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04 Oct 11:30

Kein sicherer Untergang - Klimamodelle können aus systematischen Gründen die Zukunft nicht berechnen.

Bild rechts: Dr. Pat Frank bei seinem Vortrag. Bild: Screenshot aus dem Video

1. Die allgegenwärtigen Klimamodelle

Dr. Frank beginnt mit einer schönen Wortwahl: „Klimamodelle sind das schlagende Herz des modernen Wahnsinns um CO2“. Er wiederholt, dass das IPCC sagte „es ist extrem wahrscheinlich, dass menschlicher Einfluss die dominante Ursache für die beobachtete Erwärmung seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist“. Dies ist eine „Konsens“-Schlussfolgerung, die von vielen wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten [und natürlich Medien und Politik! Anm. d. Übers.] übernommen worden ist. Nichtsdestotrotz – wenn es darum geht, die zukünftige Erwärmung vorherzusagen, sieht es schon gar nicht mehr so toll aus:

Diese Abbildung aus dem AR 5 zeigt, dass beim RCP 8.5-Szenario die Unsicherheit von 2300 Erwärmung [?] (w.r. Zu vorindustriellen Zeiten) möglicherweise über 12°C beträgt. Dieser enorme Spread der Ergebnisse einer sehr großen Zahl von Modellen ist das verräterischste Anzeichen ihrer geringen Zuverlässigkeit. Dabei enthält diese große Unsicherheit noch nicht einmal die Fehler der individuellen Modelle und deren Fortpflanzung, wenn zukünftige Temperaturen Schritt für Schritt berechnet werden. Wirklich erstaunlich ist, dass keine veröffentlichte Studie diese Fehlerfortpflanzung durch die GCM-Projektionen anspricht, welche folglich also als unbekannt gelistet werden muss.

2. Ein Modell von Modellen

Dr. Frank erinnert daran, dass alle Modelle essentiell eine lineare Abhängigkeit der Erwärmung annehmen sowie der Änderung des Strahlungsantriebes während des Berechnungs-Schrittes. Er führt ein einfaches „Modell von Modellen“ ein und vergleicht das Ergebnis mit denen der Supercomputer-Modelle:

Später wird ein Zusatz-Term von 4 hinzugefügt, bevor die rechte Klammer geschlossen wird. Vergleicht man das Ergebnis dieses „Frank-Modells“ mit den GCMs, muss man überrascht sein, wie gut es bei diesem Vergleich abschneidet:


Die Linien repräsentieren das Ergebnis des „Frank-Modells“, die Punkte jene der verschiedenen GCM-Prophezeiungen (Grundlage ist HadCRUT3). Das außerordentlich gute Ergebnis gestattet Dr. Frank die Aussage: „Falls man die auf Supercomputern laufenden Projektionen duplizieren möchte, kann man das auch mit einem einfachen Taschenrechner tun“.

3. Wolken, der Elefant im Raum

Der Einfluss von Wolken auf die globale Temperatur ist enorm. Global nimmt man an, dass ihre Auswirkungen zu einer Abkühlung um 25 W/m² führen mit einer jährlichen Unsicherheit in den GCMs von ± 4 W/m². Diese Zahl muss verglichen werden mit dem Konsens-Wert der anthropogen erzeugten Treibhausgase von 2,8 W/m² seit dem Jahr 1900. Daher schluckt die Unsicherheit durch die Wolken ganz einfach die vermeintliche anthropogene Erwärmung. Normalerweise nimmt man an, dass die Fehler in den Modellen zufällig sind, so dass sie sich zumindest teilweise mit etwas Glück gegenseitig aufheben. Dr. Frank zeigt, dass nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein kann: die Fehler der Modelle sind sehr stark korreliert (R > 0,95 für 12 und R > 0,5 für 46 Modelle).

Wie pflanzt sich diese Wolken-Unsicherheit fort durch das Berechnungs-Schema der GCMs?

Die jährliche Unsicherheit von 4 W/m² setzt sich von Schritt zu Schritt fort, und die resultierende Unsicherheit ist die Quadratwurzel der (Summe von Quadraten der individuellen Fehler):


Das Ergebnis ist eine zunehmende Unsicherheit, die sich bis zu 13°C aufschaukelt, wenn man die prophezeite Erwärmung bis zum Jahr 2100 zugrundelegt:

Diese Erwärmungsrate liegt eindeutig „außerhalb jedweder physikalischen Möglichkeit“; die Temperatur-Projektionen selbst der fortschrittlichsten Modelle werden bedeutungslos, falls die Wolken-Unsicherheit angemessen angewendet wird.

3. Schlussfolgerung

Was können die Klimamodelle als Vorhersage-Tools liefern: Die folgende Folie macht es kristallklar:

[Bildinschriften: Am Ende der Reise

Die Projektions-Unsicherheit wächst viel schneller als jedwedes GHG-Signal.

Große systematische Fehler machen die Projektionen der zukünftigen Temperaturen auf der Erde vollständig unzuverlässig.

Was zeigen die Modelle hinsichtlich der zukünftigen globalen Mitteltemperatur? Gar nichts!

Was zeigen die Modelle hinsichtlich eines anthropogenen GHG-Fingerabdrucks bzgl. des terrestrischen Klimas? Gar nichts!]

Haben unsere Politiker, die vor Begeisterung von einem Fuß auf den anderen springen, um den Paris-Vertrag zu unterzeichnen, auch den blassesten Schimmer von diesem Unsicherheits-Problem?

Link: https://meteolcd.wordpress.com/2016/09/04/no-certain-doom/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Und hier jetzt das oben verlinkte Video:<iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/THg6vGGRpvA" frameborder="0" allowfullscreen=""></iframe> Video (leider nur in Englisch) von Pat Frank (Juli 10, 2016, Omaha, Nebraska.) als Ergänzung zu den im Beitrag behandelten immensen Unsicherheiten, die den historischen Temperaturdaten zwangsläufig und unabänderlich innewohnen. (Details dazu u. hier und hier und hier) Im Video zeigt der Vortragende unmissverständlich und unwiderlegbar auf, dass bei Anwendung der Fehlertheorie mit ihrem Fehlerforpflanzungsgesetz jegliche Klima-Modellaussage völlig bedeutungslos wird. Weil ihre berechneten Änderungen z.B. der Temperatur, z.B. allein auf Grund der ungenauen Kenntnis der Wolkenbedeckung 140 mal kleiner ist als die unvermeidbare Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes der Fehlerfortpflanzung zwangsläufig entsteht. Und der Fehler durch die Wolkenbedeckung ist nur einer von vielen Fehlern. 

Anmerkung: Die Folien wurden nach Rücksprache mit Dr. Frank Anfang August 16 aktualisiert

04 Oct 10:56

Configuring Office 365 Software Download Settings for End User and BYOD Installs

by Paul Cunningham

Several of the Office 365 plans include the right for licensed users to install the Office 356 client applications (e.g. Outlook, Word, Excel) on up to five devices. Although many business environments will automate the deployment of Office 365 software to their computers, users may still perform manual installations for BYOD cases or for their home computers.

By default, users can install multiple versions of Office via the Office 365 portal. At the time of this writing, the Office 365 client versions that are available are Office 2016 (for PC and Mac), Office 2013, and Office 2011 (for Mac). In addition, the different installs include all features, which includes things like InfoPath 2013, SharePoint Designer 2013, and Skype for Business/Lync clients. The update channel for Office 2016 also defaults to the Deferred channel, which means new feature updates will be installed every four months (security updates are still released monthly).

office-365-software-settings-default

Those defaults might not be ideal for your organization. For example, allowing both the 2016 and 2013 versions of Office for PC can mean an additional support burden for your IT teams. As an Office 365 admin you can control which versions of software are available in the portal for end users to install. You can even disable software downloads entirely, which is often preferred by organizations who are using existing software licensing for Office clients, or who want to full manage the installation process and not allow users to install the software at all.

  1. Log in to the Office 365 admin portal with your administrator account.
  2. Navigate to Settings, then Services & add-ins
  3. Select Office software download settings
  4. Modify the user software options to suit your needs.
  5. Click Save to apply the changes.

When users log in to the Office 365 portal, they’ll see installation options based on your selections above. In the example below, the Current channel was chosen by the administrator in the portal, and because First Release is enabled for the entire tenant, the user will receive the First Release for Current Channel build. You should choose an update channel and First Release settings that suit your own requirements.

office-365-software-settings-install

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04 Oct 10:55

LTE Advanced: Bahn bietet kostenloses WLAN auch im Ausland

Auf einigen Strecken im Ausland kauft die Deutsche Bahn Kapazität der Mobilfunknetze für ihr kostenloses Zug-WLAN zu. Zugleich wird deutlich, dass der Umbau bis Jahresende wohl nicht abgeschlossen werden kann. (Deutsche Bahn, Telekom)
04 Oct 10:54

Nobelpreis: Physiknobelpreis für topologische Phasenübergänge

Der Physiknobelpreis 2016 geht an an die Briten David Thouless, John Kosterlitz und Duncan Haldane für die Entdeckung topologischer Phasen von Materie und ihrer quantenphysikalischen Phasenübergänge. (Nobelpreis, Internet)
04 Oct 10:54

LTE-Hotspot als Sicherheitsalptraum: Der D-Link DWR-932B

LTE-Hotspot als Sicherheitsalptraum: Der D-Link DWR-932B

Ein Sicherheitsforscher, der eine ganze Reihe schwerwiegende Sicherheitslücken in dem Gerät entdeckt hat, empfiehlt Besitzern, es zu entsorgen. D-Link verspricht Patches, sagt aber nicht, wann diese zu erwarten sind.

04 Oct 09:58

Brian Krebs: Wer die Hersteller des IoT-DDoS-Botnets sind

Das IoT-DDoS-Botnetz Mirai sorgt derzeit für die größten bekannten DDoS-Angriffe mit einer Kapazität von mehr als 1 Tbit/s. Der Sicherheitsforscher Brian Krebs hat analysiert, wer die unsicheren Geräte herstellt. (Brian Krebs, Virus)
04 Oct 09:54

Große Javascript-Umfrage: Das sagen Entwickler zum Stand der Skriptsprache

by Kim Rixecker

Eine umfangreiche Studie hat jetzt ermittelt, wie zufrieden Entwickler mit Javascript an sich sowie passenden Frameworks und Tools sind. Wir werfen einen Blick auf die Ergebnisse.

Javascript 2016: Das sagen Entwickler zum aktuellen Stand der Skriptsprache

Wie zufrieden sind Entwickler eigentlich mit der Entwicklung von Javascript und den verfügbaren Tools und Frameworks? Dieser Frage ist der Entwickler, Designer und Autor Sascha Greif jetzt nachgegangen und hat dazu eine Umfrage durchgeführt. Mehr als 9.000 Entwickler haben im Rahmen der Umfrage ihre Meinung zum aktuellen Stand von Javascript mitgeteilt.

Während einfaches Javascript von den Befragten am häufigsten eingesetzt wurde, sind die Entwickler mit ES6 deutlich zufriedener. Generell sind ES6, Coffeescript und Typescript so ziemlich allen befragten Entwicklern bekannt. Anders sieht es allerdings bei Elm und Clojurescript aus. Das ergibt Sinn, da hier die Einstiegshürde vergleichsweise hoch für Javascript-Entwickler liegt.

Javascript: Für die Umfrage wurden mehr als 9.000 Entwickler befragt. (Screenshot: stateofjs.com)
Javascript: Für die Umfrage wurden mehr als 9.000 Entwickler befragt. (Screenshot: stateofjs.com)

Javascript-Umfrage: Diese Frameworks werden bevorzugt

Im Bereich der Frontend-Frameworks schneidet React am besten ab. Viele der Befragten haben ein Interesse daran bekundet, sich mit dem Facebook-Framework zu beschäftigen. Außerdem würden 92 Prozent von denen, die es bereits eingesetzt haben, wieder Projekte auf React-Basis durchführen. Vue würden immerhin 89 Prozent nochmal verwenden, allerdings haben mit dem Framework insgesamt natürlich deutlich weniger Entwickler bereits Erfahrungen machen können.

Aus der Umfrage geht auch hervor, dass eher wenige Entwickler Interesse an Full-Stack-Frameworks wie Meteor oder FeathersJS haben. So setzen mehr als doppelt so viele Entwickler auf eine Kombination von MongoDB, Express, Angular und Node als auf Meteor. Im Bereich der Mobile-Frameworks ist React Native der klare Gewinner.

Javascript-Umfrage: Wie zufrieden sind Entwickler mit den verschiedenen Frontend-Frameworks? (Screenshot: stateofjs.com)
Javascript-Umfrage: Wie zufrieden sind Entwickler mit den verschiedenen Frontend-Frameworks? (Screenshot: stateofjs.com)

Geht es ums Testing, dann sehen viele Entwickler laut der Studie noch einiges an Verbesserungspotenzial. Allerdings scheinen auch nur Mocha und Jasmine in diesem Bereich wirklich vielen Entwicklern bekannt zu sein. Reacts Testing-Tool Enzyme kennen viele Entwickler nicht. Diejenigen, die damit vertraut sind, würden es aber zu einem sehr hohen Prozentsatz auch in Zukunft wieder verwenden.

Alle Daten und Fakten der Javascript-Umfrage

Praktischerweise hat Sascha Greif die Ergebnisse seiner Javascript-Umfrage in Form einer schicken Website veröffentlicht. Neben einer kurzen Einschätzung der Ergebnisse in den jeweiligen Kategorien könnt ihr dort auch die Rohdaten als Excel-Tabelle herunterladen. Außerdem plant Greif schon jetzt, die Umfrage auch im nächsten Jahr durchzuführen. Wer dann daran teilnehmen möchte, kann dafür schon jetzt seine E-Mail-Adresse hinterlassen.

Ebenfalls interessant: Stack-Overflow-Umfrage: Entwickler wollen coden und nicht Rockstars genannt werden.

04 Oct 09:53

Designer erstellt 25 Logos in 25 Tagen auf Basis des goldenen Schnitts

by Andreas Weck

Der goldene Schnitt gilt gemeinhin als formales Gesetz für unser Schönheitsempfinden. Ein Designer will ihn besser verstehen – und im Logo-Design einsetzen können.

Goldener Schnitt im Logo-Design: UI-Designer fordert sich selbst heraus

Logo-Design: „Logo Collection with Golden Ratio 2016“ von Kazi Mohammed Erfan.
Logo-Design: „Logo Collection with Golden Ratio 2016“ von Kazi Mohammed Erfan.

Sich neue Tagesziele zu stecken, ist eine gute Methode, um die eigenen Fähigkeiten regelmäßig zu verbessern. Das dachte sich auch der UI-Designer Kazi Mohammed Erfan und stellte sich selbst die Aufgabe, 25 Logos in 25 Tagen zu entwerfen, die alle auf den goldenen Schnitt aufbauen. Erfan wollte schlicht einmal aus seinem Designer-Alltag ausbrechen und sich mit neuen Dingen beschäftigen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.

„Ich versuche das nächste Level zu erreichen.“

Auf Behance.net hat der in Bangladesch lebende Erfan seine Arbeiten kuratiert. „Ich lerne jeden Tag mehr über den goldenen Schnitt. Ich bin sicher, dass ich während meiner Arbeit einige Fehler gemacht habe, aber nur so lernt man“, schreibt er. „Ich versuche das nächste Level zu erreichen.“ Im Einsatz waren dabei Adobes Photoshop und Illustrator.

Feedback der Betrachter ist dem UI-Designer sehr wichtig. Wer dem Mann also eine Nachricht hinterlassen möchte, darf das gerne auf seiner Projektseite tun. Bis dato haben sich 137 Kommentatoren eingefunden. Wir haben fünf Logos in der unteren Bildergalerie eingefügt, die uns besonders gefallen. Die gesamte Arbeit findet ihr hier.

Logo-Design: 25 Logos in 25 Tagen

Logo-Design: „Logo Collection with Golden Ratio 2016“ von Kazi Mohammed Erfan.

1 von 5

Zur Galerie

Übrigens: Du willst dir auch jeden Tag eine neue Aufgabe stellen? Dann findest du in diesem Beitrag einige Inspiration: Mit dieser Challenge wirst du innerhalb von 30 Tagen zum besseren Designer

04 Oct 09:17

Erster Blick auf den neuen DB Navigator + Verlosung von Beta-Codes

by Albert Jelica

db-navigator-beta

Die deutsche Bahn arbeitet seit einigen Monaten an einer neuen App für Windows Phone und wir haben diese vorab für euch ausprobiert. Die neue Version wird aktuell in einer geschlossenen Beta getestet und ist noch nicht öffentlich verfügbar.

In unserem Video haben wir uns die App für euch angesehen und präsentieren darin die wichtigsten Funktionen und Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version. Mit dabei ist nun auch eine Ticket-Funktion, mit der ihr Handytickets auch unterwegs herzeigen könnt.

Ihr selbst könnt mit uns ebenfalls Beta-Tester werden, denn wir verlosen unter allen Kommentaren 10 Codes. Diesen bekommt ihr morgen früh von uns per Nachricht im WindowsArea.de-Forum zugeschickt. Einsendeschluss ist heute 23:59 Uhr.

Der Beitrag Erster Blick auf den neuen DB Navigator + Verlosung von Beta-Codes erschien zuerst auf WindowsArea.de.

04 Oct 08:46

Tag der deutschen Einheit: "Eigene Meinung = Nazi"

by ZEIT ONLINE: Deutschland - Thomas Victor
Weltoffenheit, Zusammenhalt und "Drechsregierung": Thomas Victor hat Passanten auf der Einheitsfeier porträtiert und gefragt, welches Signal von Dresden ausgehen soll.
04 Oct 08:46

Touristenattraktion : Miniaturwunderland beliebter als Neuschwanstein

by ZEIT ONLINE: stadtleben - Mark Spörrle
Touristen besuchen laut einer Umfrage in Deutschland am liebsten das Miniaturwunderland. Außerdem im Newsletter "Elbvertiefung": der Tag der Moscheen und die Fahrradstadt
04 Oct 08:45

Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher- ein Kommentar zum Kommissionsbericht

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

  •  

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

Vorgeschichte

 

Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern liegen in der Verantwortung des Bundes. Der von ihm im Einvernehmen mit der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 benannte Standort Gorleben, vorgesehen für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und ursprünglich auch für die Einrichtung eines nuklearen Entsorgungszentrums, war seit seiner Benennung permanenter politischer Kontroversen und heftigen antinuklearen Demonstrationen ausgesetzt. Der Benennung war ein mehrstufiger, umfangreicher Auswahlprozess vorausgegangen. Kritiker bemängelten die ungenügende Öffentlichkeitsbeteiligung und die überwiegend politisch motivierten Gründe bei der Standortauswahl.

 

Die fehlende Endlagerung radioaktiver Abfälle wurde und wird auch heute noch argumentativ gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ins Feld geführt. Da lag es nahe, aus der Sicht derer, die so argumentierten, Planungen der Endlagerung zu verzögern und zu behindern. Diese Einstellung gipfelt im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 in der Feststellung:

„Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.“

Die gleiche Koalition bekannte sich dennoch drei Jahre später dazu, dass die bisherigen Ergebnisse der Standorterkundung nicht gegen eine Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager sprechen würden. Gleichwohl wurde der Erkundung am 29. September 2000 ein zehnjähriges Moratorium auferlegt. Im Jahr 2002 stellte der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) auf  Verlangen des Bundesumweltministeriums (BMU) wirtsgesteinsunabhängige Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen für die Auswahl von Standorten auf. Diese Kriterien stellten die Auswahl des Standortes Gorleben nicht in Frage, da sie keine neuen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse enthielten.

Auch nach Ablauf der Moratoriumsfrist wurde der Erkundungsstopp nicht aufgehoben.  Zwar wurden die bisherigen Erkundungsergebnisse in der 17. Legislaturperiode auf Veranlassung des BMU einer vorläufigen Sicherheitsanalyse unterzogen, deren Ergebnis allem Anschein nach für den Standort sprachen, das Analyseergebnis aber wurde vom BMU nie veröffentlicht. Der BMU verzichtete auf eine vorläufige Eignungsprognose Gorleben und sagte das ursprünglich für 2013 geplante internationale Peer Review über das Ergebnis dieser Sicherheitsanalyse ab. Im Ergebnis der Sicherheitsanalyse heißt es überdeutlich unter anderem: „Aus den Ergebnissen des Vorhabens „Vorläufige Sicherheitsanalysen Gorleben“ lässt sich ableiten, dass die im Vorhaben entwickelten Endlagerkonzepte im Verbund mit der geologischen Gesamtsituation am Standort Gorleben oder eines ähnlich gearteten Salzstandortes ... geeignet sind, die langzeitsicherheitsbezogenen Sicherheitsanforderungen des BMU an die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle zu erfüllen.“

Nach dem ohne vorherige parlamentarische Erörterung aus rein parteipolitischen Gründen erfolgten Beschluss der Bundesregierung im Jahre 2011, aus der Kernenergienutzung auszusteigen, wurde die bislang ungelöste Endlagerfrage einer breit angelegten politischen Erörterung unterzogen. Am  9. April 2013 verständigten sich Bund, Länder und Parteien auf ein Standortauswahlgesetz mit dem die Suche nach einem Endlagerstandort von neuem beginnt und zu dem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier erklärte:

"Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit werden wir jetzt auch den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden. Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und sind und im Geist des Konsenses Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Es zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist."

Aufgabe der Kommission

Zur Aufgabe der Kommission heißt es im Standortauswahlgesetz: „Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die Kommission einen Bericht. Sie geht in diesem Bericht umfassend auf sämtliche entscheidungserheblichen Fragestellungen ein. Sie unterzieht dieses Gesetz einer Prüfung und unterbreitet Bundestag und Bundesrat entsprechende Handlungsempfehlungen.“

Neben Entscheidungsgrundlagen für die Standortauswahl, die sich am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientieren und wissenschaftsbasiert sein sollen,  soll die Kommission unter anderem Vorschläge für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (dies läuft auf eine Rückholbarkeit der Abfälle hinaus) und Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie Sicherstellung der Transparenz erarbeiten. Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit bei allen Verfahrensschritten wird als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung angesehen.

Kommentare zum Bericht

Generelles

Bei der Verständigung zwischen CDU/CSU, SPD und Die Grünen auf einen Neubeginn der Standortsuche handelt es sich um keinen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, sondern sie dient vorrangig und wahrscheinlich sogar ausschließlich der Akzeptanzverbesserung auf politischer Ebene sowie in der Öffentlichkeit. Um den Grünen keinen Anlass zu geben, den Neustart später politisch zu torpedieren oder auf Landesebene bestehende Koalitionen nicht zu gefährden oder auch um Koalitionsmöglichkeiten mit der Partei offen zu halten, wurden Die Grünen als derzeitige Opposition im Deutschen Bundestag mit in die Verständigung eingebunden.

 

Bereits am 20.04.2015 betitelte die Frankfurter Allgemeine einen Zwischenstand der Kommissionsarbeit mit:  “Atommüllendlager nicht mehr in diesem Jahrhundert. Die Entsorgung des radioaktiven Mülls wird wohl viele Milliarden Euro teurer. Außerdem zeigt sich: Faktisch sind die Zwischenlager die Endlager.“ Sie bezieht sich hierbei auf Aussagen des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller (SPD), der in dem Zusammenhang durchblicken ließ, dass „erhebliche finanzielle Risiken auf den Staat zukommen“.

Sie trifft damit ins Schwarze. Der Zeithorizont für Suche, Auswahl, Planung, Errichtung, Betrieb und Verschluss des Endlagers ist geradezu utopisch. Ins absolut Unkalkulierbare werden sich damit auch die Kosten entwickeln. Zeiten von 80, 100 und mehr Jahren werden von der Kommission selbst genannt. Mehr als ein Menschenalter. Die angegebenen Zeitspannen für die eine oder andere Endlagerphase sind bereits derart groß, dass man nicht mal von einer Schätzung sprechen kann. Man weiß es einfach nicht besser. Diese Aussichten (die in Wahrheit keine sind) relativieren die Worte von Peter Altmaier „Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt“ erheblich. Vielmehr hat die Verständigung den Charakter eines Offenbarungseides.

Extrem lange Planungszeiten führen dazu, dass die  Planungen stets von neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung sowie fortgeschriebenen  Sicherheitsbestimmungen und möglicherweise auch von neuen politischen Ideen überholt werden, was wiederum Rückwirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren hat. Personelle Wechsel werden mit wachsender Dauer der Verfahren wahrscheinlicher  mit der Folge neuer Einarbeitungen. Wer ein laufendes Verfahren übernimmt, setzt nicht dort fort, wo der Vorgänger aufhörte. Aus Gründen eigener Sicherheit wird er alte Vorgänge kontrollieren und unter Umständen zu anderen Erkenntnissen kommen.

Wirtsgesteine

Dem Standortauswahlgesetz entsprechend geht die Kommission bei der Standortsuche vom gesamten Bundesgebiet aus, von der so genannten weißen Landkarte Deutschlands. Das bedeutet zugleich, keine a priori Festlegung auf Salzgestein, sondern  Berücksichtigung auch  von Ton- und Kristallingestein (Granit) als mögliche Endlagerformation. Das gesamte Bundesgebiet flächendeckend  zu untersuchen, ist unrealistisch und  kann wohl nicht gemeint sein. Es werden immer Untersuchungslücken bleiben. Vielmehr wird diese gesetzliche Vorgabe der Absicht geschuldet sein, von vorne herein kein Bundesland „ungeschoren“ davon kommen zu lassen. Andererseits ist schwer vorstellbar, dass den Gesetzesinitiatoren die vor über zwanzig Jahren durchgeführten bundesweiten Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nicht bekannt waren. Im BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinformationen aus dem Jahre 1994 sind die Kristallinvorkommen ausgewiesen und geologisch kartiert. Danach sind homogene und ungeklüftete Bereiche in einer für die Errichtung eines Endlagers notwendigen räumlichen Ausdehnung nicht zu erwarten. Der BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen“ aus dem Jahr 2007 weist untersuchungswürdige Vorkommen (nur) in der Kreide Norddeutschlands sowie im Jura Nord- und Süddeutschlands (Region Ulm) aus. Dass untersuchungswürdige Salzlagerstätten in großer Zahl in Norddeutschland vorhanden sind, ist im BGR-Bericht von 1995 bekannt gemacht worden. Was also sollen die erneuten Untersuchungen außer erhebliche zusätzliche Kosten und  einen mächtigen Zeitbedarf anderes bringen?

Käme es zu einem Wechsel von dem bislang favorisierten Salzgestein zum Tongestein, müsste man mit erheblichen technischen Konsequenzen rechnen (1)

  • ♦ deutlich höherer Erkundungsaufwand
  • ♦etwa Verdreifachung der Behälterzahl wegen geringerer Temperaturbelastbarkeit des Tons gegenüber Salz
  • ♦größeres Grubengebäude, mehr als 200 km Strecken (Faktor 8-9 gegenüber Salz)
  • ♦deutlich erhöhter Forschungs- und Entwicklungs-Bedarf (Wirtsgestein, Behälter, Barrieren...)
  • ♦hoher Ausbauaufwand für das Grubengebäude (Salzgestein ist selbsttragend)

 

Auswahlverfahren

Das beschriebene Vorgehen bei der Standortauswahl enthält nichts grundsätzlich Neues. Die recht allgemein gefassten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien als Mittel des Auswahlprozesses finden sich bereits in vergleichbarer Form  im Bericht des oben zitierten Arbeitskreises „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“. Ein mit Mitgliedern der Kommission geführtes Interview (4) macht allerdings deutlich, dass insbesondere bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien häufig kein Konsens bestand. Neue Kriterien, die bisher in Fachkreisen keine Berücksichtigung gefunden haben, wurden zu Konfliktthemen, heißt es im Interview. Dass sich diese oder ähnliche Konflikte durch das ohnehin schon schwierige Suchverfahren ziehen werden und es weiter verkomplizieren, ist geradezu systembedingt.

„Bestmöglicher“ Standort und Standortvergleich

 

In Zeiten der rot-grünen Bundesregierung war die Suche nach dem „bestmöglichen“ Standort gefordert worden. Eine rein politische Forderung, die gegen Gorleben sprechen sollte. Höchste Sicherheitsanforderungen an ein Endlager bestanden selbstredend bereits zum Zeitpunkt der Gorleben-Benennung. Obwohl es sich bei der Forderung nach dem bestmöglichen Standort um eine objektiv unmögliche Zielsetzung handelt, heißt es unter „Zweck und Ziel“ des StandAG – Entwurfes vom 14.5.2013:

„Es wird ein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.“

Die Kommission greift in ihrem Bericht die Formulierung in § 1 StandAG auf und spricht weniger missverständlich vom Standort mit bestmöglicher Sicherheit:

„Der gesuchte Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe bietet

für einen Zeitraum von einer Million Jahren die nach heutigem Wissensstand bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle.“

Problematisch wird es mit der Empfehlung im sich anschließenden Satz: „Dieser Standort ist nach den entsprechenden Anforderungen in einem gestuften Verfahren durch einen Vergleich zwischen den in der jeweiligen Phase geeigneten Standorten auszuwählen.“ 

Vergleichende Standortuntersuchungen in diesem Sinn sind faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind, die folglich wirtsgesteins- und standortspezifisch zu entwickeln und anzupassen sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit, insbesondere die Langzeitsicherheit, kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Diese Auffassung wird auch vom Bundesamt für Strahlenschutz im 2005 vorgelegten Synthesebericht (2) geteilt, in dem es heißt: „Es gibt kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteine können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Ein Vergleich verschiedener Optionen ist nur im Vergleich konkreter Standorte und Endlagerkonzepte möglich.“ Schnee von gestern? Keineswegs. Es wäre schon viel erreicht, wenn sich die verantwortliche Behörde an ihre eigenen Bewertungen erinnern und diese auch konsequent vertreten würde. Allein gemessen an dieser Aussage in einem amtlichen Dokument ist das extrem aufwendige neue Suchverfahren reine Zeit- und Geldverschwendung.

Sollte es zum Wechsel des Wirtsgesteins kommen, wären weit reichende Konsequenzen für das Endlager-, Einlagerungs- und Behälterkonzept sowie die notwendigen Betriebszeiten in Betracht zu ziehen. Zudem bestünde weit reichender Forschungs- und Entwicklungsbedarf (1), da sich die Endlagerung bisher in Deutschland ausschließlich auf Salzgestein konzentriert hat. Es steht daher außer Frage, dass der Wechsel den Zeitbedarf und die Endlagerkosten erheblich in die Höhe treiben wird.

Fehlerkorrektur

Der Grundsatz der Fehlerkorrektur ist konzeptionell neu. Dazu heißt es im StandAG:  „Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (Anforderungen an die Konzeption der Lagerung insbesondere zu den Fragen der Rückholung, Bergung, und Wiederauffindbarkeit der radioaktiven Abfälle sowie der Frage von Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren).“

Die Kommission versteht ihre Arbeit und die spätere Standortsuche als ein lernendes Verfahren. Dabei sind Entscheidungen gründlich auf mögliche Fehler oder Fehlentwicklungen zu prüfen. Die Möglichkeit zur Umsteuerung (Reversibilität) im laufenden Verfahren, sei erforderlich, um Fehlerkorrekturen zu ermöglichen, um Handlungsoptionen für zukünftige Generationen offen zu halten, zum Beispiel zur Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, und könne zum Aufbau von Vertrauen in dem Prozess beitragen. Konzepte der Rückholbarkeit der Abfälle beziehungsweise der Reversibilität von Entscheidungen seien dafür zentral.

 

Soweit so gut. Konfliktträchtig ist die Empfehlung der Kommission: „Bevor unumkehrbare oder nur unter großem Aufwand revidierbare Entscheidungen getroffen werden, muss eine transparente und wissenschaftlich gestützte Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorgesehenen Gremien durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss transparent sein, in substantieller Beteiligung der Öffentlichkeit und der Regionen erfolgen und als ein selbsthinterfragendes System gestaltet werden.“

 

Hiermit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der auf andere Großprojekte überspringen kann. Die eindeutig rechtlich geregelte Öffentlichkeitsbeteilung würde nach dieser Empfehlung extrem ausgeweitet. Durch die Option „Rücksprünge im Standortauswahlverfahren“ kann das Verfahren beliebig in die Länge gezogen werden. Stillstände im Verfahren sind geradezu unvermeidbar, wenn die neue Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eindeutig geregelt wird. Aber auch dann muss nach bisherigen Erfahrungen mit Verzögerungen gerechnet werden. Sollte der Öffentlichkeit gar Klagebefugnis eingeräumt werden, dann sind jegliche Prognosen über den Verfahrensablauf mit extremen Unsicherheiten behaftet. Scheitern eingeschlossen.

Rückholung

 

Eingangs zu diesem Thema heißt es im Bericht: „Das Verbringen der radioaktiven Abfälle in einem eigens dazu angelegten Bergwerk in einer tiefen geologischen Formation ohne Rückholungsoptionen gehört zu den bestuntersuchten Entsorgungsoptionen.“

 

Gleichwohl gelangt die Kommission zu der Auffassung, „dass eine geologische Endlagerung ohne Vorkehrungen, die eine Rückholung oder Bergung der Abfälle zur Fehlerkorrektur ermöglichen, nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Bedürfnis nach Kontrollierbarkeit entspricht und empfiehlt daher, Überlegungen zur Endlagerung ohne solche Fehlerkorrekturmöglichkeiten nicht weiter zu verfolgen.“

 

Begründet wird diese Auffassung mit  Zweifeln an der „zentralen Prämisse, dass eine technisch/geologisch absolut sichere Lösung möglich ist, dass also Sicherheitsnachweise so verlässlich geführt werden können, dass zukünftige Generationen vor möglichen Schädigungen durch die Abfälle garantiert geschützt sind. Diese Prämisse entstammt einem technisch/naturwissenschaftlichen Machbarkeitsideal, das durch die Bewusstwerdung der Ambivalenz von Technik, insbesondere im Auftreten nicht intendierter Folgen, in grundlegende Zweifel geraten ist.“ Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Sie wurde ausgiebig bei der Kernenergienutzung erörtert. Das Bundesverfassungsgericht fällte hierzu am 08. August 1978  zum Schnellen Brüter in Kalkar ein Grundsatzurteil, in dem es heißt:

 

„Die in die Zukunft hin offene Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG dient einem dynamischen Grundrechtsschutz. Sie hilft, den Schutzzweck des § 1 Nr. 2 AtomG jeweils bestmöglich zu verwirklichen.

Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muss es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewissheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.“

 

Diese Kernaussage des Grundsatzurteils sollte auch maßgeblich für  die Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsauslegungen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle sein. Die Sicherheitsanforderungen basieren auf sehr umfänglichen, zumeist ausgesprochenen konservativen Störfallanalysen, die alle nach menschlichem Erkenntnisvermögen denkbaren Ereignisse einschließen und somit die Notwendigkeit einer Rückholung aus Sicherheitsgründen nicht notwendig machen. Der Sicherheit ist bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle absoluter Vorrang einzuräumen. Hier unter Umständen Abstriche in Kauf zu nehmen, um die Rückholbarkeit zu ermöglichen, wäre nicht akzeptabel.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteilung der Öffentlichkeit geht weit über das hinaus, was bisher in atomrechtlichen Genehmigungen gefordert ist. Im Bericht selbst wird das neue Vorgehen nicht unkritisch gesehen. Dort heißt es:

„Das vorgeschlagene partizipative Suchverfahren betritt in zentralen Fragen Neuland. Es bearbeitet ein hoch komplexes Thema mit einer über viele Jahrzehnte hinweg konfliktreichen Vorgeschichte und mit dem Ziel, eine in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getrageneLösung zu finden, die letztlich auch von den unmittelbar Betroffenen toleriert werden kann.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Parteien nicht nur fair und vorbehaltlos am gesamten Verfahren beteiligt werden, sondern wenn bei diesen auch die Bereitschaft besteht, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen, die vergangene Konflikte nicht ignoriert und neu entstehende Konflikte thematisiert, sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung orientiert und den Fokus auf das gemeinsame Ziel einer weitgehend konsensualen und gesellschaftlich tragfähigen Lösung nicht aus den Augen verliert.“

 

Mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle haben wir in Deutschland in der Tat ein politisches und gesellschaftspolitisches Problem, kein technisches Problem, denn die wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für die Endlagerung in Salzgestein sind weit gehend erfüllt. Lösungen für diese Probleme zu finden, denen wir uns in Deutschland seit Jahrzehnten ausgesetzt sehen, scheiterten nicht zuletzt an Politikern, die an einer Lösung nicht interessiert waren, die vielmehr die Ablehnungen im Volke für ihre politischen Zwecke ausnutzten und die Stimmung gegen die Endlagerung aufheizten. Der bekannte Demonstrationsruf „Gorleben ist überall“ lässt erahnen, dass die Voraussetzungen, einen neuen Standort zu finden, denkbar schlecht sind, egal, wie „demokratisch“ das Auswahlverfahren und die nachfolgenden Standortuntersuchungen auch angelegt sind. Wenn Bürger ein Endlager absolut nicht in der Nähe ihres Wohnortes haben wollen, werden sie alles dran setzen, dies zu verhindern. Die im Bericht empfohlenen Regionalkonferenzen als zentrale Begleitgremien, überregionale Partizipationen oder dergleichen werden daran nichts ändern. Das lehrt die langjährige Erfahrung. Vielmehr werden Beteiligungsmöglichkeiten bis zum Exzess ausgenutzt werden. Und was nicht vergessen werden darf: Die Bürgerproteste rund um Gorleben waren nach Lage der Dinge erfolgreich. Sie sind Vorbild und das macht den Gegnern Mut. In diesem Zusammenhang sei an jüngste Äußerungen der Bundesumweltministerin Barbara  Hendricks erinnert, die den Einsatz der Bürger gegen den Standort Gorleben lobte. Dieser Einsatz war alles andere als friedlich. Die Bilder von gewalttätigen Protesten prägten die Berichterstattungen.

Langfristige Zwischenlagerung

Das Ende der Einlagerung radioaktiver Abfälle in das geplante Endlager erwarten Mitglieder der Kommission nach FAZ-Angaben (3) erst „zwischen 2075 und 2130“. Folglich sind abgebrannte Brennelemente und Glaskokillen für eine Zeit von heute ab gerechnet weitere 59 bis 115 Jahre zwischenzulagern. Dieser Zeitraum überschreitet die geplanten Zwischenlagerzeiten um Jahrzehnte. Die Zwischenlagerung mutiert zum  Dauerzustand. Die atomrechtlichen Genehmigungen sind für die Zwischenlagerungen auf 40 Jahre befristet. Fristverlängerungen sind unausweichlich. Der Vorsitzende der Entsorgungskommission warnte gar vor der Gefahr der Freisetzung großer Mengen Radioaktivität etwa durch Krieg oder Terrorismus (3) bei oberirdischer Lagerung.

Fazit

Dem bestuntersuchten, aussichtsreichen Untersuchungsbergwerk am Standort Gorleben wird ein „Dornröschenschlaf“ verordnet, ähnlichen einem gesunden Patienten, der auf unbestimmte Zeit in ein künstliches Koma versetzt wird.

Der Kommissionsbericht, wäre er in den 70er Jahren erstellt worden und der ihm zu Grunde liegende überparteiliche Konsens über die Grundsätze der Standortauswahl, hätten der Endlagerplanung zu jener Zeit durchaus effektive Dienste erweisen können. Sämtliche Aspekte der Endlagerung werden grundlegend behandelt. So aber ist den Politikern der Vorwurf zu machen, dass sie mit dem Neubeginn der Standortsuche und dem hierfür ursächlichen Standortauswahlgesetz (StandAG) gewaltig auf Zeit spielen wollen. Wird das Gesetz das Endlagervorhaben in überschaubarer Zeit voranbringen? Nein. Dieser Konsens, zumal der überparteiliche Konsens, wird sich nach aller Erfahrung recht schnell als brüchig erweisen. Politiker wollen (wieder) gewählt werden und dann wird sich erweisen, wer zu ausgewählten Standorten steht und vor Ort dies politisch durchsteht. Bereits in der nächsten Phase, der Anpassung des StandAG an die Empfehlungen der Endlagerkommission, der rechtlichen Normierung des Auswahlverfahrens sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung, wird sich zeigen, ob der politische Konsens von Dauer ist. Bayern und Sachsen sind bereits mit der Erkenntnis vorgeprescht, sie würden nicht über geeignete Gesteinsformationen verfügen. Das „Schwarze Peter Spiel“ zwischen den Ländern hat also bereits begonnen. Die von der Kommission geforderte Bedingung, dass bei allen Parteien die Bereitschaft bestehen müsse, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen und sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung zu orientieren, ist illusorisch.

Sämtliche operativen Tätigkeiten der langfristigen Zwischenlagerung, gegebenenfalls der Abfallkonditionierung sowie Planung, Errichtung und Betrieb des Endlagers sollen der neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung – also einer staatlichen Einrichtung -  übertragen und bisher auf diesem Sektor tätige Unternehmen aufgekauft werden. Ob dieser Schritt aus der Sicht Kosten und Zeit ein vorteilhafter sein wird, sei dahin gestellt. Die Negativerfahrungen mit den derzeit in staatlicher Verantwortung errichteten Großprojekten in Deutschland (z.B. Berliner Flughafen) begründen erhebliche Zweifel.  Auch die immer wieder hinaus geschobene Fertigstellung des Endlagers Konrad  sollte Warnung genug sein. Ein Großprojekt wie die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gehört in die Verantwortung eines Generalunternehmers mit industrieller vorzugsweise bergmännischer Erfahrung. Spätestens bei der endlagergerechten „Verpackung“ abgebrannter Brennelemente  wird die Gesellschaft und damit der Staat mit nuklearem Material im Sinne des Atomgesetzes umgehen und dafür eine nukleare Anlage planen, errichten und betreiben müssen. Auch dafür muss ein Standort gefunden werden! Zwar existiert mit der Pilotkonditionierungsanlage am Standort Gorleben eine bislang ungenutzte Einrichtung für die endlagergerechte Verpackung der Brennelemente beziehungsweise der Brennstäbe. Diese Art der Verpackung aber war für die Endlagerung in Salzgestein vorgesehen. Bei anderer Endlagerformation wird diese Verpackungsart wohl nicht zum Einsatz kommen. Zudem ist fraglich, ob zum Zeitpunkt der Verpackung die vorhandene Anlage noch die dann geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Genehmigung von und Aufsicht über Tätigkeiten der Gesellschaft werden dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit übertragen. Mit der Leitung wurde kürzlich eine Person betraut, die sich seit 18 Jahren gegen die Standorterkundung Gorleben ausgesprochen hat. Kein Vertrauen erweckender Akt, der von der Bundesumweltministerin vollzogen wurde.

Die Empfehlung zur Rückholbarkeit sollte angesichts höchstrichterlicher Entscheidung und im Hinblick auf uneingeschränkte Sicherheit der Endlagerung nochmals überdacht werden.

Ob das StandAG die nächsten zehn Legislaturperioden überdauern wird, ist nicht vorhersehbar. Völlig neue, heute noch nicht absehbare technische wie politische Entwicklungen in dieser Zeit lassen aber einen unveränderten Bestand eher unwahrscheinlich annehmen. Durch Transparenz und Beteiligung Einvernehmen mit Bürgern zu erreichen ist Kernstück des StandAG und des  Kommissionsberichtes. Scheitert das Einvernehmen, dann scheitert auch die Standortfindung und damit das Endlagervorhaben. Die Endlagersuche in Schweden und in der Schweiz mag als Vorbild gedient haben, auf Deutschland ist es nicht übertragbar. Der richtige Zeitpunkt für Offenheit und Ehrlichkeit wurde verpasst. Die Politik hätte zur rechten Zeit den Mut und den Willen haben müssen, auch gegen Widerstände und Empörungen ihr Endlagervorhaben überzeugend zu gestalten. Das ist nicht nur unterblieben, es wurde über Jahre politisch zerredet. Das StandAG wird auch mit den von der Kommission gegebenen Empfehlungen Bürgerproteste nach bisherigen Erfahrungen nicht verhindern. Die Sondervoten im Kommissionsbericht sind in dieser Hinsicht ein klares Signal. 

 

(1)  Stefan Weber, Vortrag „Die neue Endlagersuche und Stand der Arbeiten der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“, Berlin Oktober 2014

 

(2)  BfS Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wirtgesteine im Vergleich. Synthesebericht. Salzgitter, 4.11.2005

 

(3)  Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Atommüll-Endlagerung nicht mehr in diesem Jahrhundert“, 20.04.2015

 

(4) Interview (Teil I) in  atw Vol. 61 (2016), S.517ff, „Generationsaufgabe Endlagerung – eine Kommission plant für die Zukunft“

 

 

 

04 Oct 08:14

Police complaints drop over 90% after deploying body cameras

04 Oct 08:13

Smart wearables continue to flop: Microsoft abandons the Band

Smart watches never really took off in the way manufacturers hoped, with sales only in the millions rather then tens or hundreds (of millions). I've tried them all at various stages and they're all now sitting in drawers or returned as adding little to the daily experience other than extra hassle in getting things working and being kept charged up. The most successful wearable by a long way has been the Fitbit, and that's because it's tiny, lightweight and zero friction in terms of use. And now we have a trusted report that Microsoft is giving up on the Band (and Band 2) and indeed on the whole idea of a first party wearable.

04 Oct 08:13

FTTH/FTTB: Stadtwerke Bamberg schalten im Glasfasernetz auf 500 MBit/s

Der Preis von 20 Euro für 500 MBit/s im FTTB/H-Netzwerk ist günstig, doch nach dem ersten Jahr wird es erheblich teurer. Bald soll es sogar für die Haushalte 1 GBit/s geben. (Telekom, Glasfaser)
04 Oct 07:41

Logitech C922 Pro Stream webcam review: The best gets fancier

by Richard Devine

The best webcam you can buy gets a little better and a little fancier.

Our recommendation for the best webcam you can buy has been the Logitech C920 for some time now. Now, finally, that looks set to change as its direct successor, the C922 is here.

And it's terrific.

On paper and even sat side-by-side with the C920, there are a number of similarities between the new webcam and the not-so-new one. This new one is labeled the "Pro Stream," a hint as to which market it's being targeted at by Logitech.

But it's not just the Twitch crowd who will get a great webcam here. They'll just get the absolute most from it.

Hardware wise, here's how the C922 stacks up against the C920:

Category C922 C920
Video resolution 1080p (30fps) or 720p (60fps) 1080p or 720p (both 30fps)
Video compression h.264 h.264
Microphone Dual-stereo with auto noise reduction Dual-stereo with auto noise reduction
Low-light correction Yes Yes
Tripod mount Yes (mini tripod included) Yes
Background replacement Yes No
RRP £84.99 £82.99

04 Oct 07:40

New lower Azure pricing

by Takeshi Numoto

As part of our continued commitment to deliver Azure to customers at the best possible prices, effective October 1st, we are lowering prices on many of our most popular virtual machines (VMs). The rest of this blog covers key highlights, but if you are ready to learn more, please check out our redesigned website that makes it easier for you identify the VM categories that map to your use cases and find their prices across our regions.

Here is the summary of the changes:

  • General Purpose Instances: Prices of our Dv2 series VMs will be reduced by up to 15%. We are also lowering prices of our A1 and A2 Basic VMs by up to 50%.
  • Compute Optimized Instances: Prices of our F series will be reduced up to 11%.
  • Av2 series: In November 2016, we will introduce new A series virtual machines (Av2), with prices up to 36% lower than the A series Standard VM prices available today.

In case you’re not familiar with our VM categories, A series VMs are our entry-level compute tier. Dv2 series VMs are our general-purpose tier, with more memory and local SSD storage than A series. F series VMs provide an even higher CPU-to-memory ratio with a lower price than the Dv2 series.

In addition to these reduced prices, for customers using Windows Server with Software Assurance, our recently announced Microsoft Azure Hybrid Use Benefit can help you run Windows Server workloads at 41% lower cost. Starting today, we’re also offering a set of images in our gallery that make it even easier to deploy Windows Server VMs in this way.

We’re excited about what these changes mean for customers and the value they can realize from Azure. For more details, please visit us here.

04 Oct 07:40

Required practice for applications integrating with Azure Active Directory

by Gerardo Saca

This post is a follow-up from our previous announcement of the Azure Active Directory certificate rollover.

Continuing on our commitment to protect our customer’s data and building on the momentum of this August 15, 2016 rollover, we will be increasing the frequency with which we roll over Azure Active Directory’s global signing keys (previously referred to as “the Azure Active Directory certificates”).

What does the frequency increase mean for applications?

  • For applications that support automatic rollover, this frequency increase will have no impact on your application.
  • For applications that do not support automatic rollover you will have to establish a process to periodically monitor the keys and perform a manual rollover.

The next rollover, scheduled to start on October 10, 2016, is the last rollover we will be announcing.

Going forward, there will not be any announcements and we will only go through the usual steps of making new key available in the metadata and then gradually switching over using that new key. As outlined above, applications that support automatic rollover will seamlessly handle this while applications with the monitoring process will perform a manual rollover when the new key is available.

The guidance for assessing impact remains the same as that from our August rollover.

We do not expect any impact for:

  • Applications that support automatic rollover as per our best practices
  • Client applications
  • Applications added from the Azure Active Directory App Gallery (including “Custom”)
  • On-premises applications published via Application Proxy
  • Applications in Azure Active Directory B2C tenants

Put simply, if your application was not impacted by the August rollover, it will not be impacted by the October rollover or any subsequent rollovers.

Application impact

The applications take a dependency on the signing key and are not configured to automatically update the key from the metadata. Follow the information below to assess the impact of the rollover to your applications and how to update them to handle the key rollover if necessary.

  1. Sign in to the Azure classic portal using an administrator account.
  2. Under the Active Directory tab, select your directory.
  3. Select Applications my company owns from the Show dropdown menu then click the checkmark at the right to apply the filter.
  4. Review each of the applications listed using the guidelines on the Signing key rollover in Azure Active Directory documentation and make the recommended changes if required.

If you experience unusual behaviors please contact Azure Support.

04 Oct 07:40

Universal Windows Platform - Working with Memory Limits and Task Priorities in the UWP

by Andrew Whitechapel
Learn how system resource management affects Universal Windows Platform (UWP) apps, and the techniques that you can use to take part in this management and to profile and tune your app.
04 Oct 07:39

Windows Service - Create a Customizable FileSystemWatcher Windows Service

by Diego Ordonez
Learn how to write a Windows service application that monitors file system changes and allows you to easily change the application’s settings simply by updating an XML file and restarting the service.
04 Oct 07:35

Disbanded: Microsoft Confirms It Will Not Sell a Band 3

by Paul Thurrott
Disbanded: Microsoft Confirms It Has Killed Off the Band Wearable

Nearly three weeks after we first broke the story, Microsoft has confirmed that it will not ship a Microsoft Band 3 wearable in 2016. It also confirmed that it had fire-saled Band 2 throughout the year in order to clear out remaining inventory.

The post Disbanded: Microsoft Confirms It Will Not Sell a Band 3 appeared first on Thurrott.com.

04 Oct 07:35

Cognitive Services - Face and Emotion Recognition in Xamarin.Forms with Microsoft Cognitive Services

by Alessandro Del Sole
Use the new Face and Emotion APIs in Microsoft Cognitive Services to recognize face attributes and emotions in Xamarin.Forms, either by loading existing pictures or taking pictures from the camera.
04 Oct 07:32

Microsoft Cloud coming to France

by Tom Keane

Earlier today we announced our plan to offer the Microsoft Cloud, including Microsoft Azure, Office 365, and Dynamics 365 from datacenters located in France with initial availability in 2017. Our local cloud regions help customers to innovate in their industries and move their businesses to the cloud while meeting European data sovereignty, security and compliance needs.

With 36 datacenter regions now announced, the Microsoft Cloud is the global coverage leader with more regions than any other cloud provider. We also offer the broadest range of options for customers to access cloud services locally within Europe from datacenter locations in Austria, Finland, Germany, Ireland, the Netherlands, and the United Kingdom.

In September, our two new United Kingdom regions became generally available to customers worldwide. We also opened two Azure Germany regions to all EU customers, offering a unique cloud model - a physically and logically separate cloud instance with customer data remaining in Germany under the management of a data trustee.

It’s exciting to see our efforts in Europe build on top of our global expansions, including the general availability of our cloud from Canada, new regions in the United States, and the announcement of plans to expand our cloud services from datacenters located in South Korea.

Our regions in Europe currently offer Azure services, Office 365 and Dynamics 365 as well as cloud suites like EMS, OMS, IoT, and additional solutions that are ready to deploy locally. Our datacenters, suites and services offer data residency and local compliance certifications including EU model clause 2010/87/EU, together with country specific certifications.  With the largest and most comprehensive set of compliance certifications and attestations in the industry, the Microsoft Cloud gives our customers a trusted, open and complete cloud on which to run their business.

Customers in France, throughout Europe and the world, can get started with the Microsoft Cloud – and Microsoft Azure – today, from our six available regions in Europe. We’ll have more to share about the Microsoft Cloud in France from the Azure Blog in the future.

--Tom

04 Oct 07:31

Demonstrate enterprise features with the Office 365 test lab guides

by Office 365 Team

Office 365 Enterprise E5 has a host of great features tailored to an enterprise organization’s needs for additional security (Advanced Security Management), enhanced protection (Advanced Threat Protection) and the ability to quickly locate and analyze emails, files and other resources that meet specific criteria (Advanced eDiscovery).

To configure these new features and show them working for yourself—and to leave you with a working dev/test environment with which you can further experiment—take a look at the new Office 365 Enterprise test lab guides (TLGs).

The Office 365 Enterprise TLGs are a modular set of highly prescriptive articles that step you through:

  • Building a simplified intranet in Azure infrastructure services with an Azure trial subscription (optional).
  • Creating an Office 365 Enterprise E5 trial subscription.
  • Configuring directory synchronization between a Windows Server AD forest and the Azure AD tenant of your Office 365 subscription (optional).
  • Configuring and demonstrating Office 365 Enterprise E5 features (Advanced Security Management, Advanced Threat Protection and Advanced eDiscovery).

demonstrate-enterprise-features-with-the-office-365-test-lab-guides-1

With these articles, you can quickly create a free dev/test environment for demonstration or evaluation of these enterprise features for training or for application development. You simply start at the bottom and work your way up.

The resulting Office 365 dev/test environment can also be extended with an Enterprise Mobility Suite (EMS) trial subscription to test combined Office 365 and EMS enterprise scenarios. For the current set of Office 365 and EMS TLGs, see the cloud adoption test lab guides.

It’s time to roll up your digital sleeves and get your hands on these crucial enterprise features of Office 365.

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03 Oct 17:02

Influencer Louisa Dellert: „Ich habe mir für zehn Euro 4.000 Follower gekauft“

by Jessy Kösterke

Schicke Accessoires, coole Sponsoren-Verträge und das alles auch noch gratis? Louisa Dellert von Fit Trio erzählt, wie das Leben hinter den Kulissen eines Influencers funktioniert.

Kostenlose Geschenke, um die ganze Welt reisen, den ganzen Tag Zeit auf sozialen Netzwerken verbringen und daraus seine Einkünfte erzielen. Hört sich gut an, oder? Für Influencer ist das Alltag. Aufgrund ihrer Reichweite sind sie für Werbetreibende inzwischen nicht mehr wegzudenken. Doch wie läuft das Geschäft hinter den Kulissen wirklich ab und wie authentisch ist man als Blogger heute eigentlich noch? Wir haben uns mit der Bloggerin und Influencerin Louisa Dellert, Gründerin von „Fit Trio“, getroffen und das Thema hinterfragt.

Influencer: Zweck zum Mittel

Warum sind Influencer so ein wichtiges Mittel für Marketing geworden? Firmen wollen mit Werbung Aufmerksamkeit gewinnen. Potenzielle Kunden schenken der Werbung aber so wenig Aufmerksamkeit wie möglich. Konkret bedeutet das: Im Internet werden Ad-Blocker verwendet, im Magazin wird Werbung überblättert, und sobald im Fernsehen die Werbung beginnt, holen wir uns ein Getränk. Der eigentliche Inhalt wird also durch Werbung unterbrochen. Influencer dagegen machen, wie jede Art von Product-Placement, die Produkte zum Teil des Inhalts.

Influencer werden leicht gemacht?

Blogger findet man in den sozialen Medien überall. Die einen weniger, die anderen mehr erfolgreich. Doch erfolgreich werden und damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren sei leichter gesagt als getan, erzählt Dellert. Auch sie habe zu Beginn nur aus Spaß öffentlich gebloggt, inzwischen hat sie auf Instagram 292.000 Follower.

t3n.de: Wie bist du zum Bloggen gekommen?

Louisa Dellert: Anfangs hatte ich, wie die meisten auch, einen privaten Instagram-Account, der öffentlich war. Ich war sehr Fitness-ambitioniert und habe das auf meinem Profil geteilt, indem ich Workout-Videos, Vorher-Nachher-Selfies und mein Essen gepostet habe. Mit der Zeit stieg die Zahl meiner Follower. Die Leute interessiert meine Geschichte, wie ich lebe, esse und mich gesund halte.

t3n.de: Ab wann war für dich klar, das Bloggen zu deinem Beruf zu machen?

Dellert: Ab dem Zeitpunkt, wo keine Zeit mehr für Freunde und Familie war. Irgendwann war es nicht mehr möglich, meinem Hauptberuf als Bürokauffrau nachzugehen, nebenbei im Fitnessstudio zu arbeiten und den Blog auf professioneller Ebene zu betreiben und pflegen. Nach eineinhalb Jahren entschied ich mich dazu, das Bloggen zu meinem Beruf zu machen und meinen Job zu kündigen. Dabei unterstützt mich auch mein Partner und Mitgründer, Jan Körber.

t3n.de: Was waren deine ersten viralen Bilder und hast du damit schon Geld verdient?

Dellert: Die ersten Kooperationsanfragen kamen ab einer Follower-Zahl von cira 30.000. Welche Bilder zuerst viral gegangen sind, weiß ich leider nicht mehr. Das erste Geld habe ich aber nicht durch eine Kooperation verdient, sondern durch meinen Trainings-Guide, der inzwischen aus 142 Seiten besteht, die gefüllt sind mit Challanges, Rezepten und Motivations-Hilfen.

t3n.de: Aber wie lässt sich schnell eine ordentliche Followerzahl aufbauen?

Als ich anfing, mehr Zeit in meinen Blog zu investieren und mich entschied, das Ganze professionell zu betreiben, habe ich mir für zehn Euro 4.000 Follower gekauft. Das hat mir den Einstieg leichter gemacht. Allerdings habe ich das nach kurzer Zeit öffentlich zugegeben, da es mir wichtig war und nach wie vor ist, ehrlich zu meinen Followern zu sein. Inzwischen hat Instagram übrigens „aufgeräumt“ und die 4.000 Fake-Follower gelöscht.

t3n.de: Fit Trio ist also nicht nur ein Blog?

Dellert: Genau, wir sind, im Vergleich zu vielen anderen, eine eingetragene Marke und verkaufen verschiedene Produkte wie zum Beispiel Bootcamps, Merchandise-Produkte und verschiedene Guides. Unser Einkommen erzielen wir also überwiegend aus den Produkten und Bootcamps, die wir regelmäßig anbieten. Daher sind wir nicht auf Kooperationen angewiesen, wir nehmen maximal drei Kooperationen im Monat an.

03 Oct 15:47

Englische Verbraucherschutzorganisation fordert Schadensersatz wegen Windows 10-Update

by Leon

Windows 10 Road Straße Roadmap CC0

Nach dem kostenlosen Windows 10-Update gab es international eine Vielzahl an Beschwerden gegen Microsoft wegen der Methoden, mit denen Nutzer zu einem Update bewegt werden sollten, unter anderem eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und diverse Klagen auf Schadensersatz in den USA.

In England werden durch die Verbraucherschutzorganisation Which? nun über 1.000 Beschwerden von Mitgliedern der Organisation laut, nachdem diese in der Oktoberausgabe über Microsoft berichtet hatte.

Zu den angeführten Problemen nach dem Windows 10-Update zählen:

  • Nicht mehr funktionierende Peripherie-Geräte und Hardware (unter anderem Drucker, WLAN-Module und Lautsprecher)
  • Fehlerhafte Synchronisation von E-Mail Accounts
  • Gelöschte Dateien
  • Dauerhaft schlechtere Performance, die durch zusätzliche Software behoben werden musste
  • Software Inkompatibilität bis hin zur automatischen Deinstallation von Drittanbieter Software
  • Automatische Deinstallation von Office 2010

Zusätzlich kritisiert Which?, dass Microsoft die Kunden mit diesen Problemen weitestgehend allein lasse, weil Support-Kanäle überlastet seien. Es ist schwer abzuschätzen, wie viel Wahrheit in den Berichten steckt und ob diese wirklich durch Verschulden von Microsoft zustande kommen oder durch unsachgemäße Updates / Einstellungen auf Seiten der Nutzer verursacht wurden. Doch angesichts der vielen Beschwerden (nicht nur bei Which?) kann man die Probleme nicht gänzlich von der Hand weisen.

Die Verbraucherschutzorganisation formulierte aufgrund der Problematik die folgenden Forderungen:

  1. Microsoft soll die Verbraucherrechte anerkennen und für die durch das Update entstandenen Schäden aufkommen.
  2. Microsoft soll die Kapazitäten des telefonischen und des Online-Supports erhöhen, um allen Kunden mit Problemen zu helfen

Wir sind gespannt, ob und wie Microsoft auf diese Beschwerde eingehen wird; das Ziel des Windows Updates, die Marktanteile drastisch zu vergrößern, ist jedenfalls aller Proteste zum Trotz gelungen.


Quelle: which.co.uk

Der Beitrag Englische Verbraucherschutzorganisation fordert Schadensersatz wegen Windows 10-Update erschien zuerst auf WindowsArea.de.

03 Oct 15:46

HREFLANG richtig nutzen: So wird dein SEO auch international erfolgreich

by Johan v. Hülsen

HREFLANG wird inzwischen seit April 2013 von SEOs genutzt, um Entwickler in den Wahnsinn zu treiben. Und umgekehrt. Wir erläutern, was es bringt, und was ihr beachten solltet.

Nach mehr als drei Jahren ist nun einmal Zeit, über die bisherigen Learnings, die häufigsten Fallstricke und Irrtümer zu reden. Außerdem schauen wir, was man tun kann, wenn es mit dem HREFLANG einfach nicht klappen will.

Was ist das Ziel von HREFLANG?

Wenn Inhalt für mehrere Sprachen und vor allem in einer Sprache für mehrere Regionen erstellt wird, dann entsteht häufig Duplicate Content. Angenommen die Produktseite A gibt es als:

  • Deutsch für Deutschland (Impressum, Telefonnummer, Preis, Versandbedingungen)
  • Deutsch für Österreich (Impressum, Telefonnummer, Preis, Versandbedingungen)
  • Deutsch für Schweiz (Impressum, Telefonnummer, Preis, Versandbedingungen)
  • Italienisch für Schweiz (Impressum, Telefonnummer, Preis, Versandbedingungen)

Die Seiten sind fast identisch. Suchmaschinen stellt das vor das Problem, im Einzelfall entscheiden zu müssen, welche Variante für welchen Nutzer in welchem Szenario die passende ist. Ohne das HREFLANG werden diese Varianten schnell als Duplicate Content gewertet und treten zueinander in Konkurrenz. Um Suchmaschinen bei dieser Entscheidungsfindung zu unterstützen, haben Google und Yandex das HREFLANG eingeführt.

Was passieren kann, wenn es mit dem HREFLANG nicht klappt, sieht man, wenn man “oneplus” googlet. Hier rankt bei einer Abfrage aus Deutschland die österreichische Variante. Oneplus versucht das Problem über ein Banner nach dem Seitenladen zu lösen. Aber wenn ich als Nutzer das ignoriere, dann kann ich am Ende das Formular nicht abschicken. Mit einem HREFLANG wäre es einfach, dafür zu sorgen, dass Nutzern aus Deutschland die richtige Seite angezeigt wird.

(Screenshots: Google / Oneplus)
(Screenshots: Google / Oneplus)

Was ist HREFLANG?

Doch zuerst die Basics:

HREFLANG ist ein Link-Tag-Attribut für den Headbereich. Es ermöglicht Webseitenbetreibern, zu spezifizieren, für welche Sprach-/Land-Zielgruppe welche URL relevant ist. Das Tag ist also URL-basiert, eine globale Auszeichnung ist damit nicht möglich.

Das HREFLANG-Attribut wirkt sich nicht direkt auf das Ranking aus. Google sagt, dass die Rankingsignale der einen URL nicht auf eine andere Sprach-/Land-URL übertragen werden. Die Möglichkeit, dies zu tun, könnte aber natürlich irgendwann verlockend sein. Und selbst wenn das HREFLANG-Attribut nicht zur Vereinheitlichung der Rankingsignale führt, so hilft es, dass der Nutzer in den Suchergebnissen das richtige Dokument angezeigt bekommt. Das unterstützt positive Nutzersignale und dient der Optimierung der Konversionsrate, da der Nutzer — nach dem Klick auf ein Suchergebnis — direkt auf der richtigen Seite landet.

Das HREFLANG-Link-Tag besteht aus drei zusammengesetzen Attributen:

Darstellung des HREFLANG-Link-Tag-Schemas.
Darstellung des HREFLANG-Link-Tag-Schemas.

Grundsätzlich verweist dabei jede URL auf ihre Sprach-/Landgeschwister. Das Hauptproblem: Sobald eine URL nicht valide ist, wird der komplette Block aller Sprach- / Landgeschwister ignoriert.

Neben der Implementierung direkt im HTML gibt es auch die Möglichkeit der Implementierung über eine/mehrere XML-Sitemaps. Letztere kann unter Umständen die Implementierungskomplexität reduzieren.

Google akzeptiert domainübergreifende HREFLANG-Angaben. Yandex akzeptiert nur Folder / Subdomains.

Wie funktioniert die Implementierung?

Für eine korrekte Implementierung des HREFLANG-Attributs gibt es Voraussetzungen, die vorab geklärt werden sollten:

  • Welche Sprachen stelle ich in welchen Länderversionen zur Verfügung?
  • Weiß jedes Dokument für welche Sprach-/Landkombination es relevant ist?
  • Kann ich jede Sprache einem ISO “639-1”-Code zuordnen?
  • Kann ich jedes Land einem “ISO 3166-1 Alpha 2”-Code zuordnen?
  • Kennt jede URL ihre Sprach-/Landgeschwister?
  • Zu welchem Zeitpunkt kennt eine URL ihre Geschwister?
  • Wie häufig kommen neue Geschwister zu einem Block dazu? Wie häufig werden Geschwister entfernt oder ändern ihre URL?

Sind alle Fragen geklärt, sind die Voraussetzungen für die Implementierung gegeben. Denn selbst kleine Fehler in der Implementierung führen dazu, dass alle Angaben ignoriert werden. Der Implementierungsaufwand war dann für die Katz. Und man kann dann natürlich mit der falschen Version in einem Index gerankt werden.

Was macht die Implementierung so kompliziert?

Das Ignorieren des gesamten Blocks bei einer fehlerhaften Angabe macht die Implementierung anspruchsvoll. Die Checkliste:

  • Alle angegebenen URLs müssen mit HTTP-Status 200 antworten
  • Das Canonical der referenzierten URLs darf nicht von der URL abweichen
  • Gleichzeitig müssen alle URLs alle anderen Sprach-Land-URL-Geschwister ebenfalls referenzieren
  • Zusätzlich müssen alle Sprach- /Land-Angaben valide sein

Eine Menge Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Ladens der URL unter einen Hut gebracht werden müssen. Der Server muss beim Aufruf der Seite nicht nur die eigene Sprache kennen, sondern auch wissen, welche Geschwister es gibt, und wie deren URL, das Sprach- und eventuell das Länderkürzel lautet.

Beispiel aller ausgehenden HREFLANG-Links in einem kleinen HREFLANG-Setup.
Beispiel aller ausgehenden HREFLANG-Links in einem kleinen HREFLANG-Setup.

URL auf der wir uns befinden: https://beispiel.de/de/de/1.html HREFLANG-Block auf dieser URL:

  • <link rel="hreflang" hreflang="de" href="https://beispiel.de/de/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="de-DE" href="https://beispiel.de/de-DE/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="de-AT" href="https://beispiel.de/de-AT/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="de-CH" href="https://beispiel.de/de-CH/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="it-CH" href="https://beispiel.de/it-CH/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="en" href="https://beispiel.de/en/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="en-GB" href="https://beispiel.de/en-GB/1.html" />
  • <link rel="hreflang" hreflang="en-US" href="https://beispiel.de/en-US/1.html" />

Ein besonderer Fallstrick: Das x-default

Da diese wechselseitige korrekte Referenzierung noch nicht dazu geführt hat, dass jeder an der Implementierung scheitert, haben sich Google und Yandex einen zusätzlichen Fallstrick ausgedacht: Ein schwammig definiertes x-default-Attribut.

Die Grundidee ist so logisch wie sinnvoll: Wenn Google nicht weiß, welche Seite zu einem Nutzer passt, welche Seite soll dann angezeigt werden? Doch die Spezifikation ist sehr unspezifisch.

Erst haben viele verstanden, man solle immer die Startseite angeben. Andere haben geglaubt man sollte damit eine Sprache als default definieren.

Dadurch, dass das x-default durch Entwickler und Admins immer unterschiedlich interpretiert wurde, wird es jetzt von Suchmaschinen häufig ignoriert. Gemeint ist eigentlich: Eine URL, die diesen Inhalt in der sprach- und regionalitätsunabhängigsten Form darstellt. Und das bedeutet in der Regel entweder:

  • Es wird die englische (oder deutsche) Variante ohne regionale Einschränkung angegeben
  • Es wird eine Sprachauswahlseite für den konkreten Inhalt angegeben
  • Es wird eine englische Variante mit einem Sprach-/Regionauswahl-Overlay angegeben

Viele geben auch eine URL an, die bereits einer konkreten Sprache zugeordnet ist. Inzwischen ist von Google klargestellt, dass das möglich ist.

03 Oct 15:46

Verträge kündigen ohne Unterschrift

by Udo Vetter

Verträge kündigen ist ab sofort viel leichter. Firmen dürfen ihren Kunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr vorschreiben, dass diese den Vertrag per eigenhändig unterschriebenem Brief oder Fax kündigen. Gerade bei online abgeschlossenen Verträgen, wo bei Abschluss normalerweise ja auch keine Unterschrift verlangt wird, erschwerte das Kunden über viele Jahre die Kündigung.

Im Kleingedruckten dürfen Firmen jetzt nur noch verlangen, dass die Kündigung die „Textform“ einhält. Damit ist die Kündigung beispielsweise auf folgenden Wegen möglich:

E-Mail
Telefax
Computerfax
maschinell erstellter Brief
SMS
Online-Chat des Unternehmens
Facebook-Nachricht bzw. Direct Message über Twitter
WhatsApp-Nachricht

Eine eigenhändige Unterschrift oder die Übermittlung auf Papier darf, wie gesagt, nicht mehr verlangt werden. Wirksam ist die Kündigung aber natürlich nur dann, wenn die Firma den Vertragspartner ausreichend identifizieren kann. Man sollte also auf jeden Fall die Kunden-Nummer angeben sowie Namen und Adresse und genau mitteilen, welchen Vertrag man zu welchem Zeitpunkt kündigen will. Aber das ist ja eigentlich selbstverständlich.

In diversen Berichten heißt es, das neue Recht gelte nur für online abgeschlossene Verträge. Das ist nach meiner Meinung falsch, denn § 309 Ziff. 13 BGB gilt für alle Verträge, die Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Auch ein Möbelhaus oder ein Elektromarkt, bei dem man zum Beispiel vor Ort was kauft, wird die Kündigung deshalb künftig nicht im Kleingedruckten von der Unterschrift abhängig machen dürfen. Und zwar auch dann, wenn der Kaufvertrag vor Ort eigenhändig unterschrieben worden ist.

Die Neuregelung gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden. Auf ältere Verträge ist das neue Recht nicht anwendbar. Das bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass Firmen Kündigungen älterer Verträge unter Berufung auf eine Schriftsformklausel zurückweisen dürfen. Auch der Bundesgerichtshof hat schon in diesem Sinne entschieden.

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03 Oct 15:38

Tipp: Windows 10 Build 14393.222 erfolgreich installieren

by Albert Jelica

windows-10-build-14393-222-workaround-fix

Wer das Windows 10-Update KB3194496 auf Build 14393.222 installieren will, der könnte die folgende Fehlermeldung gesehen haben:

Die Updates konnten nicht eingerichtet werden.
Änderungen werden rückgängig gemacht.
Schalten Sie den Computer nicht aus.

Microsoft hat in einem Statement bereits erklärt, dass an der Lösung des Problems bereits gearbeitet wird. Man werde die Nutzer informieren, sobald das Entwicklungsteam eine Lösung hat.

Nun hat ein Nutzer aber eine mögliche Lösung gefunden, wie das Problem zumindest bei einigen Nutzern aus der Welt geschafft werden kann. Anscheinend hängt das fehlschlagende Update mit zwei Items in der Aufgabenplanung zusammen und zwar XblGameSaveTask und XblGameSaveTaskLogon. Die Lösung des Problems beinhaltet die Bearbeitung im Task Scheduler, das Löschen zweier Systemdateien und eine Änderung in der Registry von Windows 10.

Aufgabenplanung

  1. Startet die Anwendung „Aufgaben planen“.
  2. Erweitert links den Reiter Aufgabenplanungsbibliothek und Microsoft
  3. Wählt darin XblGameSave
  4. Klickt rechts auf XblGameSaveTaskLogon und wählt deaktivieren

Löschen von Systemdateien

  1. Navigiert im Windows Explorer zu folgendem Pfad: C:\Windows\System32\Tasks\Microsoft\XblGameSave
  2. Löscht die Dateien XblGameSaveTask und XblGameSaveTaskLogon

Bearbeiten der Registry

  1. Gebt regedit in der Windows-Suche ein und startet das Programm.
  2. Navigiert zum folgenden Pfad: HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\Schedule\TaskCache\Tree\Microsoft\XblGameSave
  3. Löscht XblGameSaveTask und XblGameSaveTaskLogin

Nun solltet ihr nach Updates Suchen in den Windows-Einstellungen und Windows 10 Build 14393.222 sollte in der Lage sein, korrekt zu installieren. Nach der Installation sollte der Eintrag in der Aufgabenplanung automatisch wieder aktiviert sein.


via Neowin / Quelle: Microsoft Forum

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03 Oct 09:40

Microsoft Garage veröffentlicht Blumenerkennungsapp für iPhone

by Albert Jelica

flower-recognition

Die Microsoft Garage ist eine eigene Abteilung beim Redmonder Soft- und Hardware-Konzern, wo unterschiedliche Technologien in konkreten Anwendungen ausprobiert werden.

Microsoft hatte bereits eine Web-App zur Erkennung von Hunderassen veröffentlicht, welche natürlich auch ihren Weg auf das Apple iPhone gefunden hat. Nun gibt es eine weitere App von Microsoft für die konkurrierende Plattform und zwar Flower Recognition. Die Anwendung erlaubt es, ein Bild von einer Blume aufzunehmen und Microsofts App wird dem Nutzer daraufhin sagen, um welche Art es sich dabei handelt.

Die App funktioniert interessanterweise auch offline, kann also auch bei einer Wanderung in die Berge mitgenommen werden. Bislang ist die App jedoch nur in Chinesisch verfügbar, jedoch wird bei jeder erkannten Pflanze auch der englische Titel angezeigt. Eine komplett englische Version hat das Unternehmen für „bald“ angekündigt.

Da es sich hierbei um ein Microsoft Garage-Projekt handelt, ist eher unwahrscheinlich, dass die Technologie ihren Weg auf die mobile Windows-Plattform finden wird. Mit solchen Anwendungen will Microsoft anderen Entwicklern die eigenen Technologien präsentieren, welche diese selbst in ihren Anwendungen einsetzen können. Für all jene Leser, die ein iPhone besitzen, könnte diese App aber sicherlich interessant sein. Unter dem folgenden Link könnt ihr diese aus dem App Store herunterladen und ausprobieren:

iTunes Apple AppStore iOS Download

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