Shared posts

10 Nov 14:40

Brexit: EU setzt Briten Frist für Verhandlungen

by ZEIT ONLINE: Ausland -
Die Brexit-Verhandlungen verlaufen bislang ohne Fortschritte. EU-Chefunterhändler Michel Barnier sprach nun eine Warnung an Großbritannien aus.
10 Nov 14:40

Polizeiakademie Berlin: Die Besten der nicht ganz so Besten

by ZEIT ONLINE: Zeitgeschehen - Frida Thurm
Ist die Berliner Polizei von kriminellen Clans unterwandert? Unsinn, sagt die Führung. Probleme gibt es aber auch so – mit der Qualität der Polizeischüler.
10 Nov 14:40

The iPhone X UX is a nightmare

10 Nov 14:40

Soziales Netzwerk: Früherer Manager warnt vor Facebook

Der ehemalige hochrangige Facebook-Manager Sean Parker übt ebenso harte wie grundsätzliche Kritik an sozialen Netzwerken. Besonders über die psychischen Auswirkungen auf Kindern sorgt er sich. (Facebook, Soziales Netz)
10 Nov 14:32

Usenetrevolution: Razzien und Schließung von vielen Usenet-Boards

Mit internationalen Durchsuchungen und Verhaftungen wurde gegen die mutmaßlichen Betreiber von Usenet-Boards vorgegangen. Sie sollen mit Abos für den Zugang zu illegalen Kopien von Filmen und Spielen Millionen Euro verdient haben. Zahlende Nutzer könnten Probleme bekommen. (Usenet, Urheberrecht)
10 Nov 14:32

Recover from late night gaming sessions with the $24 Aeropress coffee maker

by John Levite

You could've woken up this morning to a double espresso you made yourself!

The AeroPress coffee and espresso maker is down to $23.96 on Amazon. That's $6 off its regular price. It was actually out of stock for a while there, so just the fact that it's available again is a great sign.

For me, video games and coffee go together like salt and pepper. They always come paired together. Being able to make my own coffee at home, simply and easily, is key to keeping up with modern video games. If I had to stand in line for coffee every day, I'd never have time to beat an open-world game like Assassin's Creed Origins.

Features include:

10 Nov 14:32

Darum müssen Anlieger auch Bushaltestellen sauber halten

Wer außerhalb des Mittleren Rings wohnt, muss als Anlieger nicht nur den Gehweg vor seinem Haus reinigen. Auch Bushaltestellen, die dort stehen, sind Pflicht. Lediglich das Leeren der Mülleimer und der Winterdienst sind davon ausgenommen.
10 Nov 14:31

Sensation im Klinikum: Mutter bringt Drillinge zur Welt

by Volker Pfau
Ursprünglich sollte es nur ein Geschwisterchen für den Erstgeborenen werden, am Ende darf sich Sohn Xaver gleich über drei Mitstreiter freuen. Die glückliche Mutter bestritt sogar bis zum siebten Monat noch Schwimmwettkämpfe. 
10 Nov 14:03

Wer ist angeklagt?

by Udo Vetter

Mein Mandant und sein Vater haben gleiche Familiennamen. So weit, so normal. Bei ihnen sind aber auch die Vornamen identisch. Zudem wohnen sie an der gleichen Adresse. Das einzige „harte“ Unterscheidungskriterium bei ihren Personendaten ist also das Geburtsdatum – und ausgerechnet das hat die Staatsanwaltschaft nicht korrekt auf die Reihe gebracht.

Wegen der angeblichen Straftat wurde der Vater angeklagt, und zwar unter ausdrücklicher Nennung seines Geburtsdatums 11.03.1964. Aus der Strafanzeige und den Ermittlungsunterlagen ergibt sich aber eindeutig, dass nur mein Mandant als möglicher Täter in Frage kommt. Der ist am 21.07.1993 geboren. Aber sein Geburtsdatum taucht in der Anklageschrift nicht auf. Und, noch schlimmer, auch nicht im Eröffnungsbeschluss, mit dem das Gericht die Anklage zugelassen hat und in dem das Geburtsdatum des Vaters erneut vermerkt ist.

Zur Verwechslung ist es wohl gekommen, weil der Vater meines Mandanten (auch) Einträge im Strafregister hat. Mutmaßlich wurde bei der Datenabfrage nur auf den Namen und die Adresse geschaut. So kam wohl der Registerauszug über den Vater in die Akte.

Problematisch ist das Ganze, weil an sich jetzt die falsche Person angeklagt ist. Offensichtliche Schreibfehler in der Anklage oder einem Eröffnungsbeschluss können zwar berichtigt werden. Aber nur dann, wenn ansonsten keine Zweifel daran bestehen, gegen wen Anklage erhoben wurde. Genau diese Zweifel bestehen hier aber.

Eine Anklage lässt sich nachträglich auch nicht mehr auf eine andere Person umswitchen. Was bedeutet, dass die Anklage gegen den Vater zurückgenommen werden müsste. Und dann gegen den Sohn Anklage erhoben wird. Möglicherweise viel Aufwand und Kosten um kaum etwas. Aber der Gesetzgeber hat es so gewollt. Denn es wäre ja auch wirklich unschön, wenn man eines Tages mit einem angeblichen Strafurteil gegen sich konfrontiert wird, das an sich gegen einen anderen hätte ergehen müssen.

In einer ähnlichen Geschichte warte ich übrigens noch auf eine Reaktion des Gerichts.

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10 Nov 14:02

Handy-Dieb bedroht McDonald‘s-Gäste am Hauptbahnhof - und kommt nicht weit

In einem McDonald‘s am Münchner Hauptbahnhof haben Gäste jede Menge Zivilcourage bewiesen: Sie beobachteten einen besonders dreisten Dieb und ließen ihn nicht entkommen - obwohl er ihnen drohte.
10 Nov 13:44

Windows 10 Build 17035 enthält erste Timeline-Funktionen

by Albert Jelica

Microsoft hat im Zuge der Build 2017-Konferenz im April versprochen, dass die Timeline-Funktion mit dem Windows 10 Fall Creators Update erscheinen wird. Man hat sich allerdings zu viel vorgenommen und musste wenige Wochen später verkünden, dass die Funktion verschoben wurde. Mit dem kommenden Redstone 4-Update soll das Feature aber endgültig in Windows 10 Einzug halten, doch bislang war davon nicht allzu viel zu sehen.

Das Timeline-Feature wird den App Switcher unter Windows 10 erweitern um einen Verlauf, sodass ihr die Arbeit an einem Dokument zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen könnt. Zum Beispiel: Am Freitag Nachmittag arbeitet ihr an einer PowerPoint-Folie und nehmt den Laptop nach Feierabend mit nachhause, wo PowerPoint geschlossen und Netflix gestartet wird. Montag morgens geht es dann wieder an die Arbeit und ihr wisst möglicherweise nicht mehr ganz genau, woran ihr zuletzt gearbeitet habt. Ihr öffnet den App Switcher, scrollt in der Zeit zurück bis zum letzten Freitag und könnt PowerPoint dann genau in jenem Zustand öffnen, in dem ihr es in der letzten Woche geschlossen habt. Das Dokument wird selbstständig geöffnet und an der Stelle fortgesetzt, wo ihr zuletzt aufgehört habt.

Teil dieser Funktionalität ist auch, dass ihr dies geräteübergreifend machen könnt. Wenn ihr zuhause am Desktop-PC die PowerPoint-Folie bearbeitet habt, könnt ihr am Laptop direkt mit der Arbeit fortsetzen. Dieses Feature zeigt sich momentan in Windows 10 Build 17035, welche gestern für Windows Insider ausgerollt wurde. Microsoft hat diese Neuerung im Changelog nicht erwähnt. Dabei wird eine Benachrichtigung angezeigt, wenn ihr an einem anderen PC oder Smartphone gerade eine Aktivität unterbrochen habt. Wenn ihr in Microsoft Edge unter Android WindowsArea.de aufruft, könnt ihr damit am PC weitermachen. Wenn ihr ein Word-Dokument am PC geöffnet habt, könnt ihr es am Laptop öffnen lassen.

Interessant ist dabei vor allem, dass es zwei Optionen gibt, auf diese Benachrichtigung zu reagieren. Ihr könnt auf „Alles fortsetzen“ drücken, woraufhin das entsprechende Programm im selben Zustand wie auf dem anderen Gerät geöffnet wird. Wenn ihr aber auf weitere Aktivitäten drückt, öffnet sich der App Switcher und dieser weist das Timeline-Feature noch nicht auf. Das Feature ist auf den ersten Blick aber durchaus praktisch und nicht nur eine weitere nervige Benachrichtigung in Windows 10. Es steht dem Nutzer nicht im Weg, sondern verbindet Windows 10 mit anderen Geräten, die Nutzer zweifellos haben. Microsoft akzeptiert erstmals richtig, dass der PC nicht mehr das wichtigste Gerät im Haushalt ist.

> WindowsArea.de „Fall“-Wallpaper herunterladen

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10 Nov 13:16

Wer hat Vorfahrt? Leser total verwirrt - jetzt klären Experten auf

by Marcel Görmann
Erst das rote Auto, dann Blau und zuletzt Grün? Oder doch anders? Auf unseren Facebook-Seiten gerieten viele ganz durcheinander über die Vorfahrtsregeln an Kreuzungen. 
10 Nov 13:14

Foodora-Fahrer: "Unsere Bezahlung ist fair und angemessen"

by ZEIT ONLINE: Arbeit - Bernd Kramer
Die pinken Foodora-Kuriere sind das Sinnbild einer ultraflexiblen Arbeitswelt. Nun begehren sie gegen ihre Arbeitsbedingungen auf. Was sagt das Unternehmen dazu?
10 Nov 13:14

Illegale Zweckentfremdung: Höhere Strafen für Vermieter

by Sascha Karowski
Noch im Sommer hatte der Landtag den Bußgeldrahmen für  illegale Zweckentfremdung deutlich angehoben, nun zog der Münchner Sozialausschuss nach. OB Dieter Reiter hätte sich jedoch ein noch härteres Strafmaß gewünscht. 
10 Nov 13:13

Neuer Algorithmus: Google verbessert Stitching bei Street-View-Panoramen

Googles Street-View-Panoramen sind häufig beeindruckend, oft aber auch voller Bildfehler: Beim Zusammensetzen der einzelnen Bilder kommt es bisher zu unschönen Überschneidungen. Diese will Google mit Hilfe eines neuen Algorithmus künftig vermeiden - die ersten Beispiele sehen vielversprechend aus. (Google Street View, Google)
10 Nov 13:13

Googles AutoML: Nasnet entwickelt selbstständig maschinelle Lernmodelle

Googles AutoML entwickelt sich. Jetzt kann das System komplexere Modelle selbstständig erschaffen - ohne menschliche Hilfe. Das neue Modell heist Nasnet und soll bei der Bild- und Objekterkennung sehr effizient sein. (Google, Technologie)
10 Nov 13:13

Bye Bye ICQ oder „Warum ich das Uh-Oh vermisse“

Nach exakt 15 Jahren schickt unser Redakteur Moritz Stückler seinen ICQ-Account in den Ruhestand und blickt anlässlich der t3n 50 etwas nostalgisch zurück auf die Vergangenheit der Sofortnachrichten.

Wie schnell die Zeit vergeht

„Oh wow, so lange ist das schon her?“, diese Gedanken schießen mir durch den Kopf, als ich mir den Eintrag hinter der Zeile „Mitglied seit:“ auf der Profilseite in meinem Multi-Messenger durchlese. Anscheinend sitze ich tatsächlich schon seit 15 Jahren tagtäglich vor einem Monitor und kommuniziere mehr oder weniger sinnvoll durch die ganze Welt. Am 1. Februar 1998 habe ich mich beim damals noch jungen Messenger ICQ (wurde 1996 gegründet) registriert, und ich kann mich noch relativ gut an meine ersten Erfahrungen erinnern.

Meine erste ICQ-Version 99a unter Windows 98 (Bildquelle: iserverd.khstu.ru)
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„Da gibt es so ein Programm, damit können wir uns Nachrichten über das Internet schicken!“

Ein älterer Freund erzählte mir am Telefon davon: „Da gibt es so ein Programm, damit können wir uns Nachrichten über das Internet schicken!“ – „Du meinst E-Mail?“ – „Nein, viel schneller und einfacher“, so ungefähr muss das Gespräch wohl abgelaufen sein. Kurz danach wählte ich mich über meine ISDN-Verbindung ins Netz ein und lud mir den, für damalige Verhältnisse, unwahrscheinlich großen Installer von ICQ99a runter. Mit üppigen 5 MByte muss das wohl rund 20 Minuten gedauert und dank Call-by-Call-Tarif auch ein paar Cent gekostet haben. Mit dem Telefon weiterhin am Ohr, um die Begeisterung über die gerade stattfindende technische Revolution kundzutun, wurden dann erste Nachrichten ausgetauscht und ungläubig auf den Bildschirm gestarrt. Und das schrille und überraschte „Uh-Oh“ der Teletubby-Stimme (die Teletubbies gab es zu diesem Zeitpunkt übrigens noch gar nicht in Deutschland) untertitelte die ganze Szene eigentlich sehr passend. Damals trennten mich von meinem Bekannten zwar nur rund 60 Kilometer, aber wir verstanden, dass das Kriterium der räumlichen Entfernung im Internet in Zukunft keine Rolle mehr spielen würde.

Damals war es auch noch üblich, sich vom Internet zu trennen, wenn man seinen „Ausflug in das Netz“ beendet hatte. Facebook, Reddit, Tumblr, 9GAG und sonstige Zeitfallen gab es noch nicht und das Internet diente vornehmlich der Informationsbeschaffung. Die Leute waren ein paar Minuten pro Tag online, den Rest des Tages erstrahlte die kleine Blume, das berühmte Status-Icon von ICQ, in kräftigem rot und signalisierte allen potenziellen Gesprächspartnern: „Ich bin draußen vor der Tür, im echten Leben. Und ich werde auch nicht benachrichtigt, wenn du mir trotzdem schreibst. Vielleicht antworte ich dir also erst morgen oder übermorgen.“

Aus einem Messenger wurden hunderte

Heute hat sich das komplett geändert. Menschen wie ich, sogenannte Digital Natives, sind den größten Teil des Tages online. Und selbst wenn ich nicht vor dem Rechner sitze, bin ich durch meinen Tablet-PC und mein Smartphone überall erreichbar. Ich merke sofort wenn mich jemand erreichen wollte und zwar nicht nur auf einem Kommunikationsweg, sondern gleich auf mehreren. Ich habe mal durchgezählt: Aktuell bin ich den Großteil des Tages erreichbar via SMS, iMessage, WhatsApp, Facebook, MSN, Skype, Xing, Twitter, hike, Google+ und Jabber. Das sind ganze elf Anwendungen, die irgendwie in die Fußstapfen von ICQ getreten sind.

Heutzutage buhlen dutzende, wenn nicht sogar hunderte Messenger um die Gunst des Nutzers (Bildquelle: techieboom.com)

Ich möchte an dieser Stelle nicht darüber schwadronieren, wie schön doch alles früher war und wie gerne ich öfter mal „offline“ wäre. Ganz im Gegenteil: Ich finde, dass die ständige Erreichbarkeit eine wahnsinnig wertvolle, technische Errungenschaft ist, die ich im Zweifelsfall immer aufgeben kann, indem ich meine Geräte einfach ausschalte. Worüber ich aber durchaus sprechen möchte, ist die Aufspaltung der Messenger-Dienste. Wie schön waren doch die Zeiten, wo es nur einen einzigen Messenger gab. Damals war die eigene UIN mindestens so wichtig wie die eigene Telefonnummer. Meine ICQ-Nummer kenne ich immer noch auswendig, und habe auch so meine Zweifel ob ich sie jemals wieder vergessen werde. Ich kann mich sogar erinnern, dass man mit Mädchen auf Partys ICQ-Nummern austauschte um in Kontakt zu bleiben. Verrückte Welt! Und ich bin mir sicher, dass sich der Markt für Sofortnachrichten irgendwann auch wieder deutlich verkleinern wird. In den letzten Jahren erlebten wir eine Phase der Diversifizierung, auf die typischerweise wieder eine Vereinheitlichung folgt. Wer in Zukunft den Messaging-Markt dominieren wird? Schwierige Frage – ICQ wird es jedenfalls nicht sein!

In den Jahren nach dem Millenium wuchs meine Kontaktliste auf rund 150 Personen an. Das klingt heute, wo der durchschnittliche Facebook-User schon rund 130 Freunde hat, nicht sonderlich beeindruckend. Wenn man überlegt, dass das Auffinden und Hinzufügen eines Kontaktes allerdings wesentlich schwieriger war und man sich nicht entspannt durch „Freunde von Freunden“ durchwühlen konnte, war das schon ein sehr großes, digitales Umfeld. Außerdem war die Anzahl von Leuten mit einem Internetzugang zu dieser Zeit (etwa 2003) noch sehr gering, und die Anzahl von Menschen mit einem ICQ-Account noch einmal viel geringer.

Die dunklen Seiten der Popularität von ICQ: Geschmacksverirrungen bei Teenagern. (Bildquelle: icq-tools.de)

Mit dem Verkauf an AOL begann der Abstieg

Kurz nach dem Jahrtausendwechsel begann allerdings in meinen Augen auch schon der schnelle Fall von ICQ. Die ersten Konkurrenten wie AIM und MSN kamen auf und dank Multi-Messenger-Software wurde auch der ICQ-Client immer unbeliebter. Das lag auch daran, dass das Unternehmen ICQ den Besitzer wechselte. Das sympathische und studentische Startup aus Israel namens Mirabilis verkaufte ICQ an den damaligen Internetriesen AOL. Kurz darauf wurde die Software bunter und bunter, war mit Werbung überladen und erinnerte optisch stellenweise mehr an einen Rotlicht-Bezirk bei Nacht als an ein Programm zum Austauschen von Nachrichten.

War ICQ seiner Zeit voraus?

Wie es so oft im IT-Bereich vorkommt, war auch ICQ wohl seiner Zeit einfach ein Stück voraus. Das zeigt sich am besten anhand des Beispiels „ICQ2Go“. Dabei handelte es sich um eine ICQ-Web-App auf Java- bzw. Flash-Basis, die es erlaubte, ohne lokale Client-Software im ICQ-Netzwerk zu kommunizieren. Ein Feature, was wir erst heute, rund 10 Jahre später, in fast jedem sozialen Netzwerk finden. StudiVZ, Facebook und Co. führten vor, dass Instant Messaging erst ohne spezielle Client-Software zum absoluten Massenmedium werden konnte. Den Sprung ins „Web 2.0“ hat ICQ jedenfalls nicht geschafft. Trotz vieler Bemühungen bietet der Dienst heutzutage einfach keine Alleinstellungsmerkmale mehr. Die Konkurrenz ist zu groß!

Mit ICQ2Go bot ICQ bereits vor zehn Jahren einen Browser-Chat, der jedoch stets nur als „Backup“ zur konventionellen Desktop-Anwendung gesehen wurde. (Bildquelle: jitsi.org)

Schluss, aus und vorbei

Heute habe ich mich also dazu entschlossen, meinen ICQ-Account aufzugeben. Löschen kann man ihn leider nicht (vermutlich damit sich die aktuellen russischen ICQ-Eigentümer weiterhin mit einer Nutzerzahl von 470 Millionen schmücken können). Von meinen rund 150 Kontakten sind gerade noch ganze sieben online. Facebook bietet mir immerhin 48 von rund 400 Freunden zum Chatten an. Und von 208 Kontakten in meinem Telefonbuch finden sich inzwischen 120 bei WhatsApp wieder. Das ist eine klare Aussage und sehr repräsentativ für die kaum noch vorhandene Popularität von ICQ.

Vielen Dank, ICQ

Trotz der großen Konkurrenz und Unansehnlichkeit hielt sich ICQ in meinem privaten Umfeld lange und hartnäckig als Nummer Eins unter den Messengern. So dass ich circa bis 2009 den Großteil meiner digitalen Konversationen nach wie vor über ICQ abwickelte. Ich kommuniziere sehr gerne schriftlich und ziehe eine getippte Diskussion oft einem mündlichen Austausch vor, weswegen mein ICQ-Verlauf mit auserwählten Kontakten teilweise auf etliche Megabyte Reintext anwuchs. Ich kann mich an komplette Nächte erinnern, die ich vor dem Monitor beim Chatten verbrachte, auch an schicksalshafte Unterhaltungen, egal ob es um Liebe oder um Trauer ging. Und natürlich an eine Menge Unfug, den ich über den Messenger mit der Blume verschickt habe. Vielen Dank, ICQ, für all die tollen Momente!

Ende November erscheint die t3n 50. Aus diesem Anlass schauen wir auf die vergangenen Jahre zurück und präsentieren euch in den nächsten Wochen allerlei Kuriositäten und spannende Hintergründe aus der t3n-Historie.

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 30. Januar 2013

10 Nov 13:12

Facebook machte ihn zum Milliardär – jetzt erklärt Sean Parker das Netzwerk für gefährlich

Er war ein früher Investor und der erste Präsident von Facebook: Obwohl Sean Parker damit Milliarden verdient hat, steht er dem Netzwerk heute äußerst kritisch gegenüber.

Sean Parker über Facebook: „Nur Gott weiß, was es mit den Gehirnen unserer Kinder macht“

Dass Politiker, Pädagogen oder Datenschützer vor den Gefahren sozialer Netzwerke wie Facebook warnen, ist keine Seltenheit. Mit Sean Parker reiht sich jetzt jedoch jemand in die Kritikerphalanx ein, der am Aufbau und Erfolg von Facebook maßgeblich beteiligt war. Der Napster-Mitbegründer war ein früherer Investor und übernahm wenige Monate nach Gründung den Posten des ersten Facebook-Präsidenten. Doch obwohl er Milliarden an der Firma verdient hat, scheint er sich heute unwohl mit dem zu fühlen, was er damals mit aufgebaut hat.

Im Rahmen einer Rede im National-Constitution-Center in Philadelphia erklärte Parker, dass er und die anderen bei Facebook bewusst psychologische Mechanismen ausgenutzt hätten, damit Menschen möglichst viel Zeit auf dem Netzwerk verbringen. „Das bedeutet, dass wir dir hin und wieder einen kleinen Dopamin-Schuss verabreichen müssen, weil jemand ein Foto von dir gelikt oder kommentiert hat“, erklärt Parker den zugrundeliegenden Mechanismus. „Und das bringt dich dazu, mehr Inhalte beizusteuern, und das bringt dir mehr Likes und Kommentare.“

Facebook: Obwohl er das Netzwerk mit aufgebaut hat, hält sich Sean Parker mit seinen Likes zurück. (Foto: Nick Fox/Shutterstock)

Parker bezeichnet das eine Schleife der sozialen Bestätigung, eine Verwundbarkeit in der menschlichen Psyche, die Hacker wie er ausgenutzt hätten. Investoren und Schöpfer wie er, Mark Zuckerberg oder Instagram-Mitbegründer Kevin Systrom seien sich durchaus bewusst gewesen, was sie da taten. „Und wir haben es trotzdem gemacht“, so Parker, der sich mittlerweile als einen Social-Media-Gegner bezeichnet und vor negativen Auswirkungen auf die Produktivität und den Verstand von Kindern warnt.

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Sean Parker: Von Napster über Facebook bis Spotify

Im Alter von 20 Jahren gründete Sean Parker gemeinsam mit Shawn Fanning Napster. Der Musik-Sharing-Dienst musste zwar aufgrund von rechtlichem Druck durch die Musikindustrie schließen, gilt heute aber als Vorreiter im Bereich digitaler Musikdistribution. Von 2004 bis 2005 war Parker dann Präsident von Facebook. Den Posten musste er jedoch abgeben, nachdem er wegen des Verdachts auf Drogenbesitz verhaftet, aber nicht angeklagt worden war.

Neben anderen Startup-Investments stieg Parker 2010 mit 15 Millionen US-Dollar bei dem schwedischen Musik-Streaming-Dienst Spotify ein. Seit 2015 betreibt er außerdem die Parker Foundation, eine von ihm mit 600 Millionen Dollar ausgestattete gemeinnützige Organisation, die sich vor allem im Gesundheitswesen engagiert. Forbes schätzte Parkers Vermögen im Jahr 2016 auf 2,4 Milliarden Dollar.

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10 Nov 13:12

Usenetrevolution.info: Behörden schalten illegales Downloadportal ab

by ZEIT ONLINE: Internet -
Bundesweit sind bei Razzien die Wohnungen von 42 Verdächtigen durchsucht worden. Eine mutmaßliche Plattform für illegales Filesharing ist nicht mehr erreichbar.
10 Nov 13:10

Elektromobilität: Telekom will 12.000 Verzweiger zu Ladesäulen machen

Die grauen Kästen der Telekom könnten künftig nicht nur Daten verteilen. Allerdings dürfte die nutzbare Leistung als Ladestationen für Elektroautos nicht sehr groß sein. (Telekom, Elektroauto)
10 Nov 13:09

winSIM musste Preiserhöhung wieder zurücknehmen

Preiserhöhung bei winSIM zurückgenommenwinSIM hat seine im Frühjahr angekündigte Preiserhöhung, von der auch Bestandskunden betroffen waren, wieder zurückgenommen. Allerdings erfolgte der Schritt nicht ganz freiwillig.
10 Nov 13:08

Ordinypt: Erpressungstrojaner bedroht deutsche Firmen

Ordinypt: Angeblicher Erpressungstrojaner bedroht deutsche Firmen

Allem Anschein nach geht in Deutschland ein neuer Trojaner um, der auf Personalabteilungen zielt und Lösegeld erpresst. Der in Delphi verfasste Trojaner lässt Opfern allerdings keine Chance, ihre Daten wiederzubekommen.

10 Nov 13:08

AG Tübingen: Gerichtlicher Sachverständiger bekommt Kosten für ESO-Messdaten-Auswertung ersetzt

by Alexander Gratz

Das AG Tübingen hatte den Sachverständigen mit der Begutachtung einer ESO ES 3.0-Geschwindigkeitsmessung beauftragt. Die von der Messanlage generierten Rohmessdaten wertete der Sachverständige mit einem eigenem Auswertungsprogramm sowie einem Programm des Geräteherstellers, dessen Benutzung die PTB befürwortet, aus. Dafür stellte der Hersteller dem Sachverständigen einen Betrag von € 124,95 brutto in Rechnung. Die Kostenbeamtin hält den Betrag nicht für erstattungsfähig, da die Messdaten der Polizeibehörde gehörten und der Hersteller für deren Auswertung keine Vergütung fordern könne.

Das AG Tübingen sieht dies anders: Bei der Benutzung der Herstellerfunktion zur Auswertung der Messdaten handele es sich um besondere Kosten im Sonne von § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG. Der Messgerätehersteller verlange den genannten Betrag pro Benutzung seiner Software, also pro Auswertung, ein dauerhafter Erwerb des Zugangs zur Auswertung durch den Hersteller mit nur einmalig anfallenden Kosten sei nicht möglich. Dies sei zu vergleichen mit den Kosten für den Zugriff auf Datenbanken im Internet, welche als erstattungspflichtig anerkannt seien. Bei der Frage der Erforderlichkeit der Auswertung könne die Stellungnahme der PTB nicht unberücksichtigt bleiben.

Ob die Forderung der PTB, die Messdaten durch das gleiche Unternehmen auswerten zu lassen, welches  auch das Messgerät hergestellt hat, als sachgerecht anzusehen ist, ließ das AG allerdings ausdrücklich offen. Eine weitere Auswertung der Daten mit einer eigenen, herstellerunabhängigen Software durch den Sachverständigen, wie hier vorgenommen, sei jedenfalls sachgerecht (AG Tübingen, Beschluss vom 04.09.2017 – 16 OWi 46 Js 1217/17 jug.).

1. Dem Sachverständigen steht eine weitere Vergütung in Höhe von 124,95 Euro zu.

2. Die Beschwerde wird zugelassen.

Gründe:

I.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige in einem Bußgeldverfahren begehrt eine höhere als die festgesetzte Vergütung.

Im Ausgangsverfahren legte das Landratsamt Tübingen dem Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last. Die Messung erfolgte mit einem Sensormeßsystem des Herstellers ESO aus Tettnang, bei dem auch die Rohdaten zur Messung hinterlegt sind.

Wegen Zweifel am Meßvorgang hat das Gericht den Sachverständigen mit Beschluß vom 23. Februar 2017 damit beauftragt, zur Geschwindigkeitsmessung am 2. Juni 2016 ein technisches Sachverständigengutachten einzuholen. Das Gutachten soll sich insbesondere damit beschäftigen, ob die Meßstelle entsprechend den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet wurde (Bl. 62-64 d. A.). Der Sachverständige wertete die Messung anhand der beim Hersteller ESO gespeicherten Rohdaten aus. Zur Auswertung verwendete er ein eigenes Auswerteprogramm. Darüber hinaus griff er auf das Auswerteprogramm des Herstellers zurück. Der Hersteller stellte dem Sachverständigen hierfür 105,- Euro netto (124,95 Euro brutto) in Rechnung.

Der Sachverständige machte diesen Betrag mit seiner Abrechnung gegenüber der Staatskasse geltend.

Die Kostenbeamtin hielt diesen Betrag nicht für erstattungsfähig. Sie begründete dies damit, daß der Hersteller zur Berechnung einer Gebühr nicht berechtigt sei und berief sich auf Urteile des LG Halle/OLG Naumburg und eine Verfügung des AG Reutlingen.

Der Sachverständige beantragte die gerichtliche Festsetzung seiner Vergütung.

Er macht insbesondere geltend, daß die PTB propagiere, eine sachgerechte Auswertung der mit der Messung erlangten Daten könne nur mit dem Auswerteprogramm der Herstellerfirma erfolgen, da Messung und Auswertung demselben Rechenalgorythmus folgten. Er beruft sich auf ein Papier der PTB eines B. eng. Steffen Schulze mit dem Titel „Retrospektive Korrelationsanalyse beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Es 3.0“.

Das Gericht hat die Bezirksrevisorin angehört. Sie ist der Auffassung, der Hersteller dürfe keine Gebühr verlangen, da die Daten der Behörde gehörten. Für die Überlassung der Daten dürfe der Hersteller daher keine Gebühr verlangen, die Behörde sei „Herr der Daten“. Es sei paradox, wenn der Hersteller für die Daten selbst keine Gebühr verlangen dürfe, aber für deren Auswertung. Jedenfalls handle es sich um die übliche Ausstattung eines Sachverständigenbüros.

II.

Der Antrag ist vor dem Amtsgericht Tübingen nach § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 JVEG zulässig.

Das Gericht hält den Antrag für begründet.

1.)

Bei den Kosten für die Nutzung eines fremden Computerprogramms handelt es sich zur Überzeugung des Gerichts um „besondere Kosten“ im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG.

Das JVEG trennt in § 12 bei der Sachverständigenvergütung zwischen „üblichen Gemeinkosten“ und „besonderen Kosten“. Dabei sind „übliche Kosten“ nach einer verbreiteten Auffassung diejenigen Kosten, die nicht anläßlich des konkreten Gutachtenauftrags entstanden sind (vgl. KG Berlin, Beschluß vom 24. März 2009 – 2 U 76/06 – KGR 2009, 552).

Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch nach Angabe des Sachverständigen um eine einmalige Nutzungsgebühr. Dies ergibt sich auch aus der Fremdrechnung, die der Sachverständige seiner Abrechnung beigelegt hat (BI. 96). Es handelt sich danach um eine fallabhängige Pauschalgebühr für den Programmzugriff.

Sofern der Sachverständige dieses Programm erworben hätte und problemlos in jedem Fall selbst das Programm aufrufen könnte, wären die Anschaffungskosten für die Software sicherlich als übliche Gemeinkosten anzusehen. Die Anschaffung dieses Auswerteprogramms gehörte dann zur Grundausstattung des Sachverständigenbüros.

Nun ist es allerdings so, daß die Herstellerfirma nur auf konkreten Antrag des Sachverständigen einen Zugriff auf die Auswertesoftware erlaubt und hierfür eine Vergütung verlangt. Der Sachverständige kann die Software gar nicht erwerben, er kann sie lediglich auf Antrag nutzen. Der jeweilige Nutzungsantrag erfolgt jedoch fallabhängig und steht damit im Zusammenhang mit einem besonderen Gutachtenauftrag. Ist also der Zugriff auf das Programm so geregelt, daß die Nutzung entgeltpflichtig ist, handelt es sich um besondere Kosten. Der Sachverständige kann diese Kosten nicht vermeiden, indem er eine höherwertige Büroausstattung erwirbt und die Auswertesoftware anschafft.

Greift ein Sachverständiger auf Datenbanken im Internet zu, sind die Kosten als „besondere Kosten“ erstattungspflichtig (vgl. Schneider, JVEG, 2. Aufl. München 2014, § 12, Rn 16). Das Gericht hält den beschränkten Zugriff auf Software mit dem Zugriff auf Datenbanken für vergleichbar. Deshalb ordnet das Gericht die dem Sachverständigen entstandenen Auslagen als besondere Kosten im Sinne des JVEG ein.

2.)

Die Auswertung mittels der ESO-Software war zur vollständigen Gutachtenerstattung erforderlich.

Zunächst waren aufgrund des Meßaufbaus Zweifel an der Messung aufgekommen. Es ist deshalb folgerichtig, daß der Sachverständige die Rohdaten selbst ausgewertet hat.

Wenn nun aber die PTB vorschreibt, daß „eine sachgerechte Auswertung … nur mit dem Tool der Fa. Eso GmbH vorgenommen werden [kann], da dieses nach Herstellerangaben mit dem selben Auswertealgorithmus entwickelt wurde, der auch im Messgerät implementiert ist“, muß sich der Sachverständige auch hieran halten. Verstieße der Sachverständige gegen diese Vorgabe der PTB, böte sein Gutachten Angriffsflächen und entspräche nicht den Vorgaben der PTB.

Ob und inwieweit es sachgerecht ist, die Geräteherstellung und die Auswertung durch denselben Hersteller programmieren zu lassen, vermag das Amtsgericht Tübingen nicht zu entscheiden. Objektiv erscheint es jedenfalls sachgerecht, daß der Sachverständige die Daten zusätzlich auch mit einer eigens konzipierten Software ausgewertet hat. Gleichwohl vermag dies nicht die Vorgaben der PTB zu überdecken.

3.)

Der Nutzungsgebühr für die Auswertesoftware steht nicht entgegen, daß die Verwaltungsbehörde „Herrin“ der durch Geschwindigkeitsmessungen gewonnenen Daten ist. Es ist Aufgabe der Verwaltungsbehörde selbst zu regeln, welche Daten wie erhoben werden, aber auch, wie sie gespeichert und weiterverwendet werden. Offensichtlich hat sich die Verwaltungsbehörde mit der Firma ESO geeinigt, ihre Daten in der vom Sachverständigen vorgefundenen Form beim Hersteller abzulegen. Ob die Lagerung der Daten beim Hersteller entgeltpflichtig ist oder nicht, ist an dieser Stelle nicht entscheidungserheblich. Im vorliegenden Fall geht es – anders als in den Entscheidungen des OLG Naumburg vom 27. August 2014 (6 U 3/14- VersR 2015, 1525) und des LG Halle (Vorinstanz, 5 0 11 0/13) – nicht darum, wer der Herr der Daten ist, sondern um die davon zu trennende Frage, ob die Herstellerin für die Verwendung ihrer Auswertesoftware ein Entgelt verlangen darf. Die Herstellerin bietet hier gegen Entgelt einen Zugriff auf ein Datenverarbeitungsprogramm an. Für die Nutzung muß der Sachverständige ein besonderes Entgelt zahlen.

4.)

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, § 4 Abs. 8 JVEG.

Das Gericht hat auf Antrag der Bezirksrevisorin die Beschwerde zugelassen, § 4 Abs. 3 JVEG. Soweit ersichtlich, ist die Frage nicht entschieden, ob der Hersteller für die Nutzung der Auswertesoftware ein besonderes Entgelt verlangen darf oder ob diesem die Datenhoheit der Verwaltungsbehörde entgegensteht (jedenfalls nicht unter den Schlagworten „Auswerteprogramm“ „JVEG § 12“ und „ESO“ in juris). Aus seiner Tätigkeit als Bußgeldrichter ist dem Vorsitzenden (leider) bekannt, daß Geschwindigkeitsmessungen von den Betroffenen oftmals nicht akzeptiert und stets neue Fehlerquellen in den Meßsystemen gesucht werden. Daraus folgt, daß auch stets neue Sachverständigenaufträge erteilt werden müssen, so daß die hier anstehende Problematik wohl häufiger auftauchen wird.

10 Nov 13:08

Mangelnde Nutzerakzeptanz bei SharePoint: Was sind die Ursachen, wie geht man damit um

by Thomas Maier
Die letztjährige SharePoint Anwenderstudie 2016 hat auch einige unerfreuliche Erkenntnisse aus dem Einsatzalltag mit SharePoint zutage gefördert. So nutzen beispielsweise rund 50 Prozent der Mitarbeiter in den Unternehmen, die SharePoint Weiterlesen Ähnliche Beiträge: SharePoint erfolgreich einführen: Leitfaden zum Konzipieren von Schulungen und Anwender-Support Den richtigen Sharepoint finden: Vergleichstabelle mit Foundation, 2010, Standard und Enterprise Edition Sharepoint 2010 aus Architektur-Sicht: MSDN-Artikel beleuchtet die wichtigsten technischen Komponenten

[Den vollständigen Beitrag finden Sie auf der Website]
10 Nov 13:07

How to pin more than 3 contacts to the taskbar on Windows 10 Fall Creators Update

by Zac Bowden

Do you want to pin more than just three contacts to your taskbar? No problem. Here's how to do it.

The Windows 10 Fall Creators Update introduces a new feature called My People, that allows you to pin your favorite contacts directly to the taskbar for quick and easy access to instant messaging services, email, contact details and more. Unfortunately, Microsoft imposed a limit of just three contacts that can be pinned to the taskbar, which just isn't enough for some people.

If you're one of those people longing for more pinable contacts, you've come to the right place. The three-people limit isn't fixed and can be adjusted via a simple Registry edit. As always, fiddling around with the Registry can be dangerous, so you should proceed with caution if you're not already familiar with the Windows Registry.

Step No. 1: Open the Windows Registry

First, you need to open the Windows Registry to be able to edit the values necessary to increase the number of people you can pin to the taskbar.

  1. Right-click on the Windows Start button.

  2. Select Run.

  3. In the Run dialog box, type "regedit."

  4. Select OK.

10 Nov 13:07

iPhone X bei Kälte nicht nutzbar? Apple kündigt Update an

iPhone X mit KältepproblemiPhone-X-Besitzer beklagen, bei Kälte ihr Smartphone nicht mehr über den Touchscreen steuern zu können. Apple will den Fehler per Software-Update beheben.
10 Nov 13:06

Grafikkarten: Nvidias Quartalszahlen zeigen 18 Prozent mehr Umsatz

Dank Enterprise-Grafikkarten wie der Tesla P100 und Volta kann Nvidia ein weiteres sehr positives Quartal verbuchen. Der Umsatz steigt um 18 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal und 32 Prozent zum Vorjahr. (Nvidia, IBM)
10 Nov 13:06

Arbeitsrecht: Uber-Fahrer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

by ZEIT ONLINE: Wirtschaft -
Ein britisches Gericht hat die Rechte der Fahrer in dem Land gestärkt. Demnach haben sie Anspruch auf Mindestlohn, Krankengeld und bezahlten Urlaub.
10 Nov 13:06

Uber loses court appeal against drivers' rights (UK)

10 Nov 13:06

'Zombie ant' brains left intact by fungal parasite