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11 Oct 20:41

Tierwohl kann Notstand begründen

by Udo Vetter

Machen sich Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs strafbar, die in Tierzuchtbetriebe „einbrechen“, dort Misstände filmen und die Videos veröffentlichen? Nein, sagt das Landgericht Magdeburg in einem bemerkenswerten Urteil. Ein Hausfriedensbruch liege zwar vor, jedoch sei das Verhalten wegen Notstandes gerechtfertigt (§ 34 StGB).

Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen für zwei Männer und eine Frau gefordert, die sich Zugang zu einem Schweinezuchtbetrieb verschafft hatten. Einen Notstand wollte die Anklage nicht erkennen. Es sei ja erst vier Monate vor der Aktion Anzeige erstattet worden. Das Filmen habe das mögliche Leid der Tiere auch nicht unmittelbar beseitigt.

Das Gericht meint dagegen, es sei das Recht jedes Bürgers, aktiv zu werden, wenn Behörden ihre Arbeit nicht machten. Die Tierschützer hätten mit den Videos auch das mildeste Mittel gewählt, zumal sie Einwegkleidung und Mundschutz trugen sowie die Kameras vor der Aktion desinfizierten, damit keine Keime in den Betrieb eingeschleppt werden.

„Ihr Handeln ist als positiv zu bewerten“, kommentierte der Vorsitzende Richter die Aktion und bestätigte den Freispruch der 1. Instanz.

Bericht in der Legal Tribune Online

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11 Oct 14:15

Apple bringt echten Flugmodus zurück

Mit iOS 11 hat sich die Verhaltensweise von den Einstellungen im Kontrollzentrum geändert, mit iOS 11.0.2 kehrt der Flugmodus zurück.
11 Oct 14:14

Unsent text accepted as dead man's will by Australian court

11 Oct 14:14

Israel hackt Kaspersky – und entdeckt dabei Russen, die die NSA hacken

Die Grundlage für die US-Vorwürfe gegen die russische Antiviren-Firma Kaspersky wird etwas klarer. Medienberichten zufolge kam der Hinweis vom israelischen Geheimdienst, der bei einem Kaspersky-Hack entdeckt habe, dass russische Spione damit NSA-Geheimnisse suchten.

Die US-Vorwürfe gegen die russische IT-Sicherheitsfirma Kaspersky gehen laut Zeitungsberichten auf Erkenntnisse des israelischen Geheimdienstes zurück. Dieser habe sich 2014 in Kaspersky-Systeme gehackt und dabei Belege dafür gefunden, dass russische Geheimdienste Kasperskys Zugang zu Computern für die aggressive Suche nach US-Geheimnissen nutzten, schrieb die New York Times in der Nacht zum Mittwoch.

Die israelischen Spione hätten dem US-Geheimdienst NSA Beweise in Form von Screenshots und Dokumentation geliefert, hieß es unter Berufung auf informierte Personen.

Der Washington Post zufolge entdeckten die Israelis auf Kasperskys Computern Hacker-Werkzeuge, von denen sie wussten, dass diese nur vom US-Abhördienst NSA stammen konnten. Sie hätten daraufhin die NSA alarmiert. Der US-Dienst habe nach einer Untersuchung festgestellt, dass die Software auch in die Hände der russischen Regierung gelangt sei. Dazu, wie sie zu dieser Erkenntnis gelangten, gab es keine Angaben.

Geheimdienste gehen technisch wie Kriminelle vor

Bereits vergangene Woche berichtete das Wall Street Journal, dass die Antiviren-Software eine Rolle beim Diebstahl von Angriffswerkzeugen der NSA durch mutmaßlich russische Hacker gespielt habe. Nach Erkenntnissen amerikanischer Ermittler wurden die Informationen 2015 bei einem externen Mitarbeiter des US-Abhördienstes entwendet, der sie heimlich auf seinen privaten PC übertragen hatte, hieß es. Die Washington Post schrieb jetzt, er habe in der Abteilung „Tailored Access Operations“ gearbeitet, die solche Cyber-Angriffswerkzeuge entwickelt. Der Mitarbeiter habe zuhause an einem Projekt weiterarbeiten wollen, auf seinem Privat-PC war Kaspersky als Sicherheitssoftware installiert.

Geheimdienste nutzen oft Schwachstellen in Software aus, um in Computer-Technik reinzukommen – rein technisch gesehen gehen sie genauso wie kriminelle Hacker vor. Kaspersky betonte stets, man versuche jegliche Angriffssoftware zu finden und zu stoppen. Die Firma bekräftigte am Mittwoch, man habe nie irgendeiner Regierung bei der Cyberspionage geholfen. Theoretisch könnte der russische Geheimdienst auch ohne eine direkte Kooperation der Firma Schwachstellen in Kaspersky-Software ausgenutzt oder Agenten bei den Virenjägern eingeschleust haben. Gründer Eugene Kaspersky kündigte interne Untersuchungen an.

Der Druck auf Kaspersky in den USA hatte in den vergangenen Wochen zugenommen. Im September war bereits der Einsatz der Software auf Behörden-Computern verboten worden.

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Antiviren-Programme wären die perfekten Spionage-Werkzeuge

Antiviren-Programme haben weitreichenden Zugriff auf den Computer, um ihn analysieren und schützen zu können, und wären damit ein nahezu perfektes Spionage-Werkzeug. Grundsätzlich scannen sie den Rechner und vergleichen gefundene Software mit den Schadprogrammen, die dem Anbieter bekannt sind. Bei einer Übereinstimmung greifen sie ein. Insofern ist es an sich nicht verwunderlich, dass sich die Spionage-Werkzeuge vom PC des NSA-Mitarbeiters auf den Kaspersky-Servern fanden. Die entscheidende Frage ist, wie sie dann zu den russischen Regierungsstellen gelangt sein könnten.

Kaspersky-Kritiker in den USA argumentieren unter anderem, mit dem Antiviren-Programm landeten grundsätzlich Informationen über amerikanische Computer in Moskau. Die russischen Sicherheitsbehörden haben weitreichende Befugnisse für die Überwachung von Telekommunikations-Netzen in dem Land. Kaspersky betont allerdings, alle Informationen zwischen Computern der Kunden und den eigenen Servern würden verschlüsselt übertragen. sdr/dpa

11 Oct 14:13

Exklusiv: Die neue Facebook-Video-Studie von Quintly

Quintly, der Anbieter für Social-Media-Analysten, hat sieben Monate lang 187.000 Seiten und 7,5 Millionen Videoposts ausgewertet. Wir stellen euch exklusiv die Ergebnisse der Studie vor.

Von Januar bis Juli dieses Jahres analysierte Quintly den Einsatz und die Performance von Video-Content auf Facebook. Untersucht wurden dabei sowohl Facebook-Native-Videos, als auch Youtube, Vimeo und andere Formate, wie etwa von Firmen entwickelte Video-Player

Facebook-Native-Videos dominieren nach wie vor

Die Quintly-Studie zeigt: 48 Prozent aller untersuchten Profile nutzen in irgendeiner Form Video-Inhalte. Die meisten Seiten nutzen verschiedene Video-Formate, wobei die Native Videos die Nase vorn haben: 88,59 Prozent aller verwendeten Videos sind Native Videos – das sind mehr als 6,7 Millionen. Youtube schafft es immerhin auf acht Prozent und Vimeo-Videos machen mit 0,15 Prozent einen nahezu verschwindend geringen Anteil aus.

So werden die verschiedenen Video-Formate auf Facebook genutzt. (Screenshot: Quintly)

Die Platzhirsch-Rolle der Facebook-Native-Videos zeigt sich aber auch in deren Interaktionsrate. Native Videos haben im Schnitt eine Interaktionsrate von 50 bis 80 Prozent – im direkten Vergleich schaffen es Youtube-Videos nur auf maximal 30 Prozent. Im Hinblick auf den gesamten Untersuchungszeitraum zeigen Native Videos eine durchschnittlich 168 Prozent höhere Interaktionsrate. Die Interaktionsrate umfasst hier Reaktionen, Shares sowie Kommentare.

530 Prozent mehr Kommentare bei Facebook-Native-Videos

Kommentare sind für Marketer die wohl bedeutendste Form der Interaktion. Während ein Like (oder eine der anderen Reaktionsmöglichkeiten) mit einem kurzen Klick hinterlassen werden kann, bedeuten Kommentare mehr Aufwand. Sie zeigen daher, dass sich Nutzer mehr mit dem jeweiligen Inhalt beschäftigt haben. Die Quintly-Studie zeigt, dass Native Videos 530 Prozent mehr Kommentare erhalten als geteilte Youtube-Videos. Ein ähnlicher Trend zeigt sich auch bei den Shares. Facebook-Native-Videos werden im Schnitt 4,7 mal so oft geteilt wie Youtube-Videos.

Facebook Native Videos erhalten 477% mehr Shares. (Screenshot: Quintly)

In einem weiteren Schritt teilte Quintly die untersuchten Profile in Gruppen anhand der Profilgröße ein. Der größte Anstieg in der Nutzung von Facebook Native Videos über den Zeitraum der Studie zeigte sich bei Seiten mit 1.000 bis 10.000 und 10.000 bis 100.000 Fans. Grundsätzlich zeigen aber alle Profilgruppen ein solches Wachstum. Gleichzeitig nahm bei fast allen Profilgruppen die Nutzung von Youtube-Videos ab.

Alle sechs Profilgruppen zeigen einen wachsenden Einsatz von Native Videos. (Screenshot: Quintly)
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Was bedeutet das für euer Video-Marketing?

Dass Facebook sein eigenes Video-Format bevorzugt und damit anderen Plattformen wie Youtube oder Vimeo den Kampf ansagt, ist nichts neues mehr. Gleichzeitig wird der Einsatz von Videos immer wichtiger im Social-Media-Marketing. Die Studie von Quintly zeigt einmal mehr, dass Marketer dabei auf das plattformeigene Video-Format von Facebook setzen sollten. Zumindest, wenn es darum geht, Interaktionen und somit Reichweite zu generieren. Möchtet ihr euer Video-Marketing allerdings dazu nutzen, um einige Videos zu monetarisieren, solltet ihr in diesem Fall weiterhin auf Youtube-Videos zurückgreifen.

Die komplette Studie findet ihr im Blog von Quintly oder zum Download.

11 Oct 14:12

Datenreichtum: Accenture vergisst Passwortabfrage bei vier Kundenservern

Wieder einmal schlecht konfigurierte AWS-Server - mit brisantem Inhalt: Vier Instanzen des Beratungsunternehmens Accenture enthielten ungeschützt vertrauliche Daten wie Passwörter und geheime Schlüssel. Mittlerweile soll das Problem behoben sein. (AWS, Web Service)
11 Oct 13:58

Glyphosat: Hat Monsanto Wissenschaftler gekauft?

by ZEIT ONLINE: Umwelt - Annika Joeres
Schwere Vorwürfe: Monsanto soll Forscher bezahlt haben, damit diese positiv über Glyphosat berichten. Das legen neue Veröffentlichungen von internen Mails nahe.
11 Oct 13:57

Vanuatu: Eine vollständige Staatsbürgerschaft für 44 Bitcoin

Die südpazifische Inselgruppe Vanuatu (267.000 Einwohner) akzeptiert ab sofort auch Bitcoin für den Kauf einer Staatsbürgerschaft – Kosten: 200.000 US-Dollar oder knapp 44 Bitcoin.

Das Vanuatu Information Centre (VIC) hat offiziell bekannt gegeben, dass Bewerber für eine Staatsbürgerschaft nun auch in Bitcoin zahlen können. Ein cleveres Zeichen. Schließlich zählt Vanuatu zu den Inselgruppen, die als Steuerparadies gelten, da keine Kapital- und Einkommenssteuern anfallen. Ein durchaus attraktiver Ort für all jene, denen Steuervermeidung ein wichtiges Anliegen ist.

Das aktive Werben mit Bitcoin erfüllt hier also vor allem einen Marketingzweck, um vermögende Personen und gegebenenfalls deren eigene Vermögensverwaltung anzulocken. Ebenfalls attraktiv an der Staatsbürgerschaft ist, dass man visa-freien Zugang zu 113 Staaten auf dieser Welt bekommt – darunter Großbritannien, Russland und die EU.

Vor Ort leben muss man nicht. Es ist möglich, Staatsbürger von Vanuatu zu werden, ohne jemals einen Fuß auf eine der Inseln gesetzt zu haben. Inzwischen ist ein regelrechter Wettbewerb unter den vielen kleinen Inselgruppen im Südpazifik ausgebrochen, um Investoren und Firmen für sich zu gewinnen.

Auf den Vorwurf, dass Bitcoin eher dazu beitrage, Finanzhintergründe zu verschleiern, antwortet der Managing Director von VIC, dass das Gegenteil der Fall sei, da ja schließlich alle Transaktionen transparent in einem Register aufgezeichnet werden.

Wer also ein paar Bitcoin, genauer gesagt 44, übrig hat, der kann sich die Vorzüge von Vanuatu nochmal genauer durch den Kopf gehen lassen.

11 Oct 13:57

Andrea Nahles: "Ich bin bereit, mich zu verändern – da, wo es notwendig ist"

by ZEIT ONLINE: Deutschland -
Außenpolitik und Äußerlichkeiten: SPD-Fraktionschefin Nahles will für ihr neues Amt an sich arbeiten, sagt sie der ZEIT. Doch auch ihre Partei müsse sich verändern.
11 Oct 13:56

Israel wusste von Kaspersky-Hack durch russische Agenten

Der israelische Geheimdienst informierte die USA bereits vor zwei Jahren, dass russischen Agenten der Kaspersky-Hack gelungen ist.
11 Oct 13:56

Up to 498% throughput increase in the mysql connector cache implementation

11 Oct 12:40

Google Home Mini: Bug macht Gerät dauerhaft zur Abhörwanze

So war das eigentlich nicht gedacht: Googles neuer Smart-Lautsprecher Home Mini lauscht dauerhaft mit. Google hat jetzt mit einem Update reagiert.

Google Home Mini: Pfiffige Abhörwanze schießt übers Ziel hinaus

Für viele Science-Fiction-Fans sind sie die Geräteklasse der Stunde: smarte Lautsprecher, die per Zuruf Befehle befolgen – ganz wie in Star Trek. Da nicht jeder so enthusiastisch darauf reagiert, sensible Mikrofone mit Cloud-Verbindung im Wohnzimmer zu haben, versprechen die Hersteller, dass die Geräte nur dann aufnehmen, wenn ein entsprechendes Codewort gesagt wird. Bei Googles neuestem Smart-Lautsprecher Home Mini klappt das aber nicht wie gewollt.

Wie der Tech-Blogger Artem Russakovskii feststellen musste, aktivierte sich sein Home Mini immer wieder selbst. Dafür war weder das Codewort noch die Berührung der Touch-Oberfläche notwendig. Immerhin hat Google nach einer Meldung an die Pressestelle des Unternehmens schnell reagiert und sich auf die Suche nach der Ursache gemacht.

Google Home Mini in Bildern
Der Google Home Mini. (Foto: t3n)

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Google Home Mini: Fehler soll bei der Hardware liegen

Laut Google lag der Fehler in der Touch-Oberfläche. Davon sollen jedoch nur die etwa 4.000 Vorserienmodelle betroffen sein, die in Pop-up-Stores verkauft und auf Presse-Events verteilt wurden. Für die hat der Konzern ein Update veröffentlicht, durch das kurzerhand die Touch-Oberfläche deaktiviert wurde. Außerdem hat Google alle Aufnahmen gelöscht, die durch eine vermeintliche Berührung der Geräteoberseite ausgelöst wurden.

Nach Angaben von Google soll das Problem auf den am 17. Oktober 2017 regulär verfügbaren Home-Mini-Lautsprechern nicht auftauchen. Potenzielle Käufer müssen demnach keine Einschränkung der Funktionalität fürchten. Und wer in Bezug auf die eigene Privatsphäre weiterhin besorgt ist, der sollte vermutlich grundsätzlich die Finger von Internet-fähigen Geräten lassen, deren Mikrofone zur Raumüberwachung ausgelegt sind.

Ebenfalls interessant:

11 Oct 12:39

Antivirus: Israel hackt Russland und findet Kaspersky-Daten

Erkenntnisse israelischer Geheimdienstkreise sollen hinter der Kaspersky-Blockade in den USA stecken. Die Geheimdienste des Landes sollen russische Dienste gehackt haben und dort vertrauliche Informationen von Kaspersky gefunden haben. (Kaspersky, Virus)
11 Oct 12:39

Cortana in Windows 10 kann künftig Support leisten

by Albert Jelica

In den USA kann Cortana bereits eine ganze Menge und zu dieser Vielzahl an Funktionen wird sehr bald ein weiteres praktisches Feature hinzukommen. Cortana wird künftig Nutzern Hilfe anbieten können, um ihnen die Nutzung gewisser Features beizubringen.

In einem aktuellen Video ist zu sehen, wie Cortana nach dem Satz „Follow Me“ zeigt, wie gewisse Funktionen eines Systems zu bedienen sind. Darin zeigt Cortana dem Nutzer, wie der PC mit einem Bluetooth-Gerät verbunden werden kann.

Die Funktionalität trägt wahrscheinlich den Namen „Follow Me“, weil Cortana das zu Beginn sagt. Aktuell scheint diese Funktionalität versteckt in Windows 10 enthalten zu sein, allerdings ist nicht bekannt, um welche Version es sich dabei handelt. Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass diese Funktionalität bereits in Deutschland funktionieren könnte. Nützlich wäre das Feature jedenfalls für eine ganze Menge an Nutzern.


Quelle: Twitter

Der Beitrag Cortana in Windows 10 kann künftig Support leisten erschien zuerst auf WindowsArea.de.

11 Oct 12:38

Atommüll: Proteste gegen Castortransport auf dem Neckar

by ZEIT ONLINE: Zeitgeschehen -
Das Unternehmen EnBW transportiert Atommüll auf dem Neckar. Atomkraftgegner ketteten sich an eine Brücke und stiegen in den Fluss.
11 Oct 12:38

ZFS ausprobiert: Ein Dateisystem fürs Rechenzentrum im privaten Einsatz

Unter Linux ist EXT4 Standard, moderne Features fehlen dem Dateisystem allerdings. Mit ZFS existiert eine Alternative. Die zwingt den Nutzer aber zur Umgewöhnung, wie wir herausgefunden haben. Ein Test von Matthias Riegler (Linux, Backup)
11 Oct 12:38

Tagesmütter: Wedel zahlt Qualifikation

185 Euro mussten bislang von den Teilnehmerinnen selbst gezahlt werden.
11 Oct 12:38

Nvidia-Partner ZF: Was autonome Autos sonst noch brauchen

Viele Sensoren, massig Rechenleistung - das allein reicht nicht für ein autonomes Auto, meint ZF-Chef Stefan Sommer. In München stellte er vor, wie der Automobilzulieferer den Fahrrobotern mehr Nutzen verleihen will. (Autonomes Fahren, IBM)
11 Oct 12:38

Teufelskreis auch beim AG Aalen: Einsicht in Messdaten nur bei Anhaltspunkten für Messfehler

by Alexander Gratz

In diesem Verfahren nach § 62 OWiG ging es mal wieder u. a. um die Herausgabe der kompletten Messreihe einer Geschwindigkeitsmessung. Dabei führte der Verteidiger an, gerade bei Annahme eines standardisierten Messverfahrens diese Daten zu benötigen, um Messfehler zu konkretisieren. Dagegen sieht das über den Antrag entscheidende das AG Aalen die Messreihe nicht als Aktenbestandteil an. Dass die Unterlagen zur Prüfung auf Messfehler benötigt werden, spiele keine Rolle – erst nach Vortrag der Messfehler seien die Unterlagen beizuziehen. Der Betroffene befindet sich also wieder im Teufelskreis. Auch die verkehrsrechtliche Anordnung sei nicht durch die Bußgeldstelle zu übermitteln; stattdessen habe der Verteidiger sich dafür an die Straßenverkehrsbehörde zu wenden (AG Aalen, Beschluss vom 24.08.2017 – 12 OWi 204/17).

1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Verteidigers vom 24.07.2017 auf Herausgabe der dem Bußgeldverfahren zugrunde liegenden Messserie und der verkehrsrechtlichen Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird zurückgewiesen.

2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe:

I.

Nach Anhörung des Betroffenen wurde mir Bußgeldbescheid vom 03.07.2017 gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 120,00 € wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften verhängt. Gemessen wurden nach Toleranzabzug 82 km/h, zulässig waren 50 km/h.

Hiergegen legte der Betroffene durch seinen Verteidiger am 06.07.2017 Einspruch ein. Im Einspruchschreiben (Bl. 16. d.A.) wurde Akteneinsicht beantragt und Übersendung der Messdatei im Originalformat, des Datensatzes der Messreihe, der Lebensakte des Messgeräts, der Originallichtbiider und der verkehrsrechtlichen Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Die Bußgeldstelle antwortete mit Schreiben vom 19.07.2017, dass die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit sei und bot unter Nennung von Namen und Telefonnummer ein Gespräch mit dem Geschäftsbereich Straßenverkehr an. Die Originalichtbiider wurden mittels FTAPI übermittelt. Hierin kann die konkludente Ablehnung der Herausgabe von bzw. Gewährung von Einsicht in weiterer Unterlagen gesehen werden.

Mit Schreiben vom 24.07.2017 beantragt der Verteidiger gerichtliche Entscheidung. Er führt im Wesentlichen an, ohne die Herausgabe der Messserie und der verkehrsrechtlichen Anordnung seien die Grundsätze des fairen Verfahrens und rechtlichen Gehörs verletzt. Der Betroffene müsse Beweisanträge und Beweisanregungen für die bevorstehende Hauptverhandlung vorbereiten können. Das Recht auf Akteneinsicht umfasse auch Einsicht in die genannten Daten. Damit ein Messfehler konkretisiert werden könne, müssten dem Betroffenen gerade auch bei einem standardisierten Messverfahren aus Gründen der Waffengleichheit die Rohmessdaten, die auch dem Ankläger zur Verfügung stehen, zur Verfügung gestellt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung sei deshalb herauszugeben, weil bei Nichtigkeit des Verkehrszeichen dieses nicht beachtlich sei.

Die Bußgeldbehörde hat die Akte zur Entscheidung dem Gericht vorgelegt.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Der Antrag hat keinen Erfolg.

Die Bußgeldbehörde ist nicht anzuweisen, die Messserie und die verkehrsrechtliche Anordnung herauszugeben, da das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung die Einsicht in diese Unterlagen nicht umfasst.

1. Das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO iVm 46 OwiG umfasst lediglich die Akten, „die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären“. Die Messserie mitsamt der von der Verteidigung genannten Details gehört nicht hierzu. Die Fotoliniendokumentation ist lediglich bei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen üblicherweise Teil der Akte. Aus der Akte ist vorliegend jedoch ersichtlich, dass es sich vorliegend um eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage handelt (Bl. 5 d. A.). Schuldspruch und Rechtsfolgen werden regelmäßig auch nicht auf die verlangten Informationen oder Unterlagen gestützt. Soweit Schuldspruch und Rechtsfolgen auf ein Gutachten gestützt werden, für dessen Erstellung diese Unterlagen herangezogen wurden, so ändert dies nichts daran, dass das Beweismittel das Gutachten selbst ist und nicht die dem Gutachten zugrundeliegenden Unterlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1995, Az. StR 355/94). Bei dem Verlangen in die gesamte Messserie Einsicht zu erhalten, handelt es sich um einen Beweisermittlungsantrag ohne dass der Bezug zum konkreten Fall erkennbar wäre (AG Detmold, Beschluss vom 04.02.2012, Az. 4 OWI 989/11; AG Nördlingen, Beschluss vom 08.09.2016, Az. 4 Owi 99/16). Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung werden gerade nicht genannt, sondern angegeben, die Unterlagen würden gerade zur Prüfung ob solche Zweifel bestünden benötigt. Die Zweifel müssen sich jedoch aus dem konkreten Fall bereits ergeben (vgl. ebd.).

2. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist vorliegend bereits deshalb nicht durch die Bußgeldstelle zu übermitteln, da es dem Verteidiger zuzumuten ist, mit dem von der Bußgeldstelle im Schreiben vom 19.07.2017 benannten Herrn L. unter der ebenfalls angegebenen Telefonnummer in Kontakt zu treten, um auf diese Weise die verwaltungsrechtlichen Fragen der Anordnung Geschwindigkeitsbegrenzung zu klären. Im Übrigen ist auch die verkehrsrechtliche Anordnung regelmäßig kein Aktenbestandteil und daher auch nicht vom Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO iVm 46 OwiG erfasst (vgl.o.).

III.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 62 Abs. 2 3.2 OwiG i.V.m. § 473 Abs. 2 8.1 StPO.

IV.

Dieser Beschluss ist gemäß § 62 Abs. 2 S. 3 nicht anfechtbar.

Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Günter Grüne, Schweinfurt, für die Übersendung dieser Entscheidung.

11 Oct 12:37

Österreich: Digitale Vignette als App und online

Vignette auf dem iPhone statt aufs Auto geklebt - das verspricht die digitale Vignette der ASFINAG ab Mitte November.
11 Oct 12:37

Tipps & Tricks für Apple Watch und iPhone

Damit die Apple Watch ihr volles Potenzial ausschöpfen kann, sind ein paar Einstellungen und Anpassungen notwendig.
11 Oct 12:37

Ioki – Das neue, autonome „Sammeltaxi” der Deutschen Bahn

Kampfansage ans Privatauto: Heute hat die Deutsche Bahn ihr On-Demand-Projekt Ioki vorgestellt. Öffentlich fahren soll der Bus noch im Oktober.

Die Schiene ist der Deutschen Bahn längst nicht mehr genug. Oder, um es mit dem Personenverkehrsvorstand der Deutschen Bahn, Berthold Huber, zu sagen: „Wir sind sicher, dass unsere Kunden mehr wollen als Eisenbahn, nämlich einen Mobilitäts-Mix.“

Wie die Autobranche weiß das Unternehmen, dass sich die Mobilität der Zukunft zumindest auf absehbare Zeit auch auf der Straße abspielen wird. Heute hat die DB deshalb ihr On-Demand-Projekt Ioki vorgestellt, die „digitale Fortentwicklung des Sammeltaxis“. Der Name sei eine Wortneuschöpfung aus den Begriffen „Input“, „Output“ und „Künstliche Intelligenz“, soll also offensichtlich nach Zukunft klingen.

Realbetrieb ab Ende Oktober

Der gleichnamige autonome Elektrobus wird noch im Oktober im ländlich geprägten Niederbayern starten. Jeder Bürger kann ihn per Smartphone-App zur gewünschten Zeit vor die Haustür bestellen und sich zum Bahnhof fahren lassen. Bis auf Weiteres wird aus Sicherheitsgründen ein Fahrer mit an Bord sein.

Ähnlich dem Volkswagen-Projekt Moia verlässt sich das Fahrzeug bei seiner Routenplanung auf intelligente Echtzeit-Algorithmen, die permanent dazulernen sollen und dafür sorgen, dass es auf der Reise zum Bahnhof noch andere Fahrgäste aufnehmen kann, und zwar, ohne größere Umwege fahren zu müssen. Pünktlich ankommen soll jeder, verspricht die DB.

Grundsätzlich sei das angepeilte Ziel, „On-Demand-Mobilität und autonomes Fahren in den öffentlichen Verkehr zu bringen“, heißt es von der Deutschen Bahn. Ioki stelle sich als „Komplettdienstleister für neue Mobilitätsformen auf der Straße“ auf. Das aus 40 Personen bestehende Team setzt sich aus IT- und Verkehrsexperten, Entwicklern und Produktdesignern zusammen.

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Bahn will „Rundum-sorglos-Paket“ bieten

Für Städte, Kommunen und Verkehrsunternehmen analysiere es den Bedarf, begleite behördliche Genehmigungsprozesse und biete „Kundenlösungen aus einer Hand“ – von Fahrzeug- und Routenkonzepten bis hin zu digitalen Plattformen, über die künftig die Fahrgäste die neuen Services nutzen können.

Nach dem Betriebsstart im südbayerischen Bad Birnbach soll Ioki bald auch in Hamburg starten, mit einer „Mischflotte“ aus unterschiedlichen Antrieben und Fahrzeuggrößen. Im Rahmen der sogenannten Smart-City-Partnerschaft zwischen der DB und der Stadt teste die neue Marke im kommenden Jahr „einen fahrerbasierten Shuttleservice mit Anschluss an den ÖPNV“, wie es heißt.

Auch andere Städte sollen folgen, lautet es heute auf der Pressekonferenz, ausdrücklich auch im ländlichen Raum, wo man den Bürgern eine Alternative zum eigenen Auto bieten wolle.

Kosten verschweigt die Deutsche Bahn

Was die Nutzung von Ioki mittelfristig kostet, dazu „kann man noch nicht ganz viel“ sagen, heißt es heute. Immerhin kann man entlocken, dass es teurer sein wird als die Nutzung des ÖPNV. Immerhin: Zum Start in Bad Birnbach soll die Nutzung kostenlos sein.

Grundsätzlich, sagt Michael Barillère-Scholz, Vice President Autonomous Driving and New Mobility bei der Deutschen Bahn, auf Nachfrage von t3n, dass man ausdrücklich eine offene Plattform anstrebe, mit offenen Schnittstellen. Neben Städten könne man sich auch vorstellen, künftig mit Unternehmen wie Daimler zusammenzuarbeiten, die derzeit ihre eigenen Projekte verfolgen. Einen „App-Zoo“ auf dem Smartphone des Nutzers gelte es zu verhindern.

11 Oct 12:36

Wissen und Billigung reichen nicht für Mittäterschaft

by Udo Vetter

Im Jahr 2011 kam ein fünfjähriger Junge im Haushalt seiner Mutter ums Leben. Das Kind war mehrfach am ganzen Körper roh misshandelt worden. Der Junge starb durch Gewalteinwirkung auf den Schädel. Die Frage nach dem Verantwortlichen bleibt aber nach einem ersten Prozess offen. Der Bundesgerichtshof hob jetzt ein Urteil auf, mit dem das Landgericht Ulm sowohl die Mutter als auch ihren Lebenspartner für jeweils fünf Jahre ins Gefängnis geschickt hatte.

Das Landgericht hatte nicht genau ermitteln können (oder wollen), von wem die Misshandlungen ausgingen. Das Gericht beschränkte sich im Urteil auf die Feststellung, der jeweils andere Angeklagte habe um die Ursache der Verletzungen gewusst und das Verhalten des anderen gebilligt. Auf dieser Grundlage bejahte das Landgericht Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB).

Das bloße Wissen um die Tat und ihre Billigung reicht dem Bundesgerichtshof jedoch nicht aus, um jemanden zum Mittäter zu machen. Das ist jetzt an sich keine Überraschung, denn Mittäterschaft setzt eben eine gemeinschaftliche Tatbegehung voraus. Auch wenn die Tatbeiträge der Beteiligten unterschiedliches Gewicht und verschiedene Qualität haben können, muss aber zumindest so ein relevanter Tatbeitrag nachgewiesen werden.

Die Richter am Bundesgerichtshof weisen darauf hin, dass eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener durchaus noch denkbar ist. Voraussetzung sei allerdings, dass im zweiten Prozessanlauf die erforderlichen Tatbeiträge festgestellt werden. Anderenfalls komme auch eine strafbare Beihilfe in Betracht. Beihilfe ist weniger als Mittäterschaft. Sie kann auch schon durch psychische Unterstützung geleistet werden. Allerdings wäre dann die Strafe voraussichtlich deutlich niedriger, womöglich auch für den Angeklagten, der wirklich Täter war.

Bislang gibt es zum Urteil lediglich eine Pressemitteilung.

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11 Oct 12:36

Sturm Xavier: Fahrgastverband kritisiert Bahn für Zugausfälle

by ZEIT ONLINE: Mobilitaet -
Pro Bahn fordert in der ZEIT nach den Zugausfällen durch Sturm Xavier größere Abstände zwischen Schienen und Bäumen. Das aber könnte Probleme mit Umweltverbänden geben.
11 Oct 12:36

Efficient Methods and Hardware for Deep Learning [Phd Thesis]

11 Oct 12:36

Microsoft: Zwei Drittel der Unternehmen werden bis Mitte 2019 Office 365 nutzen

by Albert Jelica

Microsoft hat bei der letzten Veröffentlichung der eigenen Quartalszahlen bekanntgegeben, dass die Umsätze von Office 365 bei Geschäftskunden höher seien als jene mit dem traditionellen Lizenzierungsmodell. Demnach verwendet mehr als die Hälfte der Geschäftskunden heute bereits Office 365.

Nun hat das Unternehmen für Office 365 neue Ziele gesetzt, welche im Fiskaljahr 2019 erreicht werden sollen. Rajesh Jha, Microsofts Executive VP der Office Product Group, hat die Prognose gemacht, dass zwei Drittel der Unternehmenskunden bis Mitte 2019 Office 365 nutzen werden anstatt die traditionelle Software-Lizenzierung.

Er meinte außerdem, dass man die bisherigen Ziele für Office 365 übertroffen habe. „Wir haben bereits ein Jahr Vorsprung zu dem, von dem wir vor zwei Jahren glaubten, wo wir heute sind würden.“ Microsofts Fiskaljahr FY19 beginnt am 1. Juli 2018 und endet am 31. Juni 2019. Bis dahin soll dieses Ziel erreicht sein.


Quelle: Microsoft

Der Beitrag Microsoft: Zwei Drittel der Unternehmen werden bis Mitte 2019 Office 365 nutzen erschien zuerst auf WindowsArea.de.

11 Oct 12:35

You Should Learn Regex

11 Oct 12:34

5G: Braucht Gigabit-Mobilfunk über 1 Million neue Antennen?

5G-Mobilfunk mit sehr viel höheren Datenraten und sehr niedriger Latenzzeit steht kurz bevor. Doch ist dafür wirklich ein ganzer Wald neuer Antennen nötig? (Long Term Evolution, Handy)
11 Oct 12:34

Kleines Hosting-Experiment

by nospam@example.com (Manuel Schmitt)
Ich habe da ein kleines Hosting-Experiment vor. Nichts, was hier im Blog interessant wäre.

Aber: Wer von Euch macht denn selbst beruflich Hosting? Wer möchte, kann mir gerne an info@hostblogger.de schreiben :-)
11 Oct 12:34

Firefox Send: Private, Encrypted File Sharing