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„Unwürdig“ für den Anwaltsberuf?
Die Beleidigung eines Ausbilders sowie einer Staatsanwältin, die wegen der Beleidigung ermittelte, sollten einer jungen Volljuristin dauerhaft den Zugang zum Anwaltsberuf verschließen. So zumindest die Auffassung der Anwaltskammer Hamm, der Anwaltsgerichte und des Bundesgerichtshofs. Nun greift das Bundesverfassungsgericht ein und bremst den Eifer, mit dem die Juristin als „unwürdig“ für den Anwaltsberuf eingestuft wurde.
Weil sie von ihrem Ausbilder nur ein „befriedigend“ erhielt, war die damalige Rechtsreferendarin tatsächlich ausgetickt. In einer E-Mail belegte sie den zuständigen Staatsanwalt in einer regelrechten Tirade mit etlichen unschönen Worten. Später äußerte sie in einer weiteren E-Mail Zweifel an der Rechtstreue und den intellektuellen Fähigkeiten der Staatsanwältin, die in ihrem Fall ermittelte. Wegen der Beleidigung des Ausbilders wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm griff ganz tief in die Kiste ihrer Möglichkeiten, um die Frau nicht in den Kollegenkreis aufnehmen zu müssen. Im Ergebnis sei diese charakterlich ungeeignet, um als Anwältin zu arbeiten. Sie sei als so „unwürdig“ anzusehen, dass sie nicht geeignet sei, den Beruf einer Rechtsanwältin „ordnungsgemäß“ auszuüben.
So einfach geht es nicht, sagt das Verfassungsgericht. Zwar stehe außer Frage, dass die Frau sich falsch verhalten habe und auch Zweifel an ihrer Eignung als Rechtsanwältin durchaus angebracht waren. Allerdings schütze das Grundrecht der Berufsfreiheit auch angehende Rechtsanwälte. Insofern müsse, so das Gericht, sehr genau abgewogen werden, ob ein tatsächliches öffentliches Interesse daran überwiegt, der Juristin den Weg in den Anwaltberuf zu verstellen.
Hier vermisst das Verfassungsgericht eine konkrete Prognose, warum aus dem Fehlverhalten der Frau abzuleiten ist, dass diese auch künftig in einer Art und Weise auftreten könnte, die mit dem Vertrauen in die Integrität der Rechtsanwaltschaft nicht vereinbar und dies die „funktionierende Rechtspflege“ bedroht. Die Berufsfreiheit dürfe nur eingeschränkt werden, wenn ein „besonders wichtiges“ Gemeinschaftsgut bedroht sei. Es klingen deutliche Zweifel an, dass der doch recht überschaubare Sachverhalt tatsächlich zu einer Bedrohung für die Rechtspflege aufgeblasen werden durfte. Letztlich mahnen die Richter auch eine „strikte Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ an.
Der Anwaltsgerichtshof Hamm muss die Sache jetzt neu entscheiden. Mit etwas mehr Augenmaß hätte man sich dort das Debakel offensichtlich ersparen können (Aktenzeichen 1 BvR 1822/16).
Beim Plädoyer hören die anderen zu
Anwälte fordern einen Maulkorb für andere Anwälte. Und werben damit indirekt für die Beschränkung eigener Rechte. Das gibt es selten. Aber der NSU-Prozess war schon immer für Überraschungen gut, warum auch für eine in diese unerfreuliche Richtung?
Gestern versuchte Wolfgang Stahl, ein Pflichtverteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe, einen Nebenklägeranwalt zum Schweigen zu bringen. Nicht in irgendeiner Phase des Prozesses. Sondern während des Schlussplädoyers, für das dem Nebenklägeranwalt das Wort erteilt worden war. Eher allgemeine (Vor-)Bemerkungen des Anwalts zum Thema Rassismus (man kann sie hier nachlesen) brandmarkte Stahl als „politische Rede“, die im Gerichtssaal nichts verloren habe und die er untersagt haben wollte.
Zu einem Schlussvortrag im Strafprozess haben nicht nur die Anklage und die Verteidigung das Recht. Sondern auch die Vertreter der Nebenkläger. Das Plädoyer ist so was wie ein geschützter Raum. So lange er spricht, hat der Plädierende das Wort. Und die anderen hören zu. Ich persönlich habe erzwungene Unterbrechungen bei einem Plädoyer bislang nur in wenigen Fällen erlebt. Die weitaus meisten ergaben sich daraus, dass ein Verfahrensbeteiligter eine Pinkelpause brauchte. Einmal erlitt ein Schöffe einen Herzinfarkt, das war weniger erheiternd.
Wenn der Vorsitzende so was mit Wolfgang Stahl oder einem der anderen Verteidiger veranstaltet hätte, wäre deren Proteststurm mehr als einer im Wasserglas gewesen. Und das völlig zu Recht, denn offensichtlich hat der Nebenklägeranwalt ja nicht die Lottozahlen der letzten 15 Jahre verlesen (was mangels jedes Sachbezugs womöglich tatsächlich unzulässig wäre). Und wo führte es denn hin, wenn Gerichte den Schlussvortrag gerade auch des Angeklagten mit der Austaste fürs Mikrofon steuern dürften? Jedenfalls keinen Schritt in Richtung eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Das Gericht hat in der Situation völlig richtig und souverän reagiert. Beim Plädoyer im Strafprozess gelte ein „größtmöglicher Freiraum“, deshalb durfte der Nebenklägeranwalt weiter reden. Eigentlich schade, dass ein Gericht ausgerechnet einen Anwalt hierüber belehren muss.
Globale Temperaturen – Erfindung von Daten mit Erwärmung dort, wo es gar keine gibt
Dies ist ein gutes Mittel, welches ausgezeichnete Gelegenheiten bietet, Temperaturanomalien rund um den Globus zu plotten. Schaut man aber genauer auf das Gitternetz, erheben sich jedoch einige Fragen.

Abbildung 1: Plot der Arktis und des Nordatlantiks für Oktober 2017
Abbildung 1 zeigt die Daten des Monats Oktober 2017 mit der Ostküste von Grönland im Zentrum. Es zeigt sich, dass ganz Grönland eine Temperaturanomalie aufweist, die relativ hoch ist. Wenn man das Gitternetz jedoch zugrunde legt, wird offensichtlich, dass dies ausschließlich das Ergebnis der Dichte der Gitterpunkte ist und des Mittelungs-Verfahrens bei der Erstellung der Plots. Dies kann man in Abbildung 2 erkennen, wenn man auf Grönland zoomt:

Abbildung 2: Plot vom Oktober 2017. Er zeigt das Gitternetz und die Lage der Datenpunkte um Ostgrönland.
Abbildung 2 zeigt die gleichen Daten wie Abbildung 1, aber mit hinzugefügtem Gitternetz und Datenpunkten. Falls wir Grönland unter die Lupe nehmen, wird nur zu offensichtlich, dass die Temperatur in den meisten Gebieten über dem Inlandeis in diesem Modell bestimmt wird durch eine Messung an der Ostküste des Landes und einer Reihe von Messpunkten in der Mitte der Baffin Bay zwischen der Westküste des Landes und dem nordöstlichen Kanada. Keinerlei Notiz wird genommen von den Temperaturen im Inneren von Grönland, welche oftmals erheblich unter den Temperaturen an der Küste liegen.
Abbildung 2 zeigt auch, dass es dort einen großen Teil des Arktischen Ozeans gibt ohne jeden Messpunkt, so dass die wenigen Messpunkte darum herum im Endeffekt die geplotteten Werte im gesamten Gebiet festlegen.
Ähnliche Effekte sind auch aus den südlichen Extremitäten des Planeten bekannt, wie Abbildung 3 zeigt. Es gibt nur zwei Messpunkte im Inneren der Antarktis und relativ wenige Punkte um die Küste. Für den größten Teil der Antarktischen Halbinsel, von wo wir oft Geschichten über abnormale Erwärmung hören, gilt eindeutig, dass die dort geplotteten Temperaturanomalien abgeleitet sind aus einem Messpunkt nahe dem Südpol und zwei Punkten in einiger Entfernung nördlich der Halbinsel im Meer. Das kann keinen genauen Eindruck der wahren Verteilung der Temperatur (-Anomalie) über diesem sensitiven Gebiet vermitteln.

Abbildung 3: Gitternetz und Lage der Datenpunkte in der Antarktis im Oktober 2017
Eine andere geographische Region mit sehr wenigen echten Messungen und gewaltigen Abständen, über welche die Daten gemittelt werden, ist Afrika, wie aus Abbildung 4 hervorgeht. Es gibt einen breiten Korridor von Ägypten und Libyen an der Nordküste bis nach Südafrika ohne einen einzigen Datenpunkt. Mittelwerte für dieses Gebiet werden aus den relativ wenigen Messpunkten in den umgebenden Gebieten ermittelt. Gleiches gilt für die meisten Gebiete von Südamerika und China (wo die meisten Messpunkte in dicht bevölkerten Gebieten zu liegen scheinen).

Abbildung 4: Daten und Gitternetz in Afrika im Oktober 2017
Auf der Grundlage der Repräsentation dieser Daten wird offensichtlich, dass es riesige Gebiete gibt, in denen die Seltenheit von Daten und Mittelungsverfahren falsche Ergebnisse liefern. Oftmals werden die Temperaturanomalien dieser Gebiete, besonders Grönland und die Östliche Antarktische Halbinsel herangezogen, um zu zeigen, dass diese sensitiven Gebiete des Globus‘ Schauplatz einer außerordentlichen Erwärmung sind, die unsere gesamte Lebensweise bedroht. Derartige Schlussfolgerungen sind ungültig und ausschließlich das Ergebnis des sehr dünnen Vorhandenseins guter Daten und statistischer Verfahren.
Übersetzt von Chris Frey EIKE
Konsens-Klimatologie kurz gefasst: Verrat der Integrität
Am 3. November postete Anthony einen Beitrag über ein neues statistisches Verfahren der Evaluierung von Klimamodellen (hier), veröffentlicht im „Geoscientific Model Development” (GMD), einem mir bis dahin unbekannten Journal. Leser bei WUWT werden sich an meinen kürzlichen Beitrag* erinnern über nicht erfolgreiche Versuche, etwas zu Fehlerfortpflanzung und Zuverlässigkeit der Klimamodelle zu veröffentlichen. Also dachte ich bei mir, „ein neues Journal, um es noch einmal zu versuchen“. Copernicus Publications veröffentlicht GMD unter der European Geosciences Union.
[Dieser Grundlagen-Beitrag steht auf deutsch beim EIKE hier. Der Beitrag wird im Folgenden noch ein paarmal verlinkt, dabei beschränke ich mich aber nur auf die Verlinkung zum Original. Anm. d. Übers.]
Das Journal wirbt für sich selbst so: „ein internationales wissenschaftliches Journal, welches sich Veröffentlichungen und öffentliche Diskussionen auf die Fahnen geschrieben hat, ebenso wie Beschreibung, Entwicklung und Evaluierung numerischer Modelle des Systems Erde und dessen Komponenten“. Es werden Studien willkommen geheißen, worunter auch solche über „neue Verfahren für die Bewertung von Modellen einschließlich Arbeiten zur Entwicklung neuer Metriken enthalten sind zur Bewertung der Güte der Modelle sowie neuer Wege des Vergleichs zwischen Modellergebnissen und beobachteten Daten“.
GMD ist das perfekte Journal für das neue Verfahren der Modell-Evaluierung durch Weitergabe von Kalibrierungsfehlern. Also versuchte ich es und reichte mein Manuskript ein. Es trug den Titel [übersetzt] Weitergabe von Fehlern und die Verlässlichkeit von Projektionen der globalen Lufttemperatur“ (hier als PDF mit 13,5 mb). Copernicus beauftragte einen „Themen-Editor“ mittels Bezug auf Schlüsselworte im Manuskript.
Mein Einreichen dauerte keine 24 Stunden. Das Manuskript wurde postwendend abgelehnt und von der Website des Journals entfernt. Der thematische Herausgeber war Dr. James Annan, ein Klimamodellierer. Folgendes schrieb er:
“Topical Editor Initial Decision: Reject (07 Nov 2017) by James Annan
Kommentar an den Autor:
Dieses Manuskript ist dumm, und ich ärgere mich, dass ehrbare Wissenschaftler ihre Zeit verschwenden mit der Begutachtung desselben. Der triviale Fehler des Autors besteht in der Hypothese, dass der Fehler von 4 W/m² beim Wolken-Antrieb auf jährlicher Basis entsteht. Nirgendwo wird in dem Manuskript erklärt, warum der jährliche Zeitmaßstab herangezogen wird und nicht ein Zeitmaßstab von Stunden, Tagen und Jahrhunderten, was hinsichtlich der Ergebnisse einen gewaltigen Unterschied ausmachen würde. Der 4 W/m²-Fehler ist in Wirklichkeit unabhängig von der Zeit, und folglich ist der Zeitmaßstab tatsächlich unendlich, falls jemand versucht, dieses Verfahren anzuwenden. Natürlich ist es dies, was die Verwendung von Anomalien für die Abschätzung von Änderungen unterstreicht anstatt absolute Temperaturen zu verwenden. Ich bin sicher, dass der Autor dies bereits bei zahlreichen Gelegenheiten hat verlauten lassen, und die Wiederholung dieses Prozesses im GMD hat keinen nützlichen Zweck.
Bevor ich die inkompetente Herrlichkeit der Ansichten von Dr. Annan zerpflücke, will ich eine sehr relevante Exkursion in die ethischen Richtlinien von GMD hinsichtlich Interessenkonflikte durchführen.
Aber falls man meine Kompetenz-Abschätzung jetzt gleich lesen möchte, ziehe man die 12 Standardfehler der Begutachter heran (12 standard reviewer mistakes). Dr. Annan hat es fertig gebracht, viele ignorante Ausfälle in diesem einen kurzen Abschnitt unterzubringen.
Aber was die Ethik-Richtlinien für die Herausgeber betrifft, findet sich bei GMD unter Anderem:
Ein Herausgeber sollte alle zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripte einer neutralen Bewertung unterziehen…
Die Herausgeber sollten Situationen realer oder wahrgenommener Interessenkonflikte vermeiden, durch welche die Beurteilung von Manuskripten verzerrt werden könnten“.
Copernicus Publications geht noch weiter und hat eine spezielle „Competing interests policy“ für Herausgeber:
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn es irgendeine Interferenz gibt mit der objektiven Entscheidungsfindung seitens eines Herausgebers oder einer objektiven Begutachtung durch den Beurteiler. Derartige sekundäre Interessen können finanzieller oder persönlicher Art sein oder in Beziehung zu irgendeiner Organisation stehen. Falls Herausgeber oder Beurteiler ihren eigenen Interessenkonflikt bemerken, müssen sie dies offenlegen und – falls notwendig – sich aus der Begutachtung des jeweiligen Manuskriptes zurückziehen.
Es ist eine wunderbare Ironie, dass ich in meinem Begleitbrief an die Leitende Herausgeberin Dr. Julia Hargreaves genau diese Beobachtung gemacht habe, und forderte:
Unglücklicherweise ist es erforderlich, Ihre Aufmerksamkeit auf den sehr klaren professionellen Interessenkonflikt zu lenken, der sich für jedweden potentiellen Begutachter ergibt, welcher sich zu Forschungszwecken auf Klimamodelle stützt. Gleiches gilt für einen Begutachter, dessen Forschung sich auf den Konsens hinsichtlich des klimatologischen Einflusses von CO2 bezieht.
Daher wird gefordert, dass die Wahl des Begutachters nur unter Wissenschaftlern erfolgt, die nicht von derartigen Konflikten betroffen sind.
Ich verstehe, dass diese Studie einen ernsthaften Test der professionellen Integrität präsentiert. Nichtsdestotrotz habe ich Vertrauen in Ihre Überzeugung der vollen Präzision der Wissenschaft.
Es stellt sich heraus, dass Dr. Annan Ko-Chef von Blue Sky Research, Inc. Ltd. ist, einem profitorientierten Unternehmen, welches Klimamodellierung zum Mieten anbietet, und dass er mindestens einen körperschaftlichen Vertrag (hier) hat. Kann man daraus schließen, dass Dr. Annan einen finanziellen Interessenkonflikt mit einer entscheidend negativen Bewertung der Zuverlässigkeit von Klimamodellen hat?
Ist des Weiteren die Vermutung angebracht, dass er möglicherweise eine stark negative, sogar reflexive zurückweisende Einstellung bzgl. einer Studie hat, welche definitiv zu dem Ergebnis kommt, dass Klimamodelle keinen prognostischen Wert haben?
Im Lichte dieser nur zu offensichtlichen Interessenkonflikte – hat der Editor Dr. Annan sich selbst wegen Befangenheit angesichts der aktuellen ernsten und drohenden Untauglichkeit als Begutachter zurückgezogen? Nein!
Aber es kommt sogar noch besser.
Dr. Julia Hargreaves ist Leitende Herausgeberin und Direktorin von GMD. Ich habe ihr die E-Mail-Korrespondenz mit dem Journal per CC zukommen lassen. Es liegt in ihrer Verantwortlichkeit, darauf zu achten, dass die ethischen Richtlinien des Journals eingehalten werden.
Hat sie Dr. Annan aus der Begutachtung zurückgezogen? Nein!
Ich habe die finanziellen und professionellen Interessenkonflikte von Dr. Annan Copernicus Publications zukommen lassen. Der Verleger ist der ultimative Administrator der Ethik des Journals.
Hat der Verleger eingegriffen, um Dr. Annan zu entschuldigen? Nein!
Es stellt sich außerdem heraus, dass die Leitende Verlegerin von GMD Dr. Julia Hargreaves die andere Ko-Direktorin von Blue Sky Research, Inc. Ltd. ist. Sie unterliegt also dem gleichen Interessenkonflikt wie Dr. Annan.
Julia Hargreaves und James Annan sind außerdem ein zusammen lebendes Paar, vielleicht sogar verheiratet. Man kann nicht anders als sich zu fragen, ob es da vielleicht ein Gespräch am Mittagstisch gegeben hat.
Ist Julia in der Lage, mit dem offensichtlichen finanziellen Interessenkonflikt von James umzugehen? Offenbar nicht mehr als es James selbst ist. Ist Julia in der Lage, mit ihrem eigenen offensichtlichen Interessenkonflikt umzugehen? Kann James bei GMD schalten und walten wie er will? Es liegt auf der Hand, die Antworten lauten nein und ja.
Sollten die finanziell in Konflikten steckenden Julia und James überhaupt irgendwelche verlegerische Verantwortung haben bei einem seriösen Journal, welches sich angeblich der kritischen Bewertung von Klimamodellen verschrieben hat?
Sowohl Dr. Annan als auch Dr. Hargreaves legen auch einen Forschungsschwerpunkt auf Klimamodellierung. Jedwede Geldzuwendung hängt von der wahrgenommenen Qualität der Klimamodelle ab. Sie haben damit einen separaten professionellen Interessenkonflikt bei jeder kritischen Studie zu Klimamodellen, welche zu negativen Schlussfolgerungen kommt.
So viel zu Interessenkonflikten.
Kommen wir jetzt zu den technischen Bemerkungen von Dr. Annan. Das werde ich kurz machen. Wir können seinen äußerst unprofessionellen ersten Satz mitleidig übergehen.
Er schrieb: „… Fehler von ~4 W/m² beim Wolken-Antrieb…“ außer dass es ±4 W/m² heißen muss und nicht wie Dr. Annan es schreibt +4 W/m². Offensichtlich gilt für Dr. Annan, dass ± = + ist.
Und ±4 W/m² ist eine Kalibrierungs-Fehlerstatistik und nicht ein energetischer Antrieb. Dieser Satz allein macht die Fehler 2, 4 und 6.
Wie kann es sein, dass ein PhD in Mathematik nicht rms (root-mean-square) versteht und nicht unterscheiden kann zwischen einem ± und einem +? Wie kommt es, dass ein PhD-Mathematiker unfähig ist, eine physikalisch reale Energie von einer Statistik zu unterscheiden?
Weiter. „…die Hypothese, dass der Fehler auf jährlicher Basis errechnet wird“.
Jene „Hypothese“ ist stattdessen eine Demonstration. Ganze zehn Seiten im Manuskript sind der Tatsache gewidmet, dass der Fehler aus den Modellen entsteht, dass er ein systematischer Kalibrierungsfehler ist und notwendigerweise stufenweise voranschreitet.
Hier hat Dr. Annan die Ehre, die Fehler 4 und 5 zu machen.
Weiter. „Nirgendwo wird in dem Manuskript erklärt, warum der jährliche Zeitmaßstab herangezogen wird und nicht ein Zeitmaßstab von Stunden, Tagen und Jahrhunderten…“. Aber genau dieses warum wurde im Manuskript im Abschnitt 2.4.1 (Seiten 28 bis 30) begründet, und die gesamte Herleitung steht in der Unterstützenden Information im Abschnitt 6.2.
Dr. Annan verdient eine spezielle Auszeichnung für außerordentlich schlampiges Durchlesen.
Weiter zu „der 4 W/m²-Fehler ist tatsächlich zeitlich invariabel…“
Wie Mr. UndDannIstDaNochDiePhysik, Nick Stokes und Dr. Patrick Brown versteht Dr. Annan offensichtlich nicht, dass ein zeitliches Mittel eine statistische Förderung [conveying] ist, mittlere Magnitude pro Zeiteinheit“. Dieses Konzept wird im PhD offenbar nicht abgedeckt.
Und dann: „der korrekte Zeitmaßstab ist tatsächlich unendlich“
Außer dass er nicht unendlich ist (siehe oben), aber Dr. Annan hat eine eigennützige Interpretation gewählt. Dr. Annan schrieb tatsächlich, dass seine +4 W/m² „zeitlich invariant“ sind, was auch konsistent ist mit einem unendlich kurzen Zeitraum. Die sich fortpflanzende Unsicherheit ist dann ebenfalls unendlich. Gute Arbeit, Dr. Annan!
Vorletzter Punkt: „Dies ist es, was die Verwendung von Anomalien für die Abschätzung von Änderungen stützt…“. Hier geht Dr. Annan wieder davon aus, dass die ±4 W/m²-Statistik ein konstanter physikalischer +4 W/m²-Ausgleichs-Fehler ist, womit er erneut die Fehler 4, 6, 7 und 9 begeht.
Und es macht immer Spaß, mit einer Ironie zu enden: „Ich bin sicher, dass der Autor dies bereits bei zahlreichen Gelegenheiten hat verlauten lassen…“
Hier schließlich hat Dr. Annan nun recht (außer grammatisch, versorgt er doch ein Substantiv im Singular mit einem Pronomen im Plural).
Ich warte immer noch darauf, einem einzigen Klima-Modellierer zu begegnen, der versteht, dass:
● „±“ nicht gleich „+“ ist;
● eine Fehlerstatistik physikalisch keine Energie ist;
● die Verwendung von Anomalien nicht physikalische Unsicherheit beseitigt
● dass Modelle überhaupt kalibriert werden können
● oder dass sich ein systematischer Kalibrierungsfehler auch nachfolgende Berechnungen durchzieht.
Dr. Annan ist jetzt Mitglied in diesem Chor.
Die Vorherrschaft von Mathematikern wie Dr. Annan unter den Klimamodellierern erklärt, warum die Klimamodellierung derartig vor sich hin torkelt. Die Liste der Veröffentlichungen von Dr. Annan illustriert das Problem. Nicht eine einzige Studie betrifft die Einführung einer neuen physikalischen Theorie in ein Modell. Bei Klimamodellierung geht es ausschließlich um Statistik.
Man muss kaum erwähnen, dass Statistik keine Physik ist. Aber jene absolut entscheidende Differenzierung ist offensichtlich den Klimamodellierern verloren gegangen und sogar auch den Konsens-Wissenschaftlern.
Keiner dieser Herrschaften ist ein Wissenschaftler. Keiner von ihnen weiß, wie man wissenschaftlich denkt. Sie haben das gesamte Modellierungs-Unterfangen zu einem warmen kleinen Pool von platonischem Idealismus gemacht, unbeeinflusst von den kalten, unablässigen Strömungen der Wissenschaft und deren schrecklich unpersönlichen Tests mittels Experimenten, Messungen und physikalischer Fehler.
In ihren Händen wurden die Klimamodelle vervollkommnet, sind aber keineswegs genauer geworden. Tatsächlich scheinen sie unabhängig von der Theorie von Lindzen und Choi keinen irgendwie gearteten Fortschritt in der physikalischen Theorie des Klimas seit mindestens 1990 gebracht zu haben. Dies ist der unheilvolle Einfluss der Wissenschaft auf zwanglosen mathematischen Idealismus.
Die gesamte Antwort des Journals steckt voller Fake-Ethik und arroganter Inkompetenz. Meiner Ansicht nach hat sich die GMD-Ethik als ein Deckmäntelchen erwiesen für ein Haus, das der Korruption verfallen ist; ein Betrug. Ebenfalls meiner Ansicht nach steht diese eine Episode sinnbildlich für die gesamte Konsens-Klimawissenschaft.
In meinen Antworten an das Journal wies ich auf Dr. Annans Interessenkonflikte ebenso hin wie auf offensichtliche Fehler. Auf dieser Grundlage forderte ich, das Manuskript wieder zu akzeptieren.
Das Journal blieb bisher still, trotz der klaren Verletzungen seiner eigenen ethischen Verpflichtungen.
Link: https://wattsupwiththat.com/2017/11/12/consensus-climatology-in-a-nutshell-betrayal-of-integrity/
Übersetzt von Chris Frey EIKE
Gates and Jobs raised their kids tech-free – it should've been a red flag
Chime in: Should Microsoft build an Android emulator to address the Windows app gap?
If there's one common complaint among the majority of Windows users, particularly Window Mobile users, it's the "app gap," or Windows's lack of mobile, "touch-friendly" applications compared to other platforms, such as Android, iOS, and macOS.
The problem is a complex one, and it's sort of a "Catch 22;" developers won't invest time and effort in creating great apps if the users aren't there to download (and perhaps pay) for them, but people won't embrace a platform if the apps aren't there. Alas, the app gap.
During the past few years, countless people have proposed seemingly endless solutions to this significant hurdle Windows faces. More recently, Windows Central forum member Younes Mirzaie created a thread asking whether the solution may be a native Android emulator for Windows and Surface, that would let people run Android apps on their PCs or other Windows devices.
CRISPR Can Now Edit Genes Using Nanoparticles Instead of Viruses
Outings: Microsoft veröffentlicht Reise-App für Android und iOS

Microsoft arbeitet momentan an einer durchaus interessanten neuen Anwendung für iOS und Android, welche sich Outlings nennt. Hierbei handelt es sich um eine Reise-App, welche von Microsofts Bing-Team entwickelt wird.
Outings bietet Nutzern die Möglichkeit, interessante Orte auf der ganzen Welt und in ihrer Nähe zu entdecken. Dabei wählen die Nutzer eine Reihe von Interessen und Aktivitäten, welche das gewünschte Reiseziel bieten soll. Daraufhin werden die interessantesten Orte in Form von Blogposts und Fotos dargestellt. Ihr könnt Reiseziele speichern oder markieren, dass ihr bereits dort gewesen seid. Momentan werden allerdings lediglich Orte in den USA angezeigt.
Die Anwendung selbst steht bislang nicht in den jeweiligen App-Stores zum Download bereit, sondern muss extern über eine von Microsoft selbst verwaltete Quelle heruntergeladen werden. Microsoft plant den Release bereits und hat bereits eine eigene Landing-Page dafür vorbereitet. Wann die App allerdings tatsächlich erscheinen wird, ist bislang unklar.
Unter den folgenden Links könnt ihr Outings von Microsoft herunterladen:
> Outings für Android herunterladen
> Outings für iOS herunterladen
Quelle: twitter
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Auf frischer Tat ertappt: Einbrecher festgenommen
Nach 70-Millionen-Investment: Dieses Startup will das klassische Musik-Label ersetzen
Unitedmasters will das klassische Musik-Label ersetzen. Dazu hat die Marketing-Plattform für Musiker 70 Millionen US-Dollar von Alphabet, Andreesen Horowitz und anderen Investoren erhalten.
Die Marketing-Plattform Unitedmasters soll Musiker bei der Vermarktung unterstützen und dadurch, so zumindest der ambitionierte Plan der Macher, sogar das klassische Musik-Label ersetzen. Das Startup steht unter der Leitung des erfolgreichen Musik-Managers Steve Stoute, der in den 1990er Jahren beispielsweise Will Smith und Nas zu Stars gemacht hat. Das nötige Kleingeld kommt unter anderem von Google-Mutter Alphabet, dem Risikokapitalunternehmen Andreesen Horowitz und der Filmproduktionsgesellschaft 20th Century Fox. Gemeinsam haben sie 70 Millionen US-Dollar in Unitedmasters investiert.
Unitedmasters: Marketing-Dienstleister als Label-Ersatz
Das Geschäftsmodell von Unitedmasters soll wie folgt funktionieren: Der Anbieter bringt die Musik der Kunden auf die verschiedenen Streaming-Plattformen und versorgt sie darüber hinaus mit aggregierten Informationen zur Hörerschaft. Außerdem sollen Musiker oder deren Management Marketing-Ratschläge erhalten. Darüber hinaus will das Startup beim Aufbau von Kooperationen zwischen Musikern und Marken helfen. Die Idee: Wenn Fans eines bestimmten Musikers auf der Suche nach einem neuen Auto sind, könnten sie Werbeanzeigen mit dessen Musik angezeigt bekommen.

Im Gegenzug wird Unitedmasters dann allerdings einen Teil der auf Spotify und Co. generierten Einkünfte behalten. In einigen Fällen soll es aber auch individuelle Verträge geben. In diesen Fällen könnte das Startup dann beispielsweise am Verkauf von Merchandising-Artikeln oder Konzerttickets beteiligt werden.
Kritiker dürften im Geschäftsmodell von Unitedmasters die Fortsetzung eines Trends sehen, den wir schon vom E-Book-Selbstverlag kennen: Da es keine Vorschüsse oder andere vorab gezahlte Unterstützung gibt, bleibt das gesamte finanzielle Risiko beim Kulturschaffenden hängen. Die Profite müssen die Künstler – wenngleich auch zu einem kleineren Teil – trotzdem teilen.
Wer seine Tracks im eigenen Kellerstudio bastelt, dürfte sich daran kaum stören, solange sich die Gegenleistung in Form von Marketing-Unterstützung rentiert. Wenn aber Ausgaben für professionelle Studiomusiker oder Tontechniker vorgelegt werden müssen, dann könnte ein klassischer Label-Deal nach wie vor die bessere Alternative sein. Zumal ein talentierter Musiker nicht notwendigerweise auch ein guter Marketer ist.
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I bims ist Jugendwort des Jahres 2017
Quad9: IBM startet sicheren und datenschutzfreundlichen DNS-Dienst
München trennt sich bis 2020 von Linux, wechselt zurück zu Windows

Die Stadt München hat Linux endgültig satt und hat nun beschlossen, zu Windows zurückzukehren. Bis 2020 sollen sämtliche Rechner von Linux auf Windows 10 umgestellt werden, weil Linux offenbar sogar teurer sei als Windows aufgrund der benötigten Schulungen und des höheren Support-Aufwandes.
Schon am 8. November hat die Stadt München beschlossen, dass alle PCs bis 2020 auf Microsofts Windows-Betriebssystem umgestellt werden sollen. Schon im kommenden Jahr werden die Vorbereitungen starten und insgesamt werden 29.000 Rechner umgestellt. Der gesamte Prozess soll die Stadt 100 Millionen Euro kosten.
Neben Windows soll auch wieder Microsoft Office statt LibreOffice zum Einsatz kommen. 6.000 Rechner sollen mit der Office-Software von Microsoft ausgestattet werden.
Mitarbeiter der Stadt München hatten in der Vergangenheit berichtet, dass man häufig einen zweiten Laptop mit Windows 10 verwendet hat, um beispielsweise externe Office-Dokumente öffnen zu können, welche in LibreOffice nicht korrekt dargestellt werden konnten. Häufig waren die Mitarbeiter außerdem nicht mit dem Betriebssystem oder der der Textverarbeitungssoftware vertraut und mussten einen Windows-Rechner verwenden.
Microsoft hat im Jahr 2016 übrigens den eigenen Unternehmenssitz nach München verlegt in ein hochmodernes Büro in Schwabing. Kritiker vermuten, dass der Schritt zurück zu Windows politisch motiviert sein könnte, schließlich haben Experten den Schritt noch nicht beurteilt.
Quelle: TechRepublic
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Sicherheitslücke bei Amazon Key: Amazons Heimlieferanten können Cloud Cam abschalten
Mit einem einfachen Befehl kann die Cloud Cam von Amazon abgeschaltet werden. Das Gerät soll eigentlich überwachen, ob Postboten beim Betreten der Wohnung unerwünschte Dinge tun. Amazon will das Problem schnell beheben. (Amazon, Sicherheitslücke) Marktplätze wie Amazon und Ebay sollen für Umsatzsteuer ausländischer Händler haften
Die Länderfinanzministerien wollen laut einem Bericht in Kürze das Bundesfinanzministerium dazu auffordern, Marktplätze zukünftig für die Umsatzsteuerverpflichtungen ihrer Händler in Anspruch zu nehmen. Was sich für Händler damit ändern würde.
Auf Marktplätzen wie Ebay oder Amazon handeln Händler aus aller Welt, besonders chinesische Händler sind in großer Zahl vertreten. Viele Händler führen aber keine Umsatzsteuer ab, was zu hohen Einbußen beim deutschen Staat führt – und einen großen Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler darstellt. Damit könnte jetzt bald Schluss sein: Die Anzeichen für eine staatliche Haftungsregelung verdichten sich.
Finanzministerien der Bundesländer erarbeiten Vorschläge zum Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug
Ein gemeinsames Gremium der Finanzminister hat ein Papier entworfen, dass konkrete Vorschläge enthält. Dieser sogenannte Berichtsentwurf der Arbeitsgruppe wird am 30. November der Finanzministerkonferenz der Länder vorgelegt, die dann einen Beschluss fassen soll. Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) steht in der Vorlage, dass die Finanzminister der Länder vom Bundesfinanzministerium fordern, dass zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden soll.
Wie gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer auf Marktplätzen aussehen könnten
Wie die Vorschläge der Arbeitsgruppe aus den Länderfinanzministerien genau aussehen ist unklar, die FAZ nennt lediglich zwei Möglichkeiten:
- Eine Regelung nach britischem Vorbild. Das könnte bedeuteten, dass Marktplatzbetreiber nur indirekt haftbar gemacht werden – für den Fall, dass etwaige Steuerschulden von ausländischen Händlern ermittelt werden können.
- Eine Regelung durch eine Quellensteuer, die direkt von chinesischen Behörden erhoben und an die deutschen Finanzverwaltungen überwiesen wird.
Letztere soll laut FAZ von Hessen bevorzugt werden. Das Bundesfinanzministerium wird am ehesten eine bundeseinheitliche Regelung in ein Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Marktplätze und Umsatzsteuer: Keine Entscheidung während der Regierungsbildung
Bevor ein konkreter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium oder eine Gesetzesvorlage aus den Fraktionen erwartet werden kann, muss die aktuell noch laufende Koalitionsbildung und die Regierungsbildung abgeschlossen sein. Die Entscheidung der Finanzministerkonferenz am 30.November wird also noch keine konkreten Auswirkungen haben.
Unser Lösungsvorschlag: Die Markplätze sollten die Umsatzsteuer direkt beim Händler einziehen
Facebook hat seine Netzwerk-Routing-Plattform Open/R unter eine freie Lizenz gestellt und auf Github veröffentlicht. Das Unternehmen nutzt Open/R selbst in seinen eigenen Backbone-Netzen und hat die Software zunächst für urbanes GBit-Wi-Fi erstellt. (


Gemeinsam mit den DNS-Experten von PCH und der Global Cyber Alliance startet IBM seinen öffentlichen DNS-Dienst Quad9, der Nutzern Sicherheit und Datenschutz bieten soll. IBM etabliert damit eine Konkurrenz zu Google, die Vertrauens- und Zensurprobleme von DNS löst das aber nicht. (