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08 Aug 08:11

Mit Doktortitel ist es einfacher

by Udo Vetter

Das Oberverwaltungsgericht Münster hält Personenkontrollen, die auch auf der Hautfarbe des Betroffenen beruhen, für rechtswidrig. Die Richter beanstanden deshalb, dass ein heute 43-Jähriger im Bochumer Hauptbahnhof aufgefordert wurde, seinen Personalausweis vorzuzeigen.

Die Polizeibeamten hatten behauptet, der Kläger habe sich „auffällig“ verhalten. Die Richter sahen es nach dem Sachstand aber als erwiesen an, dass die Kontrolle zumindest auch wegen der dunklen Hautfarbe des Klägers erfolgte. Das sei jedoch unzulässig, denn das Grundgesetz (insbesondere Art. 3 GG) verbiete eine solche Anknüpfung.

Anders sei es nur, wenn die Polizei einzelfallbezogen darlegen können, dass Personen der betreffenden Hautfarbe zum Beispiel am Hauptbahnhof überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung träten. Nur dann dürfe die Hautfarbe mit dem Ziel effektiver Kriminalitätsbekämpfung eine Rolle spielen. Die Bochumer Polizei konnte jedoch keine belastbaren Belege dafür liefern (Aktenzeichen 5 A 294/16).

Zu dem Thema erreichte mich heute auch die Mail eines Lesers, der ebenfalls von der Problematik betroffen ist. Der Wissenschaftler aus dem Rheinland schreibt mir, er könne „aus eigener fast lebenslanger Erfahrung“ bestätigen, dass Menschen dunkler Hautfarbe ständig kontrolliert werden, während alle anderen passieren dürfen. Gerade an Bahnhöfen, aber auch in fahrenden Zügen und an Flughäfen – auch bei Schengen-Flügen – sei dies mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.

Von seinem jüngsten Erlebnis lasse ich ihn einfach selbst erzählen:

Ich landete heute Nachmittag mit einer Ryan-Air-Maschine aus Porto in Köln Bonn. Beim Aussteigen sah ich dann, dass die Bundespolizei unmittelbar vor dem Flugzeug – das sich auf einer Außenposition befand – eine Kontrollstelle aufgebaut hatte, die sich quasi unter freiem Himmel unter der brennenden rheinischen Sonne befand.

Es wurde niemand angesprochen oder kontrolliert, bis ich den Stand der beiden Bundespolizisten kreuzte. Natürlich fragten sie mich nach meinen Papieren. Ich meinte dann nur „ich vermute Sie kontrollieren verdachtsunabhängig“ und lachte. Reaktion des Bundespolizisten: „Oh, Sie kennen sich aus. Ich merke schon, Sie sprechen auch Deutsch und wenn jemand Deutsch spricht, hat er bei mir sowieso gute Karten. Lassen Sie Ihren Ausweis mal stecken, alles in Ordnung.“

Anschließend wurde ich noch abgeklatscht (High five) und mir wurde zu meiner coolen Reaktion gratuliert. Zur Verabschiedung wurde mir noch freundlich hinterhergerufen: „dies war wirklich keine „Rassistenkontrolle““.

Irgendwie fand ich die Reaktion im wahrsten Sinne des Wortes bemerkenswert.

Übrigens hab ich irgendwann meinen Doktortitel in Personalausweis und Reisepass eintragen lassen und werde seitdem – trotz meiner Hautfarbe – weitaus freundlicher kontrolliert.

07 Aug 14:49

Urheberrecht: EuGH erlaubt keine Ausnahme für digitale Schülerreferate

Schüler müssen beim Hochladen von Referaten das Urheberrecht beachten. Der EuGH lässt für solche Zwecke keine Ausnahmen gelten. (Pirate Bay, Urheberrecht)
07 Aug 10:31

Dr. Claus Kleber (ZDF heute Journal 3.8.18): „.. sich die Atmophäre „grundstürzend“ ändert!“

by Admin

Der Klimatologe und Physiker Prof. Dr. Werner Kirstein richtete am 04.08.2018 eine Mail an Claus Kleber vom ‚heute-journal’ im Zweiten, bzgl. des Beitrages „Trockener Sommer: Woher kommt die Hitze?“ in der heute-journal-Sendung vom 03.08.2018. Hier von mir, nach besagtem Beitrag aus der Sendung, verlesen. Sehr aufschlussreich. Quelle zu Kirsteins Text: https://www.facebook.com/EIKEeV/posts…

Video Ausschnitt der heute Journal Klimakatastrophensendung vom 3.8.18 zur Erklärung der andauernden Hitzewelle durch den (menschgemachten) Klimawandel – mit Widerlegung durch Mail  an ZDF Redaktion durch den Klimatologen und Physiker Prof. Dr. Werner Kirstein.Mit Dank an FMD’s TV-Channel für die Bereitstellung auf Youtube

Hier der Text der Mail

betrifft: heute Journal vom 03.08.2018
Datum 04.08.2018 10:30

An
zuschauerredaktion@zdf.de <zuschauerredaktion@zdf.de>

Sehr geehrter Herr Kleber,

es ehrt Sie, dass Sie im heute Journal im Zusammenhang mit der derzeitigen Hitze und Trockenheit auch mal den Sommer des Jahres 1540 kurz erwähnt haben. Leider nur sehr oberflächlich und in der Sache nicht angemessen bewertet.

Sie haben nämlich verschwiegen, dass das heiße und trockene Jahr 1540 (vom 28.02 bis zum 19.09) bei weitem extremer war als jetzt das Jahr 2018. Zum Beispiel hat es in Zürich in diesem langen Zeitraum nur viermal geregnet. In Mailand blieb es 5 Monate lang völlig trocken.

Aber auch 79 n. Chr. und 1387 und 1473 waren mehr als extrem trocken und heiß. In der viermonatigen Dürre von 1473 konnte die Menschen zu Fuß durch das trockene Donaubett laufen. Stellen Sie sich bitte solche Verhältnisse einmal heute vor! Sie können sich denken worauf ich damit anspiele.

Warum hören Sie nicht mal zur Abwechslung auf Klimatologen und bringen in Sachen Klimawandel immer nur die selbsternannten „Klimawissenschaftler“, die – und das dürfte Ihnen bekannt sein – lediglich von Computer-Modellierung mit CO2 etwas verstehen, in der Klima-kunde sich aber überhaupt nicht auskennen.

Abgesehen davon wurde mit den CO2-Emis-sionen aufs falsche Pferd in den Modellen gesetzt. Weiterhin haben Sie im heute Journal „vergessen“ zu sagen, dass die historischen, extre-men Ereignisse außerhalb der Industrialisierung lagen, ohne CO2- und CH4-Emissionen, ohne Viehwirtschaft und ohne vergleichbar starken Fleischkonsum der Menschen usw. zu-stande kamen.

Sie bleiben also bei der Methode des ZDF, die wesentlichen Informationen wegzulassen, um damit dem politisch gewollten Klimawandel Vorschub zu leisten. Nicht Lügenpresse, aber ganz gezielte selektive Lückenpresse präsentieren Sie in den Nachrichten und wundern sich vielleicht, dass Sie nur bei vielen Zuschauern in Altenheimen kritiklos beliebt sind.

Im übrigen gab es seit 1900 auch extreme Sommer: etwa 12 heiße(!) und 12 kühle Sommer – ohne erkennbare Regelmäßigkeit. Recherchieren Sie und informieren Sie sich richtig, bevor Sie bei vielen Zuschauern falsche Bilder und eine falsche Klimapolitik im Kopf verankern.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Werner Kirstein
Klimatologe und Physiker

Ergänzend verweisen wir auf dein EIKE Beitrag „Es gibt keine globalen Hitzewellen“ mit der klaren Feststellung von Ryan Maue Klimawissenschaftler des Cato-Institus, dass

dass die derzeitige Wetterlage nicht vom Durchschnitt der letzten 18 Jahre abweicht.

Ryan Maue

Das heißt nicht, dass es keine anhaltende Sommerhitze gibt. Die Medien nehmen jedoch die extremen Temperaturen in Teilen der Welt zum Anlass, diese in eine allumfassende „globale Hitzewelle“ zu verwandeln.

(1) Bspw. der Sommer 1959 Details dazu hier mit Dank an Leser Wischer

07 Aug 10:31

Smartphone-Bank: N26 führt Unterkonten zur Organisation der Finanzen ein

Mit den neuen Spaces können N26-Nutzer ihr Geld in Unterkonten ablegen und sollen so ihre Finanzen besser organisieren können. Das in den Spaces abgelegte Geld wird anschließend nicht mehr für Kartenzahlungen verwendet, kann aber auch einfach wieder zurück ins Hauptkonto verschoben werden. (N26, Fintech)
07 Aug 10:31

OVG Koblenz: Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an Autobahnraststätten

by Alexander Gratz

Nach einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz besteht kein Recht, die auf Autobahnraststätten vorhandenen Toiletten kostenlos zu benutzen. Ein Anspruch könne weder aus dem – mittlerweile gekündigten – Rahmenvertrag zwischen der Raststättenbetreiberin und dem Bundesverkehrsministerium, noch aus dem Prinzip der Daseinsvorsorge, den Grundrechten oder dem Gaststättenrecht hergeleitet werden. Das von der Beigeladenen verlangte Entgelt von 70 Cent sei geringfügig, zudem stünden in Rheinland-Pfalz neben den 28 Raststätten der Beigeladenen in elf anderen Betrieben sowie 43 unbewirtschafteten Rastanlagen kostenfreie Toiletten zur Verfügung.

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2018 – 1 A 10022/18.OVG

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17. November 2017 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.

Ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – liegt nicht vor.

I.

Insbesondere bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass der Antragsteller einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und aufzeigt, warum diese Erwägung in dem Sinne entscheidungserheblich war, dass die Entscheidung im Ergebnis unzutreffend ist.

Diese Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind hier nicht erfüllt.

Das angegriffene Urteil erweist sich jedenfalls im Ergebnis als zutreffend. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Gewährleistung einer unentgeltlichen Toilettennutzung in den von der Beigeladenen in Rheinland-Pfalz betriebenen Toiletteneinrichtungen (Sanifair-Konzept) zu. Ob die Klage deshalb – wie von dem Verwaltungsgericht angenommen – mangels Klagebefugnis bereits unzulässig war oder ob sie erst in der Begründetheit hätte scheitern dürfen, kann offenbleiben. Durch eine fälschlicherweise bereits als unzulässig statt als unbegründet abgewiesene Klage wäre der Kläger nicht beschwert (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 26. März 2003 – 8 ZB 02.2918 –, NVwZ 2004, 629).

1.

Ein Anspruch auf Gewährleistung einer unentgeltlichen Toilettennutzung in den von der Beigeladenen betriebenen Toiletteneinrichtungen (Sanifair-Konzept) – der letztlich allen erstinstanzlichen Sachanträgen des Klägers zugrunde liegt – ergibt sich namentlich nicht aus dem Rahmenvertrag mit der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen vom 29. Oktober 1998.

Der Beklagte hat schon im ersten Rechtszug unter Vorlage einer Kündigungsbestätigung des Bundesverkehrsministeriums dargelegt, dass die Beigeladene diesen Rahmenvertrag gemäß dessen § 13 Abs. 2 Satz 3 zum 31. Dezember 2013 gekündigt hat.

Weshalb diese Kündigung den Rahmenvertrag nicht wirksam beendet haben sollte, ist weder in einer dem § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechenden Weise dargelegt noch sonst ersichtlich. Der Kläger wirft insoweit lediglich die seines Erachtens „höchst komplexe Frage“ auf, ob ein Rahmenvertrag, der Grundlage für die Privatisierung der Nebenbetriebe an Bundesautobahnen darstellt, überhaupt gänzlich gekündigt werden kann oder ob in diesem Fall zwingend ein Folgevertrag abzuschließen ist.

Dabei übersieht er, dass das Gesetz die Übertragung von Bau und Betrieb von Nebenbetrieben an (private) Dritte nicht von dem Abschluss bzw. Fortbestand eines „Rahmenvertrages“ abhängig macht. Vielmehr sieht § 15 Bundesfernstraßengesetz – FStrG – insoweit eine Konzessionierung des Dritten im Einzelfall vor, die im Falle der Nebenbetriebe der Beigeladenen in Rheinland-Pfalz durch öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Vorbild eines Musterkonzessionsvertrags des Bundes erfolgt ist. Die Einhaltung der rechtlichen, namentlich der öffentlich-rechtlichen Vorgaben für den Betrieb ist gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 FStrG durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die Konzession sicherzustellen. Daher kann – entgegen dem Vorbringen des Klägers – nicht die Rede davon sein, dass die Beigeladene nach Kündigung des Rahmenvertrags die Nebenbetriebe nunmehr „nach eigenen Spielregeln“ gestalten und „freie wirtschaftliche Entscheidungen“ treffen könnte (vgl. hierzu etwa Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 15 Rdn.19 ff; Steiner, NJW 1994, S. 1712 f.).

Selbst wenn man aber – trotz vertragsgemäßer Kündigung – von einer Fortgeltung des Rahmenvertrags ausgehen wollte, so ließe sich aus diesem doch kein Anspruch des Klägers auf unentgeltliche Toilettennutzung ableiten. In dem Rahmenvertrag heißt es zum Thema „Toilettennutzung“ lediglich, die Rechtsvorgängerin der Beigeladenen werde sich „bemühen“, die unentgeltliche Benutzung von sanitären Einrichtungen ganzjährig durchgehend (24 Stunden) sicherzustellen. Ein klagbarer Anspruch privater Dritter auf unentgeltliche Toilettennutzung lässt sich hieraus auch bei wohlwollender Auslegung nicht entnehmen.

2.

Ein Anspruch des Klägers auf Gewährleistung einer unentgeltlichen Nutzung der Toiletten der Beigeladenen folgt auch nicht aus dem „Prinzip der Daseinsvorsorge“. Der Begriff der „Daseinsvorsorge“ beschreibt lediglich eine bestimmte Art von Staatsaufgaben, und zwar die Leistungsverwaltung, welche der Sicherung einer allgemeinen Versorgung der Bevölkerung dient. Unmittelbare Rechtsfolgen lassen sich aus ihm nicht herleiten, erst recht keine originären Leistungsansprüche Einzelner (vgl. Rüfner, in: HStR IV 2006, § 96 Rdn. 10; v. Mangoldt/Klein/Starck, GG Band 2, 7. Aufl. 2018, Art. 28 Rdn. 207).

Ein Anspruch des Klägers auf unentgeltliche Toilettennutzung könnte sich in diesem Zusammenhang allenfalls aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz – GG –) in Verbindung mit den Grundrechten, namentlich der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder dem Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG ergeben.

Die Grundrechte sind aber in erster Linie Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Ansprüche gegen den Staat lassen sich ihnen nur ausnahmsweise und nur unter engen Bedingungen entnehmen, nämlich allenfalls dann, wenn die begehrten Leistungen oder Maßnahmen zum Schutz des Grundrechts unbedingt erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 – juris, Rdn. 135; OVG NW, Beschluss vom 14. Dezember 2017 – 15 E 831/17 – juris, Rdn. 20 ff.).

Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Eine unentgeltliche Nutzung der Toiletten in den Nebenbetrieben der Beigeladenen in Rheinland-Pfalz ist zur Sicherung der Grundrechte des Klägers nicht unbedingt erforderlich.

Denn zum einen ist das Entgelt für die Toilettennutzung in den Betrieben der Beigeladenen geringfügig. Es hindert – bei verständiger Würdigung – niemanden an einer Toilettennutzung, zumal sich der Kreis möglicher Betroffener auf Personen beschränkt, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um eine Autobahn zu nutzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 – 4 C 1/93 – juris, Rdn. 43).

Zum anderen gibt es an rheinland-pfälzischen Autobahnen neben den sanitären Einrichtungen in den 28 Nebenbetrieben der Beigeladenen kostenfreie Toiletten in elf weiteren Nebenbetrieben sowie an 43 unbewirtschafteten Rastanlagen. Damit bestehen unabhängig von den Einrichtungen der Beigeladenen auch für den Kläger hinreichende Möglichkeiten unentgeltlicher Toilettennutzung.

Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg nicht einwenden, es sei „sachfremd“ von ihm zu erwarten, nach dem Tanken und Essen in einem Nebenbetrieb der Beigeladenen mehrere Kilometer weiterzufahren, um an einer kostenlosen öffentlichen Toilette seine Notdurft zu verrichten. Eine solche Weiterfahrt mag unangenehm und lästig sein. Gleichwohl ist der Staat von Rechts wegen nicht verpflichtet, dem Kläger diese Lästigkeit zu ersparen.

Des Weiteren kann der Kläger sich nicht mit Erfolg auf die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ berufen, die nach seinem Dafürhalten leide, wenn Reisende ihre Fahrt „mit voller Blase“ zunächst fortsetzen müssten, um eine kostenlose öffentliche Toilette zu erreichen. Wie bereits gesagt, ist das Entgelt für die Toilettennutzung in den Betrieben der Beigeladenen geringfügig und hindert vernünftigerweise niemanden an einer notwendigen Toilettennutzung. Die Sorge des Klägers um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist daher schon der Sache nach unbegründet. Im Übrigen liegt die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im öffentlichen Interesse. Der Kläger kann hieraus keine subjektiven Rechte ableiten.

Rechtlich unbedenklich ist es schließlich auch, dass die Entgelte für die Toilettenanlagen – jedenfalls nach dem Vorbringen des Klägers – so bemessen sind, dass sie der Beigeladenen eine Gewinnerzielung ermöglichen. Ein Grundsatz des Inhalts, dass Entgelte für Leistungen der Daseinsvorsorge „nur aus Kostendeckungsgründen“ erhoben werden dürften, existiert nicht. Andernfalls wäre eine Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge kaum noch möglich. Denn Private handeln im wirtschaftlichen Verkehr in aller Regel mit Gewinnerzielungsabsicht.

Von einer rechtswidrigen Ausnutzung der besonderen Lage von Reisenden an einer Autobahnraststätte kann bei einem – teilweise verrechnungsfähigen – Entgelt für die Toilettennutzung von nur 70 Cent nicht die Rede sein. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es bekanntermaßen schwierig und mit hohem Aufwand verbunden ist, Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit stark genutzter sanitärer Einrichtungen an Autobahnen dauerhaft sicherzustellen. Weshalb die Beigeladene verpflichtet sein sollte, diesen Aufwand – statt durch ein Entgelt für die Toilettennutzung selbst – durch anderweitige Einnahmen aus den Nebenbetrieben abzudecken, ist nicht hinreichend dargetan und auch sonst nicht ersichtlich. Eine entsprechende Rechtsregel existiert nicht.

3.

Einen Anspruch auf Gewährleistung einer unentgeltlichen Toilettennutzung in den Einrichtungen der Beigeladenen kann der Kläger schließlich auch nicht aus § 7 Abs. 4 der rheinland-pfälzischen Gaststättenverordnung – GastVO – herleiten.

Nach dieser Vorschrift dürfen notwendige Toilettenräume in Gaststätten nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt sein und für ihre Nutzung durch Gäste darf auch kein Entgelt erhoben werden.

Ein Anspruch auf unentgeltliche Toilettennutzung kann sich aus dieser Vorschrift – wenn überhaupt – nur für Gäste von Speise- und Schankwirtschaften, im vorliegenden Zusammenhang also nur für Gäste der Restaurants in den Nebenbetrieben der Beigeladenen ergeben.

Der Kläger hat seinen Anspruch auf unentgeltliche Toilettennutzung im ersten Rechtszug aber nicht auf Fälle beschränkt, in denen er in den Restaurants der Beigeladenen zu Gast ist. Ein unbeschränkter Anspruch auf unentgeltliche Toilettennutzung aus § 7 Abs. 4 GastVO scheidet aber von vornherein aus.

Selbst wenn man das Begehren des Klägers aber zu seinen Gunsten auf Fälle beschränkt, in denen er Gast in den Restaurants der Beigeladenen ist, so bietet § 7 Abs. 4 GastVO gleichwohl keine Grundlage für den geltend gemachten Anspruch auf unentgeltliche Toilettennutzung.

Dabei kann offenbleiben, ob die rheinland-pfälzische Gaststättenverordnung auf im Konzessionsmodell geführte Nebenbetriebe an Bundesautobahnen überhaupt Anwendung findet oder durch § 15 Abs. 2 FStrG als Sonderregelung verdrängt wird (So wohl Müller, in: Müller/Schulz, FStrG, 2. Aufl. 2013, § 15 Rdn. 26; Schönleiter, GewArch 2012, 65 <67>. Anders wohl Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kapitel 43 Rdn. 55.4, S. 1613).

Auch wenn man nämlich von einer Anwendbarkeit der Gaststättenverordnung neben oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 FStrG ausginge, so könnte der Kläger aus § 7 Abs. 4 GastVO keinen Anspruch auf unentgeltliche Toilettennutzung herleiten. Denn für Nebenbetriebe an Bundesautobahnen liegen – nach § 9 Nr. 2 GastVO – die Voraussetzungen für eine Abweichung vom Versperrungs- und Entgeltverbot des § 7 Abs. 4 GastVO vor.

Eine ausnahmslose Anwendung des § 7 Abs. 4 GastVO würde für Inhaber von Nebenbetrieben an Bundesautobahnen zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte im Sinne des § 9 Nr. 2 GastVO führen.

Anders als der „normale“ Gastwirt – den § 7 Abs. 4 GastVO mit seinem Versperrungs- und Entgeltverbot im Auge hat – muss der Inhaber eines Nebenbetriebs nach § 15 Abs. 2 FStrG und dem hierzu vorliegenden Musterkonzessionsvertrag unabhängig von den Öffnungszeiten seiner Gaststätte sanitäre Einrichtungen für 24 Stunden täglich zur Verfügung stellen. Er muss diese Einrichtungen nicht nur für die Gäste seiner Restaurants, sondern für alle Verkehrsteilnehmer bereithalten. Die Beigeladene hat in diesem Zusammenhang auf eine Studie verwiesen, der zufolge 80 Prozent der Sanifair-Nutzer die Restaurants der Nebenbetriebe nicht besuchen.

Bei sanitären Einrichtungen in Nebenbetrieben nach § 15 Abs. 2 FStrG steht somit der Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge eindeutig im Vordergrund und überwiegt den Zweck des § 7 Abs. 4 GastVO, der Gästen von Speise- und Schankwirtschaften eine kostenlose Toilettennutzung sichern soll. Für die Inhaber von Nebenbetrieben im Sinne des § 15 Abs. 2 FStrG stellt das Versperr- und Entgeltverbot daher eine vom Gesetz nicht beabsichtigte Härte dar, zumal es – wie bereits gesagt – schwierig und mit hohem Aufwand verbunden ist, Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit stark genutzter Autobahntoiletten dauerhaft sicherzustellen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 1972 – I CB 2/72 – GewArch 1972, 133 <134>; auch OVG RP, Urteil vom 9. Juni 1982 – 2 A 111/81 – GewArch 1982, 340 <341>).

Außerdem wird dem Zweck des Versperrungs- und Entgeltverbots aus § 7 Abs. 4 GastVO hier im Sinne des § 9 Nr. 2 GastVO auf andere Weise entsprochen. Wie bereits gesagt, ist das Entgelt für die Toilettennutzung geringfügig und hält vernünftigerweise niemanden von einer notwendigen Toilettennutzung ab. Außerdem gibt es an rheinland-pfälzischen Autobahnen kostenfreie Toiletten in ausreichender Zahl, die auch von den Nebenbetrieben der Beigeladenen in zumutbarer Weise erreichbar sind.

Auch der Widerspruch des Klägers gegen die zwischenzeitliche Genehmigung der Abweichung durch den Beklagten rechtfertigt vor diesem Hintergrund nicht die Zulassung der Berufung. Der Widerspruch wird – nach dem Vorgesagten – aller Voraussicht nach ohne Erfolg bleiben. Es wäre aber „bloße Förmelei“, die Berufung wegen einer möglichen aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zuzulassen, nur um die Berufung sodann nach Abschluss des Rechtsschutzverfahrens zurückzuweisen.

Dies gilt umso mehr, als der Beklagte die Genehmigung auch außerhalb des Widerspruchsverfahrens jederzeit aufheben könnte, ohne dass die Einrichtungen der Beigeladenen nach dem Sanifair-Konzept hierdurch rechtswidrig würden. Einer ausdrücklichen Genehmigung der Abweichung von § 7 Abs. 4 GastVO – wie der Beklagte sie vorsorglich erteilt hat – bedarf es neben den Dienstleistungskonzessionen für die Nebenbetriebe nämlich ebenso wenig wie einer Gaststättenerlaubnis (vgl. hierzu Müller, in: Müller/Schulz, FStrG. 2. Aufl. 2013, § 15 Rdn. 26)

II.

Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf.

Sachverhalt und Rechtslage sind vergleichsweise leicht zugänglich und überschaubar. Ungeachtet der dahingehenden Behauptungen des Klägers ist dem Senat nicht ersichtlich, weshalb es die Rechtssache erfordern sollte, die Grundlagen der Privatisierung der Autobahnnebenbetriebe in den 1990er Jahren, insbesondere den Rahmenvertrag vom 29. Oktober 1998 sowie den Musterkonzessionsvertrag umfassend einzusehen und rechtlich zu überprüfen.

Im vorliegenden Rechtsstreit steht nicht die Rechtmäßigkeit der Privatisierung der Autobahnnebenbetriebe auf dem Prüfstand, sondern der vermeintliche Anspruch des Klägers auf unentgeltliche Toilettennutzung. Diese Einzelfrage lässt sich – wie die Ausführungen unter I. zeigen – anhand der vorliegenden Unterlagen, namentlich der zu den Akten gereichten Auszüge aus dem Rahmenvertrag und dem Musterkonzessionsvertrag sowie anhand des Gesetzes und bereits vorhandener höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung beantworten. Die Angelegenheit weist daher keine überdurchschnittlichen, das normale Maß erheblich überschreitenden Schwierigkeiten auf.

III.

Die Berufung war auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf.

Den vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen kommt danach keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu.

Die Frage,

ob das Gaststättenrecht auf Nebenbetriebe der Autobahnen anwendbar ist oder durch das Bundesfernstraßengesetz verdrängt wird,

kann nach den Ausführungen unter I. offenbleiben, ohne dass dies am Ausgang des Rechtsstreits etwas ändern würde. Sie ist daher nicht entscheidungserheblich im Sinne der obigen Definition.

Dasselbe gilt für die Frage,

ob § 15 Abs. 2 Satz FStrG die Auftragsverwaltung eines Bundeslands und die damit zusammenhängende Prozessstandschaft im Hinblick auf die Bundesstraßenverwaltung mit dem Ergebnis durchbrechen kann, dass – entgegen dem ausdrücklich normierten Art. 90 Abs. 2 GG – zwingend die Bundesrepublik Deutschland zu verklagen ist.

Auch auf diese Frage kommt es nicht entscheidungserheblich an. Der Kläger besitzt keinen Anspruch auf Gewährleistung einer unentgeltlichen Toilettennutzung, und zwar weder gegen das Land noch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Frage nach dem „richtigen Klagegegner“ kann also offenbleiben, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsstreits etwas ändert.

Schließlich hat auch die vom Kläger aufgeworfene Frage,

ob ein Rahmenvertrag, welcher die hundertprozentige Privatisierung einer öffentlichen Einrichtung (hier: Nebenbetriebe an Bundesautobahnen) und alle wesentlichen zukünftigen grundlegenden Rechte und Pflichten beinhaltet, von einer Partei einseitig gekündigt werden kann mit der Rechtswirkung, dass die Vertragspartei sich ihrer sämtlichen Pflichten entledigt,

keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.

Die Frage lässt sich mit Auswirkungen über den Einzelfall hinaus in verallgemeinerungsfähiger Form nicht beantworten. Der Kläger hat lediglich die – aus seiner Sicht zentrale – Frage des vorliegenden Einzelfalls in verallgemeinernde Worte gefasst, ohne indes auch nur ansatzweise aufzuzeigen, in welchen weiteren Fällen diese Frage entscheidungserheblich werden könnte. Auch angesichts der Vielgestaltigkeit von Privatisierungsfällen sind aus der Beantwortung der Frage keine rechtgrundsätzlichen Erkenntnisse zu erwarten.

Im Übrigen kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Frage nicht entscheidungserheblich an. Wie unter I. 1. dargelegt, ergibt sich aus dem Rahmenvertrag vom 29. Oktober 1998 auch dann kein Anspruch des Klägers auf unentgeltliche Toilettennutzung, wenn man die Kündigung für unwirksam erachtet und daher von seiner Fortgeltung ausgeht.

IV.

Die Berufung war auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen. Dabei kann offenbleiben, ob das Verwaltungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2003 – 4 C 9/02 – abgewichen ist, indem es das Land Rheinland-Pfalz als den falschen Beklagten angesehen hat. Denn jedenfalls beruht das Urteil nicht auf dieser Abweichung. Der Kläger besitzt keinen Anspruch auf Gewährleistung einer unentgeltlichen Toilettennutzung, und zwar weder gegen das Land noch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Seine Klage war daher unabhängig davon abzuweisen, ob sie gegen den richtigen Klagegegner gerichtet war.

V.

Schließlich liegt auch kein Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO vor, auf dem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruhen kann.

Der Kläger rügt insoweit eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung durch das Verwaltungsgericht. Er habe auf den Rahmenvertrag vom 29. Oktober 1998 und mögliche Folgeverträge hingewiesen und die Rechte und Pflichten aus der Privatisierung angesprochen. Gleichwohl habe das Gericht diesbezüglich weder den Sachverhalt ermittelt noch habe es sich mit den hieraus folgenden Rechtsfragen beschäftigt. Außerdem habe das Verwaltungsgericht seine Beweisanträge auf Beiziehung und Auswertung des Rahmenvertrags und etwaiger Folgeverträge aus dem Schriftsatz vom 9. November 2017 nicht ausreichend bzw. gar nicht berücksichtigt.

Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ergibt sich aus diesem Vorbringen nicht. Mit der Verfahrensrüge kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung von Beweisen nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn im ersten Rechtszug ein entsprechender förmlicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich dem Gericht eine bestimmte Sachverhaltsermittlung nach den Umständen des Falles auch ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2009 – 9 B 64/08NVwZ 2009, 329 <330>; Urteil vom 20. März 2012 – 5 C 1.11 – juris, Rdn. 26; OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2011 – 6 A 11207/10 – juris).

Förmliche, den Anforderungen des § 86 Abs. 2 VwGO entsprechende Beweisanträge auf Beiziehung und Auswertung des Rahmenvertrags und etwaiger Folgeverträge hat der anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht gestellt. Er hat solche Beweisanträge mit anwaltlichem Schreiben vom 9. November 2017 lediglich angekündigt, ohne hierauf indes in der mündlichen Verhandlung zurückzukommen. Dabei hatte das Verwaltungsgericht bereits mit Schreiben vom 25. Januar 2017 darauf hingewiesen, dass es keine Veranlassung sehe, namentlich den Rahmenvertrag aus dem Jahr 1998 beizuziehen.

Eine Beiziehung und Auswertung des Rahmenvertrags und etwaiger Folgeverträge mussten sich dem Verwaltungsgericht auch nicht unabhängig von einem förmlichen Beweisantrag aus sonstigen Gründen aufdrängen. Nach dem Vorbringen des Beklagten ist der Rahmenvertrag durch Kündigung der Beigeladenen mit Ablauf des Jahres 2013 beendet worden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass das Gesetz einen solchen Rahmenvertrag nicht ausdrücklich fordert, wäre es an dem Kläger gewesen substantiiert darzulegen, welche entscheidungserheblichen Umstände sich aus den geschwärzten Teilen des Rahmenvertrags oder etwaiger Folgeverträge hätten ergeben können. Dies hat er jedoch weder im Verfahren des ersten Rechtszugs noch mit seinem hier zu bescheidenden Zulassungsantrag getan. Sein diesbezüglicher Vortrag bleibt tatsächlich wie rechtlich äußerst vage. Er war daher weder geeignet, das Verwaltungsgericht zu einer entsprechenden Beweiserhebung zu drängen noch genügt er im vorliegenden Zulassungsverfahren den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2011 – 6 A 11207/10 – juris).

VI.

Auch im Übrigen rechtfertigen die Darlegungen des Klägers eine Zulassung der Berufung nicht, so dass sein Zulassungsantrag mit der Kostenfolge des § 154 Abs. 2 VwGO abzulehnen war.

Dabei waren ihm gemäß § 162 Abs. 3 VwGO aus Billigkeitsgründen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen. Zwar hat die Beigeladene sich selbst mit ihrem Ablehnungsantrag in dem Zulassungsverfahren keinem Kostenrisiko ausgesetzt. Im Falle der Zulassung der Berufung wäre über die Kosten erst in der das Berufungsverfahren abschließenden Entscheidung zu befinden gewesen, ohne dass es hierbei auf die Anträge im Zulassungsverfahren angekommen wäre. Die Beigeladene hat mit ihrem Vorbringen jedoch einen wesentlichen Beitrag zu dem Zulassungsverfahren geleistet, so dass es aus diesem Grunde der Billigkeit entspricht, ihr einen Kostenerstattungsanspruch zuzuerkennen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sie sich – um sich wirksam an dem Verfahren zu beteiligen – notwendigerweise anwaltlich vertreten lassen musste. Ihre Anwaltskosten waren in diesem Sinne gleichsam unausweichlich.

Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 47 Abs. 1 und Abs. 3, 52 Abs. 2, 63 Abs. 2 Gerichtskostengesetz – GKG –.

07 Aug 10:30

Zum Bedarf an Wasser für Pump­speicher­kraftwerke

by Chris Frey
  1. Zur weiteren Versorgung bei Windstille und PV-Ausfall

  2. Zur Glättung der fluktuierenden Leistung der Wind- und Photovoltaikanlagen.

Zu Punkt 1:

Ich rechne mal ohne Wirkungsgrad. Mit Wirkungsgrad wird die Katastrophe nur größer.

Ich gehe mal von einer maximalen Netzlast von 80 GW aus, die im Notfall aus Pumpspeicherwerken mit 60 GW und 20 GW aus konventionellen Kraftwerken für eine Zeit von 21 Tagen bereitgestellt werden soll. Als Beispiel für ein Pumpspeicherwerk nehme ich mal das Werk Goldisthal in Thüringen. Das hat ein Nutzwasservolumen von 12.000.000 m³ und kann damit für 8 Stunden eine Leistung von 1 GW bereitstellen. Wir brauchen aber 60 dieser Anlagen um Deutschland mit 60 GW zu versorgen. Damit können wir dann 8 Stunden in Ruhe weitermachen. Wenn das Wasser der 60 Oberbecken dann abgearbeitet ist, sind insgesamt 60 * 12.000.000 m³ = 720.000.000 m³ Wasser geflossen. Der Tag hat aber 24 Stunden. Also müssen pro Tag nicht 60 sondern 180 Pumpspeicherwerke zur Verfügung stehen. Dafür benötigen wir dann 2.160.000.000 m³ Wasser. Es sollen aber 21 Tage überstanden werden können, also 21 mal soviel. Das bedeutet den Bau von insgesamt 21 * 180 Pumpspeicherwerken. Das sind dann 3780 Werke mit 45.360.000.000 m³ Wasservorrat im Unterbecken. Diese Wassermenge muss also dauerhaft in den Speichern zur Verfügung stehen, um im Notfall eingesetzt zu werden. Es handelt sich um 3780 Pumpspeicherwerke die Geld kosten aber kein Geld einbringen. Diese Werke stehen für die Vergleichmäßigung der Erzeugung aus volatilen Quellen nicht zur Verfügung. Die müssen noch zusätzlich gebaut werden.

Wer kann sich jetzt vorstellen wie viel Wasser das ist?

Ich habe mal die Wasserführung der großen deutschen Ströme zur Nordsee in Wikipedia nachgelesen :

Rhein 2900 m³/sec , Elbe 870 m³/sec, Weser 327 m³/sec mittlere Wasserführung

Das sind dann zusammen 4097 m³/sec oder 353.980.800 m³/Tag Die Pumpspeicherwerke benötigen also ungefähr die Wasserführung von 128 Tagen der Flüsse, die Deutschland zur Nordsee entwässern, um die Unterbecken zu füllen..

Wie bekommen wir das Wasser aber in die Oberbecken der Pumpspeicherwerke. Dazu müssen wir die gesamte Ökostromproduktion von 21 Tagen aufwenden, wenn denn Wind voll wehen würde. Also 21 Tage kein Strom in Deutschland. Die Sache muss ja fix gehen, denn die nächste Flaute kann ja schon morgen sein.

Jetzt wo scheinbar alles klar ist kommt die entscheidende Frage. Wo kriegen wir das Wasser für die Erstfüllung der Unterbecken her? Wir brauchen für 3780 Unterbecken mit je 12.000.000 m³ Nutzvolumen ja 45.360.000.000 m³ Wasser. Überall da, wo die Unterbecken sind, ist die Wasserführung der Flüsse, es sind Gebirgsbäche, sehr gering und von dem Wasser kann man nur einen Teil abzweigen.

Ich überlasse es dem Leser dieser Arbeit sich vorzustellen, wie das gehen soll ohne die Flüsse und Bäche im Gebirge zu zerstören. Mal abgesehen von der Zerstörung der Mittelgebirge durch 3780 Pumpspeicherwerke. An die Kosten ist ja noch nicht mal gedacht worden.

Ganz schlaue Leute werden jetzt auf die Weiterentwicklung von Batterien hinweisen. Dazu soll ja nur Forschung notwendig sein. Die gibt es schon seit mehr als 100 Jahren ohne den gewünschten Erfolg. Aber vielleicht müssen wir dann ganz Deutschland 10 Meter hoch mit Batterien vollstellen. Auch damit wäre Deutschland endgültig weltweit Vorreiter in Sachen Dummheit und Paranoia.

Zu Punkt 2:

Um die fluktuierende Stromerzeugung aus Windkraft zu glätten, also in eine nahezu konstante Netzeinspeisung zu wandeln sind Speicher notwendig, die bei Überleistung speichern und aus denen bei Unterleistung elektrische Leistung abgegeben wird. Dazu wird ein Speichermanagement gebraucht, das die Speicheranlagen steuert. In der folgenden Grafik ist die Erzeugungsleistung eines Monats aus Wind dargestellt.

Die Basis sind die Viertelstundenwerte der Leistungsmessung, die die Windrauhigkeit (Böen) ausblendet. Die Auswirkungen der Windrauigkeit auf die Netzfrequenz muss von drehzahlregelbaren rotierenden konventionellen Generatoren ausgeglichen werden. Windkraft ist, ebenso wie Photovoltaik, dazu nicht in der Lage. Windanlagen müssen immer die aus dem Wind gewonnene Leistung unmittelbar ins Netz einspeisen. Wenn das nicht geht, folgt die Notabschaltung oder die Windturbine verliert ihre Flügel.

Zum Betrieb einer solchen Anlage ist ein Speichermanager (SM) erforderlich. Hier ist ein Beispiel. Er ermittelt die erforderlichen Betriebswerte für den nächsten Tag, den 1. März. 2012

Der Speichermanager (SM) ermittelt aus den Viertelstundenwerten der Winderzeugerleistung des letzten Monats den Mittelwert, als rote Linie dargestellt. Aus den gelben Flächen ermittelt der SM die maximale Erzeugerleistung der Speicherkraftwerke am 4.Februar. Diesen Wert addiert er auf den Mittelwert und erhält damit den Grenzwert der maximal zulässigen Windleistung (graue Linie), bis zu der eingespeichert wird. Windleistung oberhalb dieses Grenzwertes muss abgeschaltet werden, also WKA abschalten. Dadurch wird erreicht, dass die Auslegung der Leistung für Pump- und Turbinenbetrieb der PSKW ungefähr gleich groß bleibt, was für Pumpturbinen sehr günstig ist. Spitzenleistungen (rote Flächen) zu speichern kostet viel Geld, kommt aber selten vor. Die werden dem Erzeuger aber auch honoriert.

Es ergeben sich drei Bereiche :

  1. Unter der roten Linie ist die direkt ins Netz eingespeiste Windleistung (grün) plus der Leistung der PSKW-Generatoren (gelb)

  2. Zwischen der roten und der grauen Linie ist die Leistung der PSKW-Pumpen (grau)

  3. Über der grauen Linie ist die abgeschaltete Windleistung (rot)

Man braucht jetzt für die Vorausschau auf den 1.März die meteorologische Windvoraussage für diesen Tag. Dann kann man, anhand der Daten des vergangenen Tages, Woche oder Monat, die voraus geschauten Grenzwerte ermitteln und danach die Anlagen fahren.

  1. rote Linie: Beginn der Speicherung von Windarbeit

  2. graue Linie: Beginn der Abschaltung von WKA.

Aus der Grafik, die ja ein Blick in die Vergangenheit ist, kann man weitere Fakten für die Aufgabe der Glättung ableiten :

1. Erzeugung Wind direkt plus Generatoren 4524 GWh

2. Generatorarbeit (geschätzte gelbe Fläche 30%) 1357 GWh

2a. Pumparbeit (geschätzte graue Fläche 30%) 1357 GWh

2b. Abgeschaltete Windarbeit (geschätzte rote Fläche 10% 452 GWh

3.Maximale Generatorleistung am 4.Februar 6,3 GW

Nun wird man einwenden, dass man ja gespeicherten Windstrom nicht in die Vergangenheit verlegen kann. Deshalb mache ich mit der Grafik einen horizontalen Flip und jetzt kann man gespeicherten Windstrom in die Zukunft verlegen. Es ist ja nur zur Veranschaulichung der Funktion eines Speichermanagers. Die grauen Flächen, oberhalb der roten Linie werden mit Turbinen in gelbe Flächen unterhalb der roten Linie gewandelt.

Jetzt kann man grob abschätzen wie viele PSKW vom Typ Goldisthal für den Betrieb des Monats Februar 2012 benötigt werden. Für die maximale Generator/Pumpleistung von

6,3 GW sind rund sechs Werke erforderlich. Es sind aber 1357 GWh elektrischer Arbeit zu speichern. Goldisthal kann 8 GWh speichern. Also braucht man 169 Werke vom Typ Goldisthal um im Februar über die Runden zu kommen. Es ist nur eine grobe Abschätzung, denn zwischen den Speicherungen gibt es ja auch Ausspeicherungen. Das für die Speicheranlagen ein gigantischer Netzausbau erforderlich ist dürfte klar sein. Wie man aber aus Südaustralien zur Kenntnis nehmen musste, ist eine Versorgung aus Erneuerbaren nur bis zu ca. 35% möglich. Die Anpassung an die geforderte Netzlast muss immer mit drehzahlregelbaren Dampf- oder Wasserkraftwerken erfolgen. Von Wasserkraftwerken sollte man lieber Abstand halten wie der Dammbruch in Laos kürzlich gezeigt hat. Stabilität bedeutet die Frequenz von 50 Hz einzuhalten und keine Netzüberlastungen durch regionale Untererzeugung zuzulassen.

Aus den Fakten des Aufsatzes ist klar zu erkennen, dass ein solches Konzept nicht umsetzbar ist, sondern nur dem paranoiden Kopf von ideologisierten Spinnern entfleucht sein kann. Sonst müsste man ja an Kriminalität denken. Das die Mehrheit der Fachleute schweigt ist schon sehr erstaunlich und das eine Bevölkerung so ungebildet ist und das nicht erkennt, ist nicht zu fassen. Solchen Menschen kann man alles einreden. Das kennt man in Deutschland ja bestens und hat nichts dazu gelernt.

Hier ein Zitat aus dem Werk eines deutschen Kanzlers:

„Man ging dabei von dem sehr richtigen Grundsatze aus, daß in der Größe der Lüge immer ein gewisser Faktor des Geglaubtwerdens liegt, da die breite Masse eines Volkes im tiefsten Grunde ihres Herzens leichter verdorben als bewußt und absichtlich schlecht sein wird, mithin bei der primitiven Einfalt ihres Gemütes einer großen Lüge leichter zum Opfer fällt als einer kleinen, da sie selber ja wohl manchmal im kleinen lügt, jedoch vor zu großen Lügen sich doch zu sehr schämen würde. Eine solche Unwahrheit wird ihr gar nicht in den Kopf kommen, und sie wird an die Möglichkeit einer so ungeheuren Frechheit der infamsten Verdrehung auch bei anderen nicht glauben können, ja selbst bei Aufklärung darüber noch lange zweifeln und schwanken und wenigstens irgendeine Ursache doch noch als wahr annehmen; daher denn auch von der frechsten Lüge immer noch etwas übrig- und hängen bleiben wird – eine Tatsache die alle großen Lügenvereine dieser Welt nur zu genau kennen und deshalb auch niederträchtig zur Anwendung bringen.“

Den Namen schreibe ich nicht. Kann sich ja jeder denken wer das war. Es funktioniert aber immer noch prima.

Michael Treml, Bremen

Über den Autor. Er hat sein ganzes Berufsleben in der Stromerzeugung mit Großkraftwerken, der Fernwärmeerzeugung und Verteilung als technischer Angestelter verbracht und ist jetzt im Ruhestand.

07 Aug 10:30

„Es gibt einen Videobeweis“

by Udo Vetter

In einem Ermittlungsverfahren geht es um eine Schlägerei. Der Wirt einer Gaststätte hat der Polizei ein Überwachungsvideo übergeben, welches die Polizei ausgewertet hat.

Mein Mandant, seinerzeit noch ohne Anwalt, ging zur Polizei und ließ sich vernehmen. Ich zitiere:

Möchten Sie sich zur Sache äußern? Tatvorwurf ist eine schwere Körperverletzung, möglicherweise auch Landfriedensbruch.

Es gibt einen Videobeweis, der uns hier vorliegt und der mittlerweile ausgewertet ist.

Was der Beamte nicht sagte: Auf dem Video ist mein Mandant nicht zu sehen. Es gibt auch keinerlei sonstigen Belege dafür, dass er überhaupt vor Ort war.

Die Hoffnung des Beamten war klar. Wenn es eine Möglichkeit gab, dass mein Mandant sich selbst belastet, dann nur unter dem Druck des angeblichen Videos. Die Art und Weise dieses Vorgehens kann man sicherlich noch als bloße kriminalistische List einsortieren. Man könnte aber auch daran denken, ob hier nicht schon der Grenzbereich zu einer verbotenenen Vernehmungsmethode in Form der Täuschung tangiert wird (§ 136a StPO).

Der Mandant hat die List jedenfalls durchschaut, was ja keineswegs einfach ist. Er verweigerte ab diesem Punkt jedwede Angaben und widerstand so der Versuchung, durch voreilige Angaben Beweismittel gegen sich selbst zu schaffen. Die einzigen Beweismittel, die es dann überhaupt gegeben hätte. Dem Staatsanwalt wird nun kaum etwas anderes übrig bleiben, als das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen.

Ich weiß nicht, ob der Polizeibeamte stolz auf sich sein kann.

07 Aug 10:30

Drive-by-wire: Schaeffler kauft Lenktechnik für autonomes Fahren

Autozulieferer Schaeffler hat vom Mittelständler Paravan dessen Drive-by-wire-Technik gekauft. Damit kann die Steuerung eines Fahrzeuges vollständig elektronisch erfolgen. Die Technik ist für Behindertenfahrzeuge entwickelt worden, ist aber auch für autonome Fahrzeuge wichtig. (Autonomes Fahren, Technologie)
07 Aug 10:30

Ausländische Investoren: Regierung will Firmenbeteiligungen für Nicht-EU-Länder erschweren

by ZEIT ONLINE: Wirtschaft -
Der Bund will Investoren von außerhalb der EU die Übernahmen deutscher Unternehmen im Zweifel untersagen. Es geht vor allem um sensible Technologien und Infrastruktur.
06 Aug 15:33

Die jahrelange beispiellose Hitze- und Dürreperiode in Europa um 1540 – ein Worst Case

by Chris Frey

Auf der Grundlage von über 300 Quellen mit Wetterberichten aus erster Hand aus einem Gebiet mit einer Größe von 2 bis 3 Millionen km² zeigen wir, dass Europa von einer beispiellosen, 11 Monate dauernden Mega-Dürre betroffen war. Die geschätzte Anzahl der Tage mit Niederschlag und die Niederschlagsmenge in Mittel- und Westeuropa im Jahre 1540 ist signifikant niedriger als die 100-Jahre-Minima der Periode mit instrumentellen Messungen für Frühjahr, Sommer und Herbst. Dieses Ergebnis wird gestützt durch unabhängige dokumentarische Beweise über extrem niedrige Pegelstände in Flüssen und weit verbreiteten Wald- und Feldbrände in ganz Europa. Wir haben gefunden, dass ein Ereignis dieser Größenordnung nicht von hypermodernen Klimamodellen simuliert werden kann.

Link: https://link.springer.com/article/10.1007/s10584-014-1184-2

Übersetzt von Chris Frey EIKE

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Dazu hier ein Bericht aus anderer Quelle:

… Über mehrere Wochen hinweg regnete es kaum noch., nach Quellenaussagen soll es in 26 Wochen an nur 5 Tagen ‚Tropflesregen‘ gegeben haben. Die Hitze des Sommers von 1540 ist das am besten belegte Ereignis im 16. Jahrhundert und kann als eines der Jahrtausendereignisse angesehen werden. Die kaum zu beschreibende Wasserverknappung führte zu einem Schreckensszenario und dokumentiert sich auch in markanten Negativsignaturen der verschiedensten Baumringe. Aus ihnen konnte die Niederschlagssumme zwischen November und Juni rekonstruiert werden: Das Niederschlagsdefizit betrug nach diesen Werten im Juni bereits 25%. Nachdem auch der Herbst zu trocken ausfiel, wurde der Wein durch den extrem hohen Zuckergehalt zu einem Jahrtausendwein, für den man, wie in der Würzburger Hofkellerei heute noch zu sehen ist, eigene Prunkfässer baute. Durch den hohen Zuckergehalt muss der Wein noch sehr lange genießbar gewesen sein, denn man kredenzte ihn zu besonders festlichen Anlässen noch in späteren Jahrhunderten… . Fortan wurde die Qualität dieses Weines zum unerreichten Standard, der noch zwei Jahrhunderte später als Bezugsmaßstab zitiert wurde. Als die Schweden 1631 Würzburg einnahmen, fahndeten sie nach diesem Wein, konnten ihn aber, da das Fass eingemauert war, nicht finden. Im 19. Jahrhundert ersteigerte ein englischer Weinhändler diesen Wein, füllte ihn in Flaschen und verkaufte diese. Letzte Flaschen dieser Kollektion sind heute noch – mit Inhalt – im speyerischen Weinmuseum und und weitere im Bürgerspital in Würzburg zu sehen… . Es gibt aber noch weitere Belege für die extreme Trockenheit: In Regensburg nutzte man den niedrigen Wasserstand, um für den Kranen neue Fundamente zu errichten: Rekordtrockenheit im Frühling sowie Rekordhitze und Rekordtrockenheit im Sommer lautet die nüchterne Klassifizierung… .

Quelle:Rüdiger Glaser, Die Klimageschichte Mitteleuropas, Seite 108, erschienen 2008 im primusverlag.

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Hinweis des Übersetzers: Das Jahr 1540 lag mitten in der „Kleinen Eiszeit“. Aber Kämpfe (2017) hat ja in mehreren Arbeiten nachgewiesen, dass Wetterextreme umso ausgeprägter sind, je kälter das Erdklima ist.

Das macht durchaus Sinn, denn je kälter das Klima auf der Erde, umso größer ist ja auch der Temperaturgegensatz zwischen niedrigen und hohen Breiten – mit der Folge stärkerer Extreme nach jeweils beiden Seiten.

06 Aug 15:33

Es gibt keine “globale Hitzewellen”

by Andreas Demmig

In letzter Zeit Sie sind wahrscheinlich auf Schlagzeilen über die „globale Hitzewelle“ gestoßen, die verheerende Schäden  von Japan über Europa bis nach Nordafrika anrichtet.

Falls Sie den Begriff „globale Hitzewelle“  zum ersten Mal hören, sind Sie damit nicht allein. Das liegt daran, dass es sich um einen Begriff handelt, der in hanebüchenden Schlagzeilen verwendet wird, um die Aufmerksamkeit zu steigern.

„‚Global Heat Wave‘ scheint ein neuer Begriff zu sein, den einige Leute in den Medien- und Klima-Lobbygruppen erfunden haben“, sagte Cliff Mass, ein Klimawissenschaftler an der Universität von Washington, dem  Daily Caller.

Der Juli scheint über einen Großteil der nördlichen Hemisphäre hinweg glühende Hitze zu haben, einschließlich Rekordhochs in Kalifornien und Kanada. Dreistellige Wärmegrade (in Fahrenheit 100 F = 38°C) wurden mit Todesfällen in Japan in Verbindung gebracht und brutzelnde Temperaturen trugen zu massiven Waldbränden in Skandinavien bei – Es ist mal wieder richtig Sommer.

Aber der Begriff „globale Hitzewelle“ weckt Bilder von Hitzeglocken, die den gesamten Planeten kochen. Was gemeint ist, sind Hitzewellen, die gleichzeitig in verschiedenen Teilen der Welt auftreten.

(RELATED: Obama Climate Regs Will Have ZERO Impact On Future Warming, So Why Is The Left Fighting So Hard To Keep Them In Place) (… Obamas Klimaregulierungen werden NULL Auswirkungen auf die zukünftige Erwärmung haben. Warum  also kämpft die Linke so hart, sie zu behalten?)

„Hitzewellen sind zwangsläufig lokalisierte Angelegenheiten, die normalerweise mit anomal hohem Luftdruck verbunden sind“, sagte Mass in einer E-Mail. „Globale Hitzewellen sind also weder ein wissenschaftlicher Begriff noch eine gute Beschreibung dessen, was passiert ist.“

Auf die Frage, ob es eine solche globale Hitzewelle gebe, sagte der Klimaforscher Kevin Trenberth vom National Center for Atmospheric Research: „Nein, aber es gibt globale Erwärmung: das bedeutet wirklich globale Erwärmung und manifestiert sich in vielerlei Hinsicht, eine davon sind Hitzewellen und Waldbrände. „

Auch der Klimawissenschaftler des Cato-Instituts, Ryan Maue, kritisierte Schlagzeilen, in denen von einer „globalen Hitzewelle“ die Rede ist und von Wissenschaftlern, die ihre Namen für solche haarstäubenden Behauptungen zur Verfügung stellen.

Quelle @Ryan Maue ; weathermodels.com; Nutzung auf nicht-kommerziellen Webseiten erlaubt

Abgesehen davon, dass es Winter in der südlichen Hemisphäre ist, bemerkte Maue, dass die Temperatur der nördlichen Hemisphäre derzeit dem Durchschnitt der letzten 18 Jahre entspricht. Er stellte außerdem fest, dass die Landtemperaturen der nördlichen Hemisphäre derzeit insgesamt unter dem Normalwert lagen.

Das heißt nicht, dass es keine anhaltende Sommerhitze gibt. Die Medien nehmen jedoch die extremen Temperaturen in Teilen der Welt zum Anlass, diese in eine allumfassende „globale Hitzewelle“ zu verwandeln.

Die Washington Post ging so weit zu sagen, dass die „Schlagzeilen, die eine globale Hitzewelle ankündigen, nicht übertrieben sind“. Und behauptet dann auch noch unschuldig, dass „der größte Teil der nördlichen Hemisphäre, wo es derzeit Sommer ist, viel heißer ist als normal“.

Andrew Freedman berichtete  auf Axios, dass die globale Hitzewelle im Jahr 2018 so allgegenwärtig ist, dass die Wissenschaftler überrascht sind.  Freedman zitiert mehrere Wissenschaftler um seine Behauptungen zu untermauern, wie ‚ungewöhnlich‘ die aktuellen Wetterprofile [.. pattern) sind.

„Selbst für jemanden, der extreme Wetter versteht und wie der Klimawandel extreme Wetterereignisse beeinflusst, ist das, was in diesem Sommer passiert, unglaublich“, erzählte Bernadette Woods, Chef-Meteorologe am Climate Central gegenüber Axios.

Die „globale Hitzewelle“ wurde von Demokraten genutzt, um politische Punkte gegenüber  Präsident Donald Trump gutzumachen.

 

https://www.axios.com/global-heat-wave-stuns-scientists-as-records-fall-4cad71d2-8567-411e-a3f6-0febaa19a847.html …

Im vorstehenden Twitter führt der Link zu Axios und zeigt im Aufmacherbild eine Temperatur von 213°F (=100°C)

 

Dieser Beitrag wird andere Nachrichtenagenturen wahrscheinlich nicht davon überzeugen, ihre „globale Hitzewelle“ fallen zu lassen, aber die Frage, die sie sich stellen sollten, ist, ob sie ihrer Sache helfen oder nicht.

„Es tut weh, weil diejenigen, wo es nicht heiß ist, es ablehnen“, sagte Trenberth zu The Daily Caller. „Man sagt, es ist Wetter, ohne zu merken, dass es immer Wetter gibt und Regionen oberhalb und unter dem Normalen.“

Gefunden auf The Daily Caller News Foundation vom 30.07.2018

Übersetzt durch Andreas demmig

06 Aug 15:32

Niedrigstrahlung und Krebs: LNT-Modell und Strahlungshormesis kurz erklärt

by Rainer Klute

Gastbeitrag von Mohan Doss

Was passiert eigentlich, wenn man niedrig dosierter Strahlung ausgesetzt wird, beispielsweise bei einer klinischen Untersuchung? Wie wirkt sich das auf das Risiko aus, an Krebs zu erkranken? Dr. Mohan Doss vom Fox Chase Cancer Center in Philadelphia (USA) stellt die beiden Erklärungsmodelle LNT und Strahlungshormesis kurz vor.

LNT-Modell

Das LNT-Modell ist einfach, leicht zu verstehen und populär. Aber es ist falsch, denn es stimmt mit den tatsächlichen Beobachtungen nicht überein.

  1. Niedrigstrahlung verursacht einige DNS-Schädigungen und Mutationen.
  2. Mehr Mutationen bedeuten mehr Krebs.

Strahlunghormesis

Strahlungshormesis ist realitätsnah und schwieriger zu verstehen. Aber sie ist korrekt, denn sie stimmt mit den tatsächlichen Beobachtungen überein.

  1. Niedrigstrahlung verursacht einige DNS-Schädigungen.
  2. Auch ohne Niedrigstrahlung treten durch natürliche Ursachen DNS-Schädigungen auf. Diese Schädigungen sind erheblich umfangreicher als diejenigen durch Niedrigstrahlung.
  3. Unser Körper reagiert auf die von Niedrigstrahlung verursachten zusätzlichen DNS-Schädigungen durch einen verstärkten Einsatz von Abwehrmechanismen wie Antioxidantien und DNS-Reparaturenzyme. Diese erhöhte Abwehr hält einige Zeitlang an.
  4. Der verstärkte Einsatz von Abwehrmechanismen behebt nicht nur die von der Niedrigstrahlung verursachten Schädigungen, sondern repariert auch Teile der durch natürliche Ursachen verursachten übrigen Schädigungen, und er bietet eine Zeitlang Schutz vor neuen Schädigungen.
  5. Insgesamt gibt es nach einer niedrig dosierten Bestrahlung weniger DNS-Schädigungen und Mutationen als nach gar keiner Bestrahlung.
  6. Die Hauptursache für Krebs sind nicht Krebsmutationen. Praktisch jeder von uns hat Krebsmutationen in seinem Körper, aber nur wenige von uns haben eine Krebserkrankung.
  7. Die Hauptursache für Krebs ist Immunsuppression. Es gibt jede Menge Daten, die dies belegen. Wird das Immunsystem unterdrückt, steigt das Krebsrisiko. Wird das Immunsystem angekurbelt, sinkt das Krebsrisiko.
  8. Niedrigstrahlung verursacht einige DNS-Schädigungen. Die geschädigten Zellen regeln RAE-1 und andere Liganden des NKG2D-Rezeptors hoch, was natürliche Killerzellen aktiviert. Dies ist die mechanistische Ursache für Strahlungshormesis.
  9. Die natürlichen Killerzellen eliminieren Krebszellen. Daher gibt es nach einer niedrigdosierten Bestrahlung weniger Krebs.

Strahlunghormesis (Zusammenfassung ohne die DNS-Diskussion)

  1. Niedrigstrahlung erhöht die Aktivierung natürlicher Killerzellen.
  2. Die natürlichen Killerzellen eliminieren Krebszellen. Daher gibt es nach einer niedrigdosierten Bestrahlung weniger Krebs.

Das englischsprachige Original dieses Beitrags erschien bei der XLNT Foundation.


Mohan Doss

Mohan Doss ist Professor am Fox Chase Cancer Center, Philadelphia (USA). Er arbeitet als medizinischer Physiker in der Abteilung Diagnostische Bildgebung und forscht über die gesundheitlichen Auswirkungen von Niedrigstrahlung. Spezialgebiete: Physikalische Unterstützung der Nuklearmedizin, PET, CT, Röntgen- und Fluoroskopie-Systeme. Mohan Doss ist Gründungsmitglied von SARI (Scientists for Accurate Radiation Information) und Präsident der XLNT Foundation.

Der Beitrag Niedrigstrahlung und Krebs: LNT-Modell und Strahlungshormesis kurz erklärt erschien zuerst auf Nuklearia.

06 Aug 15:14

Gericht bestimmt Windkraftbetreiber dazu, die lärmgeschädigten Nachbarn zu Marktpreisen auszuzahlen

by Andreas Demmig

Ein australisches Gericht stellte fest, dass langfristige Nachbarschaft zu Windkraftanlagen ein Weg zur Krankheit ist: Ein australisches Gericht erkennt Lärmbelästigungen durch Windkraftanlagen als gesundheitsschädlich an

Und diese Entscheidung erhöht nur die größte Angst der Windindustrie, dass eines Tages das unverblümte Gesetz zugunsten ihrer Tausenden von Opfern angewendet werden könnte. Nach öffentlichem Recht gelten auch unangemessene Lärmbelästigungen als Eingriff in die Eigentumsrechte, indem die Nutzung und den Genuss von Land unter anderem durch übermäßigen Lärm verhindert: Judge finds case to answer in Falmouth Nuisance Claim [… WKAs sind über Nacht stillzusetzen]

Investoren von Windkraftanlagen, die das Risiko auf Multimillionen-Dollar-Ausschüttungen vermeiden wollen sind, schikanieren und treiben die Anwohner dazu, die so genannten „gute nachbarschaftliche Vereinbarungen“  einzugehen. Mit der Unterschrift verzichtet der Anwohner auf jedes gesetzliche und gemeinrechtliche Recht, das ihn schützen könnte, für ein paar Tausend Dollar pro Jahr:

Wind Farm Neighbours Forced to Sign Away All Legal Rights in ‘Good Neighbour Agreements’

Dieser faustische „Vertrag“ bedeutet buchstäblich, dass Sie ihr Leben weggeben.

Die nächste Verteidigungslinie der Windindustrie, um rechtliche Schritte zu vermeiden, besteht darin, dass sie die Immobilien ihrer Opfer in aller Stille kaufen, mit Klauseln, die sie gegen alle möglichen Rücktritte der Besitzer absichern, um Klagen von diesen dann für immer abzuschmettern:

Victorian Planning Department involved in Waubra Wind Farm Non-Compliance Cover Up

[… Zusammenarbeit mit den Behörden; … Lügen über die Nichteinhaltung der Lärmbedingungen von Planungsgenehmigungen und, wenn sie ertappt wurden, Rückfälle und Verschleierungen]

In den USA sind die von den Anwohnern verfolgten Aktionen gegen Geräuschbelästigungen so weit gediehen, dass die Geschworenen bestimmt wurden – nur um die Windindustrie bereits in Panik zu setzen – bevor die Kläger ihre Geschichten nicht tolerierbarer Leiden durch die Windindustrie ihren Mitbürgern [… den Geschworenen] vortragen konnten:

US Wind Farm Operator Settles to Shut Down Neighbours’ Dynamite Damages Case

[… Die Windindustrie … will nie / bzw. darf nie zulassen, dass es in einem dieser Fälle zu einer endgültigen Entscheidung und Beurteilung kommt. (wegen der Vergleichbarkeit bei einer nächsten Klage) … Der übliche Weg ist, hinter verschlossenen Türen einen Vergleich abzuschließen; weit weg vom grellen Licht der Medien… Angesichts der zunehmenden Schadenersatzforderungen in Dänemark (siehe den Beitrag hier) hat die dänische Windindustrie begonnen, die Heime ihre tatsächlichen und potenziellen Opfer  – und sogar ganze Dörfer – aufzukaufen, die Bulldozer kommen zu lassen und das Grundstück einzuebnen (siehe den Beitrag hier)].

Die Windindustrie operiert wie ein Team von staatlich sanktionierten Dieben und zerstört den Wert von benachbarten Immobilien mit völliger Straflosigkeit, wenn nicht gar aktiv von Regierungen und Behörden gefördert:

No Retreat & No Surrender: Wind Industry’s Victims Left Furious at Government Inaction [Kein Rückzug und keine Kapitulation: Die Opfer der Windindustrie sind wütend über die Untätigkeit der Regierung]

Die Bauern, die mit der Windindustrie Geschäfte machen, sind nicht besser:

SA Farmers Paid $1 Million to Host 19 Turbines Tell Senate they “Would Never Do it Again” due to “Unbearable” Sleep-Destroying Noise

[Landwirte in Südaustralien erhielten $ 1 Million als Pacht für eine Windfarm. Sagen Sie dem Senat, dass sie es nie wieder tun würden, wegen „unerträglichen“ Schlafzerstörenden Lärms]

Investoren für Windkraft zahlen „peanuts“, um ihre Industrieanlagen in die hinteren Kuhweiden der Leichtgläubigen und Naiven zu spießen. Und sie zahlen absolut nichts, um den Wertverlust der Immobilie des Nachbarn auszugleichen.

Jedoch, in dem streitsüchtigen Land der Freiheit und Heimat der Tapferen, den Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten die Gerichte jedoch eine andere Auffassung.

Nach der langjährigen Regel, „mein Haus ist meine Burg“, schwingen US-Richter den Hammer bei einer wachsenden Liste von Fällen, in denen die Windindustrie schließlich gezwungen wird, ihre Opfer für die sehr hohen Verluste angemessen zu entschädigen.

 

Klagen gegen Geräuschbelästigungen durch WKAs sind gelöst – Zahlen Sie die Hausbesitzer aus!

LPB-Netzwerk , Roger A McEowen ,8. Juni 2018

 

Überblick

Wind „Farmen“ können Konflikte für Grundeigentümer in der Nähe darstellen, indem sie geräuschbedingte Probleme verursachen, die mit Turbinenlärm, Flackereffekten, gebrochenen Rotorblättern, Eiswürfen und kollabierenden Türmen verbunden sind.

Gerichte haben inzwischen eine große Flexibilität bei der Ausarbeitung eines Mittels zur Bewältigung von Belästigungsproblemen. Eine aktuelle Verordnung einer öffentlichen Regulierungsbehörde ist ein Beispiel für diesen Punkt.

 

Prozessführung  bei Windfarm Geräuschen

Die Anfechtungsklagen gegen große „Windparks“ befinden sich in einem frühen Stadium, es gab jedoch einige wichtige Gerichtsentscheidungen. Ein Fall, der 2007 vom Obersten Gericht von West Virginia entschieden wurde, veranschaulicht die Probleme des Landnutzungskonflikts, die Windparks darstellen können. In Burch, et al. v. Nedpower Mount Storm, LLC and Shell Windenergy, Inc., 220 W. Va. 443, 647 S.E.2d 879 (2007), entschied der Gerichtshof, dass ein geplanter Windpark, der aus rund 200 Windrädern in der Nähe von Wohneigentum endsteht, ein Ärgernis darstellen könnte. Sieben Hauseigentümer, die in einem Umkreis von drei Kilometern von dem Ort der Errichtung der Turbinen wohnten, forderten eine dauerhafte einstweilige Verfügung gegen den Bau und den Betrieb des Windparks mit der Begründung, dass sie durch Turbinenlärm beeinträchtigt würden Flickereffekte durch die Flügel, potentielle Gefahr durch gebrochene Rotorblätter, Eisschleudern, kollabierende Türme und eine Reduzierung ihrer Immobilenwerte.

Das Gericht befand, dass, obwohl der Bundesstaat den Windpark genehmigt hatte, dass die gängige Gesetzeslehrmeinung immer noch gilt. Während das Gericht feststellte, dass der Windpark an sich kein Ärgernis war, stellte das Gericht fest, dass der Windpark zum Ärgernis werden könnte. Die Vorwürfe der Kläger reichten aus, um einen Antrag zu stellen, der es dem Gericht erlaubte, die Errichtung des Windparks zu verbieten.

In einem anderen Fall, der mit den lärmbedingten Aspekten großer Windparks verbunden war, bestätigte der Oberste Gerichtshof von Kansas eine Verordnung des Bezirksgerichts, die kommerzielle Windparks in der Grafschaft verbietet. . Zimmerman v. Board of County Commissioners, 218 P.3d 400 (Kan. 2009). Das Gericht stellte fest, dass die Grafschaft die gesetzlichen Vorschriften beim Erlass der Verordnung ordnungsgemäß befolgt hatte und dass die Verordnung vernünftig war, basierend auf der Berücksichtigung der Ästhetik, Ökologie, Flora und Fauna der Grafschaft in den Flint Hills.

Das Gericht führte die zahlreichen nachteiligen Auswirkungen kommerzieller Windparks an, einschließlich der Schädigung der lokalen Ökologie und des Lebensraumes der Präriehühner (einschließlich Brutgebiete, Nist- und Nahrungsgebiete und Flugmuster) und des nicht-zur-Natur gehörenden Anblicks  großer Windkraftanlagen. Der Gerichtshof stellte ferner fest, dass kommerzielle Windparks negative Auswirkungen auf die Immobilienwerte haben und dass auch der landwirtschaftliche und naturnahe Tourismus darunter leiden würde.

 

Buy-Out angeordnet

Ein kürzlich erteilter Auftrag der Minnesota Public Utilities Commission (Kommission ~ für Verbraucherschutz) verlangt von einem Windenergieunternehmen, zwei Familien auszubezahlen, deren Gesundheit und Leben von einem Windparkkomplex in der Nähe von Albert Lea, Minnesota, erheblich beeinträchtigt wurden. Es ist daher ist es wahrscheinlich, dass die Häuser abgerissen werden, so dass der Windpark ungehindert von lokalen Grundeigentümern betrieben werden kann, die sich gegen den Betrieb wehren könnten. Denn die Anordnung besagt, dass die Anwohner, wenn die Häuser stehen bleiben und neue Bewohner einziehen, die Windinvestoren nicht auf die Einhaltung der Lärmvorschriften verzichten dürfen, selbst wenn die Hauseigentümer bereit wären, im Gegenzug für eine Zahlung oder durch eine andere Vereinbarung auf die Lärmstandards der Minnesota Pollution Control Agency [~ Umweltbehörde] zu verzichten.

Der Fall: Wisconsin Power and Light, Co., No. ET-6657/WS-08-573, Minn. Pub. Util. Commission (Jun. 5, 2018) hat bereits eine ziemlich lange Verfahrensgeschichte.

Am 20. Oktober 2009 erteilte die Kommission der Wisconsin Power and Light Company (WPL, Energielieferant) die Genehmigung für die rund 200 Megawatt umfassende erste Phase des Bent Tree Wind Projekts in Freeborn County, Minnesota. Der Windpark hat im Februar 2011 den kommerziellen Betrieb aufgenommen.

Am 24. August 2016 erließ die Kommission eine Anordnung zur Lärmüberwachung und Lärmuntersuchung am Projektstandort. In der Zeit von September 2016 bis Februar 2018 haben mehrere Grundeigentümer in der Umgebung über 20 Briefe zu den gesundheitlichen Auswirkungen eingereicht, die sie durch den Windpark erlitten haben.

Am 28. September 2017 reichte das EERA (Department of Commerce Environmental Review Analysis Unit) einen Bericht über die Lärmbeurteilung nach dem Bau für das Projekt ein und identifizierte 10 Stunden der Überschreitung der Lärmstandards der Minnesota Pollution Control Agency (MPCA) während des zweiwöchiger Überwachungszeitraum.

Am 7. Februar 2018 hat die EERA einen Phase-2-Nach-Bau-Lärmbewertungsbericht eingereicht, der zu dem Schluss kommt, dass bestimmte Projektturbinen einen signifikanten Beitrag zu den Überschreitungen der MPCA-Umgebungsgeräuschstandards bei bestimmten Windgeschwindigkeiten leisten. Am nächsten Tag reichte die WPL ein Schreiben ein, in dem die Kommission darüber informiert wurde, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf den Phase-2-Bericht reagieren würde und sofort drei Turbinen des Projekts, von denen zwei im Phase-2-Bericht identifiziert wurden, (bei Überschreitungen von … Windgeschwindigkeiten) abschalten würde.

Am 20. Februar 2018 reichten die Grundeigentümer einen Antrag zur Begründung und Anhörung ein und beantragten, dass die Kommission eine Erklärung erstellen solle, warum die Standortgenehmigung für das Projekt nicht widerrufen werden dürfe  und beantragte eine Anhörung im Rahmen des streitigen Verfahrens.

Am 19. April 2018 reichte der Energielieferant WPL bei der Kommission eine Mitteilung über eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung und eine gemeinsame Empfehlung und einen Antrag ein, wonach WPL mit jedem Grundstückseigentümer eine vertrauliche Vereinbarung einging, mit der die Parteien den Verkaufsbedingungen ihrer Immobilien an WPL, der Ausführung von Dienstbarkeiten auf dem Grundstück und Freigabe aller Forderungen des Grundbesitzers gegen WPL zustimmten. Das Abkommen legte auch die Bedingungen fest, unter denen die Vereinbarung durchgeführt werden würde.

Die Kommission stellte fest, dass die Beilegung des Streits und die Bedingungen der Vereinbarung im öffentlichen Interesse liegen und zu einer vernünftigen und umsichtigen Lösung der in den Beschwerden des Grundeigentümers aufgeworfenen Fragen führen würden. Daher genehmigte die Kommission die Vereinbarung mit der zusätzlichen Auflage, dass WPL beim Verkauf eines der Grundstücke bei der Kommission die Anmeldung des Verkaufs einreicht und angibt, ob das Grundstück als Wohnsitz [weiter] genutzt wird.

Wenn die Immobilie nach dem Verkauf oder nach der Vermietung als Wohnsitz genutzt werden soll, muss der um die Genehmigung Nachsuchende bei der Kommission mehrere Dinge einreichen – die Meldung des Verkaufs oder der Vermietung, die Dokumentation der gegenwärtigen Einhaltung der Lärmstandards von Turbinen, die Dokumentation jeder früheren schriftlichen Mitteilung zu diesem potenziellen Wohnsitz in Bezug auf frühere Lärmstudien, in denen bemängelt wird, dass die Lärmstandards überschritten wurden, und gegebenenfalls die derzeitigen Lärmstandards in Bezug auf die Immobilie, sowie etwaige Pläne zur Abschwächung oder andere relevante Informationen.

 

Fazit

Die in der Minnesota-Angelegenheit erlassene Anordnung ist nicht völlig einzigartig. Vor einigen Jahrzehnten ordnete der Oberste Gerichtshof von Arizona an, dass ein Immobilienentwickler die Kosten für eine Viehfütterung bezahlte, um die Fütterungsplätze weiter von dem Gebiet wegzuführen, in das der Entwickler expandierte. Spur Industries, Inc. gegen Del E. Webb Development Co., 108, Ariz. 178, 494, Pd 700 (1972).

Aber das Entscheidende ist, dass die Angelegenheit in Minnesota ein Beispiel dafür ist, was in einem ländlichen Gebiet passieren kann, wenn ein Windenergieunternehmen in der Gemeinde investieren will.

LPB Network

 

gefunden auf stopthesethings vom 24. Juli 2018

Übersetzt durch Andreas Demmig

https://stopthesethings.com/2018/07/24/us-courts-ordering-wind-power-operators-to-buy-out-noise-affected-neighbours-at-market-rates/

06 Aug 15:13

Star Trek: Patrick Stewart kehrt als Jean-Luc Picard zurück

Nachdem Patrick Stewart zuletzt 2002 die Rolle des Jean-Luc Picard in Star Trek spielte, wird er für eine Serie von CBS All Access wieder seinen Platz als Captain der Enterprise einnehmen - "Energie!" (Star Trek)
06 Aug 15:13

Der grobe Fehler der Klimatologie – eine Aktualisierung

by Chris Frey

[Anmerkung des Übersetzers: Bei der folgenden Übersetzung ist mir bei einigen Begriffen keine sinnvolle Übersetzung ins Deutsche eingefallen. Diese Begriffe sind kursiv gesetzt. Alle anderen Hervorhebungen sind vom Original übernommen. – Ende Anmerkung]

Hier möchte ich unsere Beweiskette für Laien erklären (weil ich auch genau das bin). Falls man einen detaillierteren Einstieg in die dahinter stehende Physik wünscht, dann findet man den in diesem PDF mit dem Titel error-summary.

Nach einer kurzen Darstellung unserer Argumentation möchte ich nur so zum Spaß die prinzipiellen Einwände der Begutachter einflechten, zusammen mit unseren Antworten darauf. Mögen die Leser entscheiden, ob wir oder die Begutachter richtig liegen.

Wie Klimatologen vergessen, dass die Sonne schien

Klimatologen, die globale Erwärmung zu prophezeien versuchen, haben in ihren Ergüssen den Sonnenschein vergessen. Nach der Korrektur dieses groben physikalischen Fehlers ergab sich die globale Erwärmung nicht zu 2 bis 4,5 K pro CO2-Verdoppelung, wie es die Klimamodelle simulieren. Vielmehr ergab sich ein geringer, langsamer, harmloser und insgesamt vorteilhafter Anstieg von 1,17 K.

Das Climate Model Intercomparison Project (CMIP5: Andrews+ 2012) hatte prophezeit, dass eine Verdoppelung des CO2-Gehaltes der Luft die Welt um 1,04 ±1,5 K erwärmen würde (vor Einwirkung von Rückkopplungen) und 3,37 ±1,3 K nach Berücksichtigung von Rückkopplungen. Das IPCC sagt 3,0 ±1,5 K. Einige Studien (z. B. Murphy 2009) prophezeien sogar Schätzungen bis 10 K pro CO2-Verdoppelung.

Klimatologen liegen falsch, wenn sie die Rückkopplungs-Mathematik aus der Regeungsl-Theorie heranziehen, ohne diese überhaupt verstanden zu haben. Sie wendeten eine abgewandelte Rückkopplungs-System-Verstärkungs-Gleichung an, welche sich allein auf geringe Änderungen der Referenztemperatur vor der Rückkopplung stützt und auf die Gleichgewichts-Temperatur nach der Rückkopplung. Aber in die Grundgleichung, welche sie sich aus der Regelungs-Theorie ausgeliehen haben, gehen absolute Temperaturwerte in Kelvin ein und nicht einfach nur Änderungen der Temperatur.

Ihre abgewandelte Gleichung ist eine valide Gleichung, weil sie die Differenz zwischen zwei Fällen der Grundgleichung konstituiert. Allerdings subtrahierten sie effektiv den Term für die 243,3 K Emissionstemperatur heraus, welche auf der Erde ohne nicht kondensierende Treibhausgase herrschen würde, getrieben durch die Tatsache, dass die Sonne scheint. Gleiches gilt für den Term der Erwärmung um 11,5 K durch vorindustrielle Treibhausgase.

Weil sie diese vitale Information verloren haben, kann ihre abgewandelte Gleichung nicht zuverlässig den wahren System-Verstärkungs-Faktor abbilden, also das Verhältnis der Gleichgewichts- zur Referenz-Temperatur. Stattdessen versuchten sie, den Heiligen Gral aus den Studien zur globalen Erwärmung zu finden, indem sie individuellen Rückkopplungen aus den Computermodell-Ergebnissen nachjagten. Sie suchten nach stumpfen Nadeln im falschen Heuhaufen, obwohl sie doch alles, was sie brauchten bereits hatten (wenn sie es denn nur gewusst hätten).

Messungen und Beobachtungen können uns keinen Aufschluss über die Größenordnungen individueller Rückkopplungen geben, und sie können uns nicht dabei helfen zu unterscheiden zwischen individuellen Rückkopplungen der menschengemachten Erwärmung, welche sie hervorrief.

Fügt man den fehlenden Sonnenschein und die vorindustrielle Treibhausgas-Erwärmung wieder ein, kann jeder den wahren System-Verstärkungs-Faktor berechnen. Die Berechnung geht schnell und ist direkt und genau. Man muss nicht einmal die Größenordnung einer jeden individuellen Rückkopplung kennen. Alles, was man braucht, ist die gesamte Referenztemperatur (vor der Rückkopplung) und die Gleichgewichtstemperatur (nach der Rückkopplung) in irgendeinem ausgewählten Jahr.

Im Jahre 1850 betrug die Referenztemperatur – also die Summe der Erwärmung von 243,3 K durch die Sonne und weiteren 11,5 K durch die nicht kondensierenden Treibhausgase vor der industriellen Revolution – 254,8 K. Die gemessene Gleichgewichtstemperatur betrug 287,5 K (HadCRUT4). Daher beträgt der System-Verstärkungs-Faktor für jenes Jahr 287,5/254,8 oder 1,13.

Aus der Anwendung der abgewandelten Gleichung kann man jedoch in keiner Weise den System-Verstärkungs-Faktor des Jahres 1850 ableiten.

Bis zum Jahr 2011 hatten menschengemachte Einflüsse die Referenztemperatur um 0,68 K auf 255,5 K steigen lassen. Die gemessene Temperatur ist um 0,75 K gestiegen, doch müssen noch weitere 0,27 K aufgrund eines imaginären „Strahlungs-Ungleichgewichtes“ zugelassen werden, die sich noch nicht manifestiert haben. Dies würde die Gleichgewichts-Temperatur um 1,02 K auf 288,5 K steigen lassen. Folglich betrug der System-Verstärkungs-Faktor für das Jahr 2011 288,5/255,5 oder 1,13.

Jener Wert für 2011 ist nun genau der Gleiche wie der im Jahre 1850. Der Grund ist einfach zu erkennen. Die 254,8 K Referenztemperatur des Jahres 1850, welche bei den Summen der Klimatologen außen vor gelassen worden ist, beträgt 375 mal die menschengemachte Referenz-Erwärmung um 0,68K von 1850 bis 2011. Das ist der Grund, warum unsere Einwirkung auf den System-Verstärkungs-Faktor minimal ist.

Die Stabilität des Klimas, die sich nach der Korrektur des groben Fehlers der Klimatologen zeigt, sollte keine Überraschung sein. Seit über 800.000 Jahren hat die globale mittlere Temperatur um kaum mehr als 3 K beiderseits der mittleren Temperatur jenes Zeitraumes variiert, wie aus der Analyse von Luftbläschen in historischem Eis hervorgeht.

Obwohl der Begriff „Rückkopplung“ im jüngsten IPCC-Bericht (2013) über 1000 mal auftaucht, kann die Rückkopplung getrost ignoriert werden; man würde nur einen sehr geringen Fehler erhalten. Der System-Verstärkungs-Faktor kann konstant mit 1,13 angenommen werden. Die von den Klimatologen angenommene Nicht-Linearität in den Rückkopplungen macht da kaum einen Unterschied.

Zieht man die abgewandelte Gleichung heran, würde der System-Verstärkungs-Faktor 1,02 / 0,68 oder 1,50 betragen, und die Gleichgewichts-Erwärmung bei CO2-Verdoppelung würde folglich 1,50 mal größer sein als die Referenz-Erwärmung von 1,04 K als Reaktion auf eine CO2-Verdoppelung, d. h. 1,55 K. Aber selbst dieser Wert ist nur etwa halb so groß wie Schätzung von 3,37 K in den CMIP5-Modellen.

Wendet man jedoch die Grundgleichung an, wäre die wahre Gleichgewichts-Erwärmung bei CO2-Verdoppelung noch geringer und läge beim 1,13-fachen der Referenz-Erwärmung von 1,04 K, d. h. harmlose 1,17 K. Um auf der sicheren Seite zu sein, wurden zehn separate offizielle Schätzungen des menschengemachten Strahlungsantriebs untersucht. In jedem einzelnen Fall betrug die globale Erwärmung bei CO2-Verdoppelung 1,17 K.

Eine statistische Monte-Carlo-Simulation zeigt die wahre Bandbreite der globalen Erwärmung zwischen 1,08 und 1,25 K. Die diesem Ergebnis zugrunde liegende Regelungs-Theorie wurde mit zwei Testläufen verifiziert, einer davon in einem Laboratorium der Regierung.

Klimatologen hatten sich vorgestellt, dass individuelle Temperatur-Rückkopplungen sich selbst aufheben würden, außer für Wasserdampf, der größten Rückkopplung. Mit jedem zusätzlichen K Erwärmung kann die Atmosphäre 7% mehr Wasserdampf aufnehmen. Kann, muss aber nicht. Die meisten Modelle hatten prophezeit, dass falls die Erwärmung vom Menschen verursacht wäre und nur dann sich die Luft höheren Luftschichten über dem Äquator dreimal so stark erwärmen würden wie an der Oberfläche. Und doch ist der Wasserdampfgehalt dort oben rückläufig. Folglich ist der mitteltroposphärische „Hot Spot“ nicht existent.

Unter dem Strich: Globale Erwärmung ist also überhaupt kein Problem. Man genieße den Sonnenschein, den die Klimatologen vergessen haben!

Kommentare der Begutachter und unsere Antworten darauf

Die einfache Einfügung der Emissionstemperatur in die Gleichungen an die Stelle der anthropogenen Erwärmung an der Oberfläche und dann so weitermachen wie zuvor ist eine massive Verletzung des Energieerhaltungssatzes“.

Mit Verlaub, nein! Einer meiner Mitautoren, nämlich John Whitfield, konstruierte einen Testlauf – im Grunde ein Analog-Computer – um die unserer Argumentation zugrunde liegende Regelungs-Theorie zu verifizieren. Es gab mit Sicherheit keine „massive Verletzung des Energieerhaltungssatzes“. Stattdessen bestätigten die Ergebnisse des Testlaufes bei 23 unterschiedlichen Experimenten unser Ergebnis in jeder Hinsicht.

Um dies hieb- und stichfest zu machen, beauftragten wir ein Laboratorium der Regierung, einen Testlauf nach ihrem eigenen Design zu konstruieren und die gleichen 23 Experimente durchzuführen. Die Ergebnisse stimmten mit dem überein, was wir aufgrund der Theorie vorhergesagt hatten, und zwar jeweils bis auf ein Zehntel Kelvin genau. Falls es wirklich eine „massive Verletzung des Energieerhaltungssatzes“ gegeben hätte, wäre diese in den Experimenten sicher zutage getreten.

Abgesehen davon – die Begutachter haben keinerlei Beweise oder Argumente irgendeiner Art hervorgebracht, welche die unsinnige Vermutung rechtfertigen würde, dass unser Verfahren eine „massive Verletzung des Energieerhaltungssatzes“ war.

Anstatt die Störungs- (perturbation)-Temperatur eingehen zu lassen und zu fragen, was die Durchdringung im Energiehaushalt an der Oberfläche der Atmosphäre ist, schaufeln sie ohne physikalische Rechtfertigung die gesamte Temperaturdifferenz von absolut Null in die Gleichung. Das ist blanker Unsinn“.

Die physikalische Rechtfertigung ist Folgende: Rückkopplungs-Prozesse können nicht unterscheiden zwischen einer vorher herrschenden Temperatur und einer Störung jener Temperatur. Sie haben keine Mittel, sich zu entscheiden, ob sie überhaupt nicht auf Erstere reagieren sollen und doch heftig auf Letzteres reagieren sollen. Auch sind diese unbelebten Prozesse nicht mit der Frage befasst, was hätte sein können, wenn die Sonne nicht scheinen würde. Denn die Sonne – ob sie es nun mögen oder nicht – scheint.

Rückkopplungs-Prozesse reagieren einfach auf die Temperatur, die sie vorfinden. Auf dem folgenden Blockdiagramm einer Rückkopplungsschleife (Feedback loop) ist der Grund dafür zu erkennen:

Die Referenz-Temperatur (d. h. die Temperatur vor Einwirkung von Rückkopplungen) geht von links oben ein und ist Eingangssignal für den summierenden Knoten zwischen Eingangs- und Ausgangssignal. Aus diesem Knoten läuft der Anteil der Ausgangstemperatur, repräsentiert durch die Rückkopplungs-Reaktion, um die Rückkopplungsschleife herum und zurück zum Knoten zwischen Eingangs- und Ausgangssignal. Dort wird sie der ursprünglichen Referenz-Temperatur hinzugefügt und ergibt die Gleichgewichts-Sensitivität.

Jetzt erhöhe man die Referenz-Temperatur durch irgendeinen Zusatzbetrag. Dann ist das Eingangssignal in die Rückkopplungsschleife etwas größer als zuvor. Der Rückkopplungsprozess trägt der höheren Referenz-Temperatur einfach Rechnung. Es gibt selbstverständlich keinen physikalischen Mechanismus, damit jene Prozesse „wissen“ können, dass sie nicht reagieren dürfen auf eine irgendwie höhere Referenztemperatur als vorher.

Die Analogie mit einem Bode-Verstärker, welche die Autoren so stark betonen, ist keine Analogie. Falls es eine Störungsspannung wäre, die isoliert wurde und es diese Störungsspannung wäre, aufgrund derer die Rückkopplungen ablaufen, würde die Analogie enger sein.

Um zu verstehen, warum die Begutachter das alles so sehen, wie sie es sehen, wollen wir uns die offizielle Definition des IPCC einer „Klima-Rückkopplung“ in Erinnerung rufen (IPCC, 2013, glossary, p. 1450):

Klima-Rückkopplung“: Eine Wechselwirkung, bei der eine Störung einer Klimagröße eine Änderung einer zweiten Klimagröße verursacht und die Änderung der zweiten Klimagröße wiederum ultimativ zu einer Änderung der ersten Größe führt. Bei einer negativen Rückkopplung wird die initiale Störung geschwächt durch die verursachten Änderungen; bei einer positiven Rückkopplung wird die Störung verstärkt. In diesem Zustandsbericht wird oft eine enger gefasste Definition herangezogen, in welcher die Klimagröße, die durchdrungen wird, die globale mittlere Temperatur ist, welche wiederum zu Änderungen des globalen Strahlungshaushaltes führt. In jedem Falle kann die initiale Störung entweder extern getrieben sein oder sich in der Folge der internen Variabilität erheben“.

Man beachte, dass die Begriffe „gestört (perturbed)” oder “Störung (perturbation)” allein in diesem kurzen und aus Berechnung gestrafften Definition fünf mal auftauchen. Zeichnen wir einmal das Blockdiagramm des variierenden Rückkopplungsscheife (feedback loop), wie ihn sich die offizielle Klimatologie vorstellt:

Im gesamten Diagramm ist hier kaum eine absolute Größe zu finden. Was ist also los? Nun, die normale Rückkopplungssystem  Gleichung der offiziellen Klimatologie ergibt, dass die Änderung der Gleichgewichts-Temperatur gleich ist der Summe der Änderung der Referenztemperatur und dem Produkt aus Rückkopplungs-Verstärkungs-Faktor und der Änderung der Gleichgewichts-Temperatur.

Nun ist die abgewandelte Gleichung der Klimatologie eine perfekt valide Gleichung. Im Wesentlichen repräsentiert sie die Differenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Beispielen der Mainstream-Gleichung der Regelungs-Theorie, welche feststellt, dass die Gleichgewichts-Temperatur gleich ist der Summe der Änderung der Referenztemperatur und dem Produkt aus Rückkopplungs-Faktor und der Änderung der Gleichgewichts-Temperatur.

Aber die abgewandelte Gleichung ist unbrauchbar zum Auffinden von Gleichgewichts-Sensitivitäten, weil man sie nicht zuverlässig ableiten kann aus dem Heiligen Gral der Studien bzgl. globaler Erwärmung – nämlich dem Rückkopplung-Verstärkungsfaktor, welcher das Verhältnis ist zwischen Gleichgewichts- und Referenz-Temperatur.

In unserem Falle hier ist jedoch nur erforderlich, das zu beobachten, da die abgewandelte Gleichung der Klimatologie eine valide Gleichung ist ebenso wie die Mainstream Gleichung der Regelungs-Theorie, aus der die abgewandelte Gleichung abgeleitet ist.

Wir wollen die offizielle Definition einer „Klima-Rückkopplung“ wie folgt korrigieren:

Positive Rückkopplung in dynamischen Systemen verstärkt das Ausgangssignal. Negative Rückkopplung schwächt es ab. Bzgl. Klima ist das Eingangssignal die globale mittlere Gleichgewichts-Temperatur Tq nach Einwirkung von Rückkopplung. Die Rückkopplungs-Reaktion fTq konstituiert die gesamte Differenz Tq – Tr zwischen Gleichgewichts- und Referenz-Temperaturen, so dass der Rückkopplungsfaktor f, also der Bruchteil der Gleichgewichts-Temperatur, der die Rückkopplungs-Reaktion konstituiert, gleich ist 1 – Tr/Tq. Der System Verstärkungsfaktor A ist gleich Tq/Tr, d. h. (1 – f)-1“.

Man beachte als Nebeneffekt, dass die Rückkopplungs-Schleifen-Diagramme (a) vereinfachend sind zu den System-Versärkungs-Blockdiagrammen (b) sind. Das bedeutet, dass man alles, was man braucht, das Auffinden des System-Versärkungs-Faktors A für jedes gegebene Jahr ist. Das ist dann die Referenz-Temperatur (vor Rückkopplung) und die gemessene Gleichgewichts-Temperatur (nach Rückkopplung) in jenem Jahr. Man muss nicht den Wert irgendeiner individuellen Rückkopplung kennen.

Test-Läufe sind ja gut und schön, zeigen aber einfach nur, dass man Systeme konstruieren kann, für welche die eindimensionalen Energie-Gleichgewichts-Gleichungen genau wahr sind. Darin ist keine Information enthalten, um zu sagen, ob diese Modelle relevant sind hinsichtlich des realen Klimas“.

Falls die Rückkopplungs-Mathematik, welche sich die offizielle Klimatologie aus der Regelungs-Theorie entliehen hat, so unanwendbar ist wie der Begutachter sagt, dann gibt es keine legitime Grundlage für den derzeitigen irrigen Glauben der Klimatologie, dass Rückkopplungs-Reaktionen verantwortlich sind für mindestens zwei Drittel der Gleichgewichts-Sensitivität. Studie für Studie (z. B. Hansen 1984, Schlesinger 1985, Bony 2006, Roe 2009) wendet Rückkopplungs-Mathematik an mit dem expliziten Hinweis auf Bode. Aber diese und gleichartige Studien verwenden Bode auf eine Art und Weise, welche die genaue Ableitung des System-Versärkungs-Faktors verhindert. Im IPCC-Bericht 2013 taucht das Wort „Rückkopplung“ (feedback) über 1000 mal auf.

Diese und zahlreiche andere Autoren haben akzeptiert, dass die Rückkopplungs-Mathematik relevant ist zur Ableitung der Gleichgewichts-Temperatur. Auch richtig: Weil die Gleichgewichts-Temperatur höher liegt als die Referenz-Temperatur und die Rückkopplungs-Reaktion die gesamte Differenz zwischen beiden konstituiert.

Es ist interessant zu sehen, wie bereitwillig die Begutachter die „settled Science“ verwerfen, welche seit Jahrzehnten durch die Literatur geistert, wann immer sie diese unbequem finden.

Die von der Klimawissenschaft verwendete Energie-Gleichgewichts-Gleichung ist nichts als eine erweiterte Taylor-Reihe der Differenz zwischen dem globalen mittleren Energie-Ungleichgewicht an der Obergrenze der Atmosphäre und dem Strahlungsantrieb. Darum taucht die Emissions-Temperatur in der null-dimensionalen Energie-Gleichgewichts-Gleichung nicht auf. Ich kann kein dem entgegen stehendes Argument erkennen, welche dieser Interpretation der Gleichung widerspricht.

Da die abgewandelte Gleichung der Klimatologie eine valide Gleichung ist, gibt es nichts, was an dieser selbst falsch ist. Sie ist valide abgeleitet aus der Energie-Gleichgewichts-Gleichung, und die Tatsache, dass sie abgeleitet ist via einer leading order-Erweiterung der Taylor-Reihe, widerspricht in keiner Weise unserem Argument: weil eine Erweiterung einer Taylor-Reihe lediglich ein Mechanismus ist, um der Form einer Kurve über einen bestimmten Punkt Ausdruck zu verleihen.

Aber wenn man den Sonnenschein-Term außen vor lässt, ist es unmöglich, den System-Versärkungs-Faktors akkurat aus der abgewandelten Gleichung abzuleiten.

Nichts bei der Ableitung der abgewandelten Gleichung der Energie-Gleichgewichts-Gleichung an der Obergrenze der Atmosphäre sagt uns irgendetwas über die Größenordnung des System-Versärkungs-Faktors. Aus genau diesem Grunde haben die Klimamodellierer Jahrzehnte damit zugebracht, vergeblich zu versuchen, das Intervall von Charney-Sensitivitäten zu begrenzen, welches im IPCC-Bericht (2013) (1,5 bis 4,5) K ausmachte, also genau wie vor vier Jahrzehnten in Charney (1979).

Die Autoren würden besser daran tun, sich hinsichtlich der Literatur zu informieren, welche die Linearität von Rückkopplungen evaluiert.

Jawohl, einige Rückkopplungs-Reaktionen sind nicht linear. Wasserdampf ist ein primäres Beispiel. Wenn sich der Raum, den die Atmosphäre einnimmt, erwärmt, kann sie 7% mehr Wasserdampf pro Kelvin aufnehmen. Und tatsächlich ist genau das nahe der Erdoberfläche im 1000 hPa-Niveau der Fall:

Im 600-hPa-Niveau jedoch gibt es keine Zunahme der spezifischen Feuchtigkeit mit Erwärmung. Und in der entscheidenden mitteltroposphärischen Höhe von 300 hPa geht die spezifische Feuchtigkeit zurück. Warum ist das bedeutsam? Weil die offizielle Klimatologie alle individuellen Rückkopplungen außer Wasserdampf als sich umfassend selbst auslöschend betrachtet. Es ist allein die Wasserdampf-Rückkopplung, welche den Vorwand für die Aussage liefert, dass wegen der Rückkopplungen die Gleichgewichts-Erwärmung drei bis vier, ja bis zu zehn mal größer ist als die Referenz-Erwärmung.

Und doch liegt die einzige Höhe, in der die prophezeite Rate der Zunahme der spezifischen Feuchtigkeit die Realität spiegelt, sehr nahe der Oberfläche, wo Harde (2017) zufolge die Spektrallinien von Wasserdampf nahezu gesättigt sind.

Man betrachte Abbildung 9.1c im IPCC-Bericht 2007. Dort wird der prophezeite mitteltroposphärische „Hot Spot“ – den so zu nennen ich die Ehre hatte – über den Tropen in der Art und Weise dargestellt, die uns inzwischen sattsam bekannt ist: in grellen Farben:

So viel zu den Prophezeiungen. Ich könnte Dutzende weitere ähnliche Abbildungen von verschiedenen Modellen der allgemeinen Zirkulation zeigen. In Wirklichkeit jedoch ist der prophezeite „Hot Spot“ auffällig infolge seines kompletten Fehlens:

Nun erzeugte das Klimawandel-Wissenschaftsprogramm der USA seine Daten der realen Welt, in denen ein Jahr, bevor das IPCC auf seiner falschen Behauptung beharrte, dass der „Hot Spot“ existiert, nicht einmal ansatzweise ein solcher erkennbar war. Und warum sollte er existieren? Weil die spezifische Feuchtigkeit, die hätte zunehmen sollen, um die prophezeite schnellere Erwärmung als an der Oberfläche zu erreichen, in Wirklichkeit abgenommen hat.

Mit unserem Verfahren, den Rückkopplungs-System-Versärkungs-Faktors zu finden, muss man überhaupt nichts wissen über individuelle Rückkopplungen. Alles, was man braucht, ist die Referenz-Temperatur (vor Rückkopplung) und die Gleichgewichts-Temperatur (nach Rückkopplung) in irgendeinem gegebenen Jahr.

Und um herauszufinden, ob Nicht-Linearitäten bei individuellen Rückkopplungen den System-Versärkungs-Faktors mit der Zeit und mit der Temperatur variieren lassen, muss man lediglich diesen System-Versärkungs-Faktors für zwei verschiedene Jahre finden – den einen kurz vor Beginn der industriellen Ära und einen nahe deren Ende. Also haben wir genau das getan. Und wir ließen sogar das (möglicherweise imaginäre) „Strahlungs-Ungleichgewicht“ zu, welche die menschengemachte Erwärmung bis heute um etwa ein Viertel verzögert haben könnte.

Sowohl im Jahre 1850 als auch im Jahre 2011 betrug der System-Versärkungs-Faktors auf drei Dezimalstellen genau 1,129. Selbst in der dritten Dezimalstelle hat er sich nicht verändert. Er hat sich nicht verändert, weil die kombinierte Temperatur von der Sonne und von nicht kondensierenden Treibhausgasen der vorindustriellen Ära 375 mal größer war als die Referenz-Sensitivität von 0,68 K zwischen jenen beiden Jahren. Nichtlinearität? Schmonlinearity.

Die Tatsache, dass Rückkopplungen, ordentlich aus den Modellen berechnet, die richtige Bandbreite der Klimasensitivität in den Modelle angeben, sollte die Autoren nachdenklich gemacht haben hinsichtlich ihrer Überzeugung, dass sie (in ihrer Analyse) fundamental fehlerhaft ist“.

Und dies, verehrter Leser, ist unser alter Freund in dem Zirkelschluss, nämlich dem argumentum ad petitionem principii [d. h. eine Behauptung wird durch Aussagen begründet wird, welche die zu beweisende Behauptung schon als wahr voraussetzen. Mehr. Anm. d. Übers.], einem der paar dutzend am meisten verbreiteten Trugschlüsse. Aus diesem Trugschluss könnte man höchstens als einzige valide Schlussfolgerung ziehen, dass der Eindringling [perpetrator] unzureichend gebildet ist, um es besser zu wissen.

Um die Brauchbarkeit der einfachen System-Verstärkungs-Gleichung zu zeigen bei der Untersuchung von Gleichgewichts-Sensitivitäten haben wir die von der Klimatologie abgewandelte Gleichung herangezogen und gezeigt, dass bei Anwendung der Bandbreite von Rückkopplungs-Faktoren, welche von Vial et al. (2013) aus den Modellen abgeleitet worden waren, das veröffentlichte Intervall der Gleichgewichts-Sensitivitäten herauskommen würde. Aber dieses Vorgehen sagt uns nichts über den korrekten Wert des Rückkopplungs-Faktors oder dessen nahen Verwandten, den System-Versärkungs-Faktors Um die korrekten Werte dieser Variablen abzuleiten, muss man aus dem Fenster schauen und erkennen, dass die Sonne scheint. Und man muss angemessen dieser Tatsache Rechnung tragen, indem man den Normalsystemverstärkung in die Berechnungen eingehen lässt.

Die Sensitivität jedweden Klimamodells ist so, wie sie ist – sie kann sich nicht ändern durch irgendeine Nach-Analyse von deren Rückkopplungen. In einem Modell wird der CO2-Gehalt verdoppelt, die Berechnung das Strahlungs-Transfers verändert, und Temperaturen, Wasserdampf, Zirkulation, Wolken usw. ändern sich. Das simulierte Klimasystem stabilisiert sich eventuell und die daraus resultierende Gesamtänderung der Temperatur ist die Sensitivität jenes Modells.

Und genau das ist der fundamentale relevante Trugschluss, bekannt als das Strohmann-Argument. Und zwar weil wir keinerlei Nach-Analyse durchgeführt haben von irgendwelchen Modell-Rückkopplungen. Anstatt das zum Scheitern verurteilte von-unten-nach-oben-Verfahren der Modelle zu übernehmen, um die Gleichgewichts-Sensitivität abzuleiten mittels Erratens der Werte irgendwelcher Rückkopplungen, haben wir das weitaus einfachere und robustere von-oben-nach-unten-Verfahren angewendet, um Referenz- und Gleichgewichts-Temperatur für zwei unterschiedliche Jahre in der industriellen Ära zu finden. Dabei haben wir entdeckt, dass die aus diesen Werten abgeleiteten System-Versärkungs-Faktors die gleichen waren. Wir haben den System-Versärkungs-Faktorsauf die Referenz-Sensitivität eines verdoppelten CO2-Gehaltes angewendet und über alle Zweifel erhaben gezeigt, dass die Gleichgewichts-Sensitivität bei doppeltem CO2-Gehalt lediglich 1,17 K beträgt, plus/minus einem Zehntel Kelvin.

Im Grunde sagt der Begutachter, dass die Modelle richtig sein müssen. Nun, wie aufwändig diese auch sind, sie haben unrecht. Sie sind schlicht und ergreifend falsch, wie unsere Analyse gezeigt hat.

Es werden keine physikalischen Argumente angeführt, warum die Sensitivität so gering sein soll, und diese einfach Schätzung als plausibel zu akzeptieren würde bedeuten, dass man sämtliche früheren Arbeiten von Wissenschaftlern bzgl. des Verständnisses der Physik des Klimawandels zurückweisen müsse, von denen viele jenseits aller Zweifel bewiesen sind. Die hier vorgelegte Analyse ist sowohl rudimentär als auch fundamental falsch, und ich kann deren Veröffentlichung in einem seriösen Journal nicht empfehlen.

Man betrachte noch einmal die Analyse der Wasserdampf-Rückkopplung oben. Die Größenordnung jener Rückkopplung ist nicht „jenseits aller Zweifel bewiesen“: sie ist jenseits aller Zweifel widerlegt worden. Man betrachte beispielsweise die faszinierende Graphik von Dr. John Christie der prophezeiten mitteltroposphärischen Temperaturänderung über den Tropen in 73 Modellen von 1979 bis 2012. Alle 73 Modelle simulierten eine Erwärmung mit einer mittleren Rate, die etwa vier mal höher war als die beobachtete Erwärmung. Kein einziges Modell zeigt eine geringere als die beobachtete Rate:

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der Hauptgrund dafür, dass der korrigierte Wert des system-gain-Faktors und damit die Gleichgewichts-Sensitivität so weit unterhalb aller offiziellen Schätzungen liegt, das Überkochen des Wasserdampf-Puddings in den Modellen ist. Aber wir brauchen nicht zu wissen, was die Modelle falsch berechnet haben – es reicht aufzuzeigen, dass sie falsch sind – was unserer Einreichung zufolge unwiderlegbar ist.

In einer Hinsicht hat der Begutachter jedoch recht. Wir weisen in der Tat alle Arbeiten von Wissenschaftlern zur Ableitung der Gleichgewichts-Sensitivität zurück, einfach weil diese Arbeiten – wenngleich ehrlich und gewissenhaft durchgeführt – inkompatibel sind mit den richtigen Ergebnissen, zu welchen wir mit einem weit einfacheren und zuverlässigeren Verfahren gekommen sind.

Man betrachte noch einmal den Rückkopplungs-Faktor oben, und wundere sich über das, was sie gemacht haben. Die perturbation des Klimaantriebs, welchen sie zur Abschätzung der Rückkopplungen heranziehen, ist buchstäblich Anknipsen der Sonne. Man beginne mit der Erde bei Null Kelvin. Nun schalte man die Sonne an, verbiete alle Rückkopplungen, und wir bekommen eine Referenz-Temperatur von 255 K. Jetzt lasse man Rückkopplungen wirken, und unserer jetzigen Welt kommen wir tatsächlich auf eine Gleichgewichts-Temperatur von 287 K.

Vielleicht sind alle Klimatologen Schotten. Es ist nämlich eine große Überraschung für uns, dass immer, wenn wir den Weg nach England einschlagen – oder die Schiffsreise an die Eisküste von Grönland oder einen Flug nach irgendwohin – wir zu unserer Freude feststellen, dass das Land oftmals in die Strahlung eines großen, hellen, warmen gelben Objekts am Himmel getaucht ist. Wir sehen davon nicht so viel im Gaidhealtachd.

Wir müssen die Sonne nicht anknipsen. Weil sie nämlich dank der Großzügigkeit von Divine Providence bereits für uns angeknipst ist (außer in Schottland), und die Engel – in Gestalt der intergalaktischen Mechaniker [grease-monkeys], welche sich das Universum so entfalten lassen, wie es das tut – leisten einen ausgezeichneten Job hinsichtlich Wartung und Fürsorge.

Denn die Sonne scheint nun mal. Liegen wir falsch, wenn wir diese Tatsache berücksichtigen? Wir glauben nicht. Die heute wirksamen Rückkopplungs-Prozesse scheren sich nicht darum, welche Rückkopplungs-Prozesse bei Null Kelvin agierten. Sie reagieren einfach auf die Temperatur, die sie vorfinden. Und das bedeutet, dass es besser ist, die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Sonne scheint, als sie zu ignorieren.

Es waren nicht nur die vom begutachtenden Journal nominierten Begutachter, welche unsere Studie begutachtet hatten. Auf irgendwelchen Wegen erreichte eine Kopie unserer Studie den Vizekanzler der University of East Anglia, welcher sofort nach Lektüre der Studie sämtliche 65 Professoren und Doktoren seiner Fakultät Umweltwissenschaften zusammen trommelte und ihnen zurief:

Moncktons Studie ist eine Katastrophe für uns. Falls die allgemeine Öffentlichkeit jemals davon hören würde, dann würde die Hölle losbrechen!“

Er ordnete an, dass die Fakultät alles zurückstellen und sich nur der Widerlegung der Studie widmen sollten – welche zu jener Zeit 2000 Wörter lang war und jetzt in voller Länge 6000 Wörter umfasst. Er leugnete später, dass dieses Treffen stattgefunden hatte, aber wir hörten davon seitens eines Teilnehmers an dem Treffen.

Und schließlich gibt es einen Kommentar von einem notorisch jähzornigen skeptischen Blogger (natürlich nicht unser genialer Gastgeber hier):

Nein, wir werden Moncktons Studie hier nicht besprechen. Wir machen es uns nicht so einfach!“

Was ich in Mathematik und Physik gelernt habe, führte mich zu der Vorstellung – die vielleicht falsch ist – dass es viel besser ist, mit einem einfachen Verfahren ein korrektes Ergebnis abzuleiten als mit der Anwendung eines heillos komplexen Modells ein Ergebnis abzuleiten, welches sich nicht zuletzt aufgrund der Komplexität als falsch herausstellt.

Noch ein paar abschließende Fragen für all jene, die die Geduld hatten, bis hierher zu lesen. Haben die Begutachter recht, oder haben wir recht? Und würden Sie gerne von Entwicklungen wie diesem Beitrag auf dem Laufenden bleiben? Die Studie bleibt immer noch zur Begutachtung draußen, und in angemessener Zeit werden wir sehen, ob sie zur Veröffentlichung genehmigt ist. Wir wurden auch eingeladen, ein Buch zuschreiben, in welchem wir unsere Ergebnisse zusammenfassen und beschreiben, wie wir zu eben diesen Ergebnissen gekommen sind.

Und wir haben dem IPCC eine formelle Notiz zukommen lassen, dass alle seine Zustandsberichte gravierend falsch sind. Obwohl wir minuziös dem eigenen, vom IPCC festgelegten Protokoll der Einreichung von Fehlern gefolgt sind, haben wir bisher vom Sekretariat noch nicht den Erhalt der Notiz bestätigt bekommen, obwohl die IPCC-Regeln genau dies vorschreiben. Daher übergeben wir den Fall dem Bureau de l’Escroquerie, dem Swiss Fraud Office via dem Schweizer Botschafter in England, also in der Nation, wo das IPCC sein Hauptquartier hat.

Eine 45 Minuten lange Youtube-Präsentation, in welcher ich unser Ergebnis erkläre, gibt es hier. Ich bin John Charleston sehr dankbar, dass er diesen meinen Vortrag in seinem eigenen Studio gefilmt und bearbeitet hat.

Und hier ist die Einzelfolie aus meinem Vortrag, den ich nächste Woche am Camp Constitution in Connecticut halte. Sie bringt das gesamte Theater der globalen Erwärmung zu einem Ende, und niemand trauert dem nach:

Link: https://wattsupwiththat.com/2018/07/30/climatologys-startling-error-an-update/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

06 Aug 15:12

The Gift of Fear: Chapter One (1997)

06 Aug 15:12

Scream – virtual network sound card for Windows

06 Aug 15:10

Call-a-Bike: Bahn-Leihfahrräder bekommen Parkverbotszonen

Leihfahrräder von Call-a-Bike dürfen nicht mehr an normalen Fahrradständern befestigt werden. Die Bahn richtet Parkverbotszonen ein. (Leihfahrrad, Technologie)
06 Aug 15:09

Elektroauto: Streetscooter soll zu viel Blei enthalten

Der Elektrotransporter der Deutschen Post ist angeblich mit mehr Blei an Bord unterwegs als vom Gesetzgeber zugelassen. Mit einem Trick kann der Bleiwert überschritten werden: Die Post lässt bei jedem Streetscooter angeblich eine Einzelabnahme machen. (Streetscooter, Technologie)
06 Aug 15:09

Diesel-Nachrichten aus einem überhitzten Deutschland

by Admin

In China verbinden regelmäßig fliegende Flugzeuge und pünktliche Hochgeschwindigkeitszüge viele Städte in hoher Qualität und Taktzahl. So muss kaum jemand längere Überlandstrecken mit dem Auto fahren.

In dem Land, in dem das Auto erfunden wurde, hat es diese hochentwickelte Fortbewegungsmaschine immer schwerer. Ein paar wenige NGO versuchen in Zusammenarbeit mit grünbesetzter staatlicher Verwaltung, die individuelle Mobilität der Bürger zu beschneiden.

Das Gegenteil in China: Dort explodiert die Nachfrage nach Autos, wie das auch Helmut Becker beschreibt. Doch während sämtliche Experten hierzulande geradezu zwanghaft den Vorrang der Elektromobilität in China beschwören, sieht der Blick in die Praxis anders aus: Etwa die Hälfte aller weltweit neuen Autos von rund 1,197 Millionen im Jahr 2017 wurden in China zugelassen, in Deutschland dagegen nur magere 109.731.

Die werden – oh Wunder – in China zu 90 Prozent von Verbrennungsmotoren angetrieben. China treibt zwar Elektromobilität stark voran, das hat aber mehr wirtschaftliche Gründe, weil ihre Autohersteller die technologisch einfacheren Elektromotoren besser herstellen können als die komplizierten Verbrennungsmaschinen.

Und: In China gilt dieselbe Physik wie hierzulande, und die lässt zumindest derzeit noch keine besseren Lösungen bei den derzeitigen Elektroautos zu. Auch in China wurde das Reichweitenproblem des Elektroantriebes nicht gelöst. Der Energiegehalt einer Batterie ist gegenüber Benzin deutlich beschränkter, die Reichweite also wesentlich geringer.

China hat eine moderne Verkehrsinfrastruktur

In China verbinden regelmäßig fliegende Flugzeuge und pünktliche Hochgeschwindigkeitszüge viele Städte in hoher Qualität und Taktzahl. So muss kaum jemand längere Überlandstrecken mit dem Auto fahren. Der meiste Individualverkehr spielt sich in den großen Städten ab. Dort reicht eine Batterieladung für 200 Kilometer Fahrstrecke im Elektroauto aus. So kann die Elektromobilität dort eine Säule des Verkehrskonzeptes sein.

Außerdem wissen die Chinesen, das wird gerne in Berichten hierzulande unterschlagen, dass der Strom irgendwo herkommen muss. Verlässliche Hauptquelle können nicht Windräder oder Fotovoltaikanlagen sein, sondern nur große Kohle- oder Kernkraftwerke. Fast jede Woche wird ein neues gewaltiges Kraftwerk in Betrieb genommen, um den ungeheuren Stromhunger zu befriedigen.

Anders in Deutschland: Hier werden solche Kraftstationen reihenweise abgeschaltet. Niemand kann verlässlich sagen, wo in Zukunft der Strom herkommen soll. In China dagegen gibt es sehr genaue Vorstellungen und Planungen dazu. Hierzulande sind die Autohersteller schon so verunsichert, dass sie schon von selbst Alarm schlagen und auf die große Gefährlichkeit ihrer Produkte hinweisen, noch bevor Umweltbewegte begriffen haben, dass überhaupt bedrohliche Stoffe im Auto enthalten sind.

Cadmium …

Volkswagen hat von sich aus auf ein mögliches Gefahrenpotenzial ausgerechnet in den so angehimmelten umweltfreundlichen Elektroautos und Hybridfahrzeugen hingewiesen. Schreckensbleich spricht der Hersteller davon, dass möglicherweise 124.000 Elektroautos zurückgerufen werden müssen. Grund: Cadmium inside. VW hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bereits im Juli darüber informiert, dass eine mögliche »Nicht-Konformität mit der europäischen Altfahrzeuggesetzgebung« vorliegen könnte. Ein Relais im Ladegerät, so wurde festgestellt, enthalte jeweils 0,008 Gramm Cadmium. Diese winzige Menge könnte die spätere Entsorgung der Fahrzeuge gefährden. Das sind insgesamt knapp ein Kilogramm Cadmium, die in diesen 124.000 Autos verwendet wurden.

Wie Volkswagen erklärte, sei die Serienfertigung und Auslieferung der Fahrzeuge sofort gestoppt worden, das betroffene Bauteil durch das eines anderen Zulieferers ersetzt und die Fertigung wieder aufgenommen. Dass geringe acht Milligramm Cadmium schon derart fast panische Reaktionen hervorrufen können, zeigt, wie nervös Autohersteller heutzutage geworden sind. Welche Worte wählt der Autohersteller, wenn bekannt wird, wieviele andere kritischen Elemente noch alles in gigantischen Mengen in den Batterien enthalten sind?

Mit der Silber-Cadmium-Verbindung sollen die Kontaktflächen der Relaisschalter verbessert werden. Sie sollen vor allem weich sein, damit die kleinen Schaltflächen möglichst eben aufeinander zu liegen kommen. Ansonsten bilden sich beim Schaltvorgang an rauen Stellen auf den Oberflächen wie bei einem Lichtschalter Abreißfunken und zerstören das Relais. Diese Kontaktflächen liegen im kleinen geschlossenen Gehäuse des Relais.

… hier ideologisch böser Schadstoff, dort gut

Gut, dass nicht die sehr hohen Mengen an Cadmium zur Sprache kamen, die auf vielen Hausdächern liegen. Denn in manchen Dünnschicht-Solarmodulen befindet sich dieses Schwermetall ebenfalls und kann sogar durch Regenwasser herausgewaschen werden, wie ein Forschungsprojekt der Universität Stuttgart ergab.

Cadmium – hier ideologisch korrekter Schadstoff. Die EU hat übrigens die Anwendung des giftigen Schwermetalls in der Photovoltaik ausdrücklich nicht verboten. Das ist schließlich eine gute Technologie; hier ist das gleiche Element nicht giftig und gefährlich. Es befindet sich noch in tausenden von Akkus zum Beispiel von Heimwerkermaschinen, die lange Zeit von Nickel-Cadmium Akkus angetrieben wurden.

Wer viel Bio-Schokolade futtert, der kann über einen längeren Zeitraum hinweg beachtliche Mengen an Cadmium direkt aufnehmen. Denn, diese Geschichte sorgte vor einiger Zeit für Aufsehen, Kakaobohnen aus Lateinamerika sind relativ stark mit Cadmium belastet. Das hängt nicht mit bösem Kunstdünger oder anderen gefährlichen Chemikalien zusammen, mit denen die Bauern ihre Kakaopflanzen bearbeiten, sondern schlichtweg mit natürlichen Bodenverhältnissen. In bestimmten Regionen, vor allem mit Schwemmgebietsböden und mit vulkanischen Böden, kommt das Schwermetall häufiger als anderswo vor. Die Kakaobohnen nehmen das auf. Die Lösung der großen Kakaohersteller: Sie mischen für ihre Schokolade Kakaobohnen aus unterschiedlichen Regionen und senken so den Durchschnitt des Cadmiumgehaltes in der Schokolade.

Immerhin hat die EU vor einiger Zeit beschlossen, ihre Bürger zumindest vor den paar Molekülen Cadmium zu schützen und den maximalen Kakaogehalt für 100 g Schokolade auf 0,08 mg Cadmium festgesetzt. Das gilt ab dem kommenden Jahr. 100 Tafeln cadmiumbelasteter Schokolade entsprechen also einem Relais, das in einem VW Elektroauto eingebaut ist.

Der Beitrag erschien zuerst bei TICHYS Einblick hier

06 Aug 15:09

Hamburger Hafen: Automatisierte Containertransporter werden elektrisch

Bis die Containerfrachter sauber werden, wird es noch dauern. Aber andere Teile des Hamburger Hafens sollen sauberer werden: Die automatisiert fahrenden Containertransporter werden auf Elektroantrieb umgestellt. Geladen werden sie mit Strom aus erneuerbaren Quellen. (Technologie, Roboter)
06 Aug 15:02

Handelsstreit mit den USA: Aufträge deutscher Unternehmen sinken deutlich

by ZEIT ONLINE: Wirtschaft -
Das Neugeschäft in der Industrie ging um vier Prozent zurück. Experten vermuten, dass der Handelsstreit mit den USA die Ursache ist. Trotzdem bleiben sie optimistisch.
06 Aug 15:02

Officesuite: Stadtverwaltung Rom stellt auf Libreoffice um

Die Stadtverwaltung von Italiens Hauptstadt Rom hat damit angefangen, ihre Workstations auf Libreoffice umzustellen. Dazu werden teils Jahrzehnte alte Zulieferverträge verändert und bis zu 14.000 Rechner migriert. (Libreoffice, Document Foundation)
06 Aug 14:17

Hello quantum world

06 Aug 14:17

Doing Windows, Part 7: Third Time’s the Charm

06 Aug 14:15

Highlighting which page is the welcome page in a site

by Mikael Svenson

A week ago Joanne Klein posted a request on twitter where she asked if it was possible to easily see which page is the home page or welcome page of a site. In a library with hundreds of pages, this can be quite useful indeed.

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Technically the information about which page is the home page is stored as property on the root folder of the web (almost a mouthful there), which translates to that it’s not stored on the page it self, thus not “easily” set by adding a column.

The developer in me figured I could whip up a quick custom field renderer for the modern page library and have this working in a matter of minutes. Turns out, it’s not that easy. (A field renderer is a piece of code which shows a column value in any way you decide, instead of the default way – for example add a red background color.)

Either way, head over to https://github.com/Puzzlepart/spfx-solutions/tree/master/Pzl.Ext.HighlightHome if you want to download and install a solution which does highlight the home page for you. Install instructions are on that page as well.

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06 Aug 14:13

Kleine Modulare Kernkraftreaktoren bieten eine nachhaltige Energieproduktion

by Andreas Demmig

STT favorisiert die Kernenergie, weil sie funktioniert: Sicher, bezahlbar und zuverlässig ist sie die perfekte Alternative für diejenigen, die von CO2 Vermeidung besessen sind – weil sie kein CO2 emittiert und gleichzeitig Energie auf Abruf erzeugt.

Eine der schwachen „Argumente“ dagegen ist, dass Kernkraftwerke gewaltige Ausmaße haben, der Bau länger braucht als die Pyramiden von Gizeh und doppelt so viel kosten.

Das Gegenteil ist dabei Realität zu werden, wie dieser Artikel von Forbes erläutert.

 

Der kleine modulare Kernreaktor von NuScale hat die größte Hürde genommen
Forbes ; James Conca
15. Mai 2018

NuScale Power ist dabei, den ersten kleinen modularen Kernreaktor in Amerika schneller als erwartet in Betrieb zu nehmen.

[Hinweis: Alle Grafiken mit freundlicher Genehmigung von NuScale Power, außer andere Quelle angegeben.]

Anfang Mai 2018 konnte NuScales die Phase-1-Überprüfung seiner Design-Zertifizierungsanwendung (DCA) durch die US Nuclear Regulatory Commission (NRC) für einen kleinen modularen Kernreaktor (SMR – small modular reactor) abschließen.  Das ist eine große Sache, denn Phase 1 ist die intensivste Phase der Überprüfung und erfordert mehr Zeit und Aufwand als die verbleibenden fünf Phasen zusammen.

Die Überprüfung des NuScale-Designs durch den NRC begann im März 2017 und der endgültige Bericht des NRC für die Genehmigung wird voraussichtlich im September 2020 vorliegen. NuScale ist der erste und einzige SMR, der jemals eine NRC-Überprüfung durchlaufen hat. Nachdem Phase 1 so schnell geschafft wurde, ist das Unternehmen wirklich auf dem besten Weg, in den nächsten Jahren das erste Kernkraftwerk mit kleinen modularen Reaktoren in Amerika zu bauen.

Der erste Kunde ist schon gefunden. Utah Associated Municipal Power Systems ( UAMPS  – Energieversorger) wird die erste NuScale-Anlage, eine SMR mit 12 Modulen bekommen, begleitet vom Idaho National Laboratory (Forschungseinrichtung des Energieministeriums). Der Betreiber ist der erfahrene Energieanbieter Energy Northwest.

NuScale Power, Video der Funktion und des Aufbaus mit Generator.
[update, 06.08.2018, Video zum funktionieren gebracht]

Unterirdisch eingebaute Reaktorzelle(n). Die oberirdischen Anlageteile entsprechen üblichen, konventionellen  Dampfturbinen- Generatoreinheiten, Gebäude mit Leitzentrale und Kühlturm.

 

Quelle NuScale Power; Nuclear power modul;

Jede Zelle hat einen inneren und äußeren Kühlkreislauf:  Aufnahme der Hitze der Brennelemente, Wärmetauscher zur Erzeugung des Dampfes, für konventionelle Dampfturbinen- Generatorkombinationen.

„Wir sind dankbar für die genaue Überprüfung unseres revolutionären nuklearen Entwicklung und schätzen es sehr, dass die Regierung erkannt hat, wie wichtig es ist, die Fortschritte von NuScale zu fördern“, sagte John Hopkins, Chairman und Chief Executive Officer von NuScale Power. „Unsere Technologie bedeutet erhebliche wirtschaftliche und berufliche Vorteile für das Land und ist in der Lage, die heimische Kernkraft-Industrie durch NuScales erschwingliche, flexible und sichere Lösung für die Bereitstellung von CO2-freier Energie zu revitalisieren.“

Der NuScale-Reaktor ist Amerikas beste Chance, auf dem globalen Markt für kleine Kernkraftmodule zu konkurrieren und versetzt die USA in die Lage, ausländische Konkurrenten zu begegnen,  wie Argentinien, China, Russland und Südkorea , die ihre eigenen SMR-Designs entwickeln.  Konservative Schätzungen gehen davon aus, dass im Jahr 2035 zwischen 55 und 75 GW Strom aus dem Betrieb von SMRs weltweit fließen werden, was mehr als 1.000 NuScale Power Modules entsprechen wird und einem  Marktvolumen von einer Billion Dollar entspricht.

Und Amerika sollte in diesen Markt eine Vorreiterrolle einnehmen.

Das US-Energieministerium stimmt dem zu und hat NuScale Power am 27. April eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 40 Millionen US-Dollar zugesprochen, um die Markteinführung dieser SMR zu unterstützen. NuScale ist der einzige SMR, der für diese Auszeichnung ausgewählt wurde, mit einem soliden Plan, der durch Design, Tests, Lizenzierung und Kommerzialisierung unterstützt wird, die für den kommerziellen Betrieb in den 2020er Jahren wichtig sind.

Die SMR-Entwickler erwarten, dass die modulare Konstruktion Vorteile einer Serienfertigung realisieren kann und sich vielfältige Liefermöglichkeiten eröffnen. NuScale hat geschätzt, dass seine erste Anlage mit knapp einem Budget von 3 Milliarden US-Dollar auskommt, was zu „overnight capital cost“ von 5.078 US-Dollar / kWe führen wird.

[„overnight capital cost” sind reine Baukosten pro KW-energie, ohne Kapitalkosten oder Grundstück u.ä., in der Energiebranche zum Vergleich zwischen unterschiedlichen Standorten und unterschiedlichen Technologien genutzt]

Aber die wahre Stärke von SMRs ist die Eigenschaft, dass sie nicht zusammenschmelzen können. Das ist eine große Sache. Es bedeutet, dass der Reaktor einfach nicht schmelzen wird oder in irgendeiner Weise Alpträume verursacht, an die die Leute denken, wenn sie sich das Schlimmste für die Kernenergie vorstellen.

Es schaltet sich einfach aus und kühlt ab.

Dr. Jose Reyes , NuScale Chief Technology Officer und emeritierter Nukleartechnik Professor an der Oregon State University, schwärmt von seiner Entwicklung:

 „…dieser modulare Reaktor nutzt die Vorteile des kleinen in kleinen Modulen. Die geringe Größe und das große Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis des NuScale-Reaktorkerns, der sich unter der Erde in einem seismisch beständigen Kühlkörper befindet, ermöglicht es natürlichen Prozessen, ihn im Falle eines vollständigen Stromausfalls unbegrenzt zu kühlen. Es werden keine Menschen oder Computer benötigt, um einzugreifen, keine Wechsel- oder Gleichstromversorgung, keine Pumpen und kein zusätzliches Wasser zum Kühlen.“

Quelle NuScale Power;Sicherheitskonzept für den Reaktor.

Als erstes Unternehmen für kleine Reaktormodule,  das eine Lizenzanwendung bei NRC einreicht, verhindert das kleine Power-Modul von NuScale mit seinem großen Verhältnis von Oberfläche zu Volumen jede Art von Kernschmelze.

Phase 1: Wenn der Strom ausfällt, kühlt der Reaktor über 90% der Wärme am ersten Tag durch natürliche Wasserkonvektion, keine Pumpe nötig

Phase 2: dann 90% der verbleibenden Wärme durch Abkochen des Wassers,

Phase 3: dann ist es kühl genug, um die Restwärme langsam in die Umgebung zu entlüften, so lange wie nötig.

Der Reaktor ist inhärent sicher

Ein paar zusätzliche Merkmale sind: 1) niemand kann diesen Reaktor hacken und 2) das „Nachtanken“ eines Reaktormoduls erfordert nicht, dass das gesamte Kernkraftwerk stillgelegt wird.

Die Komponenten des NuScale-Reaktors können alle in der Fabrik fertiggestellt und geprüft werden –  vor dem Versand und der Montage vor Ort, wodurch ein erhebliches Kostenproblem beim Bau neuer Kernkraftwerke beseitigt wird. Die Reaktorbehälter und andere große Bauteile können mit mittelgroßen Schmieden [Unternehmen für Anlagenbau] hergestellt werden, die wir hier in den Vereinigten Staaten noch haben. Herkömmliche Großreaktoren benötigen extrem große Schmiedeanlagen, von denen es auf der Welt nur wenige gibt – keine in Amerika.

Herkömmliche Kernreaktoren haben Nennleistungen zwischen etwa 600 und 1.200 MW, aber diese kleinen Strommodule haben jeweils etwa 50 MW und mehrere  von ihnen können zu einem Kraftwerk mit einer Leistung von bis zu 600 MW kombiniert werden –das ist dann eine 12er-Packung.

Diese Module verwenden Standard-17 × 17-PWR-Brennelemente  [ein Standard in Kerngröße und  Konstruktion] und sind damit auch bei halber Größe kostengünstig, mit einer durchschnittlichen U-235-Anreicherung von 3,8%. Ein einzelnes Nuklearmodul von NuScale ist rd 23 m hoch und 4,60m im Durchmesser und würde in einer Anlage sitzen, die weniger als ein Zehntel einer Quadratmeile oder etwa ¼ qkm bedeckt.

Im Vergleich dazu braucht es mindestens 360-mal so viel Fläche für einen Windpark,  um die gleiche Nennleistung zu haben, wie ein NuScale-12er-Pack , welches dann im Gegensatz zu Windanlagen die Energie zuverlässig liefert.

Durch diese innovativen Konzepte werden die Lebenszykluskosten für die Stromerzeugung mit dieser SMR unter die der meisten anderen Energiequellen gebracht, knapp über der von Wasserkraft und Erdgas . Diese SMR kann auch in etwa der Hälfte der Zeit für herkömmliche Kernkraftwerke gebaut werden.

Es ist möglich, alle Applikationsdokumente für das NuScale-Design bei NRC einzusehen. Man findet dort auch die Kriterien für die Auszeichnung des DOE (Energieministeriums). DOE fördert Projekte, die sich auf die Entwicklung von „industriegetriebenen Reaktorkonstruktionen und begleitenden Technologien konzentrieren und hohes Potenzial für die Förderung der Kernenergie in den USA“ bieten.

Quelle: Energie Informationsbehörde  EIA,  Anteil der Energiequellen in USA
6 % andere Erneuerbare; dahinter stehen Wind, Solar und Bio

NuScale hat seinen Hauptsitz in Portland, Oregon und Niederlassungen in Corvallis, Or, Rockville, Maryland, Charlotte, North Carolina, Richland, WA, Arlington, Virginia, und London, UK.
Forbes

Gefunden über Stopthesethings am 09.06.2018

Übersetzt und zusammengestellt durch Andreas Demmig

https://stopthesethings.com/2018/06/09/small-modular-reactors-pint-sized-performers-add-to-long-term-nuclear-solution/

06 Aug 09:08

Telefon-App für Windows 10 Mobile bekommt Fluent Design

by Albert Jelica

Microsoft hat heute ein neues Update für die Telefon-App unter Windows 10 Mobile ausgerollt. Mit der Aktualisierung halten einige kleinere Design-Änderungen Einzug in die App.

Obwohl Windows 10 Mobile schon lange nicht mehr aktiv in Entwicklung ist und seit Monaten nur noch Bugfixes erhält, werde viele vorinstallierte Anwendungen für das mobile Betriebssystem weiterhin regelmäßig aktualisiert. Hierzu zählt auch die Telefon-App für Windows 10 Mobile, welche nun einige Fluent Design-Effekte erhält. Microsoft hat den Hintergrund der App etwas heller gemacht und die untere Leiste an den Hintergrund angepasst. Außerdem gibt es beim Klicken auf die verschiedenen Buttons in der App nun einen Fluent Design Highlight-Effekt, womit die Anwendung nun nicht mehr ganz so spartanisch aussieht wie bisher. Auch die Schriften wurden etwas optimiert.

Dass Microsoft für die wenigen verbleibenden Windows 10 Mobile-Nutzer die Telefon-App noch aktualisiert, ist zugegeben etwas überraschend. Wahrscheinlicher ist im Moment allerdings, dass Microsoft die verschiedenen Anwendungen auch über Windows 10 Mobile für Project Andromeda vorbereitet. Gerüchten zufolge arbeitet Microsoft seit Jahren an einem Dual-Display-Gerät, welches laut durchgesickerten Dokumenten des Unternehmens die Grenzen zwischen Smartphone und Tablet verschwinden lassen soll. Der neue Formfaktor sollte demnach ursprünglich 2018 vorgestellt werden, jedoch wurde das angebliche Surface Phone verschoben bzw. eingestellt. Zuletzt hieß es allerdings, dass Microsoft nach Evaluierung der bisherigen Entwicklung die Arbeit an Project Andromeda fortgesetzt hätte. Die Telefon-App für Windows 10 dürfte ein wichtiger Bestandteil sein, denn Andromeda wird sowohl Telefonie als auch den Versand von SMS unterstützen.


Quelle: Windows Latest

Der Beitrag Telefon-App für Windows 10 Mobile bekommt Fluent Design erschien zuerst auf WindowsArea.de.

06 Aug 09:08

Microsoft Modern Keyboard im Test: Die Suche nach dem Lieblingsschreibinstrument

Das IBM Model M ist zu klobig, MX-Blue-Schalter sind zu laut: Es muss eine schlanke Flachtastatur sein. Ein Redakteur geht auf sein persönliches Abenteuer und testet das Microsoft Modern Keyboard mit Fingerprint ID. (Surface, Microsoft)
03 Aug 12:00

A Map of Wireless Passwords from Airports and Lounges