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30 Nov 15:44

NTSB investigates two serious night-time runway incursion incidents at San Francisco Airport

by Harro Ranter

The NTSB has started an investigation into two serious night-time runway incursion incidents at San Francisco Airport, California.

On 14 December 2016, a runway incursion occurred when SkyWest Airlines flight UA5086, a CRJ-200, crossed the runway hold short line to runway 28L at the taxiway Juliet intersection while flight UA517 was on takeoff roll.  Night visual meteorological conditions (VMC) prevailed at the time of the incident.
Flight UA5086 was a CRJ-200ER, registered N986SW, operating on a flight to Ontario International Airport, California.  Fight UA517 was a Boeing 737-924ER, registered N62849, operating on a flight to Washington-Dulles International Airport, DC (IAD/KIAD).

Official data has not yet been released. ADS-B data from both flights as recorded by Flightradar24 suggests flight UA5086 had crossed the hold short line at 17:42:54. Six seconds later the aircraft was just short of the edge of runway 28L.
Flight UA517 had initiated the takeoff roll at 17:42:36 passing Juliet at 17:43:06 at a speed of 160 knots.

VX920 had crossed entered the runway as AA6081 was in final approach

The second incident occurred on February 15, 2017, on runway 28L, when Virgin America flight VX920 was on a line up and wait clearance issued by the local air traffic controller and Compass Airlines flight AA6081 was cleared to land on the same runway. The air traffic controllers received an Airport Surface Detection System Model X (ASDE-X) alert and commanded the Compass flight to go-around, and the crew subsequently performed a go-around maneuver.
Flight VX920 was an Airbus A320-214, registered N627VA, operating on a flight to Las Vegas-McCarran Airport, Nevada.  Fight AA6081 was Embraer ERJ-175LR, registered N214NN, operating on a flight from Los Angeles International Airport, California.
Night visual meteorological conditions (VMC) prevailed at the time of the incident (KSFO 160356Z 20019KT 10SM FEW100 BKN120 BKN180 16/04 A2999 RMK AO2 SLP155 T01560039).

Official data has not yet been released. ADS-B data from both flights as recorded by Flightradar24 suggests flight VX920 was at the hold short line at 19:59:17 LT. At that time AA6081 was 3 NM from the threshold, at about 850 feet.
At 19:59:32 VX920 had entered the runway and was in the process of lining up. At that time AA6081 was 2.4 NM from the threshold, at about 675 feet.
ADS-B data suggest that AA6081 descended until at least 75 feet at 20:00:26. During the go around manoeuvre, the ERJ-175 crossed the paved surface short of the runway threshold at 100 feet and continued to climb, carrying out a safe landing 20:11.

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23 Nov 21:12

From Office 365 to Azure to Minecraft, connected with Flow

This week read a fun guest post from Jon Liu. He talks about how you can integrate Microsoft Flow with Minecraft to trigger some activities there when an event happens in SharePoint. This walkthough makes use of the recently added support for Custom Connectors through the data gateway.
23 Nov 15:31

Ex Google employee creates an A.I worshiping religion

23 Nov 15:29

Sugar industry withheld possible evidence of cancer link 50 years ago

23 Nov 15:29

Building the World’s Smallest Atomic Clock: A Nitrogen Atom in a Carbon Cage

23 Nov 15:29

Argentina says abnormal noise heard after submarine's last contact as hopes fade

23 Nov 15:28

How to Stop Advertising Notifications from the Google Photo App

23 Nov 15:22

+++ Krähen-Plage: Elmshorn schlägt zurück+++ Wedel: Fusion von Kaufleuten und Marketing +++ Urteil zu Windkraft +++

Unfälle, Feuer, Politik, Veranstaltungen, Vereinsleben und Nachrichten im Kreis Pinneberg.
23 Nov 15:20

Looking at how many sites use vulnerable JavaScript libraries

23 Nov 15:19

Better Random Number Generation for OpenSSL, Libc, and Linux Mainline

23 Nov 15:15

Doping: "Das ist Betrug an der Sportöffentlichkeit"

by ZEIT ONLINE: Sport - Oliver Fritsch
Zwei russische Skilangläufer wurden wegen Dopings lebenslang gesperrt, obwohl gegen sie keine Beweise vorliegen. Ihr deutscher Anwalt klagt dagegen.
23 Nov 15:15

Rundbrief des Heartland Institutes vom 18.11.2017

by Chris Frey

Der fragwürdige Umgang der NOAA mit Daten

Ein neuer Report des ehemaligen NASA-Physikers Edward Long [inzwischen im Ruhestand] analysiert die Temperaturaufzeichnungen des Global Historical Climatology Network (GHCN) der NOAA, also einen Temperatur-Datensatz von 7280 meteorologischen Stationen auf der ganzen Welt. Bei der Untersuchung sowohl der nicht adjustierten als auch der adjustierten Daten der Mitteltemperaturen fand Long eine ganze Reihe von Problemen oder Fällen von Bias. Als eine Folge dieser Probleme meldet die NOAA eine stärkere Erwärmung als tatsächlich gemessen und einen stärkeren Erwärmungstrend als beobachtet.

Eine Quelle des Bias‘: Bei der Adjustierung der Daten erniedrigt die NOAA Temperaturwerte der Messstationen in früheren Jahren und korrigiert Werte aus jüngerer Zeit nach oben. Ein weiteres Problem ist die Neigung der NOAA, Fehler zu ignorieren oder nicht zu beachten, welche aus Diskontinuitäten der Datenquellen resultieren. Zum Beispiel gab es an als „ländlich“ bezeichneten Stationen, die sich an Flughäfen befanden, ein Temperatursprung um über 2 Grad nach dem Jahr 1950. Long schreibt: „Es zeigte sich, dass es sich bei den Stationen vor 1950 und bei denen nach 1950 um vollkommen unterschiedliche Stationen an vollkommen unterschiedlichen Standorten handelt. Diese einzelne Temperatur-Diskontinuität und die unrichtige Kategorisierung von Stationen in früheren Zeiten als bei Flughäfen liegend, als es diese Flughäfen noch gar nicht gab, erzeugte einen Temperaturtrend, welcher steigende globale Temperaturen anzeigt. In Wirklichkeit ist der vermeintliche Temperaturanstieg zum größten Teil ein Artefakt der Änderung der Standorte der Stationen und der Kategorisierung von Stationen vor 1950 als an Flughäfen liegend, zu einer Zeit also, als diese Flughäfen noch gar nicht existierten. Außerdem ist künstlich ein zusätzlicher Erwärmungs-Bias hinzugefügt worden durch die Vermengung von Daten von langzeitlichen Temperatur-Messpunkten mit Daten von Stationen, welche nur kurze Zeit oder über kurze Perioden existierten.

Würde man ausschließlich konsistente Aufzeichnungen über den Zeitraum 1900 bis 2016 heranziehen, zeigt sich: je länger die Datenreihe an einem Messpunkt ist, umso geringer stellt sich die gemessene Erwärmung dar.

SOURCES: American Thinker

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Generalstaatsanwalt von Kalifornien angeklagt wegen Betrugs bzgl. Klima

Das Energy & Environment Legal Institute (E&E Legal) [korrigierter Link] [eine mir bislang unbekannte, aber hoch interessante klimarealistische Website! Anm. d. Übers.] hat unter dem Public Records Act (PRA) von Kalifornien Klage eingereicht gegen den General-Staatsanwalt des US-Staates Xavier Becerra. Der Vorwurf: Becerra habe Informationen und E-Mails zurückgehalten, in welchen seine Hintergrund-Aktivitäten bzgl. der Zusammenarbeit mit Umweltaktivisten angesprochen wurden, um Gerichtsverfahren anzustrengen, welche Klimaskeptiker zum Schweigen bringen sollen.

Unter Becerras Vorgänger Kamala Harris nahm Kalifornien teil an dem kollabierten „Klima-RICO“-Gerichtsverfahren, organisiert vom Generalstaatsanwalt von New York Eric Schneiderman gegen Exxon sowie gegen gemeinnützige Organisationen wie das Heartland Institute, weil diese mit Wissenschaftlern zusammen arbeiteten, welche hinsichtlich den Behauptungen einer vom Menschen verursachten gefährlichen globalen Erwärmung skeptisch waren.

Becerra hat den Verdacht genährt, dass das Büro des Generalstaatsanwaltes fortgesetzt mit Umweltaktivisten-Gruppen zusammen gearbeitet habe bzgl. Angelegenheiten mit Bezug zu Klima. Im Juli forderte E&E Legal Aufzeichnungen an, welche „die Zusammenarbeit des Büros des Generalstaatsanwaltes mit privaten dritten Parteien betreffen, bei der gegen bekannte Gegner einer Politik-Agenda vorgegangen wurde“.

Becerra veröffentlichte nur eine einzige E-Mail bzgl. seiner Arbeit und behauptete, dass alle anderen „privat“ seien, eine Behauptung, von welcher E&E Legal sagt, dass der Staatsanwalt dies nicht behaupten darf, solange Becerra nicht erklärt, dass er jene Aktivisten, Geldgeber und Umwelt-Interessengruppen „ernannt“ habe. Eine solche Erklärung Becerras steht bisher aus.

„Als Bürger Kaliforniens und unabhängiger Journalist habe ich diesen Vorgang bei der Staatsregierung und deren ausgewählten Gruppen Dritter schon oft beobachtet“, sagt Katy Grimes, ein leitendes Mitglied bei E&E Legal und Mitunterzeichnerin der Klage, in einer Pressemitteilung hinsichtlich dieses Verfahrens. „Wir fordern das Gericht auf zu bestätigen, dass die Blindheit gegenüber Justitia reflektiert, wie unsere Gesetze auf alle Bürger und Gruppen in gleicher Weise angewendet werden und nicht nur auf jene, welche die Bürokraten als ausreichend politisch korrekt einstufen“.

Quelle: Watts Up With That?

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Die Niederlande werden wahrscheinlich ihre Pariser Klima-Ziele verfehlen

Trotz erheblicher weiterer Unterstützung für Windenergie berichtet die Regierung der Niederlande, dass das Land vermutlich seine Ziele bzgl. der Erzeugung erneuerbarer Energie bis zum Jahr 2020 verfehlen wird, und dass die Folge davon sein wird, dass der Anteil des Landes am Reduktionsziel der EU bzgl. Treibhausgas-Emissionen nach dem Pariser Klima-Abkommen nicht erreicht wird.

Die Niederländer erwarten jetzt, dass 12,4% der Energieversorgung ihres Landes bis zum Jahr 2020 aus Erneuerbaren stammen, was hinter dem 14%-Ziel der EU zurückbleibt. Außerdem stellen die Niederlande auch Vorhaben auf den Prüfstand, mittels derer erneuerbare Energie bis zum Jahr 2030 auf 23,9% zunehmen und Treibhausgas-Emissionen um 34% unter das Niveau 1990 abnehmen. Diese Ziele liegen deutlich unter den Vorgaben für das Land von jeweils 27% bzw. 40%.

Quelle: Reuters

Übersetzt von Chris Frey EIKE

23 Nov 15:13

BER: TÜV berichtet über neue gravierende Mängel am BER

by ZEIT ONLINE: Wirtschaft -
Der Zeitplan für die Eröffnung des Flughafens ist einmal mehr gefährdet. Laut Medien fanden Sachverständige neue Defizite – auch bei Anlagen, die längst fertig schienen.
23 Nov 15:11

Verpasste Chance? Was der SAP-Innovationschef über Slack denkt

Jürgen Müller soll als Chef Innovation Officer von SAP den Traditionskonzern digitalisieren. In der Themenwoche Digitale Transformation verrät er uns seine Strategie.

Mit der Digitalisierung hat sich SAP lange schwergetan. Den vor Jahren aufstrebenden Cloud-Trend beispielsweise hat der Konzern verschlafen und bis heute weitgehend Google oder Amazon überlassen. Hinzu kam das angestaubte Image der Softwareprodukte, das SAP-Aufsichtsratchef Hasso Plattner 2013 sogar zu einer öffentlichen Kritik am eigenen Lebenswerk veranlasste: Die Software des Konzerns müsse „dringend“ benutzerfreundlicher werden. „Unser langjähriger Kunde Nestlé hat damit gedroht, dass sie künftig in der Benutzeroberfläche mit unserem US-Wettbewerber Salesforce zusammenarbeiten“, sagte Plattner damals.

Inzwischen haben die Walldorfer nicht bei der Software nachgebessert. Im vergangenen Jahr installierte der Konzern erstmals in seiner Historie einen Chief Innovation Officer: Jürgen Müller. Er soll alle Aktivitäten verantworten, die das Geschäft von SAP vorantreiben sollen. Zum Gespräch im Berliner SAP-Accelerator erscheint Müller in Jeans, Turnschuhen und lässig schwarzem T-Shirt. Wie sehen die Pläne für die Digitalisierung von SAP konkret aus? Auf welche Technologien wettet der Konzern in den nächsten Jahren? Im Interview erklärt Müller seine Strategie.

t3n.de: Jürgen, was ist der größte Fehler, den Unternehmen machen können, wenn sie innovativer sein wollen?

Erstens: sich nur auf ihr Kerngeschäft verlassen. Zweitens: niemanden zu haben, der sich dediziert mit Innovationen beschäftigt.

t3n.de: Also braucht jeder einen Chief Innovation Officer? Dieser Titel steht ja auch auf deiner Visitenkarte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man wieder mehr Innovationsgeist in ein Unternehmen bekommen kann. Google beispielsweise hat das über ein Innovationslabor und viele verteilte Tochterfirmen gelöst. Andere kaufen die Technologien einfach teuer ein. Egal wie man es macht – Hauptsache, einer kümmert sich. Das kann natürlich ein Chief Innovation Officer sein.

t3n.de: Was macht so eine Person eigentlich genau?

Die Innovationskraft des Unternehmens stärken. Ich verantworte die gesamte Kette vom Trendscouting, zum Beispiel im Bereich Quantum-Computing, bis hin zur produktiven Umsetzung, wie im Fall von Machine Learning. Ich suche gezielt nach neuen Geschäftsfeldern, die für SAP spannend sein könnten. Über diese Themen und die größere Innovationsstrategie führen wir innerhalb des Unternehmens einen breiten Dialog. Unter anderem überlegen wir gemeinsam, wie wir die richtigen Technologien implementieren können.

t3n.de: Was sind das für Werkzeuge?

Um mal einen wichtigen Baustein von ganzen vielen zu nennen: Die Zusammenarbeit mit Startups. Neulich haben wir einen weiteren Accelerator eröffnet - in Berlin mit dem Schwerpunkt auf Machine Learning. Ich treffe mich dort mit vielen Gründern, schaue mir ihre Ideen an und vermittle ihnen die richtigen Ansprechpartner innerhalb des Konzerns.

t3n.de: Aber dieses Werkzeug ist ja nicht neu. Corporate-Acceleratoren sind inzwischen ein alter Hut.

Das ist richtig. Aber in Deutschland im Allgemeinen und Berlin im Besonderen sehen wir noch viel Nachholbedarf bei der Förderung von Startups aus dem B2B-Bereich. Und wenn wir über B2B reden, kommt man an SAP kaum vorbei.

t3n.de: Wieso nicht?

Wegen unserer Erfahrung. Kaum jemand kennt den Bereich B2B so gut wie SAP. Hinzu kommt, dass wir für Gründer eine vielversprechende Plattform für den Vertrieb ihrer Produkte darstellen. Vom Mittelständler bis zum Großkonzern decken wir alle relevanten Zielgruppen ab. Weltweit reden wir da über potenzielle 350.000 Kunden.

t3n.de: Und wie will SAP davon profitieren?

Zum Beispiel über Technologiepartnerschaften. Das heißt, wenn sich ein Startup gut entwickelt, können wir zu unseren Kunden gehen und sagen: Hey, für euer Problem haben wir da eine SAP-Software, und komplementär dazu können wir noch eine Startup-Lösung anbieten, die schon auf unser Cloud-Plattform integriert ist.

t3n.de: Übernahmen sind also nicht das Hauptziel? Immerhin habt ihr neulich ein Daten-Startup aus Israel für 350 Millionen US-Dollar gekauft.

Wenn es nicht nur eine Produktintegration sein soll sondern ein fester Kern unserer Cloud-Plattform, dann ist das selbstverständlich immer eine Option.

t3n.de: Die Förderung von Startups braucht aber viel Geduld und wenn es kriselt, wird häufig zuerst in den Bereichen eines Unternehmens gespart, die nicht zum Kernbereich gehören.

Ja, das Problem ist uns bekannt. Unser Rezept dagegen ist: aktiv mit den Startups zusammenarbeiten und die Ideen zunächst frei im Konzernumfeld gedeihen lassen. Ganz ohne Zwang oder die Herausgabe von Unternehmensanteilen. Läuft es dann gut, schauen wir gemeinsam, wie es weitergeht. Dass ein Startup im schlimmsten Fall auch scheitern kann, gehört für uns dazu.

t3n.de: Hast du mal ein paar Beispiele für die Startups? An welchen Technologien wird da konkret gearbeitet?

Hier im Accelerator in Berlin haben wir zum Beispiel ein Startup aus Indien, das eine Preisgestaltungs-Maschine für Onlineshops entwickelt. Damit kann jeder Händler anhand von Kriterien wie der Nachfrage oder individuellem Kundeneigenschaften den besten Verkaufspreis ermitteln. Dann gibt es noch zwei Unternehmen, die smarte Bots für den Kundenservice oder die Erledigung wiederkehrender Aufgaben in Krankenhäusern anbieten. Alle Lösungen basieren auf Machine Learning und lernen mit jeder Nutzung dazu.

t3n.de: SAP hat sich lange nicht als Hort für Innovationen hervorgetan. Laut einer Studie liegt SAP unter den Dax-Konzernen, die in ihren Geschäftsberichten am häufigsten über die Digitale Transformation Auskunft geben, nur auf Platz 22. Hast du eine Erklärung?

Zunächst einmal ist das Machen wichtiger als das Darüberreden. Aber: Wenn diese Zahl stimmt, dann müssen wir auf jeden Fall noch intensiver an unserer Wahrnehmung arbeiten. Was kaum einer weiß: Drei Viertel aller Geschäftstransaktionen weltweit berühren SAP-Systeme. Wir sind das Rückgrat der globalen Wirtschaft. Trotzdem gibt es auch viele Vorurteile. Neulich habe ich mich zum Beispiel mit einem Mitarbeiter unterhalten, der mir erzählte, ein Freund hätte ihn am Anfang seines Jobantritts gefragt: Warum fängst du einen Job bei SAP an? Der Laden ist doch langweilig. Inzwischen kann er ihm vom Gegenteil berichten.

t3n.de: SAP betreibt in Potsdam seit einiger Zeit ein eigenes Innovation Center. Haben traditionelle Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ausgedient?

Ja und Nein. Viele Unternehmen wollen noch immer die klassische Forschungs- und Entwicklungsabteilung behalten, die bestehende Produkte stetig verbessert. Aber die Innovationszyklen werden kürzer, Technologie spielt einen immer größeren Faktor bei der Produktentwicklung. Zum Beispiel muss man neue Geschäftsmodelle schnell ausprobieren und kann nicht mehr jahrelang bis zur Marktreife warten. Mit Innovationslaboren außerhalb dichter Konzerngeflechte geht das viel leichter.

t3n.de: Sicher ist nicht jedes Projekt erfolgreich. Gab es auch Fehlschläge?

Ganz viele sogar. Im Bereich Machine Learning haben wir zum Beispiel probiert, Krebs automatisiert anhand von Blutuntersuchungen vorherzusagen. Da sind wir jedoch schnell an Grenzen gestoßen, weil Daten gefehlt haben und erst klinische Studien hätten in Auftrag gegeben werden müssen. Am Ende muss man diese Projekte als Experimente verstehen, deren Ausgang immer offen ist. Für uns am Innovation Center gilt: Wenn keine Projekte scheitern, sind wir nicht mutig genug.

t3n.de: Firmengründer Hasso Plattner hat vor einigen Jahren auch die Benutzerfreundlichkeit der Software kritisiert. Hätte ein Team-Kollobaration-Tool wie Slack nicht von SAP erfunden werden müssen?

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Natürlich könnte ich traurig darüber sein, dass wir Slack nicht erfunden haben. So wie sich das Startup entwickelt hat, hätte sicher jedes Unternehmen gerne eine ähnliche Idee gehabt. Aber der Fokus von SAP ist vielleicht auch ein anderer als der von Slack.

t3n.de: Wie meinst du das? Auch Slack richtet sich an Unternehmen.

Slack zielt ganz klar auf die Kommunikation in kleinen bis mittelgroßen Teams ab. Für uns als SAP ist Kommunikation jedoch nur ein Aspekt, um den wir uns kümmern. Wir bieten Software an, um die kompletten Prozesse von unter anderem HR, Finanzen, Beschaffung, Produktion oder Logistik abzubilden. Und das dann jeweils noch optimiert für 25 Industrien, da eine Fabrik eben anders funktioniert als ein Einzelhändler, eine Uni oder Krankenhaus.

t3n.de: Das ist wenig konkret. Hast Du ein Beispiel?

Von uns gibt es eine Cloud-Software, die Managern eine Art Daten-Cockpit über sämtliche Echtzeitdaten im Unternehmen an die Hand gibt. Damit sind Vorstandspräsentationen keine Powerpoint-Schlachten mehr, sondern Navigieren in einem digitalen Boardroom, der Analysen und Entscheidungen erleichtert. Aber noch mal: Oft wissen die Leute gar nicht, was SAP für gutes Zeug macht.

t3n.de: Was denn noch?

Jeder kennt Amazon, Ebay und Alibaba. Aber wer kennt Ariba von SAP? Wahrscheinlich nur wenige. Dabei ist das der weltweit größte B2B-Marktplatz mit einem Handelsvolumen von über einer Billion Euro pro Jahr. Das ist mehr als Amazon, Ebay und Alibaba zusammen.

t3n.de: Aber woran liegt es dann, dass niemand das kennt?

Das hat sicher damit zu tun, dass wir uns nicht an Verbraucher richten. Apple-Produkte besitzt fast jeder und man sieht sie im Alltag der Menschen. Amazon und Facebook nutzt man privat. Wir dagegen sind die Firma im Hintergrund, die sicherstellt, dass Unternehmen wie Apple, Ebay oder Paypal erfolgreich arbeiten können.

t3n.de: Technologien wie Augmented oder Virtual Reality werden auch im Unternehmensumfeld interessant. Wie will sich SAP da positionieren?

Wir schauen uns das Thema natürlich in verschiedenen Bereichen an. Es gibt es auch schon erste Anwendungen. Gerade in Anwendungen in Warenhäusern oder in Produktionsstraßen sehe ich persönlich viel Potenzial. Mit so einer Brille könnten neue Mitarbeiter viel effektiver angelernt werden. Oder nehmen wir den Immobiliensektor: Warum muss man sich für jede Gebäudeinspektion ins Auto setzen und selbst hinfahren? Die Möglichkeiten sind endlos. Angefangen vom Schiffbau bis zur Wohnungsbesichtigung.

t3n.de: Wäre eine VR-Brille von SAP denkbar?

Nein, wir werden keine VR-Hardware bauen. Unser Fokus liegt ja traditionell auf Software. Aber technisch ausgereift sind die Geräte heute ohnehin noch nicht. Die Verbreitung von VR-Brillen hält sich deshalb ja auch sehr in Grenzen. Wahrscheinlich muss da noch mal eine Generation von Computerspielern ran.

t3n.de: Was ist mit Sprachassistenten? Werden die in Zukunft auch für Unternehmen interessant?

Davon bin ich zu 100 Prozent überzeugt, ja. Die Interaktion mit Technologien wie Alexa oder Siri wird für den Menschen irgendwann völlig normal sein. Als Mitarbeiter erwarte ich heute, dass Programme im Büro so leicht zu bedienen sind wie die zuhause. Ein Phänomen, das wir bei unserer Software schon in der Vergangenheit beobachtet haben.

t3n.de: Weil die zu kompliziert waren?

Genau. Damit waren wir einfach nicht mehr wettbewerbsfähig. Entsprechend mussten wir auf Basis von Apps neue Benutzeroberflächen gestalten, die anfangs gewöhnungsbedürftig, heute aber selbstverständlich sind. So wird es auch mit den Sprachassistenten sein. Alles, was uns im Privaten produktiver macht, muss auch in der Businesswelt angewendet werden. Unser Ziel ist, dass jeder SAP-Benutzer einen persönlichen Sprachassistenten zur Seite gestellt bekommt.

t3n.de: Wo siehst du denn die konkreten Anwendungsfälle für solche Conversational User Interfaces?

Nehmen wir den Einkauf bei einem klassischen Mittelständler. Wenn zum Beispiel der Monitor eines Mitarbeiters defekt ist, werden komplizierte Bestellvorgänge ausgelöst. Formulare müssen ausgefüllt, Richtlinien eingehalten und der richtige Ansprechpartner gefunden werden. Vielleicht braucht es sogar noch personelle Hilfe bei der Einrichtung. Diese Aufgaben könnte ich auch einfach meinem persönlichen Sprachassistenten geben. Der ist direkt mit dem CRM verbunden und weiß, wer was bestellt hat und wo der betroffene Mitarbeiter sitzt.

t3n.de: Vielen Dank für das Gespräch!

23 Nov 15:10

Direkt vom Güterzug: Unbekannte klauen Radsätze von Audi-Sportwagen

In Freimann sind an zwei auf einem Güterzug abgestellten Neuwagen die kompletten Radsätze entwendet worden. Nun ermittelt die Bundespolizei.
23 Nov 15:03

Urteil: Drillisch hat WinSIM-Preise ungerechtfertigt erhöht

Gerichtsbeschluss zu TariferhöhungenErst gestern hatten wir über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt berichtet, welches einen Provider verurteilt hat. Nun ist klar: Es handelte sich um Drillisch.
23 Nov 15:03

Wie künstliche Intelligenz die Finanzmärkte verändern wird

Machine Learning beginnt, zusammen mit anderen Technologien wie Blockchain den Finanzmarkt massiv zu verändern. Doch wie gut sind die Aufsichtsbehörden auf die nächste Fintech-Revolution vorbereitet?

Keine Panikbotschaft, keine Jubelarie, aber ein spannendes Dokument für die Fintech-Szene. Auf 41 Seiten hat das Financial Stability Board (FSB) umrissen, wie Machine Learning und künstliche Intelligenz die Finanzbranche verändern werden. Was den Report dieses internationalen Zusammenschlusses zur Überwachung der Finanzbranche so besonders macht? Er zeigt einerseits einen realistischen Blick auf die Auswirkungen von Machine Learning auf die Branche, fernab von Angst und Euphorie. Und andererseits kann man zwischen den Zeilen lesen, wie schwer sich staatliche Aufsichtsbehörden damit tun, die neuen Produkte zu bewerten und zu kontrollieren.

Machine Learning wird der große Vereinfacher für die Finanzbranchen sein, so der Kern des FSB-Berichts. Will heißen, weil das Sammeln und Verarbeiten von Daten in den vergangenen Jahren billiger geworden ist, werden neue Akteure in die Finanzbranche kommen und alte Unternehmen effizienter arbeiten. Das, an und für sich, könnte erst einmal positive Folgen haben.

Nicht nur Unternehmen können profitieren

Können die Aufsichtsbehörden in dieser schönen, neuen Welt noch nach dem Rechten schauen?

Aufsichtsbehörden und Unternehmen können etwa dank künstlicher Intelligenz Betrugsmaschen künftig schneller erkennen. Alteingesessene Banken können besser das Risiko von Kreditausfällen berechnen. Und neue Firmen werden mit alternativen Machine-Learning-Modellen den Wettbewerb im Devisenhandel oder auch auf dem Kreditmarkt beleben. Ja, tatsächlich könnten so auch Verbraucher vom neuen KI-Boom profitieren. Erste Unternehmen versuchen, über eine Mischung aus Machine-Learning-Ansätzen auch Kleinkunden als Schuldner besser einzuschätzen. So soll es möglich sein in Fällen, in denen es bisher zu wenig Daten für eine gute Analyse gab, durch Hinzunahme anderer Informationen, zum Beispiel aus sozialen Netzwerken, die Kreditsicherheit zu bewerten. Doch können die Aufsichtsbehörden in dieser schönen, neuen Welt noch nach dem Rechten schauen? Nun, da beginnt das Problem.

Zunächst einmal wäre da die Frage, wie man die Daten bewertet, mit denen die Algorithmen gefüttert werden. Wie gut lassen sich Firmen regeln, die ganz anders die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Kunden vornehmen als über klassische Finanzdaten? Denn die neue Offenheit für Kleinkunden mit wenig Finanzhistorie kann bedeuten, dass massiv in die Privatsphäre eingegriffen wird. Darf eine Firma aus dem Facebook-Profil eines Kunden Information lesen, um ihn zu bewerten? Und wenn ja, wie viel?

Und selbst wenn am Ende der Algorithmus „nur“ den Wohnort des Schuldners nutzt, um dessen Kreditwürdigkeit zu bewerten, kann das heißen, dass türkische Gründer aus Berlin-Wedding bald in die Röhre schauen – selbst wenn sie bei einem normalen Verfahren gute Chancen dank eines soliden Konzepts hätten. Zugleich kann das Nutzen neuer Daten unerwartete Abhängigkeiten schaffen.

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Künstliche Intelligenz: Noch zu wenig Wissen vorhanden

In einer laufenden Studie, die das FSB erwähnt, versucht die Banco d’Italia zum Beispiel über eine Analyse von Tweets die Marktstimmung bei Verbrauchern zu schätzen. Doch was geschieht, wenn jemand versucht, das soziale Netzwerk zu manipulieren? Tatsächlich ließen sich in einem solchen Szenario wohl die Zinsraten unmerklich zum eigenen Vorteil senken, wenn man die Algorithmen entsprechend mit Bots austrickst.

Die größte Herausforderung für die Aufsichtsbehörden sind wohl aber die Algorithmen selbst. Viele Modelle wie neuronale Netzwerke oder auch Support Vector Machines sind derart komplex, dass es schwierig ist, ja zuweilen unmöglich, zu erkennen, wie sie zu ihren Schlüssen kommen, schreibt das FSB. Es handele sich um regelrechte „Black Boxes“, die nur schwer zu bewerten und zu kontrollieren wären.

Und nicht zuletzt merkten viele Branchenvertreter gegenüber dem FSB an, dass es für Behörden und Firmen schwierig sei, Prüfungen zu erstellen, „weil man dafür genügend Wissen brauche, um KI und Machine-Learning-Modelle zu verstehen und zu überwachen“. Wissen, das – so klingt es durch – offenbar noch rar gesät ist.

Das zeigt auch eine Antwort der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf eine Anfrage von t3n.de. Seit Sommer dieses Jahres habe man ein Referat für „Finanztechnologische Innovationen“, das auch für Machine-Learning-Fintech zuständig sei. Allerdings beschäftige man sich derzeit vor allem noch mit Kryptowährungen. Erst nach und nach wolle man sich mehr mit Machine Learning beschäftigen. Der Hintergrund der Mitglieder des Referates: Mathematiker, Ökonomen, Juristen. Programmierer und IT-Experten jedoch: Fehlanzeige.

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23 Nov 15:02

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Auf einem Gelände in der Näher der Donnersbergerbrücke ist ein Bauarbeiter von Jugendlichen mit Steinen beworfen worden. Verletzt wurde der Mann nicht, allerdings ging ein Fenster zu Bruch.
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Erpressungstrojaner qkG manipuliert Word-Template zur weiteren Verbreitung

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Sicherheitsforscher sind auf eine neue Ransomware gestoßen, die es vorrangig auf Word-Nutzer abgesehen hat.

23 Nov 15:00

OLG Oldenburg: Beim Befahren eines „Anlieger frei“-Bereichs obliegt es dem Betroffenen, sein Fahrziel anzugeben

by Alexander Gratz

Der Betroffene befuhr mit einem Lkw seines Arbeitgebers einen Bereich, vor dem das Zeichen 253 (Lkw-Durchfahrtsverbot) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ aufgestellt ist. Er gab an, zu einem Anlieger unterwegs gewesen zu sein, wollte diesen aber nicht benennen. Das Amtsgericht nahm an, dass es sich dabei um eine Schutzbehauptung handelt und verurteilte den Betroffenen. Laut OLG Oldenburg zu Recht, denn ein Gericht müsse das Vorliegen der Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes „Anlieger frei“ nicht zu Gunsten des Betroffenen unterstellen. Diesem sei zuzumuten gewesen, überprüfbare Angaben zur Einfahrt in den Bereich zu machen. Rechtsprechung, die dies als mit dem Schutz der Privatsphäre unvereinbar angesehen hatte, erscheine zweifelhaft.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.08.2017 – 2 Ss (OWi) 213/17

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Wildeshausen vom 24.5.2017 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

Gründe

Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässigen Nutzens eines Verkehrsbereiches mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, obwohl dieser durch Zeichen 253 gesperrt war, zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt.

Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:

Am 8.9.2016 um 14:42 Uhr befuhr der Betroffene die K…in W…… mit einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t. Bei der K… handelt es sich um einen Verkehrsbereich, der mit dem Zeichen 253 mit dem Zusatz „Anlieger frei“ versehen ist.

In den Gründen heißt es weiter:

„Sein Verteidiger hat erklärt, dass der Betroffene Fahrer des Fahrzeugs gewesen ist und die K… befahren hat. Er sei jedoch zu einem Anlieger unterwegs gewesen, wobei der Betroffene nicht verpflichtet sei, diesen zu benennen.

Das Gericht geht jedoch davon aus, dass es sich bei der Angabe, dass der Betroffene zu einem Anlieger unterwegs gewesen sei, lediglich um eine Schutzbehauptung handelt, mit der der Betroffene versucht, seine unberechtigte Durchfahrt durch die K… zu rechtfertigen. Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen.

Insoweit reicht es jedoch nicht aus, sich darauf zu berufen, dass er zu einem Anlieger unterwegs war, denn diese Angabe allein entzieht sich jeglicher Nachprüfung. Soweit der Verteidiger sich insoweit in der Haupthandlung auf die Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 15.11.1995 (Aktenzeichen 6070 Js 9503/95 2 OWi) bezog, wonach einem Betroffenen aus Gründen der Privatsphäre nicht zugemutet werden könne, diesen Anlieger zu benennen, mag dies unter besonderen Umständen durchaus zutreffen, aber vorliegend sind überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Privatsphäre des Betroffenen in irgendeiner Form tangiert ist, denn der Betroffene war mit einem Fahrzeug seines Arbeitgebers unterwegs. Vorgerichtlich hatte der Verteidiger sogar selbst noch mitgeteilt, dass der Betroffene Baustoffe ausgeliefert habe, ohne in seiner Mitteilung die Empfangsperson mitzuteilen. Schon allein wegen der Fahrt mit seinem Arbeitsfahrzeug bedeutet (dies) für das Gericht, dass es sich um eine dienstliche Fahrt gehandelt hat. Inwieweit eine dienstliche Fahrt in die Privatsphäre des Betroffenen fällt, erschließt sich dem Gericht nicht.“

Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hält Zulassungsgründe nicht für gegeben.

Der Einzelrichter hat die Rechtsbeschwerde zugelassen und die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Die Rechtsbeschwerde ist damit zulässig. In der Sache hat sie aber keinen Erfolg.

Zu klären ist die Frage, ob das Amtsgericht bei Befahren eines durch Verkehrszeichen 253 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO gesperrten, aber für Anlieger freigegeben Bereichs, mit einem Fahrzeug über 3,5 t Masse, bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte – insbesondere näherer überprüfbarer Angaben des Betroffenen – davon ausgehen darf, der gesperrte Bereich sei unberechtigterweise befahren worden.

Diese Frage ist zu bejahen.

Zeichen 253 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO beinhaltet das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t. Durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wird das Anliegerprivileg nicht nur auf den Verkehr solcher Anlieger selbst, sondern auch auf den Verkehr mit ihnen erstreckt (OLG Zweibrücken, ZfS 1990,106 mit weiteren Nachweisen). Durch die Ausnahme soll gewährleistet werden, dass dem Anlieger durch das Verkehrsverbot keine Nachteile entstehen und der Zugang zu seinem Grundstück unbeschränkt gestattet ist. (OLG Zweibrücken aaO).

Ein Betroffener der mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t den gesperrten Bereich befährt, handelt objektiv ordnungswidrig, es sei denn der Ausnahmetatbestand „Anlieger frei“ liegt vor.

Das Gericht muss das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes nicht zu Gunsten des Betroffenen unterstellen.

Liegen keine zureichenden Anhaltspunkte dafür vor, führt der Zweifelsatz nicht dazu, dass das Gericht von der dem Betroffenen günstigsten Fallgestaltung ausgehen muss (vgl. Meyer-Goßner, StPO 60. Aufl., § 261 Rn. 26). Sachverhaltsvarianten, für die das aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpfte Beweisergebnis keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat, sind für die tatrichterliche Entscheidung nämlich ohne Belang (vgl. nur BGH NJW 2017, 1403).

Es war dem Betroffenen auch zuzumuten nähere, überprüfbare Angaben zum Zweck der Einfahrt in den gesperrten Bereich zu machen, da schutzwürdige Interessen nicht ersichtlich sind.

Dass beim Aufsuchen eines Bewohners der Straße mittels eines Lkw über 3,5 t, der Schutz der Privatsphäre des Fahrzeugführers oder des aufgesuchten Anlegers berührt sein könnte, dürfte auf extreme Ausnahmefälle beschränkt sein.

Im Übrigen ist ein Betroffener natürlich nicht verpflichtet, nähere Angaben zu machen, muss dann aber ggf. die Verhängung einer Geldbuße in Kauf nehmen. Ob der Senat der Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern (ZfS 1996,154), die das erlaubte Parken für Anlieger betraf, folgen würde, erscheint deshalb zweifelhaft, bedarf hier aber keiner Entscheidung.

Dahinstehen kann auch, ob der Fahrer die Berechtigung zum Befahren sogar durch die Vorlage von Frachtpapieren nachweisen muss (so, allerdings ohne nähere Begründung, OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.9.2012, 2 Ss OWi 719/11, juris, zu Nr 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO).

Da nach den Gründen des angefochtenen Urteils keine konkreten Anhaltspunkte für ein erlaubtes Befahren vorlagen, lässt das Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen.

Die Kostenentscheidung vor 465 StPO in Verbindung mit § 79 OWiG.

23 Nov 14:59

Diese uralte Infografik über Netzneutralität ist traurige Realität geworden

Vor acht Jahren bastelte ein Reddit-Nutzer eine Infografik, um vor den Auswirkungen fehlender Netzneutralität zu warnen. Heute ist das Szenario mancherorts bereits traurige Realität.

Wer in Deutschland einen Kabelanschluss bestellt, dem steht die Welt des Internets noch offen. Jede Website kann uneingeschränkt besucht und jeder Dienst – ob Netflix, Spotify oder Youtube – ohne Zusatzkosten vom Provider genutzt werden.

Zu verdanken haben wir dies dem geltenden Prinzip der Netzneutralität, das die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet gewährleistet. Auf diese Weise dürfen Netzbetreiber wie beispielsweise die Telekom oder Vodafone für die Nutzung bestimmter Onlinedienste keine Extragebühr verlangen.

Reddit-Nutzer warnte früh vor Ende der Netzneutralität

Wie dagegen eine Welt ohne geltende Netzneutralität aussehen würde? Weit hergeholt ist das Gedankenexperiment jedenfalls nicht mehr. Bereits 2009 warnte der Reddit-Nutzer mit dem Namen „quink“ vor den Auswirkungen fehlender Netzneutralität mit einer vielbeachteten Infografik, die derzeit im Netz kursiert.

Diese Infografik warnte bereits 2009 vor dem Ende der Netzneutralität. (Grafik: Reddit/Quink)

In dem in der Grafik skizzierten Szenario kostet ein Internetanschluss rund 30 US-Dollar, der jedoch nur 500 Megabyte Datenvolumen und einfache Anwendungen wie beispielsweise das Abrufen von E-Mails oder Facebook-Nachrichten enthält. Für die Nutzung weiterer Dienste fallen Extragebühren an. So kostet die Nutzung von Google oder Wikipedia in dem Paket „Pathfinder“ monatlich fünf Dollar zusätzlich. Wer uneingeschränkt Filme und Serien streamen will, kann das „Hollywood“-Paket für zehn weitere Dollar buchen. Ähnliche Pakete tauchen in der Grafik auch für den Besuch von Nachrichtenangeboten sowie Shoppingseiten wie Amazon oder Ebay auf.

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Netzneutralität in vielen Ländern vor Abschaffung

Was damals für viele Internetnutzer noch nach einem Scherz klang, könnte in vielen Ländern der Welt jedoch schon bald traurige Realität sein. So droht vor allem den Menschen in den USA die Einführung eines Zwei-Klassen-Internets: Dort hat sich die Regulierungsbehörde FCC kürzlich für eine Abschaffung der Netzneutralität ausgesprochen. Demnach sollen Provider Zusatzgebühren für Apps und Webseiten erheben dürfen, um Daten schnell weiterzuleiten. Am 14. Dezember stimmt das Gremium ab – eine Zustimmung gilt trotz Protesten als sicher.

Noch erschreckender ist die Situation in Portugal. Dort zahlen Kunden des Telekommunikationsbetreibers Meo tatsächlich einen Grundpreis für die Internetnutzung, müssen aber für die Verwendung bestimmter Apps und Onlinedienste verschiedene Zusatzpakete hinzubuchen. Rund fünf Euro werden für den Zugriff auf Messengerdienste oder Musikstreaminganbieter fällig.

Auch in Deutschland zeichnet sich eine Abkehr vom geltenden Prinzip der Netzneutralität ab, wie ein Blick auf die Stream-On-Optionen bei Telekom-Mobilfunktarifen zeigt. Die für Nutzer (noch) kostenlose Stream-On-Option umfasst eine Flatrate speziell für Musik- und Videostreaming-Inhalte. Diese Inhalte werden nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Damit hat die Telekom ein mobiles Zwei-Klassen-Internet eingeführt. Denn Nutzer werden dazu verleitet, vor allem die in Stream On enthaltenen Anbieter zu wählen und andere zu meiden, weil sich damit das verbleibende ungedrosselte Datenvolumen verringert.

Zum Weiterlesen:

23 Nov 14:59

Mit diesen 5 Kennzahlen messt ihr den Erfolg eurer Facebook-Videos

In sozialen Netzwerken ziehen Video-Inhalte am besten. Doch mit welchen Kennzahlen kann der Erfolg von Facebook-Videos sinnvoll ausgewertet werden? Wir stellen die fünf wichtigsten KPI vor.

Videos sind bei Facebook das Content-Format, das die meisten Interaktionen erzielt. Deshalb setzen Marketer immer mehr auf Bewegtbild. Eine gründliche Analyse ist dabei jedoch wichtig, um die eigene Social-Media-Strategie auszuwerten, zu verfeinern und weiterzuentwickeln. Abgesehen von Beitragsinteraktionen und erreichten Personen gibt es jedoch noch andere interessante Metriken, mit denen der Erfolg von Facebook-Videos abgebildet werden kann.

1. Zehnsekündige Videoaufrufe

Mit dieser Metrik gibt Facebook an, wie oft ein Video mindestens zehn Sekunden lang oder bis zu 97 Prozent der Gesamtlänge angesehen wurde – je nachdem, was zuerst eintritt. In diese Kennzahl zählt also auch hinein, wenn jemand ein fünfsekündiges Video 4,85 Sekunden lang angesehen hat.

Zehnsekündige Videoaufrufe zeigen, wie viele Zuschauer nach den ersten Sekunden eines Facebook-Videos noch dranbleiben. (Screenshot: Facebook)

Da die ersten Sekunden entscheidend sind, um die Zuschauer für sich zu gewinnen, sollten Marketer diese Kennzahl im Blick behalten. Im Schnitt schauen Nutzer nur etwa zehn Sekunden eines Facebook-Videos. Diese Kennzahl gibt also Aufschluss darüber, ob User wirklich dranbleiben oder nach wenigen Sekunden wieder abspringen, wenn sie beispielsweise die Autoplay-Funktion nicht deaktiviert haben. Damit lässt sich die Relevanz eines Videos für die Zielgruppe ermessen.

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2. Durchschnittliche Wiedergabedauer

Für diese Kennzahl wird die gesamte Zeit, die das Video angesehen wurde, durch die Gesamtzahl der Videoaufrufe geteilt. Ist diese Zahl sehr hoch, ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass sich die Zuschauer vom Inhalt eines Videos angesprochen fühlen.

Anhand der durchschnittlichen Wiedergabedauer lässt sich ableiten, welche Arten von Videos die Zielgruppe am meisten fesseln. Außerdem kann für die zukünftige Videoauswahl gefolgert werden, wie lang Videos sein sollten, um die Zielgruppe zu erreichen. Ihr postet überwiegend 45-sekündige Videos, die im Schnitt 30 Sekunden lang angesehen werden? Dann solltet ihr erwägen, eure Videos kürzer zu gestalten und die Kernaussage in weniger als 30 Sekunden auf den Punkt zu bringen.

3. Zielgruppenbindung (Audience-Retention)

Diesen Daten zeigen anhand eines Graphen, wie sich das Interesse der Zuschauer im Zeitverlauf entwickelt hat. Es lassen sich die Videoaufrufe zu jedem Zeitpunkt des Videos ablesen, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Videoaufrufe. Es lässt sich also sehr genau sehen, an welcher Stelle die Zuschauer aussteigen.

Unter „Zielgruppenbindung” könnt ihr einsehen, an welchem Punkt die Zuschauer aussteigen. (Screenshot: Facebook)

Diese Metrik ist vor allem deshalb interessant, weil sie wesentlich genauer als die durchschnittliche Wiedergabe anzeigt, an welchem Punkt Facebook-Nutzer das Interesse an einem Video verlieren. Im Normalfall geht die Kurve kontinuierlich nach unten. Wenn sich jedoch ein plötzlicher Einbruch zeigt, sollten Seitenbetreiber einen genaueren Blick darauf werden, was an dieser Stelle des Videos passiert ist, um ihre Strategie zu optimieren.

4. View-Through-Rate

Die View-Through-Rate ist der Prozentsatz an Menschen, die ein Video angesehen haben im Vergleich zu der Anzahl an Usern, die das Video erreichte. Ein Video gilt in der Regel dann als angesehen, wenn es mindestens drei Sekunden lang lief. In diesem Zusammenhang hat Facebook auf die Kennzahl „Durchschnittliche Wiedergabedauer” eingeführt, die dafür zugrundegelegt werden kann.

Wenn ein Video also viele Facebook-Nutzer erreichte, aber nur wenige es angesehen haben, kann das ein Zeichen dafür sein, dass die User emotional nicht angesprochen wurden. Das kann am Vorschaubild, aber auch am Text oder der Überschrift einer Video-Anzeige liegen. Mit A/B-Tests können Schwachstellen identifiziert und die View-Through-Rate erhöht werden.

5. Ton – aktiviert oder deaktiviert?

In den Facebook-Metriken eurer Videos könnt ihr einsehen, wie viel Prozent der Zuschauer das Video mit beziehungsweise ohne Ton angesehen haben. Die Werte sind dabei sowohl für alle Videoaufrufe als auch für zehnsekündige einsehbar.

85 Prozent aller Facebook-Videos werden ohne Ton angeschaut. In diesem Sinne bedeutet das Ansehen von Videos mit Ton ein höheres Maß an Engagement. Es zeigt, dass die Zuschauer ein höheres Interesse an dem Beitrag haben. Wenn die Mehrheit der Zuschauer eure Videos jedoch ohne Ton ansieht, solltet ihr euch in Zukunft auf Inhalte konzentrieren, die ihre Botschaft auch ohne Ton überzeugend vermitteln.

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eSIM-Aktivierung mit HürdenDer Austausch einer MultiSIM in eine eSIM verlief über die Kundenbetreuung der Deutschen Telekom nicht ganz wie erwartet. Die Aktivierung der eSIM in der Apple Watch Series 3 war dagegen schnell und unkompliziert möglich.
22 Nov 18:31

Anleitung: Cortana 2.0 in Windows 10 Build 17040 aktivieren

by Albert Jelica

Wir haben erst gestern darüber berichtet, dass Microsoft ein neues Interface für Cortana plant, welches mit dem kommenden Redstone 4-Update erscheinen soll.

Die neue Funktion richtet sich vor allem an PC-Nutzer, die vor allem über die Tastatur mit der digitalen Assistentin interagieren. Um diese Interaktion zu erleichtern, wird es mit dem kommenden Update ein Interface geben, das uns sehr an Spotlight in macOS erinnert. In dieser Anleitung zeigen wir euch, wie ihr Cortana 2.0 unter Windows 10 Build 17040 aktivieren könnt.

  • Drückt Windows + R, schreibt regedit in das Feld und drückt auf OK.
  • Kopiert folgenden Pfad in die Adressleiste des Registrierungseditors:
    Computer\HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Search\Flighting
  • Klickt nun rechts auf Flighting und erstellt unter Neu einen Schlüssel
  • Nennt diesen Schlüssel „Override“.
  •  Tippt nun doppelt auf den „Override“-Ordner und erstellt unter Neu einen DWORD (32-bit) Wert.
  • Bei Wertname gebt ihr ImmersiveSearch ein.
  • Bei Wert gebt ihr 1 ein.
  • Öffnet nun den Task Manager und startet den Windows Explorer neu.

Nun könnt ihr Windows + S drücken, um das neue Cortana-Interface aufzurufen. Viel Spaß beim Testen!

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22 Nov 18:31

Tesla: Ein bisschen viel Show

by ZEIT ONLINE: Mobilitaet - Holger Holzer
Sportwagen kauft man wegen ihrer Beschleunigung. Lastwagen eher nicht. Für Tesla und seinen neu vorgestellten E-Lkw wird das zum Problem.