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28 Sep 17:46

Working Out Loud - Arbeit neu gedacht!

Wie können auch große Organisationen und Netzwerken besser arbeiten und kommunizieren? Warum ist teilen und verbinden der richtige Weg? Wie WOL funktioniert und wie man die ersten Schritte macht, erfährst du in dieser Episode. Mein Gesprächspartner heute: Sebastian Hollmann.

Sebastians HR Blog & Podcast: https://hrstrategie.blog/

Sebastian bei Twitter: https://twitter.com/bastihollmann

Das Buch: http://workingoutloud.de/das-buch/

Dich interessiert das Wevent in Berlin? https://intrinsify.me/wevent/hr-trifft-digitalisierung/

Mehr zum Podcast: www.dermorgenmensch.com oder www.einfach-eilers.com

 

 

 

28 Sep 17:43

Facing poverty, academics turn to sex work and sleeping in cars

28 Sep 17:43

A Guide to Parsing: Algorithms and Terminology

28 Sep 17:43

Niedersachsen: Rot-Grün will Wölfe im Ausnahmefall abschießen lassen

by ZEIT ONLINE: Deutschland -
Die CDU in Niedersachsen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, jetzt fährt auch der amtierende Ministerpräsident eine härtere Linie. Am 15. Oktober ist Landtagswahl.
28 Sep 15:28

Google: Android bekommt neuen Update-Mechanismus

Wenn Google bisher Updates für Android verteilte, kamen diese strikt in Wellen bei den Nutzern an. Wer während der Verteilung den Update-Button seines Smartphones oder Tablets drückte und noch nicht dran war, ging leer aus. Das soll sich jetzt ändern. (Android, Smartphone)
28 Sep 15:27

Microsoft Store is Coming to Xbox One Too

by Paul Thurrott
Microsoft Store is Coming to Xbox One Too

It's not just Windows 10: Microsoft is rebranding its Store experience on Xbox One as well.

The post Microsoft Store is Coming to Xbox One Too appeared first on Thurrott.com.

28 Sep 15:27

Dieselskandal: Hochrangiger Ex-Manager von Volkswagen in Haft

by ZEIT ONLINE: Unternehmen -
Er war ein enger Vertrauter des Ex-Vorstandschefs Winterkorn und verantwortlich für die Motorenentwicklung bei VW: Wolfgang Hatz. Laut Medien ist er in Untersuchungshaft.
28 Sep 15:26

Mozilla: Firefox 56 macht Hintergrund-Tabs stumm

Die aktuelle Version 56 von Mozillas Browser Firefox stoppt Autoplay-Medien im Hintergrund, liefert eine Suche für die Einstellungen, beschleunigt die TLS-Verschlüsselung für bessere Download-Raten und verbannt Flash von Android. (Firefox, Browser)
28 Sep 15:26

Anonyme Bewerbung: Es ist nicht egal, wie Sie aussehen

by ZEIT ONLINE: Arbeit - Bernd Kramer
Firmen machen viel, damit nicht alle ihre Mitarbeiter männlich sind und Müller heißen. Bei der Bewerbung auf Name und Foto zu verzichten, trauen sie sich aber nicht.
28 Sep 14:04

Lebenslauf geschönt: AfD-Landesvorsitzender täuscht Informatikstudium vor

Bei der AfD finden sich wenige Abgeordnete mit IT-Bezug. Beim Landesvorsitzenden von Brandenburg hat es ein angebliches Informatikstudium offenbar nie gegeben. Immerhin will er einmal an der FH gewesen sein. (Netzpolitik, Internet)
28 Sep 14:01

Rückfragen im Vorstellungsgespräch: So fühlt ihr dem Arbeitgeber auf den Zahn

Wie tickt das Unternehmen? Welche Kultur wird gelebt? Wie steht es um Aufstiegschancen? Bewerber sollten im Vorstellungsgespräch genau nachfragen, meint Karriere-Coach Karin Zintz-Volbracht.

Vorstellungsgespräche sind eine gute Gelegenheit, um dem Bewerber auf den Zahn zu fühlen. Wie ist die Person gestrickt – eher ruhig oder lebhaft? Was interessiert sie am meisten an der ausgeschriebenen Stelle? Warum kann sie sich eine Anstellung im Unternehmen vorstellen? Auf der anderen Seite sollten aber auch Bewerber die Chance nutzen herauszufinden, wie der potentielle Arbeitgeber tickt. ...

weiterlesen auf t3n.de
28 Sep 13:53

Laura Wasser: "Wenn Sie nicht mit Ihrem Mann schlafen, wird es eine andere tun"

by ZEIT ONLINE: leben - Sascha Chaimowicz
Wenn die Ehe im Eimer ist, macht man in Hollywood einen Termin mit Laura Wasser. Sie ist der Star unter den Scheidungsanwälten, auch für Angelina Jolie und Johnny Depp.
28 Sep 13:52

Ministerium: Leipziger Polizei sollte sachlicher informieren

by Udo Vetter

Im Beitrag „Hetzer in Uniform“ hatte ich auf eine Pressemitteilung der Polizeidirektion Leipzig hingewiesen, die nicht nur nach meiner Meinung mit den Aufgaben einer Behörde unvereinbar ist. Stichworte: Unschuldsvermutung, Sachlichkeitsgebot und Diskriminierungsverbot.

Nun liegt auch eine offizielle Stellungnahme des Sächsischen Innenministeriums vor. Darin heißt es, die Medieninformation hätte in der gewählten Ausdrucksweise nicht herausgegeben werden dürfen. Die durchaus lesenswerte Reaktion möchte ich hier nicht vorenthalten. Sie ist hier auf Twitter veröffentlicht.

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28 Sep 13:52

Nordkorea: Keine Folterspuren bei Otto Warmbier

by ZEIT ONLINE: Ausland -
Der verstorbene US-Student Warmbier wurde in Nordkorea gefoltert, sagen seine Eltern und auch US-Präsident Trump. Eine Gerichtsmedizinerin hat dem nun widersprochen.
28 Sep 13:51

Gofly Prize: Boeing lässt Fluggerät für jedermann entwickeln

Der US-Luftfahrtkonzern Boeing hat einen Wettbewerb ausgelobt, dessen Ziel es ist, ein individuelles Fluggerät für das städtische Umfeld zu bauen. Es gehe um fliegende Menschen, sagt Boeing. (Luftfahrt, Technologie)
28 Sep 13:51

Berlin: Polizei räumt Volksbühnenbesetzung

by ZEIT ONLINE: Kultur -
Mehrere Tage hatten Aktivisten das Berliner Theater Volksbühne besetzt. Als Gespräche mit dem Senat keine Einigung brachten, fuhr die Polizei auf.
28 Sep 13:50

Internet Security Days 2017: Fefe – "Schlechte Software zu verbreiten ist unmoralisch"

ISD 2017 - Internet Security Days

Am Donnerstag haben die Internet Security Days in Brühl begonnen. Der IT-Blogger Felix von Leitner alias Fefe erklärte dort in seiner Keynote: Schlechte Software verbreiten ist unmoralisch.

28 Sep 13:49

Ab sofort auch in Deutschland: Echo Connect macht Alexa-Lautsprecher zum Festnetztelefon

Mit Echo Connect könnte Amazon das Festnetztelefon künftig obsolet machen. Die Box ermöglicht es, Anrufe per Alexa-Sprachbefehl durchzuführen, und ist ab sofort in Deutschland erhältlich.

Echo Connect: Telefonate über das Festnetz

Auf einem Hardware-Event im September 2017 hat Amazon eine Reihe neuer Echo-Geräte sowie ein neues Fire-TV-Modell vorgestellt. Im Laufe der Produktpräsentationen erblickte auch der Echo Connect das Licht der Öffentlichkeit, ein Gerät, mit dem Amazon das Festnetztelefon obsolet machen könnte. Ein Jahr und ein weiteres Hardware-Event  später hat der E-Händler das Produkt endlich für den deutschen Markt freigegeben.

Echo Connect: Amazons Box soll das Festnetztelefon ersetzen. (Bild: Amazon)

Die Echo-Connect-Box soll nämlich aus jedem Echo-Gerät ein Telefon mit Freisprechfunktion für den Festnetzanschluss machen. Das neue Alexa-Zubehör lässt sich sowohl über die klassische Festnetzleitung als auch per VoIP nutzen. Das Gerät wird an das WLAN-Netzwerk und die Telefonbuchse oder den VoIP-Adaper angeschlossen. Eingerichtet wird Echo Connect über die Alexa-App auf dem Smartphone.

Echo Connect wird mit dem WLAN-Netzwerk und der Telefonbuchse oder dem VoIP-Adapter verbunden. (Bild: Amazon)

Die Anrufe können per Zuruf des Nutzers initiiert werden. Angerufen werden kann jeder Anschluss aus der eingespeicherten Kontaktliste. Dem Angerufenen wird die Festnetznummer des Anrufers angezeigt. Wer über den Echo Connect angerufen wird, wird von der digitalen Sprachassistentin Alexa darauf hingewiesen. Der Anrufer wird mit dem in der Kontaktliste eingetragenen Namen identifiziert und der Nutzer kann Alexa den Befehl zum Annehmen des eingehenden Anrufs geben.

Echo Connect: Ab sofort in Deutschland

Der Echo Connect sollte ursprünglich schon Anfang 2018 in Deutschland verfügbar sein. Mit zehn Monaten Verzögerung ist er seit dem 4. Oktober über Amazon bestellbar.

Amazon Echo: Kleinere Alexa-Box mit Dolby-Sound kommt ab 99,99 Euro – und viel mehr
Das ist der neue Amazon Echo (2017). (Foto: Techcrunch)

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Schon seit 2017 in Deutschland möglich ist die Echo-Geräte-übergreifende VoIP-Telefonie, Amazon nennt das Feature „Alexa Calling“ und Messaging. Damit können Nutzer über alle Alexa-fähigen Echo-Geräte hinweg und per Alexa-App auf dem Smartphone mit anderen telefonieren oder Textnachrichten versenden. Das neue – und abschaltbare – Feature „Drop In“ ermöglicht zudem eine Verbindung zu Echo-Geräten innerhalb des eigenen Zuhauses.

Originalartikel vom 28. September 2017.

28 Sep 13:48

HP Envy 13 (2017) Test – Der MacBook-Killer unter den Windows-Laptops

by Albert Jelica

Die besten Notebooks sind heutzutage Convertibles und in diesem Trend sind ganz normale Notebooks, zumindest im Windows-Bereich, etwas untergegangen.

In diesem Bereich hat sich aber jede Menge getan, wenn auch die Veränderungen nicht ganz so auffällig sind. Windows-Geräte sind heute leichter, dünner und hochwertiger. Dank der Innovationen im Soft- und Hardware-Bereich gibt es nun auch bessere Touchpads, höhere Akkulaufzeiten und vieles, was man unlängst exklusiv den MacBook von Apple angerechnet hätte. Diese Meinung hat sich durch großartiges Marketing in den Köpfen vieler Käufer festgesetzt.

HP ist mit der Envy-Reihe angetreten, um dies zu ändern. All diese positiven Veränderungen im Windows-Laptop-Segment will HP im neuen HP Envy 13 manifestiert haben. Gleichzeitig soll es günstiger sein. Wir haben das ganz normale Windows 10-Notebook ausführlich für euch getestet.

HP Envy 13 Test – Video

Aus Platzgründen und der Kompatibilität mit der WindowsArea.de-App wurde nur das YouTube-Video eingebettet. Sämtliche unsere Videos werden aber auch auf der Konkurrenzplattform vid.me bereitgestellt.

> HP Envy 13 Review-Video auf vid.me

HP Envy 13 Test – Technische Daten

  • Display: 13,3-Zoll FullHD IPS
  • Prozessor: Intel Core i7-7500U
  • Arbeitsspeicher: 8 Gigabyte
  • Speicher: 256 Gigabyte
  • Anschlüsse:  2 x USB Typ-C 3.0, 2 x USB Typ-A 3.1, microSD, 3,5mm Audio
  • Konnektivität: WLAN ac, Bluetooth 4.2
  • Akkulaufzeit: bis zu 12 Stunden
  • Preis: 1100 Euro

Design und Verarbeitung

Das HP Envy 13 ist eine moderne, weitaus schönere Evolution zu seinem Vorgänger, womit HP ein Premium-Notebook-Feeling in günstigere Preisbereiche brachte. Das neue Envy 13 besitzt einen deutlich kleineren Rand rund um das Display sowie ein insgesamt kantigeres und wesentlich hochwertiger anmutendes Design. Vor allem die spiegelnde Rückseite des Scharniers mit dem aufgedruckten Envy-Logo erzeugt einen echten Premium-Look, den äußerlich selbst Apples MacBooks nicht in dieser Form replizieren können. Ob in Silber oder Gold, das HP Envy 13 ist sehr stilvoll gestaltet und damit problemlos eines der schönsten Notebook auf dem Markt. Dabei gehen Form und Funktion ausnahmsweise Hand in Hand. Das Scharnier hebt beim Aufklappen die Tastatur leicht an, was einerseits für eine bessere Ergonomie und andererseits für bessere Belüftung sorgt.

Das neue HP Envy 13 hebt sich dadurch klar von seinem runden und dem eher funktional gestalteten Vorgänger ab. Der große Unterschied zwischen den Geräten liegt allerdings nicht nur an der vergangenen Zeit. HP wurde kurz nach dem letzten HP Envy 13 in zwei Unternehmen aufgeteilt, die erfolgreiche Enterprise-Sparte auf der einen und die PC-Sparte auf der anderen Seite, welche nun alleine ums Überleben kämpfen muss. Davon wird man offenbar motiviert, wirklich gute Produkte zu bauen.

Das gilt nicht nur für das Design, sondern auch für die Verarbeitung. Das HP Envy 13 ist in ein wunderschönes Gehäuse aus Aluminium verpackt, was das Gerät bereits von einer ganzen Reihe an Notebooks im selben Preisbereich unterscheidet. Man muss allerdings sagen, dass dieses Metall etwas dünner wirkt als bei anderen, teureren Notebooks, etwas weniger solide. Die Ober- und Unterseite des HP Envy 13 sind etwas flexibler und somit merkt man ihm den günstigeren Preis etwas an. Meiner Meinung nach trübt dies aber nicht den hochwertigen Gesamteindruck, den das HP Envy 13 macht.

Mit einer Tiefe von nur 14 Millimetern ist es ausreichend dünn und mit 1,3 Kilogramm auch leicht genug. HP geht in beiden Kategorien nicht auf Rekordjagd und das ist eine gute Sache, schließlich darf im Inneren des HP Envy 13 ein überdurchschnittlich großer Akku Platz nehmen.

Als Anschlussmöglichkeiten stehen je zwei USB 3.1- und USB Typ-C 3.0-Ports zur Verfügung. Erfreulich ist, dass das HP Envy 13 einen MicroSD-Kartenslot besitzt, was jedoch vom Fehlen zumindest eines Thunderbolt 3-Anschlusses bei den USB Typ-C-Ports getrübt wird.

Display

HP verbaut beim HP Envy 13, wie auch beim Vorgänger, ein FullHD-Display, welches diesmal allerdings mit einer spiegelnden Verglasung abgedeckt wird und nicht mehr matt ist. Dies dient hauptsächlich dazu, das Gerät etwas hochwertiger aussehen zu lassen, birgt allerdings auch den Nachteil, dass Displayinhalte im Freien schlechter erkennbar sind. Kombiniert mit der unterdurchschnittlichen Helligkeit des HP Envy 13 kann man draußen nur bei bewölktem Himmel arbeiten und hat auch vor einem hellen Fenster noch Reflexionen im Display.

Dank der Verglasung wirken aber die Farben am Display deutlich lebendiger. Abgesehen von der Helligkeit verfügt das HP Envy 13 über ein gutes Display mit überdurchschnittlich guten Farben und Kontrasten, zumindest in seinem Preisbereich.

Tastatur

Bei den Tastaturen gibt es wenige Hersteller, die HP etwas vormachen können und von dieser Stärke macht der US-amerikanische Hersteller beim Envy 13 Gebrauch. Es besitzt einen vergleichsweise hohen Hub und bietet beim Tippen entsprechend viel Feedback. Kommt man von einem Gerät mit weniger Widerstand, muss man sich einige Minuten lang an das Feedback gewöhnen, doch danach möchte man gar nicht aufhören, damit zu arbeiten. Das Feedback ist erfreulicherweise über die Breite der gesamten Tastatur gleich, sodass es nicht vorkommt, dass man einige Tasten mit etwas mehr Kraft drücken muss. Gleichzeitig ist die Tastatur auch sehr leise, was man ihr durchaus zu Gute halten kann.

Der einzig unerfreuliche Punkt hängt mit dem Design des Notebooks zusammen, was mittlerweile aber bei vielen HP-Produkten der Fall ist. Durch die hellen Tasten ist der Kontast der aufgedruckten Buchstaben sehr niedrig. In dunkleren Umgebungen benötigt man daher stets die vorhandene Tastaturbeleuchtung, während man sie in sehr hellen Situationen gelegentlich ausschalten muss, um die Buchstaben erkennen zu können. Die Tastaturbeleuchtung kennt zudem nur zwei Stufen, nämlich ein- und ausgeschaltet.

Touchpad

Das Touchpad ist für meinen Geschmack etwas klein und gefühlt sogar noch kleiner als beim HP Spectre x360. Während sich HP bei der Qualität der Touchpads ordentlich verbessert hat, scheint man die Größe immer weiter zu reduzieren. Ich hatte kein Problem damit, das Touchpad jeden Tag für alltägliche Aufgaben zu verwenden, weil es schnell reagiert und ausreichend präzise ist. Manchmal braucht man allerdings einfach etwas mehr Fläche.

Die andere Sache ist der verwendete Treiber. Das Touchpad funktioniert sehr gut, doch HP setzt als einer der wenigen Hersteller immer noch auf einen proprietären Touchpad-Treiber von Synaptics. Microsoft fordert von den OEMs bereits seit mehreren Monaten ein, den Präzisionstouchpad-Treiber in Windows 10 zu verwenden. HP ist einer der wenigen Hersteller, die das weiterhin nicht tun. Der Präzisionstouchpad-Treiber ist zuverlässiger und lässt sich über ein zentrales Interface konfigurieren, nämlich die überaus einfach bedienbaren Einstellungen in Windows 10.

Sicherheit

Der Fingerabdrucksensor ist beim HP Envy 13 im Touchpad integriert, allerdings völlig unsichtbar. Nur beim Login ist jener Bereich beleuchtet, wo ihr euren Finger ablegen müsst, um mittels Windows Hello eingeloggt zu werden.  Das funktioniert in den meisten Fällen zuverlässig, doch leider nicht immer. Man benötigt gelegentlich einen zweiten Versuch oder wird nach dem dritten Versuch schon zum Login mittels PIN-Code umgeleitet.

Audio

Beim HP Envy 13 sind die Lautsprecher an der Oberseite der Tastatur verbaut, was grundsätzlich besser ist als wären sie an der Unterseite. Es scheint im HP Envy 13 dieselbe Sound-Einheit verbaut zu sein wie beim HP Spectre x360, das trotz der Partnerschaft mit Bang & Olufsen nicht den allerbesten Sound bei Notebooks bietet.

Die Lautsprecher sind gut, klar und laut, allerdings liegt das HP Envy 13 weit hinter dem Surface Laptop und in Sachen Bässe auch etwas hinter dem Spectre x360.

Performance

Ausgestattet war unser Testgerät mit einem Intel Core i7-7500U Prozessor, der in Kombinationen mit den 8 Gigabyte Arbeitsspeicher und der 256 Gigabyte großen SATA-angebundenen SSD eine sehr solide Leistung, welche für den Alltag problemlos ausreicht. Vom Surfen im Netz bis hin zu Bildbearbeitung mit Photoshop leistet das HP Envy 13 alles, was man dem Gerät abverlangt. Es handelt sich zwar um den schwächsten mobilen Core i7-Prozessor, aber für alltägliche Aufgaben sollte auch der ausreichend sein. Außerdem ist etwas enttäuschend, dass HP beim Envy 13 weiterhin DDR3-Arbeitsspeicher verbaut, vermutlich um Kosten zu sparen. Beim Anwender dürfte sich diese Tatsache allerdings nicht bemerkbar machen.

Schülern, Studenten und generell Nutzern mit durchschnittlichen Arbeitsanforderungen an ein Subnotebook wird das HP Envy 13 ausreichend Leistung bieten. So gut wie jede normale Anwendersoftware läuft darauf völlig problemlos und auch Photoshop-Bearbeitung kann darauf noch durchgeführt werden. Einzig die Arbeit an höher auflösenden Videos als FullHD würden wir dem Notebook über allzu lange Zeit nicht zumuten, denn dafür ist es schlichtweg nicht gedacht.

Variante mit Grafikkarte

Es gibt jedoch eine noch leistungsfähigere Variante des HP Envy 13, die für Videobearbeitung, mobiles Arbeiten und sogar leichteres Gaming durchaus geeignet ist. Die mit einem Preis von 1200 Euro recht günstige Höchstausstattung bietet einen schnelleren Intel Core i7-7500U-Prozessor und eine Nvidia GeForce MX150-Grafikkarte mit 2 Gigabyte an dedizierten Videospeicher. Während wir das HP Envy 13 in dieser Konfiguration nicht testen konnten, dürften aktuelle Top-Games sogar mit einer Auflösung von 1600 x 900 mit niedrigen bis mittleren Einstellungen flüssig spielbar sein. 4K-Videobearbeitung wird damit ebenfalls unserer Erfahrung nach möglich sein.

Akkulaufzeit

HP verspricht bei beiden Modellen eine Laufzeit von bis zu 12 Stunden und verspricht damit etwas zu viel, wie es bei allen Herstellern üblich ist. Insgesamt kommt ihr im Alltag auf knapp über 9 Stunden bei mittlerer Helligkeit und durchschnittlicher Nutzung, sprich dem Surfen im Internet und der Verwendung einfacherer Messaging-Programme und Apps. Bei höchster Helligkeit und voller Last bekommt ihr knappe zwei Stunden vom HP Envy 13.

Während das HP Envy 13 zwar über zwei USB Typ-C Anschlüsse verfügt, kann es leider über keinen davon aufgeladen werden. Stattdessen muss HPs proprietärer Stecker verwendet werden. Laut HP unterstützt das Envy 13 dafür jedoch Fast Charge, womit das Notebook binnen eineinhalb Stunden zu 90 Prozent aufgeladen werden kann. Das sollte heutzutage allerdings nicht schnell, sondern der Standard sein.

Hitzeentwicklung

Ein kleiner Nachteil des HP Envy 13 mit dem Intel Core i7-Prozessor ist die Tatsache, dass der Lüfter sehr schnell anschlägt und in manchen Situationen recht laut wird. Er läuft danach nur mehrere Sekunden lang, stört den Nutzer im Alltag allerdings immer wieder.

Das Notebook selbst wird allerdings zu keinem Zeitpunkt heiß und womöglich lassen sich die Lüftergeräusche durch die Deinstallation des vorinstallierten McAffee-Virenschutzes, der dank abgelaufener Lizenz keinerlei Schutzfunktion erfüllt, reduzieren oder durch ein Firmware-Update. Momentan ist die Lüftersteuerung beim HP Envy 13 jedenfalls in der i7-Variante nicht perfekt gelöst.

HP Envy 13 Test – Fazit

Das HP Envy 13 ist ein wirklich wundervolles Notebook. Es fasst perfekt zusammen, was die Hersteller richtig gemacht haben, um Apple die Vorreiterrolle im Premium-Laptop-Markt abzuknöpfen. HPs Laptop-Flaggschiff macht einfach wenig falsch und es ist gar nicht so, als hätte man nichts riskiert. Beim Design hat man sich bemüht, herausragend zu sein, die Verarbeitung ist toll und die gesamte Qualität des Produkts ist sehr gut. Es gibt keinen offensichtlichen Deal-Breaker, wie die zahllosen kleinen Mängel des Surface Laptop, der Preis ist fair und die Leistung passt.

Alternativen und Preisvergleich

Preislich ist das HP Envy 13 identisch zur Windows-Konkurrenz in dem Bereich angesiedelt, doch der „Straßenpreis“ des HP-Laptops ist dann doch etwas höher. Während ein neues ASUS ZenBook UX310UA mit Core i5, 8 GB RAM und 256 GB SSD für 899 Euro den Besitzer wechselt, muss man für ein aus technischer Sicht geringfügig schwächeres HP Envy 13 mit DDR3-RAM etwa 955 Euro berappen. Bei der Akkulaufzeit befinden sich beide Geräte auf Augenhöhe, doch das ZenBook hat sogar noch einen HDMI-Anschluss. Das ZenBook ist praktischer, aber einfach nicht so schön.

Das HP Envy 13 ist zweifellos eleganter, schöner, verfügt über deutlich kleinere Ränder rund um das Display und ist gleichzeitig etwas dünner. Es ist ein Premium-Laptop und so sieht es auch aus. Es spielt rein äußerlich mit den MacBooks, Surface Laptops und Dell XPS 13s dieser Welt in einer Liga und während es leistungsmäßig nicht ganz mithalten kann, bietet es im Alltag ausreichend Performance für fast alle Nutzungsszenarien eines 13-Zoll Subnotebooks.

Und wer in dem kompakten Formfaktor mehr braucht, für den kramt HP in die Höchstkonfiguration auch eine dedizierte Grafikkarte in das dünne Gehäuse, welche für leichtere Videobearbeitung bis 4K und sogar Spiele gerade noch genug Leistung bietet.

Empfohlene Varianten:

> HP Envy 13 kaufen (i5 / 8 / 256) für 955 Euro

> HP Envy 13 kaufen (i7 / 8 / 256 / GPU) für 1150 Euro

> HP Envy 13 kaufen (i7 / 8 / 512 / GPU) für 1299 Euro


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28 Sep 13:47

OLG Naumburg: Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich maximal 10 km/h

by Alexander Gratz

Bernd Schwabe in Hannover, Wikimedia Commons

Der Betroffene hatte einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer Geschwindigkeit von 42 km/h befahren. Das AG meinte, die dort geltende Schrittgeschwindigkeit betrage maximal 15 km/h, danach sei von einer Überschreitung um 27 km/h auszugehen. Das OLG Naumburg hingegen sieht maximal 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit an, wobei es nicht auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ankomme. Höhere Geschwindigkeiten könnten bei Fußgängern nicht mehr als Gehen oder Schreiten, sondern bereits als Laufen angesehen werden. Der Wert von 10 km/h sei am Autotacho feststellbar und werde bei normalen Stadgas nicht überschritten. Auch fahrtüchtige Radfahrer würden bei dieser Geschwindigkeit nicht zu schwanken beginnen (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2017 - 2 Ws 45/17).

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Halle wird das Urteil des Amtsgerichts Weißenfels vom 5. Dezember 2016 aufgehoben, jedoch bleiben die Feststellungen zur Fahrereigenschaft und zur gefahrenen Geschwindigkeit bestehen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an die bisher zuständige Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der durch Verkehrszeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeit zur Geldbuße von 150 € verurteilt.

Es hat festgestellt: Der Betroffene führte am 7. November 2015 nachmittags einen PKW in W., in der N. Straße, Fahrtrichtung S. Straße, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 42 km/h. Die N. Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, durch Zeichen 325.1 ist angeordnet, dass Fahrzeugführer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Zum Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht ausgeführt: Im konkreten Fall handele es sich um eine verhältnismäßig breite Straße, wo zumindestens zwei Fahrzeuge, auch LKW, aneinander vorbei fahren könnten und dürften. Die Straße sei kerzengerade und gut einzusehen. Angesichts dieser Umstände sei eine Geschwindigkeit von 15 km/h ungefährlich und geeignet, Unfälle mit Sicherheit zu vermeiden. Aus diesem Grunde betrage die Schrittgeschwindigkeit hier maximal 15 km/h, diese habe der Betroffene um 27 km/h überschritten, sodass die Regelsanktion (Nr. 11.3.5 BKat) eine Geldbuße von 100 € sei. Wegen der Voreintragung habe das Gericht diese auf 150 € erhöht.

Gegen diese Entscheidung richtet sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, mit der die Sachrüge erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass eine Geschwindigkeit von 15 km/h nicht als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden könne. Schrittgeschwindigkeit betrage höchstens 11 km/h, diese habe der Betroffene um 31 km/h überschritten, weshalb das Gericht von einer Regelgeldbuße in Höhe von 160 € und von einem Regelfahrverbot von einem Monat (Nr. 11.3.6 BKat) hätte ausgehen müssen.

II.

Das Rechtsmittel hat Erfolg.

Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, Schrittgeschwindigkeit sei angesichts der örtlichen Gegebenheiten hier eine solche von bis zu 15 km/h, nicht. Eine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h kann nach dem Wortsinn nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Der Begriff “Schrittgeschwindigkeit” kann auch nicht je nach den örtlichen Gegebenheiten oder dem Grad der Gefährdung unterschiedliche Geschwindigkeiten bezeichnen. Wäre solches vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen, hätte er nicht den Begriff Schrittgeschwindigkeit gewählt, sondern etwa die “den Umständen entsprechend ungefährliche Geschwindigkeit” angeordnet.

Nach der Rechtsprechung gilt teilweise eine Geschwindigkeit von 4 bis zu 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit (Brandenburgisches OLG, DAR 2005, 570; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; OLG Köln VRS 68, 382), das OLG Hamm nennt eine Spanne von 4 bis 10 km/h (VRS 6, 222). Das Amtsgericht Leipzig (DAR 2005, 703) hält eine Geschwindigkeit von 15 km/h noch für Schrittgeschwindigkeit. Zur Begründung führt es im Anschluss an Hentschel u. a. (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, RdNr. 181 zu § 42 StVO) aus, dass eine bestimmte Geschwindigkeit zwischen 4 und 10 km/h nicht als Grenzwert in Betracht komme, denn eine solche wäre mittels Tacho nicht zuverlässig messbar, außerdem würden Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen. Der Senat ist der Auffassung, dass das höchste vom Oberlandesgericht Hamm als Schrittgeschwindigkeit bezeichnete Tempo von 10 km/h gerade noch als solche angesehen werden kann. Wer sich noch schneller fortbewegt, geht bzw. schreitet nicht, sondern läuft. Mit dem vom Amtsgericht zu Grunde gelegten Tempo von 15 km/h wäre etwa ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4 % der 35.999 Läufer, die das Ziel erreicht haben, gelandet. Eine solche Geschwindigkeit lässt sich nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit definieren.

Mit einer Höchstgrenze von 10 km/h ist auch den Hinweisen von Hentschel u. a. hinreichend Rechnung getragen. Eine Überschreitung von 10 km/h lässt sich am Autotacho feststellen, auch kann jeder Autofahrer dieses Tempo problemlos einhalten, wenn das Standgas nicht zu hoch eingestellt ist. Soweit Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h unsicher werden und zu schwanken beginnen, sind sie volltrunken und müssen ihr Fahrrad deshalb schon zur Vermeidung einer Strafbarkeit nach § 316 StGB schieben.

28 Sep 13:46

Internetplattformen: EU-Kommission fordert "proaktive" Filterung von Inhalten

Die EU-Kommission drängt auf ein deutlich schärferes Vorgehen gegen die Verbreitung illegaler Inhalte im Netz. IT-Verbände und Netzpolitiker warnen vor dem Einsatz automatischer Uploadfilter bei Online-Plattformen. (Leistungsschutzrecht, Soziales Netz)
28 Sep 13:46

Abseil: Google legt eigene Basisbibliotheken offen

Die Codesammlung Abseil von Google ist der grundsätzliche Baustein für die interne Software des Unternehmens und damit für alles, was bei Google an Software läuft. Das Projekt mit C++-Code steht nun als Open Source zur Verfügung. (Google, Python)
28 Sep 13:44

A revolution in the study of phase transitions driven by quantum fluctuations

28 Sep 13:42

Rechte? Welche Rechte?

by Udo Vetter

Nach der Strafprozessordnung ist alles so einfach:

Bei Beginn der ersten Vernehmung ist … der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen…

Schauen wir mal, wie das in der täglichen Praxis läuft. Etwa in einer Verkehrsstrafsache. In der Anzeige der Polizei lesen wir folgendes:

Nachdem das Fahrzeug zum Stillstand gekommen war, haben die Beamten das Fahrzeug verlassen und sich zu dem Fahrer begeben. Der Fahrer teilte gegenüber den Beamten mit, er sei kurz zuvor während der Fahrt eingenickt. Sein Fahrzeug sei gegen den Randstein gestoßen. Er habe Alkohol konsumiert.

Aha, spätestens jetzt war höchste Zeit für die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über das Schweigerecht. Denn der Anfangsverdacht einer Straftat war unzweifelhaft spätestens in dem Augenblick gegeben, in dem der Autofahrer was von Alkohol sagte. Dann lesen wir weiter:

Nach Eintreffen der Kollegen wurde der Fahrzeugführer erneut zum Vorfall befragt. Gegenüber den Beamten bestätigte er die zuvor gemachten Angaben. Der spätere Beschuldigte wirkte auf die eingesetzten Beamten orientiert.

Jetzt war der Autofahrer schon zwei Mal befragt worden. Belehrung? Aber nicht doch. Vielmehr geschah folgendes:

Aufgrund seiner Aussage und des Alkoholgeruchs in der Atemluft des Fahrzeugführers, wurde bei diesem ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Atemalkoholwert von 0,47 mg/l.

Zwei Befragungen, zwei Mal die Angabe des Beschuldigten, er habe Alkohol getrunken, ein „freiwilliger“ Atemalkoholtest. Die Ermittlungen waren in diesem Augenblick sozusagen abgeschlossen, der Beschuldigte hatte tatkräftig an seiner Überführung mitgewirkt (obwohl er gar nichts hätte sagen oder tun müssen).

Nun fiel den Beamten immerhin ein, dass da noch was fehlte:

Aufgrund dessen wurde der Fahrzeugführer entsprechend belehrt und erneut zum Sachverhalt befragt. Auch nach erfolgter Belehrung bestätigte er die zuvor gemachten Angaben.

Ja, so macht die vom Gesetz vorgeschriebene Belehrung natürlich viel Sinn. Am schönsten finde ich, dass der Polizist an einer Stelle vom „späteren Beschuldigten“ fabuliert. Dem kann man wohl entnehmen, dass er der Meinung ist, den Zeitpunkt selbst bestimmen zu können, wann er jemand zum Beschuldigten macht.

Dass dieser selbstgewählte Zeitpunkt nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dem Beamten möglicherweise gar nicht bekannt. Das ist noch die harmloseste Interpretation. Ebenso ist es möglich, dass er genau weiß, wann ein Beschuldigter nach dem Gesetz zu belehren ist. Und dass es ihn schlicht nicht interessiert, wie so vielen seiner Kollegen auch.

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28 Sep 13:41

Frauen des IS: "Ich will zurück nach Deutschland"

by ZEIT ONLINE: Zeitgeschehen - Wolfgang Bauer
Eine junge Frau aus Landshut schloss sich dem "Islamischen Staat" an. Reporter der ZEIT fanden sie in einem Lager in Syrien. Sie will heim, und sie ist nicht die Einzige.
28 Sep 13:41

Internet-Fernsehen: Zattoo unterbindet Nutzung ausländischer Accounts

Wer ein Zattoo-Konto in einem anderen Land angemeldet hat, wird künftig in Deutschland in die Röhre schauen: Das Unternehmen hat angekündigt, dass der Service künftig nur noch im Land der Anmeldung funktionieren werde. Eine Umgehung über VPN soll nicht möglich sein. (Zattoo, Streaming)
28 Sep 13:40

LTE-Nachfolger: Huawei erzielt 32 GBit/s im Mobilfunk

Huawei hat mehrere wichtige Techniken für 5G zusammengeführt und eine sehr hohe Datenrate erreicht. Genutzt wurde der Bereich 200 MHz auf dem C-Band. (Mobilfunk, Huawei)
28 Sep 13:40

Microsoft Azure bekommt ein neues Logo und Manifest

by Albert Jelica

Während der diesjährigen Ignite-Konferenz in Orlando hat Microsoft eine ganze Menge an Neuerungen für die eigenen Cloud-Dienste angekündigt, welche nur teilweise für uns als Endkunden interessant sind. Vor allem die Ankündigung großer Veränderungen in OneDrive zählt hierzu.

Im Zusammenhang mit Microsofts Diensten werdet ihr künftig ein neues Icon sehen, das wahrscheinlich etwas prominenter als bisher vermarktet werden dürfte. Azure hat nun ein komplett neues Logo erhalten, womit die Designsprache nun etwas mehr an Bing angepasst wurde. Die Verwechslungsgefahr mit OneDrive wäre damit vollständig beseitigt und insgesamt wirken die Cloud-Logos von Microsoft nun konsistenter und logischer.

Microsoft hat auch ein neues Manifest für Azure verfasst, worin man die digitale Transformation als Aufgabe für alle Unternehmen in den nächsten Jahren sieht und sich selbst als Guide dafür beschreibt. Der neue Leitspruch für den sehr erfolgreichen Cloud-Dienst lautet übrigens:“Cloud für alle.“


via mspu

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28 Sep 13:40

Face ID: Apple erklärt, wie die neue Touch-ID-Alternative funktioniert – so werden eure Daten gespeichert

Apple setzt bei seinem neuen Vorzeige-Smartphone iPhone X auf Face-ID-Gesichtserkennung anstelle auf die TouchID-Fingerabdruckerkennung. Apple erklärt: Eure Daten bleiben sicher.

Face ID im iPhone X: So funktioniert die biometrische Gesichtserkennung

Apple hat mit dem iPhone X nicht nur ein umfangreiches iPhone-Redesign vorgenommen, sondern – oder wegen der nahezu randlosen Form – auf den Homebutton mitsamt Fingerabdruckscanner Touch ID verzichtet. Stattdessen muss beim iPhone X anstelle eures Fingers euer Konterfei herhalten, falls ihr das Smartphone ohne PIN entriegeln wollt. Selbst zur Zahlung per Apple Pay oder anderen Funktionen, für die ihr bislang Touch ID verwendet habt, gilt es nun, das Gesicht in die Kamera zu halten.

Im Face-ID-Sensor-Array steckt auch die Frontkamera. (Bild: Apple)

Um künftigen iPhone-X-Nutzern die Scheu vor der neuen Technologie zu nehmen, hat das Unternehmen ein umfangreiches Whitepaper zur Sicherheit der Face-ID-Funktion veröffentlicht, um über die Technologie aufzuklären.

„Face ID data doesn’t leave your device, and is never backed up to iCloud or anywhere else“

In diesem Dokument, unterstützt von einem Support-Dokument, wird die Sicherheit des Systems betont. So seien die dabei eingesetzten Daten verschlüsselt und nur für einen speziell abgesicherten Bereich – der Secure Enclave – des iPhone-Prozessors zugänglich. „Diese Daten verlassen nie das Gerät“, betont Apple in dem technischen Papier. Weiter heißt es: „Sie werden nicht an Apple geschickt und sind auch nicht Teil von iCloud-Backups.“

iPhone X: Das ist Apples Neuinterpretation des iPhones
iPhone X. (Bild: Apple)

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Face ID: Eure Daten werden in der Secure Enclave sicher abgelegt

Face ID: Apple verspricht, dass eure Daten sicher in der Secure Enclave angelegt sind. (Bild: Apple)

Die 2013 von Apple eingeführte „Secure-Enclave“ wird auch bei der Touch-ID-Techologie eingesetzt und soll bis heute nicht vollständig geknackt worden sein. Im August hatte ein Hacker zwar einen Entschlüsselungs-Key für die Secure-Enclave veröffentlicht, dieser gehörte jedoch zu einer älteren Version, die im iPhone 5s zum Einsatz kommt. Konsequenzen hatte der Leak nicht.

Auf der Secure Enclave werden folgende Daten abgelegt:

  • Das Infrarot-Bild eures Gesichts, das während des Registrierungsvorgangs angelegt wurde
  • Die mathematische Repräsentation eures Gesichts, das während der Anmeldung errechnet wurde
  • Die mathematische Repräsentation eures Gesichts, die während Anmeldeversuchen erstellt wurden und Face ID diese als relevante Ergänzungen für künftiges Matching erkannt hat.

Apple betont, dass die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers beim Einsatz von Face ID bei eins zu einer Million liege und das System damit noch sicherer sei als der bisherige Fingerabdruck-Scanner mit einem Verhältnis von 1 zu 50.000. Zugleich schränkt das Unternehmen ein, dass die Gesichtserkennung bei Zwillingen, ähnlich aussehenden Geschwistern oder Kindern im Alter unter 13 Jahren Fehler machen könne. Um Missbrauch zu vermeiden, muss der Nutzer zur Entsperrung auf das Smartphone sehen – entsprechend funktioniere das Entriegeln bei bei schlafenden Menschen nicht.

Die Technik sei Apple zufolge besonders sicher, da bei Face ID ein komplexes Kamera- und Infrarotmodul, die in der großen Kerbe über dem Display, dem „Notch“, untergebracht sind, 30.000 Punkte auf das Gesicht des Nutzers projiziert und daraus ein 3D-Tiefenmodell erstellt werde, woraus auf dem Smartphone eine mathematische Repräsentation erstellt und gespeichert wird. Stimmt das Modell mit dem dem registrierten Gesicht überein, wird das iPhone binnen Millisekunden entsperrt. Das mathematische Modell lasse sich laut Apple nicht rückwärts zu einem echten Gesicht umrechnen.

iPhone X kommt mit FaceID statt TouchID. Die neue Gesichtserkennung arbeitet mit neuronalen Netzen. (Bild: Apple)

Im Vergleich mit bereits auf dem Markt befindlichen Formen der Gesichts- oder Iriserkennung, die sich erschreckenderweise vergleichsweise leicht aushebeln lassen, soll das bei Face ID nicht passieren können.

Die Gesichtserkennung sei mit einem lernenden, neuronalen Netzwerk gekoppelt. Damit könne Face ID trainiert werden und das Gesicht des Besitzers selbst dann erkennen, wenn er eine (Sonnen-)Brille, Kontaktlinsen, Mützen oder einen Bart trägt. Wird das Gesicht nach fünf Scans nicht erkannt, muss der Passcode eingegeben werden. Ist dieser korrekt, erweitert Face ID seine Daten zum registrierten 3D-Modell um die neuen Gesichtsinformationen.

Mithilfe von Infrarotsensoren soll sich das iPhone auch bei Dunkelheit zuverlässig entriegeln lassen. (Bild: Apple)

Aus Sicherheitsgründen müsst ihr regelmäßig euren Passcode zusätzlich zur Face-ID-Erkennung eingeben – ähnlich verfährt Apple im Grunde schon bei Touch ID. Falls ihr die Apple-Keynote am 12. September verfolgt haben solltet,  hatte Craig Federighi bei der Inbetriebnahme des iPhone X seine kleinen Probleme.

Hierbei handelte es sich nicht um einen Face-ID-Fehler – Federighi hatte schlicht vergessen, dass das Gerät neu gestartet wurde. Denn dann muss vor der Gesichtserkennung zusätzlich der PIN-Code eingetippt werden. Apple nennt neben dieser Situation weitere, wann der Code eingesetzt werden muss:

  • Das Gerät wurde seit über 48 Stunden nicht mehr entsperrt.
  • Der Passcode wurde innerhalb der letzten sechseinhalb Tage nicht zum Entsperren des Geräts genutzt. Das Gerät innerhalb wurde in den letzten vier Stunden nicht per Face ID entsperrt.
  • Das Gerät hat einen Fernsperr-Befehl per Find.my-iPhone erhalten.
  • Diesen hatten wir bereits erwähnt: der Gesichtsabgleich per Face ID ist fünfmal fehlgeschlagen.
  • Der Passcode muss eingegeben werden, wenn das Ausschalten oder „Notruf SOS“ initiiert wurde, indem eine der Lautstärketasten und die Seitentaste zwei Sekunden lang gleichzeitig gedrückt gehalten wurden.

Face ID: Wird Apples Gesichtserkennung Touch ID bald komplett ersetzen?

Apples Face ID kommt nicht ohne Kritik aus. (Bild: Apple)

Wegen Apples neuer Gesichtserkennung Face ID schlagen Datenschützer, unter anderem Edward Snowden, Alarm und warnen, dass durch das iPhone X die Gesichtserkennung zu etwas Normalem oder Alltäglichem gemacht werde. Gewöhnten sich Menschen daran, dass ihr Gesicht beispielsweise zum Bezahlen im Supermarkt gescannt werde, könne dies letztlich dazu führen, dass die Technologie schließlich für Überwachungszwecke ausgenutzt werden könnte. Allen, vielleicht auch unbegründeten, Warnungen zum Trotz wird sich das iPhone X mit Sicherheit bestens verkaufen. Sofern Face ID bei Kunden positiv aufgenommen werde, so Craig Federighi, dürften alle künftigen iPhone-Modelle mit Face-ID-Sensor bestückt sein.

Zum Weiterlesen:

Mit Material von der dpa.

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