Abmahnung durch Benjamin Thorn
Also, wenn man eine Webseite im Internet betreibt, dann möchte man seine Artikel hin und wieder auch mit Bildern dekorieren. Bilder sagen oft mehr als tausend Worte, sagt man.
Außerdem sind Bilder so genannte “Eye Catcher” und versüßen als kleine Dekoration so manchen Artikel, ja können ihm sogar die richtige Würze geben.
Bild: © Bruzzel Coffi Cup / keinarchiv.dom
Nun wissen alle, die nicht ganz auf den Schädel gedonnert sind, daß man nicht einfach von irgendwoher Bilder aus dem Internet klauen und auf seiner Seite verwenden darf.
Vor vielen Jahren habe ich schon einmal eine Abmahnung einer Bildagentur bekommen, weil ich ein in der deutschen Wikipedia völlig frei unter einer Lizenz (zur freien Verfügung bei Nennung des Autorennamens) stehendes Bild von Ephraim Kishon in einem meiner Texte verwendet hatte.
Als die Abmahnung ins Haus flatterte, war die Quelle in Wikipedia verschwunden.
Glücklicherweise kam die Abmahnung von einer Bild- bzw. Fotografenagentur, mit der man reden konnte. Statt der utopischen Summe, die gefordert wurde, einigten wir uns auf einen durchaus tragbaren und “netten” Betrag. Ich hatte keine Lust, der Sache mehr Bedeutung beizumessen und mehr Aufwand zu betreiben.
Heute flattert mir wieder eine Abmahnung ins Haus.
1.687 Euro soll ich bezahlen, weil ich das Foto eines Mannes mit herabgelassenen Hosen auf meiner Seite gebracht habe.
Der Mann trägt einen Anzug, breitet die Arme zu einer Geste aus, die zum Bildtext “ahnungslos” paßt und hat seine Anzughose heruntergelassen, sodaß er in Unterhosen da steht.
Dieses Bild paßte thematisch gut zu einem Artikel, der die Ahnungslosigkeit mancher Mitmenschen zum Gegenstand hatte.
Nun bin ich ja nicht doof, deshalb habe ich mich bei Pixelio, der Datenbank für kostenlose und lizenzfreie Bilder angemeldet.
Dort habe ich dieses Bild gefunden.
Beim Bild steht immer der Autorenname dabei und die Bedingungen unter denen man die Bilder verwenden darf. Manche Fotografen schließen eine Bearbeitung des Bildes aus, andere möchten sie nur in redaktionellem Kontext veröffentlicht sehen.
Diese Bedingungen und die Nennung des Namens befolge ich immer äußerst penibel!
Ihr alle werden diese Einblendung unterhalb meiner Texte kennen, die in etwa so aussehen:
Das habe ich selbstverständlich auch in diesem Fall so gemacht.
Das Bild wurde veröffentlicht, die Bedingungen von Pixelio wurden eingehalten, der Autorenname wurde vorschriftsmäßig genannt.
So, und nun werde ich trotzdem von diesem Fotografen, dessen Nutzungsbedingungen ich eingehalten habe, abgemahnt.
Ich schaue natürlich sofort noch einmal bei Pixelio nach. Und siehe da: Ich kann das Bild dort nicht mehr finden!
Es gibt dort auch mit der Suche nach dem Fotografennamen kein einzige Bild mehr für mich zu finden.
Fakt ist, daß ich das Bild extra aus einer Bilderdatenbank für lizenzfreie und kostenlose Bilder genommen habe.
Darüberhinaus habe ich ordnungsgemäß den Namen des Fotografen und die Quelle angegeben.
Aber, jetzt kommt der Pferdefuß!
Ich habe das Bild ganz normal in einen Artikel eingebunden. Mehr nicht. Ordentlich mit Urheberangabe. Nun hat WordPress eine Funktion, daß man wenn man eine Art Trick anwendet (Bug oder Feature?) das Bild auch ohne den umgebenden Kontext angezeigt bekommen kann! Denn diese Artikelbilder werden auch indexiert. Es entstehen dynamisch generiert Seiten, die nicht als dieses Bild, den Bildnamen als Überschrift und einen Link zum Originalartikel enthalten.
Da es sich um ein aus dem Artikelkontext losgelöstes Bild handelt, steht der Kontext, also der Artikeltext natürlich nicht dabei und damit auch nicht der am Ende des Textes stehende ordentliche Urhebernachweis.
Ich habe keine Ahnung, wozu das gut sein soll, wahrscheinlich dient es dazu, daß man auf diese Weise eine Archivseite oder Galerie seiner Bilder anlegen kann. Ich nutze das nicht.
Diese Seiten sind auch aus den Blogs heraus nicht aufrufbar. Kein Besucher bekommt sie je zu sehen, ja man kann die Überschrift sogar in das Suchfeld eingeben und wird nicht auf diese Seite gelangen.
Auf keine mir bekannte Weise könnte ein Blogbesucher dahin gelangen, es ist eine reine Archivseite, die von außen nur erreichbar ist, wenn man -wie Herr Thorn- explizit nach einem ganz bestimmten Bild sucht.
Hier tappt man also tatsächlich in eine böse Abmahnfalle durch dynamisch generierten Inhalt!
Oben habe ich ein Bild namens kaffee099.jpg eingefügt.
Darunter habe ich ordnungsgemäß einen (in diesem Falle erfundenen Fotografen und eine Quelle angegeben).
Ich habe also alles vollkommen richtig gemacht, so wie der Urheber und Pixelio.de es erwarten.
Nimmt man nun die URL dieses Artikels hier:
http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn/
und hängt hinten noch kaffee099 an, dann erhält man diese URL:
http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn/kaffee099
und sieht dann nur das dargestellte Bild ohne den Urheberhinweis.
Und genau das ist die Falle, die WordPress bildet!
Was Benjamin Thorn anbetrifft, so hat er also gar nicht, wie ich ursprünglich annahm, auf den Originalartikel mit ordentlicher Urheberangabe abgehoben, sondern allein auf die einzeln von ihm abgerufene Bilddatei.
Aus meiner Sicht kann ich Herrn Thorn keinerlei unmoralisches Tun vorwerfen.
In der ersten Aufregung über die Abmahnung bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, daß jemand gar nicht mein Weblog durchsucht, sondern gezielt nach Bildern sucht, dann nur die losgelöste Bilddatei aufruft und dann natürlich feststellt, daß da kein Urhebernachweis angebracht ist.
Herr Thorn hat das Bild auf einer vom Blog aus nicht zugänglichen Archivseite aufgerufen, und da steht eben kein Fotografenname dabei. Insofern handelt er auch nicht unlauter oder falsch.
Aus seiner Sicht stellt sich das ja tatsächlich so da, als habe ich ein Bild von ihm einfach ohne weitere Angaben auf meine Seite gestellt.
Der Link unter dem Bild reicht offenbar nicht aus.
Insgesamt sehe ich es aber so, daß ich so weit es in meiner Macht steht, immer alle Fotografen und Urheber ausdrücklich nenne. Vielfach habe ich schon Beschwerden von Bloglesern bekommen, weil unter den Artikeln oft umfangreiche Quellenhinweise stehen.
Auf die Idee, daß jemand auf eine “andere” Weise nach seinen Bildern sucht, bin ich gar nicht gekommen.
Mein Fazit ist:
Ich verwende keine Bilder mehr aus solchen Datenbanken, es sei denn die Situation mit der Nennung der Fotografennamen ist dort eine andere.
Bei Pixelio.de habe ich mich immer sehr wohl und sicher gefühlt, aber aus meiner Sicht ergibt sich da ein Pferdefuß.
Man muß den Fotografennamen nennen, was richtig ist und was ich auch tue. Ruft man aber die Bilddatei losgelöst vom Kontext direkt auf, fehlen diese Urheberhinweise.
Schreibt man sie aber direkt ins Bild, verstößt man eventuell gegen die Maßgabe, das Bild nicht bearbeiten zu dürfen! Außerdem ist dann der auf dem Bild angebrachte Text nicht mehr über interne Suchfunktionen auffindbar.
Man müßte also quasi dem Bild einen Dateinamen geben, der die Quelle und den Fotografennamen enthält.
Ach Mann, diese verflixte Technik.
Über das Abmahnverhalten von Herrn Benjamin Thorn möchte ich mich nicht weiter auslassen. Aus seiner Sicht hat er offenbar richtig gehandelt.
Ihm persönlich habe ich auch in meinen vorherigen Artikeln nichts unterstellt, sondern mich wohlweislich geeigneter Formulierungen wie “böse Zungen könnten behaupten” u.ä. bedient.
Dennoch möchte ich mich keiner weiteren kostenintensiven Auseinandersetzung aussetzen und habe deshalb die fraglichen Artikel mitsamt Eurer Kommentare entfernt.
Wenn ich das derzeit beurteilen müßte, sehe ich kaum Chancen, in einer Auseinandersetzung siegreich zu sein. Richter verfügen oft über ein sehr trockenes Bild von den Vorgängen im Internet und könnten sich da ganz schnell auf einen Standpunkt stellen, der ein nicht praktikables Vorgehen notwendig machen würde und das an der Realität vorbei geht.
Ich habe zu keiner Zeit einfach ein Bild von Herrn Benjamin Thorn genommen und ohne Urheberrechtangabe ins Netz gestellt.
Lediglich wenn man die Archivseite zu diesem Bild aufruft wird das Bild ohne den umgebenden Text, der die Nennung “Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de” enthält dargestellt.
Der darunter angebrachte Link zum Orginaltext “verwendet in…” zählt wohl nicht.
Ergänzung 1:
Ich habe jetzt auf die Schnelle mal mehrere bekannte Weblogs, darunter Basic Thinking, ausprobiert und festgestellt, daß das überall so ist.
Hängt man an die Artikel-URL den Namen der Bilddatei an, wird alleine das Bild wie ein Artikel angezeigt.
Findige Fotografen, die ihren Lebensunterhalt nicht nur durch Fotografieren bestreiten möchten und stattdessen auch noch etliche Mehreinnahmen aus Lizenzstreitigkeiten mit Abmahnungen generieren wollen, müssen nichts anderes tun, als ihre Bilder zum kostenlosen Download irgendwo anzubieten. Einzige Bedingung ist die Nennung des Fotografennamens.
So und dann gehen sie durch das Netz, suchen sich ihre Bilder mithilfe von images.google.com und finden so die von WordPress generierten Bildseiten. Ja und dann geht das Kassieren los!
Das hat jetzt nichts mit Herrn Benjamin Thorn aus Landau zu tun. Wie er vorgegangen ist und was seine Beweggründe sind, lasse ich vollkommen dahingestellt und unterstelle ihm nichts! Ausdrücklich erwähnt.
Ergänzung 2:
In meinem Fall, also mit der von mir verwendeten WordPress-Version und meinem Theme von Elma-Studio würde es reichen, wenn man den Fotografennamen als CAPTION mit einfügt.
Captions sind das hier:
Ich bin eine Bildbeschriftung CAPTION
Diese Bildunterschriften bleiben auch bei den von WordPress generierten Bilderseiten erhalten.
Nun gestattet aber Pixelio.de auch ausdrücklich, daß die Nennung des Fotografennamens am Ende der Seite mit dem Text erfolgt. Und man will ja nicht unter jedem gut zum Text passenden Bild eine Bildunterschrift haben, also tappt man doch wieder in die Falle, daß jemand quasi durch die Hintertür sich direkten Zugang zu den Bilddateien verschafft, indem er den Bildnamen manuell an die URL anhängt (jeweils ohne .jpg, .png usw.) und einen dann abmahnt.
Ergänzung 3:
Ja, irgendwie wird es möglich sein, diese Bildarchivfunktion von WordPress auszuhebeln. Ich weiß noch nicht (das wird mir bestimmt irgendwer sagen) ob man das irgendwo in den Einstellungen tun kann oder ob das Eingriffe in den Quellcode von WP notwendig sind.
Aber: Ich befürchte, daß Richter das alles nicht interessiert. Ich habe zwar nichts falsch gemacht, sondern das Ganze beruht auf einer systembedingten Darstellung durch eine millionenfach verbreitete Blogsoftware, aber dennoch wird man sagen: Es gibt da eine URL, die man aufrufen kann und da steht der Fotografenname nicht dabei. Punkt. Zahlen! Punkt!