Arndt Dibi
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Behandelt eure Mitarbeiter endlich wie Erwachsene!
Führung wird oft mit Fürsorge verwechselt. Unternehmen ziehen eine Regel nach der anderen ein. Warum das voll nach hinten losgeht.
„Hände weg, das ist heiß!“ Erschrocken zieht Frederik (2,5 Jahre) seine Hand zurück. Gerade nochmal gutgegangen. Mama hatte zur rechten Zeit ein Auge auf die Sache. Das ist gut und richtig. Denn der Kleine kann eben noch nicht auf sich selbst aufpassen. Leuchtet sofort ein. Doch der kleine Kerl wird wachsen. Und irgendwann seinen eigenen Weg gehen – ohne Aufpasser. Er wird zum jungen Mann, der seine Entscheidungen eigenverantwortlich trifft. Sei es, welche Kleidung er trägt, was auf den Tisch kommt oder welches Auto er kaufen wird. Selbst so etwas wie Heiraten und Kinderkriegen sind Entscheidungen, die ihm keiner abnimmt. Er trifft sie allein. Das ist der normale Lauf der Dinge. Doch sobald er durch die Bürotür geht, passiert etwas Merkwürdiges: Plötzlich wird er wieder zum Kleinkind. Jetzt meinen Unternehmen, ihn immer noch vor dem heißen Herd beschützen zu müssen.
Im Unternehmen wird Hans zum Hänschen
Unternehmen verhängen einen E-Mail-Stopp an den Wochenenden. Sie verordnen ein Handy-Verbot für den Feierabend. Einige Konzerne, wie beispielsweise Volkswagen, stellen sogar nach 17 Uhr ihren Server ab, damit ihre Mitarbeiter auch wirklich nicht mehr telefonieren können. Eine halbe Stunde nach Dienstende wird der Mail-Server für alle Smartphones ausgeschaltet, er fährt erst eine halbe Stunde vor Beginn wieder hoch. So lange geht technisch nichts. Allerdings betrifft die Regelung nur einen kleinen Teil der Belegschaft, nämlich solche mit Tarifvertrag und Diensthandy.
Warum stellen Unternehmen eine Regel nach der anderen auf? Warum verhängen sie Verbote oder bauen sogar bewusste technische Barrieren auf? Um ihre Mitarbeiter zu schützen, wie sie selbst sagen. Diese befänden sich ja sonst in einer Art Dauerbereitschaft und würden sich regelrecht selbst ausbeuten. Den Mitarbeiter vor Überarbeitung zu bewahren, das ruft in der Regel auch den Betriebsrat auf den Plan. Er betrachtet den Mitarbeiterschutz als seine ureigene Mission und setzt sich ebenfalls für solche „Schutzmechanismen“ ein.
Falsche Fürsorge raubt Verantwortung
Der Anspruch hinter dem erzwungenen arbeitsfreien Feierabend: Der Mitarbeiter erholt sich konsequent, wird auf lange Sicht glücklicher und geht dann wieder hoch motiviert an seine Arbeit im Unternehmen. Na klar. Genauso, wie es Hans mit Sicherheit zu schätzen weiß, wenn du ihm empfiehlst, immer nur Freitagabend ins Kino zu gehen. Das spart Geld, und am Samstag kann er schließlich ausschlafen. Der hustet dir was.
Wenn der Mitarbeiter nun also in seinen wohlverdienten Feierabend geht – mit der Gewissheit, dass er heute nichts mehr bestücken muss. Weil er es ja gar nicht kann. Was dann? Ist er glücklich und tiefenentspannt? Eben nicht.
Es passieren nämlich jetzt zwei Dinge: Entweder versuchen die Mitarbeiter, ihr Pensum krampfhaft in der Kernarbeitszeit zu bewältigen. Dabei besteht die Gefahr, dass sie sich in einer permanenten Hektik erschöpfen. Möglicherweise geht diese Hektik sogar zulasten der Qualität. Oder die Mitarbeiter kapitulieren, machen das, was noch geht – und es wird schlichtweg weniger weggeschafft.
Eines werden die Unternehmen mit Sicherheit nicht ernten: So etwas wie Dankbarkeit. Der Plan, die Mitarbeiter-Motivation nach oben zu schrauben, geht nicht auf. Im Gegenteil. Menschen wollen ja wirken, sie wollen gemeinsam diese Mammutfalle bauen. Und wenn ihnen dann die Mittel dafür weggenommen werden, wenn sie nicht mehr selbst bestimmen dürfen, was sie wann tun, dann macht sich der Elan in Riesenschritten vom Acker. Übrig bleiben nur noch „Pflichterfüller“.
Wenn Menschen wie Erwachsene behandelt werden, agieren sie wie Erwachsene
Erwachsenes, vernünftiges Verhalten erreichen Unternehmen nicht, indem sie versuchen, ihre Mitarbeiter vor sich selbst zu schützen. Ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern verbietet, nach 18 Uhr E-Mails zu lesen, ist eine absolute Frechheit! Erwachsene Menschen wissen selbst, wann sie E-Mails lesen wollen und wann nicht. Maschinen stellt man ab, wenn man sie nicht braucht, Menschen nicht.
Besser also, Unternehmen vertrauen in die eigene Entscheidungskraft ihrer Mitarbeiter. Und dann werdet ihr sehen: Große agieren auch wie Große, wenn man sie nicht unnötig kleinhält.
Ja, und was ist, wenn der Mitarbeiter eben nicht merkt, dass er bereits komplett am Limit arbeitet? Dann muss man ihn doch schützen. Stimmt. Aber wenn Unternehmen wollen, dass dieser Mitarbeiter mit Augenmaß arbeitet und sich eben nicht komplett aufreibt, dann gibt es einen viel aussichtsreicheren Weg: Sorgt für eine gute Feedback-Kultur im Unternehmen. Unterstützt eure Teams darin, wachsam zu bleiben und regelmäßig zu reflektieren. Wenn Kollegen aufeinander achtgeben, ist das um Welten wirksamer als jedes Verbot.
Mehr zum Thema: Sinnvoll investieren, statt in die Budget-Falle zu tappen: Darauf sollten Unternehmen achten
Fußkrank beim Hindernislauf
Ein Beamter im Land Brandenburg muss sich aus dem Polizeidienst verabschieden. Er hatte sich wegen einer Fußverletzung krankschreiben lassen. Zur gleichen Zeit lief er aber einen 16 Kilometer langen Hindernislauf – und brüstete sich auf Facebook mit seinem sportlichen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Cottbus listet genau auf, wie schwer der Hindernislauf gewesen ist. Die Teilnehmer mussten Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgruben und einiges andere überwinden. Durch seine angebliche Fußverletzung kann der Polizist nicht sonderlich eingeschränkt gewesen sein. Er schaffte immerhin Platz 127 von 649.
Damit gab der Beamte nicht nur auf Facebook an. Er schrieb auch gleich noch dazu, dass er Polizist ist. Das alles stieß dem Dienstherrn so sauer auf, dass er dem Beamten auf Probe die Kündigung schickte. Zu Recht, befindet das Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Hier handele es sich um den Missbrauch einer Krankschreibung, der ein „besonders außergewöhnliches Maß“ erreiche (Aktenzeichen 5 L 110/17).
Gerichte entlohnen falschen Anwalt
Jedenfalls teilweise erfolgreich war ein junger Brandenburger mit einer bemerkenswerten Masche. Der 24-Jährige zockte nicht nur Mitbürger und Firmen ab, sondern die Justizkasse. Rund 5.000 Euro soll er sich erschwindelt haben. Dazu gab er sich als Anwalt aus und reichte bei Amtsgerichten falsche Abrechnungen ein.
Es ging um Beratungshilfe. Dabei besteht die Möglichkeit, dass Anwälte den Antrag für die Mandanten stellen, die sie beraten haben. Nach der Bewilligung wird die Vergütung auch direkt an den Anwalt gezahlt. Allerdings ist die Quote der Gerichte, die dem angeblichen Anwalt auf den Leim gingen, durchaus überschaubar. 275 Anträge soll er eingereicht haben, erfolgreich waren nur 20.
Der 24-Jährige muss sich jetzt vor dem Landgericht Berlin wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Titelmissbrauch verantworten. Er sitzt derzeit schon eine fünfjährige Haftstrafe wegen anderer Hochstapeleien ab.
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OneDrive for Business – welche Version des NGSC benutze ich?
Ich habe mehrere Geräte. Mit unterschiedlichen Betriebssystemen. Und, keine Überraschung, unterschiedlichen Next Generation Sync Clients (NGSC) auf den Geräten. Zu den meist gestellten Fragen, die mich erreichen, gehört diese:
Wo bekomme ich den neusten NGSC Client, damit ich ihn manuell installieren / updaten kann?
Und meine Antwort lautet: Man muss den NGSC nicht manuell umstellen.
Hintergrund der gesamten Update-Problematik, die mit Microsoft zum derzeitigen Momentum hat, ist folgende: Updates zum NGSC kommen nicht über Microsoft Updates, noch über WSUS (Windows Software Update Service) noch über den Click to Run Mechanismus von Office.
Der NGSC hat seinen eigenen Update-Mechanismus.
Microsoft hat diesen Weg gewählt, um absolut unabhängig zu sein vom Verhalten der Benutzer / Administratoren.
Warum?
- Der NGSC funktioniert (derzeit) nur mit der Cloud (Office 365)
- Je nach Tenant-Einstellung und abhängig vom Client OS sorgt MS für eine Freigabe
- Der NGSC schaut 1x täglich nach, ob eine neue Version verfügbar ist
- Wenn ja, wird der Download initiiert und der NGSC in der neuen Version installiert
- Das Installationspaket ist mit 20.6 MB recht kein
Und welches ist die neuste Version?
Das offizielle Microsoft Change Log findet man hier in deutscher / englischer Sprache.
Mein eigenes Change Log mit Kommentaren findet man hier.
Bei Microsoft scheint man sich nicht ganz einig zu sein, welche Version…. Die beiden Seiten unterscheiden sich nämlich. Und das hat nichts mit der Übersetzung zu tun. Sie sollten dann doch der englischsprachigen (US) Seite mehr vertrauen.
Welche Versionen habe ich:
| Betriebssystem | NGSC Version |
| Windows 10 Build 16241 (Windows Insider) | 17.3.6944.0627 |
| Windows 10 Build 16237 (Windows Insider) | 17.3.6944.0627 |
| Windows 10 Build 15063 | 17.3.6931.0609 |
| Windows 8.1 | 17.3.6944.0627 |
| Windows 7 | 17.3.6944.0627 |
Es sieht also danach aus, dass 17.3.6944.0627 die neuste Version ist. Es ist eine Vermutung, dass diese Version bei mir auf Windows 7 und 8.1 als Update installiert wurde, weil auf diesen Geräten von Anfang an der Registry Key TeamSiteSyncPreview gesetzt wurde, um Dokument-Bibliotheken auf SharePoint Online (TeamSites, Groups, Microsoft Teams) zu synchronisieren. Im übrigen führe ich kein manuelles Update mehr durch!
Wenn man die aktuelle, vollständige Windows-Version herunterlädt, bekommt man die Version 17.3.6799.0327.
Nochmal.
Man muss den Client nicht manuell herunterladen. Die einzige Notwendigkeit wäre, ein Installationspaket, das in Firmen angepasst wird, mit einem relativ neuen Client auszurollen.
Dobrindt: 30 MBit/s für Schulen sind nicht ausreichend
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat erkannt, dass ein 30-MBit/s-Anschluss für eine ganze Schule nicht genügt. Schulen können jetzt auch das Breitbandausbauprogramm nutzen, um Glasfaser zu erhalten. (Alexander Dobrindt, Computer) Die Tram durch den Englischen Garten rückt näher
Microsoft Excel keyboard shortcuts you need to master
Do you find using a mouse to manage your Excel worksheet a bit of an annoyance? Would you rather command it from your keyboard? Then you need to learn about keyboard shortcuts.
There are quite a few command and customization options in Excel that can be accessed through the Ribbon and Quick Access Toolbar. Did you know that you can quickly find and execute command functions from your QWERTY companion? Here a list of some of the keyboard shortcuts that will save you a mouse click or two.
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Wie endet ein Office 365-Abo? Von der Gnadenfrist bis zur Löschung aller Daten
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Martin Schulz: SPD fordert Investitionspflicht für den Staat
Adding custom managed properties to the default display templates – the quick and dirty way for non-developers with little time on their hands
Yesterday I was helping another consultant with some search rank issues. We had an hour scheduled and managed to resolve the ranking well enough. But then I got the question, do we have time to add some custom data to the results? Ouch! Something which sounds easy, and is not done in 5 minutes. Turns out after I gave it some thought on an upset stomach due to a bad kebab yesterday, it is actually a 5 min task when you know how.
Read on!
The search page was a typical custom search page created in a team site as a web part page, with three search web parts and a scoped query. Very easy to set up in a few minutes. The results were Office documents and PDF’s scoped to a few specific locations.
There are numerous posts out there on how to add custom managed properties, but that involves duplicating all the default display templates, or creating a mother of all template which renders all file types the way you want. If you try to modify one of the default display templates to add your custom managed property, it just won’t load.
So why this post? Well, I’ll let you know how you indeed can modify the default templates, and still get your custom managed property to render. It might not be the proper or recommended way, but it works and will save non-devs tons of time making minor changes to the search results.
A typical result looks like the image below, and we want to add some piece of metadata at the red arrows.
Show me how already, will you!
Start off with downloading a copy of Item_CommonItem_Body.js from /_catalogs/masterpage/display%20templates/search/item_commonitem_body.js in your site collection. This is a shared template used by all the other ones.
Around line 120 (at least on my recent download), add the code to show after the path in green. As my example I’m adding values from a managed property named encoding, which is not one of the default ones available in the results. I do this my adding the highlighted line below:
ms_outHtml.push(' '
,' <div id="', $htmlEncode(id + Srch.U.Ids.preview) ,'" class="ms-srch-item-previewContainer"> '
,' ', previewHtml ,''
,' </div>'
);
}
ms_outHtml.push('Encoding:' + $getItemValue(ctx, "encoding"));
ms_outHtml.push(''
,' '
);
Upload the updated Item_CommonItem_Body.js, overwriting your existing one. Make sure it’s published.
Your results will now show the label, but no value for encoding.
So how do you ensure loading of your custom properties? Basically you modify a web part property called SelectedPropertiesJson on the search result web part. You can download the .webpart file and modify it manually, or you can for example use PnP PowerShell.
The below code ensures loading of two managed properties, encoding and refinablestring100.
Connect-PnPOnline -Url https://tenant.sharepoint.com/sites/searchsite
$webPartName = "Search Results"
$pageUrl = "/sites/test2/SitePages/My Search Page.aspx"
$wpId = (Get-PnPWebPart -ServerRelativePageUrl $pageUrl |? {$_.WebPart.Title -eq $webPartName}).Id
$myProps = @("encoding","refinablestring100")
$json = ConvertTo-Json $myProps -Compress
Set-PnPWebPartProperty -ServerRelativePageUrl $pageUrl -Identity wpId -Key "SelectedPropertiesJson" -Value $json
If you refresh the search result page, it’s now also displaying your custom properties!

