuschließen. Vorher war sie schon zwei Mal durch das Staatsexamen gefallen. Vor Gericht hatte sie jetzt allerdings schlechte Karten. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies ihre Klage ab, so wie zuvor schon das Verwaltungsgericht. Der Anwalt der Studentin argumentierte auch mit der Verhältnismäßigkeit und forderte, den verpassten Prüfungsteil mit null Punkten zu bewerten. Mit ihren anderen Leistungen hätte die Kandidatin diese null Punkte auffangen können. Nach Meinung der Gerichte lässt die Prüfungsordnung aber eine Aufteilung nicht zu.

Bericht in der Neuen Westfälischen

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26 Jun 08:00

Dateien: iOS-Dateimanager erhält Zugriff auf weitere Clouddienste

In der iOS 11 Beta 2, die derzeit an zahlende Entwickler verteilt wird, ist im Dateimanager eine Funktion zur Einbindung weiterer Clouddienste hinzugekommen. Der Anwender kann von iOS direkt darauf zugreifen. Ein wichtiger Vertreter fehlt aber weiterhin. (Cloud-Storage, Dropbox)
26 Jun 07:59

WannaCry befällt australische Blitzer, Strafen annulliert

Deutscher Blitzer

Hunderte Verkehrsstrafen hat eine australische Polizeibehörde zurückgezogen, tausende könnten folgen. Grund ist eine Infektion der Radarkameras durch WannaCry.

26 Jun 07:50

X oder Y? Warum Motivation keine Frage der Gene ist

Schubladen sind beliebt. Doch mindestens die mit den X- und Y-Menschen ist ein gefährlicher Irrtum.

„Nur den bösen Wolf, den lade ich nicht ein“, ist sich Jakob Bär ganz sicher, als er seine Einladungsliste für die Weihnachtsfeier aufstellt. Der Wolf, traurig, dass ihn keiner mag, schleicht trotzdem später zum Bärenhaus. Und als alle „Oh Tannenbaum“ anstimmen, singt er mit. Und siehe da, er kennt alle Strophen! Die Runde drinnen lauscht überrascht. Und lädt ihn schließlich ein, dazuzustoßen. Schaden nimmt niemand. Und trotzdem, in Kinderbüchern ist es gesetzt: Der Wolf ist böse. Immer.

Doch ist er das wirklich? Nun, wenn er Hunger hat, geht er auf die Jagd. Und: Wenn ihn alle mit Gewehren und Stöcken bedrohen, schlägt er aus. Würde jeder von uns auch so machen. Vielleicht ist seine „Schublade“ doch falsch beschriftet?

Die Fleißigen und die Faulen

Wenn es um moderne Unternehmensführung geht, lässt eine Aussage in der Regel nicht lange auf sich warten – nämlich, dass ein Unternehmen dafür ja bestimmte Menschen braucht. Das ginge nun mal nicht mit allen.

Geht nicht mit allen … Hinter dieser Aussage steckt die Idee, dass es manche Menschen gibt, die intrinsisch motiviert sind und Lust auf Leistung haben – und andere eben nicht. Die hängen lieber ab und handeln nur, wenn sie dafür explizit eine Aufforderung erhalten.

Zwei Menschenbilder also. Vielleicht kennst du sie noch – aus der Uni oder von diversen Management-Ausbildungen. Zu verdanken haben wir sie einem gewissen Douglas McGregor. Er hat vor 55 Jahren zwei verschiedene Typen identifiziert: den X- und den Y-Menschen. Y-Menschen sind von Natur aus motiviert. Sie geben immer Gas, suchen Arbeit, wollen Wirkung zeigen, kommen gerne auf neue Ideen und setzen diese um. X-Menschen sind so ziemlich das Gegenteil. Sie sind nicht motiviert, sie meiden Arbeit wo es geht und wollen auch nichts Neues in die Welt bringen.

Motivation genetisch bedingt?

Hand auf’s Herz: Bist du ein X- oder ein Y-Typ? Vermutlich hältst du dich für einen Eins A Y-Menschen. Du hängst dich rein, machst einen richtig guten Job. Dein Chef kann mit dir rundum zufrieden sein. Aber die anderen, die meisten deiner Kollegen, die sind X-Typen, oder? Faszinierend. Quasi jeder sagt von sich selbst, er sei ein Y-Typ. Und quasi auch jeder sagt, dass er ziemlich viele X-Typen kennt. Jeder ist Y, kennt aber jede Menge X-Typen … Geht nicht wirklich zusammen, oder?

Der unsichtbare Rahmen

Woher rührt diese Wahrnehmung? Schauen wir dafür mal auf die Faktoren, die das menschliche Verhalten beeinflussen. Zunächst einmal ist Verhalten ein Resultat der Persönlichkeitsstruktur. Das verwundert nicht weiter. Es sind die Gene, klar. Aber – und das blenden wir oft aus – nicht nur. Der viel größere Einflussfaktor auf das menschliche Verhalten ist der Kontext!

Der Kontext, das ist vor allem so etwas wie die Unternehmenskultur. Was gehört sich hier? Was darf man hier? Wie benimmt man sich hier? Die Krux: Solche Rahmenbedingungen stehen nicht dran. Auf keiner Stirn steht geschrieben: „Ich verhalte mich so, weil das hier Usus ist“. Den Kontext kannst du also nur schwer erkennen. Du nimmst nur das Verhalten wahr. Du siehst, wie sich jemand benimmt – und schreibst das direkt seinem Wesen zu. Dabei verhält sich dieser jemand nur systemkonform, er befolgt die Regeln. Dieses unsichtbare Kraftfeld bestimmt also ganz wesentlich sein Verhalten. Viel, viel mehr, als wir oft denken.

Wenn du diesen Kontexteinfluss nicht berücksichtigst und dann noch die beiden Menschentypen im Kopf hast, dann ist der Schritt zum Etikett nicht mehr besonders groß. Du siehst etwas und beschriftest die Schublade mit „X“ oder „Y“. Fertig.

X-Typen brauchen Antreiber. Oder umgekehrt?

Ist die Schublade beschriftet, kommt es zur schönsten selbsterfüllenden Prophezeiung. Denn jetzt behandelt der Vorgesetzte die X-Typen auch X-entsprechend. Er  überwacht sie. Er treibt sie an. Dem Y-Typen hingegen lässt er ordentlich Freiraum, weil er es ihm schlicht zutraut.

Die Konsequenz: Der X-Typ fühlt sich eingeengt und kontrolliert. Und weil er weiß, dass eh immer nochmal einer drüber schaut, leistet er zwangsläufig weniger. Der „Überwacher“ fühlt sich bestätigt. Ganz anders der Y-Typ. Er genießt die Freiheit und den Rückhalt, den sein Chef ihm spendiert. Er schwingt sich auf zu wahren Höhenflügen. „Sieh‘ste, den kann‘ste schicken“, weiß dann auch sein Chef.

So, wie der Wolf böse wird, wenn der Mensch mit allem, was er greifen kann, auf ihn zu rennt, so wird auch ein scheinbar antriebsloser Mitarbeiter erst so, weil er gegängelt wird. Die Sache mit dem X ist also eine Mähr. Wir sind von Natur aus Y-Typen! Alle. Das ist unsere Werkseinstellung. Sonst hätten wir nämlich nie Laufen und Sprechen gelernt, hätten keine Legotürme gebaut und nicht versucht, mit anderen Kindern Ballons aufzupusten. Wenn wir X wären, hätten wir ohne Anweisung und ohne Belohnung keinen Finger gerührt.

„Ja aber…“, heißt es dann, „wenn man manchen Menschen eine Aufgabe gibt, dann haben die doch darauf manchmal einfach keine Lust. Und was bleibt mir denn dann anderes, als sie anzureizen?“ Klar, nicht jede Aufgabe macht Spaß. Lager-Aufräumen, Datenbank-Sortieren oder einen schwierigen Kunden anrufen, versetzt den Mitarbeiter womöglich nicht in große Begeisterung. Das ist kein Grund, ein Anreizsystem zu entwickeln. Da müssen dann alle einfach durch. Weil es eben dran ist. Wenn dir die Aufgaben im Unternehmen aber grundsätzlich keinen Spaß machen, dann ist das nicht so, weil du ein unmotivierter X-Typ bist, sondern du hast schlicht den falschen Job.

Motiviert in die 4-Tage-Woche

Menschen sind zwar alle Y. Das heißt aber nicht, dass sie auch alle gleich sind. Was den einen glücklich macht, muss den anderen noch lange nicht begeistern. Schließlich hat jeder Mensch neben seiner Werkseinstellung auch ganz persönliche Lebensmotive. Die passionierte Kite-Surferin beispielsweise macht sich schon Donnerstagabend auf den Weg in Richtung Meer. Weil ihre Firma diese Leidenschaft berücksichtigt, ist sie an vier Tagen in der Woche gern bei der Sache. Oder der Entwicklungsingenieur, der ein erklärter Morgenmuffel ist und erst gegen Mittag warmläuft. Wenn die Firma ihn dazu verdonnert, morgens um neun im Büro zu sein, wird da nicht viel kommen. Das hat mit X oder Y nichts zu tun.

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