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Microsoft bestätigt: Spotify wird als Universal App erscheinen
Spotify hat Anfang dieses Jahres bekanntgegeben, dass die Anwendung für Windows Phone nicht weiter unterstützt wird. Seitdem hat sich die App in ihrer Qualität natürlich nicht gebessert und bereitet zahlreichen Nutzer weiterhin Probleme.
Microsofts HoloLens-Chef Alex Kipman hat nun per Twitter bestätigt, dass es eine Spotify-App für HoloLens geben wird. Auf der Microsoft HoloLens Augmented Reality-Brille laufen allerdings lediglich Universal Apps, sodass Spotify eine eigene Anwendung entwickeln müsste.
Auf der Xbox One gibt es bereits eine Universal App und diese läuft grundsätzlich auch auf dem PC, wenn man die Datei herunterlädt und manuell installiert. Das Problem ist, dass die Anwendung kaum optimiert ist und auch sehr wenige Funktionen bietet. Wenn sie auf der HoloLens einen echten Mehrwert bieten will, muss sie weiterentwickelt werden.
Pandora and iHeartRadio work great! Spotify is coming soon also.
— Alex Kipman (@akipman) October 9, 2017
It's already a UWP… that's how you get it on Xbox today. We have testing to do on Mixed Reality. But it'll be there soon enough.
— Alex Kipman (@akipman) October 9, 2017
Spotify wird also „bald genug“ eine Windows Mixed Reality-App bereitstellen, doch man muss natürlich die Frage stellen, ob diese für Windows 10 Mobile und Windows 10 erhältlich sein wird. Dass die Anwendung auf den Desktop kommen wird, ist so gut wie ausgeschlossen, doch das Unternehmen könnte mit einer verbesserten und optimierten Universal App für Windows 10 Mobile einige Groove Music Pass-Kunden abholen.
Quelle: Twitter / Bild: Spotify UWP Fluent Design Konzept
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„Viel zu weitreichende Rechte“: Instagram ändert AGB – nach Kritik von Verbraucherschützern
Mit einer Abmahnung haben Verbraucherschützer die Nutzungsregeln von Instagram angeprangert. Das soziale Netzwerk will nun bis Jahresende reagieren.
Bisher sind die Geschäftsbedingungen von Instagram wenig verbraucherfreundlich: Wenn es Unstimmigkeiten gibt, müssen diese von einem US-Schiedsgericht geklärt werden. Es gilt kalifornisches und nicht deutsches Verbraucherrecht. Und die Fotoplattform darf ohne weitere Erlaubnis mit den Inhalten seiner User werben.
Nach dem Druck von Verbraucherschützern soll damit nun Schluss sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 18 Punkte der Nutzungsbedingungen von Instagram mit einer Abmahnung angeprangert. „Instagram hat sich von seinen zumeist jugendlichen Nutzern viel zu weitreichende Rechte einräumen lassen“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, dem Tagesspiegel.
Instagram reagiert auf Kritik von Verbraucherschützern
„Wir sind dabei, unsere Nutzungsbedingungen in Deutschland zu aktualisieren.“
Die Facebook-Tochter will auf die Kritik bis Jahresende reagieren. „Wir sind dabei, unsere Nutzungsbedingungen in Deutschland zu aktualisieren. Diese Anpassungen verdeutlichen die Rechte, die deutsche Instagram Nutzer gemäß deutschem Recht haben, wenn sie sich auf der Plattform bewegen“, erklärte Instagram. Die Änderungen hätten keinen Einfluss auf das Erlebnis auf der Plattform in Deutschland.
Unter anderem wird in den neuen Nutzungsbedingungen deutlich gemacht, dass für Verbraucher bei Streitigkeiten das Recht ihres Wohnsitzes Deutschland gilt. Passagen zum geistigen Eigentum wurden deutschem Recht angepasst. Außerdem wurde konkretisiert, wann die Fotoplattform Inhalte entfernen kann.
Mit Material der dpa
Ihr wisst nicht so genau, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Instagram eigentlich derzeit besagen? Eine Anwältin hat sich die Mühe gemacht, sie für Kinder zu übersetzen: „Ihr habt kein Recht, euch zu beschweren“.
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Deutschlands Gründer denken europäisch und wählen FDP
Deutsche Gründer begrüßen mehr Zuwanderung, zeigt der Deutsche Startup Monitor. Christian Lindner hat sie politisch überzeugt. Außerdem werden die Startups weiblicher – zumindest ein bisschen.
82,7 Prozent der 1.837 vom Bundesverband Deutsche Startups befragten Unternehmen wollen weiter internationalisieren – so viele wie noch nie, geht aus dem am Montag veröffentlichten Startup-Monitor 2017 hervor. Beliebtestes Ziel sind dabei mit 34,4 Prozent die anderen EU-Länder. Hinter den 1.837 befragten Startups stehen dem Verband zufolge 4.245 Gründerinnen und Gründer sowie 19.913 Mitarbeiter. Wie bei Branchenumfragen üblich erfolgt die Stichprobe aber nicht nach Kriterien der Repräsentativität.
Startup-Gründer würden Christian Lindner wählen
Politisch verorten sich die Gründer ganz überwiegend im wirtschaftsliberalen Lager der FDP. Parteichef und Spitzenkandidat Christian Lindner hatte den Bundestagswahlkampf 2017 stark auf Digitalisierung und die Bedürfnisse von Startups ausgerichtet – das hat sich offenbar ausgezahlt: 39,4 Prozent der befragten Gründer gaben diesmal ihre Stimme der FDP, die damit unter Startups stärkste Partei vor der CDU mit 32,9 Prozent der Stimmen ist. Die FDP konnte ihr traditionell gutes Ergebnis unter Gründern damit nochmals deutlich steigern: 2016 gaben 28,6 Prozent der Gründer an, FDP zu wählen.
Mit Abstand die meisten der befragten Gründer – 46,9 Prozent – trauen Lindner unter den Spitzenpolitikern die größte Gründungskompetenz zu. Die zweitmeisten Stimmen entfallen auf die Antwortoption „Keinem/r“ und Angela Merkel folgt mit 10,9 Prozent erst auf Platz drei. Unbeliebt ist die SPD, die mit 11,4 Prozent noch hinter den Grünen (15,5 Prozent) landet. Auch die Linke wählen nur 4,8 Prozent der Gründer. Eine ganz klare Absage von Gründern gibt es an die AfD: Bei der Bundestagswahl kam die Rechtsaußenpartei auf 12,6 Prozent, unter Gründern wählen sie gerade einmal zwei Prozent – und damit so wenig wie nie seit Bestehen der Partei.
63,9 Prozent der Startups stimmen voll und ganz zu, dass die deutsche Startup-Landschaft von Zuwanderung profitiert. 28,6 der Mitarbeiter haben keine deutsche Staatsangehörigkeit – in Berlin sogar knapp die Hälfte. Zeitgleich beklagen rund ein Drittel der Startups Schwierigkeiten bei Neueinstellungen ausländischer Mitarbeiter vor allem aufgrund bürokratischer Hürden. In Hinblick auf die gerade stattfindende Regierungsbildung fordert der Startup-Verband ein Einwanderungsgesetz, das qualifizierte Zuwanderung regelt.
Mehr Kooperationen zwischen Startups – weniger mit etablierten Unternehmen
Die Antworten kamen von allen Startups, die Lust hatten mitzumachen – vor allem unter den Mitgliedsunternehmen trommelt der Bundesverband traditionell um Teilnahme. Dabei zeigt sich, dass Berlin das Zentrum der deutschen Startup-Szene bleibt, auch wenn Gründungen in anderen Regionen zunehmen. Außerdem ist Gründen in Deutschland noch vor allem Männersache. Der Frauenanteil unter den Startup-Gründern steigt zwar das dritte Mal in Folge – liegt aber immer noch bei nur mageren 14,6 Prozent. In den USA lag der Anteil 2015 laut einer Studie bei 17 Prozent.
Außerdem stellt der Startup-Monitor einen Trend zu mehr Kooperationen fest. Ganze 67,5 Prozent der Unternehmen kooperieren mit anderen Startups, vergangenes Jahr waren es 53,4 Prozent. Einen großen Rückgang gab es dagegen bei Kooperationen mit etablierten Unternehmen: 2016 gaben noch 70 Prozent der Startups an, mit etablierten Unternehmen zusammenzuarbeiten – dieses Jahr waren es nur noch 50,4 Prozent. Vom Trend zur Digitalisierung der Wirtschaft allgemein profitieren nach eigener Wahrnehmung dennoch acht von zehn Startups.