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22 Oct 13:46

Nuclear Pride Fest: Pro-Kernkraft-Bewegung feiert Kernenergie als Lösung drängender Probleme

by Rainer Klute

Als Gründungsmitglied der Nuclear Pride Coalition gibt die Nuklearia die folgende Mitteilung des Bündnisses zum Nuclear Pride Fest am kommenden Sonntag in München gern weiter. Die Mitteilung ist auch auf der Website der Nuclear Pride Coalition zu finden.

Auf dem Münchner Marienplatz werden am 21. Oktober Hunderte von Kernkraft-Enthusiasten mit ihren Familien singen, tanzen, spielen und ihre persönlichen Geschichten erzählen. In zahlreichen Aktivitäten werden sie als Einzelne und als Gruppe ihre Freude an der Kernenergie Ausdruck verleihen und die Vorteile der Kernkraft feiern.

Organisiert wird das Nuclear Pride Fest von der Nuclear Pride Coalition, einem breiten Bündnis aus Organisationen und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft. Die Veranstalter schätzen den großen Beitrag der Kerntechniker und Ingenieure, die der Menschheit über Jahrzehnte hinweg saubere und zuverlässige Energie zur Verfügung gestellt haben. Die Nuclear Pride Coalition lädt alle Kernenergie-Unterstützer dazu ein, am Nuclear Pride Fest teilzunehmen.

Das Bündnis fordert die führenden Politiker Europas und der Welt auf, bestehende Kernkraftwerke zu erhalten und neue bauen. Diese seien unerlässlich, um den weltweit wachsenden Energiebedarf zu decken, Umwelt und Gesundheit zu schützen und den Klimawandel zu begrenzen.

Die Dringlichkeit wurde jüngst in einem Sonderbericht des IPCC über die Auswirkungen der globalen Erwärmung erneut hervorgehoben. Die möglichen Wege zu einer Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C und der Treibhausgasemissionen erfordern nach Angaben des Berichts eine Ausweitung der Kernenergie bis auf das Sechsfache.

Im Gegensatz dazu legt Deutschland seine Kernkraftwerke still. Dies führe zu enormen Umweltschäden, einschließlich der Zerstörung alter Wälder zwecks Kohleabbau sowie Umweltbelastungen durch die Verbrennung der Kohle, beklagt die Nuclear Pride Coalition. Die Energiepolitik von Angela Merkel lasse Umweltziele buchstäblich in Rauch aufgehen. Das Bündnis verweist auf den französische Präsident Emmanuel Macron. In einem Interview im Jahr 2017 lehnte er es ab, die deutsche Energiewende zu kopieren: »Was haben die Deutschen getan, als sie ihre Kernkraftwerke stillgelegt haben? Sie haben zwar viel erneuerbare Energien ausgebaut, aber sie haben auch massiv thermische und Kohlekraftwerke wieder in Betrieb genommen. Das werde ich nicht tun.«

Michael Shellenberger, Mitbegründer der Nuclear Pride Coalition und Hero of the Environment des Time Magazine, meint: »Wir können es uns nicht leisten, eine bewährte Technologie abzulehnen, die uns dabei helfen kann, Emissionen zu reduzieren und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu stoppen. Wir dürfen unsere Zukunft nicht aufs Spiel setzen, indem wir die Kernenergie ignorieren.«


Über die Nuclear Pride Coalition

Nuclear Pride Coalition

Die Nuclear Pride Coalition ist ein Bündnis unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft, das sich für den Erhalt und den Ausbau der Kernenergie in Europa und in aller Welt einsetzt.

Die Gründungsmitglieder der Nuclear Pride Coalition sind:

Pressekontakte:

Pressekontakte (Englisch):


Über die Nuklearia

Nuklearia

Der Nuklearia e.V. ist ein gemeinnütziger und parteiunabhängiger Verein zur Förderung der Kernenergie. Wir sehen in der Kernenergie eine wesentliche Säule der Energieversorgung. Fortschrittliche Reaktoren arbeiten sicher, sauber und nachhaltig. Atommüll lässt sich in Schnellen Reaktoren als Brennstoff nutzen.

Anders als erneuerbare Energien steht Kernenergie jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung und verbraucht keine großen Landflächen. Im Unterschied zu Kohle oder Gas ist Kernenergie CO2-arm und vermeidet Luftverschmutzung.

Kenntnisse über Kernenergie sind in Deutschland rar geworden. Das wollen wir ändern.

Der Beitrag Nuclear Pride Fest: Pro-Kernkraft-Bewegung feiert Kernenergie als Lösung drängender Probleme erschien zuerst auf Nuklearia.

22 Oct 13:18

Brandaktuell: Untersuchung des Globale-Erwärmung-Daten­satzes zeigt, dass er von Fehlern wimmelt

by Chris Frey

Vom IPCC:

Globale Erwärmung um 1,5°C – ein Sonderbericht des IPCC zu den Auswirkungen einer globalen Erwärmung um 1,5°C über das vorindustrielle Niveau und damit zusammenhängende Treibhausgas-Emissionen im Zusammenhang mit der Intensivierung der globalen Bemühungen gegen die Bedrohung des Klimawandels, nachhaltige Entwicklung und Bemühungen zur Bekämpfung der Armut.

Das hat man nun von Konsens-Wissenschaft – groupthink ohne Qualitätskontrolle.

HadCRUT4 ist der primäre, vom IPCC herangezogene globale Temperatur-Datensatz für dessen dramatische Behauptungen über eine „vom Menschen verursachte globale Erwärmung“. Es ist auch der Datensatz im Mittelpunkt von „Klimagate 2009“, gemanagt von der Climate Research Unit (CRU) an der East Anglia University.

Die Überprüfung ergab über 70 bedenkliche Bereiche – bedenklich hinsichtlich der Qualität und der Präzision der Daten.

Einer Analyse des australischen Forschers John McLean zufolge ist der Datensatz viel zu schlampig, um selbst von Klimawissenschaftlern ernst genommen werden kann, geschweige denn von einer so einflussreichen Institution wie dem IPCC oder von den Regierungen der Welt.

Wesentliche Punkte:

● Die Hadley-Daten sind unter den von den wichtigsten Datensätzen am meisten angeführten Daten zur Klima-Modellierung und damit für politische Maßnahmen, bei denen Milliarden von Dollars involviert sind.

● Mclean fand sonderbar unglaubwürdige Daten sowie systematische Adjustierungs-Fehler, große Lücken ohne irgendwelche Daten, Fehler bei der Zuordnung von Standorten, Grad Fahrenheit, die als Grad Celsius angegeben worden sind, und Rechtschreibfehler.

● Es wurden keinerlei Qualitätskontrollen durchgeführt: Ausreißer, welche offensichtliche Fehler sind, wurden nicht korrigiert – eine Stadt in Kolumbien soll im Jahre 1978 drei Monate lang eine mittlere tägliche Temperatur von über 80°C aufgewiesen haben. Eine Stadt in Rumänien sprang direkt aus dem Sommer des Jahres 1953 in einem Frühlingsmonat mit minus 46°C. Dies sind vermeintlich „mittlere“ Temperaturen für einen ganzen Monat insgesamt. Aus St. Kitts, einer Insel in der Karibik, wurde einen ganzen Monat lang eine Temperatur von 0°C aufgezeichnet – und das zwei mal!

● Die Temperaturen der gesamten Südhemisphäre im Jahre 1850 und der folgenden drei Jahre beruhen auf einer einigen Station in Indonesien und einigen zufälligen Schiffsbeobachtungen.

● Wassertemperaturen der Ozeane repräsentieren 70% der Erdoberfläche, aber einige Messungen stammen von Schiffen, welche von Standorten 100 km landeinwärts geortet wurden. Andere Meldungen stammen von Schiffen in Häfen, wo die Wassertemperatur kaum repräsentativ für den offenen Ozean sein dürfte.

● Wenn ein Thermometer an einer anderen Stelle aufgestellt wird, lässt die Adjustierung vermuten, dass die alte Messstelle immer zugebaut war und „aufgeheizt“ wurde durch Beton und Gebäude. In Wirklichkeit kam die künstliche Erwärmung schleichend daher. Mittels einer Korrektur aufgrund von Gebäuden, die im Jahre 1880 noch gar nicht existierten, wurden alte Aufzeichnungen künstlich kälter gemacht. Adjustierungen von nur wenigen Änderungen der Messorte können ein ganzes Jahrhundert lang künstliche Erwärmungstrends erzeugen.

Details der schlimmsten Ausreißer

● Im April, Juni und Juli 1978 meldete die Station Apto Uto (Kolumbien, ID:800890) eine mittlere monatliche Temperatur von jeweils 81,5°C; 83,4°C und 83,4°C.

● Die Monats-Mitteltemperatur vom September 1953 in der rumänischen Stadt Paltinis wird mit -46,4°C angegeben (in anderen Jahren betrug das September-Mittel etwa 11,5°C).

● Am Golden Rock Airport auf der Karibikinsel St. Kitts werden für Dezember 1981 und 1984 mittlere monatliche Temperaturen von 0,0°C gemeldet. Aber von 1971 bis 1990 betrug das Mittel in allen anderen Jahren 26,0°C.

Mehr dazu bei Jo Nova.

Der Report

Unglücklicherweise liegt der Report hinter einer Zahlschranke. Aber die beträgt nur 8 Dollar.

Der Forscher John McLean führte seine Forschungen ausschließlich auf eigene Kosten durch, so dass ihm die Zahlschranke ein wenig Ausgleich bietet für die Zeit und Mühe, die er aufgebracht hat. Er schreibt:

Dieser Report basiert auf einer Aufgabenstellung für meine PhD-Arbeit. Ich erhielt meinen PhD im Dezember 2017 von der James Cook University in Townsville, Australien. Die Aufgabenstellung beruhte auf dem HadCRUT4-Datensatz und damit zusammenhängenden Datensätzen mit Stand von Ende Januar 2016. Dabei wurden 27 bedenkliche Umstände hinsichtlich des Datensatzes erkannt.

Die Versionen vom Januar 2018 der Datensätze enthielten nicht nur Aktualisierungen für die inzwischen vergangenen 24 Monate, sondern auch zusätzliche Messpunkte und daraus resultierende Änderungen der monatlichen globalen mittleren Temperatur-Anomalie bis zurück zum Beginn des Datensatzes im Jahre 1850. Der Report zieht die Daten vom Januar 2018 heran und überarbeitet die Analyse der ursprünglichen These bzw. erweitert diese, manchmal mit dem Weglassen unbedeutender Dinge, manchmal mit der Aufteilung wichtiger Themen und manchmal mit der Analyse neuer Bereiche. Die Ergebnisse werden in diesem Report beschrieben.

Die These wurde von Experten außerhalb der Universität unter die Lupe genommen, mit Bezug auf die Kommentare der Inspektoren überarbeitet und dann von der Universität akzeptiert. Der Prozess war zumindest äquivalent zu einem „peer review“, wie es von wissenschaftlichen Journalen durchgeführt wird.

Ich habe eine Ausgabe gekauft und daraus die folgende executive summary erstellt. Ich empfehle jedem dringend, ebenfalls eine Ausgabe zu kaufen und seine Arbeit zu unterstützen.

EXECUTIVE SUMMARY

Soweit ich weiß, ist dies das erste Audit des HadCRUT4-Datensatzes, also des Haupt-Datensatzes, der die Grundlage bildet für Klimazustands-Berichte des IPCC. Regierungen und das UNFCCC stützen sich schwer auf die IPCC-Berichte, so dass unabdingbar ist, dass die Temperaturdaten präzise und zuverlässig sind.

Diese Überprüfung zeigt, dass nichts dergleichen der Fall ist.

Über 70 Bereiche wurden untersucht, welche den gesamten Prozess abdecken von der Messung der Temperaturen bis zur Erstellung des Datensatzes, den daraus abgeleiteten Daten (wie etwa Mittelwerte) und deren eventueller Veröffentlichung. Die Ergebnisse (in kompakter Form in Anhang 6 gezeigt) enthalten sogar einfache Dinge wie offensichtlich falsche Daten, beschönigte Mängel von Daten, bedeutende, aber fragwürdige Hypothesen und Temperaturdaten, die unrichtig auf eine Art und Weise adjustiert worden sind, dass sie Erwärmung übertreiben.

So wurden beispielsweise Stationen gefunden, aus denen mittlere monatliche Temperaturen über 80°C vorlagen, zwei Beispiele einer Station in der Karibik mit gemeldeten mittleren Dezember-Temperaturwerten um 0°C und eine Station in Rumänien mit einer Meldung über ein September-Temperaturmittel um -45°C, wo doch das typische Septembermittel etwa 10°C beträgt. Als Clou des Ganzen gibt es auch Meldungen von Schiffen, die Standorte angaben, welche über 80 km landeinwärts liegen.

Es scheint, dass die Lieferanten der Temperaturdaten von Land und See keinerlei Checks auf grundlegende Fehler durchgeführt haben, und die Personen, welche den HadCRUT4-Datensatz erzeugten, haben diese Fehler nicht gefunden und auch keinerlei Fragen gestellt.

Das Verfahren zur Erstellung des Datensatzes hat einige Fehler entfernt, aber es wurde ein Satz von zwei Werten verwendet, berechnet aus einem Teil der Daten, aus denen jedoch vor der Berechnung die Fehler nicht korrigiert worden waren.

Datenmangel ist ein reales Problem. Der Datensatz beginnt im Jahre 1850, aber über zwei Jahre lang zu Beginn der Aufzeichnungen stammten die Festlands-Daten der Südhemisphäre von einer einzigen Station in Indonesien. Nach fünf Jahren gab es in jener Hemisphäre ganze drei Stationen. Globale Mittelwerte werden aus den Mittelwerten von jeder der beiden Hemisphären berechnet, so dass diese wenigen Stationen einen enormen Einfluss auf das haben, was vermeintlich „global“ genannt wird. Bezogen auf die Anzahl der Daten ist der Prozentsatz der Welt (oder der Hemisphäre) welche die Daten abdecken. Dem Verfahren der Berechnung der Abdeckung mit Daten in dem Datensatz zufolge wurden 50% der globalen Abdeckung erst im Jahre 1906 erreicht und 50% der Südhemisphäre erst im Jahre 1950.

Im Mai 1861 betrug die globale Abdeckung gerade mal 12% – weniger als ein Achtel. In vielen der Jahre von 1860 bis 1880 bestand die vermeintlich globale Abdeckung nur aus Europa sowie den Haupt-Schiffsrouten und Häfen, also nur etwa 13% der Erdoberfläche. Um aus diesen Daten Mittelwerte zu berechnen und sich auf diese als „globale Mittelwerte“ zu berufen muss man schon sehr leichtgläubig sein.

Ein weiteres bedeutendes Ergebnis dieses Audits ist, dass viele Temperaturwerte unsachgemäß adjustiert worden sind. Die Adjustierung von Daten zielt darauf ab, eine Temperaturaufzeichnung zu erzeugen, welche sich ergeben hätte, falls man an den gegenwärtigen Messpunkten und mit der Ausrüstung derselben die Temperatur vor Ort gemessen hätte. Adjustierungen werden typischerweise vorgenommen, wenn eine Station oder deren Instrumentierung verändert wurde.

Ein typisches Verfahren der Daten-Adjustierung ist es, alle zuvor gewonnen Messdaten um den gleichen Betrag zu verändern. Die Anwendung dieses Verfahrens Fälle mit graduellen Änderungen (wie etwa eine wachsende Großstadt die wahre Temperatur zunehmend beeinflusst), ist sehr falsch und führt dazu, dass die früheren Daten stärker adjustiert werden als man es hätte tun sollen. Messpunkte können häufig versetzt worden sein, und wenn man alle Daten zuvor jedes Mal adjustiert, können die frühesten Daten weit unter ihrem korrekten Wert liegen, womit der ganze Datensatz einen übertriebenen Erwärmungstrend zeigt.

Unter dem Strich lautet die Schlussfolgerung, dass die Daten in keiner Weise für globale Studien geeignet sind. Daten vor 1950 leiden unter geringer Abdeckung und sehr wahrscheinlichen falschen Adjustierungen der Stationsdaten. Daten nach jenem Jahr wiesen zwar eine bessere Abdeckung auf, haben aber immer noch das Problem der Daten-Adjustierung sowie die ganze Vielfalt der anderen, in dem Audit untersuchten Dinge.

Eine Berechnung der korrekten Temperaturen würde eine riesige Menge detaillierter Daten, Zeit und Mühe erfordern, was über diese Untersuchung hinausgehen würde und vermutlich unmöglich ist. Die primäre Schlussfolgerung des Audits lautet jedoch, dass der Datensatz eine übertriebene Erwärmung zeigt und dass globale Mittelwerte viel weniger sicher sind als behauptet.

Eine Implikation der Untersuchung ist, dass Klimamodelle frisiert wurden, damit deren Ergebnisse zu falschen Daten passen. Das verfälscht ihre Prophezeiungen zukünftiger Temperaturen und Schätzungen des menschlichen Einflusses auf die Temperatur.

Eine weitere Implikation ist, dass die Prämisse des Pariser Klima-Abkommens, nämlich die Mittelwerte der Jahre 1850 bis 1899 als „indikativ“ für die Temperaturen in vorindustrieller Zeit anzusehen, grundfalsch ist. Während jenes Zeitraumes war die globale Abdeckung mit Daten gering – nicht mehr als 30% über jenen Zeitraum – und viele Temperaturwerte vom Festland sind sehr wahrscheinlich exzessiv adjustiert worden und daher falsch.

Eine dritte Implikation ist, dass selbst falls die Behauptung des IPCC korrekt wäre, dass also die Menschheit für den größten Teil der Erwärmung seit 1950 verantwortlich ist, dann wäre die Größe einer solchen Erwärmung über die vergangenen 70 Jahre immer noch vernachlässigbar. Dann erhebt sich die Frage, ob die Mühen und Kosten, dieser zu begegnen, überhaupt in irgendeiner Weise Sinn machen.

Die Meinung des Autors ist ultimativ, dass der HadCRUT4-Datensatz und jedwede darauf beruhende Berichte oder Behauptungen in keiner Weise eine glaubwürdige Grundlage sind für Klimapolitik oder internationale Abkommen hinsichtlich der Gründe des Klimawandels.

Der ganze Report steht hier

Link: https://wattsupwiththat.com/2018/10/07/bombshell-audit-of-global-warming-data-finds-it-riddled-with-errors/

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Auch der Karikaturist Josh, dessen Karikaturen verwendet werden dürfen, hat sich schon gedanken zum jüngsten IPCC-Bericht gemacht:

Josh: Der neue IPCC-Bericht ist ein Kunstwerk

Anthony Watts

Der Karikaturist Josh konnte schon vor der Veröffentlichung des IPCC SR 15-Berichtes darin Einblick nehmen und meint, dass ein technisches Wert hoch moderner Kunst ist:

Ich frage mich, was ist dieser Report wert?

Link: https://wattsupwiththat.com/2018/10/07/josh-the-new-ipcc-report-is-a-work-of-art/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

22 Oct 13:18

Wer nichts weiß, muss alles glauben

by Admin

Der Klimawandel-Alarmismus nimmt schon wieder schrille Töne an. Der Ausschuss für Klimaänderungen*) trompetet wieder Warnungen in die Welt. Einen Sonderbericht hat er veröffentlicht. Die Lückenmedien können sich gar nicht lassen vor Begeisterung mitzutrompeten.**)Beispiele dafür sind diese: „Klimarat: Jetzt helfen nur noch radikale Maßnahmen“ – „Klimabericht befeuert Debatte um den Kohleausstieg. Umweltschützer sehen sich durch Weltklimarast bestätigt“ – „Klimawandel: Die Zeit drängt. UN-Experten fordern rasches Handeln“ – „Jetzt mal schnell die Welt retten“ – „Erderwärmung: Lübecks Kampf gegen das Wasser“ – „Die Welt geht unter, macht was draus“. So tönen sie ihrem Publikum entgegen, das – weil dauerhaft indoktriniert – tief ergriffen und entsetzt ist, weil es nicht sämtliche Fakten kennt, auch nicht kennen kann, denn sie werden ihm vorenthalten. Da wir mit diesen Alarmtönen schon so lange und immer wieder traktiert werden, muss man auch immer wieder dagegenhalten.

Gegen den Klimawandel und CO2 der Natur kann der Mensch nichts ausrichten

Klimawandel in der Erdgeschichte hat es immer gegeben – im Wechsel Eiszeiten, Kaltzeiten, Warmzeiten. Niemand kann es bestreiten, es tut auch niemand. Das ist Natur, dagegen lässt sich nichts ausrichten. Eines Tages ist die Erzählung aufgetischt worden, das CO2 in der Lufthülle der Erde sei ein Gas, das wie in einem Treibhaus von Gärtnern die Erde erwärme. Auch dagegen kann der Mensch, wenn es denn so wäre, nichts machen. Aber zu dem natürlichen CO2 kommt von Menschen erzeugtes CO2 hinzu, nämlich durch das Verbrennen fossiler Rohstoffe (Kohle, Erdgas, Erdöl), um deren Energie in elektrische oder andere Energie umzuwandeln.

Gegner der Klimaschutzpolitik sind Geschäftsverderber und werden bekämpft

Ja, das ist Tatsache. Doch ebendieses menschengemachte (= anthropogene) Kohlendioxid – so wird uns gesagt – heize das Erdklima auf. Doch gibt es genug Wissenschaftler, die gegenteilige Informationen bieten. In meinen eigenen Beiträgen auf dieser Seite reiche ich sie weiter. Es sind weit über hundert. Sie finden sie alle hier  und hier  und hier. Mehr noch finden Sie bei dem Verein EIKE, der sich Europäisches Institut für Klima und Energie nennt (hier) und von Wikipedia (hier) und den Profiteuren der Klimaschutzpolitik als unglaubwürdig hingestellt wird. Klar, es verdirbt ihnen den erfundenen, hoch lukrativen Geschäftszweig. Diese Geschäftsverderber werden folglich bekämpft. Alle EIKE-Beiträge zur Klimaschutzpolitik hier.

Willfährig gemacht durch Alarmismus und Lücken-Information

Auch der neue Sonderbericht des IPCC dient dem Ziel, für die Menschen akzeptabel und hinnehmbar zu machen, dass anthropogenes Kohlendioxid ein „Klima-Killer“ ist, dass daher abgeschafft gehört und es folglich gerechtfertigt ist, Milliarden und Aber-Milliarden für das hehre Ziel auszugeben. Der neue Bericht soll die Menschen zusätzlich willfährig machen – willfährig durch Alarmismus und Lücken-Information. Das Leiden, dem sie durch die Klimaschutzpolitik ausgesetzt sind, ist ein politisch und geschäftlich erzwungenes Leiden. Daher darf es nicht sein, dass der Klimawandel n i c h t  menschengemacht,  n i c h t  anthropogener Art ist.  Da viele Wissenschaftler und nahezu sämtliche Politiker dies seit vielen Jahren herunterbeten, glauben es die Leut’. Solange sie nicht kundiger gemacht werden, solange sie sich nicht aus Eigenantrieb kundiger machen, was im Internet unschwer möglich ist, werden Sie glauben müssen, was ihnen vorgebetet wird. Wer nichts weiß, der muss alles glauben.

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*) Vollständiger Name: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, abgekürzt IPCC). Näheres über ihn, aber mit Vorsicht zu lesen, bei Wikipedia hier.

**) Die Zitate stammen aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)vom 8. und 9. Oktober und aus den Lübecker Nachrichten vom 9. Oktober.

Dei Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier

22 Oct 13:18

Zwei Kurzmeldungen des Heartland Institute

by Chris Frey

Stärke von Hurrikanen nimmt seit 80 Jahren ab

Auf seinem Wissenschafts-Blog schreibt der mit Preisen bedachte Meteorologe Roy Spencer, PhD, ein Grundlagenforscher an der University of Alabama in Huntsville UAH, dass trotz der massiven Schäden durch den Hurrikan Florence „es in der Vergangenheit häufiger starke Hurrikane gab (Kategorie 3 oder höher), die auf das Festland übergetreten waren. Derartige Ereignisse haben im Mittel in den USA seit den dreißiger Jahren um über 50% abgenommen“.

Im Gegensatz zur Stärke von Hurrikanen, sind alle der kostspieligsten Hurrikane in der US-Historie (ohne Todesfälle) seit den dreißiger Jahren aufgetreten. Grund hierfür ist aber nicht die zugenommen habende Stärke der Hurrikane, sondern ausschließlich die gewaltige Zunahme der Anzahl von Menschen, welche nahe der Küste leben und die samt ihrer Infrastruktur anfällig für Hurrikane sind. Da immer mehr Menschen in Küstengebieten leben und dort Luxushotels, Eigentumswohnungen und Appartment-Häuser aus dem Boden schießen, haben sich die Kosten für Schäden durch einen auf das Festland übergreifenden Hurrikan drastisch verteuert.

Quelle: Dr. Roy Spencer Blog

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Klimawandel ist unabhängig von atmosphärischem Kohlendioxid

Die Forscher bei CO2Science haben jüngst eine 2017 im Journal Climate erschienene Studie zusammengefasst, der zufolge das Niveau des atmosphärischen Kohlendioxidgehalts über die gesamte geologische Historie keine Relation zu Temperaturen oder Klimabedingungen zeigt.

Der Autor der Studie, W. Jackson Davis, PhD, Direktor des Environmental Studies Institute, analysierte eine umfassende Gruppe empirischer Datensätze, welche 6680 Proxy-Temperaturwerte und 831 Proxy-Kohlendioxid-Messungen enthalten, um die Relation zu untersuchen zwischen historischen Temperaturen und atmosphärischem Kohlendioxid über 522 Millionen Jahre vor heute bis jetzt. Davis sagt, dass seine Datengruppe „bis heute die genaueste quantitative, empirische Evaluierung der Relation zwischen atmosphärischen CO2-Konzentrationen und Temperatur ist“.

Davis fand über Millionen von Jahren weder eine kausale Verbindung noch eine Korrelation zwischen Kohlendioxid-Niveau und Temperatur.

Beispielsweise berichtet Davis, dass „ein Spitzenwert der Kohlendioxid-Konzentration vor 415 Millionen Jahren nahe einem Temperaturminimum vor 445 Millionen Jahren lag, und dass CO2-Spitzenwerte vor rund 285 Millionen Jahren zeitlich mit einem Temperaturminimum vor etwa 280 Millionen Jahren zusammenfielen“. Ultimativ kommt Davis zu dem Ergebnis: „Über 95% der Temperatur-Varianz über Millionen von Jahren erklärt sich durch nicht identifizierte Variablen, aber nicht mit der atmosphärischen Konzentration von Kohlendioxid“. Davis weiter: „Diese Ergebnisse bestätigen frühere Ergebnisse auf der Grundlage von Untersuchungen des Klimas im Paläozän, dass ,das globale Klima vermutlich unabhängig ist von Variationen der atmosphärischen Kohlendioxid-Konzentration’“.

Davis schließt: „Korrelation bedeutet nicht Kausalität, aber fehlende Korrelation beweist endgültig das Fehlen jedweder Kausalität“.

Quellen: CO2 Science; Climate

Link zu beiden Kurzbeiträgen: https://www.heartland.org/news-opinion/news/new-nipcc-report-highlights-benefits-of-fossil-fuels

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Bemerkung: Der Hauptbeitrag in diesem Rundbrief kommt als separater Beitrag demnächst.

22 Oct 13:18

Dirk Maxeiner: Mein alternativer Klimabericht

by Admin

Der Weltuntergang ist mein ständiger Begleiter, seit ich mich mit dem Thema Klima beschäftige. Eigentlich war ich der Meinung, die Apokalypse sei qua Definition ein einmaliges Ereignis. Die Welt kann doch nicht zweimal untergehen. Aber wir schreiben das Jahr 2018. Da geht sowas.

Ich habe eine kleine Sammlung von Zeitungsbeiträgen der letzten 30 Jahre und weiß gar nicht, wie viele „letzte Chancen“, „Fristen“ und „Kipppunkte“ ich inzwischen munter überlebt habe. Mein Favorit ist „Bild“ vom 3. Februar 2007 mit der Überschrift „Unser Planet stirbt!“ und der Zusatzzeile: „Jetzt amtlich“.

Die Apokalypse hatte in der Menschheitsgeschichte schon immer eine Menge Fans, besonders bei religiösen Heuchlern. In der jüngeren Menschheitsgeschichte fand sich stets irgendeine aufrechte Sekte, die der Meinung war, dass unser Mietvertrag auf dem Planeten leider ausgelaufen sei. Manche gingen in die Wüste, um das Ende zu erwarten, andere meuchelten sich vorsichthalber selbst, damit sie es hinter sich hatten. Wenn ich es richtig sehe, hat sich die letztere Version inzwischen durchgesetzt, zumindest in Deutschland. Aus Angst, das jüngste Klimagericht könnte über uns kommen, gibt sich die Industrienation vorsorglich lieber selbst die Kugel.

Mit diesem Phänomen beschäftigt sich die Eschatologie, „die Lehre von den letzten Dingen“, und damit verbunden „die Lehre vom Anbruch einer neuen Welt“. In der weltlichen Version findet sich sowas als „Grünes Parteiprogramm“ oder „Sofort-Programm Energiewende“, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Von Pfarrerstöchtern als politisches Programm kultiviert

Der Begriff Eschatologie wurde ursprünglich im lutherischen Protestantismus geprägt und dann von deutschen Pfarrerstöchtern als politisches Programm kultiviert. Der Bürger wird in Sünde gehalten, aber es werden ihm Hoffnungen auf eine jenseitige Heilsvollendung gemacht. Ein ebenso aktuelles wie bizarres Zeugnis dieser frommen Denkungsart ist ein Gespräch zwischen Richard David Precht und Hans Joachim Schellnhuber vom Potsdam-Institut, das sich der Frage widmet „Ist die Erde noch zu retten?“

So etwas hat seit dem Mittelalter Tradition und ist politisch äußerst hilfreich. Die gleichen Verantwortungsträger, die sich heute außer stande sehen, die Landesgrenzen zu bewachen, trauen sich die Regelung der Welttemperatur in 100 Jahren zu, da müssen sie nämlich nicht mehr gewählt werden.

Schon 1986 stand dem Kölner Dom auf einem Spiegel-Titel das Wasser bis zum Hals.  Die Nordsee lässt sich jedoch vergeblich bitten. Brav bleibt sie hinter’m Deich. Das hinderte ein Gastwirts-Ehepaar auf Langeoog nicht daran, gegen das EU-Parlament zu klagen, weil es in seinen Grundrechten verletzt würde. Die Presse zitiert das Langeooger Ehepaar so: „Was bei uns auf der Insel und in Norddeutschland passiert, ist ein globales Problem. Wir nehmen den Klimawandel besonders wahr, weil wir in und mit der Natur leben.“

Die beiden Wirtsleute müssen über eine geradezu übersinnliche Sensorik verfügen: In der Deutschen Bucht stieg der Meeresspiegel in den letzten hundert Jahren um 1,7 bis 2,5 Millimeter pro Jahr, insgesamt über diesen langen Zeitraum also 17 bis 25 Zentimeter. Deshalb werden die Deiche sicherheitshalber und routinemäßig ein bisschen höher gemacht, so wie sie vor meinem Haus ab und zu den Bürgersteig erneuern.

Wie ein Rudel amerikanischer Feuerwehrautos

Nun ist dieser Tage der „IPCC-Sonderbericht über 1,5°C globale Erwärmung“ erschienen, von dessen Zusammenfassung es hier eine erste deutsche Übersetzung gibt. Der Bericht saust gerade wie ein Rudel amerikanischer Feuerwehrautos durch die Medien. Das ist erstaunlich, denn es gibt zwar einen neuen Bericht, aber keine wesentlichen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, beispielsweise über die sogenannte „Klimasensitivität“. Sie ist DIE Schlüsselgröße der gegenwärtigen Treibhaus-Hypothese – nur ist deren tatsächliche Größenordnung nach wie vor unklar. Allein diese Tatsache beinhaltet schon einen Irrtumsvorbehalt für sämtliche Prognosen künftiger Temperatur- und Klimaentwicklungen.

Die Klimasensitivität gibt an, um wie viel sich die Luft erwärmt, wenn man ihren Kohlendioxidgehalt verdoppelt. Der Wert ergibt sich nun aber nicht aus der Treibhauswirkung des Kohlendioxids alleine – die ist nämlich relativ gering. Vielmehr vermutet man eine „positive Rückkoppelung“ mit dem Wasserdampf, der mit mindestens zwei Dritteln Anteil das weitaus wichtigste Treibhausgas ist. Die Reaktionskette muss man sich in etwa so vorstellen: Mehr Kohlendioxid führt zu höheren Temperaturen, die wiederum mehr Wasser verdunsten lassen, was die Luft noch weiter erwärmt. Doch um wie viel? In einem komplexen System kann es schließlich auch negative Rückkoppelungen geben.

Seit über 30 Jahren liegen die Schätzungen der Klimasensitivität im Bereich zwischen 1,5 und 4,5 Grad Temperaturerhöhung. Dazu nichts Neues unter der Sonne, auch 2018 nicht. Der „Erfinder“ der Treibhausthese, Svante Arrhenius, schätzte sie Anfang des 20. Jahrhunderts auf 5 bis 6 Grad Celsius, lag also gar nicht so weit vom heutigen oberen Schätzwert ab. Tatsächlich liegt sie wohl eher am unteren Ende, dafür spricht die reale Temperaturentwicklung. So heißt es in dem neuen Bericht: „Menschliche Aktivitäten haben Schätzungen zufolge etwa 1,0°C globale Erwärmung über vorindustrielle Werte verursacht mit einer wahrscheinlichen Bandbreite von 0,8 bis 1,2 Grad“. Das ist nicht besonders aufregend, sondern eher beruhigend. Und damit das keiner merkt, wird halt die Drehzahl der Alarmsirene erhöht.

Wichtig ist dabei, das Wort „Schätzung“ zu ignorieren. IPCC-Berichte sind, genau genommen, Schätzungen von Schätzungen von Schätzungen. Das IPCC trägt hunderte von Einzelstudien zur Klimaentwicklung zusammen und destilliert daraus gewissermaßen einen demokratisch-politisch ermittelten Durchschnitt, mithin eine grobe Abschätzung des Forschungsstandes. Die Grundlagen der einzelnen Studien basieren aber ebenfalls auf Schätzungen, etwa der Klimasensitivität (siehe oben). Und diese Schätzungen und Annahmen werden in Computermodelle des Klimas oder der Atmosphäre eingegeben, die ebenfalls aufgrund grober Schätzungen und Annahmen programmiert werden. Selbst Messwerte der Welttemperatur sind keine harten Messungen, sondern geglättete und mit Abschätzungen ermittelte Durchschnittswerte, die obendrein ständig korrigiert oder angepasst werden.

Ein undurchsichtiges Klimaderivat

Am Ende weiß gar niemand mehr so richtig, was in solchen politisch zu einem „Konsens“ verschnürten Papieren an Substanz enthalten ist. Das kann man, wenn man ein bisschen bösartig ist, mit den Finanzderivaten vergleichen, in denen alle möglichen faulen Papiere neu verschnürt werden, bis niemand mehr weiß, welche Risiken er im Tresor liegen hat. („Derivate sind abgeleitete Finanzprodukte, die auf Basis von bestehenden Wertpapieren oder Krediten zusätzliche Handels- und Spekulationsmöglichkeiten schaffen“).

Schon die verschwurbelte Sprache des IPCC-Berichts deutet darauf hin, dass es sich um ein ausgesprochenes Klima-Derivat handeln könnte. Wissenschaftliche Hohlheit soll ganz offensichtlich mit Wortgeklingel übertüncht werden. Auf Seite 2 steht unter „A. Globale Erwärmung um 1,5°C verstehen“, Passus A.2:

„Die Erwärmung durch anthropogene Emissionen seit vorindustrieller Zeit bis heute wird für Jahrhunderte bis Jahrtausende weiter bestehen bleiben und wird weiterhin zusätzliche langfristige Änderungen im Klimasystem bewirken, wie zum Beispiel einen Meeresspiegelanstieg und damit verbundene Folgen (hohes Vertrauen), aber es ist unwahrscheinlich, dass diese Emissionen allein eine globale Erwärmung von 1,5 Grad verursachen (mittleres Vertrauen).“

Das einzige, was ich an diesem Passus verstehe, ist, dass ich nichts verstehe. Was wollen die bloß sagen? Und was heißt „unwahrscheinlich“? Was bedeutet „hohes Vertrauen“? Bedeutet es: Ist so, Ausnahmen bestätigen aber die Regel? Und was bedeutet „mittleres Vertrauen“? Kann sein, kann nicht sein? Nein das wäre viel zu einfach. Hier die Antwort des IPCC:

„Ein Vertrauensniveau wird unter der Verwendung von fünf Abstufungen angegeben: sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch“. Folgende Begriffe wurden verwendet, um die bewertete Wahrscheinlichkeit eines Ergebnisses anzugeben: praktisch sicher 99 – 100 % Wahrscheinlichkeit, sehr wahrscheinlich 90 – 100 %, wahrscheinlich 66 –100 % etwa ebenso wahrscheinlich wie nicht 33 – 66%, unwahrscheinlich 0 –33 %, sehr unwahrscheinlich 0 – 10 %, besonders unwahrscheinlich 0 – 1 %. Zusätzliche Begriffe (äußerst wahrscheinlich 95 – 100 %, eher wahrscheinlich als nicht > 50 – 100 %, eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich 0 –  50%, äußerst unwahrscheinlich 0 –  5%) können ebenfalls verwendet werden wo angebracht.“

Ich habe angesichts solcher sprachlichen Konstrukte mit hohem Vertrauen das Gefühl, dass ich hier wahrscheinlich (0 – 50 Prozent) hinter die Fichte geführt werden soll. Aber was die können, das kann ich schon lange. Und deshalb hier mein alternativer Klimabericht für das Jahr 2100 (da lebe ich nicht mehr, hohes Vertrauen).

  • Der deutsche CO2-Ausstoß ist auf Null gesunken (mittleres Vertauen)
  • Industrie und verarbeitendes Gewerbe wurden erfolgreich abgewickelt (hohes Vertrauen)
  • Die verbliebenen deutschen Autofahrer sind auf Elektroautos umgestiegen. Strom gibt es zwischen 0.00 Uhr nachts und 4 Uhr in der Früh, für die einen an geraden, für die anderen an ungeraden Tagen (geringes Vertrauen).
  • Mathematik und Physik werden an deutschen Schulen nicht mehr gelehrt, sie gelten als politisch unzuverlässig (hohes Vertrauen)
  • Der Kölner Dom kann nicht untergehen, da es sich wahrscheinlich längst um eine Moschee handelt und Allah den Meeresspiegel sinken lässt wie Erdogan den Lirakurs (hohes Vertrauen).
  • Die Nationalhymne lautet sehr wahrscheinlich „Mit Morgenthau zu Berge“.

Der Beitrag erschien zuerst hier

22 Oct 13:17

Nicht so traurig, bitte

by Udo Vetter

Ich habe einen Mandanten besucht, der in Untersuchungshaft sitzt. Dem Mann wird eine sehr schwere Straftat vorgeworfen. Ihm drohen etliche Jahre Haft. Ich persönlich meine aber nicht, dass an den Vorwürfen viel dran ist. Aber die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. So wird es ein hartes Stück Arbeit werden, die Anklage zu entkräften.

Der Mandant hätte also allen Grund, den Kopf hängen zu lassen. Stattdessen betrat er mit strahlender Miene den Besuchsraum, in dem ich schon wartete. Seine ersten Worte: „Ich habe Sie schon durch die Scheibe gesehen. Gucken Sie doch nicht so traurig, dafür gibt’s bei dem schönen Wetter doch überhaupt keinen Grund.“

Grundsätzlich hätte das ja eher anders rum laufen sollen. Ich werde künftig etwas besser aufpassen, dass ich mein Lächeln rechtzeitig anknipse…

22 Oct 13:17

Krasser Eigenbedarf

by Udo Vetter

Wenn man Marihuana im Kilobereich besitzt, ist der Vorwurf des Drogenhandels regelmäßig nicht fern. Solche Mengen kann man nämlich kaum selbst aufrauchen, weil das Zeug ja irgendwann auch schlecht wird. Einem Mann ist es aber ausgerechnet in Bayern gelungen, das Strafgericht davon zu überzeugen, dass er riesige Mengen Marihuana nur für sich selbst braucht.

Insgesamt ging es um knapp viereinhalb Kilo Marihuana, die bei dem Mann zu Hause gefunden wurden. Vor Gericht sagte der 59-Jährige, er habe als Schüler mit dem Kiffen angefangen, weil er es nur so im Internat ausgehalten habe. Schnell habe er 15 g pro Tag (rund 500 Gramm im Monat) konsumiert, und das sei bis heute so geblieben. Seit dem 18. Lebensjahr baue er auch selbst an. Er leide unter den Folgen eines Wirbelbruchs, habe aber eine Verschreibung von Cannabis nicht erreichen können. In Deutschland war der Mann bislang nicht aufgefallen. Allerdings hatte er in Griechenland eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Drogenschmuggels bekommen; vier Jahre musste er absitzen.

Ein medizinischer Sachverständiger sagte vor dem Amtsgericht München, die Haaranalyse des Angeklagten habe die höchsten Werte ergeben, die ihm in seiner weit über 20-jährigen Tätigkeit untergekommen seien. Die Konzentration sei so hoch, dass sie gut zu den Angaben des Angeklagten passen.

Also doch kein Drogenhandel, das eröffnete dem Amtsgericht München die Möglichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht hielt dem Angeklagten auch zu Gute, dass er sozial integriert ist. Er vermietet Ferienwohnungen. Aufgeflogen war der Mann übrigens, weil Gäste in seiner Wohnanlage Cannabis-Duft wahrnahmen. Den Gästen soll er gesagt haben, das sei doch gut, dann würden die Kinder besser schlafen.

Mittlerweile will der Mann den Konsum komplett eingestellt haben. Das wies er laut dem Urteil auch durch medizinische Tests nach, was ihm sicher auch wichtige Pluspunkte brachte.

Aus meiner Sicht kann man auch dem Verteidiger des Angeklagten gratulieren, dass die Geschichte offenbar so glaubwürdig rüberkam. Denn selbst wenn sie stimmen sollte, war ja deswegen noch keiner gezwungen, sie auch zu glauben. (Aktenzeichen 1118 Ls 368 Js 139119/18).

22 Oct 13:17

Kann jeder

by Udo Vetter

Nachdem mein Mandant in einer Strafsache freigesprochen wurde, geht es vor Gericht nun um die Frage, welche Anwaltskosten angemessen sind. Hier lehnt sich die Vertreterin der Staatskasse wortgewaltig aus dem Fenster, denn sie hält meine Tätigkeit eher für Pipifax:

Um einen Einspruch mit dem Hinweis zu formulieren, dass die falsche Person „Opfer“ des Strafbefehls wurde, bedarf es zumindest nicht eines abgeschlossenen Jurastudiums.

Ich finde das schon fast ein wenig makaber. Wenn man bedenkt, dass ein Staatsanwalt offensichtlich rein gar nichts gepeilt und ein Richter das groteske Ergebnis auch noch mit seiner Unterschrift unter den Strafbefehl abgesegnet hat. Da läge doch umgekehrt die Frage viel näher, für was so ein Jurastudium denn eigentlich gut sein soll bzw. sollte.

So eine Überheblichkeit macht sich gerade im Kontext klaren Behördenversagens, das für meinen Mandanten fast in einer empfindlichen Vorstrafe gemündet wäre, gar nicht gut. Das sieht das Gericht aber immerhin ähnlich, denn meine Gebühren wurden antragsgemäß bewilligt. Dagegen schäumt die Vertreterin der Staatskasse nun mit ihrer Beschwerde an.

22 Oct 13:17

Blick in die (juristische) Zukunft

by Udo Vetter

Von André Bohn, Assessor und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum

Der 78. Deutsche Juristentag (DJT) hat sich im Herbst auch mit vielen strafrechtlichen Themen beschäftigt. Die Beschlüsse haben natürlich keine Bindungswirkung, sind aber regelmäßig wichtige Empfehlungen für die Politik und zeigen oft, wo rechtspolitisch der Hase hinläuft.

Die wichtigsten Punkte des DJT im Bereich Strafrecht sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.

Sentencing-Guidelines

Sentencing-Guidelines sind Strafzumessungsrichtlinien, mit denen Richter*innen beispielsweise an einer Tabelle die Strafe für eine bestimmte Tat ablesen können. Sie dienen dazu, eine möglichst einheitliche Bestrafung sicherzustellen.

Sentencing-Guidelines werden in der Regel von einer Expertenkommission erarbeitet.
Die Einführung sogenannter Sentencing-Guidelines lehnt der DJT ab, schlägt aber stattdessen die Einführung einer Datenbank vor, in der Entscheidungen hinterlegt werden, sodass sich die verschiedenen Gerichte über die „Tarife“ bei anderen Gerichten informieren können.

Ob Richter*innen davon wirklich Gebrauch machen würden, steht auf einem anderen Blatt. Immerhin gibt es ja bereits Datenbanken wie juris, beck-online oder auch das kostenlose Angebot dejure.org. Die Annahme, dass Gerichte vor jeder Verurteilung kurz checken, ob die ausgeurteilte Strafe mit den in vergleichbaren Fällen verhängten Strafen anderer Gerichte korrespondiert, dürfte insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Arbeitsbelastung eher unwahrscheinlich sein.

§ 46 StGB

In § 46 Abs. 1 StGB soll anstelle der „Schuld“ des Täters das „vom Täter verschuldete Unrecht“ nunmehr Grundlage der Zumessung der Strafe sein. Um mal eine abgedroschene Phrase zu verwenden: Alter Wein in neuen Schläuchen. Ich glaube nicht, dass damit eine Änderung der Strafzumessungspraxis verbunden wäre.

Die in § 46 Abs. 2 StGB aufgeführte Gesinnung, die aus der Tat spricht, soll als zu berücksichtigender Umstand wegfallen. Da die Begriffe der Gesinnung und der Beweggründe und Ziele des Täters, wie sie ebenfalls in § 46 Abs. 2 StGB normiert sind, ineinander übergehen, dürfte auch diese Änderung nicht allzu viel Auswirkungen auf die Praxis haben.

Rückfall- und Verlaufsstatistik

Der DJT spricht sich für die Einführung einer Rückfall- und Verlaufsstatistik aus, um die Zusammenhänge zwischen Strafe und Rückfallquote zu beleuchten. Dies ist meines Erachtens uneingeschränkt zu begrüßen, zumal die gängigen Straftheorien heute nahezu vollständig widerlegt oder zumindest einiger empirischer Kritik ausgesetzt sind, Gerichte aber trotzdem noch damit argumentieren, um die verhängten Strafen zu rechtfertigen. Voraussetzung ist dann natürlich, dass die Richter*innen sich diese Statistiken auch angucken und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Dabei kann kriminologisches Hintergrundwissen durchaus von Vorteil sein. Die Kriminologie kommt aber im Rahmen der Ausbildung, wenn überhaupt, nur am Rande vor. Da trifft es sich gut, dass der DJT ebenfalls dafür gestimmt hat, das strafrechtliche Sanktionenrecht, insbesondere das Strafzumessungsrecht und die kriminologischen Grundlagen in das Referendariat aufzunehmen.

Absenkung Mindeststrafen

Geht es nach dem DJT sollen die Mindeststrafen für Delikte, bei denen die Gerichte im „Normalfall“ auf minder schwere Fälle zurückgreifen, herabgesenkt werden. Auch dies scheint mir eine gute Korrektur. So kann man beispielsweise den Tatbestand des (besonders) schweren Raubes bei Verwendung von gefährlichen Werkzeugen oder Waffen nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren(!) nur als verfehlt bezeichnen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass dieses Delikt häufig zumindest mit einem gefährlichen Werkzeug ausgeführt werden und so selbst dem Ersttäter eine fünfjährige Freiheitsstrafe droht, sofern kein minder schwerer Fall angenommen wird.

Regelbeispiele statt unbenannter besonders schwerer Fälle

Unbenannte besonders schwere Fälle sollen nach dem DJT durch Regelbeispiele ersetzt werden. Dies schränkt die Gerichte dahingehend ein, dass sie keine unbenannten besonders schweren Fälle mehr annehmen können. Dies kann man vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots begrüßen, es stellt sich aber auch die Frage, ob es nicht Fälle gibt, die nicht im Gesetz stehen, aber die Annahme eines besonders schweren Falles rechtfertigen.

Genau das ist ja auch der Grundgedanke von Regelbeispielen. Interessant wäre vor diesem Hintergrund mal eine Statistik, wie oft Gerichte überhaupt unbenannte besonders schwere Fälle annehmen oder bei Vorliegen eines benannten Regelbeispiels davon abweichen. Würde dabei rauskommen, dass die Gerichte von dieser Möglichkeit ohnehin kaum oder keinen Gebrauch machen, wäre das sicherlich ein Argument für die Abschaffung dieser Flexibilität.

Abschaffung der zwingend lebenslangen Freiheitsstrafe beim Mord

Zumindest alle Praktiker dürften sich einig sein, dass die zwingend lebenslange Freiheitsstrafe beim Mord nicht sachgerecht ist. Seit Jahrzehnten wird über die Reform diskutiert. Ob wir die noch erleben, steht in den Sternen…

Abschaffung des § 354 Abs. 1a StPO

Nach dem DJT soll § 354 Abs. 1a StPO, wonach das Revisionsgericht wegen einer Gesetzesverletzung nur bei Zumessung der Rechtsfolgen von der Aufhebung des angefochtenen Urteils absehen kann, sofern die verhängte Rechtsfolge angemessen ist, abgeschafft werden, weil Strafzumessung nicht nach Aktenlage erfolgen könne und § 354 Abs. 1a StPO systemfremd sei. Dies stellt nach meiner Meinung eine positive Entwicklung hin zu einem gerechteren Strafzumessungsrecht dar.

Fazit

Ob die Änderungswünsche des DJT von der Politik aufgenommen werden, ist eine andere Frage; es finden sich aber jedenfalls interessante und gute Vorschläge, die zumindest diskussionswürdig sind. Einige andere Vorschläge würden hingegen kaum Auswirkungen auf die strafrechtliche Praxis haben.

22 Oct 13:17

Sagt mir nichts

by Udo Vetter

Es kommt nicht oft vor, dass mir der Fall rein gar nichts sagt, wenn ich die Akte mal wieder auf den Tisch bekomme. Sofern das aber passiert, kreuze ich im Kopf auf dem virtuellen To-do-Zettel schon automatisch das Kästchen „Verjährung prüfen“ an.

So passierte es mit einer Verkehrsstrafsache, die mir erst mal gar nichts sagte. Kein Wunder. Die Tat soll sich im Jahr 2012 zugetragen haben. Nach endlosen Ermittlungen, ich unterstelle den Behörden mal hektische Aktivität, erging drei Jahre später ein Strafbefehl. Seitdem war wieder Ruhe.

Am 12. Oktober wäre ein wichtiger Tag gewesen, deshalb bekam ich die Akte auch wieder vorgelegt. An dem Tag würde der Vorwurf verjähren. Ich war guter Dinge, dass die Akte bei Gericht irgendwie „außer Kontrolle“ geraten war, wie man so schön sagt.

Doch auch wenn die zuständige Richterin mit ihren Fällen hoffnungslos „abgesoffen“ zu sein scheint, so hat sie – oder ihre Geschäftsstelle – aber zumindest ein funktionierendes Wiedervorlagesystem. Am 02.10. hat sie einen Hauptverhandlungstermin anberaumt. Auf März 2019.

Ärgerlich aus Sicht des Angeklagten ist weniger der Termin, sondern seine unmittelbare rechtliche Wirkung. Die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins unterbricht die Verjährung, so dass die Vejährung ab diesem Zeitpunkt wieder neu läuft.

Knapp war das auf jeden Fall. Aber man kann halt nicht immer Glück haben.

22 Oct 13:17

Liebe auf der Richterbank

by Udo Vetter

In einem Augsburger Strafverfahren haben es die Anwälte – ohne ihre Schuld – als letzte erfahren: Der Vorsitzende Richter und eine Berufsrichterin in der Strafkammer sind ein Paar. Die Partnerschaft sei besonders eng, haben die Richter in einer Stellungnahme eingeräumt. Ja, sie lebten auch zusammen. Einzelheiten zu dem Fall schildert Spiegel Online.

Ganz so einfach ist die Rechtslage in so einem Fall sicher nicht. Der Strafprozessordnung kann man zunächst entnehmen, dass enge Beziehungen zwischen Verfahrensbeteiligten sogar ein zwingender Befangenheitsgrund sind. Das ist nach § 22 StPO der Fall, wenn ein Richter Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist. Dabei kommt es auf das juristische Verhältnis zwischen den Beteiligten an. Somit sind Liebesbeziehungen, die nicht in eine Ehe oder Lebenspartnerschaft gegossen sind, ohnehin nicht erfasst.

Diese sehr enge Fassung der gesetzlichen Ausschlussgründe führt dann aber jedenfalls nicht dazu, dass man in dieser Kosntellation eine allgemeine Besorgnis der Befangenheit einfach vom Tisch wischen kann. § 24 StPO, das kann man nicht oft genug sagen, fordert gar keine tatsächliche Befangenheit. Es reicht, wenn der Angeklagte zu Recht annehmen darf, die Richter stünden ihm womöglich nicht unvoreingenommen gegenüber.

Tja, und da haben die Verteidiger in dem Augsburger Verfahren sicher einen Punkt. Zu Recht verweisen sie und auch zitierte Experten darauf, dass jeder Richter unabhängig sein soll – und das Gericht an sich kein Familienbetrieb ist. Letztlich kommt es auf Details hier nach meiner Einschätzung aber gar nicht an. Denn den Anwälten ist die Beziehung zwischen den Richtern nicht offenbart worden, obwohl sie laut dem Gericht schon länger bekannt ist.

Die betreffende Richterin soll sogar trotz dieser Kenntnis vom Gerichtspräsidium erst vor kurzem in die Strafkammer (zurück-)versetzt worden sein. Schon allein dies sieht ja doch eher merkwürdig und weniger nach einem schlichten Zufall aus. Dass diese Prozesse und die persönliche Beziehung der Richter an sich nicht offenbart wurden, mag formaljuristisch nicht zu beanstanden sein. Allerdings muss sich eine Besorgnis der Befangenheit nicht zwingend aus einem Gesetzesverstoß ergeben.

Schon ein schlechter Odem kann ausreichen. Am Ende wird der Bundesgerichtshof uns sagen, ob die Sache stinkt. Ich tippe auf ja.

22 Oct 12:11

Ein gelupfter Rock erregt Polizisten

by Udo Vetter

Die Schauspielerin Antje Mönning, die in der TV-Serie „Um Himmels willen“ eine Nonne spielte, soll sich auf gewisse Art und Weise versündigt haben. Mönning erhielt einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), weil sie auf einem Parkplatz nicht nur sehr leicht – jedenfalls ohne Unterwäsche und mit transparentem Oberteil – bekleidet gewesen sein soll. Nein, sie soll ihr Kleidchen auch noch unter den Blicken wachsamer Verkehrspolizisten mit mehr oder wenigen lasziven Bewegungen gelupft haben.

Sonst ist wohl nicht groß was passiert, aber die Polizeibeamten, die alles mit ihrer Verkehrsüberwachungskamera auf Video gebannt haben, sahen trotzdem Grund für eine Anzeige. Dieser folgte dann ein Strafbefehl, dessen Rechtskraft Mönning nicht nur 1.200 Euro, sondern auch eine Vorstrafe einbringen würde.

Strafbarer Exhibitionismus (§ 183 StGB) liegt übrigens nicht vor. Dieses Delikt kann, so das insoweit eindeutige Gesetz, nur ein Mann begehen. Aber auch die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist an eine nicht unwesentliche Voraussetzung geknüpft. Die Vorschrift verlangt nämlich eine öffentliche sexuelle Handlung. Unter einer sexuellen Handlung versteht man gemeinhin aber doch etwas mehr als bloße Nacktheit. Was man vielleicht schon daran sieht, dass eine Künstlerin wie Micaela Schäfer sonst gefühlt jeden zweiten Tag einen Gerichtstermin hätte.

Ein Bericht in der Legal Tribune Online beleuchtet sehr schön die juristischen Feinheiten des Falles. Zu ergänzen ist vielleicht noch, dass die vermeintliche sexuelle Handlung auch tatsächlich eine solche gewesen sein muss. Der bloße Anschein einer sexuellen Handlung genügt also nicht – woran man gerade bei einer Schauspielerin ja auch mal denken könnte.

Als vorläufiges Fazit möchte festhalten, dass der zuständige Staatsanwalt sich doch vielleicht besser der vielfältigen Möglichkeiten erinnert hätte, dass selbst ein hinreichender Tatverdacht einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nicht entgegensteht. Die Erde hätte sich vermutlich auch so weiter gedreht.

Aber nun gibt es sogar noch eine Fortsetzung. Am 4. Dezember gibt es einen Gerichtstermin.

17 Oct 09:14

Unlock Active Job Postings with Your Microsoft Certification (updated)

by Selina Winter (Microsoft Certification Program Manager)
Update: The Acclaim platform is now provided by Credly. If you hold a Microsoft certification and you’re in the market for a job in technology, use your digital badge on Acclaim to unlock access to newly optimized real-time job data tailored to your skills and certifications, including active job postings, requirements and estimated salaries.(read more)
17 Oct 09:13

Android: Gerätehersteller müssen in Europa für Google-Apps zahlen

Google ändert diesen Monat die Lizenzvereinbarung für die Nutzung der Google-Apps auf Android-Geräten innerhalb Europas. Gerätehersteller müssen für diese künftig bezahlen, dürfen dafür aber erstmals auch Smartphones und Tablets mit Android-Forks verkaufen. (Android, Google)
17 Oct 09:10

Pompeji: Fund deutet auf späteren Untergang der Römerstadt hin

by ZEIT ONLINE: Geschichte -
Archäologen sind bei Ausgrabungen in Pompeji auf eine Inschrift gestoßen. Sie legt nahe, dass in den Geschichtsbüchern ein falsches Datum des Untergangs der Stadt steht.
17 Oct 09:10

BMW X7: Deutschland-Preis ab 84.300 Euro für xDrive30d

by Benny

Der neue BMW X7 G07 startet in Deutschland mit einem Preis von mindestens 84.300 Euro. Für den Grundpreis gibt es den BMW X7 xDrive30d mit 265 PS starkem Reihensechszylinder-Diesel, der auch in vielen anderen Baureihen erhältlich ist und uns einen kleinen Vergleich mit anderen Baureihen ermöglicht: Das neue Luxus-SUV liegt im Grundpreis über 15.000 Euro über einem identisch motorisierten X5, aber 9.500 Euro unter einer 730d Limousine. Im Vergleich zum BMW 730Ld xDrive liegt die Differenz sogar bei über 18.000 Euro zu Gunsten des X7.

Im Vergleich mit dem technisch durchaus eng verwandten X5 bietet der neue BMW X7 G07 nicht nur die auf 5,15 Meter gesteigerte Länge, das daraus resultierende Platzangebot und die dritte Sitzreihe, auch die übrige Serienausstattung ist deutlich umfassender. Beim Exterieur fallen vor allem die 20-Zoll-Felgen des X7 ins Auge, die die Serien-Räder des X5 um zwei Dimensionen übertreffen. Für den Innenraum zählen das Panorama-Glasdach, die Lederausstattung Vernasca mit Design-Perforation, Edelholz-Interieurleisten, die Instrumententafel in Sensatec, die 4-Zonen-Klimaautomatik (X5: 2,5 Zonen), die Telefonie mit Wireless Charging, die Akustik-Verglasung der Frontscheibe und ein besseres Soundsystem mit 10 Lautsprechern.

Auf Seiten der Technik umfasst die Serienausstattung des X7 im Vergleich zum X5 bereits den Driving Assistant mit Spurwechselwarnung, Querverkehrswarnung hinten und Heckkollisionswarnung, das Head-up-Display, die Adaptive 2-Achs-Luftfederung, die Adaptiven LED-Scheinwerfer, den Komfortzugang und den Display-Key.

Die Preisliste liefert uns außerdem die bisher besten Eindrücke vom neuen BMW X7 G07 mit M Sportpaket. Das M Paket kostet für X7 xDrive30d und xDrive40i 5.700 Euro Aufpreis und beinhaltet unter anderem das M Aerodynamikpaket mit geänderten Schürzen an Front und Heck, 21 Zoll große Leichtmetallräder, die M Sportbremse mit blauen Bremssätteln und das M Lederlenkrad mit Schaltwippen.

Weiter aufwerten lässt sich der BMW X7 G07 unter anderem mit dem Exklusiv-Paket oder dem xOffroad-Paket, dem Fahrwerkspaket Executive Drive Pro, der Integral-Aktivlenkung genannten Hinterachslenkung, dem Assistenzsystempaket Driving Assistant Professional und den Laserlicht-Scheinwerfern. Speziell für die Passagiere in der zweiten und dritten Reihe bieten sich das beleuchtete Panorama-Glasdach Skylounge, die 5-Zonen-Klimaautomatik mit Dach-Bedieneinheit für die dritte Reihe, das Fond Entertainment Professional mit zwei 10,2-Zoll-Displays für die zweite Reihe und die 6-Sitzigkeit mit zwei bequemen Komfortsitzen für die zweite Reihe an.

Die Preise für den BMW X7 xDrive40i mit 340 PS starkem Reihensechszylinder beginnen in Deutschland bei 86.300 Euro, damit ist er trotz 75 PS mehr Leistung nur 2.000 Euro teurer als der Einstiegs-Diesel. Vorläufiges Topmodell ist der BMW X7 M50d mit 400 PS starkem Quadturbo-Diesel, für die M Performance Variante müssen mindestens 109.900 Euro investiert werden. Der Abstand zum Grundpreis des identisch motorisierten X5 wächst in diesem Fall auf 17.000 Euro an.

17 Oct 09:08

Wieso, weshalb warum, wer nicht fragt bleibt dumm!

by Rainer Hoffmann

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse hat am Mittwoch, den 10.10.2018 im Deutschen Bundestag endlich erstmalig die wichtige Frage nach der globalen Basisabsoluttemperatur für das 1,5-Grad-/2-Grad-Ziel öffentlich und vor laufender Kamera gestellt und diese Frage zwei Tage später am 12.10.2018 nochmal erneut auf einer Pressekonferenz des AfD-Umweltausschusses wiederholt.

Das „Klimamanifest Heiligenroth“ hat diese wichtige Frage von Karsten Hilse sinnvoller Weise in Beziehung gesetzt mit der „Fieber“-Analogie, mit der der bekannte „Klimapapst“ Hans Joachim Schellnhuber laufend „sein“ 2-Grad-Ziel seit Jahren argumentativ verknüpft hatte, aber dabei den wichtigsten Wert „vergessen“ hatte, weshalb Karsten Hilse nun – vollkommen zurecht – seine wichtige Frage stellt:

Und genau wie wir vom Klimamanifest-Heiligenroth seit Jahren, bekam leider auch AfD MdB Karsten Hilse, wie er in seiner Bundestags-Rede am 10.10.2018 eindrücklich beschreibt, von den drei „Klimaexperten“ des Bundesumweltministeriums keine Antwort auf seine ebenso wichtige und zwingend-logische Frage.

Denn es steht sogar in Schulbüchern, dass es sich definitiv um Manipulationen handelt, wenn die Grundgesamtheit bei Vergleichen (egal, ob bei Prozentwerten, oder auch bei relativen Temperaturabweichungen) einfach weggelassen wird:

Und nach dieser korrekten und notwendigen „Grundgesamtheit“ beim 2-Grad-Ziel bzw. beim neuen 1,5-Grad-Ziel hat Karsten Hilse am 10.10.2018 im Deutschen Bundestag gefragt.

Aber es sollte ebenfalls dokumentiert und festgehalten werden, welche schrägen O-Töne zum dubiosen IPCC-Sonderbericht von den anderen Parteien bei dieser Bundestagsdebatte am 10.10.2018 gefallen sind. Die Freud’schen Versprecher, wie „IPPC“ und „KlimaSCHUTZ-Flüchtlinge“ von diesen „Klimawandel-Experten“ sind dabei amüsante Highlights, aber hören Sie selbst:

Auch eine Antwort auf die folgende Fragestellung in Verbindung mit dem „2-Grad-Ziel“ bzw. „1,5-Grad-Ziel“, was ja das Hauptthema im neuen IPCC-Sonderbericht ist, wird auch laufend von Journalisten verweigert:

Bei welcher globalen Absoluttemperatur liegt die Normal-Temperatur der Erde, bei der die Erde KEIN FIEBER hat?


Sehr wichtig,
zur Klarstellung: Die „2-Grad-Fieber„-Analogie stammt nicht von uns, sondern von dem deutschen „Klimapapst“ Hans Joachim Schellnhuber vom „Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung“, der in zahlreichen TV-Interviews und Vorträgen das „2-Grad-Ziel“ zur Begrenzung der Erderwärmung mit „2-Grad-Fieber“ beim Menschen verglichen hat, Beispiel:

oder hier:

Weitere einschlägige Zitat-Nachweise von Schellnhuber, bei denen er die Fieber-Analogie zwischen Erde und Mensch argumentativ eingesetzt hat, können von uns jederzeit vorgelegt werden:

#3 NDR „DAS!“ am 16.11.2015
#4 ABC-NEWS (australisches Fernsehen), Youtube, 12.07.2011
#5 ARD, DAS ERSTE, „FILM UND SERIE-WARMZEIT“, 14.05.2013
#6 3SAT, „SCOBEL“, 29.11.2009

So kommt es dann auch, dass zuletzt die ZDF-Journalistin Maybrit Illner am 23.08.2018 in Ihrer ZDF-TALK-Sendung „Maybrit Illner“ mit dem Thema „Der Heiße Planet“ ebenfalls behauptete, „die Erde hätte Fieber„.

Was aber bei der gesamten „Fieber“-Analogie als wichtige Frage vergessen wird und die auch „Klimapapst“ Schellnhuber in allen seinen „Fieber“-Analogie-Zitaten nicht und niemals erwähnt hat, ist:

Bei welcher globalen Absoluttemperatur liegt die Normal-Temperatur der Erde, bei der die Erde KEIN FIEBER hat?

Schellnhuber erwähnt in den oben genannten vier Zitat-Nachweisen #3 bis #6 sehrwohl die „37°C“ als Normal-Temperatur beim Menschen, aber Schellnhuber sagt parallel dort in den TV-Sendungen nicht, wo die „Normal-Temperatur“ der Erde liegt, auf der das angeblich so wichtige „2-Grad-Ziel“ bzw. jetzt das „1,5°C-Ziel“ basiert!!

Auch diese wichtige Frage nach dem Absoluttemperaturbasiswert des „2-Grad-Zieles“ bzw. nun „1,5-Grad-Zieles“ hätte schon längst jeder Journalist und Politiker stellen müssen. Hat aber bisher niemand.

Der Schweizer Klimaforscher-Kollege Thomas Stocker hat vor wenigen Wochen im September 2018 diese obige Frage nach der Basisabsoluttemperatur des 2-Grad-/1,5-Grad-Zieles wie folgt beantwortet:

Die Absoluttemperatur ist in dieser Diskussion nicht relevant, sondern die Änderung bezüglich der vorindustriellen Temperatur.

Wenn andere Klima(folgen)forscher eine gleiche Antwort wie oben Thomas Stocker gegeben hätten, hätte ein gut-informierter Journalist mit diesem Klimafolgenforscher den folgenden kritischen, themenbezogenen Aufklärungsdialog führen können, denn der Begriff bzw. der Zeitpunkt „vorindustriell“ wird im neuen IPCC-Sonderbericht sogar halbwegs deutlich definiert:

Über die Definition „vorindustriell“, Auszug aus der vorläufigen deutschen Übersetzung des IPCC-Sonderberichts, Seite 4 von 4

Journalist (wenn gut informiert):

O.K., auch der 4. IPCC-Bericht 2007 wies für das Ende der vorindustriellen Periode im Jahr 1850 eine globale Absoluttemperatur von 13,69°C aus. Eine maximale Erderwärmung von 1,5°C dürfte demnach nur bis global absolut 15,19°C ansteigen.

Klima(folgen)forscher (mögliche, sinnvolle Antwort):

Ja, ist korrekt, kann man so sagen.

Journalist (wenn gut informiert):

O.K., die WMO in Genf wies für das Jahr 2016 und 2017 eine globale Absoluttemperatur von jeweils 14,8°C aus. [2016: 14,83°C (siehe: ZDF am 19.01.2017) und 2017: 14,76°C]. Demnach hätte die Menschheit nur noch 0,39°C bis zur absoluten Globaltemperatur von 15,19°C, um die heute vom IPCC-Sonderbericht festgelegte 1,5°C-Leitplanke nicht zu übersteigen.

Klima(folgen)forscher (mögliche, sinnvolle Antwort):

Ja, ist korrekt, kann man so sagen.

Journalist (wenn gut informiert):

Das Jahr 1850, der häufig von Klimaforschern definierte Anfang der Industrialisierung, fällt parallel in das Ende der „Kleinen Eiszeit“. Seit dieser Zeit bis heute egalisiert die Global-Temperatur der Erde die 15°C aus dem „natürlichen Treibhauseffekt“, der bis zum Jahr 2017 mit 14,8°C – nachweislich gemäss WMO in Genf – seit somit über 150 Jahren immer noch nicht wieder erreicht worden ist.

Es gibt weitere Widersprüche und Unstimmigkeiten in der langjährigen Argumentation der Klimaforscher, wenn man berücksichtigt, dass der „natürliche“ (nicht-menschgemachte) Treibhauseffekt bei einer absoluten Globaltemperatur von 15°C festgelegt worden ist. Wie kann eine absolute Globaltemperatur ab 15,19°C angeblich bereits gefährlich sein, wo doch der Temperaturwert aus dem natürlichen Treibhauseffekt nur geringfügig (0,19°C) davon abweichend bei 15°C liegt? Bis zum Jahr 1995 wurde sogar eine absolute Globaltemperatur bei 15,4°C – 15,5°C ausgewiesen, was unzählige Veröffentlichungen aus dieser Zeit dokumentieren. Im Gegensatz zu der obigen Behauptung von Thomas Stocker Anfang September 2018 zeigen doch diese Veröffentlichungen deutlich, dass die globale Absoluttemperatur bei Klimaforschern sehr wohl eine Relevanz hat. Was sagen Sie zu den Widersprüchen, Herr Klima(folgen)forscher?

Klima(folgen)forscher (mögliche, sinnvolle Antwort):

[TILT, GAME OVER]

Die folgende von uns erstellte .gif-Animation auf Basis einer täuschenden Grafik, die der ARD-Meteorologe Karsten Schwanke am 01.12.2016 in einem Video verwendet hatte, erklärt hoffentlich deutlich die wichtige Bedeutung von Absoluttemperaturen:

Es dürfte deutlich geworden sein, warum Klima(folgen)forscher diese Frage nach der globalen Absolutbasistemperatur fürchten, wie der Teufel das Weihwasser, denn dann fliegt der langjährige wissenschaftliche Schwindel von der angeblichen Gefährlichkeit der Erderwärmung rigoros auf.

Besonders eindrücklich ist die Grafik auf der Seite 29 aus der Bundestagsdrucksache 11/8030 vom 24.05.1990, dessen unmissverständliche Aussage der Grafik wir mit blau-Markierungen und als .gif-Animation zusätzlich verdeutlicht haben:


Der folgende Screenshot aus dem Filmbericht des RBB vom 11.10.2017 über „25 Jahre PIK POTSDAM“ – also ca. 27 Jahre später – weist deutlich eine aktuelle absolute globale Mitteltemperatur unterhalb von 15°C aus:

Screenshot aus RBB „ZIBB“ vom 11.10.2017

Es ist deutlich zu erkennen, dass die globale Mitteltemperatur die wichtigen 15°C seit 1850 bis „heute“ (Jahr 2017) nicht überschritten hat.

Und auch das Schweizer Fernsehen, damals noch „SF“, hatte am 07.12.2009, während der Klimakonferenz in Kopenhagen folgende Grafik in der SF „TAGESSCHAU“ gezeigt:

Screenshot aus SF „TAGESSCHAU“ vom 07.12.2009, Hinweis: Der Buchstaben-Fehler oben rechts in der Grafik bei „Quelle: IPCC“ („P“ an 3. Stelle, anstelle von „C“) wurde verursacht vom SF.

Es ist auch dort deutlich zu erkennen, dass auch damals im Jahr 2009 eine absolute Globaltemperatur UNTERHALB von 15°C vom SF ausgewiesen worden ist. Und etwa zur gleichen Zeit wurden im „SF“ Schüler im Schweizer Schulfernsehen mit folgender Information versorgt:

Sie erkennen hoffentlich die Diskrepanz, warum eine aktuelle Globaltemperatur unterhalb von 15°C eine „gefährliche Erderwärmung“ darstellen soll, wenn doch dort von „angenehmen plus 15 Grad Celsius“ gesprochen wird, die von der offiziellen Klima(folgen)forschung durch den „natürlichen Treibhauseffekt“ (und eben nicht-menschgemachten) begründet werden.

Und auch die deutsche TAGESSCHAU hatte am 07.12.2009 in der 20Uhr-Ausgabe eine ähnliche Grafik mit den relevanten und offiziellen globalen Absoluttemperaturen gezeigt und verwendet:

Screenshot aus: 20Uhr „TAGESSCHAU“ (DAS ERSTE) am 07.12.2009 !! (Hinweis: die gelbe Linie wurde zur Verdeutlichung nachträglich hinzugefügt)

Und bekanntlich weist auch die TAGESSCHAU auf deren Webseiten in der Animation einen „natürlichen Treibhauseffekt“ bei 15°C aus:

Das folgende kurze Video zeigt zum Abschluss anhand von drei anschaulichen Recherche-Beispiele, warum eine gefährliche globale Erderwärmung seit über 150 jahren definitiv nicht existiert:

 

Erkennen Sie nun den Irrsinn in der angeblichen Gefährlichkeit der Globalen Erwärmung und warum die Frage von Karsten Hilse so grundlegend wichtig ist?

Hinweis: Dieser Blogtext hatte informative Elemente aus dem Blogtext vom „Klimamanifest Heiligenroth“ verwendet und zusätzlich noch um weitere Informationen ergänzt.

 

 

17 Oct 09:02

Weltwirtschaftsforum: Deutschland ist das innovativste Land der Welt

by ZEIT ONLINE: Wirtschaft -
Das Weltwirtschaftsforum hat die Wettbewerbsfähigkeit von 140 Ländern verglichen. Auf Platz eins liegen die USA. Dafür ist Deutschland bei Innovationen führend.
09 Oct 14:53

Jahr 2018: Geringste Anzahl von Tornados seit Beginn von Aufzeich­nungen vor 65 Jahren

by Chris Frey

Und jetzt das: Bislang in diesem Jahr wurden 759 Tornados in den USA registriert, das ist eine rekord-niedrige Anzahl. Den SPC-Daten zufolge waren das zwei weniger als das bisherige Rekord-Minimum von 761.

Überhaupt war die Tornado-Aktivität während der letzten Jahre ungewöhnlich gering, wenn man die Aufzeichnungen betrachtet, die bis zurück zu Anfang der fünfziger Jahre reichen.

Dr. Roy Spencer von der UAH schreibt auf seiner Website:

Dieses Fehlen von Tornado-Ereignissen während der letzten Jahre sollte allgemein auch mit geringerer Gewitter-Aktivität in den USA korrelieren, sind doch die atmosphärischen Bedingungen zur Bildung von Tornados, Hagel und schweren Sturmböen genau die Gleichen …

Die Graphik mit den jährlichen Tornado-Trends ist das Ergebnis eines Verfahrens, welches von Harold Brooks, NSSL, und Greg Carbin, SPC, auf die beobachteten Daten bzgl. Tornados angewendet worden ist. Da eingehende Tornado-Berichte immer begutachtet werden, wird die tatsächliche oder „geglättete“ Anzahl von Tornados der Graphik hinzugefügt.

Im Zusammenhang damit schreibt der Meteorologe Steve Bowen auf Twitter:

Heute ist der 1961-te aufeinanderfolgende Tag ohne einen F5-Tornado in den USA. Das ist bis dato der zweitlängste Zeitraum ohne ein solches Ereignis seit 1950.

Er fügte folgende Graphik hinzu:

Übersetzung: Anzahl der Tage zwischen Tornados der Stärke F5

Das lässt die Behauptungen der Alarmisten zerplatzen, dass Klimawandel Extremwetter immer schlimmer macht.

Und der Trend, wenn man ihn adjustiert nach der Zunahme der Bevölkerung, besseren Beobachtungen und verbesserter Technologie, verläuft einfach flach, wie diese vom SPC erstellte Graphik zeigt:

Diese Graphik reicht leider nur bis zum Jahr 2007. Hoffentlich kommt bald eine Aktualisierung.

Link: https://wattsupwiththat.com/2018/10/04/2018-us-tornadoes-lowest-in-65-years-of-record-keeping/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

09 Oct 12:24

Die Zukunft sagt: Atomkraft, ja bitte! Aufruf zum Nuclear Pride Fest

by Anna Veronika Wendland

Die Nuklearia ruft auf zur Teilnahme am Nuclear Pride Fest am 21. Oktober 2018 in München von 10 bis 16 Uhr auf dem Marienplatz. Die Nuklearia ist Teil der europaweiten Nuclear Pride Coalition, die das Nuclear Pride Fest ausrichtet und sich für Erhalt und Ausbau der Kernenergie in Europa einsetzt.

Warum ist es ausgerechnet jetzt so wichtig, eine moderne Pro-Atom-Bewegung auf die Beine zu stellen? Und warum sollte man das ausgerechnet in Deutschland tun, wo das Thema Kernenergie angeblich doch »gegessen« ist? Unsere Antwort: Die globalen Herausforderungen an zukünftige Energiesysteme sind nicht ohne die Kernenergie zu lösen. Und auch die energiepolitische Kontroverse in Deutschland zeigt, dass der Atomausstieg ein Fehler war.

Deutschland 2018: Energiewende am Ende

Dieser Herbst verspricht ein heißer Herbst der Energiepolitik zu werden. Im Westen des Landes, im Hambacher Forst, stehen sich Umweltschützer, RWE und Staatsgewalt unversöhnlich gegenüber. In Berlin hat soeben der Bundesrechnungshof der Regierung in seinem neuesten Energiewende-Bericht ein verheerendes Zeugnis ausgestellt.

Die deutsche Energiewende hat keines ihrer selbstgesetzten Ziele erreicht. Sie ist kein Weg zu mehr Umwelt- und Landschaftsschutz: Windparks und Biomasse-Monokulturen bewirken große ökologische Schäden in gewachsenen Kulturlandschaften. Sie ist kein Weg zum Klimaschutz: Die selbstgesteckten deutschen CO2-Ziele wurden nicht erreicht. Sie ist kein Weg in eine sichere Stromversorgung: Unzuverlässige Einspeisung und Zurückdrängung der gesicherten Leistung machen unsere Stromnetze instabil. Und die Energiewende ist unwirtschaftlich und unsozial: Die mit über 30 Milliarden Euro jährlich vom Stromkunden finanzierten Maßnahmen tragen nur zu einem kleinen Teil zu einer gesicherten Stromversorgung bei. Die Verbraucher- und Industriestrompreise steigen weiter und sind die höchsten in Europa.

Wer »Atomkraft, nein danke!« rief, hat Braunkohle bekommen

Wer »Atomkraft? Nein danke!« rief und durchsetzte, hat als Belohnung die Braunkohle bekommen. Denn das Verbot der sicheren, luftschadstoff- und CO2-armen Kernenergie hat dem zwar zuverlässigen und preiswerten, aber nicht gerade sauberen Kohlestrom den Weg gebahnt. Jetzt hagelt es Proteste gegen die Braunkohle: Sie soll weg, um des Klimaschutzes willen. Doch wer vom RWE-Kernkraftwerk Emsland nicht sprechen will, der sollte von RWE im Hambacher Forst schweigen. Emsland könnte Hambach retten, aber das ist nicht erwünscht. Das Kernkraftwerk soll in wenigen Jahren vom Netz.

Diese Situation bereitet vielen Bürgern unseres Landes inzwischen großes Unbehagen. In den meisten Parteien und in breiten Schichten unserer Bevölkerung gibt es Menschen, die der Kernenergienutzung wohlwollend gegenüberstehen. Doch die meisten scheuen ein Coming-out. Wer hat schon Lust, sich deswegen in unseren stramm antinuklearen Medien oder von Parteifreunden als Atomlobbyist, Ewiggestriger oder gleich als Rechtspopulist beschimpfen zu lassen?

Wir brechen das nukleare Rede-Tabu

Wir sagen: Die Schützengräben der Vergangenheit sollten zugeschüttet werden. Dieses Thema ist noch längst nicht abgeräumt, nur weil in einer emotional aufgeladenen Situation nach Fukushima eine hastige Atomgesetz-Änderung beschlossen wurde. Wir rufen dazu auf, diese falsche Entscheidung in Ruhe zu überprüfen. Fehler sind dazu da, sie zu beheben, statt sie anzubeten.

Kernkraft? Ja, bitte!

Es gibt einen Konsens vieler Menschen von ökologisch-progressiv bis konservativ, dass die Kernenergie eine technisch ausgereifte, landschaftlich minimal-invasive und luftschadstoffarme Form der Elektrizitätsversorgung ist. Manche begründen ihr Votum für die Kernenergie mit einer drohenden Erwärmung des Weltklimas, siehe zum Beispiel das »Ökomoderne Manifest«. Andere argumentieren ohne Klimabezug und betonen, dass es angesichts des Stromhungers der Welt illusionär ist, auf eine derart energiedichte und gleichzeitig emissionsarme Stromgewinnung zu verzichten, siehe etwa die »Gegenrede zum Manifest der Ökomodernisten«.

Wir möchten, dass sich all diese Menschen ungeachtet sonstiger politischer Differenzen kennenlernen und vernetzen. Die Nuklearia vertritt einen bunten Querschnitt der Gesellschaft: Männer und Frauen, Natur- und Geisteswissenschaftlerinnen, Lehrer und Ingenieure, Facharbeiter und Technikerinnen, die sich aufgemacht haben, unabhängig von der Energiewirtschaft, von Parteien und klassischen Standesvertretungen das nukleare Redetabu anzufechten.

Auf nach München zum Diskutieren und Feiern!

Wir sagen: Unsere Elektrizitätswirtschaft ähnelt derzeit einem Blechbecher, den die Regierung verkehrt herum anpackt und sagt: Mist, da fehlt ja der Boden! Und oben ist er auch noch zugeschweißt! Also Boden zuschweißen, Deckel aufbohren! Geld spielt keine Rolle!

Wir empfehlen: Die Tasse war eigentlich ganz passabel – man sollte sie nur mal richtig herum hinstellen. Kernenergie ist eine Lösung und kein Problem. Die deutschen Kernkraftwerke haben Enormes bei der Sicherung einer sauberen Stromversorgung geleistet. Das Atom»müll«problem halten wir auf vielerlei Weise für lösbar. Wir haben Grund, stolz auf die Kernenergie zu sein. Die Kernenergienutzung verdient eine neue Chance in diesem Land.

Darüber möchten wir mit allen Interessierten ins Gespräch kommen. Kommt alle zum Nuclear Pride Fest am 21. Oktober auf den Münchner Marienplatz! Für eine freie, faire, sachlich-kritische und evidenzbasierte Diskussion über Energiepolitik, Strahlungsrisiken und künftige Versorgungsszenarien! Für kerntechnische Forschung, Lehre und Entwicklung moderner, inhärent sicherer Reaktor- und Entsorgungskonzepte! Für ein Überdenken der Ausstiegsgesetzgebung!

Atomkraft nein danke? Das war gestern. Die Zukunft sagt: Kernenergie, ja bitte!


Über die Nuklearia

Nuklearia

Der Nuklearia e.V. ist ein gemeinnütziger und parteiunabhängiger Verein zur Förderung der Kernenergie. Wir sehen in der Kernenergie eine wesentliche Säule der Energieversorgung. Fortschrittliche Reaktoren arbeiten sicher, sauber und nachhaltig. Atommüll lässt sich in Schnellen Reaktoren als Brennstoff nutzen.

Anders als erneuerbare Energien steht Kernenergie jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung und verbraucht keine großen Landflächen. Im Unterschied zu Kohle oder Gas ist Kernenergie CO2-arm und vermeidet Luftverschmutzung.

Kenntnisse über Kernenergie sind in Deutschland rar geworden. Das wollen wir ändern.

Der Beitrag Die Zukunft sagt: Atomkraft, ja bitte! Aufruf zum Nuclear Pride Fest erschien zuerst auf Nuklearia.

09 Oct 12:23

IEA warns of challenges from Swiss nuclear phase-out

Switzerland's phased withdrawal from nuclear power presents challenges for maintaining its electricity security, the International Energy Agency says in a report it published yesterday.
09 Oct 11:57

IRL Glasses Block All the Screens Around You

by AndrewKemendo
09 Oct 10:03

Advanced | Flow of the Week: Using Flow in a LiveTiles Bots approval bot

Recently a company called Sogeti partnered with a company LiveTiles. LiveTiles has a wide range of products, but I am very interested in their product LiveTiles Bots, which has the ability to create bot a bot where you can tie in Flows from Microsoft Flow. During this blog post, I will explore LiveTiles Bots and elaborate on how this works.
09 Oct 10:01

Projektmanagement-Tools: Die wichtigsten Anbieter im Überblick

Eine Projektmanagement-Software zu finden, mit der jedes Team im Unternehmen ­gerne und effizient arbeitet, ist nicht immer einfach. Welche ­Grundvoraussetzungen ­müssen entsprechende Lösungen erfüllen, damit sie teamübergreifend eingesetzt ­werden können? Wir ­stellen wichtige Produkte und Anbieter vor.

Nach dem Release von Basecamp als erste schlanke ­Alternative zum damaligen Platzhirsch Microsoft Project im Jahr 1999 sind unzählige leichtgewichtige PM-Tools auf den Markt gekommen. Mit Productboard zum Beispiel bietet sich ein modernes PM-Tool an, das speziell für Produktmanagement-Teams konzipiert ist. Zube bringt die Produkt-, und Entwicklerteams näher zusammen. Conceptboard spricht mit seinem cloud-­basierten ­Collaboration- und PM-Dienst direkt Designer-Teams an. ­Apollo bringt CRM und Projektmanagement unter einen Hut und ­wendet sich vor allem an die Vertriebsabteilung. Gleichzeitig ­haben schlanke Task-­Management-Apps wie Wunderlist, Todoist, ­Asana und Trello längst ihren Weg in die Unternehmen gefunden. Mit nützlichen Features, tollen Benutzeroberflächen, die die Usability einer Consumer-App versprechen und einer aggressiven ­Freemium-Strategie machen diese und zahlreiche ähnliche SaaS-Dienste das Thema Projektmanagement für Teams jenseits der IT-Abteilung attraktiv.

Egal ob Marketing, Kundenservice, Buchhaltung oder Vertrieb: Jedes Team im Unternehmen, das seine Zusammenarbeit verbessern und Prozesse beschleunigen möchte, findet auf dem heutigen Cloud-Markt eine passende Lösung, die genau auf ­seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Doch das Thema Projektmanagement kann in einigen Fällen so umfassend sein, dass alle Geschäftsbereiche davon berührt werden. Man denke zum Beispiel an den Launch eines neuen Produkts. Von Entwicklung und Design über Marketing und Vertrieb bis hin zum Kundenservice und -Support: In so einem Projekt sind unterschiedliche Teams beteiligt, die reibungslos und eng miteinander zusammenarbeiten sollten. Wenn die Entwickler aber Jira nutzen, das ­Marketing-Team lieber mit Basecamp oder Wrike arbeitet und die Support-Mitarbeiter wiederum eine andere Lösung einsetzen, um ihre Tickets und Issues zu verwalten, dann kann das schnell zu Problemen führen.

Anstatt verschiedene Insellösungen für die einzelnen Fach­abteilungen einzusetzen und diese selbst irgendwie miteinander zu integrieren, greifen viele Unternehmen deshalb lieber auf eine ganzheitliche Lösung zurück, die als zentrale Projektdrehscheibe für alle beteiligten Teams dient. Von teamübergreifenden Anwendungen versprechen sich Anwender nicht nur Einheitlichkeit, Konsistenz und höchste Standards bei der Benutzung – für sämtliche Mitarbeiter, egal in welcher Fachabteilung sie arbeiten –, sondern auch die Abbildung komplexerer Geschäftsprozesse über Abteilungsgrenzen hinweg.

Grundvoraussetzungen moderner ­Tools

Wenn es um die Auswahl einer solchen Lösung geht, spielen zunächst nicht ganz so spannende Themen wie Benutzerverwaltung, Berechtigungen und Zugriffsrechte eine entscheidende Rolle. Einfache PM-Tools, die nur in einem Team zum Einsatz kommen, müssen nicht unbedingt verschiedene Benutzerrollen oder granulare Nutzerberechtigungen unterstützten. Wenn das Team jedoch größer oder die PM-Lösung von verschiedenen Abteilungen eingesetzt wird, dann kommt man um detaillierte ­Benutzereinstellungen einfach nicht herum.

Dass man einzelnen Nutzern Zugriff zu bestimmten Projekten gewähren kann, reicht dann nicht mehr aus. Unternehmen müssen dann in der Lage sein, ihre eigene Organisationsstruktur in der Software abzubilden. Das heißt, verschiedene Teams, User-Gruppen oder Arbeitsbereiche (Workspaces) anlegen und deren Sichtbarkeit für bestimmte Mitarbeiter beziehungsweise Teams individuell anpassen können. Das ist nicht nur wichtig, um bestimmte Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sondern macht die Software übersichtlicher und einfacher zu bedienen.

Anpassbarkeit und Flexibilität stellen zentrale Voraussetzungen für eine teamübergreifende PM-Lösung dar. Denn jedes Team arbeitet anders und jeder Projektmanager hat seinen ganz persönlichen Führungsstil. Was in den Augen eines ­Projektleiters ein “Killer Feature” darstellt, kann für viele seiner Kollegen wiederum völlig irrelevant sein. Wenn verschiedene Teams mit unterschiedlichen Prozessen und Arbeitsmethoden gemeinsam auf einer Plattform arbeiten sollen, dann ist es hilfreich, wenn sie die Software an ihre eigenen Anforderungen und ­Arbeitsweisen anpassen können.

Solche Features werden längst nicht nur von großen ­Enterprise-Project-Management-Suites angeboten, die die komplexen Organisationsstrukturen großer Unternehmen mit hunderten oder gar tausenden von Mitarbeitern abbilden müssen. Auch ausgereifte PM-Plattformen wie Redbooth, Activecollab, Wrike und allen voran Jira bieten inzwischen genügend Kontrollmechanismen, um Accounts mit hunderten von Mitarbeitern mit unterschiedlichen Rollen und Berechtigungen professionell managen zu können.

Für Business-Teams aller Art: Jira Core

2002 in Sydney gegründet, konnte sich die Firma Atlassian als einer der weltweit erfolgreichsten Collaboration- und Projektmanagement-Anbieter positionieren. Seinen Namen in der Branche hat das börsennotierte Unternehmen aus Down Under vor allem seinem Flaggschiffprodukt Jira zu verdanken. Jira hat sich als eine umfangreiche und gleichzeitig flexible Alternative für Software-Teams positioniert, die sowohl Scrum- als auch ­Kanban-Boards unterstützt und mit über 150 Features alle zentralen Aspekte des agilen Projektmanagements abdeckt.

Die Software, die sowohl in der Cloud als auch ­On-Premise genutzt werden kann, wurde jedoch mehr und mehr von nichttechnischen Teams eingesetzt. Vor diesem Hintergrund hat ­Atlassian Ende 2015 eine neue Version seiner erfolgreichen Projekt­management-Plattform lanciert, von der jedes Business-Team im Unternehmen profitieren soll: Jira Core. Das ­Produkt soll zur zentralen Anlaufstelle für Teams in allen Bereichen des Unternehmens ­werden, egal ob im Personalwesen, Marketing, ­Finanzwesen oder in der Rechtsabteilung. Die Scrum-Boards, agile Reporting-Funktionen und weitere Tools, die speziell für Software-Teams ­konzipiert sind, sucht man in Core vergeblich. Dafür bietet ­diese nützliche Funktionalitäten wie Business-Projekt­vorlagen und benutzerdefinierte Felder und Workflows, die Projektmanager ­flexibel nach ihren eigenen Anforderungen ­gestalten können.

Task-Management mit Asana

Atlassian ist mit seiner Jira-Produktfamilie nicht der einzige Anbieter, der den Fokus auf Anpassbarkeit und Flexibilität legt. Ganz im Gegenteil. Benutzerdefinierte Felder und Workflows gehören inzwischen zum Standardrepertoire vieler weitverbreiteten PM-Dienste, darunter Asana, Trello, Monday und Wrike, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Anbieter haben längst erkannt, dass klassische Projekt- und Aufgabenparameter wie Fälligkeitsdatum, Priorität oder Verantwortlicher nicht mehr ­genug sind.

2008 als leichtgewichtige Task-­Management-App gestartet, bietet Asana heute mächtige Werkzeuge, um die Projekte und Aufgaben verschiedener Organisationen, ­Abteilungen und Teams professionell an einem Ort zu verwalten. (Screenshot: Asana)

In Asana, der populären Task-Management-App aus San Francisco, die vom Facebook-Mitgründer Dustin Moskovitz gestartet wurde, kann man zum Beispiel eigene Felder zu Aufgaben und Projekten hinzufügen, um genau das abzubilden, was für das eigene Unternehmen oder Team relevant ist. Das könnten etwa Versionsnummer, Statusinformationen, Stundensätze oder ­Budget-Angaben sein, die die Teams benötigen, um ihre Arbeit besser zu organisieren. Auf solche benutzerdefinierten Felder können Anwender dann zurückgreifen, um Aufgabenlisten zu sortieren oder zu filtern sowie um eigene Dashboards und Berichte zu erstellen.

So flexibel wie Excel: Smartsheet und Airtable

Teams, die den Themen Anpassbarkeit und Flexibilität eine große Bedeutung beimessen, sollten einen Blick auf alternative ­Projektmanagementdienste wie Smartsheet oder Airtable werfen. Bereits 2005 gestartet, verfolgt Smartsheet aus Washington einen besonderen Lösungsansatz, der maximale Flexibilität verspricht. Der Clou: Den Kern des Systems bilden nicht To-do-­Listen oder Kanban-Boards, so wie bei den meisten PM-Systemen ­üblich, sondern interaktive, „intelligente“ Tabellen.

Mit Airtable lassen sich Tabellen­zellen auf über 20 verschiedene Arten formatieren und können neben beliebigen Formeln auch Inhalte wie Checkboxen oder Auswahlfelder beinhalten. (Screenshot: Airtable)

Diese Smartsheets funktionieren im Prinzip wie übliche Exceltabellen, werden jedoch um viele nützliche Werkzeuge rund um Task-Management, File-Sharing, Workflows, Reporting und Collaboration ergänzt, die ein professionelles Projektmanagement ermöglichen. Damit eignet sich Smartsheet zunächst für Einsteiger, die ihre Projekte bis jetzt mit Excel irgendwie verwaltet haben und nun eine bessere Lösung suchen. Smartsheet bietet eine gewohnte Arbeitsoberfläche. Doch selbst groß angelegte ­Projekte mit vielen Teilnehmern, Aufgaben, Ressourcen und Abhängigkeiten können mit der Software erfolgreich bewältigt werden. Schließlich wird diese laut Hersteller von über 3,5 Millionen Nutzern und 90 Prozent der Fortune-100-Unternehmen eingesetzt. Die Firma hat vor ein paar Wochen den Börsengang angekündigt.

Mit Airtable präsentiert sich eine moderne Smartsheet-­Alternative, die Tabellen ebenfalls in den Vordergrund stellt und auf starkem Wachstumskurs ist. Vor ein paar Wochen gab das Startup bekannt, 52 Millionen US-Dollar frisches Kapital gesammelt zu haben. In Sachen Usability und UI-Design macht der 2013 in San Francisco gestartete Onlinedienst, der inzwischen von namhaften Firmen wie Tesla und Airbnb eingesetzt wird, einen besseren Eindruck als Smartsheet. Der Lösungsansatz ist im Prinzip aber recht ähnlich. So lassen sich Zellen auf über 20 verschiedene Arten formatieren und können dann auch neben beliebigen Formeln ausgefallene Inhalte wie Checkboxen, multiple Auswahlfelder oder Barcodes enthalten. Eine besondere Stärke der Software ist es dabei, Relationen zwischen den Tabellen herzustellen: Mit einem speziellen Spaltentyp können Anwender die Daten einer Tabelle ganz einfach mit Daten aus anderen Tabellen verknüpfen. Ebenfalls praktisch für die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit: Mit dem Feature Airtable Blocks können Teams auf Basis der Daten ihrer Tabellen beliebige ­Workflows erstellen.

All-in-One-Lösungen für KMU: ­Teamleader

Neben klassischen Projektmanagement-Lösungen und Alternativen wie Smartsheet und Airtable können schnell wachsende kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Teams näher zusammenbringen wollen, auf All-in-One-Lösungen zurückgreifen, die speziell für ihre Zielgruppe optimiert sind. Serviceorientierte Unternehmen, die an verschiedenen Kundenprojekten arbeiten, etwa digitale Agenturen, Architekturbüros und andere Dienstleister in der ­Kreativindustrie, können zum Beispiel auf Teamleader ­zurückgreifen. Das Startup wurde vor mittlerweile sechs Jahren in Belgien ­gegründet und konnte bis zum heutigen Zeitpunkt rund 15 Millionen US-Dollar Kapital einsammeln.

Quelle: Websites der jeweiligen Anbieter. Stand: April 2018. 1 Euro = 1,23 US-Dollar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mit seiner umfassenden Cloud-Lösung arbeiten bereits über 5.000 kleine und mittelständische Unternehmen, laut Aussagen des Anbieters. Mit Projektmanagement, CRM, Zeiterfassung, Leadmanagement, Kalenderverwaltung, Help-Desk und Telefonverkehr (VoIP) ­präsentiert sich Teamleader als eine Art moderne ­ERP-Software, mit der kleine und mittlere Unternehmen ihre wichtigsten Prozesse auf einer einzigen Plattform abbilden können – von der Projektplanung über die Rechnungsstellung bis hin zum Kunden­support.

Teamleader konkurriert mit ähnlichen All-in-One-­Lösungen wie dem Collaboration- und Social-Intranet-System Bitrix24, Activecollab, einer Projektmanagement-Lösung aus Serbien, die über viele Extras verfügt wie Zeiterfassung und Rechnungsstellung oder Teamwork aus Irland.

Fazit

Während schlanke Business-Tools aus der Cloud stark im Kommen sind, bleiben gerade in den Bereichen ­Business-Collaboration und Projektmanagement umfangreichere Plattformen nach wie vor sehr gefragt. Prinzipiell kann man den Sinn in hochspezialisierten Tools und dem Best-of-Breed-Ansatz sehen. Denn in vielen Bereichen können sie kleineren Unter­nehmen dabei helfen, Excel oder E-Mail durch effizientere ­Anwendungen zu ersetzen und ihre Produktivität zu steigern. Doch allzu häufig ist Projektmanagement so umfassend, dass alle Geschäftsbereiche davon berührt werden. Folglich sind vor allem wachsende Unternehmen, die komplexere Geschäftsprozesse abbilden müssen, auf eine Lösung angewiesen, die nicht nur Einheitlichkeit und höchste Standards bei der Benutzung bieten, sondern auch Flexibilität und ­Anpassungsmöglichkeiten. Denn ab einem gewissen Komplexitätsgrad lassen sich spürbare Erleichterungen nur durch den Einsatz einer abteilungsübergreifenden Lösung ­erreichen.

09 Oct 09:32

Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer

by Udo Vetter

Das Gesetz hört sich mitunter super an. Zum Beispiel § 288 BGB. Nach dieser Vorschrift ist eine Pauschale von 40 Euro fällig, wenn jemand sich mit einer fälligen Zahlung zu viel Zeit lässt. Die gesetzlichen Zinsen kommen obendrauf.

Interessant klingt die Regelung natürlich auch für Arbeitnehmer, deren Chef notorisch unpünktlich zahlt. 40 Euro sind ja schon mal eine Ansage. Womöglich auch für eine Zeitarbeitsfirma, mit der ich es in einem Fall derzeit zu tun habe.

Ich unterstütze eine Jurastudentin aus der Familie. Diese hat während der Semesterferien bei einer Zeitarbeitsfirma angeheuert. Abgerechnet wurde ihr Lohn schon vor knapp zwei Wochen. Nur – es kommt kein Geld. Da fand ich es doch eine gute Idee, in meinem Mahnschreiben vom gestrigen Tage auf die Verzugspauschale in § 288 BGB hinzuweisen und diese auch geltend zu machen.

Wir reden über den ersten Arbeitsrechtsfall, den ich seit zehn Jahren bearbeite. Da ist es fast schon ein Treppenwitz, wenn das Bundesarbeitsgericht am gleichen Tag in einem Grundsatzurteil alle Arbeitnehmer von der Verzugspauschale ausnimmt. Einem Arbeitnehmer steht die Pauschale nach Auffassung der Richter nicht zu, obwohl sich aus dem Gesetz nach meiner Meinung (und zum Beispiel der des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf) doch eher genau das Gegenteil ergibt. Einzelheiten zum BAG-Urteil stehen in diesem Artikel der LTO.

Die 40-Euro-Drohung ist jetzt futsch. Bleiben also noch die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese sind wegen des negativen Basiszinssatzes ja kaum der Rede Wert (aktuell sprechen wir in dem Fall über Zinsen in Höhe von 2,10 Euro).

Auch ansonsten bleiben anscheinend wenig Möglichkeiten, den Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. So ist es im Arbeitsgerichtsverfahren so, dass es keine Kostenerstattung in der 1. Instanz gibt. Wenn ich die Studentin zu einem Arbeitsrechtler geschickt hätte, würde sie in jedem Fall auf dessen Anwaltskosten sitzenbleiben – selbst wenn sie den Prozess gewinnt. (Was natürlich zum Beispiel für alle Kollegen der Studentin schlecht ist, die ebenfalls noch kein Geld haben, aber auch keinen Anwalt kennen, der ihnen pro bono hilft).

Halten wir fest: Es gibt wenige Möglichkeiten, einen Arbeitgeber, der einfach nicht zahlt, zügig an die juristische Kandare zu nehmen. Seit gestern gibt es – danke, Bundesarbeitsgericht – noch eine Möglichkeit weniger. Bleibt also nur eine zügige Klage vor dem Arbeitsgericht; die Uhr mit dem Insolvenzrisiko tickt ja ansonsten gnadenlos.

Vielleicht hilft ja noch meine Ankündigung einer Strafanzeige hinsichtlich der abgerechneten Sozialabgaben, sofern diese nicht fristgerecht abgeführt wurden. Mal schauen. Wenigstens habe ich es zum Arbeitsgericht nicht sonderlich weit. Ich habe gerade mal vorsorglich gegoogelt, ob das Gericht noch an der letzten mir bekannten Adresse ist…

Nachtrag 27.09.: Juchhu, die Gegenseite hat alles bezahlt, auch die Verzugspauschale. Manchmal sind wir Anwälte halt auch für was gut.

09 Oct 09:32

Der Kommissar hat das Geheule satt

by Udo Vetter

Vor einigen Tagen habe ich einen Mandanten verteidigt, dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Dass er sich verteidigen musste, ist deshalb schon interessant, weil es am Ende mein Mandant war, der zwei gebrochene Rippen und eine gebrochene Nase hatte, während es den beteiligten Polizisten noch super ging. Verletzungen, die sich mein Mandant angeblich bei einer Widerstandshandlung zugezogen hatte, nachdem ihn mehrere Polizisten zu Boden gebracht hatten.

Ich will gar nicht in die Tiefen der Geschichte gehen. Vielleicht genügt es als Zusammenfassung, dass die Geschichte, welche die Beamten vor Gericht erzählten, schon etwas merkwürdig war. Ich hatte dem Mandanten geraten, dass er offen zu seinem Fehler steht. Nämlich dem Versuch, um die Ausweiskontrolle rumzukommen. Und auch dazu, dass er die Beamten auf jeden Fall verbal angegangen ist und sich auch dagegen gesperrt hat, als ihm Handfesseln angelegt werden sollten.

Die Hoffnung war, um eine Vorstrafe rumzukommen. Ich hatte keine Ahnung, ob das klappt – bis der Hauptbelastungszeuge sich in den Zeugenstand setzte. Auf das, was der Herr Kommissar sagte, will ich gar nicht eingehen. Sondern nur darauf, wie er auf die Entschuldigung reagierte, die mein Mandant am Ende der Vernehmung auf meine Empfehlung vorbrachte.

Der Beamte lief tiefrot an und tillte regelrecht aus. Mein Mandant solle ihm bloß nicht so kommen. So was könne er schon gar nicht mehr hören. Er habe dieses Geheule satt, das er von Angeklagten immer im Gerichtssaal zu hören bekomme. Die Entschuldigung nehme er auf keinen Fall an, mit so was könne man ihn grundsätzlich in Ruhe lassen.

Auf den Richter und den Staatsanwalt wirkte dieser Ausbruch ebenso wie auf mich. Nämlich als Beleg, dass es in der Geschichte sicher nicht nur schwarz und weiß gab. Zwei Minuten später war das Verfahren eingestellt, gegen Zahlung eines dreistelligen Betrages für Amnesty International.

Der Beamte saß hinten im Saal und verstand die Welt nicht mehr. Es fand sich aber niemand, der ihm erklärte, was sich da jetzt zugetragen hat.

09 Oct 09:32

Empfehlung der Polizei rechtfertigt kein Stadionverbot

by Udo Vetter

Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf Fans nicht einfach deswegen ein Stadionverbot erteilen, weil die Polizei dies so empfohlen hat. Vielmehr bedarf es einer tatsächlichen Grundlage, die der DFB auch selbst feststellen muss, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden hat.

Geklagt hatte ein Fußballfan, der bisher nie negativ aufgefallen war. Sein Auto wurde auf einem Parkplatz kontrolliert, wo sich auch andere Fußballfans trafen. Insgesamt wurden 177 Personen kontrolliert, in einigen Autos fanden sich Vermummungs- und Schlaggegenstände. Im Auto des Klägers war nichts. Er erhielt zwar einen Platzverweis und wurde wie die anderen eine Nacht festgehalten, aber später wurde nicht weiter gegen ihn ermittelt.

Zwar steht es dem DFB laut Urteil grundsätzlich frei, über den Zutritt Dritter zu Stadien zu entscheiden. Der Ausschluss eines Einzelnen dürfe jedoch nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich erfolgen. Allein der Platzverweis und die Ingewahrsamnahme reichen aber nicht aus, um auf eine mögliche Gewaltbereitschaft des Klägers zu schließen. Zwar bedürfe es für eine Gefahrenprognose nicht unbedingt des Nachweises einer Straftat. Der DFB hätte aber eine „eigene Tatsachengrundlage“ ermitteln müssen. Auf die Empfehlung der Polizei alleine könne ein Stadionverbot nicht gestützt werden (Aktenzeichen 30 C 3466/17 (71)).

09 Oct 09:32

„Antiviraler“ Hustensaft

by Udo Vetter

Ein Hustensaft darf nicht als „antiviral“ beworben werden, wenn die Wirkung bislang nur im Labor nachgewiesen wurde. Vielmehr ist es erforderlich, dass die positiven Wirkungen auch am Menschen belegt wurden, so das Landgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung.

Der Hersteller hatte in seiner Werbung auf die „antivirale“ Wirkung hingewiesen und auch dazu geschrieben, der Hustensaft zeige diese Eigenschaften „im Labor“. In-vitro-Untersuchungen reichen aber nach Meinung des Gerichts nicht aus. Vielmehr müsse der Hersteller die Wirksamkeit zunächst am Menschen positiv belegen, wenn er mit den positiven Eigenschaften werben will. Positive klinische Tests konnte der Hersteller aber nicht vorlegen (Aktenzeichen 3-10 O 22/18).

09 Oct 09:32

Eine Nacht mehr

by Udo Vetter

Untersuchungshaft ist so ziemlich das Unerfreulichste, was einem im Umgang mit der Justiz passieren kann. Sie kommt meist plötzlich, reißt dich aus deinem Leben und lähmt dich zu so gut wie 100 %.

Dementsprechend erlebe ich als Verteidiger eigentlich nur Leute, die ganz dringend raus wollen. Und zwar sofort, besser noch gestern. Aber es gibt auch halt Ausnahmen – und die ist mir neulich in Norddeutschland begegnet.

Der Verhandlungstag war eigentlich recht erfolgreich verlaufen. Für den Mandanten gab es eine moderate Bewährungsstrafe. Und das Gericht hob auch sogleich den Haftbefehl auf. Der Haftbefehl hatte dem Mandanten einen mehrmonatigen Freiheitsentzug eingebracht.

Der Mandant hatte allerdings eigene Vorstellungen. Er wollte heute noch mal definitiv zurück in die Justizvollzugsanstalt und auf jeden Fall dort schlafen. Äh, bitte? Untersuchungshaft ohne Haftbefehl? Der wie immer bestens vorbereitete Mandant hatte auch gleich den richtigen Paragrafen parat: § 10 des Bremischen Untersuchungshaftgesetzes. Dieser sieht vor, dass dem Gefangenen „aus fürsorgerischen Gründen“ zugestanden werden kann, bis zum übernächsten Tag in der Haftanstalt zu bleiben. Das dürfte juristisch so zu verstehen sein, dass dem Gefangenen dieser Wunsch nicht abgeschlagen werden kann, sofern er ihn äußert.

Was natürlich so gut wie nie vorkommt. Die Richterin musste erst mal im Gesetz blättern, der Staatsanwalt musste erst mal blättern, und die anwesenden Anwälte ehrlich gesagt natürlich auch. Der Mandant ließ sich dann später tatsächlich noch mal von den Wachtmeistern abführen und abends für eine weitere Nacht in seine Zelle sperren. All das, nachdem er einige Formulare eilig herbeigeschaffte Formulare unterschrieben hatte, wonach dies alles sein freier Wille ist. Am nächsten Vormittag ging er dann aber nach Hause, obwohl er eigentlich noch eine Nacht hätte bleiben können.

Auch wenn ich noch paar Jahre bis zur Rente habe, ist nach meinem Gefühl die Wahrscheinlichkeit noch mal mit dem Paragrafen zu tun zu bekommen, doch sehr, sehr gering.

09 Oct 09:32

2 Pizza

by Udo Vetter

Für die Polizei und die Staatsanwaltschaft war der Fall klar. Mein Mandant soll ein Drogendealer sein, und zwar gar nicht von einem kleinen Kaliber. Das alles soll sich aus den WhatsApp-Chats meines Mandanten mit einem anderen Mann ergeben, der wegen Drogenhandels observiert wurde. Angeblich hatte mein Mandant bei dem Betreffenden „2 Pizza“ gekauft…

… wobei „1 Pizza“ laut den Erkenntnissen der Polizei 200 Gramm Marihuana bedeutet. Das sei der einschlägige Code, den die Beamten entschlüsselt haben wollten. Die Sache schien so klar, dass man es gar nicht für nötig hielt, den (mittlerweile inhaftierten) vermeintlichen Geschäftspartner meines Mandanten zu befragen. So ein WhatsApp-Verlauf ist ja auch ein quasi amtliches Ding, das trägt locker einen Verbrechensvorwurf mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis. Demzufolge erfolgte die Anklage auch nicht vor dem Strafrichter, sondern gleich beim Schöffengericht.

In der Hauptverhandlung erlaubte ich mir für meinen Mandanten den Hinweis, dass die Pizza-Connection tatsächlich auf einem wenig soliden Fundament ruht. Sowohl die Polizei als auch der Staatsanwalt hatten bei ihrer Begeisterung für den großen Fang (weit über 50 Beschuldigte) übersehen, dass mein Mandant mit dem Verkäufer zwar mal über Marihuana verhandelt hatte. Von „Pizza“, wie wohl bei anderen Beschuldigten, stand da aber nichts. Vielmehr war in den Chats stets nur von „2 Stück“ die Rede. Der Begriff Pizza taucht schlicht und einfach nirgends auf.

Tja, und so bestätigte dann der im Gericht nun erstmals zu meinem Mandanten befragte Dealer zwar, dass mein Mandant einmal was bei ihm gekauft hat. Aber halt nur zwei Joints, das Stück für zehn Euro. Das wiederum entsprach eigentlich dem Befund der Hausdurchsuchung bei meinem Mandanten. Auf dessen Handy war nämlich überhaupt nichts gefunden worden, das auf eine Verkaufstätigkeit hindeutet. In der Wohnung fanden sich auch nur ein paar Krümel Marihuana auf dem Nachttisch. Also Eigengebrauch.

Binnen zehn Minuten waren wir weg vom Verbrechensvorwurf – und bei einer Einstellung des Verfahrens. Hierfür zahlt mein Mandant gerne eine ganz, ganz kleine Geldauflage, damit der Albtraum nun wirklich ein schnelles Ende hat. Ich für meinen Teil bin noch nicht so ganz darüber hinweg, wie schlampig in diesem Verfahren ermittelt und Anklage erhoben worden ist.